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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
51732.pdf
Größe
2,4 MB
Erstellt
06.04.17, 12:00
Aktualisiert
27.04.17, 11:54

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/399/2017 öffentlich 14.03.2017 Amt 61 Paul-Hugo Blaesen Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 "Hinter Klüschgarten", Erkelenz-Kückhoven hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beratungsfolge: Datum Gremium 25.04.2017 be 27.04.2017 03.05.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: In seiner Sitzung am 19.04.2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplanes zu erarbeiten. In der Sitzung wurde beschlossen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven zu beteiligen. 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 13 vom 16.06.2016 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 28.06.2016 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 10.06.2016 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven wurde mit Schreiben vom 10.06.2016 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses wurden bisher keine Stellungnahmen eingereicht. In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses. Vorlage A 61/399/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücksund Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE) sichergestellt. Anlagen: Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven Anlage – Stellungnahme Öffentlichkeit Schreiben vom 08.07.2016 und 05.08.2016 Änderungen Städtebaulicher Entwurf Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven Vorlage A 61/399/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 1 von 26 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Öffentlichkeit, Schreiben vom 08.07.2016 Vielen Dank für das angenehme Gespräch am Freitag, In der Stellungnahme wird zur Berücksichtigung der Belange des Anliegers Kiefernweg im Bereich der nördlidem 08.07.2016 in Ihrem Büro. chen Plangebietsgrenze eine Änderung der städtebauliBei diesem Termin stellte ich Ihnen die von unserem chen Planung gemäß der als Anlage beigefügten PlaBüro entwickelte Überarbeitung Ihres Städtebaulichen nung angeregt. Entwurfes vor. Diesen Plan habe ich Ihnen erörtert und Mit der angeregten nördlichen Verlängerung der Veralsdann überlassen. Die gelb markierten Flächen stellen kehrsflächen der Stichstraßen um jeweils ca. 17 m sowie die Veränderungen dar, welche sich aus den Vorstellun- Verlagerung möglicher Baukörper in östlicher und westligen der angrenzenden Nachbarschaften ergeben. Diese cher Richtung soll ein „verbauen“ der Ortsrandlage gesind Ihnen bereits aus Vorgesprächen teilweise bekannt. mildert, ein „versperren“ der gesamten Aussicht verhin Den größten Teil der Veränderungsvorstellungen be- dert und ein „wenig Fernsicht“ gewährleistet werden. kommen Sie noch von der Nachbarschaft Hasenweg Infolge der angeregten Planänderung wird die Breite der gesondert dargestellt. Bei den Belangen der Nachbar- überbaubaren Grundstücksfläche im Bereich der Wenschaft Kiefernweg geht es in erster Linie darum, die der- deanlagen um jeweils ca. 10 m auf ca. 13 m reduziert, zeit hoch zu bewertende Qrtsrandlage, nicht so gravie- eine Kopfbebauung der platzadigen Wendeanlagen zu rend, wie in Ihrem Entwurfsvorschlag dargesteUt, zu ver- rückgenommen und mögliche Baukörper parallel der südlichen Grundstücksgrenzen der Angrenzer verscho bauen. ben. Die Anzahl möglicher Baugrundstücke und Baukör Daher wurde die Stichstraße hinter meinem Grundstück per sowie deren Abstand zu den nördlichen Grundstü zum Feld hin, leicht in Richtung Grünzug verdreht, und cken der Angrenzer Kiefernweg werden hierdurch nicht somit parallel zu den Stichstraßen Waldweg und Ha- verändert. Für das Flurstück 193, 82 und 207 entstehen senweg geplant. Ferner wurden die Wendehämmer in gemäß der angeregten Planänderung Sichtbeziehungen den Stichstraßen, Richtung Kiefernweg, ans Ende der über die Verkehrsflächen der Stichstraßen auf die süd- Beschlussvorschlag Den Anregungen der Stel Iungnahme zur Planänderung wird nicht gefolgt. Die Ge samtlänge der überbaubaren Grundstücksflächen an der nördlichen Plangebietsgrenze zwischen Kirchweg und mitti ger öffentlicher Grünfläche ist zu reduzieren. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 2 von 26 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 ‘ Stellungnahme Stichstraße gesetzt, damit die querliegenden Baukörper nicht die gesamte Aussicht versperren. Durch diese geringfügige Planungsänderung hat niemand einen Nachteil, aber die Anwohner des Kiefernweges den Vorteil, dass sie zumindest noch ein wenig Fernsicht haben. Bei den Grundstücksgrößen an den Stichwegen hat sich durch diese geringfügige Verdrehung des Weges und Verlagerung der Wendehämmer nichts verändert, Den von uns erstellten Plan mit den gelben Markierungen schickt Ihnen mein Mitarbeiter XXX heute mit gesonderter Mau zu. Ich bitte um wohlwollende Beachtung der Interessen der Nachbarschaft Kiefemweg. Falls Fragen und Abklärungen mit mir gewünscht werden, so bitte ich um Kontaktaufnahme ab dem 01 .08.16. Vielen Dank für die Beachtung unserer Anliegen. Abwägungsvorschlag der Verwaltung lichste Bebauung im Plangebiet. Für die weiteren Grundstücke an der nördlichen Plangebietsgrenze tritt keine Veränderung ein, bzw. eine mögliche parallele Neubebauung wird auf diese Grundstücksgrenzen be schränkt. Mit der angeregten Planänderung ist eine Er höhung des Verkehrsflächenanteils um rd. 190 m2 ver bunden, der Anteil der Wohngebietsflächen wird ent sprechend verringert. Auch mit der angeregten Planänderung ist weiterhin eine Bebauung parallel der nördlichen Plangebietsgrenze möglich, an der rd. 140m Plangebietsgrenze zwischen Kirchweg und mittiger öffentlicher Grünfläche verändern sich mit angeregter Planänderung die Sichtverhältnisse für Grundstücke Kiefemweg auf einer Länge von rd, 40m. Der Abstand möglicher Bebauung zu den Grund stücksgrenzen Kiefernweg ist mit mindestens 7 bis ca. 12 m größer als die Mindesttiefe der Abstandsflächen gemäß BauO NRW. Die Bebauung Kiefernweg befindet sich in einem Abstand von rd. 20 bis 25m zur Plange bietsgrenze. Parallel der nördlichen Plangebietsgrenze festgesetzte öffentliche Grünfläche und Fußweg vergrö ßern die Abstände und trennen die vorhandenen und geplanten Grundstücke. Belangen nördlicher Angrenzer wird damit ausreichend Rechnung getragen. Mit Sied lungserweiterungen an bebauten Ortslagen zur Deckung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung ist eine Verände rung der Sichtbeziehungen für bestehende, an den Frei- Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 3 von 26 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 Abwägungsvorschlag der Verwaltung Stellungnahme ; raum grenzende Grundstücke nicht zu vermeiden, in der Ortslage Kückhoven betrifft dies nördlich und östlich dem Plangebiet angrenzende Grundstücke. Das Interesse an der Erhaltung des Blicks auf eine unverbaute freie Land schaft, der Schutz einer freien Aussicht ist in aller Regel nicht abwägungserheblich. Aufgrund der festgesetzten offenen Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusem, den zwischen der geplanten Bebauung verbleibenden Gar tenflächen sowie den öffentlichen Grünflächen in der Plangebietsmitte, ist die planbedingte Einschränkung zumutbar. Das städtebauliche Interesse an einem sparsamen Umgang mit Grund- und Boden, die Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft, das städtebauli che Ziel den Zwischenraum einzelner Gebäude im Be reich der Straßenräume zu gestalten ist weiterhin zu beachten. Eine teilweise Berücksichtigung der Stellung nahme und Minderung möglicher Bebauung im nördli chen Bereich des Plangebietes kann durch eine Redu zierung der überbaubaren Grundstücksflächen erreicht werden. Unter Wahrung ausreichender Bebaubarkeit möglicher Wohnbaugrundstücke kann die Gesamtlänge der überbaubaren Grundstücksflächen an der nördlichen Plangebietsgrenze zwischen Kirchweg und mittiger öf fentlicher Grünfläche von rd. 48 m auf rd, 28 m reduziert werden. Die Darstellungen in der Plananlage der Stellungnahme zu__Grundstücksaufteilungen__und__Verkehrsinseln__sind Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 4 von 26 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag nicht Gegenstand der Bebauungsplanung. Hinsichtlich anderer Planbetroffener, der lt. Stellung nahme von der Nachbarschaft Hasenweg gesondert vorzutragenden, in der Plananlage der Stellungnahme dargestellten Verkehrsanbindungen und Lage Regen rückhaltebecken, wird auf die Stellungnahme und Abwä gung zu lfd. Nr. 2 Öffentlichkeit verwiesen. 2 Offentlichkeit, Schreiben vom 05.08.2016 In der vorbezeichneten Angelegenheit zeigen wir die Vertretung der lnteressengemeinschaft Hasenweg“ in Kückhoven an; unsere ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert, schriftliche Vollmacht auf : Wunsch gerne nachgereicht. Die Interessengemeinschaft besteht aus einer Vielzahl von Grundstückseigentümern und Mietern im Bereich der Wohnlage Hasenweg in Kückhoven. Die einzelnen Mitglieder wollen Sie bitte der anliegenden, von den einzelnen Beteiligten eigenhändig unterzeichneten Liste entnehmen. Wir sind beauftragt und legitimiert, die im wesentlichen gleichlautenden Einwendungen gegen den eingangs genannten Bebauungsplan für alle Beteiligten vorzutragen. In der Stellungnahme wird zur Berücksichtigung der Belange der Anlieger der Straße Hasenweg (Stichweg) eine Änderung der verkehrlichen Erschließung des Plangebietes, hier der Anbindung an das örtliche Verkehrsnetz, angeregt. Zur Begründung wird angeführt, dass die geplante Erschließung zu ‚unzumutbaren Belastungen derjenigen Eigentümer führt, die ihre Grundstücke im Bereich des Hasenweg haben. Für die Anwohner und Verkehrsteilnehmer würde ein „erhebliches Gefahrenpotenzial eröffnet“, die Straße Hasenweg (Stichstraße) sei aufgrund ihrer Gestaltung nicht als alleinige Zufahrtstraße geeig net, der Einfahrtbereich würde wegen unübersichtlicher Lage von vielen Verkehrsteilnehmern nicht hinreichend Unsere Einschaltung versteht sich vor dem Hintergrund beachtet, es bestünden bereits derzeit hohe Verkehrsbe des zurzeit laufenden Bebauungsplanverfahrens Nr. lastungen die zu mehr Begegnungsverkehr und Rück 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“. Auf die Vorlage der stau führten, eine unzumutbare Belastung durch Bau Verwaltung A 61/364/2016 vom 17.03.2016 hat der Aus- verkehr käme hinzu. schuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförde Den Anregungen der Stel lungnahme zur Planänderung wird nicht gefolgt. Für die Zeit der Realisierung des Bebauungsplanes ist un ter Berücksichtigung besonde Sicherungsmaßnahmen rer der freien Strecke eine Baustellenzufahrt von der K33 mit dem Baulastträger der K33 zu prüfen. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 5 von 26 Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 - - lfd. Nr. Stellungnahme Abwagungsvorschlag der Verwaltung rung und Betriebe in seiner Sitzung vom 1904.2016 den In der Stellungnahme wird auf den in der Anlage beige Beschluss über die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 fügten Plan, „Anderungen zum städtebaulichen Entwurf BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebau Stand April 2016 als Planalternative verwiesen. Vorge ungsplanes Nr. 1000.2/2 ‚Hinter Klüschgarten“, Er schlagen werden neben den im Entwurf des Bebau kelenz-Kükhoven, sowie Einleitung des frühzeitigen Be ungsplanes vorgesehenen Erschließungen mit Anbin teiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 dung an den Hasenweg (Stichstraße) und Waldweg zu BauGB gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung hat am sätzliche Anbindungen an den Kirchweg im Osten und 28.06.2016 stattgefunden. Die Vorstellung der Planung die K 33 Katzemer Straße im Westen als „primäre Er hat ein Teil der Mitglieder meiner Mandantin dazu ge schließung. nutzt, bereits mündlich Bedenken gegen bestimmte As Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der im seit 2001 rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt pekte der aktuellen Planvorstellungen zu äußern. Erke(enz zur gezielten Entwicklung und Wohnraumver Mit der vorliegenden Stellungnahme knüpfen wir hieran sorgung des Siedlungsschwerpunktes Kückhoven dar an und geben noch einmal folgendes zu bedenken: gestellte Wohnbauflächenstandort 1200.2 weiter entwi ckelt. Die Kritik der Mitglieder unserer Mandantin entzündet Ein erster Teilabsehnitt wurde mit Aufstellung des Be sich ganz wesentlich an dem Umstand, dass die bauungsplanes Nr. 1200.2/1 ‚Am Dorf, Rechtskraft kehrliche Erschließung des neuen Baugebietes in ihrer 2009, bereits realisiert. Hierbei wurde der Wohnbauflä jetzigen Form zu erheblichen, letztlich unzumutbaren chenstandort des Flächennutzungsplanes insgesamt Belastungen derjenigen Eigentümer führt, die ihre hinsichtlich der Erschließung und Anbindung an das ört Grundstücke im Bereich des Hasenweg haben. Der liche Verkehrsnetz betrachtet. Die Festsetzungen der Ubersichtlichkeit halber haben wir den Bereich, um den Verkehrsflächen des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 es geht, in der nachstehen Übersicht markiert: Am Dorf‘ berücksichtigen bereits die Erschließung der mit 1. Die Erschließung des Baugebietes soll ausschließlich südlichen Teilfläche, der Stichweg Hasenweg wird in nördlicher Richtung über den Hasenweg erfolgen, und einer Verkehrsflächenbreite von 11,0 m festgesetzt. Eine zwar mit der Begründung, dass diese Straße bereits in Festsetzung der Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ wurde daher nicht vorgenommen. Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 6 von 26 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 lfd. Nr. Stellungnahme dem Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 „Am Dorf‘ hierzu vorgesehen und entsprechend ausgebaut worden sei. Über den Hasenweg, der in den Kreisverkehr Katzemer Straße/Pescher Straße mündet, sei somit eine ausreichende Anbindung an das überörtliche Netz gesichert; die innere Erschließung des Baugebietes soll durch mehrere StichStraßen erfolgen. Nach den bisherigen Mitteilungen legt die Verwaltung hierbei ohne dass dies aus der Planvorlage sicher erkennbar wird ein Verkehrsaufkommen im neuen Baugebiet von 450 Fahrzeugbewegungen täglich zu Grunde. — — Wir halten das für eine ausgesprochen moderate Annahme. Es ist mit einem dauerhaft hohen Verkehrsaufkommen zu rechnen, zumal während der Bauzeit. Besonders misslich erscheint der Umstand, dass die GEE den Eigentümern der Grundstücke im Bereich Hasenweg den Erwerb seinerzeit ausdrücklich mit dem Argument schmackhaft gemacht halle, es handele sich um eine ruhige Wohnlage, die für junge Familien geradezu ideal sei. Wenn die Stadt ihre jetzigen Planungen verwirklichen wollte, bleibt von dem Versprechen der SEE nichts mehr übrig, 2. Die Belastung für die Anwohner des Hasenweg ist unzumutbar. Der südwestliche Abschnitt des Hasenweg Beschlussvorschlag Abwagungsvorschlag der Verwaltung In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 „Am Dorf wird unter Punkt 4.1 darauf hingewiesen, „Die südlich von der Straße Hasenweg ausgehende Erschlie ßung von 11,0 m Breite ist für eine eventuell spätere Erschließung weiterer Wohnbauflächen des Flächennut zungsplanes im Süden vorgesehen‘, unter Punkt 5.2 wird ausgeführt, dass der nach Süden ausgerichtete Stich so ausgelegt ist, dass er zukünftig auch eine Erschließungsfunktion für die südlich angrenzenden im Flächennutzungsplan dargestellten Baulandreserven übernehmen kann. Im Verkehrsentwicklungsplan, Fortschreibung 2005 2008, ist das Verkehrsnetz der Ortslage Kückhoven gemäß der Netzfunktion gegliedert. Zusammen mit der Straße In Kückhoven und der Servatiusstraße ist die in west-ost-Richtung verlaufende Straße Hasenweg als Sammelstraße klassifiziert und übernimmt diese Funkti on mit der Servatiusstraße für die südliche Ortslage. Der nach Süden führende Stichweg Hasenweg im Plan gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 Am Dorf‘ ist entsprechend den Festsetzungen realisiert, im Trenn prinzip mit ausreichenden Fahrbahn- und Gehwegbrei ten sowie Kurvenradien für seine vorgesehene Funktion ausgebaut. Die Verkehrsfunktion einschränkende Sicht verhältnisse bestehen nicht. Für diesen Abschnitt des Hasenweg wurde verkehrsrechtlich eine Tempo 30-Zone (Verkehrszeichen 274.1) angeordnet. — Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 7 von 26 Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000212 „Hinter Klüschganen“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 - - rid. Nr. Abwagungsvorschlag der Verwaltung Stellungnahme Der Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 „Am Dorf wird mit Be gründung seit Rechtskraft mit Bekanntmachung vom 18.12.2009 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten, über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. In der Stellungnahme wird nicht vorgetragen, dass eine nicht eindeutige, unvollständige oder auch falsche Auskunft über den Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 „Am Dorf‘ durch die Verwaltung erteilt wurde. Zur Berücksichtigung der Umweltbelange wurde eine Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 »Hinter Klüschgarten“ erstellt, in der auch die Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation auf bestehenden Straßen im Zusammenhang mit dem Vorhaben durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebietes be wertet wird. Nach den Ergebnissen der Untersuchung werden aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkom mens und den Abstandsverhältnissen die Immissions grenzwerte durch den Plangebietsverkehr innerhalb ei nes Reinen oder Allgemeinen Wohngebietes tags und auch nachts weder erreicht noch überschriften. Ein Er reichen der Zumutbarkeitsschwelle im Bereich besteIn dem Bereich wohnen viele Eltern mit kleinen und hender baulicher Nutzungen wird ausgeschlossen. • kleinsten Kindern. Schon jetzt gibt es insgesamt 10 Km- Grundlage der Betrachtung war ein abgeschätzter Zielder im Vorschulalter, was wie gesagt niemanden ver- und Queliverkehr des Piangebietes von ca. 450 KW24h. wundern sollte, denn die Grundstücke wurde mit dem In einer Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. Argument ‚jamilienfreundliche Lage“ von der GEE be- 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“ sind die in Zukunft zu worben und verkauft. Die Eltern haben schlichtweg erwartenden Verkehrsbelastungen aus der Überlagerung ist als Stichstraße ausgebaut mit der verkehrsrechtlichen Anordnung einer Spielstraße. Schon das zeigt, dass die Straße nicht von ihrer Ausbaubreite, sondern von ihrer Gestaltung insgesamt nicht als alleinige Zufahrtstraße für ein derart großes Baugebiet dienen kann. Vom Kreisverkehr Katzemer Straße/Hasenweg kommend, stellt der vordere Abschnitt des Hasenweg, der die Zuwegung bilden soll, ein Nadelöhr dar. Für Anwohner und Verkehrsteilnehmer wird ein erhebliches Gefahrenpotential eröffnet. Dabei treten in dem Bereich schon jetzt genügend Probleme auf, denn viele Verkehrsteilnehmer beachten den Einfahrtbereich in den Hasenweg wegen der unübersichtlichen Lage nicht hinreichend. Bei den hier anzustellenden Überlegungen ist auch der Umstand zu berücksichtigen, dass das Verkehrsaufkommen aus der Ortsmitte in Richtung Kreisverkehr zu den Spitzenzeiten sehr hoch ist, weshalb es dann zu noch mehr Begegnungsverkehr im Bereich vor der Abbiegung in den Seitenteil des Hasenweg kommen wird. Dass sich Verkehr zurückstaut, ist keinesfalls ausgeschlossen, — — Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 8 von 26 zur Beschlussvorlage des Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Betriebe am Wirtschaftsförderung Bauen, Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, 03.05.2017 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am - - lfd. Nr. Stellungnahme Abwagungsvorschlag der Verwaltung Angst vor einer exorbitant zunehmenden Verkehrsbelas der heutigen Verkehre, festgestellt mittels aktueller Ver tung und der damit verbundenen Gefährdung ihrer Kin kehrszählung, mit den zusätzlichen Verkehren aus dem der. Der PKW-Verkehr ist schon belastend genug, wenn Bebauungsplangebiet ermittelt. Die Berechnungsergeb aber der Bauverkehr für 60 bis 70 Grundstücke hinzu- nisse ergeben für die Spitzenstunde ausreichende Quali täten des Verkehrsablaufes mit der Verkehrsqualität A in kommt, ist die Situation schlichtweg unzumutbar. den Knotenpunkten Kreisverkehrsplatz Katzemer Straße 3. Wie bereits mündlich vorgetragen, ist die Entlastung (K33)/Pescher Straße / Hasenweg, Hasenweg / Stichdes Hasenweg als Zufahrtstraße daher zwingend gebo straße Hasenweg (Vorfahrtsregelung „rechts vor links) ten. Es bestehen mehrere Möglichkeiten, wie dies ge und Hasenweg / Waldweg. Für die Stichstraße Hasenschehen könnte. Allen ist gemein, dass der Hasenweg weg wurde der ungünstigste Fall angenommen, der ge selbstverständlich zur Erschließung eingebunden bleibt, samte zusätzliche Verkehr infolge der geplanten Bebau ung wird über die Stichstraße Hasenweg geführt. In den aber spürbar entlastet wird. untersuchten Knotenpunkten ist ein reibungsloser Ver Die von mir vertretene Interessengemeinschaft Hasen- kehrsablauf ohne Rückstauerscheinungen zu erwarten. weg betreibt keine Sankt-Florians-Politik, das heißt, sie Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit, wie verlagert nicht einfach die hier angesprochenen Proble z. B. Änderung der Betriebsform und /oder Anlegen von me in Richtung anderer Beteiligter. Es geht nicht um zusätzlichen Abbiegespuren sind nicht erforderlich. Ne Verhinderung, sondern um konstruktiven Dialog. Um den ben der Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Knoten Beteiligten aus Verwaltung und Politik die Ernsthaftigkeit punkte wurden auch die verkehrlichen Auswirkungen im ihres Anliegens zu verdeutlichen, haben die Anlieger Hinblick auf steigende Verkehrsbelastungen in der sich gerade nicht nur Gedanken darüber gemacht, was Stichstraße Hasenweg untersucht. Gemäß der ermittel aus ihrer Sicht nicht geht, sondern sie unterbreiten ten zukünftigen Verkehrsbelastung infolge der geplanten nachstehend Vorschläge, wie es besser gehen könnte. Bebauung werden die Stichstraße Hasenweg rd. 608 Dazu reichen wir die anliegende Übersicht „Änderungen PKW-E am Tag zusätzlich benutzen. In der nachmittägli zum städtebaulichen Entwurf Stand April 2016“ zu den chen Spitzenstunde liegt die Erhöhung bei rd. 19 PKW-E Akten, die eine aus unserer Sicht sinnvolle Alternative zu im Quell- und rd. 36 PKW im Zielverkehr. Die Zusatzbe lastung der Stichstraße Hasenweg am Nachmittag be dem bislang vorliegenden Konzept darstellt. Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 9 von 26 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 c Abwägungsvorschlag der Verwaltung Stellungnahme Das Konzept besticht in verschiedener Hinsicht: Es gibt zwei Grundstücke weniger als nach der aktuellen Planung, doch bringt das sogar Vorteile. Zum einen bleibt die zu vermarktende Fläche unter dem Strich gleich groß, das heißt, der Stadt Erkelenz respektive der SEE entsteht kein finanzieller Nachteil. Zum anderen konnten einige der im nördlichen Teil des Plangebietes gelegenen Grundstücke durch die Umplanung größer und damit attraktiver zugeschnitten werden. — — : Die zentrale Erschließung innerhalb des neuen Gebietes geschieht weiterhin durch eine Querstraße (W/O-Achse) und jeweils davon in nördlicher Richtung abgehende kleinere Seitenstraßen. Der Hasenweg ist als Erschließung weiter vorhanden, auch bleibt die Verbindung zum Waldweg bestehen. Neu ist eine nach Osten gehende Verbindung in den Kirchweg, so dass der Bereich auch von dort für Verkehr aus der Ortsmifte angeschlossen ist. In diesem Bereich konnten nun auch einige Besucherparkplätze angeordnet werden, die vorher gänzlich fehlten, Die entscheidende Änderung gegenüber der bisherigen Planung besteht darin, dass es im westlichen Teil des Plangebietes nun eine Einmündung von der bzw. in die trägt insgesamt rd. 55 PKW-E pro Stunde. Die Höhe der Zusatzbelastung als auch der Gesamtbelastung im Stra ßenquerschnitt, die für beide Fahrtrichtungen einschließ lich geplanter Bebauung in Zukunft bei rd. 68 PKW-E in der Spitzenstunde liegt, ist als gering einzustufen. Die Stichstraße Hasenweg besitzt mit einer zukünftigen Be lastung von 68 PKW-E in der Spitzenstunde eine gerin gere Belastung als ein Wohnweg n. Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, der bei einer Ausbaubreite von 4,5m eine Belastung von rd. 150 Kfz pro Stunde aufwei sen darf. Die aktualisierten Verkehrsdaten wurden in der Schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan ergän zend betrachtet, die Auswirkungen durch den Ziel- und Quellverkehr des Plangebietes auf öffentlichen Straßen sind aus schalltechnischer Sicht weiterhin nicht beurtei lungsrelevant. Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die Pla nung unzumutbare Belastungen der Eigentümer im Be reich des Hasenweg nicht zu erwarten sind. Auch ein ‚erhebliches Gefahrenpotenziar‘ und Verkehrs probleme im Bereich Stichstraße Hasenweg sind nicht ersichtlich. Eine Änderung der mit dem Bebauungsplan geplanten Verkehrserschließung ist demzufolge aus verkehrlichen und städtebaulichen Gründen sowie aus Gründen des vorbeugenden lmmissionsschutzes nicht erforderlich. Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 10 von 26 Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvodage des Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 - Stellungnahme !S..2 als primäre Erschließung des Plangebietes gibt. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, wie eine An- bindung der Erschließungsstraße an die K 33 geschehen könnte. Dabei muss man sich vor allen Dingen verge genwärtigen, dass die Umsetzung des Baugebietes dazu führt, dass die geschlossene Ortschaft“ Kückhoven im verkehrsrechtlichen Sinne weiter südlich beginnt und demzufolge auch das Ortschild (Zeichen 310) weiter südlich aufgestellt werden kann. Damit könnte zugleich eine Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgen, um den aus Richtung Katzem kommenden Verkehr „herunter zu bremsen“. Auch hierzu bestehen verschiedene Möglich keiten, die im Gebiet der Stadt Erkelenz durchaus er probt sind. Sowohl das Straßen- wie auch das Straßenverkehrsrecht sehen eine Verlegung des Ortseinganges (Beginn der geschlossenen Ortschaft) vor, was durch Umsetzung des Ortsschildes dokumentiert würde. Gemäß § 5 Abs. 4 FStrG ist eine geschlossene Ortslage derjenige Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne un bebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung un terbrechen den Zusammenhang nicht. Nach einer Ent scheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts - Abwägungsvorschlag der Verwaltung Auch eine weitere Erschließung mit Anbindung an die Straße Kirchweg für den Fahrverkehr ist nicht erforder lich, die mit Bebauungsplanung mögliche fußläufige Ver bindung zum Kirchweg bleibt hiervon unberührt. Eine Verlegung der Regenversickerungsanlage, wie in der Plananlage der Stellungnahme dargestellt, ist darüber hinaus aufgrund der Geländesituation aus entwässe rungstechnischen Gründen nicht zu empfehlen. Unabhängig hiervon kann zur Minderung von Belastun gen während der Realisierung des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung besonderer Sicherungsmaß nahmen der freien Strecke eine Baustellenzufahrt von der K33 mit dem Baulasfträger der K33 geprüft werden. Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 11 von 26 Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.201 7, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 - - lfd. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung vom 04.06.2010 (3 A 295/08) kommt es für die Bejahung einer geschlossenen Ortschaft auch im Straßenver kehrsrecht auf eine Verknüpfung mit dem innerörtlichen Verkehr an; es sollen letztlich die aus dem FSIrG be kannten Abgrenzungskriterien herangezogen werden können. Die neue Bebauung würde als in jeder Hinsicht dazu führen, dass sich die Ortschaft Kückhoven nach Süden erweitert und dort auch im rechtlichen Sinne be ginnt. Das wiederum führt dazu, dass die Erschließungsstraße genauso an die K 33 bzw. dann erweiterte Katzemer Straße angeschlossen werden könnte, wie dies etwa im Bereich des zuletzt erschlossenen Baugebietes „Am Dorf geschehen ist. Dort wurde ausgehend von der Katzemer Straße- eine u-förmig verlaufende Straße durch das Baugebiet geführt, so dass diese Straße gleich an zwei Punkten auf die Katzemer Straße trifft. Zur Verdeutlichung fügen wir einen Ausschnitt aus dem als damaligen Bebauungsplan hier bei. Dort, wo die Spielstraße festgesetzte Anwohnerstraße auf die be vorrechtigte Katzemer Straße trifft, ist der Bordstein ab gesenkt und der Ein4Ausfahrtbereich optisch hervorge hoben. Dieselbe Lösung wurde für den Orteil „Fesch Neu gefunden. Dieser liegt fast auf gleicher Höhe wie das Baufeld „Am Dorf‘, allerdings auf der gegenüberlie genden Seite und wird ebenfalls über eine von der Kat — — — — — — Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 12 von 26 Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 - - lfd. Nr. Abwagungsvorschlag der Verwaltung Stellungnahme zemer Straße abgehende Anwohnerstraße erschlossen. Hier wie dort hat es nach Kenntnis des Unterzeichners bislang keinerlei Probleme oder gar Unfälle gegeben. Die Ein- und Ausfahrtbereiche sind gut sichtbar und werden sowohl von den ein-/ausfahrenden Fahrzeugen wie auch von dem bevorrechtigten Verkehr auf der Kat zemer Straße akzeptiert und beachtet. Zur Veranschau lichung der Situation verweisen wir auf die nachfolgen den Fotos (Stand Juli 2016) Es gibt kein vernünftiges Argument, das dagegen spricht, diese Lösung auch für das neue Baufeld „Hinter Klüschgarten“ zu wählen. Die Befürchtung, wonach der Verkehr von der Kreisstraße nicht vor dem Beginn der Ortschaft rausgebremst‘ werden könnte, verfängt jeden wie oben aufge falls nicht, da sich der Ortseingang zeigt nach Süden verschiebt. — — Festzuhalten bleibt mithin: Von seiner Struktur her wäre das Baugebiet in der hier vorgeschlagenen Variante besser und gleich mäßiger erschlossen, und zwar sowohl im Innern als auch von außen. Das Verkehrsaufkommen würde sich gleichmäßiger und verträglicher verteilen, es fände sich Platz für Besucher und theoretisch böte die Einmündung von der 1< 33 sogar die Möglichkeit, das Baugebiet im Bedarfsfalle noch weiter nach Sü Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 13 von 26 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 Abwägungsvorschlag der Verwaltung Stellungnahme den zu entwickeln. 4. Wir gehen davon aus, dass die Anbindung und Er schließung dauerhaft über die K 33Nerlängerte Katze mer Straße gelingen kann. Die Kosten dürften sich in einer überschaubaren Größenordnung bewegen und sind im Verhältnis zu den Kosten der Gesamtmaßnahme sehr angemessen. Selbst wenn zu Beginn der Arbeiten im neuen Baugebiet diese Erschließung/Anbindung noch nicht fertig ausge baut worden sein sollte, müsste in jedem Fall und sei es mittels einer provisorischen Lösung eine Entlastung des Hasenweg erfolgen, denn der Bauverkehr für bis zu 70 Grundstücke kann schlechterdings nicht über den Hasenweg geführt werden. — — Der Unterzeichner kann aus eigener Anschauung über das (Bau-) Verkehrsaufkommen weit kleinerer Baumaß nahmen berichten. Die Handwerker gehen größtenteils rücksichtslos zu Werke, jeder sucht sich den seiner Mei nung nach angemessenen Weg und Parkplatz. Wenn ‚schweres Gerät“, etwa für die Tiefbau- oder Gartenar beiten, benötigt wird, kommt es mitunter zu tumuitartigen Szenen, weil dann gar keine Stellplätze mehr vorhanden sind und Handwerker, Bauherren, Architekten und Besu cher froh sein können, ihre Baustelle überhaupt noch zu Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 14 von 26 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 Stellungnahme erreichen. Gerade im vorliegenden Falle, in dem der gesamte Bauverkehr über das Nadelöhr Hasenweg ab gewickelt werden soll, wird es zu Rückstauungen und Engpässen kommen. Dass zugleich mit ganzjähriger Verschmutzung, der Gefahr von Beschädigungen und einem unzumutbaren Lärmaufkommen in dem Straßenabschnitt gerechnet werden muss, kommt noch hinzu. • Wir bitten darum, die vorstehenden Einwendungen ernsthaft zu bedenken und am besten noch vor Einlei tung des förmlichen Planaufstellungsverfahrens in die Planung einfließen zu lassen. Sollte die Verwaltung in des an ihrer bisherigen Planung festhalten, kündigen wir bereits jetzt vorsorglich an, alle Einwendung auch im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB vorzubringen, damit die Mitglieder unserer Mandantin sich nicht die Präklusi onswirkung des § 3 Abs. 2 5. 2 BauGB mit den daran anknüpfenden Rechtfolgen vorhalten lassen müssen. Für eine gemeinsame Erörterung der hiesigen Vorstel auch außerhalb der förmlichen Abschnitte des lung BauGB steht Ihnen der Unterzeichner selbstverständ lich gerne zur Verfügung. — — Wir bitten höflich um Weiterleitung der vorliegenden Ein gabe an die mi Rat der Stadt Erkelenz vertretenen Frak tionen. Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 15 von 26 Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 - - lfd. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Träger: Landwirtschaftskammer Nordrhein Westfalen, Kreisstelle Heinsberg, Gereonstr. 80, 41747 Viersen Schreiben vom: 13.07.2016 Es bleibt festzuhalten, dass die Abwägung zulasten der landwirtschaftlichen Nutzung bereits auf Regionalplanungsebene und im Rahmen des Flächennutzungsplans getroffen worden sind. Bezüglich der Kompensationsmaßnahmen haben wir zur Kenntnis genommen, dass diese im Plangebiet vorgenommen werden sollen und der entstehende Kompensationsüberschuss dem Ökokonto der Stadt Erkelenz gutgeschrieben werden soll. Damit wird landwirtschaftliche Fläche über Gebühr für Kompensationsmaßnahmen in Anspruch genommen, was u.E. § 15 Abs. 3 BNatSchG widerspricht. Es ist ein Beispiel dafür, dass Ökokonten nicht per se zur Vermeidung der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Kompensationsmaß Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Zu der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen am ASB ErkelenzKückhoven besteht keine Alternative, der Standort ist auch gemäß den Zielen der Raumordnung gezielt zu entwickeln. Auf agrarstrukturelle Belange wird Rücksicht genommen. Die für eine wohnbauliche Nutzung aufgrund immissionsrechtlicher Situation nicht nutzbaren Ausgleichsflächen im Plangebiet, sind auch für eine nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung auf grund der Lage und Flächengröße nur eingeschränkt geeignet. Für die Ausgleichsflächen am westlichen Plangebietsrand ist eine mit den Entwicklungszielen vereinbare landwirtschaftliche Nutzung beabsichtigt. Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Heinsberg, wird zur Kenntnis genommen. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 16 von 26 Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 - • lfd. Stellungnahme - Beschlussvorschlag Abwägungsvorschlag der Verwaltung nahmen geeignet sind. T Träger: NEW Netz GmbH, Postfach Ii 04, 52501 Geilenkirchen Schreiben vom: 16.06.16 — Gegen den oben genannten Bebauungsplan erheben wir aus versorgungstechnischer Sicht keine Einwände. Zur Sicherstellung der öffentlichen Stromversorgung wird Für die Sicherstellung der öffentlichen Stromversorgung eine Fläche für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung möchten wir Sie bitten, uns einen Standort für eine TraElektrizität gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB an dem vorfostation auszuweisen. Diesen haben wir Ihnen im Angeschlagenen Standort am westlichen Rand der Verhang markiert. Die Größe der Fläche für eine Trafostatikehrsfläche südlich der Straße Waldweg festgesetzt. Die on sollte ca. 3 m x 6 m betragen. Beim Stationsstandod hier bisher festgesetzte Grünfläche ist zurückzunehmen, ist es wichtig, dass sich dieser nicht unterhalb von es ist darauf zu achten das Baumkronen sich außerhalb Baumkronen befindet. Die mittelspannungsseitige Vervon Stationsfläche und Versorgungstrasse befinden, sorgung erfolgt vom Hasenweg. Die NEW Netz GmbH wird an der weiteren Planung auch in der Ausführungsphase beteiligt. Des Weiteren bitten wir Sie, uns an den weiteren Planungsgesprächen frühzeitig zu beteiligen und uns einen Ausführungstermin mitzuteilen. Der Stellungnahme der NEW Netz GmbH wird mit Festset zung einer Fläche für Versor gungsanlagen und Beteiligung in der weiteren Planung ge folgt. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 17 von 26 Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 - - Stellungnahme T Beschlussvorschlag Abwägungsvorschlag der Verwaltung Träger: Kreis Heinsberg, Amt für Bauen und Woh nen, 52523 Heinsberg Schreiben vom: 07.07.2016 Der Stellungnahme der Unte ren Wasserbehörde wird ge Für die Versickerung von Niederschlagswasser über die folgt, eine wasserrechtliche festgesetzte Versickerungsanlage wird bei der Unteren Erlaubnis wird beantragt. Wasserbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis beanDie Stellungnahme der Unte Das Gesundheitsamt hat keine Einwendungen ertragt. ren Landschaftsbehörde und hoben. Die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde Unteren Bodenschutzbehör und Unteren Bodenschutzbehörde/Altlasten wird zur de/Altlasten wird zur Kenntnis Amt für Umwelt und Verkehrsplanung Kenntnis genommen. genommen. Zur frühzeitigen Berücksichtigung des Lärmschutzes bei Der Stellungnahme der Unte Aus den der Errichtung auch genehmigungsfreier Anlagen, kann ren lmmissionsschutzbehörde wie von der Unteren lmmissionsschutzbehörde angewird gefolgt, ein entsprechen von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde regt, in den Bebauungsplan ein Hinweis auf den 0Leitfader Hinweis auf den Leitfaden von der Abgrabungsbehörde den für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei für die Verbesserung des von der Straßenbaubehörde Bund/LänderGeräten‘ der stationären Schutzes gegen Lärm bei sta LAI aufgeArbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz tionären Geräten“ der des Kreises Heinsberg zu vertretenden Belangen wernommen werden. Bund/Länderden gegen die o.g. Bauleitplanung keine Einwendungen Arbeitsgemeinschaft für Imerhoben. Zu der o.g. Bauleitplanung wird wie folgt Stellung genommen: - - - — Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 18 von 26 Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 - lfd. Nr. - Abwagungsvorschlag der Verwaltung Stellungnahme Beschlussvorschlag missionsschutz LAI ist in den Bebauungsplan aufzu nehmen. — Im Übrigen wird auf Nachfolgendes hingewiesen: Untere Wasserbehörde Für die Versickerung von Niederschlagswasser über die geplante Versickerungsanlage ist beim Landrat des Kreises Heinsberg Untere Wasserbehörde eine was serrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Dem Antrag ist eine Kategorisierung nach Trennerlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Ver braucherschutz vom 26. Mai 2004 beizufügen. Auskünfte erhalten Sie bei der Unteren Wasserbehörde unter der Tel-Nr 02452/136119. — — Untere Landschaftsbehörde Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Die Untere Landschaftsbehörde begrüßt die Festsetzun gen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) zum Artenschutz sowie die Pflanzmaßnahmen innerhalb des Plangebietes. Sie empfiehlt den Maßnahmen hin sichtlich Bepflanzung und Artenschutz vollumfänglich zu entsprechen. Stadt Erkelenz Planungsamt - - Seite 19 von 26 Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 - - Abwägungsvorschlag der Verwaltung Stellungnahme Untere BodenschuftbehördelAltlasten Erkenntnisse über Altlast-Verdachtsflächen liegen mir zurzeit nicht vor. Amt für Bauen und Wohnen sc h utzbeh örde — Untere Immissions Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen das o.g. Vorhaben keine Bedenken, wenn die nachfol genden Auflagen in der textlichen Festsetzung des Be bauungsplanes übernommen werden: 1. Geräuschimmissionen Die Errichtung und der Betrieb von Klima-, Kühl- und Lüftungsanlagen, Luft- und Wärmepumpen sowie Block heizkraftwerken hat unter Beachtung des „Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei statio nären Geräten‘ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (www.lai Immissionsschutz LAI für immissionsschutz.de) zu erfolgen. — Weitere Anregungen oder Bedenken werden nicht vor getragen. Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz Planungsamt - - Seite 20 von 26 Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 - - lfd. Stellungnahme Nr.F 4 Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Bezirksregierung Arnsberg, Poäh 44025 Dortmund Schreiben vom 08.07.2016 Zu den bergbaulichen Verhältnissen im Planbereich erhalten Sie folgende Hinweise und Anregungen: Der Bebauungsplanbereich liegt über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld Rombach 8“ sowie über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern „Uni on 19“ und „Union 20“. Eigentümer der Bergwerksfelder Rombach 8‘ und Rombach 12“ ist die inzwischen insolvente Firma Concordia Bergbau AG. Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 1.102012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grund Az.: wasserabsenkung, des Sammelbescheides 61.42.63 2000 -1) von durch Sümpfungsmaßnahmen — — Die Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg zu verlie henen Bergwerksfeldern und zu den Auswirkungen von Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlentagebaus wer- Die Stellungnahme der Be den zur Kenntnis genommen. Die RWE Power AG und zirksregierung Arnsberg wird der Erftverband wurden im Rahmen der Aufstellung des zur Kenntnis genommen, ein Bebauungsplanes beteiligt. In den Bebauungsplan ist ein Hinweis zu der durch den Hinweis bereits aufgenommen, dass das Plangebiet im Braunkohlentagebau beding Bereich der durch den Braunkohlentagebau bedingten ten Grundwasserbeeinflus Gmndwasserbeeinflussung und im Einwirkungsbereich sung ist in den Bebauungs des früheren Steinkohlenbergaus liegt. plan bereits aufgenommen. Die RWE Power AG und der Er[tverband wurden an der Planung beteiligt. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 21 von 26 Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 - - Abwägungsvorschlag der Verwaltung Stellungnahme des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserab senkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stock werk, 9B, 8, 7, 6D, 2 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Köl ner Scholle. — Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstän de im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümp fungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Baunkohlentagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bo denbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesober fläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurab stände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Soweit noch nicht erfolgt, empfehle ich Ihnen diesbezüg Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz Planungsamt - - Seite 22 von 26 Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 - - lfd. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag lich und zu bergbaulichen Planungen eine Anfrage an die bergbautreibende RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. 5 LVR, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endenicher Str. 133, 53115 Bonn Schreiben vom: 26.07.2016 Vielen Dank für die Zusendung der Planungsunterlagen, aber ich bitte die verspätete Stellungnahme zu entschuldigen. Für das Plangebiet wurde in 2015 eine Prospektion zur systematischen Untersuchung und Ermittlung der Belan ge des Bodendenkmalschutzes mit Sondagen durch die LVR-Außenstelle Nideggen durchgeführt (NW 2015 / 0003). In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10002/2 ist in Kapitel 8. auf die archäologische Bedeutung des Im Abschlussbericht vom 11.06.2015 wird das UntersuPlangebietes hingewiesen worden und dass das LVRchungsergebnis der Prospektion wie folgt zusammengeAmt für Bodendenkmalpflege im Zuge der Abwägung fasst: prinzipiell eine Ausgrabung der bandkeramischen SiedIungsreste nicht ablehnt. In einem Schreiben vom „Aus dem Plangebiet waren, abgesehen von einer ein27.07.2015 wies Frau Ermert darauf hin, dass dies unter zelnen mittelalterlichen Scherbe, bisher keine Funde Anwendung des § 29 DSchG dann zu erfolgen hat. bekannt, die auf archäologische Fundplätze hätten In Ihrem Umweltbericht und in den Hinweisen zum Be- schließen lassen. Durch die Sachverhaltsermittlung der Dem Belang der Wohnge bietsentwicklung- und Versor gung wird ein Vorrang vor Erhalt und Sicherung der Bo eingeräumt. dendenkmäler Die Sicherstellung der wis Untersu senschaftlichen chung, Bergung von archäo logischen Funden und Doku mentation der Befunde erfolgt nach § 13,29 DSchG NW. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 23 von 26 Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 - - lfd. Stellungnahme Beschlussvorschlag Abwägungsvorschlag der Verwaltung bauungsplan wird aber nur auf die § 15,16 DSchG NRW Außenstelle Nideggen des LVR-Amtes für Bodendenk hingewiesen, was erfahrungsgemäß zu einer Zerstörung maipflege im Rheinland konnte gezeigt werden, dass in des Bodendenkmals führt, da in der Regel keine Mel- der östlichen Hälfte und in der Mitte von einem Kolluvi dungen von Bodendenkmälern erfolgen. um überdeckt mit einem bisher nicht bekannten linear bandkeramischen Siedlungsplatz gerechnet werden Ich bitte Sie den Bebauungsplan dementsprechend zu ändern, dass eine Ausgrabung der bandkeramischen muss. Siedlung sichergestellt wird. Falls dies nicht mehr mög lich ist, ist eine Eintragung der bandkeramischen Sied- Römische Flurgräben und Gruben ganz im Nordwesten lung erforderlich, da die bisherigen Ergebnisse bereits des Plangebietes sprechen dafür, dass sich der Randbe reich eines römischen Siedlungsplatzes, vermutlich einer die Kriterien eines Bodendenkmals erfüllen, Villa rustica, von Nordwesten in das Plangebiet erstreckt. — — Schützengräben des Zweiten Weltkriegs wurden in der Mitte und der westlichen Hälfte des Plangebietes erfasst. Weitere Befunde des 19.120. Jahrhunderts in den Schnit ten Stelle 9 und 10 scheinen sich am bestehenden Stra ßenverlauf der K33 zu orientierten. Möglicherweise ge ben Archivunterlagen hierzu weitere Informationen. Hier wurde auch der Ausschnitt einer wohl in das 19, Jahr hundert zu datierenden Mergelgrube erfasst.“ Die archäologische Bewertung des LVR Amt für So dendenkmalpflege vom 21 .07.2015 kommt zu folgenden - Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 24 von 26 Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 - - lfd. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Ergebnis: „Innerhalb der insgesamt 25x7 m großen Sondagen wurden insgesamt 69 Befunde von der Jungsteinzeit bis in die jüngste Vergangenheit aufgedeckt. Insgesamt 35 vorgeschichtliche (Jungsteinzeit und Me tallzeit) Gruben und Pfostengruben, die vorwiegend im Osten des Plangebietes gefunden wurden, lassen auf Siedlungen dieser Zeitstellungen schließen. 7 Gruben und Gräben datieren in die römische Zeit. Aufgrund des kleinen Ausschnitts der Sondagen können bislang keine klaren Aussagen darüber gemacht werden, um was für Siedlungsbefunde es sich hier gehandelt hat. Die Grä ben könnten Hinweise auf römische Flurrelikte sein. Darüber hinaus wurden noch Schützengräben des II. Weltkrieges aufgedeckt.“ Aufgrund der Untersuchungsergebnisse sind Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. In der Abwägung n. § lAbs, 7 BauGB sind die Belange des Bodendenkmalschutzes gemäß § 1 Abs. 6 BauGB Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz Planungsamt - - Seite 25 von 26 Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 - Stellungnahme - Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu berücksichtigen. An der Erhaltung und Sicherung sowie sinnvollen Nutzung der Bodendenkmäler besteht ein öffentliches Interesse ( 7,8 11 DSchG NW). Die Aufstellung des Bebauungsplanes und Entwicklung des hiermit geplanten Wohngebietes ist zur Wohnraumver sorgung und gezielten Entwicklung am Siedlungs schwerpunkt Kückhoven erforderlich. Die Flächenaus dehnung vermuteter Bodendenkmäler und Fundplätze umfasst einen erheblichen Anteil der geplanten Wohn gebietsfläche, so dass eine sinnvolle Entwicklung und Nutzung bei Erhalt und Sicherung von Bodendenkmälern nicht möglich ist. Alternative Wohngebietsstandorte ste hen für stehen für die Odslage Kückhoven für eine aktu elle und mittelfristige Wohnraumversorgung nicht zur Verfügung. Dem belang der Wohngebietsentwicklung und Versorgung wird daher im Bereich der überbauba ren Grundstücksflächen und Verkehrsflächen ein Vor rang vor Erhalt und Sicherung der Bodendenkmäler eingeräumt. Eine wissenschaftliche Untersuchung, Aus grabung und Dokumentation der Bodendenkmaler als Sekundärquelle ist nach Maßgabe einer Erlaubnis n. § 13, 29 DSchG NW vor Beginn der Baumaßnahmen durchzuführen. Die archäologischen Maßnahmen und Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz Anlage - Planungsamt - Seite 26 von 26 Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.212 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.20 und des Rates am 03.05.2017 lfd. Nr. - Stellungnahme - Abwagungsvorschlag der Verwaltung weitere notwendige Untersuchungen der Flächen für bauliche und verkehrliche Nutzungen werden in Abspra che mit den Denkmalbehörden und dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vorgenommen. Ein Hinweis im Bebauungsplan zur Sicherstellung der wis senschaftlichen Untersuchung, Bergung von Funden und Dokumentation der Befunde gemäß § 13, 29 DSchG NW wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Ein Hin weis über die Meldepflicht und das Veränderungserbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern gemäß § 15,16 DSchG NW ist bereits auf der Planurkunde und in der Begründung vermerkt. Beschlussvorschlag Durchsicht für die Anwohner Kiefernweg Durchsicht für die Anwohner Kiefernweg Verkehrsanbindung Waldweg Verkehrsanbindung Hasenweg Straße kleiner Grundstücke größer 660m² 456m² 442m² 625m² 493m² 433m² 466m² 483m² 437m² 442m² 486m² 626m² 483m² 437m² 442m² 627m² 481m² 437m² 442m² 629m² 628m² 439m² 474m² 423m² Kirchweg Verkersanbindung Katzemer Straße 479m² 437m² 442m² Neue Postion Regenrückhaltebecken 487m² Verkehrsinsel 460m² 460m² 460m² 460m² 460m² 460m² 482m² Verkehrsinsel 1 Grundstück weniger Grundstücke größer 395m² 490m² Verkehrsinsel Grundstücks tausch Grundstücke größer Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 "Hinter Klüschgarten", Erkelenz-Kückhoven Städtebaulicher Entwurf M 1 : 1000 Stand April 2016 389m² Verkersanbindung Kirchweg Verkehrsinsel Besucherstellplätze Änderungen zum Städtebaulichen Enturf Stand April 2016 Datum: 04.07.2016 P:\Bebauungspläne\Erkelenz\Kückhoven\Hinter Klüschgarten H/B = 297 / 594 (0.18m²) Allplan 2012