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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
50271.pdf
Größe
566 kB
Erstellt
29.11.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:34

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/386/2016 öffentlich 09.11.2016 Amt 61 Paul-Hugo Blaesen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 "Gewerbe- und Industriepark Commerden", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Beratungsfolge: Datum Gremium 13.12.2016 be 15.12.2016 21.12.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: In seiner Sitzung am 21.06.2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, beschlossen und beschlossen, das Verfahren im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, ist gem. § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 4 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. 1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 28.09.2016 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind. 2. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz- Mitte wurde mit Schreiben vom 29.09.2016 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses wurden bisher keine Stellungnahme eingereicht. 3. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 21.06.2016 wurde der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 19 vom 23.09.2016 in der Zeit vom 04.10.2016 bis 04.11.2016 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind. In dieser Sitzung soll über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden. Umweltverträglichkeitsprüfung Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im Vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen wird. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, soll in dieser Sitzung als Satzung Gemäß § 10 BauGB beschlossen werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild bau- Vorlage A 61/386/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 kulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, ErkelenzMitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Eine Vergrößerung der Verkehrserschließungsflächen hat eine Erhöhung der Erschließungskosten zur Folge. Anlagen: Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, ErkelenzMitte Übersicht über den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte Vorlage A 61/386/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 1 von 5 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 1 Öffentlichkeit, Schreiben vom 2 Öffentlichkeit, Schreiben vom Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 1 Öffentlichkeit, Schreiben vom Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB 1 2 Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 2 von 5 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme 1 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 44025 Dortmund Schreiben vom 24. Oktober 2016 Zu den bergbaulichen Verhältnissen im Planbereich erhalten Sie aus bergbehördlicher Sicht folgende Hinweise und Anregungen: Der Änderungsbereich liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Matzerath 2“ sowie über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Sophia-Jacob A“. Der Vorhabensbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1 - ) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt Abwägungsvorschlag der Verwaltung Die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg wird zur Kenntnis genommen. Hinweise zu den Auswirkungen der ehemaligen und laufenden Bergbautätigkeiten und deren Auswirkungen auf den Baugrund sind Vorläuferplan enthalten. Und werden in die Begründung zum Änderungsplan nochmals aufgenommen. Beschlussvorschlag Den Anregungen der Bezirksregierung Arnsberg wird gefolgt. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 3 von 5 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Vorhabensgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Soweit noch nicht erfolgt empfehle ich Ihnen, diesbezüglich sowie zu bergbaulichen Planungen eine Anfrage an die RWE Power AG, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Paffendorfer Weg 42 in 50126 Bergheim zu stellen. Der Planbereich befindet sich außerdem in einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 4 von 5 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. 2 Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag früheren Einwirkungsbereich des Steinkohlenbergbaus, in dem nach derzeitigem Kenntnisstand durch einen Anstieg des Grubenwassers Hebungen an der Tagesoberfläche zu erwarten sind. Diese Bodenbewegungen können, insbesondere bei bestimmten geologischen Situationen wie Unstetigkeiten, zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Dies sollte bei Planungen und Vorhaben berücksichtigt werden. inwieweit der vorliegende Planbereich hiervon betroffen ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Ich empfehle Ihnen, hierzu sowie zu bergbaulichen Planungen eine entsprechende Auskunft bei der EBV GmbH, Myhler Str. 83 in 41836 Hückelhoven einzuholen. Kreis Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen, Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg Schreiben vom 03.11.2016 Das Gesundheitsamt und das Amt für Bauen und Das anfallende Niederschlagswasser der erweiterten Wohnen – Untere Immissionsschutzbehörde – Verkehrsfläche wird ebenso wie das der bereits behaben keine Einwendungen erhoben. stehenden Verkehrsflächen über das Mischwasserkanalnetz abgeführt. Amt für Umwelt und Verkehrsplanung An das Regenwassernetz werden nur Flächen angeschlossen, die nicht befahrbar sind. Somit werden Untere Wasserbehörde die Flächen, welche an das Regenwasserkanalnetz Die Stellungnahme des Kreis Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen, wird zur Kenntnis genommen. Eine weitergehende Belastung der Niederschlagswasserbeseitigungsanlage liegt durch die Änderungsplanung gegenüber dem Bestand nicht vor. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 5 von 5 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Durch die geplante Maßnahme werden weitere Flächen versiegelt, sofern die dort zusätzlich anfallenden Niederschlagswässer in die vorhandene Versickerungsanlage eingeleitet werden sollen, ist eine Änderung der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis zu beantragen. Zudem muss die Funktionsfähigkeit der Anlage im Falle einer zusätzlichen Beaufschlagung mit niederschlagswässern nachgewiesen werden. Ein entsprechender Nachweis ist der Unteren Wasserbehörde vorzulegen. Auskünfte hierzu erhalten Sie bei der Unteren Wasserbehörde unter der Tel.-Nr. 0 24 52 / 13 61 19. Weitere Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgetragen. Abwägungsvorschlag der Verwaltung angeschlossen sind, aufgrund der Änderungsplanung reduziert. Eine Beaufschlagung der Versickerungsanlage aufgrund der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 "Gewerbe und Industriepark Commerden" liegt somit nicht vor. Weitergehende Fragen zur Wasserrechtlichen Erlaubnis und der Funktionsfähigkeit werden außerhalb des Bauleitplanverfahrens seitens des Tiefbauamtes mit der Unteren Wasserbehörde erörtert. Beschlussvorschlag