Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
51170.pdf
Größe
123 kB
Erstellt
08.02.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/484/2017
öffentlich
08.02.2017
Amt 10 Ulrike Hoeren
Delegiertenbestellung für den Gemeindekongress 2017 des Städteund Gemeindebundes NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
22.02.2017
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die Stadt Erkelenz ist Mitglied des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW).
Gemäß Terminankündigung des StGB NRW vom 07.02.2017 soll die 22. Mitgliederversammlung (Gemeindekongress 2017) am 23. November 2017 in der Stadthalle
Düsseldorf stattfinden.
Gemäß der Satzung des StGB NRW stehen der Stadt Erkelenz insgesamt 7 Delegiertensitze zu.
Gemäß § 63 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) gilt für die Vertretung der
Gemeinden in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen §
113 GO NRW. Aufgrund § 113 Abs. 2 GO NRW muss der Bürgermeister, sofern
mehr als ein Vertreter bzw. mehr als eine Vertreterin für ein Gremium zu bestellen
sind, dazugehören. Der Bürgermeister kann für sich eine Vertretung in Person eines
bzw. einer Bediensteten der Stadt Erkelenz benennen, der/die seinen Gremiensitz
einnehmen würde.
Im konkret vorliegenden Fall bedeutet dies, dass somit von den 7 Delegiertensitzen
einer vom Bürgermeister eingenommen wird und die weiteren bis zu 6 Sitze den
Fraktionen zustehen.
Diese 6 Sitze sind durch einen einheitlichen Wahlvorschlag bzw. nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu vergeben. Die aktuelle Zusammensetzung des Rates lässt
hierzu als Richtschnur für einen einheitlichen Wahlvorschlag folgende Berechnung
zu:
CDU
SPD
B 90/Grüne
FDP
Bürgerpartei
FW-UWG
Remberg (NPD)
6 x 21 / 48
6 x 9 / 48
6 x 9 / 48
6 x 3 / 48
6 x 3 / 48
6 x 2 / 48
6 x 1 / 48
= 2,625
= 1,125
= 1,125
= 0,375
= 0,375
= 0,250
= 0,125
3 Sitze
1 Sitz
1 Sitz
Einigung über einen Sitz zwischen
FDP und Bürgerpartei
./.
./.
Es würden somit bei einer Verhältniswahl unter der Voraussetzung, dass alle Fraktionen eine eigene Wahlvorschlagsliste abgegeben, alle Ratsmitglieder an der Abstimmung teilgenommen und darüber hinaus für die eigene Fraktionsliste abgestimmt
haben, 3 Delegiertensitze der CDU und jeweils 1 Delegiertensitz der SPD und B 90/
Grüne zufallen. Für den letzten Delegiertensitz müsste bei der Einigung auf einen
einheitlichen Wahlvorschlag eine Abstimmung zwischen FDP und Bürgerpartei erfolgen. Lediglich im Falle einer durchzuführenden Verhältniswahl wäre ein entsprechender Losentscheid bei gleichen Zahlenbruchteilen erforderlich.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW wäre, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen
einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt hätten, der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder für die Annahme des einheitlichen Wahlvorschlages ausreichend.
Sollte ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande kommen bzw. nicht einstimmig
angenommen werden, so wäre nach § 50 Abs. 3 GO NRW zu verfahren, wo es hierzu heißt:
„Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen
auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem
Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag
werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind
danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.“
Beschlussentwurf:
„1.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW wird hiermit Bürgermeister Peter Jansen als
Delegierter zur 22. Mitgliederversammlung des StGB NRW (Gemeindekongress 2017) entsandt.
2.
Als weitere Delegierte werden hiermit bestellt:
a.
b.
c.
d.
e.
f.
…
…
…
…
…
…“
Finanzielle Auswirkungen:
Reisekostenerstattung
Vorlage A 10/484/2017 der Stadt Erkelenz
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