Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
51179.pdf
Größe
798 kB
Erstellt
08.02.17, 12:00
Aktualisiert
27.02.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/379/2017
öffentlich
27.01.2017
Amt 20 Kämmerer Norbert
Schmitz
Jahresrechnung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung für das Jahr
2016
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
22.02.2017
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung ist die Jahresrechnung der Stiftung dem Rat der Stadt Erkelenz unaufgefordert vorzulegen.
Gemäß § 10 Abs. 3 d der Stiftungssatzung ist die jeweilige Jahresrechnung durch
das Kuratorium der Stiftung zu prüfen. Das Kuratorium hat in seiner Sitzung am 26.
Januar 2017 die Jahresrechnung festgestellt. Die Vermögensübersicht weist ein
Vermögen per 31. Dezember 2016 von 1.645.015,72 € aus. Das Kuratorium hat in
der gleichen Sitzung der Geschäftsführung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung
vorbehaltlos Entlastung erteilt. Die Geschäftsführung hat die Jahresrechnung mit
Schreiben vom 27. Januar 2017 zugeleitet.
Bezüglich der in 2016 erfolgten Tätigkeiten der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung
wird auf den durch die Geschäftsführung der Stiftung erstellten Tätigkeitsbericht vom
03. Januar 2017 hingewiesen, der der Vorlage als Anlage beigefügt ist. Der Rat der
Stadt wird gebeten, von der Jahresrechnung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung
Kenntnis zu nehmen.
Beschlussentwurf:
„Die vom Kuratorium der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung in seiner Sitzung am 26.
Januar 2017 geprüfte, festgestellte und am 27. Januar 2017 zugeleitete Jahresrechnung 2016 wird vom Rat zur Kenntnis genommen. Die Vermögensübersicht zum
31.Dezember 2016 weist ein Vermögen von 1.645.015,72 € aus. Eine Ausfertigung
des Tätigkeitsberichtes ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.