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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
51690.pdf
Größe
253 kB
Erstellt
11.04.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:37
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Rechts- und Ordnungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 30/197/2017 öffentlich 12.04.2017 Amt 30 Christiane Englert Änderung der allgemeinverbindlichen Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung) vom 19.12.2001 in der Fassung der 4. Änderung vom 01.04.2009 Beratungsfolge: Datum Gremium 27.04.2017 03.05.2017 Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Die allgemeinverbindliche Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung) wurde zuletzt durch Ratsbeschluss vom 01.04.2009 geändert. Am 22.02.2017 hat der Rat die Einführung der „Brötchentaste“ an den vorhandenen Parkscheinautomaten beschlossen, die in den mittels Parkscheinpflicht bewirtschafteten Parkzonen die Möglichkeit schafft, für 15 Minuten kostenlos zu parken. Gleichzeitig wurde eine Gebührenerhöhung beschlossen. Die Parkgebühr soll je 10 Minuten Parkzeit 0,10 EUR betragen. Der Auftrag zur Umrüstung der Parkscheinautomaten wurde am 11.04.2017 durch das Rechts- und Ordnungsamt erteilt. Die Umrüstung der Parkscheinautomaten wird voraussichtlich 6 bis 8 Wochen in Anspruch nehmen. Durch die Einführung der Brötchentaste und zeitgleiche Erhöhung der Parkgebühren ist eine Anpassung der Parkgebührenordnung erforderlich. In der Änderung der Parkgebührenordnung wurde auch die Möglichkeit zur Überwachung und Zahlung der Parkgebühren im Rahmen des zum 01.04.2017 für eine 4jährige Testphase eingeführten „Handyparkens“ erfasst. § 1 Abs. 2 der Parkgebührenordnung erhält folgende Fassung: (2) Die Überwachung der Parkzeit auf gebührenpflichtigen Parkplätzen erfolgt grundsätzlich durch Parkscheinautomaten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Überwachung der Parkzeiten im Rahmen des Handyparkens. § 3 der Parkgebührenordnung wird wie folgt neu gefasst: (1) Die Parkgebühr beträgt grundsätzlich je 10 Minuten Parkzeit 0,10 EUR für alle gebührenpflichtigen öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet Erkelenz. (2) Die Parkgebühr ist durch Lösen eines Parktickets an einem Parkscheinautomaten oder durch Nutzung des Handyparkens zu entrichten. (3) Für eine Kurzparkdauer von 15 Minuten kann im Bereich der Parkscheinautomaten durch Betätigen der „Brötchentaste“ und im Rahmen des Handyparkens kostenlos geparkt werden. Gleichzeitig mit dieser Änderung wurde die Parkgebührenordnung und das Parkraumbewirtschaftungskonzept (Anlage zu § 2 der Parkgebührenordnung) insgesamt überprüft und entsprechend aktualisiert. Folgende Änderungen wurden vorgenommen: 1. Da die Überwachung der Parkzeit ausschließlich mittels Parkschein eines Parkscheinautomaten für die Dauer der zulässigen Parkzeit erfolgt, wird der Titel der Gebührenordnung in „Allgemeinverbindliche Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung)“ abgeändert. In § 1 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „oder einer Parkuhr“ gestrichen. 2. In § 1 Abs. 2 der Parkgebührenordnung wird Satz 2 („Auf der Brückstraße sind Parkuhren zur Überwachung installiert.“) gestrichen. 3. In der Anlage zu § 2 Ziffer I und Ziffer VII der Parkgebührenordnung wird der „Heinrich-Jansen-Weg“ gestrichen, da dieser Parkplatz aufgrund der Errichtung eines Lebensmittelmarktes nicht mehr zur Verfügung steht. Eingefügt wird die „Atelierstraße auf dem Teilstück zwischen Kölner Straße und Heinrich-Jansen-Weg“. 4. In der Anlage zu § 2 Ziffer II und Ziffer VI wird der „Bahnhofsvorplatz“ eingefügt. 5. In der Anlage zu § 2 Ziffer III werden die Straßen „Am Stadtpark“ und „Parkweg“ angefügt. Dort wurden im Rahmen des Straßenausbaues neue Parkplätze geschaffen. Die Bekanntmachung der Änderung der Parkgebührenordnung soll unmittelbar nach Abschluss der Umrüstung der Parkscheinautomaten erfolgen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die als Anlage beigefügte 5. Änderung der allgemeinverbindlichen Anordnung zur Festsetzung der Gebühren für Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz vom 19.12.2001 (Parkgebührenordnung) wird beschlossen.“ Vorlage A 30/197/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für die Umrüstung der Parkscheinautomaten betragen insgesamt 11.500 EUR. Hierzu erhält die Stadt Erkelenz einen Zuschuss des Gewerberinges von 3.000 EUR brutto. Die Mehreinnahmen aufgrund der Gebührenerhöhung können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Anlage: Entwurf der 5. Änderung der allgemeinverbindlichen Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung) vom 19.12.2001 Vorlage A 30/197/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 - Entwurf - Allgemeinverbindliche Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung) vom 19.12.2001 in der Fassung der 5. Änderung vom ………….. Aufgrund § 6 a Abs. 6 Straßenverkehrsgesetz vom 19.12.1952 (BGBl. I S 837), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.04.1998 (BGBl. I S. 810), und § 1 Verordnung über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6 Abs. 6 und 7 Straßenverkehrsgesetz (GV NRW S. 48/SGV NRW 92) in Verbindung mit § 38 lit. b Gesetz über Aufgabe und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.1994 (GV. NRW S. 1115 / SGV NRW S. 2060), wird von der Stadt Erkelenz als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 19. Dezember 2001 für das Stadtgebiet Erkelenz folgende Parkgebührenordnung erlassen: §1 (1) Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur mittels Parkschein eines Parkscheinautomaten für die Dauer der zulässigen Parkzeit möglich ist, werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben. § 13 Abs. 1 S. 2 f. und Abs. 3 Straßenverkehrsordnung bleiben unberührt. (2) Die Überwachung der Parkzeit auf gebührenpflichtigen Parkplätzen erfolgt grundsätzlich durch Parkscheinautomaten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, der Überwachung der Parkzeiten im Rahmen des Handyparkens. §2 Die Parkzeitregelung wird vom Bürgermeister – Straßenverkehrsbehörde – angeordnet. Das Parkraumbewirtschaftungskonzept wird als Anlage zu dieser Parkgebührenordnung bekannt gemacht. §3 (1) Die Parkgebühr beträgt grundsätzlich je 10 Minuten Parkzeit 0,10 Euro für alle gebührenpflichtigen öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet Erkelenz. (2) Die Parkgebühr ist durch Lösen eines Parktickets an einem Parkscheinautomaten oder durch Nutzung des Handyparkens zu entrichten. (3) Für eine Kurzparkdauer von 15 Minuten kann im Bereich der Parkscheinautomaten durch Betätigen der „Brötchentaste“ und im Rahmen des Handyparkens kostenlos geparkt werden. §4 Diese Parkgebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Anlage zu § 2 der Allgemeinverbindlichen Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz I. Gebührenpflichtige Parkplätze mit Begrenzung der Höchstparkdauer auf zwei Stunden: Aachener Straße Kirchstraße Johannismarkt Burgstraße Gasthausstraße Franziskanerplatz Südpromenade Atelierstraße auf dem Teilstück zwischen Kölner Str. u. Heinrich-Jansen-Weg Hermann-Josef-Gormanns-Straße Parkdeck Ostpromenade Ostpromenade rund um das Parkdeck Bewirtschaftungszeitraum: II. mo – fr 9.00 Uhr - 18.00 Uhr Gebührenpflichtige Parkplätze mit Begrenzung der Höchstparkdauer auf eine Stunde Ostpromenade Konrad-Adenauer-Platz (vor Geldinstitut) Tenholter Straße Brückstraße Markt Kölner Straße Bahnhofsvorplatz Bewirtschaftungszeitraum: III. mo – fr 9.00 Uhr - 18.00 Uhr Gebührenfreie Parkplätze mit Begrenzung der Höchstparkdauer auf 3 Stunden durch Parkscheibenregelung Zehnthofweg zwischen Gasthausstraße und Westpromenade Anton-Raky-Allee zwischen Theodor-Körner-Straße und Mühlenstraße Theodor-Körner-Straße (mit Ausnahme der dem Stadtpark gegenüberliegenden Straßenseite) Mühlenstraße zw. M.-Luther-Platz und A.-Raky-Allee Am Stadtpark Parkweg Bewirtschaftungszeitraum: IV. mo – fr sa 9.00 Uhr - 18.00 Uhr 9.00 Uhr - 14.00 Uhr Gebührenfreie Parkplätze mit Begrenzung der Höchstparkdauer auf zwei Stunden durch Parkscheibenregelung Anton-Raky-Allee zwischen Konrad-Adenauer-Platz u. Theodor-Körner-Straße Roermonder Straße Nordpromenade Freiheitsplatz Parkplatzerweiterung Dr.-Josef-Hahn-Platz mo – fr sa Bewirtschaftungszeitraum: V. 9.00 Uhr - 18.00 Uhr 9.00 Uhr - 14.00 Uhr Gebührenfreie Parkplätze mit Begrenzung der Höchstparkdauer auf 1 1/2 Stunden durch Parkscheibenregelung Parkbuchten Goswinstraße (vor ärztlicher Notdienstpraxis) VI. Gebührenfreie Parkplätze mit Begrenzung der Höchstparkdauer auf eine Stunde durch Parkscheibenregelung Aachener Straße (vor dem Kiosk) Atelierstraße / Ecke Tenholter Straße Bahnhofsvorplatz Besucherparkplätze Stadtverwaltung Johannismarkt (Hinterausgang) mo – fr sa Bewirtschaftungszeitraum: VII. Gebührenfreiheit Samstagen a. auf ansonsten 9.00 Uhr - 18.00 Uhr 9.00 Uhr - 14.00 Uhr gebührenpflichtigen Parkplätzen an mit Begrenzung der Höchstparkdauer auf zwei Stunden durch Parkscheibenregelung Aachener Straße Kirchstraße Johannismarkt Burgstraße Gasthausstraße Franziskanerplatz Südpromenade Hermann-Josef-Gormanns-Straße Atelierstraße auf dem Teilstück zwischen Kölner Str. u. HeinrichJansen-Weg Parkdeck Ostpromenade Ostpromenade rund um das Parkdeck Bewirtschaftungszeitraum: b. mit Begrenzung der Parkscheibenregelung 9.00 Uhr - 14.00 Uhr Höchstparkdauer auf eine Stunde Brückstraße Ostpromenade Konrad-Adenauer-Platz (vor Geldinstitut) Tenholter Straße Bahnhofsvorplatz Markt Kölner Straße Bewirtschaftungszeitraum: 9.00 Uhr - 14.00 Uhr durch