Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
51741.pdf
Größe
587 kB
Erstellt
06.04.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:37
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 587 kB

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 80/103/2017 öffentlich 11.04.2017 Nicole Stoffels Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 07.03.2017 hier: Autofreie Innenstadt am 07.05.2017 zum 9. Erkelenzer FahrradFrühling und zur 1. Erkelenzer Grillmeisterschaft Beratungsfolge: Datum Gremium 25.04.2017 be 27.04.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss Tatbestand: Am 07.03.2017 hat die SPD Fraktion einen Antrag an den Rat der Stadt Erkelenz gestellt, am verkaufsoffenen Sonntag zum 9. Fahrrad-Frühling und der 1. Erkelenzer Grillmeisterschaft am 07.05.2017 die Innenstadt von Erkelenz den Besucherinnen und Besuchern autofrei anzubieten. Als Begründung erklärt die SPD Fraktion, dass der verkaufsoffene Sonntag zum 9. Fahrradfrühling und der 1. Erkelenzer Grillmeisterschaft sich thematisch besonders gut anbietet, die Innenstadt autofrei zu präsentieren. Als fahrradfreundliche Stadt und als Stadt, die sich im lokalen Klimaschutz engagiert, sei es einen Versuch wert, testweise einen autofreien Sonntag in Erkelenz einzuführen. Hiervon könne nicht nur für Erkelenz ein Anstoß zur Weiterentwicklung beider Aspekte ausgehen, sondern auch über die Stadtgrenzen hinaus könnte Erkelenz deutliche positive Signale zu einer spezifischen Stadtentwicklung setzen. Die Erfahrungen könnten dazu dienen, das Konzept für die verkaufsoffenen Sonntage auch in touristischer Hinsicht aufzuwerten. Die Verwaltung hat den Antrag der SPD Fraktion dahingehend geprüft, ob eine komplette Sperrung der Innenstadt von Erkelenz rechtlich möglich ist. Hierzu verweist die Verwaltung auf den Auszug aus „Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages“ vom 10.4.2008, Fachbereich WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: „Eine Prüfung der im Straßenverkehrsrecht, Straßenrecht, Immissionsschutzrecht und Baurecht zur Verfügung stehenden Regelungsinstrumentarien ergibt, dass für die Bundesländer und Kommunen keine rechtliche Befugnis zur Anordnung von flä- chendeckenden Innenstadtsperrungen oder pauschalen Fahrverboten im Rahmen der Durchführung von „autofreien Tagen“ besteht. Insbesondere die straßenverkehrsrechtlichen Normen des § 45 StVO und des § 29StVO bieten keine geeignete Grundlage für den Erlass von generellen, flächendeckenden Fahrverboten zwecks Durchsetzung allgemeiner politischer Erwägungen des Umwelt- oder Klimaschutzes, sondern gestatten bei Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen lediglich partielle Verkehrsbeschränkungen, wie beispielsweise die Sperrung bestimmter Straßen oder einzelner abgegrenzter Innenstadtbereiche anlässlich konkreter Veranstaltungen. Eine komplette Sperrung der Innenstadt würde zudem für die betroffenen Autofahrer, Anlieger und ansässigen Gewerbebetriebe einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Eigentumsfreiheit des Art. 14 GG und der Berufsfreiheit des Art.12 GG darstellen.“ Dieser Argumentation folgt die Verwaltung. Streckenweise Verkehrsbeschränkungen anlässlich der Veranstaltung am 07.05.2017 aus Gründen der Verkehrssicherheit sind selbstverständlich möglich. In der Vergangenheit wurden die rechtlichen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft, indem die Ordnungsbehörde die Regelung „Anlieger frei“ innerhalb der Nordpromenade, Ostpromenade, Südpromenade und Westpromenade angeordnet hatte. Das Referat Stadtmarketing wirbt bei den Besuchern des Events Fahrradfrühling für die Nutzung des Fahrrades zum Erreichen der Innenstadt. Die vielen Programmpunkte beim Fahrradfrühling, die auf das Fahrrad zur Verkehrsmittelwahl ausgelegt sind, unterstreichen diese Werbebotschaft. Durch die ordnungsbehördliche Regelung „Anlieger frei“ werden die Fußgänger und Fahrradfahrer innerhalb dieses Bereichs besonders geschützt. Diese Regelung gilt bereits seit dem 1. Fahrradfrühling im Jahre 2009 und hat sich bewährt. Anlässlich der 1. Erkelenzer Grillmeisterschaft, die auf der Kölner Straße vom Kölner Tor bis zum Freiheitsplatz ausgerichtet wird, erwägt die Ordnungsbehörde weitere Maßnahmen zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer. Aus Sicht der Ordnungsbehörde ist nach jetzigem Stand der Veranstaltungsplanung erforderlich, eine Sperrung der Kölner Straße, Tenholter Straße (Teilstück zwischen Kölner Straße und Atelierstraße), H.-J.-Gormanns-Straße (Teilstück zwischen Schwatte Jräet und Kölner Straße) und Ostpromenade / Südpromenade (Teilstück zwischen Parkdeck Ostpromenade und Kirchstraße) für den Autoverkehr vorzunehmen, um den Veranstaltungsbereich und die dort vermutlich in großer Zahl vorhandenen Besucher der 1. Erkelenzer Grillmeisterschaft zu schützen. Diese zusätzlichen verkehrsregelnden Maßnahmen werden zurzeit geprüft und mit dem Gewerbering abgestimmt. Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der fehlenden Ermächtigungsgrundlage für eine komplette Sperrung der Innenstadt, die streckenweise veranlassten Verkehrssperrungen zum Schutze von Fußgängern und Fahrradfahrern weiterhin durchzuführen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Der Antrag der SPD Fraktion wird abgelehnt.“ Vorlage A 80/103/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Antrag der SPD Fraktion vom 07.03.2017 Vorlage A 80/103/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3