Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
52370.pdf
Größe
237 kB
Erstellt
02.06.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Bildung und Sport
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 40/339/2017
öffentlich
07.06.2017
Amt 40 Joachim Mützke
Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und
Familienbad der Stadt Erkelenz
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
22.06.2017
29.06.2017
05.07.2017
Ausschuss für Kultur und Sport
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Im ERKA-Bad können derzeit Begleitpersonen von behinderten Mitbürgerinnen und
Mitbürgern, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „H“ besitzen, das
Schwimmbad kostenlos nutzen.
Nach Auskunft des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt Erkelenz hatten 2016 in Erkelenz 577 Personen dieses Merkmal.
Das Merkzeichen „B“ hatten in 2016 962 Personen.
Dieser Personenkreis benötigt eine ständige Begleitung. Eine Begleitperson kann z.
B. kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, sofern sie die schwerbehinderte Person begleitet.
Gespräche mit den Behinderten haben ergeben, dass das ERKA-Bad häufig von diesen nicht genutzt wird, da die Begleitperson Eintritt zahlen muss.
Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte Andreas Ullmann schlägt deshalb vor,
zukünftig auch der Begleitperson eines Schwerbehinderten, dessen Schwerbehindertenausweis das Merkmal „B“ trägt, freien Eintritt in das ERKA-Bad zu gewähren.
Die Verwaltung schließt sich diesem Vorschlag an.
Hierzu ist die Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad
der Stadt Erkelenz zu ändern.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
„Die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte „Erste Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz“
wird beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen können zur Zeit nicht prognostiziert werden.
Anlage:
Entwurf „Erste Änderungssatzung vom 05.07.2017 zur Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz“
Vorlage A 40/339/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Anlage 1
„Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung
für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz“
Erste Änderungssatzung
vom 05.07.2017 zur Benutzungs- und Gebührensatzung für das
Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz
Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV. NRW 2023), in der bei Erlass dieser
Satzung geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 05.07.2017 folgende
Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz
beschlossen:
Artikel 1
Änderung des § 7 der Satzung
§ 7 erhält folgende Fassung:
§ 7 Eintrittspreise
Erwachsene täglich:
3,50 €
Erwachsene 90 Min.:
2,50 €
Erwachsene ermäßigt:
2,50 €
(gilt nur für Inhaber der Ehrenamtskarte der Stadt Erkelenz sowie für Behinderte mit einem GdB von
60 % und mehr)
Eine Begleitperson eines Behinderten mit Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „H“ oder dem
Merkmal „B“ erhält freien Eintritt.
Kinder und Jugendliche bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres,
Schüler und Studenten:
1,50 €
10er Karte
Erwachsene:
30,00 €
10er Karte
Erwachsene 90 Min.:
20,00 €
10er Karte
Erwachsene ermäßigt:
(gilt nur für Inhaber der Ehrenamtskarte der Stadt
Erkelenz sowie für Behinderte mit einem GdB von
60 % und mehr)
10er Karte
Kinder und Jugendliche bis zu Erreichen des 18.
Lebensjahres, Schüler und Studenten:
20,00 €
12,00 €
Artikel 2
Diese Erste Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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Bürgermeister
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Schriftführer/in