Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
51466.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
20.03.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
3
I.
Planungsrechtliche Festsetzungen
5
Legende
Grundwasser
1.1
--
1 Abs. 9 BauNVO sind die gem.
Art der baulichen Nutzung
absenkung betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden
bleiben. Eine
/ Abs. 2 Nr. 2 BauNVO allgemein
MK
Sexkinos, Betriebemit Sexualdarbietungen)
.
1 Abs. 9 BauNVO ist die gem. 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO allgemein
---
14
3
1 Abs. 9 BauNVO sind die
7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO allgemein
Nutzungen in
(Einzelhandelsbetriebe), die als
Ehehygieneartikeln (Sexshops) dienen,
.
-1 Abs. 5 BauNVO sind die gem. 7 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO allgemein
-- Sonstige Wohnungen
1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die
z.B. II
GRZ z.B. 0,4
.-1 Abs. 5 Nr. 1 BauNVO
7 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO
12
--
von
7 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit zuTage treten.
der 15 und 16 Denkmalschutzgesetz
NW ist beim Auftreten
Funde die Stadt Erkelenz als Untere
oder
GFZ z.B. 0,8
der B484, 51491 Overath, Tel. 02425/9030-0,Fax: 02206/9030-22
1
Kampfmittel
10
g
MK 1 III
1,0 3,0
8
We
y-A
lle
e
BauNVO
Bezugspunkt (BP)
Bezugspunkt (BP)
die
ausgebauten an das
TH max. 10,0m
FH max. 12,5m
An
to
nRa
k
36
6a
2.1
2.11
der
der baulichen Anlagen ist die
der fertig
(Oberkante Gehweg/Oberkante
Stellungnahme vom 20.04.2016 mit, dass Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere
historischen Unterlagen Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im Plangebiet liefern.
Sonstige Planzeichen
2.12
6
38
Als
baulicher Anlagen gilt die Differenz zwischen der
des Bezugspunktes (BP)
und dem Schnittpunkt der
der
mit der Oberkante der traufseitigen
Staffelgeschossen gilt die Differenz zwischen der
des
Bezugspunktes (BP) und dem Schnittpunkt der
der
der
W
abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereiches und der weiteren Vorgehensweise
Bebauungsplanes
eg
beachten. Weitere Informationen, Antragsformulare und
sind der Internetseite des KBD
zu entnehmen: www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/index.jsp
4
40
Dachhaut.
2
2.13
42
2a
51
II.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
Dachformen
2.
Dacheindeckungsmaterialien
44
53
1.
9
Ei
46
se
nb
ah
n
55
einzudecken.
.5
57
49
I
1
3.
Dachaufbauten
48
2
.5
20
#
Erkelenz
In dem mit MK bezeichneten Bereich sind
ist die horizontale Linie, senkrecht gemessen von der
bis zur unteren Abschlusskante des Daches.
26
53.
.0
z
lat
5.
5
r-P
ue
a
n
de
-A
d
ra
on
der Dachrinne sind
der
Untergeordnete Bauteile
Sich aus der Fassade entwickelnde Dachaufbauten (Zwerchgiebel und
Die Summe der Breiten der untergeordneten Bauteile (Zwerchgiebel und
Erker) sind bis
darf 1/3
K
Der Abstand zur
Giebelwand
muss min. 1,50
m betragen.
Auf
6.
Fassadenmaterialien
die
von
von
sind nur rotes bis rotbraunes
7
aus Glas, Stahl, Holz, und Kunststoffen ausnahmsweise zugelassen werden.
7.
Werbeanlagen
Werbeanlagen und Warenautomaten
Sie
nicht
als die niedrigste
werden, jedoch die Oberkante
sich nach
Werkstoff, Form und Farbe in
des 1. Obergeschosses angebracht
des 1. Obergeschosses nicht mehr als 1,00m
We
g
Werbeanlagen mit wechselnden Lichtanlagen (z.B. Werbeanlagen mit Phasenschaltungen oder
Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr.
XX der Stadt Erkelenz vom XXXXXX, erfolgte
Baugesetzbuch vom 23. 09. 2004 (BGBl. I S.
2414) in der zum Zeitpunkt der Aufstellung
23. 01. 1990 (BGBl. I S. 133) in der zum
Zeitpunkt der Offenlage des
Baugesetzbuch beschlossen den
Bebauungsplan Nr. III/9 "Oestrich Nord",
Erkelenz-Mitte aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt
Nr . 23 der Stadt Erkelenz vom 18.11.2016
Baugesetzbuch am XXXXXX schriftlich
gebeten, zum Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. III/9 "Oestrich Nord", Erkelenz-Mitte,
Stellung zu nehmen.
dem Bebauungsplan Nr. III/9 "Oestrich Nord",
Abs. 1 Baugesetzbuch.
Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner
Sitzung am XXXXXX beschlossen, den
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III/9
"Oestrich Nord", Erkelenz-Mitte mit
Der Bebauungsplanes Nr. III/9 "Oestrich Nord",
2 Baugesetzbuch in der Zeit vom XXXXXX bis
beschlossen worden.
Anlagen:
Die Planunterlagen stimmen mit der
Mit der Bekanntmachung tritt der
Bebauungsplan Nr. III/9 "Oestrich Nord",
Az.: 61 26 02
geometrisch eindeutig
.
Baugesetzbuch in Kraft.
Belange wurden mit Schreiben vom XXXXXX
Ausschussvorsitzender
Bearbeitung
Stadt Erkelenz
- Planungsamt 41812 Erkelenz
Johannismarkt 17
Telefon 02431 850 Telefax 02431/85307
E-Mail info@erkelenz.de
Erkelenz, den
Erkelenz, den
Erkelenz, den
Erkelenz, den
STADT ERKELENZ
amtlichen Katasterkarte vom XXXXXX
vom Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung
bereits vorliegenden umweltbezogenen
Erkelenz, den
Erkelenz, den
Erkelenz, den
Erkelenz, den
(BauONW) vom 01. 03. 2000 (GV NM S. 256)
in der zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Der Satzungsbeschluss des Rates wurde im
Amtsblatt Nr. XX der Stadt Erkelenz vom
Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden,
Planzeichenverordnung vom 18. 12. 1990
(BGBl. 1991 I S. 58) in der zum Zeitpunkt der
Fassung.
Der Entwurf des Bebauungsplanes III/9
"Oestrich Nord", Erkelenz-Mitte hat nach
Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. XX der
in Vertretung
in Vertretung
Ansgar Lurweg
Technischer Beigeordneter
Ansgar Lurweg
Technischer Beigeordneter
in Vertretung
Peter Jansen
in Vertretung
Dipl.- Ing. Gerhard Helfer
Ansgar Lurweg
Technischer Beigeordneter
Peter Jansen
Ansgar Lurweg
Technischer Beigeordnete r
Vermessungsingenieur
Sachbearbeitung
Thomas Reiners
Telefon 02431/85291 Fax 02431/859291
thomas.reiners@erkelenz.de
E-Mail
des Bebauungsplanes Nr. I/9
Gemarkung Erkelenz
Flur 50
M
1 : 500
(Konrad-Adenauer-Platz),
Erkelenz-Mitte
I.
Planungsrechtliche Festsetzungen
Legende
Grundwasser
3
5
1.1
--
1 Abs. 9 BauNVO sind die gem.
Art der baulichen Nutzung
absenkung betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden
bleiben. Eine
/ Abs. 2 Nr. 2 BauNVO allgemein
MK
Sexkinos, Betriebemit Sexualdarbietungen)
.
1 Abs. 9 BauNVO ist die gem. 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO allgemein
---
1 Abs. 9 BauNVO sind die
7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO allgemein
Nutzungen in
(Einzelhandelsbetriebe), die als
Ehehygieneartikeln (Sexshops) dienen,
.
-1 Abs. 5 BauNVO sind die gem. 7 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO allgemein
-- Sonstige Wohnungen
von
z.B. II
GRZ z.B. 0,4
.-1 Abs. 5 Nr. 1 BauNVO
7 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO
Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit zuTage treten.
der 15 und 16 Denkmalschutzgesetz
NW ist beim Auftreten
Funde die Stadt Erkelenz als Untere
oder
GFZ z.B. 0,8
3
1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die
7 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
12
14
--
Kampfmittel
2.1
2.11
10
1
g
We
MK 1 III
1,0 3,0
8
Bezugspunkt (BP)
der
der baulichen Anlagen ist die
der fertig
(Oberkante Gehweg/Oberkante
Stellungnahme vom 20.04.2016 mit, dass Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere
historischen Unterlagen Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im Plangebiet liefern.
Sonstige Planzeichen
2.12
TH max. 10,0m
FH max. 12,5m
Ra
ky
-A
lle
e
BauNVO
Bezugspunkt (BP)
die
ausgebauten an das
Als
baulicher Anlagen gilt die Differenz zwischen der
des Bezugspunktes (BP)
und dem Schnittpunkt der
der
mit der Oberkante der traufseitigen
Staffelgeschossen gilt die Differenz zwischen der
des
Bezugspunktes (BP) und dem Schnittpunkt der
der
der
38
An
to
n-
6a
der B484, 51491 Overath, Tel. 02425/9030-0,Fax: 02206/9030-22
Dachhaut.
Bebauungsplanes
6
beachten. Weitere Informationen, Antragsformulare und
sind der Internetseite des KBD
zu entnehmen: www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/index.jsp
W
eg
abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereiches und der weiteren Vorgehensweise
4
40
2.13
2
II.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
9
42
Dachformen
2.
Dacheindeckungsmaterialien
2a
1.
44
einzudecken.
Ei
se
46
nb
a
hn
55
57
4
3.
Dachaufbauten
9.5
1
I
48
2
der Dachrinne sind
ist die horizontale Linie, senkrecht gemessen von der
bis zur unteren Abschlusskante des Daches.
.5
20
#
In dem mit MK bezeichneten Bereich sind
Erkelenz
5.
26
5
53.
.0
z
lat
der
Untergeordnete Bauteile
Sich aus der Fassade entwickelnde Dachaufbauten (Zwerchgiebel und
Die Summe der Breiten der untergeordneten Bauteile (Zwerchgiebel und
r-P
ue
a
n
de
26
A
dra
n
Ko
Der Abstand zur
.0
Giebelwand
muss min. 1,50
Erker) sind bis
darf 1/3
m betragen.
Auf
13
.3
6.
Fassadenmaterialien
die
von
von
sind nur rotes bis rotbraunes
aus Glas, Stahl, Holz, und Kunststoffen ausnahmsweise zugelassen werden.
7
7.
Werbeanlagen
Werbeanlagen und Warenautomaten
Sie
nicht
als die niedrigste
werden, jedoch die Oberkante
sich nach
Werkstoff, Form und Farbe in
des 1. Obergeschosses angebracht
des 1. Obergeschosses nicht mehr als 1,00m
We
g
Werbeanlagen mit wechselnden Lichtanlagen (z.B. Werbeanlagen mit Phasenschaltungen oder
Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr.
XX der Stadt Erkelenz vom XXXXXX, erfolgte
Baugesetzbuch vom 23. 09. 2004 (BGBl. I S.
2414) in der zum Zeitpunkt der Aufstellung
23. 01. 1990 (BGBl. I S. 133) in der zum
Zeitpunkt der Offenlage des
Baugesetzbuch beschlossen den
Bebauungsplan Nr. III/9 "Oestrich Nord",
Erkelenz-Mitte aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt
Nr . 23 der Stadt Erkelenz vom 18.11.2016
Baugesetzbuch am XXXXXX schriftlich
gebeten, zum Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. III/9 "Oestrich Nord", Erkelenz-Mitte,
Stellung zu nehmen.
dem Bebauungsplan Nr. III/9 "Oestrich Nord",
Abs. 1 Baugesetzbuch.
Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner
Sitzung am XXXXXX beschlossen, den
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III/9
"Oestrich Nord", Erkelenz-Mitte mit
Der Bebauungsplanes Nr. III/9 "Oestrich Nord",
2 Baugesetzbuch in der Zeit vom XXXXXX bis
beschlossen worden.
Anlagen:
Die Planunterlagen stimmen mit der
Mit der Bekanntmachung tritt der
Bebauungsplan Nr. III/9 "Oestrich Nord",
Az.: 61 26 02
geometrisch eindeutig
.
Baugesetzbuch in Kraft.
Belange wurden mit Schreiben vom XXXXXX
Ausschussvorsitzender
Bearbeitung
Stadt Erkelenz
- Planungsamt 41812 Erkelenz
Johannismarkt 17
Telefon 02431 850 Telefax 02431/85307
E-Mail info@erkelenz.de
Erkelenz, den
Erkelenz, den
Erkelenz, den
Erkelenz, den
STADT ERKELENZ
amtlichen Katasterkarte vom XXXXXX
vom Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung
bereits vorliegenden umweltbezogenen
Erkelenz, den
Erkelenz, den
Erkelenz, den
Erkelenz, den
(BauONW) vom 01. 03. 2000 (GV NM S. 256)
in der zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Der Satzungsbeschluss des Rates wurde im
Amtsblatt Nr. XX der Stadt Erkelenz vom
Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden,
Planzeichenverordnung vom 18. 12. 1990
(BGBl. 1991 I S. 58) in der zum Zeitpunkt der
Fassung.
Der Entwurf des Bebauungsplanes III/9
"Oestrich Nord", Erkelenz-Mitte hat nach
Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. XX der
in Vertretung
in Vertretung
Ansgar Lurweg
Technischer Beigeordneter
Ansgar Lurweg
Technischer Beigeordneter
in Vertretung
Peter Jansen
in Vertretung
Dipl.- Ing. Gerhard Helfer
Ansgar Lurweg
Technischer Beigeordneter
Peter Jansen
Ansgar Lurweg
Technischer Beigeordnete r
Vermessungsingenieur
Sachbearbeitung
Thomas Reiners
Telefon 02431/85291 Fax 02431/859291
thomas.reiners@erkelenz.de
E-Mail
des Bebauungsplanes Nr. I/9
Gemarkung Erkelenz
Flur 50
M
1 : 500
(Konrad-Adenauer-Platz),
Erkelenz-Mitte
STADT ERKELENZ
2. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes
Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark
(Konrad-Adenauer-Platz),
Erkelenz-Mitte
AZ.: 61 26 02
Begründung
Gemäß § 9 Abs. 8 BauGB
Teil 1:
Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche Auswirkungen des Bauleitplanes
Teil 2:
Umweltbericht
Rechtsbasis:
Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
in der zum Zeitpunkt der Offenlage gültigen Fassung.
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom
23.01.1990 (BGBl. I S. 133) in der zum Zeitpunkt der Offenlage des Bebauungsplanes
gültigen Fassung.
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58)
in der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes gültigen Fassung.
Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.03.2000 (GV. NRW. S.
256)
in der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes gültigen Fassung.
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark
(Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte
Begründung
2. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes
Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark
(Konrad-Adenauer-Platz),
Erkelenz-Mitte
AZ.: 61 26 02
Begründung
Teil 1:
Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche Auswirkungen des Bauleitplanes
2
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark
(Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte
Inhalt
Begründung
Seite
1. Räumlicher Geltungsbereich ............................................................................... 4
2. Bisherige Entwicklung und derzeitige Situation im Planbereich .................. 45
2.1 ZIELE DER RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG................................................................................................. 45
2.2 LANDSCHAFTSPLANUNG ................................................................................................................................... 45
2.3 BESTEHENDES PLANRECHT UND VERORDNUNGEN .................................................................................................. 45
2.4 STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNGSKONZEPTE UND PLANUNGEN................................................................................. 45
2.5 DERZEITIGE NUTZUNGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN ........................................................................................... 56
3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung ...................................................... 56
4. Erläuterungen zu den Planfestsetzungen ........................................................ 56
4.1 STÄDTEBAULICHE KONZEPTION........................................................................................................................... 56
4.2 ART DER BAULICHEN NUTZUNG ............................................................................................................................ 6
4.3 MAß DER BAULICHEN NUTZUNG ......................................................................................................................... 67
4.4 BAUWEISE, ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN ............................................................................................... 67
4.5 GARAGEN, CARPORTS UND STELLPLÄTZE .............................................................................................................. 67
4.6 VERKEHRSFLÄCHEN .......................................................................................................................................... 67
4.7 BAUGESTALTERISCHE FESTSETZUNGEN ................................................................................................................. 67
5. Verkehrserschließung ........................................................................................ 78
5.1 ERSCHLIEßUNG ............................................................................................................................................... 78
5.2 RUHENDER VERKEHR ....................................................................................................................................... 78
5.4 ÖPNV .......................................................................................................................................................... 78
6. Ver- und Entsorgung ............................................................................................ 8
6.1
6.2
6.3
6.4
STROM, GAS, WASSER....................................................................................................................................... 8
TELEKOMMUNIKATION ..................................................................................................................................... 89
ABFALLENTSORGUNG ....................................................................................................................................... 89
ABWASSER-/NIEDERSCHLAGSBESEITIGUNG .......................................................................................................... 89
7. Umweltbelange ................................................................................................... 89
7.1 IMMISSIONSSCHUTZ ......................................................................................................................................... 89
Immissionsschutz ......................................................................................................................................... 89
7.2 SCHUTZ VON NATUR UND LANDSCHAFT ................................................................................................................. 9
7.3 GRUNDWASSERSITUATION, NIEDERSCHLAGSWASSER, WASSERSCHUTZGEBIET............................................................ 910
7.4 BODENSCHUTZ .............................................................................................................................................. 910
7.5 BODENBELASTUNGEN/ ALTLASTEN .................................................................................................................. 1011
7.6 KAMPFMITTELFUNDE.................................................................................................................................... 1011
8. Denkmalschutz und Denkmalpflege ..............................................................1011
9. Kennzeichnung von Flächen ..........................................................................1011
10. Hinweise ........................................................................................................... 11
11. Bodenordnende und sonstige Maßnahmen zur Verwirklichung .................. 11
12. Städtebauliche Kenndaten............................................................................... 11
13. Kosten ............................................................................................................1112
3
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark
(Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte
Begründung
1. Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet des 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte, liegt am südöstlichen
Rand der Kernstadt und umfasst das ehemalige Bahnhofsgebäude sowie Verkehrsund Platzflächen im Bereich Kölner Straße und Konrad-Adenauer-Platz. Das Plangebiet hat eine Größe von rund 0,7 ha. Die genauen Grenzverläufe der Planung sind
der Planurkunde zu entnehmen.
2. Bisherige Entwicklung und derzeitige Situation im Planbereich
2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der derzeit gültige Regionalplan des Regierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region
Aachen, weist für die Flächen des Plangebietes "Allgemeine Siedlungsbereiche“ und
"Schienenwege unter Angabe der Haltepunkte und Betriebsflächen" aus. Aus den
Bahnanlagen ist das Bahnhofsgebäude durch das Eisenbahnbundesamt ausgenommen worden. 2012 erfolgte die Freistellung von Flächen für Bahnbetriebszwecken. Die Planung wird somit nicht mit den Zielen des Regionalplanes in Konflikt geraten.
2.2 Landschaftsplanung
Das Plangebiet liegt nicht in einem Geltungsbereich eines Landschaftsplanes. Der
Landschaftsplan I/1 „Erkelenzer Börde“ des Kreises Heinsberg (Rechtskraft
09.04.1985) deckt zwar das Gebiet um Erkelenz ab, nimmt aber die bebauten Bereiche der Ortslage Erkelenz aus.
2.3 Bestehendes Planrecht und Verordnungen
Der Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz stellt für das Plangebiet "Sonstige
überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen" sowie "Bahnanlagen" gem. 5 Abs. 2
Nr. 3 und Abs. 4 BauGB dar. Durch die Darstellung "Bahnanlagen" ist innerhalb des
Planbereiches nur das ehemalige Bahnhofsgebäude betroffen. Für den Planbereich
hat zur Zeit noch der Ursprungsplan Nr. I "Stadtkern" seit dem 03.12.1963 Rechtskraft. Der Bebauungsplan Nr. I trifft in dem Bereich der 2. Änderung und Erweiterung
des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte, die Festsetzung "Nutzungsart Öffentliche Gebäude", "Bundesbahnhof"
sowie "Öffentliche Verkehrsflächen".
2.4 Städtebauliche Entwicklungskonzepte und Planungen
Im Jahre 2002 wurde der Rahmenplan Südliche Innenstadt Erkelenz-Mitte mit dem
Ziel aufgestellt, eine Neuorganisation des Quartierbereiches Bahnhof/Kölner Straße
vorzubereiten.
Wesentliche Elemente der Rahmenplanung wurden bereits umgesetzt, wie die Umgestaltung öffentlicher Straßen- und Platzflächen zur verkehrsberuhigten Geschäftsstraße bzw. Fußgängerbereich im Bereich Kölner Straße/Konrad-Adenauer-Platz zur
Stärkung der Kernstadtfunktion. Das Plangebiet liegt innerhalb des im Einzelhandelsund Zentrenkonzept der Stadt Erkelenz festgelegten zentralen Versorgungsbereichs.
Es liegt in diesem innerstädtischen Hauptgeschäftsbereich (Hauptzentrum), das der
gesamtstädtischen und auch stadtübergreifenden Versorgung dient. Schwerpunkt
des Konzeptes ist insbesondere der Erhalt und die Stärkung dieses Bereiches. Das
Einzelhandels- und Zentrenkonzept sieht eine Intensivierung der Einzelhandelsnutzungen vor und berücksichtigt nicht nur die aktuelle Situation, sondern auch zukünf4
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark
(Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte
Begründung
tige Entwicklungsperspektiven.
Zusätzlich wurde für den Planbereich des Plangebietes im Jahr 2000 ein Workshop
zur Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes durchgeführt, dem 2002 ein Beschluss des
Stadtentwicklungsausschusses folgte, den Vorplatz gemäß der Bauentwurfszeichnung Nr. 474 41201 umzubauen.
2.5 Derzeitige Nutzungen und Rahmenbedingungen
Die Flächen werden heute, mit Ausnahme des ehemaligen Bahnhofsgebäudes, als
Verkehrsflächen genutzt. Sie sind in den letzten Jahren gem. der vorliegenden Ausund Umbaukonzepte gestaltet worden.
Das ehemalige Bahnhofsgebäude wird heute für gewerbliche Zwecke genutzt. Dabei
handelt es sich konkret um ein Reisecenter der Deutschen Bundesbahn, einen Hotelbetrieb und einen Gastronomiebetrieb mit den dazugehörigen Stellplätzen.
3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte
wird die Funktion des zentralen Versorgungsbereiches, innerstädtischer Hauptgeschäftsbereich (Hauptzentrum), gestärkt. Der Ursprungsplan Nr. I "Stadtkern", welcher heute nicht mehr geeignet ist die städtebauliche Entwicklung den heutigen Anforderungen und Entwicklungstendenzen entsprechend zu leiten, wird durch den Bebauungsplan 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str.
– Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte überplant. Das bereits in fast
allen Teilbereichen des Ursprungsplanes durch Neuüberplanung umgesetzte Konzept zur Steuerung der Entwicklung im Stadtkernbereich, wird für den Planbereich
der vorliegenden Neuplanung übernommen.
Die Ziele des Einzelhandelskonzeptes werden für den Bereich des Bebauungsplanes
umgesetzt. Die Steuerung von Vergnügungsstätten wird unter Berücksichtigung der
planungsrechtlichen Steuerung der 14. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern" auf den Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes erweitert.
4. Erläuterungen zu den Planfestsetzungen
4.1 Städtebauliche Konzeption
Bei der vorliegenden Bauleitplanung handelt es sich um eine Erweiterung und geringfügige Änderung des Vorläuferplanes Bebauungsplan Nr. I/9 „Kölner Straße/Stadtpark“, Erkelenz-Mitte. Es gelten für die 2. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte, die gleichen Konzepte wie für den Vorläuferplan. Hier im Speziellen die
angemessene Sicherung und Stärkung von zentrumstypischen Infrastruktureinrichtungen und die Erhaltung und Pflege des Stadtbildes. Die Konzeption des Bebauungsplanes sieht die Stärkung und Verbesserung der Versorgungs- sowie Dienstleistungsfunktion im Kernstadtbereich, die Sicherung der historischen Stadtstruktur und
Baugestaltung vor, wie es der Vorläuferplan Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz - Mitte, bereits definiert. Für das ehemalige Bahnhofsgebäude wird ein Kerngebiet (MK) festgesetzt welches das Festsetzungssystem des Vorläuferplans fortsetzt. Die heute bereits als Verkehrsflächen genutzten Bereiche werden als solche
durch Festsetzung konkretisiert und gesichert.
Die genauen Festsetzungen werden im folgenden Abschnitt erläutert.
5
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark
(Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte
Begründung
4.2 Art der baulichen Nutzung
Das Festsetzungsgefüge des Vorläuferplanes Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark",
Erkelenz - Mitte, wird – angepasst auf den Bestand - auf die vorliegende Situation
übertragen, die Systematik übernommen. Es wird ein Kerngebiet (MK) für den Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes festgesetzt. Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der
Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur (§ 7 Abs. 1 BauNVO). Sie haben eine zentrale Funktion und bieten vielfältige Nutzungen und ein urbanes Angebot an Gütern
und Dienstleitungen für die Bewohner der Stadt und die Wohnbevölkerung eines
größeren Einzugsbereichs.
Der Bereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner
Str. – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte, liegt im zentralen Geschäftsbereich der Stadt Erkelenz und weist kerngebietstypische Nutzungen (Dienstleistungen,) auf. Die festgesetzte Art der Nutzung „Kerngebiet“ entspricht der städtebaulichen Zielvorgabe der Entwicklung und Stärkung der Kernstadtfunktion. Der Ausschluss bestimmter Nutzungsarten bzw. ausnahmsweise zulässiger Nutzungsarten,
erfolgt unter Berücksichtigung des vorhandenen zentrumstypischen Nutzungsspektrums und der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz - Mitte, welcher die städtebauliche Entwicklung im Grundsatz festlegt.
Die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte, ändert die grundsätzliche Struktur des
Vorläuferplanes nicht. Daher werden die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung vom Vorläuferplan weitestgehend übernommen.
4.3 Maß der baulichen Nutzung
4.4 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen
Für das Kerngebiet (MK) wird keine Bauweise festgelegt. Die Konzeption erfordert
keine Regelung einer zwingend geschlossenen Bauweise, bzw. eine Zäsur nach 50
Metern. Die Planung lässt somit den größtmöglichen Planungsfreiraum.
Die überbaubaren Flächen werden entlang der Grundstücksgrenzen festgesetzt, um
die für Kerngebiete typische Ausnutzung (GRZ 1,0) zu gewährleisten.
4.5 Garagen, Carports und Stellplätze
Im Kerngebiet (MK) werden keine gesonderten Festsetzungen getroffen. Sie sind
innerhalb der Baugrenzen zulässig. Ebenfalls sind Tiefgaragen im Planbereich innerhalb der Baugrenzen zulässig.
4.6 Verkehrsflächen
In der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. –
Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte werden die Verkehrsflächen,
welche bereits zur Aufstellung als solche genutzt werden planungsrechtlich gesichert.
Die Flächen sind heute bereits als Fahrbahn bzw. Parkplatz und Nebenanlagen, wie
Gehwege und Baumpflanzscheiben ausgebaut. Sie werden allgemein als Straßenverkehrsflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauNVO festgesetzt.
4.7 Baugestalterische Festsetzungen
Zur Erhaltung und Fortentwicklung des Stadtbildes werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB
6
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark
(Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte
Begründung
in Verbindung mit § 86 BauO NRW gestalterische Festsetzungen getroffen und in
den Bebauungsplan aufgenommen. Ziel ist es ein an die Umgebung angelehntes
Erscheinungsbild zu entwickeln bzw. zu erhalten. Der Gestaltungsrahmen orientiert
sich an orts- und regionaltypische Gestaltungsmerkmale. Zur Wahrung eines homogenen Gesamtbildes sollen die Festsetzungen zu Fassadenmaterialien, Dachform,
Dachmaterialien, Dachaufbauten, Dachüberstände, Untergeordnete Bauteile, Vorgärten und Einfriedungen beitragen. Für die individuelle Gestaltung von Baukörpern und
privaten Freiräumen verbleibt hierbei ein breiter Gestaltungsspielraum.
Für die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. –
Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte wird das Festsetzungsgefüge des
Ursprungsplanes Nr. I/9 fortgesetzt und übernommen. Der Bereich des ehemaligen
Bahnhofs ist städtebaulich als zusammenhängende Einheit mit den Planbereichen
der Bebauungspläne Nr. I/9 und I/5A sowie dessen 1. Änderung zu sehen.
Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen umfassen…
•
•
•
•
•
•
•
Dachformen,
Dacheindeckungsmaterialien,
Dachaufbauten,
Dachüberstände,
Untergeordnete Bauteile,
Fassadenmaterialien und
die Anordnung von Werbeanlagen.
Die Festsetzungen lehnen sich eng an die Vorgaben des Bebauungsplanes Bebauungsplan Nr. I/9 „Kölner Straße/Stadtpark“, Erkelenz-Mitte, an.
5. Verkehrserschließung
5.1 Erschließung
Das Plangebiet wird von Anton-Raky-Allee bzw. der Verbindung Freiheitsplatz/ Konrad-Adenauer-Platz erschlossen.
5.2 Ruhender Verkehr
Der ruhende Verkehr wird auf Parkplätzen im öffentlichen Raum bzw. auf privatem
Grund (erforderliche Stellplätze aus der jeweiligen Nutzung im ehemaligen Bahnhofsgebäude) untergebracht. Die Parkplätze im öffentlichen Bereich nehmen Kurzparker auf, welche die umliegenden Nutzungen (Geldinstitute, Amtsgericht und gewerbliche Nutzungen im ehemaligen Bahnhofsgebäude) ansteuern.
Die Parkplätze die aus dem Betrieb des Bahnhofes erforderlich werden befinden sich
außerhalb des Planbereiches.
5.4 ÖPNV
Das Plangebiet ist direkt benachbart zum Busbahnhof Erkelenz, der außerhalb des
Planbereiches liegt. Von hier laufen zahlreiche Buslinie in alle Bereiche des Kreises
Heinsberg und nach Rheydt und Mönchengladbach.
Der Bahnhof Erkelenz ist Haltepunkt der Bahnstrecke Aachen-Mönchengladbach mit
weiteren Verbindungen ins Ruhrgebiet und die restliche Republik ab Mönchengladbach und Düsseldorf.
7
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark
(Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte
Begründung
6. Ver- und Entsorgung
6.1 Strom, Gas, Wasser
Die erforderlichen Ver- oder Entsorgungsleitungen sowie die Anschlüsse an das
Strom,- Gas- und Wassernetz sind in den Flächen des Plangebietes bereits vorhanden.
6.2 Telekommunikation
Die Versorgung mit Einrichtungen der Telekommunikation des Innenbereiches erfolgt
bereits durch Netzanbieter. Die erforderlichen Anlagen sind im Plangebiet bereits
vorhanden. Die Betreiber sind am Verfahren beteiligt.
6.3 Abfallentsorgung
Die ordnungsgemäße Abfallentsorgung ist bereits gewährleistet und wird durch die
Planung nicht verändert.
6.4 Abwasser-/Niederschlagsbeseitigung
Das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser wird über das bestehende
Mischsystem abgeleitet. Die Bestandssituation wird durch die Planung nicht geändert. Gemäß § 10 der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, deren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen – Entwässerungssatzung – der Stadt Erkelenz vom
19.03.2004 – in der Fassung der 12. Änderung vom 18.12.2013 (in Kraft getreten am
28.12.2013) besteht Anschlusszwang an die bestehende öffentliche Abwasseranlage
sobald Abwasser auf dem Grundstück anfällt. Der Anschlusszwang besteht auch für
das Niederschlagswasser.
7. Umweltbelange
7.1 Immissionsschutz
Immissionsschutz
Das Plangebiet ist in einem für die Gebietstypik zu erwartendem Umfang im Bereich
Straßenverkehrslärm vorbelastet. Gleichzeitig sind Immissionen des Bus- und Bahnhofes (ÖPNV) vorhanden.
Die Emissionsbelastung, die durch den Betrieb der Gleisanlagen hervorgerufen werden, wurden 2012 im Zuge der Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des ehemaligen Bahnhofgebäudes gutachterlich untersucht.1
Dabei wurde die Verkehrslärmimmissionen durch den Straßen- und Schienenverkehr inklusive dem Busbahnhof am Konrad-Adenauer-Platz betrachtet. Die Belastung
der schienenzugewandten Seite ist nachts durch den Güterverkehr hoch und im Bereich der straßenzugewandten Seite wird eine Ausweisung des Lärmpegelbereiches
IV für das Gebäude erforderlich.
Eine Umsetzung des Vorhabens war aber bei Einhaltung der gutachterlich vorgegebenen Maßnahmen möglich.
Da das ehemalige Bahnhofsgebäude, das einzige im Planbereich ist, können die
Werte und Aussagen des Gutachtes für die Bauleitplanung übernommen werden.
Die heute etablierten Nutzungen sind demnach konfliktfrei möglich. Durch den Ausschluss von Wohnutzungen gem. § 7 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO werden störanfälligere
1
Gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschsituation am Gebäude des ehemaligen Bahnhofes in
Erkelenz – ACB 0312-406611-946 vom 29.03.2012
8
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark
(Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte
Begründung
Nutzungen, die derzeit nicht im Planbereich vorliegen auch zukünftig vermieden.
7.2 Schutz von Natur und Landschaft
Für die Überplanung von Flächen in denen Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren, besteht gemäß § 1a Abs. 3 Satz 5
BauGB keine Ausgleichspflicht. Gemäß § 21 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) finden die §§ 18 – 20 BNatSchG keine Anwendung.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gemäß § 2a
BauGB durchgeführt, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des
Bauleitplanes und die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes, dargelegt werden. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung
zum Bebauungsplan.
Die Belange des Artenschutzes sind gemäß der artenschutzrechtlichen Vorschriften
im Rahmen der Anlage 2 - Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) betrachtet.
Das Untersuchungsgebiet ist vollständig bebaut, es gibt keinerlei Vorkommen an Flora und Fauna, abgesehen von wenigen Baumscheiben im öffentlichen Straßenraum
und den innerstädtisch lebenden Vogelarten.
Gebäudeabbruch steht nicht an. Die einzige Bausubstanz im Planbereich ist kürzlich
renoviert und modernisiert worden.
Seitens der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) gibt es keine Anzeichen für das Vorkommen geschützter Arten. Auch sonst liegen keine Hinweise auf solche Vorkommen vor.
Nach Absprache mit der ULB wurde eine formalisierte Betrachtung über die Anlage 2
- Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) - als ausreichend erachtet.
7.3 Grundwassersituation, Niederschlagswasser, Wasserschutzgebiet
Das Gelände liegt bei ca. 99 m ü. NHN. Für den Planbereich gibt der Erft-Verband im
Grundwassergleichenplan 1. Grundwasserstockwerk (Stand Oktober 2007) GwGleichen 67 m NHN an.
Eine Gefährdung durch hoch stehendes Grund- oder Schichtwasser ist für das Plangebiet nicht bekannt. Das Plangebiet liegt im Bereich der durch Braunkohlentagebau
bedingter Grundwasserbeeinflussung. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen
längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Das Plangebiet liegt in keiner festgesetzten Wasserschutzzone.
7.4 Bodenschutz
Das Plangebiet ist vollständig überbaut. Neue Versiegelungen finden nicht statt.
Schädliche Bodenveränderungen sind bei festsetzungsgemäßer Nutzung der Flächen nicht zu befürchten.
Auch die Gefahr weiterer Verdichtungen und Erosionen ist nicht erkennbar.
9
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark
(Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte
Begründung
Bei Bodenarbeiten ist die DIN 18915 beachtlich.
Aufgrund des typischen Nutzungsgefüges eines Stadtkerns ist eine Reduzierung der
heutigen Versiegelungsfläche nicht möglich. Durch die Planung treten keine Änderungen zum heutigen bestand ein.
7.5 Bodenbelastungen/ Altlasten
Für das Plangebiet sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationen über das Vorhandensein von Altlasten bekannt.
7.6 Kampfmittelfunde
Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und anderen historischen Unterlagen liefern
Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im Bereich des Plangebietes.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird seitens des KBD zusätzliche eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
Weitere Informationen sind folgender Internetseite zu entnehmen:
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/index.jsp
Grundsätzlich sind im Falle eines Kampfmittelfundes die Bauarbeiten einzustellen
und die zuständige Ordnungsbehörde, der Kampfmittelbeseitigungsdienst (Bezirksregierung Düsseldorf (KBD), Mündelheimer Weg 51, 40472 Düsseldorf, Tel.
0211/4750, Fax 0211/475 90 75 oder Email: poststelle@brd.nrw.de) und die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
8. Denkmalschutz und Denkmalpflege
Baudenkmäler existieren nicht im Plangebiet.
Über das Vorhandensein von Bodendenkmälern liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine
Informationen vor. Das Plangebiet liegt aber in direkter Nachbarschaft zu Siedlungsflächen aus der Vergangenheit, auch historischer Ereignisse (Kriegshandlungen)
sind aus der Vergangenheit dokumentiert. Daher ist mit archäologischen Funden im
Planbereich grundsätzlich bei Baumaßnahmen zu rechnen.
Im Bebauungsplan ist daher folgender Hinweis integriert:
Das Plangebiet ist vollständig bebaut. Eine fachlich begleitete Prospektion zur systematischen Untersuchung auf Bodendenkmäler ist nicht erfolgt. Es ist daher nicht
auszuschließen, dass bei Gründungsarbeiten archäologische Bodenfunde oder
Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit zuTage
treten. Gemäß der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW ist beim Auftreten archäologischer Funde die Stadt Erkelenz als Untere Denkmalbehörde oder der LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland -, Außenstelle Overath, Gut Eichthal, An
der B484, 51491 Overath, Tel. 02425/9030-0,Fax: 02206/9030-22 unverzüglich zu
informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten.
Die Weisungen des LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland - für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
9. Kennzeichnung von Flächen
Zum derzeitigen Verfahrensstand liegen keine Erfordernisse für eine Kennzeichnung
10
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark
(Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte
Begründung
von Flächen im Bebauungsplan vor.
10. Hinweise
In den Bebauungsplan wurden Hinweise zu Niederschlagswasser,
Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohletagebau und zu Kampfmitteln
aufgenommen.
11. Bodenordnende und sonstige Maßnahmen zur Verwirklichung
Zum derzeitigen Kenntnisstand sind bodenordnende Maßnahmen und andere
Maßnahmen zur Verwirklichung der Planung nicht erforderlich.
12. Städtebauliche Kenndaten
Art der Nutzung
Kerngebiete (MK)
Öffentliche Verkehrsfl.
Gesamt
m²
1 809
3 548
5 357
%
66
34
100
13. Kosten
Die Realisierung des Bebauungsplanes verursacht keine Kosten für die Stadt Erkelenz.
Erkelenz im März 2017
11
STADT ERKELENZ
2. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes Nr. I/9
„Kölner Str. – Stadtpark
(Konrad-Adenauer-Platz),
Erkelenz-Mitte
Begründung
Teil 2 :
Umweltbericht
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark (Konrad-AdenauerPlatz), Erkelenz-Mitte
Begründung Teil 2 – Umweltbericht
INHALT DER BEGRÜNDUNG
TEIL 2: UMWELTBERICHT
INHALT DER BEGRÜNDUNG ...................................................................................... 2
TEIL 2:
UMWELTBERICHT ..................................................................................... 2
1. Einleitung ............................................................................................................... 3
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ................................................... 3
Untersuchungsgebiet ................................................................................................. 3
Inhalt und Ziele des Bebauungsplans ........................................................................ 4
Ziele des Umweltschutzes ......................................................................................... 4
Planerische Vorgaben ............................................................................................... 6
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen........................................ 7
Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Durchführung der Planung ......................................................................................... 7
Schutzgut Mensch ................................................................................................. 7
Bestandsaufnahme............................................................................................. 7
Auswirkungen ..................................................................................................... 8
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung .............................................................................................................. 8
Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt ................................................. 8
Bestandsaufnahme............................................................................................. 8
Auswirkungen ..................................................................................................... 9
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung .............................................................................................................. 9
Schutzgut Boden.................................................................................................... 9
Bestandsaufnahme............................................................................................. 9
Auswirkungen ..................................................................................................... 9
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung ............................................................................................................ 10
Schutzgut Wasser ................................................................................................ 10
Bestandsaufnahme........................................................................................... 10
Auswirkungen ................................................................................................... 10
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung ............................................................................................................ 10
Schutzgut Klima / Luft .......................................................................................... 10
Bestandsaufnahme........................................................................................... 10
Auswirkungen ................................................................................................... 10
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung ............................................................................................................ 10
Schutzgut Landschaft........................................................................................... 10
Bestandsaufnahme........................................................................................... 11
Auswirkungen ................................................................................................... 11
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung ............................................................................................................ 11
Schutzgut Kultur- und Sachgüter.......................................................................... 11
Bestandsaufnahme........................................................................................... 11
Auswirkungen ................................................................................................... 11
Durch die Planung werden keine Veränderungen am Schutzgut Kultur- und
Sachgüter ............................................................................................................ 11
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung ............................................................................................................ 11
Wechselwirkungen ............................................................................................... 11
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten .................................. 12
2
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark (Konrad-AdenauerPlatz), Erkelenz-Mitte
Begründung Teil 2 – Umweltbericht
3.
Vermeidung und Ausgleich .................................................................................. 12
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen ........................................ 12
Eingriffsregelung...................................................................................................... 12
4. Zusätzliche Angaben............................................................................................ 12
Technische Verfahren ............................................................................................. 12
Hinweise auf Schwierigkeiten .................................................................................. 12
Monitoring................................................................................................................ 12
5. Allgemeinverständliche Zusammenfassung ......................................................... 13
1.
Einleitung
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz), ErkelenzMitte wurde zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6
Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Darin werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet. Die Umweltprüfung beschränkt sich dabei auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand, allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann. Die Beschreibung und Bewertung
der geprüften Umweltbelange erfolgt im vorliegenden Umweltbericht
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
Die Stadt Erkelenz hat Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung unter Berücksichtigung vorliegender, umweltrelevanter Informationen wie folgt abgesteckt:
Es werden die umweltrelevanten Wirkungen des Vorhabens auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB genannten Schutzgüter ermittelt. Das Untersuchungsgebiet entspricht im Wesentlichen dem Geltungsbereich des Bebauungsplans.
Grundlagen der Beurteilungen stellen in erster Linie bestehende Informationen zum
Bestand aus der Begehung, Luftbildern und Bauanträgen dar. Zusätzlich werden die
die Aussagen eines Immissionsschutzgutachtens bezüglich des Bauantrages zur Nutzung, Erweiterung und zum Umbau des ehemaligen Bahnhofgebäudes berücksichtigt.
Aktuelle, im Zuge des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans zu erstellende Untersuchungen sind nicht erforderlich. Für den Artenschutz wird die Situation, nach Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde, über eine formale Betrachtung abgearbeitet.
Die Umweltfolgenabschätzung wird vergleichend für die Fälle 'Ist-Situation', 'Nullfall'
und 'Planfall' vorgenommen. Auch wird das Potenzial für Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen abgeschätzt.
Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet ist auf das Plangebiet und die unmittelbar angrenzende Umgebung begrenzt. Es liegt am Südöstlichen Rand der Innenstadt der Stadt Erkelenz,
am Knotenpunkt des ÖPNV in Erkelenz. (Bahnlinie Aachen-Mönchengladbach / Zentraler Omnibusbahnhof).
Aufgrund des homogenen Nutzungsgefüges im Plangebiet und der Umgebung sowie
der sehr untergeordneten Bedeutung der Schutzgüter Flora, Fauna, Boden, Wasser,
Klima und Denkmäler, sind relevante Auswirkungen in erster Linie im Bereich des
Schutzgutes Mensch im Bereich des Schallschutzes zu prüfen.
Flora und Fauna ist im Plangebiet nur sehr gering vorhanden und im Bereich des Bodenschutzes ist der Bestand eine vollflächige Versiegelung.
3
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark (Konrad-AdenauerPlatz), Erkelenz-Mitte
Begründung Teil 2 – Umweltbericht
Inhalt und Ziele des Bebauungsplans
Die Flächen werden heute, mit Ausnahme des ehemaligen Bahnhofsgebäudes, als
Verkehrsflächen genutzt. Sie sind in den letzten Jahren gem. der vorliegenden Ausund Umbaukonzepte gestaltet worden.
Das ehemalige Bahnhofsgebäude wird heute als Fläche für gewerbliche Zwecke genutzt. Dabei handelt es sich konkret um ein Reisecenter der Deutschen Bundesbahn,
einen Hotelbetrieb und einen Gastronomiebetrieb mit den dazugehörigen Stellplätzen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte
wird die Funktion des zentralen Versorgungsbereiches, innerstädtischer Hauptgeschäftsbereich (Hauptzentrum), gestärkt. Der Ursprungsplan Nr. I "Stadtkern", welcher
heute nicht mehr geeignet ist die städtebauliche Entwicklung den heutigen Anforderungen und Entwicklungstendenzen entsprechend zu leiten, wird durch den Bebauungsplan 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte überplant. Das bereits in fast allen Teilbereichen des Ursprungsplanes durch Neuüberplanung umgesetzte Konzept zur Steuerung der Entwicklung im Stadtkernbereich, wird für den Planbereich der vorliegenden
Neuplanung übernommen.
Die Ziele des Einzelhandelskonzeptes werden für den Bereich des Bebauungsplanes
umgesetzt, die Steuerung von Vergnügungsstätten unter Berücksichtigung der planungsrechtlichen Steuerung der 14. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr.
I "Stadtkern" auf den Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes erweitert.
Festsetzungen des Bebauungsplanes in Kurzform
• Festsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen
• Festsetzung eines Kerngebietes (MK)
o Maximale Geschosszahl: 3
o Maximale GRZ 1,0; maximale GFZ 3,0
o Übernahme der Ziele des Einzelhandelskonzeptes in das Festsetzungsgefüge Steuerung von Vergnügungsstätten
Ziele des Umweltschutzes
Nachfolgend sind die wesentlichen Fachgesetze mit ausgewählten umweltrelevanten
Zielen aufgeführt, die für die Aufstellung des Bebauungsplanes bedeutsam sind und in
den nachfolgenden Kapiteln schutzgutbezogen berücksichtigt werden.
Baugesetzbuch – BauGB
Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen,
wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt […]. Sie sollen dazu
beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung,
insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. (§
1Abs. 5)
In der Bauleitplanung sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen
Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts […]
(Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) sind in der Abwägung […] zu
berücksichtigen. (§ 1a Abs. 3 BauGB)
4
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark (Konrad-AdenauerPlatz), Erkelenz-Mitte
Begründung Teil 2 – Umweltbericht
Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. (§ 1a Abs. 5 BauGB)
Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG
Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich […] so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich
der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind. Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und,
soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (§ 1 Abs. 1
BNatSchG).
Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch
Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen
Ersatz in Geld zu kompensieren (§ 13 BNatSchG).
Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG
Böden, die die Bodenfunktionen nach BBodSchG im besonderen Maße erfüllen, sind
besonders zu schützen.
Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG
Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie
96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich
oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, […], unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete und öffentlich genutzte Gebäude, so weit wie
möglich vermieden werden (§ 50 BImSchG).
Landschaftsgesetz - LG NW
Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts insbesondere im besiedelten Bereich
sowie geeigneter Flächen für die Naherholung.
Wasserhaushaltsgesetz – WHG/ LWG NRW - Landeswassergesetz
Bewirtschaftung des Grundwassers, so dass eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und chemischen Zustands vermieden wird, […] (§ 47 WHG).
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden
[…] (§ 55 WHG).
Als Konkretisierung des Wasserhaushaltsgesetzes ist nach § 51a LWG NW Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten.
Denkmalschutzgesetz NW - DSchG
Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu
erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden.
Klimaschutzgesetz NRW
5
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark (Konrad-AdenauerPlatz), Erkelenz-Mitte
Begründung Teil 2 – Umweltbericht
Die negativen Auswirkungen des Klimawandels sind durch die Erarbeitung und Umsetzung von sektorspezifischen und auf die jeweilige Region abgestimmten Anpassungsmaßnahmen zu begrenzen (§ 3 Abs. 3).
Zur Verringerung der Treibhausgasemissionen kommen der Steuerung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und Energieeffizienz, der Energieeinsparung und dem
Ausbau Erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zu (§ 3 Abs. 2).
VV-Artenschutz NW
Verwaltungsvorschrift zum Artenschutzrecht gem. nationaler Vorschriften zur Umsetzung der FFH-RL und V-RL bei Planungs- oder Zulassungsverfahren; Vermeidung von
Beeinträchtigungen planungsrelevanter Arten.
Planerische Vorgaben
Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der derzeit gültige Regionalplan des Regierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region
Aachen, weist für die Flächen des Plangebietes "Allgemeine Siedlungsbereiche“ und
"Schienenwege unter Angabe der Haltepunkte und Betriebsflächen" aus. Aus den
Bahnanlagen ist das Bahnhofsgebäude durch das Eisenbahnbundesamt ausgenommen worden. 2012 erfolgte die Freistellung von Flächen für Bahnbetriebszwecken. Die
Planung wird somit nicht mit den Zielen des Regionalplanes in Konflikt geraten.
Landschaftsplanung
Das Plangebiet liegt nicht in einem Geltungsbereich eines Landschaftsplanes. Der
Landschaftsplan I/1 „Erkelenzer Börde“ des Kreises Heinsberg (Rechtskraft
09.04.1985) deckt zwar das Gebiet um Erkelenz ab, nimmt aber die bebauten Bereiche
der Ortslage Erkelenz aus.
Bestehendes Planrecht und Verordnungen
Der Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz stellt für das Plangebiet "Sonstige
überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen" sowie "Bahnanlagen" gem. 5 Abs. 2
Nr. 3 und Abs. 4 BauGB dar. Durch die Darstellung "Bahnanlagen" ist innerhalb des
Planbereiches nur das ehemalige Bahnhofsgebäude betroffen. Für den Planbereich
hat zur Zeit noch der Ursprungsplan Nr. I "Stadtkern" seit dem 03.12.1963 Rechtskraft.
Der Bebauungsplan Nr. I trifft für den Bereich der 2. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz), ErkelenzMitte, die Festsetzung "Nutzungsart Öffentliche Gebäude", "Bundesbahnhof" sowie
"Öffentliche Verkehrsflächen".
Städtebauliche Entwicklungskonzepte und Planungen
Im Jahre 2002 wurde der Rahmenplan Südliche Innenstadt Erkelenz-Mitte mit dem Ziel
aufgestellt, eine Neuorganisation des Quartierbereiches Bahnhof/Kölner Straße vorzubereiten.
Wesentliche Elemente der Rahmenplanung wurden bereits umgesetzt, wie die Umgestaltung öffentlicher Straßen- und Platzflächen zur verkehrberuhigten Geschäftsstraße
bzw. Fußgängerbereich im Bereich Kölner Straße/Konrad-Adenauer-Platz zur Stärkung
der Kernstadtfunktion. Das Plangebiet liegt innerhalb des im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Erkelenz festgelegten zentralen Versorgungsbereichs. Es liegt in
diesem innerstädtischen Hauptgeschäftsbereich (Hauptzentrum), das der gesamtstädtischen und auch stadtübergreifenden Versorgung dient. Schwerpunkt des Konzeptes
ist insbesondere der Erhalt und die Stärkung dieses Bereiches. Das Einzelhandelsund Zentrenkonzept sieht eine Intensivierung der Einzelhandelsnutzungen vor und
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2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark (Konrad-AdenauerPlatz), Erkelenz-Mitte
Begründung Teil 2 – Umweltbericht
berücksichtigt nicht nur die aktuelle Situation, sondern auch zukünftige Entwicklungsperspektiven.
Zusätzlich wurde für den Planbereich des Plangebietes im Jahr 2000 ein Workshop zur
Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes durchgeführt, dem 2002 ein Beschluss des
Stadtentwicklungsausschusses folgte, den Vorplatz gemäß der Bauentwurfszeichnung
Nr. 474 41201 umzubauen.
Derzeitige Nutzungen und Rahmenbedingungen
Die Flächen werden heute, mit Ausnahme des ehemaligen Bahnhofsgebäudes, als
Verkehrsflächen genutzt. Sie sind in den letzten Jahren gem. der vorliegenden Ausund Umbaukonzepte gestaltet worden.
Das ehemalige Bahnhofsgebäude wird heute als Fläche für gewerbliche Zwecke genutzt. Dabei handelt es sich konkret um ein Reisecenter der Deutschen Bundesbahn,
einen Hotelbetrieb und einen Gastronomiebetrieb mit den dazugehörigen Stellplätzen.
2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
bei Durchführung der Planung
Schutzgut Mensch
Grundlage für die Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes sind
• Umgebungslärmportal des MKULNV NRW
• Luftbildauswertung
• Ortsbegehung
• Gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschsituation am Gebäude des ehemaligen Bahnhofes in Erkelenz – ACB 0312-406611-946 vom 29.03.2012
Bestandsaufnahme
Der überwiegende Teil des Untersuchungsgebietes wird bisher als Verkehrsfläche –
geschwindigkeitsreduziert- genutzt.
Im südöstlichen Teil des Plangebietes liegt das ehemalige Bahnhofsgebäude, welches
heute mehrere gewerbliche Nutzungen beherbergt. Die nächste Wohnnutzung liegt in
der angrenzenden Kölner Straße, der Anton-Raky-Allee sowie am Freiheitsplatz. Im
Plangebiet selbst sind sonstige Wohnungen gem. § 7 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO nicht zulässig.
Somit sind innerhalb des Plangebiet lediglich Betriebsleiterwohnungen und Wohnungen für das Personal der gewerblichen Betriebe zulässig.
Das Plangebiet ist in einem für die Gebietstypik zu erwartendem Umfang im Bereich
Straßenverkehrslärm vorbelastet. Gleichzeitig sind Immissionen des Bus- und Bahnhofes (ÖPNV) vorhanden.
Die Emissionsbelastung, die durch den Betrieb der Gleisanlagen hervorgerufen werden, wurden 2012 im Zuge der Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des ehemaligen Bahnhofgebäudes gutachterlich untersucht.1
Dabei wurde die Verkehrslärmimmissionen durch den Straßen- und Schienenverkehr
inklusive dem Busbahnhof am Konrad-Adenauer-Platz betrachtet. Die Belastung der
schienenzugewandten Seite ist nachts durch den Güterverkehr hoch und im Bereich
der straßenzugewandten Seite wird eine Ausweisung des Lärmpegelbereiches IV für
das Gebäude erforderlich.
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Gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschsituation am Gebäude des ehemaligen Bahnhofes
in Erkelenz – ACB 0312-406611-946 vom 29.03.2012
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2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark (Konrad-AdenauerPlatz), Erkelenz-Mitte
Begründung Teil 2 – Umweltbericht
Eine Umsetzung des Vorhabens war aber bei Einhaltung der gutachterlich vorgegebenen Maßnahmen möglich.
Die Lärmpegel auf den Verkehrsflächen sowie dem angrenzenden Busbahnhof liegen
deutlich niedriger.
Das Plangebiet weist keinerlei Potential an Erholungs- und Freizeitzwecken auf. Der
gesamte Planbereich wird durch die verkehrliche Nutzung geprägt.
Vom Erlebniswert, im Sinne eines harmonischen Stadtbildes, wurde die Situation um
den Bahnhof in den letzten Jahren erheblich verbessert und der Bahnhof, sowie die
Haltestelle Erkelenz und der Busbahnhof in die Gesamtsituation "Innenstadt" besser
eingebunden.
Auswirkungen
Durch die Planung wird das Nutzungsgefüge des Bestandes kaum verändert. Die gravierendste Änderung ist der Ausschluss einer Wohnnutzung über § 7 Abs. 2 Ziff. 7
BauNVO. Somit ist gewährleistet, dass nach Freistellung der Flächen von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG durch das Eisenbahnbundesamt, keine schutzbedürftige Wohnnutzung im Planbereich angesiedelt werden kann.
Die Nutzung als Hotelbetrieb ist bereits, nach Prüfung der immissionsschutzrechtlichen
Situation genehmigt und konfliktfrei im Rahmen der gesetzlichen Regelungen möglich.
Die bestehende Situation wird durch die Planung weder immissionsschutzrechtlich,
noch qualitativ bezüglich des Erlebniswertes Stadtbild, noch verkehrstechnisch in Sinne einer verkehrlichen Frequentierung verändert.
Auswirkungen aufgrund der vorliegenden Planung sind nicht zu erkennen.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
Durch die Nichtdurchführung der Planung werden sich die Auswirkungen auf das
Schutzgut Mensch nicht direkt gegenüber dem Bestand verändert.
Indirekt ist durch die Zulässigkeit von Nutzungen, welche durch die Planung ausgeschlossen werden sollen, langfristig ein Trading-Down-Effekt zu befürchten, der dann
eine Veränderung der Situation im Bereich Erlebnis "Stadtbild" und Millieu in Bereich
des Bahnhofs der Stadt Erkelenz zur Folge hat. Dies wiederum kann zu weiteren Nutzungsverschiebungen im Stadtgebiet führen (Abwanderung und Standortveränderung).
Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt
Grundlagen für die Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes sind
• Ortsbegehung
• Artenschutzrechtliche Vorprüfung
• Informationen Der Unteren Landschftsbehörde.
Bestandsaufnahme
Das Plangebiet ist vollständig überbaut. Bis auf wenige Baumpflanzungen innerhalb
des öffentlichen Raumes sind keine Pflanzflächen vorhanden.
Auch für das Vorhandensein von Tierarten, die über die normalen heimischen Vogelarten hinausgehen, liegen keine Anzeichen vor.
Das einzige Gebäude im Plangebiet ist vor kurzer Zeit von Grund auf saniert und modernisiert worden. Es wird derzeit vollständig genutzt. Mit dem Vorkommen von Fle-
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2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark (Konrad-AdenauerPlatz), Erkelenz-Mitte
Begründung Teil 2 – Umweltbericht
dermausarten ist hier nicht zu rechnen. Auch fehlt es an geeignetem Habitat für diese
Arten.
Die Flächen des Plangebietes werden in erster Linie als Verkehrsflächen genutzt. Das
Kerngebiet besteht aus einem Gebäudekomplex, dem ehemaligen Bahnhofsgebäude.
An die Flächen des Planbereiches grenzen weitere Kerngebiete und Wohnbereiche
(Konrad-Adenauer-Platz/Anton-Raky-Allee/ Freiheitsplatz und Kölnerstraße) sowie
Bahnanlagen im Süden und Südosten mit dahinter anschließenden Gewerbe- und Industrieflächen.
Ein Verbund von Biotopen und Biotoptypen ist im Bereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz),
Erkelenz-Mitte nicht festzustellen.
Auswirkungen
Durch die Planung wird das Nutzungsgefüge des Bestandes nicht verändert.
Relevante Vorkommen an Flora und Fauna sind nur im Bereich der Vogelwelt zu erkennen. Für diese ergibt sich aufgrund der Planung keine Änderung zum Bestand.
Auswirkungen aufgrund der vorliegenden Planung sind nicht zu erkennen.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
Die Entwicklung des Bestandes bei Nichtdurchführung der Planung ist nicht unverändert zur Entwicklung bei Durchführung.
Schutzgut Boden
Boden
Auf den quartären Lössablagerungen, die den Raum Erkelenz geologisch bestimmen,
haben sich tiefgründige Parabraunerden entwickelt.
Die im Plangebiet anstehenden typischen, tiefgründigen Parabraunerden werden vom
Geologischen Dienst NRW aufgrund ihrer hohen natürlichen Fruchtbarkeit sowie ihrer
Regelungs- und Pufferfunktion für den natürlichen Stoffkreislauf als besonders schutzwürdig bewertet
Die Oberböden weisen eine sehr hohe Erodierbarkeit auf und sind zudem empfindlich
gegenüber Verdichtung.
Es liegen keine Hinweise auf Altlasten im Untersuchungsgebiet oder seinem näheren
Umfeld vor.
Bestandsaufnahme
Das Plangebiet ist heute fast vollständig versiegelt. Einzige Ausnahme sind wenige
Pflanzflächen für Einzelbäume im öffentlichen Bereich.
Der Wassereintrag in den Boden zur Grundwasserbildung spielt im Planbereich keine
Rolle. Die Pflanzbereiche der Bäume stehen in Flächen, die einer Verkehrsnutzung
unterliegen und entsprechende Unterbauten aufweisen.
Die Böden sind durch regelmäßige Bau- und Umgestaltungsmaßnahmen bereits erheblich gestört und verdichtet.
Auswirkungen
Durch die Planung werden keine Veränderungen am Schutzgut Boden vorgenommen.
Alle Auswirkungen auf den Boden rühren vom Bestand her.
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2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark (Konrad-AdenauerPlatz), Erkelenz-Mitte
Begründung Teil 2 – Umweltbericht
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
Die Entwicklung des Bestandes bei Nichtdurchführung der Planung ist nicht unverändert zur Entwicklung bei Durchführung.
Schutzgut Wasser
Bestandsaufnahme
Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Die beinahe gesamte Fläche ist heute bereits versiegelt. Die Abwässer und die Niederschlagswässer werden
der vorhandenen Mischwasserkanalisation zugeleitet. Damit ist die Fläche der Grundwasserneubildung entzogen.
Auswirkungen
Durch die Planung werden keine Veränderungen am Schutzgut Wasser vorgenommen.
Alle Auswirkungen auf den Wasser rühren vom Bestand her.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
Die Entwicklung des Bestandes bei Nichtdurchführung der Planung ist nicht unverändert zur Entwicklung bei Durchführung.
Schutzgut Klima / Luft
Bestandsaufnahme
Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rande der Innenstadt. Südlich und südöstlich
schließen die Bahnlinie Aachen-Mönchengladbach und große Gewerbeflächen an.
Konfliktsituationen bezüglich der Luftgüte, oder des Klimas sind nicht bekannt.
Auswirkungen
Lokalklimatisch kommt es bei der Umsetzung der Planung im Planbereich lokal zu keiner Umwandlung von Flächen. Verdunstungsmöglichkeiten sind im Planbereich vorher
wie nachher äußerst gering und derTemperaturanstieg auf den versiegelten Flächen ist
bereits heute stark existent. Dies kann insbesondere im Hochsommer zu einer stark
verringerten Aufenthaltsqualität führen. Relevante Auswirkungen auf das Lokalklima im
Umfeld sind durch die Planung nicht zu erwarten
Durch die Planung werden keine Veränderungen am Schutzgut Klima und Luft vorgenommen.
Alle Auswirkungen auf das Schutzgut rühren vom Bestand her.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
Die Entwicklung des Bestandes bei Nichtdurchführung der Planung ist nicht unverändert zur Entwicklung bei Durchführung.
Schutzgut Landschaft
Grundlage für die Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes sind
• Ortsbegehung
• Luftbild
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2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark (Konrad-AdenauerPlatz), Erkelenz-Mitte
Begründung Teil 2 – Umweltbericht
Bestandsaufnahme
Das Plangebiet liegt im bebauten Bereich der Stadtmitte von Erkelenz am Rande des
Stadtkerns, neben der Bahnlinie Aachen – Mönchengladbach. Ein direkter Kontakt zum
Außenbereich, dem Natur- und Landschaftsraum besteht nicht.
Die Flächen im Planbereich sind heute vollständig versiegelt. Einzige Ausnahmen bilden wenige Baumstandorte innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen und Pflanzinseln im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes.
Auswirkungen
Durch die Planung werden keine Veränderungen am Schutzgut Landschaft vorgenommen.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
Die Entwicklung des Bestandes bei Nichtdurchführung der Planung ist nicht unverändert zur Entwicklung bei Durchführung.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Bestandsaufnahme
Aus dem Planbereich sind keine Hinweise auf Kulturgüter und Bodendenkmäler bekannt.
Die Flächen werden seit vielen Jahrhunderten von Menschen besiedelt, oder befinden
sich in direkter Nachbarschaft dieser Siedlungen. Historische Handlungen und Ereignisse (Kriegshandlungen) sind in diesen Bereichen belegt.
Es ist daher möglich, dass sich Zeugnisse dieser Ereignisse, oder von Siedlungstätigkeiten im Boden befinden.
Diese sind heute unter den Versiegelten Flächen gelegen.
Auswirkungen
Durch die Planung werden keine Veränderungen am Schutzgut Kultur- und Sachgüter
vorgenommen. Die eventuell im Boden gelegenen Befunde werden nicht tangiert.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
Die Entwicklung des Bestandes bei Nichtdurchführung der Planung ist nicht unverändert zur Entwicklung bei Durchführung.
Wechselwirkungen
Zwischen den Schutzgütern des Naturhaushalts besteht stets ein weitläufiges Netz aus
Wechselwirkungen in Form von Stoffkreisläufen (z.B. Wasser, Nähr- und Schadstoffe)
und eine enge Abhängigkeit von Lebensräumen und ihren Besiedlern (Boden, Pflanzen, Tiere, etc.). Auch die Aspekte Nutzungs- bzw. Vegetationsstruktur, Landschaftsbild und naturbezogene Erholung sind eng miteinander verbunden.
Im Untersuchungsgebiet sind die Wechselwirkungen innerhalb des Naturhaushaltes
durch menschliche Aktivitäten bereits weitgehend eingeschränkt.
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind aufgrund der Geringfügigkeit der
vohandenen Potentiale und der Betroffenheit nicht zu erwarten. Die Auswirkungen auf
die Schutzgüter generell werden durch den Bestand begründet. Durch die Planung, die
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2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark (Konrad-AdenauerPlatz), Erkelenz-Mitte
Begründung Teil 2 – Umweltbericht
lediglich das Nutzungsgefüge, nicht aber die Eingriffsintensität verändert, werden keine
relevanten Veränderungen zum Bestand erwartet.
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Bei der Planung handelt es sich um die Erweiterung des Nutzungsgefüges des benachbarten Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße/Stadtpark“, Erkelenz-Mitte auf
den Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes und der vorgelagerten Verkehrsflächen. Hintergrund ist die Erforderlichkeit der gezielten Steuerung der Entwicklung in
diesem Bereich, da diese Entwicklungen Auswirkungen auf die umliegenden Gebiete
haben. Alternativen kommen daher nicht in Betracht.
3.
Vermeidung und Ausgleich
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Auswirkungen auf die Schutzgüter werden durch die Planung nicht begründet. Es werden durch die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str.
– Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte, lediglich Änderungen im Nutzungsgefüge vorgenommen. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen bieten sich
somit nicht an. Auch Ausgleichsmaßnahmen entfallen in diesem Fall, da durch die Planung keine gegenüber dem Bestand weitergehende Auswirkungen zu erkennen sind.
Eingriffsregelung
Durch die Planung wird kein Eingriff im Sinne der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung begründet.
4.
Zusätzliche Angaben
Technische Verfahren
Der Umweltbericht enthält eine systematische Zusammenstellung der Umweltbelange
nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB.
Umfang und Detaillierung werden im Zuge der frühzeitigen Beteiligung durch die Untere Landschaftsbehörde nochmals beurteil und ggfls. angepasst.
Sie orientieren sich an der vorliegenden Planung und dem gegenwärtigen Wissensstand.
Wesentliche Arbeitsschritte sind:
• Ortsbegehung Auswertung vorliegender Fachgutachten
• Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation
• Qualitative Wirkungsabschätzung für die einzelnen Schutzgüter
• Nennung der Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen
• Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse
Hinweise auf Schwierigkeiten
Schwierigkeiten sind bei der Erarbeitung nicht aufgetreten.
Monitoring
Ein Monitoring dient der Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen, die durch die
Realisierung der Planung entstehen können. Da solche Auswirkungen nicht erwartet
werden, sind entsprechende Maßnahmen nicht vorgesehen.
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2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark (Konrad-AdenauerPlatz), Erkelenz-Mitte
Begründung Teil 2 – Umweltbericht
5.
Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Die Planung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner
Str. – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte dient dem Ziel die Regelungen des Einzelhandelskonzeptes für den Bereich des Bebauungsplanes umzusetzen,
die Steuerung von Vergnügungsstätten unter Berücksichtigung der planungsrechtlichen Steuerung der 14. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern" auf den Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes zu erweitern und damit die
Steuerung des Bereiches um den Bahnhof in das Gesamtkonzept der Innenstadtentwicklung in Erkelenz zu integrieren.
Das impliziert, dass lediglich das Nutzungsgefüge im Plangebiet geändert wird. Durch
den Bebauungsplan werden keine neuen Baurechte geschaffen und keine, gegenüber
dem Bestand weitergehende Eingriffe, vorbereitet.
Daher sind keine Auswirkungen auf die Schutzgüter zu befürchten, die weitergehen,als
die bereits heute über viele Jahre etablierten Auswirkungen.
Aus diesem Grunde sind keine Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen. Auch Alternative Planungen sind nicht vorhanden, da die Planung einen ganz
konkreten Hintergrund hat. Nämlich die gezielte Entwicklungssicherung des Planbereichs in Abstimmung zur gesamten Innenstadtentwicklung.
Erkelenz im März 2017
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