Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
51732.pdf
Größe
2,4 MB
Erstellt
06.04.17, 12:00
Aktualisiert
27.04.17, 11:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/399/2017
öffentlich
14.03.2017
Amt 61 Paul-Hugo Blaesen
Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 "Hinter Klüschgarten", Erkelenz-Kückhoven
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der
frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
25.04.2017
be
27.04.2017
03.05.2017
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 19.04.2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen,
Wirtschaftsförderung und Betriebe die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplanes zu erarbeiten. In der Sitzung
wurde beschlossen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter
Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven zu beteiligen.
1.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 13 vom 16.06.2016 bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 28.06.2016 im Rathaus der
Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
2.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom
10.06.2016 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während
des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die
in der Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
3.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven wurde mit Schreiben vom 10.06.2016
beteiligt.
Seitens des Bezirksausschusses wurden bisher keine Stellungnahmen eingereicht.
In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs.
1 und 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
gefasst werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige
ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung,
zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.
Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB von
der Öffentlichkeit und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven,
wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie
in der als Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage
des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage
– Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Vorlage A 61/399/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
2.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer
eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch
einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücksund Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE) sichergestellt.
Anlagen:
Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven
Anlage – Stellungnahme Öffentlichkeit Schreiben vom 08.07.2016 und 05.08.2016
Änderungen Städtebaulicher Entwurf
Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter
Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven
Vorlage A 61/399/2017 der Stadt Erkelenz
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Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des
Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Öffentlichkeit, Schreiben vom 08.07.2016
Vielen Dank für das angenehme Gespräch am Freitag, In der Stellungnahme wird zur Berücksichtigung der Belange des Anliegers Kiefernweg im Bereich der nördlidem 08.07.2016 in Ihrem Büro.
chen Plangebietsgrenze eine Änderung der städtebauliBei diesem Termin stellte ich Ihnen die von unserem chen Planung gemäß der als Anlage beigefügten PlaBüro entwickelte Überarbeitung Ihres Städtebaulichen nung angeregt.
Entwurfes vor. Diesen Plan habe ich Ihnen erörtert und Mit der angeregten nördlichen Verlängerung der Veralsdann überlassen. Die gelb markierten Flächen stellen kehrsflächen der Stichstraßen um jeweils ca. 17 m sowie
die Veränderungen dar, welche sich aus den Vorstellun- Verlagerung möglicher Baukörper in östlicher und westligen der angrenzenden Nachbarschaften ergeben. Diese cher Richtung soll ein „verbauen“ der Ortsrandlage gesind Ihnen bereits aus Vorgesprächen teilweise bekannt. mildert, ein „versperren“ der gesamten Aussicht verhin
Den größten Teil der Veränderungsvorstellungen be- dert und ein „wenig Fernsicht“ gewährleistet werden.
kommen Sie noch von der Nachbarschaft Hasenweg Infolge der angeregten Planänderung wird die Breite der
gesondert dargestellt. Bei den Belangen der Nachbar- überbaubaren Grundstücksfläche im Bereich der Wenschaft Kiefernweg geht es in erster Linie darum, die der- deanlagen um jeweils ca. 10 m auf ca. 13 m reduziert,
zeit hoch zu bewertende Qrtsrandlage, nicht so gravie- eine Kopfbebauung der platzadigen Wendeanlagen zu
rend, wie in Ihrem Entwurfsvorschlag dargesteUt, zu ver- rückgenommen und mögliche Baukörper parallel der
südlichen Grundstücksgrenzen der Angrenzer verscho
bauen.
ben. Die Anzahl möglicher Baugrundstücke und Baukör
Daher wurde die Stichstraße hinter meinem Grundstück per sowie deren Abstand zu den nördlichen Grundstü
zum Feld hin, leicht in Richtung Grünzug verdreht, und cken der Angrenzer Kiefernweg werden hierdurch nicht
somit parallel zu den Stichstraßen Waldweg und Ha- verändert. Für das Flurstück 193, 82 und 207 entstehen
senweg geplant. Ferner wurden die Wendehämmer in gemäß der angeregten Planänderung Sichtbeziehungen
den Stichstraßen, Richtung Kiefernweg, ans Ende der über die Verkehrsflächen der Stichstraßen auf die süd-
Beschlussvorschlag
Den Anregungen der Stel
Iungnahme zur Planänderung
wird nicht gefolgt. Die Ge
samtlänge der überbaubaren
Grundstücksflächen an der
nördlichen Plangebietsgrenze
zwischen Kirchweg und mitti
ger öffentlicher Grünfläche ist
zu reduzieren.
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 2 von 26
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des
Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017
‘
Stellungnahme
Stichstraße gesetzt, damit die querliegenden Baukörper
nicht die gesamte Aussicht versperren. Durch diese geringfügige Planungsänderung hat niemand einen Nachteil, aber die Anwohner des Kiefernweges den Vorteil,
dass sie zumindest noch ein wenig Fernsicht haben. Bei
den Grundstücksgrößen an den Stichwegen hat sich
durch diese geringfügige Verdrehung des Weges und
Verlagerung der Wendehämmer nichts verändert,
Den von uns erstellten Plan mit den gelben Markierungen schickt Ihnen mein Mitarbeiter XXX heute mit gesonderter Mau zu.
Ich bitte um wohlwollende Beachtung der Interessen der
Nachbarschaft Kiefemweg.
Falls Fragen und Abklärungen mit mir gewünscht werden, so bitte ich um Kontaktaufnahme ab dem 01 .08.16.
Vielen Dank für die Beachtung unserer Anliegen.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
lichste Bebauung im Plangebiet. Für die weiteren
Grundstücke an der nördlichen Plangebietsgrenze tritt
keine Veränderung ein, bzw. eine mögliche parallele
Neubebauung wird auf diese Grundstücksgrenzen be
schränkt. Mit der angeregten Planänderung ist eine Er
höhung des Verkehrsflächenanteils um rd. 190 m2 ver
bunden, der Anteil der Wohngebietsflächen wird ent
sprechend verringert.
Auch mit der angeregten Planänderung ist weiterhin eine
Bebauung parallel der nördlichen Plangebietsgrenze
möglich, an der rd. 140m Plangebietsgrenze zwischen
Kirchweg und mittiger öffentlicher Grünfläche verändern
sich mit angeregter Planänderung die Sichtverhältnisse
für Grundstücke Kiefemweg auf einer Länge von rd,
40m. Der Abstand möglicher Bebauung zu den Grund
stücksgrenzen Kiefernweg ist mit mindestens 7 bis ca.
12 m größer als die Mindesttiefe der Abstandsflächen
gemäß BauO NRW. Die Bebauung Kiefernweg befindet
sich in einem Abstand von rd. 20 bis 25m zur Plange
bietsgrenze. Parallel der nördlichen Plangebietsgrenze
festgesetzte öffentliche Grünfläche und Fußweg vergrö
ßern die Abstände und trennen die vorhandenen und
geplanten Grundstücke. Belangen nördlicher Angrenzer
wird damit ausreichend Rechnung getragen. Mit Sied
lungserweiterungen an bebauten Ortslagen zur Deckung
der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung ist eine Verände
rung der Sichtbeziehungen für bestehende, an den Frei-
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 3 von 26
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25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Stellungnahme
;
raum grenzende Grundstücke nicht zu vermeiden, in der
Ortslage Kückhoven betrifft dies nördlich und östlich dem
Plangebiet angrenzende Grundstücke. Das Interesse an
der Erhaltung des Blicks auf eine unverbaute freie Land
schaft, der Schutz einer freien Aussicht ist in aller Regel
nicht abwägungserheblich. Aufgrund der festgesetzten
offenen Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusem, den
zwischen der geplanten Bebauung verbleibenden Gar
tenflächen sowie den öffentlichen Grünflächen in der
Plangebietsmitte, ist die planbedingte Einschränkung
zumutbar. Das städtebauliche Interesse an einem sparsamen Umgang mit Grund- und Boden, die Minimierung
von Eingriffen in Natur und Landschaft, das städtebauli
che Ziel den Zwischenraum einzelner Gebäude im Be
reich der Straßenräume zu gestalten ist weiterhin zu
beachten. Eine teilweise Berücksichtigung der Stellung
nahme und Minderung möglicher Bebauung im nördli
chen Bereich des Plangebietes kann durch eine Redu
zierung der überbaubaren Grundstücksflächen erreicht
werden. Unter Wahrung ausreichender Bebaubarkeit
möglicher Wohnbaugrundstücke kann die Gesamtlänge
der überbaubaren Grundstücksflächen an der nördlichen
Plangebietsgrenze zwischen Kirchweg und mittiger öf
fentlicher Grünfläche von rd. 48 m auf rd, 28 m reduziert
werden.
Die Darstellungen in der Plananlage der Stellungnahme
zu__Grundstücksaufteilungen__und__Verkehrsinseln__sind
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 4 von 26
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des
Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
nicht Gegenstand der Bebauungsplanung.
Hinsichtlich anderer Planbetroffener, der lt. Stellung
nahme von der Nachbarschaft Hasenweg gesondert
vorzutragenden, in der Plananlage der Stellungnahme
dargestellten Verkehrsanbindungen und Lage Regen
rückhaltebecken, wird auf die Stellungnahme und Abwä
gung zu lfd. Nr. 2 Öffentlichkeit verwiesen.
2
Offentlichkeit, Schreiben vom 05.08.2016
In der vorbezeichneten Angelegenheit zeigen wir die
Vertretung der lnteressengemeinschaft Hasenweg“ in
Kückhoven an; unsere ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert, schriftliche Vollmacht auf
: Wunsch gerne nachgereicht. Die Interessengemeinschaft besteht aus einer Vielzahl von Grundstückseigentümern und Mietern im Bereich der Wohnlage Hasenweg
in Kückhoven. Die einzelnen Mitglieder wollen Sie bitte
der anliegenden, von den einzelnen Beteiligten eigenhändig unterzeichneten Liste entnehmen. Wir sind beauftragt und legitimiert, die im wesentlichen gleichlautenden Einwendungen gegen den eingangs genannten
Bebauungsplan für alle Beteiligten vorzutragen.
In der Stellungnahme wird zur Berücksichtigung der Belange der Anlieger der Straße Hasenweg (Stichweg)
eine Änderung der verkehrlichen Erschließung des
Plangebietes, hier der Anbindung an das örtliche Verkehrsnetz, angeregt.
Zur Begründung wird angeführt, dass die geplante Erschließung zu ‚unzumutbaren Belastungen derjenigen
Eigentümer führt, die ihre Grundstücke im Bereich des
Hasenweg haben. Für die Anwohner und Verkehrsteilnehmer würde ein „erhebliches Gefahrenpotenzial eröffnet“, die Straße Hasenweg (Stichstraße) sei aufgrund
ihrer Gestaltung nicht als alleinige Zufahrtstraße geeig
net, der Einfahrtbereich würde wegen unübersichtlicher
Lage von vielen Verkehrsteilnehmern nicht hinreichend
Unsere Einschaltung versteht sich vor dem Hintergrund beachtet, es bestünden bereits derzeit hohe Verkehrsbe
des zurzeit laufenden Bebauungsplanverfahrens Nr. lastungen die zu mehr Begegnungsverkehr und Rück
1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“. Auf die Vorlage der stau führten, eine unzumutbare Belastung durch Bau
Verwaltung A 61/364/2016 vom 17.03.2016 hat der Aus- verkehr käme hinzu.
schuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförde
Den Anregungen der Stel
lungnahme zur Planänderung
wird nicht gefolgt.
Für die Zeit der Realisierung
des Bebauungsplanes ist un
ter Berücksichtigung besonde
Sicherungsmaßnahmen
rer
der freien Strecke eine Baustellenzufahrt von der K33 mit
dem Baulastträger der K33 zu
prüfen.
Stadt Erkelenz
-
Planungsamt
-
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Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des
Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017
-
-
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwagungsvorschlag der Verwaltung
rung und Betriebe in seiner Sitzung vom 1904.2016 den In der Stellungnahme wird auf den in der Anlage beige
Beschluss über die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 fügten Plan, „Anderungen zum städtebaulichen Entwurf
BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebau Stand April 2016 als Planalternative verwiesen. Vorge
ungsplanes Nr. 1000.2/2 ‚Hinter Klüschgarten“, Er schlagen werden neben den im Entwurf des Bebau
kelenz-Kükhoven, sowie Einleitung des frühzeitigen Be ungsplanes vorgesehenen Erschließungen mit Anbin
teiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 dung an den Hasenweg (Stichstraße) und Waldweg zu
BauGB gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung hat am sätzliche Anbindungen an den Kirchweg im Osten und
28.06.2016 stattgefunden. Die Vorstellung der Planung die K 33 Katzemer Straße im Westen als „primäre Er
hat ein Teil der Mitglieder meiner Mandantin dazu ge schließung.
nutzt, bereits mündlich Bedenken gegen bestimmte As Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der im
seit 2001 rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt
pekte der aktuellen Planvorstellungen zu äußern.
Erke(enz zur gezielten Entwicklung und Wohnraumver
Mit der vorliegenden Stellungnahme knüpfen wir hieran sorgung des Siedlungsschwerpunktes Kückhoven dar
an und geben noch einmal folgendes zu bedenken:
gestellte Wohnbauflächenstandort 1200.2 weiter entwi
ckelt.
Die Kritik der Mitglieder unserer Mandantin entzündet Ein erster Teilabsehnitt wurde mit Aufstellung des Be
sich ganz wesentlich an dem Umstand, dass die
bauungsplanes Nr. 1200.2/1 ‚Am Dorf, Rechtskraft
kehrliche Erschließung des neuen Baugebietes in ihrer 2009, bereits realisiert. Hierbei wurde der Wohnbauflä
jetzigen Form zu erheblichen, letztlich unzumutbaren chenstandort des Flächennutzungsplanes insgesamt
Belastungen derjenigen Eigentümer führt, die ihre hinsichtlich der Erschließung und Anbindung an das ört
Grundstücke im Bereich des Hasenweg haben. Der liche Verkehrsnetz betrachtet. Die Festsetzungen der
Ubersichtlichkeit halber haben wir den Bereich, um den Verkehrsflächen des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1
es geht, in der nachstehen Übersicht markiert:
Am Dorf‘ berücksichtigen bereits die Erschließung der
mit
1. Die Erschließung des Baugebietes soll ausschließlich südlichen Teilfläche, der Stichweg Hasenweg wird
in nördlicher Richtung über den Hasenweg erfolgen, und einer Verkehrsflächenbreite von 11,0 m festgesetzt. Eine
zwar mit der Begründung, dass diese Straße bereits in Festsetzung der Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter
Bereich“ wurde daher nicht vorgenommen.
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 6 von 26
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Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017
lfd.
Nr.
Stellungnahme
dem Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 „Am Dorf‘ hierzu vorgesehen und entsprechend ausgebaut worden sei. Über
den Hasenweg, der in den Kreisverkehr Katzemer Straße/Pescher Straße mündet, sei somit eine ausreichende
Anbindung an das überörtliche Netz gesichert; die innere
Erschließung des Baugebietes soll durch mehrere StichStraßen erfolgen.
Nach den bisherigen Mitteilungen legt die Verwaltung
hierbei ohne dass dies aus der Planvorlage sicher erkennbar wird ein Verkehrsaufkommen im neuen Baugebiet von 450 Fahrzeugbewegungen täglich zu Grunde.
—
—
Wir halten das für eine ausgesprochen moderate Annahme. Es ist mit einem dauerhaft hohen Verkehrsaufkommen zu rechnen, zumal während der Bauzeit. Besonders misslich erscheint der Umstand, dass die GEE
den Eigentümern der Grundstücke im Bereich Hasenweg den Erwerb seinerzeit ausdrücklich mit dem Argument schmackhaft gemacht halle, es handele sich um
eine ruhige Wohnlage, die für junge Familien geradezu
ideal sei. Wenn die Stadt ihre jetzigen Planungen verwirklichen wollte, bleibt von dem Versprechen der SEE
nichts mehr übrig,
2. Die Belastung für die Anwohner des Hasenweg ist
unzumutbar. Der südwestliche Abschnitt des Hasenweg
Beschlussvorschlag
Abwagungsvorschlag der Verwaltung
In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1000.2/1
„Am Dorf wird unter Punkt 4.1 darauf hingewiesen, „Die
südlich von der Straße Hasenweg ausgehende Erschlie
ßung von 11,0 m Breite ist für eine eventuell spätere
Erschließung weiterer Wohnbauflächen des Flächennut
zungsplanes im Süden vorgesehen‘, unter Punkt 5.2
wird ausgeführt, dass der nach Süden ausgerichtete
Stich so ausgelegt ist, dass er zukünftig auch eine Erschließungsfunktion für die südlich angrenzenden im
Flächennutzungsplan dargestellten Baulandreserven
übernehmen kann.
Im Verkehrsentwicklungsplan, Fortschreibung 2005
2008, ist das Verkehrsnetz der Ortslage Kückhoven
gemäß der Netzfunktion gegliedert. Zusammen mit der
Straße In Kückhoven und der Servatiusstraße ist die in
west-ost-Richtung verlaufende Straße Hasenweg als
Sammelstraße klassifiziert und übernimmt diese Funkti
on mit der Servatiusstraße für die südliche Ortslage.
Der nach Süden führende Stichweg Hasenweg im Plan
gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 Am Dorf‘ ist
entsprechend den Festsetzungen realisiert, im Trenn
prinzip mit ausreichenden Fahrbahn- und Gehwegbrei
ten sowie Kurvenradien für seine vorgesehene Funktion
ausgebaut. Die Verkehrsfunktion einschränkende Sicht
verhältnisse bestehen nicht. Für diesen Abschnitt des
Hasenweg wurde verkehrsrechtlich eine Tempo 30-Zone
(Verkehrszeichen 274.1) angeordnet.
—
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 7 von 26
Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des
Bebauungsplanes Nr. 1000212 „Hinter Klüschganen“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017
-
-
rid.
Nr.
Abwagungsvorschlag der Verwaltung
Stellungnahme
Der Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 „Am Dorf wird mit Be
gründung seit Rechtskraft mit Bekanntmachung vom
18.12.2009 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten, über
den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. In der
Stellungnahme wird nicht vorgetragen, dass eine nicht
eindeutige, unvollständige oder auch falsche Auskunft
über den Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 „Am Dorf‘ durch
die Verwaltung erteilt wurde.
Zur Berücksichtigung der Umweltbelange wurde eine
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.
1000.2/2 »Hinter Klüschgarten“ erstellt, in der auch die
Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation auf bestehenden Straßen im Zusammenhang mit dem Vorhaben
durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebietes be
wertet wird. Nach den Ergebnissen der Untersuchung
werden aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkom
mens und den Abstandsverhältnissen die Immissions
grenzwerte durch den Plangebietsverkehr innerhalb ei
nes Reinen oder Allgemeinen Wohngebietes tags und
auch nachts weder erreicht noch überschriften. Ein Er
reichen der Zumutbarkeitsschwelle im Bereich besteIn dem Bereich wohnen viele Eltern mit kleinen und hender baulicher Nutzungen wird ausgeschlossen.
• kleinsten Kindern. Schon jetzt gibt es insgesamt 10 Km- Grundlage der Betrachtung war ein abgeschätzter Zielder im Vorschulalter, was wie gesagt niemanden ver- und Queliverkehr des Piangebietes von ca. 450 KW24h.
wundern sollte, denn die Grundstücke wurde mit dem In einer Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr.
Argument ‚jamilienfreundliche Lage“ von der GEE be- 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“ sind die in Zukunft zu
worben und verkauft. Die Eltern haben schlichtweg erwartenden Verkehrsbelastungen aus der Überlagerung
ist als Stichstraße ausgebaut mit der verkehrsrechtlichen
Anordnung einer Spielstraße. Schon das zeigt, dass die
Straße nicht von ihrer Ausbaubreite, sondern von ihrer
Gestaltung insgesamt nicht als alleinige Zufahrtstraße
für ein derart großes Baugebiet dienen kann. Vom Kreisverkehr Katzemer Straße/Hasenweg kommend, stellt der
vordere Abschnitt des Hasenweg, der die Zuwegung
bilden soll, ein Nadelöhr dar. Für Anwohner und Verkehrsteilnehmer wird ein erhebliches Gefahrenpotential
eröffnet. Dabei treten in dem Bereich schon jetzt genügend Probleme auf, denn viele Verkehrsteilnehmer beachten den Einfahrtbereich in den Hasenweg wegen der
unübersichtlichen Lage nicht hinreichend. Bei den hier
anzustellenden Überlegungen ist auch der Umstand zu
berücksichtigen, dass das Verkehrsaufkommen aus der
Ortsmitte in Richtung Kreisverkehr zu den Spitzenzeiten
sehr hoch ist, weshalb es dann zu noch mehr Begegnungsverkehr im Bereich vor der Abbiegung in den Seitenteil des Hasenweg kommen wird. Dass sich Verkehr
zurückstaut, ist keinesfalls ausgeschlossen,
—
—
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz
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Planungsamt
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zur Beschlussvorlage des
Anlage
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
und Betriebe am
Wirtschaftsförderung
Bauen,
Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung,
03.05.2017
25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am
-
-
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwagungsvorschlag der Verwaltung
Angst vor einer exorbitant zunehmenden Verkehrsbelas der heutigen Verkehre, festgestellt mittels aktueller Ver
tung und der damit verbundenen Gefährdung ihrer Kin kehrszählung, mit den zusätzlichen Verkehren aus dem
der. Der PKW-Verkehr ist schon belastend genug, wenn Bebauungsplangebiet ermittelt. Die Berechnungsergeb
aber der Bauverkehr für 60 bis 70 Grundstücke hinzu- nisse ergeben für die Spitzenstunde ausreichende Quali
täten des Verkehrsablaufes mit der Verkehrsqualität A in
kommt, ist die Situation schlichtweg unzumutbar.
den Knotenpunkten Kreisverkehrsplatz Katzemer Straße
3. Wie bereits mündlich vorgetragen, ist die Entlastung (K33)/Pescher Straße / Hasenweg, Hasenweg / Stichdes Hasenweg als Zufahrtstraße daher zwingend gebo straße Hasenweg (Vorfahrtsregelung „rechts vor links)
ten. Es bestehen mehrere Möglichkeiten, wie dies ge und Hasenweg / Waldweg. Für die Stichstraße Hasenschehen könnte. Allen ist gemein, dass der Hasenweg weg wurde der ungünstigste Fall angenommen, der ge
selbstverständlich zur Erschließung eingebunden bleibt, samte zusätzliche Verkehr infolge der geplanten Bebau
ung wird über die Stichstraße Hasenweg geführt. In den
aber spürbar entlastet wird.
untersuchten Knotenpunkten ist ein reibungsloser Ver
Die von mir vertretene Interessengemeinschaft Hasen- kehrsablauf ohne Rückstauerscheinungen zu erwarten.
weg betreibt keine Sankt-Florians-Politik, das heißt, sie Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit, wie
verlagert nicht einfach die hier angesprochenen Proble z. B. Änderung der Betriebsform und /oder Anlegen von
me in Richtung anderer Beteiligter. Es geht nicht um zusätzlichen Abbiegespuren sind nicht erforderlich. Ne
Verhinderung, sondern um konstruktiven Dialog. Um den ben der Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Knoten
Beteiligten aus Verwaltung und Politik die Ernsthaftigkeit punkte wurden auch die verkehrlichen Auswirkungen im
ihres Anliegens zu verdeutlichen, haben die Anlieger Hinblick auf steigende Verkehrsbelastungen in der
sich gerade nicht nur Gedanken darüber gemacht, was Stichstraße Hasenweg untersucht. Gemäß der ermittel
aus ihrer Sicht nicht geht, sondern sie unterbreiten ten zukünftigen Verkehrsbelastung infolge der geplanten
nachstehend Vorschläge, wie es besser gehen könnte. Bebauung werden die Stichstraße Hasenweg rd. 608
Dazu reichen wir die anliegende Übersicht „Änderungen PKW-E am Tag zusätzlich benutzen. In der nachmittägli
zum städtebaulichen Entwurf Stand April 2016“ zu den chen Spitzenstunde liegt die Erhöhung bei rd. 19 PKW-E
Akten, die eine aus unserer Sicht sinnvolle Alternative zu im Quell- und rd. 36 PKW im Zielverkehr. Die Zusatzbe
lastung der Stichstraße Hasenweg am Nachmittag be
dem bislang vorliegenden Konzept darstellt.
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 9 von 26
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des
Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017
c
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Stellungnahme
Das Konzept besticht in verschiedener Hinsicht:
Es gibt zwei Grundstücke weniger als nach der aktuellen
Planung, doch bringt das sogar Vorteile. Zum einen
bleibt die zu vermarktende Fläche unter dem Strich
gleich groß, das heißt, der Stadt Erkelenz respektive
der SEE entsteht kein finanzieller Nachteil. Zum anderen konnten einige der im nördlichen Teil des Plangebietes gelegenen Grundstücke durch die Umplanung größer
und damit attraktiver zugeschnitten werden.
—
—
:
Die zentrale Erschließung innerhalb des neuen Gebietes
geschieht weiterhin durch eine Querstraße (W/O-Achse)
und jeweils davon in nördlicher Richtung abgehende
kleinere Seitenstraßen. Der Hasenweg ist als Erschließung weiter vorhanden, auch bleibt die Verbindung zum
Waldweg bestehen. Neu ist eine nach Osten gehende
Verbindung in den Kirchweg, so dass der Bereich auch
von dort für Verkehr aus der Ortsmifte angeschlossen
ist. In diesem Bereich konnten nun auch einige Besucherparkplätze angeordnet werden, die vorher gänzlich
fehlten,
Die entscheidende Änderung gegenüber der bisherigen
Planung besteht darin, dass es im westlichen Teil des
Plangebietes nun eine Einmündung von der bzw. in die
trägt insgesamt rd. 55 PKW-E pro Stunde. Die Höhe der
Zusatzbelastung als auch der Gesamtbelastung im Stra
ßenquerschnitt, die für beide Fahrtrichtungen einschließ
lich geplanter Bebauung in Zukunft bei rd. 68 PKW-E in
der Spitzenstunde liegt, ist als gering einzustufen. Die
Stichstraße Hasenweg besitzt mit einer zukünftigen Be
lastung von 68 PKW-E in der Spitzenstunde eine gerin
gere Belastung als ein Wohnweg n. Richtlinie für die
Anlage von Stadtstraßen, der bei einer Ausbaubreite von
4,5m eine Belastung von rd. 150 Kfz pro Stunde aufwei
sen darf.
Die aktualisierten Verkehrsdaten wurden in der Schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan ergän
zend betrachtet, die Auswirkungen durch den Ziel- und
Quellverkehr des Plangebietes auf öffentlichen Straßen
sind aus schalltechnischer Sicht weiterhin nicht beurtei
lungsrelevant.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die Pla
nung unzumutbare Belastungen der Eigentümer im Be
reich des Hasenweg nicht zu erwarten sind.
Auch ein ‚erhebliches Gefahrenpotenziar‘ und Verkehrs
probleme im Bereich Stichstraße Hasenweg sind nicht
ersichtlich.
Eine Änderung der mit dem Bebauungsplan geplanten
Verkehrserschließung ist demzufolge aus verkehrlichen
und städtebaulichen Gründen sowie aus Gründen des
vorbeugenden lmmissionsschutzes nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag
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Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvodage des
Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
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-
Stellungnahme
!S..2 als primäre Erschließung des Plangebietes gibt.
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, wie eine An-
bindung der Erschließungsstraße an die K 33 geschehen
könnte. Dabei muss man sich vor allen Dingen verge
genwärtigen, dass die Umsetzung des Baugebietes dazu
führt, dass die geschlossene Ortschaft“ Kückhoven im
verkehrsrechtlichen Sinne weiter südlich beginnt und
demzufolge auch das Ortschild (Zeichen 310) weiter
südlich aufgestellt werden kann. Damit könnte zugleich
eine Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgen, um den aus
Richtung Katzem kommenden Verkehr „herunter zu
bremsen“. Auch hierzu bestehen verschiedene Möglich
keiten, die im Gebiet der Stadt Erkelenz durchaus er
probt sind.
Sowohl das Straßen- wie auch das Straßenverkehrsrecht sehen eine Verlegung des Ortseinganges (Beginn
der geschlossenen Ortschaft) vor, was durch Umsetzung
des Ortsschildes dokumentiert würde. Gemäß § 5 Abs. 4
FStrG ist eine geschlossene Ortslage derjenige Teil des
Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener
Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne un
bebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder
ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung un
terbrechen den Zusammenhang nicht. Nach einer Ent
scheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts
-
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Auch eine weitere Erschließung mit Anbindung an die
Straße Kirchweg für den Fahrverkehr ist nicht erforder
lich, die mit Bebauungsplanung mögliche fußläufige Ver
bindung zum Kirchweg bleibt hiervon unberührt. Eine
Verlegung der Regenversickerungsanlage, wie in der
Plananlage der Stellungnahme dargestellt, ist darüber
hinaus aufgrund der Geländesituation aus entwässe
rungstechnischen Gründen nicht zu empfehlen.
Unabhängig hiervon kann zur Minderung von Belastun
gen während der Realisierung des Bebauungsplanes
unter Berücksichtigung besonderer Sicherungsmaß
nahmen der freien Strecke eine Baustellenzufahrt von
der K33 mit dem Baulasfträger der K33 geprüft werden.
Beschlussvorschlag
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Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des
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lfd.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
vom 04.06.2010 (3 A 295/08) kommt es für die Bejahung
einer geschlossenen Ortschaft auch im Straßenver
kehrsrecht auf eine Verknüpfung mit dem innerörtlichen
Verkehr an; es sollen letztlich die aus dem FSIrG be
kannten Abgrenzungskriterien herangezogen werden
können. Die neue Bebauung würde als in jeder Hinsicht
dazu führen, dass sich die Ortschaft Kückhoven nach
Süden erweitert und dort auch im rechtlichen Sinne be
ginnt.
Das wiederum führt dazu, dass die Erschließungsstraße
genauso an die K 33 bzw. dann erweiterte Katzemer
Straße angeschlossen werden könnte, wie dies etwa
im Bereich des zuletzt erschlossenen Baugebietes „Am
Dorf geschehen ist. Dort wurde
ausgehend von der
Katzemer Straße- eine u-förmig verlaufende Straße
durch das Baugebiet geführt, so dass diese Straße
gleich an zwei Punkten auf die Katzemer Straße trifft.
Zur Verdeutlichung fügen wir einen Ausschnitt aus dem
als
damaligen Bebauungsplan hier bei. Dort, wo die
Spielstraße festgesetzte Anwohnerstraße auf die be
vorrechtigte Katzemer Straße trifft, ist der Bordstein ab
gesenkt und der Ein4Ausfahrtbereich optisch hervorge
hoben. Dieselbe Lösung wurde für den Orteil „Fesch
Neu gefunden. Dieser liegt fast auf gleicher Höhe wie
das Baufeld „Am Dorf‘, allerdings auf der gegenüberlie
genden Seite und wird ebenfalls über eine von der Kat
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lfd.
Nr.
Abwagungsvorschlag der Verwaltung
Stellungnahme
zemer Straße abgehende Anwohnerstraße erschlossen.
Hier wie dort hat es nach Kenntnis des Unterzeichners
bislang keinerlei Probleme oder gar Unfälle gegeben.
Die Ein- und Ausfahrtbereiche sind gut sichtbar und
werden sowohl von den ein-/ausfahrenden Fahrzeugen
wie auch von dem bevorrechtigten Verkehr auf der Kat
zemer Straße akzeptiert und beachtet. Zur Veranschau
lichung der Situation verweisen wir auf die nachfolgen
den Fotos (Stand Juli 2016)
Es gibt kein vernünftiges Argument, das dagegen
spricht, diese Lösung auch für das neue Baufeld „Hinter
Klüschgarten“ zu wählen. Die Befürchtung, wonach der
Verkehr von der Kreisstraße nicht vor dem Beginn der
Ortschaft rausgebremst‘ werden könnte, verfängt jeden
wie oben aufge
falls nicht, da sich der Ortseingang
zeigt nach Süden verschiebt.
—
—
Festzuhalten bleibt mithin:
Von seiner Struktur her wäre das Baugebiet in der
hier vorgeschlagenen Variante besser und gleich
mäßiger erschlossen, und zwar sowohl im Innern als
auch von außen. Das Verkehrsaufkommen würde
sich gleichmäßiger und verträglicher verteilen, es
fände sich Platz für Besucher und theoretisch böte
die Einmündung von der 1< 33 sogar die Möglichkeit,
das Baugebiet im Bedarfsfalle noch weiter nach Sü
Beschlussvorschlag
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Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Stellungnahme
den zu entwickeln.
4. Wir gehen davon aus, dass die Anbindung und Er
schließung dauerhaft über die K 33Nerlängerte Katze
mer Straße gelingen kann. Die Kosten dürften sich in
einer überschaubaren Größenordnung bewegen und
sind im Verhältnis zu den Kosten der Gesamtmaßnahme
sehr angemessen.
Selbst wenn zu Beginn der Arbeiten im neuen Baugebiet
diese Erschließung/Anbindung noch nicht fertig ausge
baut worden sein sollte, müsste in jedem Fall und sei
es mittels einer provisorischen Lösung eine Entlastung
des Hasenweg erfolgen, denn der Bauverkehr für bis
zu 70 Grundstücke kann schlechterdings nicht über
den Hasenweg geführt werden.
—
—
Der Unterzeichner kann aus eigener Anschauung über
das (Bau-) Verkehrsaufkommen weit kleinerer Baumaß
nahmen berichten. Die Handwerker gehen größtenteils
rücksichtslos zu Werke, jeder sucht sich den seiner Mei
nung nach angemessenen Weg und Parkplatz. Wenn
‚schweres Gerät“, etwa für die Tiefbau- oder Gartenar
beiten, benötigt wird, kommt es mitunter zu tumuitartigen
Szenen, weil dann gar keine Stellplätze mehr vorhanden
sind und Handwerker, Bauherren, Architekten und Besu
cher froh sein können, ihre Baustelle überhaupt noch zu
Beschlussvorschlag
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Stellungnahme
erreichen. Gerade im vorliegenden Falle, in dem der
gesamte Bauverkehr über das Nadelöhr Hasenweg ab
gewickelt werden soll, wird es zu Rückstauungen und
Engpässen kommen. Dass zugleich mit ganzjähriger
Verschmutzung, der Gefahr von Beschädigungen und
einem unzumutbaren Lärmaufkommen in dem Straßenabschnitt gerechnet werden muss, kommt noch hinzu.
•
Wir bitten darum, die vorstehenden Einwendungen
ernsthaft zu bedenken und am besten noch vor Einlei
tung des förmlichen Planaufstellungsverfahrens in die
Planung einfließen zu lassen. Sollte die Verwaltung in
des an ihrer bisherigen Planung festhalten, kündigen wir
bereits jetzt vorsorglich an, alle Einwendung auch im
Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB vorzubringen, damit
die Mitglieder unserer Mandantin sich nicht die Präklusi
onswirkung des § 3 Abs. 2 5. 2 BauGB mit den daran
anknüpfenden Rechtfolgen vorhalten lassen müssen.
Für eine gemeinsame Erörterung der hiesigen Vorstel
auch außerhalb der förmlichen Abschnitte des
lung
BauGB steht Ihnen der Unterzeichner selbstverständ
lich gerne zur Verfügung.
—
—
Wir bitten höflich um Weiterleitung der vorliegenden Ein
gabe an die mi Rat der Stadt Erkelenz vertretenen Frak
tionen.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 15 von 26
Anlage
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zur Beschlussvorlage des
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-
lfd.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Träger: Landwirtschaftskammer Nordrhein
Westfalen, Kreisstelle Heinsberg, Gereonstr. 80,
41747 Viersen
Schreiben vom: 13.07.2016
Es bleibt festzuhalten, dass die Abwägung zulasten der
landwirtschaftlichen Nutzung bereits auf Regionalplanungsebene und im Rahmen des Flächennutzungsplans
getroffen worden sind.
Bezüglich der Kompensationsmaßnahmen haben wir zur
Kenntnis genommen, dass diese im Plangebiet vorgenommen werden sollen und der entstehende Kompensationsüberschuss dem Ökokonto der Stadt Erkelenz gutgeschrieben werden soll. Damit wird landwirtschaftliche
Fläche über Gebühr für Kompensationsmaßnahmen in
Anspruch genommen, was u.E. § 15 Abs. 3 BNatSchG
widerspricht. Es ist ein Beispiel dafür, dass Ökokonten
nicht per se zur Vermeidung der Inanspruchnahme
landwirtschaftlicher Flächen für Kompensationsmaß
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Zu der
Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen am ASB
ErkelenzKückhoven besteht keine Alternative, der
Standort ist auch gemäß den Zielen der Raumordnung
gezielt zu entwickeln. Auf agrarstrukturelle Belange wird
Rücksicht genommen. Die für eine wohnbauliche Nutzung aufgrund immissionsrechtlicher Situation nicht
nutzbaren Ausgleichsflächen im Plangebiet, sind auch
für eine nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung auf
grund der Lage und Flächengröße nur eingeschränkt
geeignet. Für die Ausgleichsflächen am westlichen
Plangebietsrand
ist eine mit den Entwicklungszielen
vereinbare landwirtschaftliche Nutzung beabsichtigt.
Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW,
Kreisstelle Heinsberg, wird zur
Kenntnis genommen.
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• lfd.
Stellungnahme
-
Beschlussvorschlag
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
nahmen geeignet sind.
T
Träger: NEW Netz GmbH, Postfach Ii 04,
52501 Geilenkirchen
Schreiben vom: 16.06.16
—
Gegen den oben genannten Bebauungsplan erheben wir
aus versorgungstechnischer Sicht keine Einwände.
Zur Sicherstellung der öffentlichen Stromversorgung wird
Für die Sicherstellung der öffentlichen Stromversorgung
eine Fläche für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung
möchten wir Sie bitten, uns einen Standort für eine TraElektrizität gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB an dem vorfostation auszuweisen. Diesen haben wir Ihnen im Angeschlagenen Standort am westlichen Rand der Verhang markiert. Die Größe der Fläche für eine Trafostatikehrsfläche südlich der Straße Waldweg festgesetzt. Die
on sollte ca. 3 m x 6 m betragen. Beim Stationsstandod
hier bisher festgesetzte Grünfläche ist zurückzunehmen,
ist es wichtig, dass sich dieser nicht unterhalb von
es ist darauf zu achten das Baumkronen sich außerhalb
Baumkronen befindet. Die mittelspannungsseitige Vervon Stationsfläche und Versorgungstrasse befinden,
sorgung erfolgt vom Hasenweg.
Die NEW Netz GmbH wird an der weiteren Planung
auch in der Ausführungsphase beteiligt.
Des Weiteren bitten wir Sie, uns an den weiteren Planungsgesprächen frühzeitig zu beteiligen und uns einen
Ausführungstermin mitzuteilen.
Der Stellungnahme der NEW
Netz GmbH wird mit Festset
zung einer Fläche für Versor
gungsanlagen und Beteiligung
in der weiteren Planung ge
folgt.
Stadt Erkelenz
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Planungsamt
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Stellungnahme
T
Beschlussvorschlag
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Träger: Kreis Heinsberg, Amt für Bauen und Woh
nen, 52523 Heinsberg
Schreiben vom: 07.07.2016
Der Stellungnahme der Unte
ren Wasserbehörde wird ge
Für die Versickerung von Niederschlagswasser über die
folgt, eine wasserrechtliche
festgesetzte Versickerungsanlage wird bei der Unteren
Erlaubnis wird beantragt.
Wasserbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis beanDie Stellungnahme der Unte
Das Gesundheitsamt hat keine Einwendungen ertragt.
ren Landschaftsbehörde und
hoben.
Die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde
Unteren Bodenschutzbehör
und Unteren Bodenschutzbehörde/Altlasten wird zur de/Altlasten wird zur Kenntnis
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Kenntnis genommen.
genommen.
Zur frühzeitigen Berücksichtigung des Lärmschutzes bei
Der Stellungnahme der Unte
Aus den
der Errichtung auch genehmigungsfreier Anlagen, kann
ren lmmissionsschutzbehörde
wie von der Unteren lmmissionsschutzbehörde angewird gefolgt, ein entsprechen
von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde
regt, in den Bebauungsplan ein Hinweis auf den 0Leitfader Hinweis auf den Leitfaden
von der Abgrabungsbehörde
den für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei
für die Verbesserung des
von der Straßenbaubehörde
Bund/LänderGeräten‘
der
stationären
Schutzes gegen Lärm bei sta
LAI aufgeArbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz
tionären Geräten“ der
des Kreises Heinsberg zu vertretenden Belangen wernommen werden.
Bund/Länderden gegen die o.g. Bauleitplanung keine Einwendungen
Arbeitsgemeinschaft für Imerhoben.
Zu der o.g. Bauleitplanung wird wie folgt Stellung genommen:
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Stadt Erkelenz
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Planungsamt
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lfd.
Nr.
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Abwagungsvorschlag der Verwaltung
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
missionsschutz LAI ist in
den Bebauungsplan aufzu
nehmen.
—
Im Übrigen wird auf Nachfolgendes hingewiesen:
Untere Wasserbehörde
Für die Versickerung von Niederschlagswasser über die
geplante Versickerungsanlage ist beim Landrat des
Kreises Heinsberg Untere Wasserbehörde eine was
serrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Dem Antrag ist
eine Kategorisierung nach Trennerlass des Ministeriums
für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Ver
braucherschutz vom 26. Mai 2004 beizufügen. Auskünfte
erhalten Sie bei der Unteren Wasserbehörde unter der
Tel-Nr 02452/136119.
—
—
Untere Landschaftsbehörde
Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde bestehen
keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben.
Die Untere Landschaftsbehörde begrüßt die Festsetzun
gen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP)
zum Artenschutz sowie die Pflanzmaßnahmen innerhalb
des Plangebietes. Sie empfiehlt den Maßnahmen hin
sichtlich Bepflanzung und Artenschutz vollumfänglich zu
entsprechen.
Stadt Erkelenz Planungsamt
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Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Stellungnahme
Untere BodenschuftbehördelAltlasten
Erkenntnisse über Altlast-Verdachtsflächen liegen mir
zurzeit nicht vor.
Amt für Bauen und Wohnen
sc h utzbeh örde
—
Untere Immissions
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen
das o.g. Vorhaben keine Bedenken, wenn die nachfol
genden Auflagen in der textlichen Festsetzung des Be
bauungsplanes übernommen werden:
1. Geräuschimmissionen
Die Errichtung und der Betrieb von Klima-, Kühl- und
Lüftungsanlagen, Luft- und Wärmepumpen sowie Block
heizkraftwerken hat unter Beachtung des „Leitfaden für
die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei statio
nären Geräten‘ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft
(www.lai
Immissionsschutz
LAI
für
immissionsschutz.de) zu erfolgen.
—
Weitere Anregungen oder Bedenken werden nicht vor
getragen.
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz Planungsamt
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Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017
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Stellungnahme
Nr.F
4
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Bezirksregierung Arnsberg, Poäh
44025 Dortmund
Schreiben vom 08.07.2016
Zu den bergbaulichen Verhältnissen im Planbereich erhalten Sie folgende Hinweise und Anregungen:
Der Bebauungsplanbereich liegt über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld Rombach 8“ sowie über
den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern „Uni
on 19“ und „Union 20“.
Eigentümer der Bergwerksfelder Rombach 8‘ und
Rombach 12“ ist die inzwischen insolvente Firma Concordia Bergbau AG.
Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 1.102012 aus
dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grund
Az.:
wasserabsenkung, des Sammelbescheides
61.42.63
2000 -1) von durch Sümpfungsmaßnahmen
—
—
Die Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg zu verlie
henen Bergwerksfeldern und zu den Auswirkungen von
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlentagebaus wer- Die Stellungnahme der Be
den zur Kenntnis genommen. Die RWE Power AG und zirksregierung Arnsberg wird
der Erftverband wurden im Rahmen der Aufstellung des zur Kenntnis genommen, ein
Bebauungsplanes beteiligt. In den Bebauungsplan ist ein Hinweis zu der durch den
Hinweis bereits aufgenommen, dass das Plangebiet im Braunkohlentagebau beding
Bereich der durch den Braunkohlentagebau bedingten ten Grundwasserbeeinflus
Gmndwasserbeeinflussung und im Einwirkungsbereich sung ist in den Bebauungs
des früheren Steinkohlenbergaus liegt.
plan bereits aufgenommen.
Die RWE Power AG und der Er[tverband wurden an der
Planung beteiligt.
Stadt Erkelenz
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Planungsamt
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Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des
Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017
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Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Stellungnahme
des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserab
senkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden
folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von
Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stock
werk, 9B, 8, 7, 6D, 2 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Köl
ner Scholle.
—
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch
den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue,
noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben.
Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstän
de im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach
heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen.
Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümp
fungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu
erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den
Baunkohlentagebau als auch bei einem späteren
Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bo
denbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten
geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesober
fläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurab
stände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen
sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung
finden.
Soweit noch nicht erfolgt, empfehle ich Ihnen diesbezüg
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz Planungsamt
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Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des
Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017
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lfd.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
lich und zu bergbaulichen Planungen eine Anfrage an
die bergbautreibende RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in
50935 Köln sowie für konkrete Grundwasserdaten an
den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim,
zu stellen.
5
LVR, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland,
Endenicher Str. 133, 53115 Bonn
Schreiben vom: 26.07.2016
Vielen Dank für die Zusendung der Planungsunterlagen,
aber ich bitte die verspätete Stellungnahme zu entschuldigen.
Für das Plangebiet wurde in 2015 eine Prospektion zur
systematischen Untersuchung und Ermittlung der Belan
ge des Bodendenkmalschutzes mit Sondagen durch die
LVR-Außenstelle Nideggen durchgeführt (NW 2015 /
0003).
In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10002/2 ist
in Kapitel 8. auf die archäologische Bedeutung des Im Abschlussbericht vom 11.06.2015 wird das UntersuPlangebietes hingewiesen worden und dass das LVRchungsergebnis der Prospektion wie folgt zusammengeAmt für Bodendenkmalpflege im Zuge der Abwägung
fasst:
prinzipiell eine Ausgrabung der bandkeramischen SiedIungsreste nicht ablehnt. In einem Schreiben vom
„Aus dem Plangebiet waren, abgesehen von einer ein27.07.2015 wies Frau Ermert darauf hin, dass dies unter
zelnen mittelalterlichen Scherbe, bisher keine Funde
Anwendung des § 29 DSchG dann zu erfolgen hat.
bekannt, die auf archäologische Fundplätze hätten
In Ihrem Umweltbericht und in den Hinweisen zum Be- schließen lassen. Durch die Sachverhaltsermittlung der
Dem Belang der Wohnge
bietsentwicklung- und Versor
gung wird ein Vorrang vor
Erhalt und Sicherung der Bo
eingeräumt.
dendenkmäler
Die Sicherstellung der wis
Untersu
senschaftlichen
chung, Bergung von archäo
logischen Funden und Doku
mentation der Befunde erfolgt
nach § 13,29 DSchG NW.
Stadt Erkelenz
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Planungsamt
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Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des
Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am
25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017
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lfd.
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
bauungsplan wird aber nur auf die § 15,16 DSchG NRW Außenstelle Nideggen des LVR-Amtes für Bodendenk
hingewiesen, was erfahrungsgemäß zu einer Zerstörung maipflege im Rheinland konnte gezeigt werden, dass in
des Bodendenkmals führt, da in der Regel keine Mel- der östlichen Hälfte und in der Mitte von einem Kolluvi
dungen von Bodendenkmälern erfolgen.
um überdeckt mit einem bisher nicht bekannten linear
bandkeramischen Siedlungsplatz gerechnet werden
Ich bitte Sie den Bebauungsplan dementsprechend zu
ändern, dass eine Ausgrabung der bandkeramischen muss.
Siedlung sichergestellt wird. Falls dies nicht mehr mög
lich ist, ist eine Eintragung der bandkeramischen Sied- Römische Flurgräben und Gruben ganz im Nordwesten
lung erforderlich, da die bisherigen Ergebnisse bereits des Plangebietes sprechen dafür, dass sich der Randbe
reich eines römischen Siedlungsplatzes, vermutlich einer
die Kriterien eines Bodendenkmals erfüllen,
Villa rustica, von Nordwesten in das Plangebiet erstreckt.
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Schützengräben des Zweiten Weltkriegs wurden in der
Mitte und der westlichen Hälfte des Plangebietes erfasst.
Weitere Befunde des 19.120. Jahrhunderts in den Schnit
ten Stelle 9 und 10 scheinen sich am bestehenden Stra
ßenverlauf der K33 zu orientierten. Möglicherweise ge
ben Archivunterlagen hierzu weitere Informationen. Hier
wurde auch der Ausschnitt einer wohl in das 19, Jahr
hundert zu datierenden Mergelgrube erfasst.“
Die archäologische Bewertung des LVR Amt für So
dendenkmalpflege vom 21 .07.2015 kommt zu folgenden
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Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Ergebnis:
„Innerhalb der insgesamt 25x7 m großen Sondagen
wurden insgesamt 69 Befunde von der Jungsteinzeit bis
in die jüngste Vergangenheit aufgedeckt.
Insgesamt 35 vorgeschichtliche (Jungsteinzeit und Me
tallzeit) Gruben und Pfostengruben, die vorwiegend im
Osten des Plangebietes gefunden wurden, lassen auf
Siedlungen dieser Zeitstellungen schließen. 7 Gruben
und Gräben datieren in die römische Zeit. Aufgrund des
kleinen Ausschnitts der Sondagen können bislang keine
klaren Aussagen darüber gemacht werden, um was für
Siedlungsbefunde es sich hier gehandelt hat. Die Grä
ben könnten Hinweise auf römische Flurrelikte sein.
Darüber hinaus wurden noch Schützengräben des II.
Weltkrieges aufgedeckt.“
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse sind Konflikte
zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen
des Bodendenkmalschutzes zu erkennen.
In der Abwägung n. § lAbs, 7 BauGB sind die Belange
des Bodendenkmalschutzes gemäß § 1 Abs. 6 BauGB
Beschlussvorschlag
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Stellungnahme
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Abwägungsvorschlag der Verwaltung
zu berücksichtigen. An der Erhaltung und Sicherung
sowie sinnvollen Nutzung der Bodendenkmäler besteht
ein öffentliches Interesse ( 7,8 11 DSchG NW). Die
Aufstellung des Bebauungsplanes und Entwicklung des
hiermit geplanten Wohngebietes ist zur Wohnraumver
sorgung und gezielten Entwicklung am Siedlungs
schwerpunkt Kückhoven erforderlich. Die Flächenaus
dehnung vermuteter Bodendenkmäler und Fundplätze
umfasst einen erheblichen Anteil der geplanten Wohn
gebietsfläche, so dass eine sinnvolle Entwicklung und
Nutzung bei Erhalt und Sicherung von Bodendenkmälern
nicht möglich ist. Alternative Wohngebietsstandorte ste
hen für stehen für die Odslage Kückhoven für eine aktu
elle und mittelfristige Wohnraumversorgung nicht zur
Verfügung. Dem belang der Wohngebietsentwicklung
und Versorgung wird daher im Bereich der überbauba
ren Grundstücksflächen und Verkehrsflächen ein Vor
rang vor Erhalt und Sicherung der Bodendenkmäler
eingeräumt. Eine wissenschaftliche Untersuchung, Aus
grabung und Dokumentation der Bodendenkmaler als
Sekundärquelle ist nach Maßgabe einer Erlaubnis n. §
13, 29 DSchG NW vor Beginn der Baumaßnahmen
durchzuführen. Die archäologischen Maßnahmen und
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz
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zur Beschlussvorlage des
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Nr.
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Stellungnahme
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Abwagungsvorschlag der Verwaltung
weitere notwendige Untersuchungen der Flächen für
bauliche und verkehrliche Nutzungen werden in Abspra
che mit den Denkmalbehörden und dem LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland vorgenommen. Ein
Hinweis im Bebauungsplan zur Sicherstellung der wis
senschaftlichen Untersuchung, Bergung von Funden und
Dokumentation der Befunde gemäß § 13, 29 DSchG
NW wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Ein Hin
weis über die Meldepflicht und das Veränderungserbot
bei der Entdeckung von Bodendenkmälern gemäß §
15,16 DSchG NW ist bereits auf der Planurkunde und in
der Begründung vermerkt.
Beschlussvorschlag
Durchsicht für die
Anwohner Kiefernweg
Durchsicht für die
Anwohner Kiefernweg
Verkehrsanbindung
Waldweg
Verkehrsanbindung
Hasenweg
Straße kleiner
Grundstücke größer
660m²
456m²
442m²
625m²
493m²
433m²
466m²
483m²
437m²
442m²
486m²
626m²
483m²
437m²
442m²
627m²
481m²
437m²
442m²
629m²
628m²
439m²
474m²
423m²
Kirchweg
Verkersanbindung
Katzemer Straße
479m²
437m²
442m²
Neue Postion
Regenrückhaltebecken
487m²
Verkehrsinsel
460m²
460m²
460m²
460m²
460m²
460m²
482m²
Verkehrsinsel
1 Grundstück weniger
Grundstücke größer
395m²
490m²
Verkehrsinsel
Grundstücks tausch
Grundstücke größer
Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 "Hinter Klüschgarten", Erkelenz-Kückhoven
Städtebaulicher Entwurf
M 1 : 1000
Stand April 2016
389m²
Verkersanbindung
Kirchweg
Verkehrsinsel
Besucherstellplätze
Änderungen zum Städtebaulichen
Enturf Stand April 2016
Datum: 04.07.2016
P:\Bebauungspläne\Erkelenz\Kückhoven\Hinter Klüschgarten
H/B = 297 / 594 (0.18m²)
Allplan 2012