Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
50512.pdf
Größe
136 kB
Erstellt
06.12.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/375/2016
öffentlich
30.11.2016
Amt 20 Michael Wirtz
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
15.12.2016
21.12.2016
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2017 wurde am
08.11.2016 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister
ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom
11.11.2016 am gleichen Tag zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen
des Etatentwurfs erhalten.
Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfs oder eine entsprechende Mitteilung:
a)
die Industrie- und Handelskammer,
b)
die Handwerkskammer,
c)
die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,
d)
der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde-,
e)
die örtliche Presse und der Lokalfunk.
Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2017 erfolgte
im Amtsblatt Nr. 22/2016 am 14.11.2016. Hiernach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im
Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Gemäß § 80 Abs. 3 S. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom
15. November 2016 - 29. November 2016 während der Besuchszeiten im Rathaus
Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 248, Einwendungen gegen den Entwurf der
Haushaltssatzung erheben. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Zustandekommen der Haushaltssatzung 2017 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden
sind.
Erläuterungen zum Entwurf:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 schließt im Ergebnisplan
mit einem Jahresergebnis von
ab.
-1.720.000 €
Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in entsprechender Höhe in Anspruch genommen.
Der Finanzplan 2017 führt zu einer Änderung des Bestandes der
liquiden Mittel von
-4.276.064 €.
Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen
beträgt
1.950.000 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt
8.441.000 €.
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen
werden dürfen, soll 12.000.000 € betragen.
Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 240 v.H.
Grundsteuer B 420 v.H.
Gewerbesteuer 420 v.H.
Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:
1
- Stellenplan
2
- Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig
werdenden Auszahlungen
3
- Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder
4
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten
5
- Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7
GemHVO
6
- Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der
gemeindlichen Betriebe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO
7
- Wirtschaftsplan 2017 (Erfolgs- und Vermögensplan), Mittelfristige Ergebnisund Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2016 - 2020 sowie Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und Lagebericht des Städt.
Abwasserbetriebes - Wirtschaftsjahr 2015 -
8
- a) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht
inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH - Geschäftsjahr 2015 b) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht
inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Grund-
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stücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG Geschäftsjahr 2015 c) Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung)
des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2015 d) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung und Anlagenspiegel) des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerblicher Art - (Geschäftsjahr
2015)
e) Jahresabschluss Stadt Erkelenz „BgA Anteile an Personengesellschaften“,
Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
- Geschäftsjahr 2015 f)
9
-
Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht
inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Kultur
GmbH der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2015 -
Bilanz zum 31.12.2015
Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einbezogen
worden. Demnach weist der Ergebnisplan in den Jahren 2018 bis 2020 ein positives
Ergebnis aus.
Beschlussentwurf:
„Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in
der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für
das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt
voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu
leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
101.755.070 EUR
103.475.070 EUR
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf
96.654.061 EUR
94.993.941 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
6.000.966 EUR
11.937.150 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
2.850.000 EUR
2.850.000 EUR
festgesetzt.
Vorlage A 20/375/2016 der Stadt Erkelenz
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§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
1.950.000 EUR
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in
künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
8.441.000 EUR
festgesetzt.
§4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf
1.720.000 EUR
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
12.000.000 EUR
festgesetzt.
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:
1.
1.1
1.2
Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
2.
Gewerbesteuer auf
240 v.H.
420 v.H.
420 v.H.
§7
entfällt.
§8
Bildung von Budgets
Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:
1.
Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen
2.
Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kontenarten 521-522)
3.
Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)
4.
Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Vorlage A 20/375/2016 der Stadt Erkelenz
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5.1
5.2
5.3
6.
7.
8.
9.
Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche
mit Ausnahme:
der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;
der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;
solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;
durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.
Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich
zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf
einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen
werden.
Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.
Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.
Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen
und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.
Alle internen Leistungsbeziehungen.
Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgrenze von 10.000 EUR. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des
Stadtkämmerers.
Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht
wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.
§9
Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen
Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig
deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
Maßnahme
Bezeichnung
G01130001
Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden
B01180066
Großflächenmäher (Ersatz ERK-A 1148)
B01180067
Lieferwagen geschl. Kasten bis 3,5 t (Ersatz ERK-A 1104)
B01180070
Friedhofsbagger (Ersatzbeschaffung)
B02157021
Gerätewagen Löschwasserrückhaltung LG Kückhoven
H02150006
Neubau Feuerwehrgerätehaus Hetzerath
H03010012
Gymnastikhallenanbau zur Turnhalle GS Schwanenberg
H03010015
Erweiterung Nysterbach-Grundschule Lövenich (OGS)
H03010016
Erweiterung Franziskus-/ Astrid-Lindgren-Schule (OGS)
H03010017
Erweiterung Luise-Hensel-Schule (OGS)
H03040007
Neubau Trakt B „Roland-Bau“ Cusanus-Gymnasium
H10060303
Neubau eines Asylbewerberheims in Neuhaus
E12010049
GIPCO II, westlicher Teil, Luxemburger Straße - Stichstraße
Vorlage A 20/375/2016 der Stadt Erkelenz
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E12017009
Wockerath, In Wockerath (Jacobstraße bis Ortsausgang) - Straßenbau
E12017012
Venrath, Wickrathberger Straße - Straßenbau
E12027002
Wockerath, In Wockerath (Jacobstraße bis Ortsausgang) - Öffentl. Beleuchtung
E12027004
Venrath, Wickrathberger Straße - Öffentl. Beleuchtung
H15020206
Erweiterungsbau Bürgerhaus Gerderath.“
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Haushaltssatzung 2017.
Vorlage A 20/375/2016 der Stadt Erkelenz
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