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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
52379.pdf
Größe
183 kB
Erstellt
02.06.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:38
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Bildung und Sport Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 40/335/2017 öffentlich 30.05.2017 Amt 40 Manfred Steinwartz Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen Beratungsfolge: Datum Gremium 22.06.2017 29.06.2017 Ausschuss für Kultur und Sport Hauptausschuss Tatbestand: Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz ist es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen Investitionszuschüsse, Zuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren. Nach § 7 der Richtlinien kann Sportvereinen zur Anschaffung von Sportgeräten, deren einzelner Anschaffungspreis den Betrag 250,00 € übersteigt, ein Zuschuss von max. 30 % der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Der Höchstzuschuss beträgt grundsätzlich pro Verein 500,00 €. Dies gilt gleichfalls für die Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung. Im Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2017 stehen zur Anschaffung von Sportgeräten und zur Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung Haushaltsmittel von jeweils 2.500,00 €, insgesamt also 5.000,00 € zur Verfügung. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Vereinen aufgrund entsprechender Kostenvoranschläge zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen die in der beigefügten Aufstellung errechneten anteiligen Zuschüsse zu gewähren. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Den in der beigefügten Aufstellung genannten Vereinen werden anteilige Zuschüsse zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat verabschiedeten Richtlinien gewährt.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.500,-- €. Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan bei Produktsachkonto 080200 531700 zur Verfügung. Anlage: Aufstellung der Zuschüsse an Vereine Vorlage A 40/335/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Anlage zur Beschlussvorlage A 2.2 Ausschuss für Kultur und Sport am 22.06.2017 hier: Zuschüsse an Vereine zur Beschaffung beweglicher Sachen Anmerkung: Eine Förderung ist nur möglich bei Vorlage entsprechender Kostenvoranschläge, höchstens jedoch 500,00 Euro Sportvereine und sonstige Sportvereine Gegenstand der Anschaffung Bezirksausschuss Erkelenz - Mitte Verein zur Anschaffung von 3 Förderung des Tischtennisplatten Tischtennissports in Erkelenz e.V. Kosten in € Kostenvoranschlag ja/nein Anerkannt und förderfähig ja/nein 2.100,-- ja ja Schießsportverein Kückhoven Anschaffung von 2 Simulationsgewehre 2.335,32 ja ja TV Erkelenz 1860 e.V. Anschaffung eines rutschsicheren Belags für Startblöcke beim Schwimmen 2.828,63 ja ja Zuschuss 30 % höchstens jedoch 500 Euro 30%= 630,00 jedoch höchstens 500,00 30%= 700,60 jedoch höchstens 500,00 30%= 848,59 jedoch höchstens 500,00