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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
51858.pdf
Größe
663 kB
Erstellt
20.04.17, 12:00
Aktualisiert
15.05.17, 16:23
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: III/077/2017 öffentlich 24.04.2017 Dezernat III Techn. Beig. Ansgar Lurweg Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 12.04.2017 hier: Beauftragung des Verwaltungsvorstandes im informellen Planungsverband mit Mönchengladbach, Jüchen und Titz einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu fordern, in den RWE Geld als Rückstellung für Rekultivierung, Langzeit- bzw. Ewigkeitskosten etc. einzahlt Beratungsfolge: Datum Gremium 03.05.2017 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Mit Datum vom 12.04.17 stellt die Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz folgenden Antrag: „Der Verwaltungsvorstand wird beauftragt, im Planungsverband mit Mönchengladbach, Titz und Jüchen einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu fordern, in den RWE Geld als Rückstellung für Rekultivierung, Langzeit- bzw. Ewigkeitskosten etc. einzahlt.“ Als Begründung wird angeführt, dass Ewigkeitskosten auch nach Abschluss des Tagebaus Garzweiler II zu erwarten sind und auch die Kosten der Rekultivierung seitens des Bergbautreibenden RWE-Power nicht transparent genug dargestellt sind. (siehe Antrag als Anlage) Selbstverständlich kann aus politischen Gründen diese Forderung erhoben werden. Die Rahmenbedingungen zur Absicherung von möglichen Kosten, die durch den Betrieb von Bergwerken resultieren und die die öffentliche Hand belasten könnten, werden allerdings durch das Bundesbergesetz vorgegeben. Die Zuständigkeit für die Sicherung von langfristig entstehenden Kosten im Rahmen des Braunkohlentagesbaus liegt bei den jeweiligen Landesdienststellen, die für die Genehmigungen zuständig sind und beim Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln. In der letzten Sitzung des Braunkohlenausschusses am 03.03.17 wurde ebenfalls auf einen Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen unter TOP 9 die Darstellung der Folgekostenabsicherung im Rheinischen Braunkohlerevier ausführlich von der Bezirksregierung Arnsberg erläutert und von den Mitgliedern zur Kenntnis genommen. Die Unterlagen können auf der Internetseite der Bezirksregierung eingesehen werden. Der interkommunale Planungsverband hat bereits in seiner Stellungnahme zur Leitentscheidung im Jahr 2015 eine entsprechende Sicherung der Rückstellungen gefordert. Der Rat der Stadt Erkelenz hat ebenfalls in seiner Stellungnahme im Dezember 2015 folgende Forderung verabschiedet: „Weiterhin fordert die Stadt Erkelenz die zuständigen Landesdienststellen auf, im Rahmen der Genehmigung von der nach dem Bundesberggesetz bestehenden Möglichkeit der Forderung von Sicherheitsleistungen Gebrauch zu machen, damit bis zum Schluss der Rekultivierungsmaßnahmen tatsächlich ausreichend finanzielle Mittel des Bergbautreibenden zur Verfügung stehen." Der informelle Planungsverband als Zusammenschluss der vier Kommunen Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen und Titz hat, wie der Name schon ausdrückt, keinen formellen Status. Mit der geplanten Gründung eines Zweckverbandes wird sich das ändern. Formelle Anträge, die die Arbeit des zukünftigen Zweckverbandes betreffen sollten dann aus Sicht der Verwaltung dort in die zuständigen Gremien eingebracht werden. Der Rat der Stadt Erkelenz hat seinen Willen durch die Stellungnahme im Rahmen der Leitentscheidung bereits ausdrücklich kundgetan. Daran ist auch der Verwaltungsvorstand bei seiner Arbeit gebunden und hat die Umsetzung des Ratsbeschlusses in der Vergangenheit auch bereits bei den zuständigen Stellen und Gremien eingefordert. Weitere Initiativen und Aufforderungen bedarf es aus Sicht des Verwaltungsvorstandes daher nicht. Beschlussentwurf: -/Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 12.04.17 Vorlage III/077/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2