Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
52394.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
02.06.17, 12:00
Aktualisiert
23.06.17, 08:26
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 125 kB

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Bildung und Sport Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 40/347/2017 öffentlich 12.06.2017 Amt 40 Joachim Mützke Umwandlung eines Tennenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld Beratungsfolge: Datum Gremium 22.06.2017 Ausschuss für Kultur und Sport Tatbestand: Der sich im Schulzentrum Erkelenz befindende Tennenplatz ist sanierungsbedürftig. Die vorhandene Drainage ist aufgrund erheblicher Schäden nicht mehr in der Lage, das Oberflächenwasser ordnungsgemäß abzuführen, was letztendlich dazu führt, dass insbesondere im Spätherbst und Winter der Platz in seiner Nutzung erheblich eingeschränkt ist. Der benachbarte Rasenplatz ist für die derzeitige Dauerbelastung durch den Schulund Vereinssport nicht ausgelegt und witterungsbedingt nur zeitweise nutzbar. Der SC 09 Erkelenz e. V. hat in Kenntnis dieser Sanierungsbedürftigkeit bereits seit längerem den Wunsch formuliert, dort einen Kunstrasenplatz zu errichten. Der Verein ist bereit, sich an den Entstehungs- und Unterhaltungskosten zu beteiligen und ist derzeit auf dem Wege, hierfür vereinsintern die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Er will sich mit 100.000 € an den Entstehungskosten eines Kunstrasenplatzes beteiligen und auf Dauer die Unterhaltungsarbeiten in Eigenregie übernehmen. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden derzeit mit 400.000 bis 450.000 € beziffert. Im Haushalt für das Jahr 2017 sind bereits 407.000 € eingestellt. Aus sportfachlicher Sicht ist die Umwandlung in einen Kunstrasenplatz zu begrüßen. Während ein Naturrasen üblicherweise eine jährliche Nutzung von ca. 400 – 800 Stunden zulässt, liegt dies bei einem Tennenplatz bei etwa 1200 Stunden, bei einem Kunstrasenplatz jedoch bei mehr als 2000 Stunden. Da der Platz nicht nur für den Vereinssport genutzt wird, sondern während der Schulzeiten am Vormittag und in den Nachmittagsstunden für den Schulsport intensiv genutzt wird, würde sich durch die Anlage eines Kunstrasenplatzes an dieser Stelle nicht nur eine Verbesserung für den Vereinssport ergeben, sondern die Nutzungs- möglichkeiten für den Schulsport würden ebenfalls verbessert, so dass das Projekt auch aus schulfachlicher Sicht zu begrüßen wäre. Für den Vereinssport, hier insbesondere für den SC 09 Erkelenz e. V., würde sich für den Trainings- und Spielbetrieb ebenfalls eine erhebliche Verbesserung ergeben. Nach derzeitigem Stand wird der SC 09 Erkelenz e. V. in der Saison 2017/2018 mit 12 Jugendmannschaften (davon zwei in Kooperation mit anderen Vereinen) und drei Seniorenmannschaften am Spielbetrieb teilnehmen. Der Trainings- und Spielbetrieb eines Vereins mit einer so hohen Anzahl von Mannschaften bedingt eine intensiv nutzbare Spielfläche, die durch die Anlage eines Kunstrasenplatzes gewährleistet würde. U. a. auch aus Kostengesichtspunkten verfolgt die Stadt Erkelenz seit Jahren die Linie, keine Kunstrasenplätze zu errichten. Besteht der Wunsch nach einem Kunstrasenplatz, geht dies mit Blick auf die Kosen daher nur, wenn der die Errichtung anstrebende Verein die Mehrkosten trägt und die Unterhaltung und Pflege des Platzes dauerhaft übernimmt. Zudem muss natürlich auch aus sportfachlicher Sicht die Anlage eines Kunstrasenplatzes sinnvoll sein. Letzteres ist vorliegend der Fall. Die Voraussetzungen für eine weitgehende Kostenneutralität im Unterhaltungsbereich gegenüber einem Tennenplatz werden vom Verein SC 09 Erkelenz e.V. geschaffen. Anders als im Fall des SV Schwanenberg wird die Anlage nicht überwiegend vom Verein, sondern in erster Linie für den Schulsport genutzt werden, so dass sich für die Stadt als Schulträger eine wesentlich höhere Kostenbeteiligung ergibt als bei der Errichtung des Kunstrasenplatzes in Schwanenberg im Jahre 2014. Durch herabfallendes Laub und eventuell austretendes Harz leidet ein Kunstrasenplatz erheblich. Durch liegengebliebene Spelzen und Blätter kann es zu partiellen Vermoderungen kommen, die durch die Stadtbauwirkung eines Baumbestandes noch intensiviert werden. Dies wirkt sich erheblich auf die Lebensdauer des Kunstrasens aus und auch die notwendige Unterhaltspflege wird erheblich erschwert. Daher ist eine entsprechende Rodung im Baumbestand notwendig bzw. Strauchwerk muss auf Stand gesetzt werden. Der genaue Umfang der notwendigen Rodungsarbeiten muss noch festgelegt werden. Da nach Fertigstellung ein Befahren der Anlage mit schwerem Gerät nicht mehr möglich ist, sollen die Arbeiten bereits im Spätherbst 2017 erfolgen. Als Ersatzfläche für die Neupflanzung der entnommenen Bäume, die in vollem Umfang zugesichert wird, bietet sich in erster Linie der „Mennekrather Baumschulpark“ an. Angedacht ist, am Rande des Spielfeldes eine kleine Tribüne zu errichten. Der genaue Standort, die Größe und die Ausgestaltung sind noch nicht festgelegt. Nach intensiven Gesprächen mit dem SC 09 Erkelenz e. V. lässt sich die Neuanlage des Kunstrasenplatzes im Schulzentrum Erkelenz auf der Fläche des derzeitigen Tennenplatzes wie folgt realisieren: Vorlage A 40/347/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 2/4 a) Die Stadt Erkelenz führt die Errichtung des Kunstrasenplatzes als Auftraggeber aus. b) Der SC 09 Erkelenz e. V. beteiligt sich mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von 100.000 € an der Errichtung des Kunstrasenplatzes. Diese Summe ist bis zum 31.12.2018 zu zahlen. c) Mit der Planung der Maßnahme wird in 2017 begonnen. Ebenso erfolgt die europaweite Ausschreibung der Maßnahme in 2017. d) Die Stadt rodet im Spätherbst 2017 das am Rand stehende Grün bzw. setzt die Sträucher auf Stock. e) Der Ausbau des Platzes erfolgt im Frühjahr 2018 f) Die Kosten für die Fertigstellung des Platzes sind im Haushalt 2018 erneut einzustellen. g) Der Verein bestellt einen verantwortlichen Platzwart zur Pflege auf eigene Kosten. Die regelmäßigen Wartungsarbeiten erfolgen auf Kosten des Vereins durch eine Fachfirma. Hierüber ist eine vertragliche Vereinbarung zu schließen. h) Die Anlage dient in erster Linie dem Schulsport. Außerhalb der Schulzeiten darf sie vorrangig vom SC 09 Erkelenz genutzt werden. Eine entsprechende Nutzung durch Dritte erfolgt nach Vergabe durch das Amt für Bildung und Sport, wenn der Platz nicht genutzt bzw. belegt ist. Unter diesen Gesichtspunkten wird aus sportfachlicher als auch schulfachlicher Sicht eine Realisierung der Maßnahme seitens der Verwaltung befürwortet. Die notwendigen Beschlüsse zur Planung und fachlichen Durchführung der Maßnahme werden im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe gefasst. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „a) Auf dem Gelände des derzeitigen Tennenplatzes im Schulzentrum Erkelenz an der Krefelder Straße ist im Frühjahr 2018 ein Kunstrasenplatz zu errichten. b) Der SC 09 Erkelenz e. V. beteiligt sich mit einer Summe von 100.000 €, die bis zum 31.12.2018 zu zahlen ist, an der Erstellung des Platzes. c) Die Anlage dient in erster Linie dem Schulsport. Außerhalb der Schulzeiten darf sie vorrangig vom SC 09 Erkelenz e. V. genutzt werden. Eine weitergehende Nutzung durch Dritte erfolgt nach Vergabe durch das Amt für Bildung und Sport, wenn der Platz nicht genutzt bzw. belegt ist. Vorlage A 40/347/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 3/4 d) Der Verein bestellt einen verantwortlichen Platzwart zur Pflege des Platzes auf eigene Kosten. Die regelmäßigen Wartungsarbeiten erfolgen auf Kosten des Vereins durch eine Fachfirma. Hierüber ist eine vertragliche Regelung zu treffen. e) Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtliche Umsetzung in 2017/2018 vorzunehmen.“ Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten der Anlage einschließlich Planung, Ausschreibung und Errichtung sowie notwendiger Nebenarbeiten ca. 400.000 € bis 450.000 €. 100.000 € werden als Zuwendung Dritter vereinnahmt. Vorlage A 40/347/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 4/4