Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
52485.pdf
Größe
658 kB
Erstellt
12.06.17, 12:00
Aktualisiert
25.07.17, 09:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/404/2017
öffentlich
06.06.2017
Amt 61 Paul-Hugo Blaesen
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 "Kölner
Straße - Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der
frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
27.06.2017
be
29.06.2017
05.07.2017
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 21.12.2016 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung der
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte, beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.
I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten. In der Sitzung wurde beschlossen zu dem Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-AdenauerPlatz)“, Erkelenz-Mitte, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.
1.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr.11 vom 13.04.2017 bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 25.04.2017 im Rathaus der
Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom
20.03.2017 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während
des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die
in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung
aufgelistet sind.
3.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 21.03.2017 beteiligt.
Der Bebauungsplanentwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes
Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte, wurde
in der Sitzung am 04.04.2017vorgestellt. Hinsichtlich des Bebauungsplanes wurde
folgender Beschluss gefasst:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):
„Der Bezirksausschuss Erkelenz stimmt der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“ zu“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs.
1 und 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
gefasst werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige
ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung,
zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.
Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1und 4 Abs. 1
BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung
und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.I/9 „Kölner Straße – Stadtpark
(Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennVorlage A 61/404/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
2.
baren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen,
entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
Der Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9
„Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte
Übersicht über den Geltungsbereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, ErkelenzMitte
Vorlage A 61/404/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 1 von 6
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 27.06.2017, des Hauptausschusses am 29.06.2017 und des Rates am 05.07.2017
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1
Öffentlichkeit
Schreiben vom
2
Öffentlichkeit
Schreiben vom
Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1
Öffentlichkeit
Schreiben vom
2
1
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Bezirksregierung Arnsberg
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 2 von 6
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 27.06.2017, des Hauptausschusses am 29.06.2017 und des Rates am 05.07.2017
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Postfach, 33025 Dortmund
Schreiben vom 05.04.2017
Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich
über dem auf Steinkohleverliehenen Bergwerksfeld „Sophia-Jacoba 1“ sowie über dem auf
Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Erka 3“.
Eigentümerin des Bergwerksfeldes „SophiaJacoba 1“ ist die Vivawest GmbH, Nordsternplatz
1 in 45899 Gelsenkirchen. Eigentümerin des
Bergwerksfeldes „Erka 3“ ist die RV Rheinbraun
Handel und Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg
2 in 50935 Köln.
Ausweislich der derzeit hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planmaßnahme kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Danach ist mit
bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen.
Jedoch ist der Planungsbereich nach den hier
vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit
Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht
1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung,
des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 –
1 –) von durch Sümpfungsmaßnahmen des
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg
wird zur Kenntnis genommen. Hinweise zu den
Auswirkungen der ehemaligen und laufenden Bergbautätigkeiten und deren Auswirkungen auf den
Baugrund sind bezüglich des Braunkohletagebaus
bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten.
Die Anregungen der Bezirksregierung
Arnsberg werden zur Kenntnis genommen.
Die genannten Behörden (EBV und RWE Power AG)
sind im Bauleitplanverfahren um Stellungnahme gebeten worden. Im Zuge des weiteren Verfahrens
wird ebenfalls die Vivawest GmbH bezüglich der
bergbaulichen Situation um Stellungnahme gebeten.
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 3 von 6
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 27.06.2017, des Hauptausschusses am 29.06.2017 und des Rates am 05.07.2017
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme
wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet:
Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07
Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle.
Folgendes sollte daher berücksichtigt werden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet
in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach
Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für
den Baunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch
bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese kön-
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 4 von 6
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 27.06.2017, des Hauptausschusses am 29.06.2017 und des Rates am 05.07.2017
lfd.
Nr.
Stellungnahme
nen bei bestimmten geologischen Situationen zu
Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die
Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie
die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten
bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung
finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine
Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in
50935 Köln sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband in 50126
Bergheim zu stellen.
Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch die Vivawest
GmbH und die RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH als Inhaberinnen der
bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht
bereits geschehen ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne
zur Verfügung.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 5 von 6
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 27.06.2017, des Hauptausschusses am 29.06.2017 und des Rates am 05.07.2017
lfd.
Nr.
2
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endenicher Str. 133, 53115 Bonn
Mail vom 03.04.2017
In die Planurkunde wurde bereits folgender Hinweis
Ich bedanke mich für die Übersendung der Plan- übernommen:
unterlagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu
den o.g. Planungen.
„Das Plangebiet ist vollständig bebaut. Eine fachlich
Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbabegleitete Prospektion zur systematischen Untersuren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der
Planung und den öffentlichen Interessen des Bo- chung auf Bodendenkmäler ist nicht erfolgt. Es ist
dendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten daher nicht auszuschließen, dass bei Gründungsarist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist- beiten archäologische Bodenfunde oder Zeugnisse
Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgenicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbe- schichtlicher Zeit zuTage treten. Gemäß der §§ 15
züglich nur eine Prognose möglich.
und 16 Denkmalschutzgesetz NW ist beim Auftreten
Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§
archäologischer Funde die Stadt Erkelenz als Untere
15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Boden- Denkmalbehörde oder der LVR - Amt für Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in denkmalpflege im Rheinland -, Außenstelle Overath,
die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bo- Gut Eichthal, An der B484, 51491 Overath,
denbewegungen auftretende archäologische Tel.02425/9030-0,Fax: 02206/9030-22 unverzüglich
Funde und Befunde sind der Gemeinde als Unte- zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind
re Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bo- zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisungen
dendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle
des LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im RheinNideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.:
Der Anregung des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wurde
entsprochen.
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 6 von 6
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 27.06.2017, des Hauptausschusses am 29.06.2017 und des Rates am 05.07.2017
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
02452/9039-0, Fax: 02425/9039-199 unverzüglich land - für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten."
zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind
zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung
des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den
Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1
2