Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
51076.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
31.01.17, 12:00
Aktualisiert
07.02.17, 23:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Erster Beigeordneter
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
/018/2017
öffentlich
19.01.2017
Dez. II Erster Beigeordneter
Dr. Hans-Heiner Gotzen
Einführung einer "Brötchentaste" bei den Parkscheinautomaten in
der Innenstadt; Vereinfachung der Gebührenintervalle
hier: Antrag der Fraktionen Bürgerpartei, Bündnis 90/Die Grünen,
SPD, FW/UWG sowie FDP im Rat der Stadt Erkelenz vom 13.10.2016
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
14.02.2017
be
16.02.2017
22.02.2017
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Mit gemeinsamen Antrag vom 13.10.2016 haben die Fraktionen Bürgerpartei, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FW/UWG sowie die FDP einen Antrag an den Rat der Stadt
Erkelenz zur Einführung einer „Brötchentaste“ bei den Parkscheinautomaten in der
Innenstadt sowie zur Vereinfachung der Gebührenintervalle gestellt. Die Fraktionen
beantragen:
1. Im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung soll in den mittels Parkscheinpflicht
bewirtschafteten Parkzonen die Möglichkeit geschaffen werden, für 15 Minuten kostenlos zu parken (Brötchentaste).
2. Hierzu sollen die Parkscheinautomaten in der Erkelenzer Innenstadt so programmiert werden, dass für eine Kurzparkzeit von 15 Minuten ein kostenloses
Ticket gezogen werden kann und erst bei Eingabe einer gewünschten Parkzeit von mehr als 15 Minuten die Gebührenpflicht, dann ab der ersten Minute,
einsetzt.
3. Um die Zeit- und Gebührenintervalle der Parkscheinautomaten einfacher und
übersichtlicher zu gestalten, soll die Taktung auf 10 Min = 0,10 Euro umgestellt werden.
Die antragstellenden Fraktionen sehen in der Einführung einer „Brötchentaste“ eine
Stärkung des Gewerbestandortes „Innenstadt“. Durch die Einführung einer gebührenfreien Kurzparkmöglichkeit für die Erledigung kurzfristiger Besorgungen wird aus
Sicht der antragstellenden Fraktionen potentiellen Käufern der Anreiz genommen,
zum Supermarkt auf der „grünen Wiese“ oder in Nachbarstädte auszuweichen. Der
für die Umstellung notwendige, jedoch aus Sicht der Antragsteller geringe finanzielle
Aufwand sowie auch die Verringerung der entsprechenden Erträge aus Parkgebühren sind nach Auffassung der antragstellenden Fraktionen wegen der Vorteile für die
Gewerbetreibenden in der Innenstadt zu vernachlässigen. Zudem habe der Gewerbering bereits mehrfach seine Bereitschaft signalisiert, sich an den Umstellungskosten im Rahmen seiner Möglichkeiten zu beteiligen.
Schließlich sehen die antragstellenden Fraktionen auch in der Umstellung der Zeitund Gebührenintervalle eine Vereinfachung. Die jetzige Taktung sei unübersichtlich
und führe zu unrunden Gebührenbeiträgen. Die neu vorgeschlagene Taktung von
0,10 Euro pro 10 Minuten wirke dem entgegen, so dass die damit verbundene, der
Finanzierung der Brötchentaste dienende Gebührenerhöhung, durch die deutliche
Verringerung von Überzahlungen zumindest teilkompensiert werde.
Die Verwaltung hat die Kosten für die Umstellung der in der Innenstadt vorhandenen
Parkscheinautomaten auf die von den antragstellenden Fraktionen gewünschte Brötchentaste sowie Änderung der Zeit- und Gebührenintervalle ermittelt. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt rd. 9.500 Euro brutto. Hinzu kommen die Umstellungskosten, die vom aktuellen Anbieter des Handyparkens erhoben werden. Durch die beantragten Änderungen müssen auch hier Umstellungsarbeiten vorgenommen werden,
die nach Einführung des Handyparkens vom Systemanbieter nicht mehr kostenfrei
durchgeführt werden. Das hierzu der Verwaltung vorliegende Angebot beläuft sich
2.000 Euro zzgl. 19 % MwSt. Damit muss für die Umsetzung der von den Fraktionen
gewünschten Brötchentaste und der Änderung der Zeit- und Gebührenintervalle mit
einem Betrag von rd. 12.000 Euro brutto gerechnet werden. Mittel für diese einmaligen Kosten sind im Haushalt für das Haushaltsjahr 2017 nicht veranschlagt. Ob diese Kosten komplett vom Gewerbering getragen werden oder in welcher Höhe eine
Beteiligung – wie von den antragstellenden Fraktionen ausgeführt – erfolgt, ist der
Stadtverwaltung nicht bekannt.
Neben den einmaligen Umstellungskosten kommen auch die Kosten für den Gebührenausfall als jährlich laufende Kosten hinzu. Zur Feststellung der finanziellen Auswirkungen einer Einführung der Brötchentaste hat die Verwaltung über einen Zeitraum von drei Wochen eine Auswertung bei der Leerung der Parkscheinautomaten
im Hinblick auf die Kurzparktickets im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen vorgenommen. Unter Heranziehung der hierbei gewonnen Ergebnisse geht die Verwaltung
derzeit davon aus, dass der Gebührenausfall infolge der Einführung einer Brötchentaste durch die von den antragstellenden Fraktionen ebenfalls beabsichtigte Erhöhung der Parkgebühren von 0,50 Euro auf 0,60 Euro pro Stunde kompensiert wird.
Nach Einführung und Umstellung der Parkscheinautomaten sowie zeitgleicher Anhebung der Parkgebühren von zurzeit 50 Cent/Stunde auf 60 Cent/Stunde wäre damit
ein laufender Gebührenausfall im Vergleich zu den heutigen Gebühreneinnahmen
nicht zu erwarten.
Die Verwaltung hat darüber hinaus Erfahrungen anderer Kommunen mit der Einführung einer Brötchentaste ermittelt. Die Erfahrungen sind durchaus unterschiedlich. In
der Stadt Mülheim überwogen die negativen Auswirkungen, insbesondere der Rückgang der Einnahmen aus den Parkgebühren. Die Stadt Gütersloh hat einen TestzeitVorlage /018/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
raum von März 2014 – Februar 2015 ausgewertet. Hier sah man in erster Linie die
negativen Auswirkungen für den Einzelhandel. So würde die Brötchentaste den Aufenthalt von Passanten in der Innenstadt beschleunigen, da die Brötchentaste bei
den Parkenden einen psychologischen Zeitdruck erzeuge. Dies führt ausweislich der
Erfahrungen in der Stadt Gütersloh dazu, dass die Kunden keinen Blick mehr für die
Auslagen in den Schaufenstern hätten, stattdessen schnellen Schrittes durch die
Straßen liefen, um gar nicht Gefahr zu laufen, dass sich das Gratisticket möglicherweise in eine Verwarnung verwandele. Zudem wurde in der Stadt Gütersloh die kostenlose Parkdauer beim Ziehen des Brötchentickets überproportional häufiger überschritten. Im Vergleich zu den Fällen, in denen die bezahlte Parkdauer überzogen
oder erst gar kein Ticket gezogen werde, sei hier ein geringes Unrechtsbewusstsein
bemerkbar.
Auch zeigen die Erfahrungen aus anderen Kommunen, dass durch missbräuchliche
Nutzung, insbesondere durch Jugendliche, deutliche Kosten durch den zusätzlichen
Reinigungsaufwand in der Innenstadt zu erwarten sind.
Demgegenüber sieht man in der Stadt Wegberg, die vor einigen Monaten die
Parkraumbewirtschaftung einführte und in der Stadt Heinsberg, die kürzlich die Einführung der Brötchentaste im Rat beschlossen hat, positive Effekte für den Einzelhandel.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass zurzeit auch geprüft wird, ob noch andere Bezahlsysteme (z. B. die giro-card) eine weitere Servicefreundlichkeit für die Parkenden darstellt. Konkrete Aussagen können hierzu von Seiten der Verwaltung noch
nicht gemacht werden.
Festzustellen ist, dass die einmaligen Umstellungskosten von 12.000 Euro zu finanzieren sind. Hierzu besteht im Haushalt der Stadt Erkelenz für das Jahr 2017 keine
Deckung. Die zu erwartenden Gebührenausfälle werden jedoch durch die Umstellung der Zeit- und Gebührenintervalle voraussichtlich kompensiert.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
Finanzielle Auswirkungen:
Einmalige Kosten in Höhe von voraus. 12.000 Euro ohne derzeitige Deckung im laufenden Haushaltsjahr.
Laufende Kosten keine, soweit eine Änderung der Parkgebühren von 50 Cent/pro
Stunde auf 60 Cent/pro Stunde beschlossen wird.
Anlage:
Antrag der Fraktionen Bürgerpartei, Bündnis90/Die Grünen, SPD, FW/UWG sowie
FDP im Rat der Stadt Erkelenz vom 13.10.2016
Vorlage /018/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3