Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
52370.pdf
Größe
237 kB
Erstellt
02.06.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:38
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 237 kB

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Bildung und Sport Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 40/339/2017 öffentlich 07.06.2017 Amt 40 Joachim Mützke Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz Beratungsfolge: Datum Gremium 22.06.2017 29.06.2017 05.07.2017 Ausschuss für Kultur und Sport Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Im ERKA-Bad können derzeit Begleitpersonen von behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „H“ besitzen, das Schwimmbad kostenlos nutzen. Nach Auskunft des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt Erkelenz hatten 2016 in Erkelenz 577 Personen dieses Merkmal. Das Merkzeichen „B“ hatten in 2016 962 Personen. Dieser Personenkreis benötigt eine ständige Begleitung. Eine Begleitperson kann z. B. kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, sofern sie die schwerbehinderte Person begleitet. Gespräche mit den Behinderten haben ergeben, dass das ERKA-Bad häufig von diesen nicht genutzt wird, da die Begleitperson Eintritt zahlen muss. Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte Andreas Ullmann schlägt deshalb vor, zukünftig auch der Begleitperson eines Schwerbehinderten, dessen Schwerbehindertenausweis das Merkmal „B“ trägt, freien Eintritt in das ERKA-Bad zu gewähren. Die Verwaltung schließt sich diesem Vorschlag an. Hierzu ist die Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz zu ändern. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): „Die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte „Erste Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz“ wird beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen können zur Zeit nicht prognostiziert werden. Anlage: Entwurf „Erste Änderungssatzung vom 05.07.2017 zur Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz“ Vorlage A 40/339/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Anlage 1 „Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz“ Erste Änderungssatzung vom 05.07.2017 zur Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV. NRW 2023), in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 05.07.2017 folgende Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz beschlossen: Artikel 1 Änderung des § 7 der Satzung § 7 erhält folgende Fassung: § 7 Eintrittspreise Erwachsene täglich: 3,50 € Erwachsene 90 Min.: 2,50 € Erwachsene ermäßigt: 2,50 € (gilt nur für Inhaber der Ehrenamtskarte der Stadt Erkelenz sowie für Behinderte mit einem GdB von 60 % und mehr) Eine Begleitperson eines Behinderten mit Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „H“ oder dem Merkmal „B“ erhält freien Eintritt. Kinder und Jugendliche bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres, Schüler und Studenten: 1,50 € 10er Karte Erwachsene: 30,00 € 10er Karte Erwachsene 90 Min.: 20,00 € 10er Karte Erwachsene ermäßigt: (gilt nur für Inhaber der Ehrenamtskarte der Stadt Erkelenz sowie für Behinderte mit einem GdB von 60 % und mehr) 10er Karte Kinder und Jugendliche bis zu Erreichen des 18. Lebensjahres, Schüler und Studenten: 20,00 € 12,00 € Artikel 2 Diese Erste Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. ____________ Bürgermeister ________________ Schriftführer/in