Daten
Kommune
Erkelenz
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50271.pdf
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566 kB
Erstellt
29.11.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/386/2016
öffentlich
09.11.2016
Amt 61 Paul-Hugo Blaesen
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 "Gewerbe- und Industriepark Commerden", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
13.12.2016
be
15.12.2016
21.12.2016
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 21.06.2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen,
Wirtschaftsförderung und Betriebe die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, beschlossen und beschlossen, das Verfahren im vereinfachten Verfahren gem. § 13
BauGB durchzuführen. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3
„Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, ist gem. § 13 Abs. 1 und
2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 4 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind zu beteiligen.
1.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 2 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom
28.09.2016 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während
des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in
der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung
aufgelistet sind.
2.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz- Mitte wurde mit Schreiben vom 29.09.2016 beteiligt.
Seitens des Bezirksausschusses wurden bisher keine Stellungnahme eingereicht.
3.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 21.06.2016 wurde der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte,
nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 19 vom 23.09.2016 in der Zeit vom
04.10.2016 bis 04.11.2016 öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Trägern öffentliche Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
In dieser Sitzung soll über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB, vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden.
Umweltverträglichkeitsprüfung
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im Vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von
der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3
und § 10 Abs. 4 abgesehen wird.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, soll in dieser Sitzung als Satzung Gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige
ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung,
zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild bau-
Vorlage A 61/386/2016 der Stadt Erkelenz
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kulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.
Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von
der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, ErkelenzMitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.
Die Anlage zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark
Commerden“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse
gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Eine Vergrößerung der Verkehrserschließungsflächen hat eine Erhöhung der Erschließungskosten zur Folge.
Anlagen:
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, ErkelenzMitte
Übersicht über den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte
Vorlage A 61/386/2016 der Stadt Erkelenz
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Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 1 von 5
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1
Öffentlichkeit, Schreiben vom
2
Öffentlichkeit, Schreiben vom
Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1
Öffentlichkeit, Schreiben vom
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
1
2
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 2 von 5
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016
lfd.
Nr.
Stellungnahme
1
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 44025
Dortmund
Schreiben vom 24. Oktober 2016
Zu den bergbaulichen Verhältnissen im Planbereich erhalten Sie aus bergbehördlicher Sicht
folgende Hinweise und Anregungen:
Der Änderungsbereich liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Matzerath 2“
sowie über dem auf Steinkohle verliehenen
Bergwerksfeld „Sophia-Jacob A“.
Der Vorhabensbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand:
01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1,
Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des
Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1 - )
von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden
folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von
Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes
Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner
Scholle, 05 Kölner Scholle.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg
wird zur Kenntnis genommen. Hinweise zu den
Auswirkungen der ehemaligen und laufenden Bergbautätigkeiten und deren Auswirkungen auf den
Baugrund sind Vorläuferplan enthalten. Und werden
in die Begründung zum Änderungsplan nochmals
aufgenommen.
Beschlussvorschlag
Den Anregungen der Bezirksregierung
Arnsberg wird gefolgt.
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 3 von 5
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016
lfd.
Nr.
Stellungnahme
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Vorhabensgebiet
in den nächsten Jahren ist nach heutigem
Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist
nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg
zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für
den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch
bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu
Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die
Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie
die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten
bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung
finden.
Soweit noch nicht erfolgt empfehle ich Ihnen,
diesbezüglich sowie zu bergbaulichen Planungen
eine Anfrage an die RWE Power AG, sowie für
konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband,
Paffendorfer Weg 42 in 50126 Bergheim zu stellen.
Der Planbereich befindet sich außerdem in einem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 4 von 5
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016
lfd.
Nr.
2
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
früheren Einwirkungsbereich des Steinkohlenbergbaus, in dem nach derzeitigem Kenntnisstand durch einen Anstieg des Grubenwassers
Hebungen an der Tagesoberfläche zu erwarten
sind. Diese Bodenbewegungen können, insbesondere bei bestimmten geologischen Situationen
wie Unstetigkeiten, zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Dies sollte bei Planungen und
Vorhaben berücksichtigt werden. inwieweit der
vorliegende Planbereich hiervon betroffen ist,
kann von hier aus nicht beurteilt werden. Ich empfehle Ihnen, hierzu sowie zu bergbaulichen Planungen eine entsprechende Auskunft bei der
EBV GmbH, Myhler Str. 83 in 41836 Hückelhoven
einzuholen.
Kreis Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen,
Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg
Schreiben vom 03.11.2016
Das Gesundheitsamt und das Amt für Bauen und Das anfallende Niederschlagswasser der erweiterten
Wohnen – Untere Immissionsschutzbehörde – Verkehrsfläche wird ebenso wie das der bereits behaben keine Einwendungen erhoben.
stehenden Verkehrsflächen über das Mischwasserkanalnetz abgeführt.
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
An das Regenwassernetz werden nur Flächen angeschlossen, die nicht befahrbar sind. Somit werden
Untere Wasserbehörde
die Flächen, welche an das Regenwasserkanalnetz
Die Stellungnahme des Kreis Heinsberg,
Amt für Bauen und Wohnen, wird zur
Kenntnis genommen.
Eine weitergehende Belastung der Niederschlagswasserbeseitigungsanlage
liegt durch die Änderungsplanung gegenüber dem Bestand nicht vor.
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 5 von 5
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Durch die geplante Maßnahme werden weitere
Flächen versiegelt, sofern die dort zusätzlich anfallenden Niederschlagswässer in die vorhandene
Versickerungsanlage eingeleitet werden sollen,
ist eine Änderung der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis zu beantragen. Zudem muss die
Funktionsfähigkeit der Anlage im Falle einer zusätzlichen Beaufschlagung mit niederschlagswässern nachgewiesen werden. Ein entsprechender Nachweis ist der Unteren Wasserbehörde vorzulegen. Auskünfte hierzu erhalten Sie bei
der Unteren Wasserbehörde unter der Tel.-Nr.
0 24 52 / 13 61 19.
Weitere Anregungen oder Bedenken werden
nicht vorgetragen.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
angeschlossen sind, aufgrund der Änderungsplanung reduziert.
Eine Beaufschlagung der Versickerungsanlage aufgrund der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
XIX/3 "Gewerbe und Industriepark Commerden" liegt
somit nicht vor.
Weitergehende Fragen zur Wasserrechtlichen Erlaubnis und der Funktionsfähigkeit werden außerhalb des Bauleitplanverfahrens seitens des Tiefbauamtes mit der Unteren Wasserbehörde erörtert.
Beschlussvorschlag