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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
52385.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
02.06.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:38
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Bildung und Sport Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 40/344/2017 öffentlich 31.05.2017 Amt 40 Manfred Steinwartz Gewährung eines Zuschusses an Pro Musica e.V. im Jahr 2017 Beratungsfolge: Datum Gremium 22.06.2017 29.06.2017 Ausschuss für Kultur und Sport Hauptausschuss Tatbestand: Pro Musica e.V. hat beantragt, ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben im Jahr 2017 einen Zuschuss zu gewähren. Pro Musica e.V. engagiert sich im Bereich des deutsch-polnischen Jugendaustausches. Für 2017 ist geplant, zusammen mit der Big Band des Cusanus-Gymnasiums unter der Leitung von Thorsten Odenthal in der Zeit vom 08.09.-14.09.2017 nach Polen zu reisen. Dort wird mit dem polnischen Jugendsinfonieorchester Breslau ein Konzert einstudiert und in der Philharmonie Breslau aufgeführt. Wie auch 2015 wird das polnische Jugendsinfonieorchester am 15.09.2017 nach Erkelenz anreisen und mit den deutschen Solisten und der Big Band des CusanusGymnasiums am 17.09.2017 in Erkelenz in der Stadthalle konzertieren. Die Kosten für das gesamte Projekt belaufen sich auf ca. 14.500,-- €. Unter Berücksichtigung der erwarteten Einnahmen belaufen sich die von Pro Musica zu tragenden Kosten auf 3.200,-- €. Der Verein erklärt, dass bei einem Zuschuss i.H.v. 1.500 € die Finanzierung für die Veranstaltung gesichert ist. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Antrag von Pro Musica e.V. zu entsprechen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Pro Musica e. V. wird zur Durchführung der Konzerte im Rahmen des deutsch-polnischen Jugendaustausches ein Zuschuss in Höhe von 1.500 € gewährt. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist bis zum 31.01.2018 nachzuweisen“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.500 €. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan der Stadt Erkelenz unter Produktsachkonto 040100 531700 bereit. Vorlage A 40/344/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2