Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
52379.pdf
Größe
183 kB
Erstellt
02.06.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Bildung und Sport
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 40/335/2017
öffentlich
30.05.2017
Amt 40 Manfred Steinwartz
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten
für bewegliche Sachen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
22.06.2017
29.06.2017
Ausschuss für Kultur und Sport
Hauptausschuss
Tatbestand:
Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit
in der Stadt Erkelenz ist es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen Investitionszuschüsse, Zuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren.
Nach § 7 der Richtlinien kann Sportvereinen zur Anschaffung von Sportgeräten, deren einzelner Anschaffungspreis den Betrag 250,00 € übersteigt, ein Zuschuss von
max. 30 % der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt
werden. Der Höchstzuschuss beträgt grundsätzlich pro Verein 500,00 €. Dies gilt
gleichfalls für die Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und
künstlerischen Aus- und Fortbildung.
Im Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2017 stehen zur Anschaffung von
Sportgeräten und zur Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen
und künstlerischen Aus- und Fortbildung Haushaltsmittel von jeweils 2.500,00 €, insgesamt also 5.000,00 € zur Verfügung.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Vereinen aufgrund entsprechender
Kostenvoranschläge zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen die in der
beigefügten Aufstellung errechneten anteiligen Zuschüsse zu gewähren.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„Den in der beigefügten Aufstellung genannten Vereinen werden anteilige Zuschüsse
zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat verabschiedeten Richtlinien gewährt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.500,-- €.
Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan bei Produktsachkonto 080200 531700 zur Verfügung.
Anlage:
Aufstellung der Zuschüsse an Vereine
Vorlage A 40/335/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Anlage zur Beschlussvorlage A 2.2 Ausschuss für Kultur und Sport am 22.06.2017
hier: Zuschüsse an Vereine zur Beschaffung beweglicher Sachen
Anmerkung:
Eine Förderung ist nur möglich bei Vorlage entsprechender Kostenvoranschläge,
höchstens jedoch 500,00 Euro
Sportvereine und sonstige
Sportvereine
Gegenstand der
Anschaffung
Bezirksausschuss Erkelenz - Mitte
Verein zur
Anschaffung von 3
Förderung des
Tischtennisplatten
Tischtennissports
in Erkelenz e.V.
Kosten
in €
Kostenvoranschlag
ja/nein
Anerkannt
und
förderfähig
ja/nein
2.100,-- ja
ja
Schießsportverein
Kückhoven
Anschaffung von 2
Simulationsgewehre
2.335,32 ja
ja
TV Erkelenz
1860 e.V.
Anschaffung eines
rutschsicheren Belags für
Startblöcke beim
Schwimmen
2.828,63 ja
ja
Zuschuss
30 %
höchstens
jedoch 500
Euro
30%=
630,00
jedoch
höchstens
500,00
30%=
700,60
jedoch
höchstens
500,00
30%=
848,59
jedoch
höchstens
500,00