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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
52485.pdf
Größe
658 kB
Erstellt
12.06.17, 12:00
Aktualisiert
25.07.17, 09:42

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/404/2017 öffentlich 06.06.2017 Amt 61 Paul-Hugo Blaesen 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beratungsfolge: Datum Gremium 27.06.2017 be 29.06.2017 05.07.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: In seiner Sitzung am 21.12.2016 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte, beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten. In der Sitzung wurde beschlossen zu dem Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-AdenauerPlatz)“, Erkelenz-Mitte, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen. 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr.11 vom 13.04.2017 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 25.04.2017 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 20.03.2017 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 21.03.2017 beteiligt. Der Bebauungsplanentwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte, wurde in der Sitzung am 04.04.2017vorgestellt. Hinsichtlich des Bebauungsplanes wurde folgender Beschluss gefasst: Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Der Bezirksausschuss Erkelenz stimmt der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“ zu“. Abstimmungsergebnis: einstimmig In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennVorlage A 61/404/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 2. baren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlagen: Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte Übersicht über den Geltungsbereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, ErkelenzMitte Vorlage A 61/404/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 1 von 6 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 27.06.2017, des Hauptausschusses am 29.06.2017 und des Rates am 05.07.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 1 Öffentlichkeit Schreiben vom 2 Öffentlichkeit Schreiben vom Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 1 Öffentlichkeit Schreiben vom 2 1 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Bezirksregierung Arnsberg Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 2 von 6 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 27.06.2017, des Hauptausschusses am 29.06.2017 und des Rates am 05.07.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Postfach, 33025 Dortmund Schreiben vom 05.04.2017 Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich über dem auf Steinkohleverliehenen Bergwerksfeld „Sophia-Jacoba 1“ sowie über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Erka 3“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „SophiaJacoba 1“ ist die Vivawest GmbH, Nordsternplatz 1 in 45899 Gelsenkirchen. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Erka 3“ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Ausweislich der derzeit hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planmaßnahme kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen. Jedoch ist der Planungsbereich nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1 –) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg wird zur Kenntnis genommen. Hinweise zu den Auswirkungen der ehemaligen und laufenden Bergbautätigkeiten und deren Auswirkungen auf den Baugrund sind bezüglich des Braunkohletagebaus bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten. Die Anregungen der Bezirksregierung Arnsberg werden zur Kenntnis genommen. Die genannten Behörden (EBV und RWE Power AG) sind im Bauleitplanverfahren um Stellungnahme gebeten worden. Im Zuge des weiteren Verfahrens wird ebenfalls die Vivawest GmbH bezüglich der bergbaulichen Situation um Stellungnahme gebeten. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 3 von 6 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 27.06.2017, des Hauptausschusses am 29.06.2017 und des Rates am 05.07.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Folgendes sollte daher berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Baunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese kön- Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 4 von 6 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 27.06.2017, des Hauptausschusses am 29.06.2017 und des Rates am 05.07.2017 lfd. Nr. Stellungnahme nen bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband in 50126 Bergheim zu stellen. Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch die Vivawest GmbH und die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH als Inhaberinnen der bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits geschehen ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 5 von 6 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 27.06.2017, des Hauptausschusses am 29.06.2017 und des Rates am 05.07.2017 lfd. Nr. 2 Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Endenicher Str. 133, 53115 Bonn Mail vom 03.04.2017 In die Planurkunde wurde bereits folgender Hinweis Ich bedanke mich für die Übersendung der Plan- übernommen: unterlagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu den o.g. Planungen. „Das Plangebiet ist vollständig bebaut. Eine fachlich Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbabegleitete Prospektion zur systematischen Untersuren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bo- chung auf Bodendenkmäler ist nicht erfolgt. Es ist dendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten daher nicht auszuschließen, dass bei Gründungsarist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist- beiten archäologische Bodenfunde oder Zeugnisse Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgenicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbe- schichtlicher Zeit zuTage treten. Gemäß der §§ 15 züglich nur eine Prognose möglich. und 16 Denkmalschutzgesetz NW ist beim Auftreten Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ archäologischer Funde die Stadt Erkelenz als Untere 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Boden- Denkmalbehörde oder der LVR - Amt für Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in denkmalpflege im Rheinland -, Außenstelle Overath, die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bo- Gut Eichthal, An der B484, 51491 Overath, denbewegungen auftretende archäologische Tel.02425/9030-0,Fax: 02206/9030-22 unverzüglich Funde und Befunde sind der Gemeinde als Unte- zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind re Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bo- zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisungen dendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle des LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im RheinNideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: Der Anregung des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wurde entsprochen. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 6 von 6 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 27.06.2017, des Hauptausschusses am 29.06.2017 und des Rates am 05.07.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag 02452/9039-0, Fax: 02425/9039-199 unverzüglich land - für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten." zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 1 2