Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
51729.pdf
Größe
579 kB
Erstellt
06.04.17, 12:00
Aktualisiert
03.05.17, 13:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/398/2017
öffentlich
31.03.2017
Amt 61 Paul-Hugo Blaesen
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg,
Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
25.04.2017
be
27.04.2017
03.05.2017
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 13.12.2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen,
Wirtschaftsförderung und Betriebe die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“,
Erkelenz-Mitte, beschlossen und beschlossen, das Verfahren im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist gem. § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 4
BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Keyenberg/Venrath/Borschemich und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind
zu beteiligen.
1.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 2 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom
09.02.2017 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während
des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
.
2.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Keyenberg, Venrath, Borschemich wurde mit Schreiben vom 09.02.2017 beteiligt.
In seiner Sitzung am 28.03.2017 wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):
„Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich stimmt der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich,
Berverath“, Erkelenz-Mitte, zu.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen
3.
Beteiligung des Bürgerbeirates
Der Bürgerbeirat Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath wurde beteiligt.
In seiner Sitzung am 26.02.2017 wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss (einstimmig): „Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.:
XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, ErkelenzMitte, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.“
4.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 13.12.2016 wurde der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath, Erkelenz-Mitte, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 4 vom 03.02.2017 in der
Zeit vom 13.02.2017 bis 13.03.2017 öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden keine abwägungsrelevante Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen.
Umweltverträglichkeitsprüfung
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im Vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von
der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3
und § 10 Abs. 4 abgesehen wird.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum,
Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, soll in dieser Sitzung als Satzung
gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige
ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Vorlage A 61/398/2017 der Stadt Erkelenz
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Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung,
zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg,
Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Eine Vergrößerung der Verkehrserschließungsflächen hat eine Erhöhung der Erschließungskosten zur Folge.
Anlage:
Übersicht über den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII
„Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte
Vorlage A 61/398/2017 der Stadt Erkelenz
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