Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
52476.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
12.06.17, 12:00
Aktualisiert
20.06.17, 07:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Referat für Wirtschaftsförderung und
Stadtmarketing
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 80/104/2017
öffentlich
07.06.2017
Nicole Stoffels
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 07.03.2017
hier: Digitaler Ausbau von Erkelenz
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
27.06.2017
be
29.06.2017
05.07.2017
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Am 07.03.2017 hat die SPD Fraktion einen Antrag an den Rat der Stadt Erkelenz
gestellt, Erkelenz endlich digital auszubauen.
Die SPD Fraktion beantragt:
„
1. Auf dem Marktplatz, dem Johannismarkt und dem Franziskanerplatz wird den
Bürgerinnen und Bürgern und allen Gästen freies WLAN durch die Stadt Erkelenz angeboten.
2. Die Stadtverwaltung prüft weitere innerstädtische Möglichkeiten bzw. Plätze
für ein offenes WLAN-Angebot und bezieht insbesondere den Gewerbering in
die Prüfung ein.
3. Die Stadtverwaltung prüft weiterhin die Möglichkeiten, insbesondere die Aufenthaltsräume der Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler der Gymnasien mit freiem WLAN auszustatten und bezieht die Schulleitung und die
Schülervertretungen in die Prüfung ein.
4. Sofern noch nicht in Erwägung gezogen und bereits in Angriff genommen,
wird jetzt in allen Flüchtlingsheimen freies WLAN angeboten.
5. Das Internetangebot der Stadt Erkelenz wird auf der Startseite um ein Modul
„Entscheidungen in den Ausschüssen und im Rat“ erweitert. Dieses Angebot
wird mindestens drei Tage vor und zwei Wochen nach den Sitzungen mit den
drei offensichtlich für die Bürgerschaft interessantesten und wichtigsten Entscheidungen angereichert und zugleich um die interaktive Möglichkeit, Kommentare dazu abzugeben, erweitert.
6. Die Stadtverwaltung startet darüber hinaus die Erarbeitung eines städtischen
Gesamtkonzepts für eine kurz-, mittel- und langfristige Entwicklung eines digitalen Erkelenz. Die Konzeptentwicklung wird unter Beteiligung relevanter gesellschaftlichen Gruppierungen und den Parteien im Rat der Stadt erstellt. Das
Gesamtkonzept wird anschließend dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Als Begründung erklärt die SPD Fraktion, dass sich auch die Stadtverwaltung in Erkelenz mit ihren bürgerbezogenen Serviceleistungen sowie Beteiligungschancen der
rasch fortschreitenden, mobilen und digitalen Informations- und Kommunikationstechnik stellen muss, sich an diese Trends aktiv anpasst und auf die Anforderungen
einer zukünftigen städtischen Bürgerschaft, die genau solche Entwicklungen immer
mehr fordern wird, ausrichtet.
Digitalisierung und Vernetzung sind Treiber, die die Schnittstellen zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Rat tiefgreifend verändern. Das betrifft nicht nur die kommunale Ebene, sondern auch die Schnittstellen zwischen allen staatlichen Ebenen.
Die Informationstechnische Entwicklung macht es heute möglich, Bürgern und Gästen in Erkelenz Informationsmöglichkeiten und Dienstleistungen auf verschiedenen
Vertriebswegen anzubieten. Auf freien Plätzen wie auch in den kommunalen Einrichtungen kann der Zugang zu Informationen und Online-Diensten ermöglicht werden.
Die Stadt Geilenkirchen hat es Erkelenz vorgemacht.
Dort gibt es in der City seit kurzem flächendeckend so genannten „Freifunk“. Auch in
den Außenbezirken sollen in Zukunft weitere Knotenpunkte eingerichtet werden. (Super Sonntag vom 19.02.2017)
Die Stadt Erkelenz muss sich dieser Entwicklung - endlich - stellen.
Ein digitales Erkelenz ist nicht nur ein deutliches Zeichen von Bürgerfreundlichkeit,
sondern auch ein wichtiger Faktor in der Weiterentwicklung des Stadtmarketings.
Diesem Ziel dient in erster Linie das angesprochene Gesamtkonzept für eine kurz-,
mittel- und langfristige Entwicklung eines digitalen Erkelenz.
Die Stadt Erkelenz muss jetzt über das Angebot eines lediglich statischen Internetangebotes hinaus kommen!
Das Gesamtkonzept kann sich zum Beispiel auf digitale Verwaltungsdienstleistungen, online-Beteiligungsmöglichkeiten für die Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger
und weitere Möglichkeiten für Standorte eines öffentlichen WLAN beziehen.
Die Beteiligungsmöglichkeiten sollten sich nicht nur auf den Gewerbering, die Vereine, Kirchen und andere relevante gesellschaftliche Gruppierungen sowie die Parteien im Rat der Stadt, sondern auch auf das in Erkelenz sicherlich vorhandene digitale
Know-How von Agenturen, Wirtschaftsbetrieben oder auch Privatpersonen beziehen.
Die Erarbeitung eines solchen Konzeptes wird nicht von heute auf morgen zu erstellen sein. Es sollte aber auch nicht auf dieses Konzept gewartet werden, um dann erst
die entsprechenden Möglichkeiten anbieten zu können.
Deshalb sollten die oben angesprochenen Maßnahmen sofort in Angriff genommen
bzw. endlich umgesetzt werden. Das gilt für die seit beinahe zwei Jahren „dahin
dümpelnden“ Bemühungen, auf dem Marktplatz ein freies WLAN zu ermöglichen.
Hier – wie auch auf dem Johannismarkt und Franziskanerplatz – müssen endlich
Fortschritte her und Taten folgen.
Das gilt auch für die Information und Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und
Bürger über die und an den Angelegenheiten des Stadtrates.
Diese Informationen sind zwar grundsätzlich offen und nachzulesen, sollten aber
stets auf der Homepage unmittelbar in der oben beschriebenen Form abrufbar und
kommentierbar sein.
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Ein Angebot in den Flüchtlingsheimen dient insbesondere einer rascheren Integration
durch Vernetzung und Aufrechterhaltung von Kontakten zu Angehörigen und Bezugspersonen. Es ist insofern auch ein schlichter Akt der Menschlichkeit.
Schließlich sollten auch die Möglichkeiten, in den Aufenthaltsräumen insbesondere
der Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler der beiden Gymnasien freies
WLAN einzurichten, geprüft werden.
Die Schulleitungen und gerade auch die Schülervertretungen sollten dabei einbezogen werden. Der Antrag verfolgt ausdrücklich nicht das Ziel, den Weg für eine grundsätzlich freie Nutzung von Handys bzw. Smartphones im weiteren Schulgebäude
oder auch den Klassen zu ebnen.“
Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Punkten gerne Stellung. Vorausschickend
sei erklärt, dass über die Bereitstellung von WLAN in der Innenstadt in der Vergangenheit mit Anbietern und Initiativen vielfältig diskutiert wurde. Eine für Erkelenz passende Lösung schien im Jahr 2015 vorzuliegen. Der damalige kommerzielle Anbieter
hat jedoch die Strategie für Ausbauplanungen geändert, so dass die Stadt Erkelenz
nicht zum Zuge kam.
Für die Kommune gibt es grundsätzlich mehrere Modelle für den Aufbau eines öffentlichen WLAN-Netzes. Diese Möglichkeiten sind komplex und unterscheiden sich in
den Kosten, dem Betreiberkonzept und der technischen Infrastruktur. Meist ist pauschal von „freiem WLAN“ die Rede. Dabei werden jedoch unterschiedliche Dinge miteinander vermengt:
-
frei von Kosten
frei von Anmelde- und Einwahlprozeduren
frei von Nutzungsbegrenzungen (Zeit/Datenvolumen/Personenkreis)
frei von Werbung
frei von Verschlüsselung
Es gibt die folgenden grundlegenden Modelle öffentlicher WLAN-Versorgung
1. Kommune als alleiniger Betreiber
2. Externe Betreiber mit kommunaler Beteiligung
3. Kommerzielle Betreiber
4. Freifunk mit kommunaler Beteiligung
Welches Modell für die Kommune am besten geeignet ist, muss anhand der individuellen Gegebenheiten vor Ort entschieden werden.
Die Verwaltung hat den folgenden Sachstandsbericht zu den einzelnen Punkten gefertigt.
zu 1.
Marktplatz (rund um das Alte Rathaus)
Zur Bereitstellung von freiem WLAN rund um das Alte Rathaus (Marktplatz) fanden
am 17.05. und am 29.5.2017 Ortstermine mit der Firma Conbrio Group, Erkelenz
statt, bei dem die technisch zu erfüllenden Anforderungen besprochen wurden.
Das Alte Rathaus soll dabei als zentraler technischer Ausgangspunkt für die WLANInfrastruktur dienen. Die Fa. Conbrio Group wird kurzfristig ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
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Die Firma UnityMedia bietet ebenfalls eine solche Lösung an. Für die technische
Analyse für die objektspezifische WLAN Ausleuchtung würde die Firma Unitymedia
3.000,- € netto berechnen.
Seitens des Referates Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing wurden seinerzeit
Gespräche mit Vertretern des Gewerberings, den Lokalpionieren dein.erkelenz und
des Freifunk e.V. geführt, um auszuloten, ob mit der Initiative Freifunk eine möglichst
flächendeckende Lösung in Erkelenz-Mitte realisiert werden kann Freifunk ist eine
gemeinnützige Initiative, bei der Hauseigentümer, Geschäftsleute und Privatleute ein
offenes WLAN zur Verfügung stellen, sozusagen „von Bürgern für Bürger“. Dabei tritt
Freifunk nicht als Betreiber des WLAN Netzes auf. Die Stadt kann Unterstützer und
Teilnehmer der Freifunk Initiative sein. Dieser Weg wurde jedoch nach Kenntnis der
Verwaltung nicht weiter verfolgt.
Johannismarkt
Eine WLAN-Erschließung für den Johannismarktbereich ist über das Stadtverwaltungsgebäude als zentraler Ausgangspunkt für die WLAN-Infrastruktur denkbar.
Franziskanerplatz
Als zentrale Ausgangspunkte für eine WLAN-Infrastruktur am Franziskanerplatz
käme eine Nutzung des Stadthallengebäudes sowie Haus Spiess in Betracht. Die
Nutzung der beiden Gebäude gewährleistet jedoch keine stabile Verbindung zur Erschließung des kompletten Franziskanerplatzes.
Zu prüfen ist, ob neben den beiden städtischen Gebäuden weitere Gebäude genutzt
werden können (Gewerbetreibende oder private Haushalte am Franziskanerplatz).
zu 2.
Der technischen Umsetzungsprüfung von innerstädtischen Möglichkeiten und Plätzen für ein offenes WLAN sollte eine Bürgerbefragung zu möglichen gewünschten
WLAN-Standorten vorausgehen, um potentielle WLAN-Bereiche aus Nutzersicht in
Erfahrung zu bringen, z. B. ZOB, Ziegelweiher, Burg, Bahnhof, Stadion, Kino, umliegende Ortschaften etc..
Zu klären ist ebenfalls, ob für die WLAN-Nutzung verbindliche Nutzungsrichtlinien
festgelegt werden müssen z. B. Zeitsteuerung/ Nutzungszeitraum von 6:00 Uhr bis
22:00 Uhr, Bandbreitenbegrenzung, Zeitkontingente, (Jugend-)schutzfilter.
Zuzuweisen sind Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für Support und Administration des WLAN-Netzes.
Die unter lfd. Nr. 1 benannten Standorte sollten nicht als jeweilige punktuelle Insellösung betrachtet und umgesetzt werden. Vielmehr sollte eine ganzheitliche, flächendeckende WLAN-Infrastruktur angestrebt werden.
Umsetzungsvarianten:
- Freifunk e. V. (lokaler Handel, private Haushalte)
- Freekey (Produkt der regio IT)
- NetAachen
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zu 3.
In der 14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am 21.12.2016 wurde u.a. folgender
Beschluss gefasst: „Die Verwaltung beauftragt ein externes Fachbüro mit der Erstellung eines Konzeptes zu den Möglichkeiten eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses für alle Schulgebäude. Dieses Konzept ist dem Rat der Stadt Erkelenz in
einer seiner nächsten Sitzungen vorzustellen.“
Da ein leistungsfähiger Breitbandanschluss u.a. auch die Voraussetzung für ein stabiles WLAN-Netz ist, sollte dieses Gutachten abgewartet werden. Eine entsprechende Auftragsvergabe an ein externes Büro wird derzeit vorbereitet.
Ferner weist das Amt für Bildung und Sport darauf hin, dass in Teilbereichen der Europaschule (Realschule) und der beiden Gymnasien bereits WLAN in beschränktem
Umfang genutzt werden kann. Es ist aber allein die Entscheidung der Schulleitung,
inwieweit dieses für Schülerinnen und Schüler freigegeben wird.
zu 4.
Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales stellt freies WLAN in den Flüchtlingsunterkünften Neuhaus 50, an der Feuerwache und in Kückhoven zur Verfügung.
Die Flüchtlingsunterkunft im GIPCO verfügt bislang über keine WLAN-Erschließung,
da noch keine Belegung erfolgt ist.
zu 5.
Das Internetangebot der Stadt Erkelenz bietet bereits jetzt die Möglichkeiten über
folgende Pfade auf das Bürgerinformationssystem (öffentlicher Teil des Ratsinformationssystems allris.net) zuzugreifen:
a)
Rat & Verwaltung/Bürgerportal
Aktuelle Nachrichten
Sitzungsdienst Stadt Erkelenz (hier dann aktuelle Sitzung auswählbar).
b)
Rat & Verwaltung/Bürgerportal
Politik
Rats- und Sitzungsdienst (hier über „Kalender“ entsprechende Sitzung auswählbar).
In den Jahren 2015 und 2016 fanden ausweislich der Informationen des Schöffenberichts jeweils 44 öffentliche Rats- und Ausschusssitzungen statt. Hierzu gehörten
auch durchschnittlich ca. 16 Bezirksausschusssitzungen/Jahr.
Zu den im Bürgerinformationssystem frühzeitig öffentlich für jedermann bereitgestellten Informationen gehören nicht nur die Einladungen, sondern auch regelmäßig Sitzungsvorlagen mit den von den Fachdezernaten aufgearbeiteten und bereitgestellten
Detailinformationen zu den einzelnen Sitzungsgegenständen. Dies gilt zumindest für
die ca. 28 jährlich stattfindenden Rats- und Ausschusssitzungen (ohne BZA-Sitzungen).
Für die ca. 16 BZA-Sitzungen sind bislang aus bekannten Gründen keine Sitzungsvorlagen vorgesehen. Die Vorbereitung dieser Sitzungen bzw. ihrer TOP liegt in der
Zuständigkeit der BZA-Vorsitzenden. Häufig sind der Verwaltung die Hintergründe
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der Beratungsgegenstände der BZA bis zur jeweiligen Sitzung nicht – oder zumindest nicht im Detail – bekannt.
Der vorliegende Antrag der SPD spricht davon, „die interessantesten“ und „wichtigsten“ Entscheidungsgegenstände für die Öffentlichkeit „anzureichern“. Unter dem Begriff der „Anreicherung“ (hier augenscheinlich mit weiteren, über die bekannten Sitzungsvorlagen hinausgehenden Informationen) ist und kann nur die erweiterte presse- und öffentlichkeitsarbeitsmäßige journalistische Aufarbeitung des jeweiligen
Sachverhaltes gemeint sein.
Hierbei lassen die Antragsteller offen, was mit den „interessantesten“ und „wichtigsten Entscheidungen“ konkret gemeint ist. Je nach politischer Blickwarte würde dies
zu einer großen Bandbreite der Beurteilung, die die neutrale Verwaltung hier vornehmen soll, führen. Solche Entscheidungen könnten nur von einer qualifizierten, an die
Entscheidungsprozesse der Verwaltungsleitung angedockten Fachfrau/Fachmann
getroffen werden.
Losgelöst von dieser Schwierigkeit ist auch festzustellen, dass die eingeforderte erweiterte neue Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit einem erheblichen Ressourcenverbrauch einhergehen müsste.
Bei 28 („normalen“) Rats- und Ausschusssitzungen wären zukünftig jährlich ca. 84
Sitzungstatbestände journalistisch aufzuarbeiten. Hinzu kämen ca. 48 Sitzungstatbestände für Bezirksausschusssitzungen, zu denen umfangreiche Rechercheaufwände
(unter Einschaltung der BZA-Vorsitzenden) erfolgen müssten.
Vor dem Hintergrund einer kontinuierlichen Aufgabenerfüllung (u. a. Krankheits- und
Urlaubsvertretung) wären zur Aufgabenerfüllung im Stellenplan 2 neue Stellen EG 9
einzurichten. Die Personal-, Sach- und Gemeinkosten des Arbeitsplatzes belaufen
sich nach aktuellem Gutachten (7/2016 „Kosten eines Arbeitsplatzes“) der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) auf jährlich voraussichtlich 159.800,-- € (2 x 58.500,-- € Personalkosten; 2 x 9.700,-- € Sachkosten;
mind. 20 % der Bruttoarbeitskosten als Gemeinkostenzuschlag).
Schließlich fordern die Antragsteller auch eine interaktive Öffnung mit Kommentarfunktion für die Bürgerinnen und Bürger, und zwar vor und nach Beschlussfassung.
Die Stadt Erkelenz als Betreiber der Internetseite trägt die Verantwortung für die veröffentlichten Inhalte. Diese umfassen auch die jeweiligen Kommentare Dritter. Ein
Web-Master müsste die rechtliche Zulässigkeit der Kommentare ständig überprüfen.
Man denke hierbei nur daran, dass auch hier mit sog. Hass-Kommentaren in der
heutigen Zeit durchaus gerechnet werden kann, die zeitnah zu neutralisieren wären.
Auch stellt sich die Frage, ob die Kommentatoren (Bürgerinnen und Bürger) Rückmeldungen erhalten sollen, damit nicht der Eindruck aufkommt, dass man sich zwar
äußern kann, aber letztlich keine Reaktion mehr erfolgt, zumal die Entscheidungen
häufig schon getroffen sein werden (da gem. Antragsteller Kommentarmöglichkeit
mind. 2 Wochen nach jeweiliger Sitzung noch möglich sein soll!).
Die Folge dieser Dienstleistungen wären auch hier zusätzliche Aufwendungen und
Ressourcenverbrauch.
Neben den kommunalrechtlichen und wirtschaftlichen Erwägungen könnte der Rat
bei seiner Entscheidungsfindung über den vorliegenden Antrag auch allgemeinstaatVorlage A 80/104/2017 der Stadt Erkelenz
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liche Aspekte einbeziehen. Der Bereich der freien Presse wird häufig und weithin
auch als die „vierte Säule“ der Gewaltenteilung (neben Legislative, Judikative und
Exekutive) bezeichnet. Hier gilt es zu bedenken, inwieweit das Instrumentarium der
Presseberichterstattung in staatliche und kommunale Hände gehört bzw. hieraus der
freien Presse eine Konkurrenz erwachsen darf.
zu 6.
Zur Erarbeitung eines städtischen Gesamtkonzeptes gibt es zurzeit in der Stadtverwaltung keine freien Ressourcen. Die Mitarbeiter, die sich mit dem digitalen Ausbau
beschäftigen, sind für verwaltungsinterne Aufgaben (z.B. Thema digitale Antragstellungen) als Administratoren zuständig. Wegen der Komplexität der Aufgabe wäre es
sinnvoll ein Fachbüro zu beauftragen, das durch eine zusätzliche Fachkraft innerhalb
der Verwaltung betraut würde. Hierdurch entstehen wiederum Personalkosten.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):
„…“
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage:
Antrag der SPD Fraktion vom 07.03.2017
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