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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
50512.pdf
Größe
136 kB
Erstellt
06.12.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:35
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 20/375/2016 öffentlich 30.11.2016 Amt 20 Michael Wirtz Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 Beratungsfolge: Datum Gremium 15.12.2016 21.12.2016 Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2017 wurde am 08.11.2016 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom 11.11.2016 am gleichen Tag zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfs erhalten. Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfs oder eine entsprechende Mitteilung: a) die Industrie- und Handelskammer, b) die Handwerkskammer, c) die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg, d) der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde-, e) die örtliche Presse und der Lokalfunk. Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2017 erfolgte im Amtsblatt Nr. 22/2016 am 14.11.2016. Hiernach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Gemäß § 80 Abs. 3 S. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 15. November 2016 - 29. November 2016 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 248, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Einwendungen wurden nicht erhoben. Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Zustandekommen der Haushaltssatzung 2017 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind. Erläuterungen zum Entwurf: Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von ab. -1.720.000 € Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in entsprechender Höhe in Anspruch genommen. Der Finanzplan 2017 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von -4.276.064 €. Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen beträgt 1.950.000 €. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 8.441.000 €. Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, soll 12.000.000 € betragen. Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A 240 v.H. Grundsteuer B 420 v.H. Gewerbesteuer 420 v.H. Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt: 1 - Stellenplan 2 - Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 3 - Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder 4 - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten 5 - Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO 6 - Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der gemeindlichen Betriebe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO 7 - Wirtschaftsplan 2017 (Erfolgs- und Vermögensplan), Mittelfristige Ergebnisund Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2016 - 2020 sowie Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und Lagebericht des Städt. Abwasserbetriebes - Wirtschaftsjahr 2015 - 8 - a) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH - Geschäftsjahr 2015 b) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Grund- Vorlage A 20/375/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/6 stücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG Geschäftsjahr 2015 c) Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2015 d) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung und Anlagenspiegel) des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerblicher Art - (Geschäftsjahr 2015) e) Jahresabschluss Stadt Erkelenz „BgA Anteile an Personengesellschaften“, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) - Geschäftsjahr 2015 f) 9 - Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2015 - Bilanz zum 31.12.2015 Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einbezogen worden. Demnach weist der Ergebnisplan in den Jahren 2018 bis 2020 ein positives Ergebnis aus. Beschlussentwurf: „Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 101.755.070 EUR 103.475.070 EUR im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 96.654.061 EUR 94.993.941 EUR dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 6.000.966 EUR 11.937.150 EUR dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 2.850.000 EUR 2.850.000 EUR festgesetzt. Vorlage A 20/375/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 3/6 §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.950.000 EUR festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 8.441.000 EUR festgesetzt. §4 Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 1.720.000 EUR festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000 EUR festgesetzt. §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt: 1. 1.1 1.2 Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 2. Gewerbesteuer auf 240 v.H. 420 v.H. 420 v.H. §7 entfällt. §8 Bildung von Budgets Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet: 1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen 2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kontenarten 521-522) 3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser) 4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen Vorlage A 20/375/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 4/6 5.1 5.2 5.3 6. 7. 8. 9. Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche mit Ausnahme: der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen; der Produkte 11 01 00 und 13 05 00; solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird; durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen. Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen werden. Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00. Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00. Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen. Alle internen Leistungsbeziehungen. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgrenze von 10.000 EUR. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. §9 Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt: Maßnahme Bezeichnung G01130001 Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden B01180066 Großflächenmäher (Ersatz ERK-A 1148) B01180067 Lieferwagen geschl. Kasten bis 3,5 t (Ersatz ERK-A 1104) B01180070 Friedhofsbagger (Ersatzbeschaffung) B02157021 Gerätewagen Löschwasserrückhaltung LG Kückhoven H02150006 Neubau Feuerwehrgerätehaus Hetzerath H03010012 Gymnastikhallenanbau zur Turnhalle GS Schwanenberg H03010015 Erweiterung Nysterbach-Grundschule Lövenich (OGS) H03010016 Erweiterung Franziskus-/ Astrid-Lindgren-Schule (OGS) H03010017 Erweiterung Luise-Hensel-Schule (OGS) H03040007 Neubau Trakt B „Roland-Bau“ Cusanus-Gymnasium H10060303 Neubau eines Asylbewerberheims in Neuhaus E12010049 GIPCO II, westlicher Teil, Luxemburger Straße - Stichstraße Vorlage A 20/375/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 5/6 E12017009 Wockerath, In Wockerath (Jacobstraße bis Ortsausgang) - Straßenbau E12017012 Venrath, Wickrathberger Straße - Straßenbau E12027002 Wockerath, In Wockerath (Jacobstraße bis Ortsausgang) - Öffentl. Beleuchtung E12027004 Venrath, Wickrathberger Straße - Öffentl. Beleuchtung H15020206 Erweiterungsbau Bürgerhaus Gerderath.“ Finanzielle Auswirkungen: Siehe Haushaltssatzung 2017. Vorlage A 20/375/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 6/6