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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
50174.pdf
Größe
13 MB
Erstellt
30.11.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 10:52

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Rechnungsprüfungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 14/089/2016 nichtöffentlich/öffentlich 25.11.2016 Amt 14 Martin Jansen Prüfung und Bestätigung des Gesamtabschlusses 2015 gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW Beratungsfolge: Datum Gremium 07.12.2016 15.12.2016 21.12.2016 Rechnungsprüfungsausschuss Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Gemäß § 116 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31.12. d. J. einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. In diesem Gesamtabschluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss gemäß § 95 GO NRW und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Nach § 116 Absatz 5 Satz 1 GO NRW i. V. m. § 95 Absatz 3 GO NRW hat die Zuleitung an den Rat innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erfolgen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 wurde am 29.07.2016 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister hat den von ihm bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses form- und fristgerecht dem Rat am 21.09.2016 zur Bestätigung zugeleitet. Gemäß Beschluss des Rates vom gleichen Tage wurde der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 nach § 116 Absatz 6 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten der Örtlichen Rechnungsprüfung bedient (§ 101 Absatz 8 GO NRW). Gemäß § 116 Absatz 1 i. V. m. § 96 GO NRW ist der geprüfte Gesamtabschluss bis zum 31.12. des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres vom Rat durch Beschluss zu bestätigen. Der Gesamtabschluss 2015 ist also bis spätestens 31.12.2016 zu bestätigen. Sofern der Rat dies in seiner Sitzung am 21.12.2016 beschließt, erfüllt die Stadt Erkelenz die gesetzlich vorgegebene Frist für die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2015. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat folgende in § 116 Absatz 6 GO NRW beschriebenen Prüfungsaufgaben wahrgenommen, die für die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses maßgebend sind: 1. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 wurde dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, SchuldenErtrags- und Finanzgesamtlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-mäßiger Buchführung ergibt. 2. Weiterhin war zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. 3. Der Gesamtlagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermitteln. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Er hat eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob - ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandungen versagt wird oder der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen. Aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit kommt die Örtliche Rechnungsprüfung zu dem Ergebnis, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat. Es kann daher ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 erteilt werden. Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, sich den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 116 Absatz 6 letzter Satz i. V. m. § 101 Absatz 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Damit wird deutlich gemacht, dass der Rechnungsprüfungsausschuss als gesetzlich zuständiges Prüfgremium die Verantwortung trägt für das Ergebnis der Prüfung und den Bestätigungsvermerk. Weiterhin wird bestätigt, dass der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 einen Gesamtjahresüberschuss von 239.704,83 € aufweist. Dieser soll der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2015, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wird anerkannt. Vorlage A 14/089/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW). 2) Gleichzeitig wird nach § 116 Absatz 6 GO NRW bestätigt, dass 1. der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt; 2. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind; 3. der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Erkelenz vermitteln. 3) Der Gesamtjahresüberschuss von 239.704,83 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2015 Vorlage A 14/089/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Stadt Erkelenz Örtliche Rechnungsprüfung Prüfbericht und Bestätigungsvermerk der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 25.11.2016 zum Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 07.12.2016 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen ................................................................................................. 3 2 Prüfungsauftrag ................................................................................................... 4 3 Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................ 5 4 5 6 3.1 Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz .................................................... 5 3.2 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf .................................................... 6 3.3 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung ........................................... 6 3.4 Zusammenfassende Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung ............. 14 3.5 Unregelmäßigkeiten ..................................................................................... 16 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ........................................................ 17 4.1 Gegenstand der Prüfung .............................................................................. 17 4.2 Art und Umfang der Prüfung ........................................................................ 18 Feststellung und Erläuterungen zur Gesamtabschlussrechnungslegung .......... 19 5.1 Konsolidierungskreis .................................................................................... 19 5.2 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse ........................................................................................ 20 5.3 Konsolidierungsmaßnahmen ....................................................................... 20 5.4 Gesamtabschlussstichtag ............................................................................ 21 5.5 Gesamtabschlussbuchführung und Konsolidierungsunterlagen .................. 21 5.6 Ordnungsmäßigkeit der Gesamtabschlussrechnungslegung ....................... 22 Feststellung und Erläuterungen zum Gesamtabschluss und zum Gesamtlagebericht ............................................................................................ 22 6.1 Gesamtabschluss ........................................................................................ 22 6.2 Gesamtlagebericht ....................................................................................... 22 6.3 Gesamtanhang ............................................................................................ 23 6.4 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ................................................... 24 6.5 Erläuterungen zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage ..................................................................................................................... 24 6.5.1 Vermögens- und Schuldengesamtlage ................................................. 24 6.5.2 Ertragsgesamtlage ................................................................................ 25 6.5.3 Finanzgesamtlage................................................................................. 26 7 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung ..... 27 8 Bestätigungsvermerk ......................................................................................... 29 9 Anlagen zum Bericht ......................................................................................... 31 Seite 2 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 1 Vorbemerkungen Mit dem Gesamtabschluss 2015 legt die Stadt Erkelenz nach 2010 zum sechsten Mal den nach § 116 der Gemeindeordnung (GO NRW) gesetzlich geforderten Gesamtabschluss vor. Das Gemeindehaushaltsrecht verpflichtet die Kommunen spätestens zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres einen Gesamtabschluss aufzustellen, der – wie ein Konzernabschluss in der Privatwirtschaft – die verselbstständigten Aufgabenbereiche mit der Kernverwaltung zusammenfasst. Die bilanzielle Gesamtbetrachtung gibt Rechenschaft über die Aufgabenerledigung und die wirtschaftliche Gesamtentwicklung der Stadt Erkelenz ab. Mit dem Gesamtabschluss wird ein wichtiges Ziel der Reform des Haushaltsrechtes, nämlich die Erreichung bzw. Rückgewinnung einer Gesamtsicht über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gebietskörperschaften, umgesetzt. Mit der Grundüberlegung, dass die Kernverwaltung und alle Beteiligungen eine wirtschaftliche Einheit sind, wird für den Gesamtabschluss der kommunale Jahresabschluss mit den Jahresabschlüssen der Beteiligungen und Ausgliederungen kumuliert, um die Konzernstruktur zu verdeutlichen und die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage übersichtlich darzustellen. Unter der Fiktion der wirtschaftlichen Einheit werden die Bilanz und die Ergebnisrechnung so dargestellt, als hätten keine Ausgliederungen stattgefunden. Damit wird umfassend ein der tatsächlichen Aufgabengliederung entsprechendes Bild über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Stadt Erkelenz und ihrer verselbstständigten Aufgabenbereiche, im Nachfolgenden „Konzern Stadt Erkelenz“ genannt, abgegeben. Den politischen Gremien und der Verwaltungsführung soll dadurch die Möglichkeit eröffnet werden, den Konzern Stadt Erkelenz als Gesamtheit zu betrachten, auszurichten und zu steuern. Dem Gesetz liegt der Gedanke einer Gesamtsteuerung zugrunde. Dies sind bislang nur theoretische Erwägungen, da es nur wenige praktische Erfahrungen mit derartigen Steuerungsmöglichkeiten gibt. Zukünftig soll nicht mehr allein die wirtschaftliche Lage der Teilbereiche getrennt bewertet werden. Vielmehr ist die wirtschaftliche Gesamtlage von Bedeutung. Hierzu müssen die Einzelabschlüsse (oder wesentliche Daten daraus) der verselbstständigten Aufgabenbereiche sowie der Abschluss der Stadt Erkelenz selbst in einen Gesamtabschluss unter Eliminierung der Leistungsbeziehungen untereinander übertragen und zusammengefasst werden (Konsolidierungsprozess). Seite 3 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 2 Prüfungsauftrag Die Zuständigkeitsregelungen zur Prüfung des Gesamtabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Örtliche Rechnungsprüfung sowie durch Dritte entsprechen den Vorschriften über die Prüfung des Jahresabschlusses der Kommune. Die Prüfung des Gesamtabschlusses obliegt gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 116 Abs. 6 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich dabei der Örtlichen Rechnungsprüfung gem. § 116 Abs. 6 Satz 4 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW . Die Prüfung des Gesamtabschlusses nach § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW gehört zum Aufgabenbereich der Örtlichen Rechnungsprüfung. Gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW ist der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtabschluss besteht gem. § 116 Abs. 1 Satz 2 GO NRW aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Am Schluss des Gesamtlageberichtes ist ein Verzeichnis gem. § 116 Abs. 4 GO NRW beizufügen. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde erwecken. § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW gilt entsprechend. Die Örtliche Rechnungsprüfung prüfte den Gesamtabschluss zum 31.12.2015 unter Einbeziehung des Gesamtlageberichtes gemäß § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW. Der Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015 ist in Anlehnung an die „Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Gesamtabschlussprüfungen (IDR-L-300)“ und unter zu Hilfenahme der Prüfsoftware „Audit Solutions“ für Kommunale Prüfung der Fa. Audicon erstellt worden. Um den besonderen kommunalen Ansprüchen bei der Prüfung des Gesamtabschlusses gerecht zu werden, hat Audicon mit der VERPA (Vereinigung der Örtlichen Rechnungsprüfungen in Nordrhein-Westfalen e.V.) und Vertretern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner den VERPA-Prüferarbeitsplatz entwickelt. Gemeinsam mit der in der Wirtschaftsprüfung bewährten Software „Auditsolutions“ bildet der Prüferarbeitsplatz die Basis für die o.a. Software Lösung. Seite 4 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 wurde gemäß § 116 Abs. 5 GO NRW vom Kämmerer am 29.07.2016 aufgestellt. Der vom Bürgermeister der Stadt Erkelenz bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 wurde ebenfalls am 29.07.2016 unterzeichnet und am 15.09.2016 über den Hauptausschuss dem Rat der Stadt Erkelenz in der Sitzung vom 21.09.2016 zugeleitet. Damit wurde die gesetzliche Frist (§ 116 Abs. 5 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW), bis zum 30. September 2016 dem Rat der Stadt Erkelenz den Entwurf des Gesamtabschlusses zur Bestätigung zuzuleiten, eingehalten. Somit gehört die Stadt Erkelenz wieder zu einer der wenigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die den gesetzlich geforderten Gesamtabschluss 2015 zum 30.09.2016 fristgerecht aufgestellt haben. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erfolgte durch die Örtliche Rechnungsprüfung ab dem 01.08.2016 und konnte zum 25.11.2016 abgeschlossen werden. Gem. § 116 Abs. 1 i. V. m. § 96 GO NRW ist der geprüfte Gesamtabschluss bis zum 31.12. des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres vom Rat durch Beschluss zu bestätigen. Dies wird voraussichtlich in der Sitzung des Rates vom 21.12.2016 erfolgen, so dass die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf den Gesamtabschluss eingehalten werden können. 3 Grundsätzliche Feststellungen 3.1 Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz Die gesetzlichen Vertreter der Stadt Erkelenz stellen im Gesamtabschluss und im Gesamtlagebericht die Lage des Konzerns Stadt Erkelenz dar. Der Gesamtabschluss hat zum Bilanzstichtag 31.12.2015 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz zu vermitteln. Das Ergebnis ist zudem zu erläutern. Der Gesamtlagebericht hat darüber hinaus gem. § 51 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen zu geben. Er muss so gefasst sein, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz vermittelt wird. Dabei ist auch auf die Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung einzugehen. Die vom Bürgermeister der Stadt Erkelenz bestätigte Gesamtlagebeurteilung des Kämmerers ist durch die Örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen (vgl. § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW). Seite 5 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 3.2 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Nachfolgend stellt sich zusammengefasst die Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz dar: • Die Gesamtergebnisrechnung weist im Haushaltsjahr 2015 einen Jahresüberschuss i.H.v. 239.704,83 € aus. • Das Jahresergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens Stadt Erkelenz beträgt im Haushaltsjahr 79.462,36 €. • Weiterhin wird über die Vermögens- und Finanzgesamtlage im Einzelnen berichtet. 3.3 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Im Gesamtlagebericht 2015 werden seitens der Konzernleitung folgende wesentliche Aussagen zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns Stadt Erkelenz getroffen: “1. Allgemeines Der Gesamtabschluss ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. 2. Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Gesamtjahresergebnisses Die Gesamtergebnisrechnung hat mit einem Gesamtergebnis von 239.704,83 € abgeschlossen. 3. Analyse der Vermögenslage Auf der Aktivseite der Gesamtbilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das sich zum 31.12.2015 auf 460.280.707,70 € beläuft. Seite 6 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 Das Anlagevermögen beträgt 422.678.718,55 €. Prozentual gesehen, beträgt das Anlagevermögen 91,83 % der Bilanzsumme. Das Umlaufvermögen umfasst zum Stichtag 35.572.937,88 € oder 7,73 %. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten weist Zahlungen in Höhe von 2.029.051,27 € oder 0,44 % aus. Das Anlagevermögen besteht aus • • • Immateriellen Vermögensgegenständen von 61.038,13 € Sachanlagen von 375.373.343,92 € Finanzanlagen von 47.244.336,50 € Das Umlaufvermögen besteht aus • • • Vorräten von 6.559.516,77 € öffentlichen- und privatrechtlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen von 17.687.041,43 € liquiden Mitteln von 11.326.379,68 € Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2.029.051,27 €. 4. beträgt zum Bilanzstichtag Analyse der Finanzlage Die Passivseite der Bilanz gibt Antwort auf die Frage, wem das auf der Aktivseite ausgewiesene Vermögen gehört. Dabei kommt es besonders auf das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital an. Ein hohes Eigenkapital zeugt von einer gewissen finanziellen Unabhängigkeit und drängt zwangsläufig das Fremdkapital zurück, das ja mit seinen Zinsaufwendungen den Ergebnisplan negativ beeinflusst. Das Eigenkapital besteht aus • • • • • der allgemeinen Rücklage in Höhe von der Sonderrücklage in Höhe von der Ausgleichsrücklage in Höhe von dem passiven UB aus Kapitalkonsolidierung dem Gesamtjahresergebnis in Höhe von 181.911.601,86 1.635.063,53 10.473.819,41 0,00 239.704,83 € € € €* €. *Aufgrund einer Empfehlung der GPA NRW wird der passive Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ab dem Gesamtabschluss 2015 ergebnisneutral mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Weiter rechnet man zum Eigenkapital die • Sonderposten in Höhe von 147.659.411,36 € die sich überwiegend aus Landeszuweisungen und Beiträgen zusammensetzen und durch ihre ertragswirksame Auflösung über die Nutzungsdauer den Abschreibungsaufwand anteilig neutralisiert. Seite 7 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 Die vorstehenden Passivposten umfassen 341.919.600,99 € und weisen somit ein „wirtschaftliches“ Eigenkapital von 74,28 % aus. Die Rückstellungen in Höhe von 56.372.244,04 €, die man wegen ihres späteren Liquiditätsabflusses dem Fremdkapital zurechnet, sichern in erster Linie die zukünftigen Pensionsaufwendungen. Eindeutig Fremdkapital sind die Verbindlichkeiten, die in ihrer unterschiedlichen Art insgesamt 53.035.328,11 € betragen. Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen führen zu einer Fremdkapitalquote von 23,77 %. Soweit die Rückstellungen wider erwarten doch nicht benötigt werden sollten, würden sie zu einer ertragswirksamen Auflösung und damit zu einer Entlastung künftiger Jahresergebnisse führen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind 8.953.534,56 € (1,95 %) ausgewiesen. Es handelt sich fast ausschließlich um die Abgrenzung vereinnahmter Friedhofsgebühren. 5. Bilanzkennzahlen Für die Beurteilung einer Bilanz sind spezielle Analysemethoden in Form von Kennzahlen üblich. Sie dienen dem temporären und interkommunalen Vergleich. Nachstehend einige wichtige Kennzahlen: EkQ1 Eigenkapital x 100 Bilanzsumme = 42,20 % Vorjahr: 41,73 % Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ (EkQ1) misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit. EkQ2 Eigenkapital + SoPo Zuwendungen/Beiträge x 100 Bilanzsumme = 73,83 % Vorjahr: 73,74 % Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ (EkQ2) misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Da die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Anteil in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um die langfristigen Sonderposten erweitert. Seite 8 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 AbI Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100 Ordentliche Aufwendungen = 11,61 % Vorjahr: 11,29 % Die Kennzahl „Abschreibungsintensität“ (Abl) zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. AnD1 Eigenkapital x 100 Anlagevermögen = 45,96 % Vorjahr: 44,87 % Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 1“ (AnD1) zeigt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert ist. AnD2 (EK + SoPo (Zuwendungen+Beiträge) + langfristiges Fremdkapital) x 100 = 95,13 % Anlagevermögen Vorjahr: 95,16 % Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ (AnD2) gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert wird. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt. ZIQ Finanzaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen = 2,13 % Vorjahr: 2,46 % Die Kennzahl „Zinslastquote“ (ZIQ) zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen besteht. NSQ Steuern u.ä.Abgaben – Gewerbesteueruml.–Finanzierungsbet.Fonds Deutscher Einheit X 100 = 50,61 % Ordentliche Erträge – Gewerbesteueruml.-Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit Vorjahr: 50,57% Die Kennzahl „Netto-Steuerquote“ (NSQ) gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen „Dritter“, z.B. staatlichen Zuwendungen, ist. Weil dem Bund und dem Land Anteile am Aufkommen der Gewerbesteuer zustehen, ist es erforderlich, die Aufwendungen für die von der Gemeinde zu leistende Gewerbesteuerumlage sowie für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit von den Steuererträgen in Abzug zu bringen. Seite 9 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind Nach dem 31.12.2015 ergaben sich keine Vorgänge oder Vorfälle, die erläuterungsoder erwähnungsbedürftig wären. 7. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz Nachdem im letzten Jahr erstmalig auf Konzernebene ein positiver Jahresabschluss erzielt werden konnte, kann nunmehr in diesem Jahr abermals ein positives Jahresergebnis bilanziert werden. Der Jahresüberschuss von 1.551.332,07 € in 2014 hat sich zwar um ca.1,3 Mio. € auf 239.704,83 € in 2015 reduziert, aber damit kann immerhin im zweiten Jahr hintereinander ein positives Jahresergebnis vorgelegt werden. Wurde der letztjährige Lagebericht ausblickend mit der Frage nach der Nachhaltigkeit des vorgelegten guten Ergebnisses geschlossen, so scheint das diesjährige Ergebnis auf eine Bestätigung dieses positiven Trends hinzudeuten. Dies wird umso mehr dadurch bestätigt, dass sich gesamtwirtschaftlich der Aufschwung der deutschen Wirtschaft in 2015 fortgesetzt hat. Daneben sind die Aussichten für 2016 und 2017 - wenn auch nicht mehr in dem Tempo - weiterhin auf Wachstum ausgerichtet. So werden nach den aktuellen Prognosen Wachstumsraten für das Bruttoinlandsprodukt von 1,5 % in 2016 und von 1,6 % in 2017 erwartet. Entscheidend für diese positiven Entwicklungen sind insbesondere niedrige Arbeitslosenzahlen, erhöhter Konsum infolge niedriger Sparzinsen, ein Bauboom infolge günstiger Bauzinsen, niedrige Ölpreise sowie die Unterbringung und Versorgung von hunderttausenden Flüchtlingen, die dazu führt, dass der Staat „viel Geld in die Hand nehmen muss“, um die Unterbringung von Flüchtlingen zu gewährleisten. Natürlich sollten sich diese Entwicklungen auch auf die kommunalen Konzernabschlüsse positiv auswirken, soweit sich bei den weiteren Rahmenbedingungen keine negativen Kompensationen, z.B. infolge des Brexits, ergeben. Während also gesamtwirtschaftlich sowohl rückblickend als auch in der näheren Zukunft vieles auf weiteren Wachstum ausgerichtet ist, gilt es zu prognostizieren, ob dies auch für die Stadt Erkelenz und ihre Töchter gilt. Um hier zu verlässlichen Aussagen zu kommen, sollte daher zunächst das abgelaufene Jahr betrachtet werden. Die Ergebnisrechnung in der Konzernmutter schließt mit + 79.462,36 € ab. Gegenüber der Planung entspricht diese einer Verbesserung von 2.739.462,36 €. Zurückzuführen ist diese Verbesserung auf Mehrerträge von 4.005.942,65 € bei den ordentlichen Erträgen, Mehraufwendungen von 1.571.812,69 € bei den ordentlichen Aufwendungen sowie einem um 305.332,40 € verbessertem Finanzergebnis. Schaut man sich die Abweichungen bei den ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zum Gesamtertrags- bzw. Gesamtaufwandsvolumen im Detail an, so fällt relativ schnell auf, dass sich bei den Erträgen die Abweichungen lediglich in zwei Kontenklassen sowie bei den Aufwendungen lediglich in einer Kontenklasse ergeben. Sieht man sich nun die Ursachen bei den drei Kontenklassen an, die zu den größeren Abweichungen geführt haben, so sind die Gründe dafür relativ schnell gefunden. Die Mehrerträge von 2.543.638 € bei den Kostenerstattungen begründen sich insbesondere damit, dass das Land seine Abrechnungspraxis im Bereich der Kostenerstattungen für die Unterbringung von Flüchtlingen (Produkt 050303) im 3. Seite 10 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 Quartal 2015 nachträglich zum 01.01.2015 geändert hat. Daraus ergaben sich beim Produkt 050303 (Leistungen nach dem AsylbLG) Mehrerstattungen von ca. 1,8 Mio. € gegenüber der Planung. Bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ sind Ertragsverbesserungen von 1.740.940 € festzustellen. Im Gegensatz zu den Kostenerstattungen ist dafür nicht eine Ertragsart ursächlich, sondern es verteilen sich diese Mehrerträge insbesondere auf vier verschiedene Ertragsarten (Erträge aus der Veräußerung von Umlaufvermögen + 626.729 €; Mehrerträge aus Säumniszuschlägen u.ä. + 365.750 €; Erträge bei Rückstellungsauflösungen + 441.056 €; Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge + 417.865 €). Die erhöhten Aufwendungen von 1.307.837 €, die im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen aufzubringen sind, ergeben sich aufgrund der im Februar 2016 übermittelten Berechnung der Rheinischen Versorgungskasse. Danach sind für Personal- und Versorgungsaufwendungen weitere enorme Beträge zurückzustellen. Diese Rückstellungen summieren sich in der Bilanz zum 31.12.2015 auf mittlerweile 40.098.131 € und sind gleichzusetzen mit knapp 10 % der Bilanzsumme. Als Begründung für diese abermalige enorme Erhöhung hat die Rheinische Versorgungskasse ausgeführt, dass die Kosten für die ambulante und stationäre Pflege nochmals deutlich gestiegen seien. Dies führe zu Erhöhungen von 4,6 % gegenüber den 2014er Berechnungen. Da die Änderungen vor allem die hohen Alter betreffen, sind die Auswirkungen auf die Beihilferückstellungen umso höher, je älter eine Person zum Bewertungsstichtag ist. Zusammenfassend können aus diesen Abweichungen als auch aus der Analyse der Vorjahresergebnisse bei der NKF-Mutter die folgenden maßgeblichen Einflussfaktoren für die zukünftigen Ergebnisse festgehalten werden: 1. Bei der Aufnahme und Unterbringung der Asylbewerber ist für 2015 erkennbar, dass die damit verbundenen unmittelbaren Aufwendungen durch Zuweisungsbeträge gedeckt sind. Ähnlich wird sich die Situation in 2016 darstellen. Ab 2017 wird jedoch die Zuweisungspraxis dahingehend umgestellt, dass eine Spitzabrechnung der Aufwendung nach der Anzahl der Flüchtlinge und der jeweiligen Dauer des Aufenthaltes erfolgen wird. Fraglich ist also, ob die Zuweisungen dann noch immer die damit verbundenen Aufwendungen decken. Es können sich demnach sowohl aus der Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge als auch aus der Erstattung der damit verbundenen Aufwendungen Beeinträchtigungen für künftige Haushalte ergeben. 2. Obwohl in diesem Jahr im Kernhaushalt der Produktbereich 06 – Kinder- Jugend- und Familienhilfe – in der Ausführung nahezu wie geplant verlaufen ist, gilt es weiterhin bei einem Gesamtaufwendungen von nahezu 18,7 Mio. € genau zu beobachten wie in diesem Bereich die Entwicklung ist. Hier gilt es sowohl hinsichtlich der fachlichen Umsetzung als auch hinsichtlich der Erstattungspraxis vom Land und Bund auf eine auskömmliche Entwicklung zu achten. 3. Bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen hat das laufende Jahr wieder einmal gezeigt, dass die Rückstellungen für Beihilfen und Versorgungsaufwendungen nahezu unkalkulierbar sind. Hier sind Mehraufwendungen von mehr als 1 Mio. € gegenüber der Planung keine Seltenheit. Zukünftig sollten daher neben den aktuellen Berechnungen der Rheinischen Versorgungskasse zusätzliche Puffer bereits bei der Planung eingebaut werden, um so wenigsSeite 11 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 tens halbwegs vor unerfreulichen Überraschungen im Rahmen des Jahresabschlusses gewappnet zu sein. 4. Weiterhin ein bestimmendes Thema bleibt die Kreisumlage. Waren 2014 noch 19,99 Mio. € an den Kreis abzuführen, so belief sich diese Summe in 2015 schon auf 20,92 Mio. € - der Haushaltsansatz in 2016 sieht sogar einen Betrag von 21,29 Mio. € vor. Dieser Summe liegt letztendlich ein aktueller Kreisumlagebedarf von 123,0 Mio. € zugrunde. Dies vorausgeschickt, ist erkennbar, dass jede weitere Million an Kreisumlagebedarf eine erhebliche zusätzliche Belastung für künftige Abschlüsse bedeuten würde. Es gilt also weiterhin Richtung Landrat eine fortlaufende Aufgabenkritik und damit einhergehend, eine strikte Spardisziplin im Kreishaus einzufordern. 5. Die Entwicklungen der letzten vier Jahre im Bereich der „Steuern und ähnlichen Abgaben“ lassen erkennen, dass diese Kontenklasse insbesondere von der „Gewerbesteuer“ und dem „Gemeindeanteil an der Einkommensteuer“ getragen wird. Hier lässt sich relativ leicht ablesen, dass Schwächen bei einer dieser beiden Ertragsarten unwillkürlich zu einem schlechteren Jahresergebnis führen (vgl. 2013). Andererseits kann jedoch festgehalten werden, dass eine positive Entwicklung in dieser Kontenklasse ein elementarer Baustein für gute Jahresergebnisse war bzw. ist. Sich in dieser Kontenklasse abzeichnende Verschlechterungen müssen daher frühzeitig erkannt und zumindest mittelfristig mit entsprechenden Gegenmaßnahmen kompensiert werden. 6. Die Ausgleichsrücklage weist nach Verrechnung des Jahresüberschusses einen Bestand von 10.553.281,77 € aus. Ein in der kommunalen Landschaft relativ seltenes Bild, wodurch einerseits kurzfristige Verschlechterungen im Jahresverlauf kompensiert werden können, aber andererseits auch Anreize gegeben sein sollten, weiterhin eine kontinuierliche und nachhaltige Haushaltswirtschaft zu betreiben. Genau wie in der Ergebnisrechnung, sollte auch in der Finanzrechnung der eingeschlagene Weg konsequent fortgesetzt werden. So können Reduzierungen in der Verschuldung nicht nur für andere sinnvolle Investitionen genutzt werden, sondern diese wirken sich gleichzeitig ergebnisverbessernd in der Ergebnisrechnung aus. Nettokredittilgungen von 11,9 Mio. € in 8 Jahren als auch eine jährliche Reduzierung des Zinsaufwandes von etwas mehr als 1 Mio. € sprechen dabei eine eindeutige Sprache! Bei aller „Einspareuphorie“ darf natürlich nicht vergessen werden, sinnvolle städtebauliche Investitionen als auch im Rahmen der Daseinsvorsorge notwendige Investitionen konsequent weiterhin durchzuführen. Unter Berücksichtigung der zuvor aufgeführten Chancen und Risiken wurde der 2016er Haushaltsplan wieder kaufmännisch vorsichtig geplant. Dabei wurden insbesondere folgende Punkte berücksichtigt: 1. Die vom Land vorgegebenen Orientierungsdaten wurden unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten angewandt. Seite 12 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 2. Bei der Gewerbesteuer wurden nicht nur der Mittelwert aus den drei vorherigen Rechnungsergebnissen berücksichtiget, sondern es wurde insbesondere auch die Entwicklung des laufenden Jahres (2015) als auch in 2016 zu erwartende Besonderheiten mit in den 2016er Haushaltsansatz eingerechnet. 3. Die Einkommensteueranteile wurden unter Berücksichtigung der Entwicklung des laufenden Jahres mit der im Orientierungsdatenerlass vorgesehenen Steigerungsrate errechnet. 4. Bei den Kostenerstattungen im Bereich der Flüchtlingshilfe wurden insbesondere die vom Städte- und Gemeindebund NRW am 28.09.2015 veröffentlichten gemeindescharf berechneten Zuweisungsbeträge berücksichtigt. 5. Für die Entgelte der tariflich Beschäftigten wurden ab dem 01.03.2016 Steigerungsraten von 3,0 % eingeplant. Die Beamtenbesoldung wurde entsprechend der zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung für 2016 bereits feststehenden Steigerungsrate berechnet (Erhöhung ab dem 01.08.2016). Die Pensionsund Beihilferückstellungen wurden entsprechend der aktuellen Vorgaben der Rheinischen Versorgungskasse eingeplant. 6. Die zu zahlende Kreisumlage wurde in Abstimmung mit dem Landrat entsprechend der Finanzkraft eingeplant. 7. Die Abschreibungen wurden aufgrund von aktuellen Berechnungen und unter Berücksichtigung von zukünftigen Investitionen hochgerechnet. 8. Bei den übrigen Aufwendungen wurden die Fachämter aufgefordert, die Ansätze so genau wie möglich zu berechnen. Neben dieser finanzwirtschaftlichen Betrachtung wurde im letzten Jahr erstmalig eine Einschätzung der Lage durch den kompletten Verwaltungsvorstand vorgenommen. Eine solche Einschätzung durch den Verwaltungsvorstand wurde natürlich in diesem Jahr wieder vorgenommen. Dabei haben die Dezernenten als auch der Bürgermeister eine Einschätzung der Chancen und Risiken aus ihrer jeweiligen Sicht vorgenommen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird dahingehend auf die Ausführungen im Rahmen des 2015er Lageberichts beim NKF-Abschluss der Mutter verwiesen. Die dort vorgenommenen Einschätzungen sind vollumfänglich auch auf die gegenwärtige Lage beim „Konzern Stadt Erkelenz“ übertragbar. Für einen Konzernabschluss sind natürlich nicht nur die Entwicklungen des Mutterunternehmens wichtig, sondern natürlich auch die der Töchter maßgeblich. Während die GEE mbH als auch die Kultur GmbH sowohl aufgrund ihrer Bilanzsummen als auch aufgrund ihrer jährlichen Ergebnisse keiner detaillierten Lagebetrachtung bedürfen, können im „Konzern Stadt Erkelenz“ jedoch die Abschlüsse und Entwicklung des Städtischen Abwasserbetriebes sowie der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) das Ergebnis als auch die Entwicklung des Konzerns entscheidend beeinflussen. Der Städtische Abwasserbetrieb konnte im abgelaufenen Jahr in seinem Einzelabschluss einen Jahresüberschuss von knapp 2,4 Mio. € ausweisen. Dabei wurde Seite 13 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 nicht nur das prognostizierte Ergebnis planmäßig erwirtschaftet, sondern sogar noch leicht übertroffen. Dieses Ergebnis reiht sich damit in die guten Abschlüsse des Abwasserbetriebes der vergangenen Jahre ein. Gut ist dabei nicht nur im Sinne eines wirtschaftlichen Erfolges zu interpretieren, sondern auch so zu verstehen, dass die landesweit günstigen Schmutz- und Niederschlagswassergebühren im Sinne der Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger weiterhin beibehalten werden können. Daneben zeigt die Prognose für den mittelfristigen Planungszeitraum auf, dass die Abwassergebühren allenfalls moderat angehoben werden müssen und dass zumindest bis 2019 weiterhin mit konstant guten Jahresüberschüssen zu rechnen ist, die so weiterhin zum Erfolg des Konzerns in künftigen Jahren beitragen werden. Wie bereits erwähnt, ist neben dem Städtischen Abwasserbetrieb die Entwicklung der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG für den des Konzernabschluss maßgeblich. Nach den sehr guten Ergebnissen in den Jahren 2010 bis 2014 hat der aktuelle Abschluss der GEE eine Konsolidierungsphase mit einem Ergebnis von + 64.443,00 € eingelegt. Die Verschlechterung gegenüber den Vorjahren ist insbesondere darauf zurück zu führen, dass in den Vorjahren große Baugebiete, wie das „Oerather Mühlenfeld“, „Gerderath - An der Burg“ und „Schwanenberg - Tichelkamp“, innerhalb von ganz kurzer Zeit vermarktet werden konnten. Demzufolge wurden in 2015 mehr oder weniger nur noch Restgrundstücke verkauft und die hohen Umsatzerlöse der Vorjahre konnten dementsprechend nicht erreicht werden. Auf der anderen Seite ist die Nachfrage im Stadtgebiet nach erschlossenen Baugrundstücken weiterhin hoch. Dabei wirken sich insbesondere die weiterhin günstigen Bauzinsen nachfragebelebend für Baugrundstücke aus. Es gilt also kurzfristig Grundstücke zu erwerben, Planungsrecht zu schaffen, die Erschließung von Baugebieten vorzunehmen und die erschlossenen Grundstücke zu vermarkten. Die Rahmenbedingungen sind dafür grundsätzlich weiterhin günstig. Erschwerend für die kurzfristige Realisierung dieser Pläne ist jedoch, dass nicht genügend Ackerflächen zum Tausch seitens der GEE angeboten werden können. Hier gilt es weiterhin kreative Ideen zu entwickeln, um diesem Dilemma zu begegnen. Nur wenn dies geschafft wird, wird es kurz- bis mittelfristig möglich sein, den Nachfragebedarf entsprechend zu sättigen. Letztendlich bleibt festzuhalten, dass auch 2015 die Ergebnisrechnung mit einem positiven Gesamtergebnis von 239.704,83 € abgeschlossen werden konnte. Dieses Ergebnis ist zwar nicht ganz so gut wie in 2014, aber bestätigt gleichwohl den positiven Trend der letzten Jahre. Maßgeblich für diesen sehr erfreulichen Geschäftsverlauf in 2015 sind - wie in den letzten Jahren - sowohl die Geschäftsverläufe beim Mutterunternehmen als auch die Geschäftsverläufe bei den Töchtern. Soweit sich die zuvor genannten Chancen und Risiken annähernd mittelfristig austarieren, dürfte auch bei den kommenden Konzernabschlüssen mit ähnlich guten Ergebnissen zu rechnen sein.“ 3.4 Zusammenfassende Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns Stadt Erkelenz im Wesentlichen von der zukünftigen finanziellen Entwicklung nicht nur innerhalb der Stadtgrenzen, sondern auch von den Seite 14 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängen. Diese verlaufen gesamtwirtschaftlich gesehen zur Zeit positiv. Wie im Lagebericht geschildert, tragen der Bauboom aufgrund der niedrigen Zinsen, niedrige Ölpreise, die Flüchtlingswelle usw. zu dem momentanen Aufschwung bei. Der Beurteilung des Kämmerers, dass dieser Wachstumstrend auch die nahe Zukunft noch bestimmt, schließt sich die Örtliche Rechnungsprüfung an. Inwieweit die Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge sich zum Nutzen oder zu einem Risiko entwickelt, kann auch zum Berichtszeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Ähnlich verhält es sich mit den Kosten für Rückstellungen für Beihilfen und Versorgungsaufwendungen. Auch hier ist die Entwicklung kaum absehbar. Der Wunsch nach Bildung eines „Puffers“ bei den Rückstellungen ist verständlich, würde aber, wenn es über die kaufmännisch vorsichtigen Planungen hinausgeht, der geplanten Einstellung einer stillen Reserve gleichkommen. Dies ist bilanztechnisch kritisch zu sehen, da die Gemeinde ihre Vermögenswerte und Verpflichtungen grundsätzlich mit sachgerechten Wertansätzen auf der Aktivseite und Passivseite anzusetzen hat. Die mittlerweile jährliche Veränderung der Kreisumlage, die in 2015 und absehbar schon für 2016 wiederum steigen wird, hat sich zu einem Risiko für zukünftige Abschlüsse entwickelt. Eine Stabilisierung wird auch seitens der Örtlichen Rechnungsprüfung nicht gesehen. Die Beteiligungen des Landes bzw. Bundes an den Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen hat sich erfreulicherweise für 2015 und 2016 als auskömmlich dargestellt. Das Ergebnis der Konzernmutter stellt sich in diesem Jahr wiederum positiv dar, was aufgrund der Prognosen nicht unbedingt zu erwarten war. Die Tendenz aus den letzten Jahren hat sich also nochmals fortgesetzt und führt, unter Mithilfe der Töchter zu einem, wenn auch niedrigeren, positiven Gesamtergebnis: 2012 (- 2.171.006,68€) 2013 (- 107.671,61€) 2014 (+1.551.332,07€) 2015 (+ 239.704,83€) Die Ausgleichsrücklage wird daher weiterhin geschont und kann noch für einige Zeit Mehrbelastungen auffangen. Die „Töchter“ nehmen im Konzern Stadt Erkelenz weiterhin eine wichtige Position ein. Die GEE, die sich ja, wie bereits im letzten Lagebericht angekündigt, in einer Konsolidierungsphase befindet, hat ein geringeres, aber positives Ergebnis erwirtschaftet. Aus dem Bereich der GEE fließt in diesem Jahr ein Betrag von 64.443 € in das Gesamtergebnis. Nach Aussage der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidaudit GmbH, die den Jahresabschluss der GEEmbH & Co KG prüft, ist die finanzielle Lage der Gesellschaft weiterhin als stabil einzustufen. Für die zukünftige Entwicklung zeigt die 2014 entstandene Geschäftsidee, Ackerlandflächen für Tauschzwecke zu erwerben, erste Erfolge. Im Geschäftsjahr 2015 sind bereits ca. 3 Hektar erworben worden und in 2016 Verhandlungen für den Erwerb weiterer 2 Hektar abgeschlossen. Das Ergebnis für 2016 wird auf dem Niveau von 2015 erwartet. Die Fragestellung des letzten Jahres aus Sicht der Örtlichen Rechnungsprüfung, wie lange noch der Bedarf an Baugrundstücken für junge Familien bereitgestellt werden Seite 15 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 kann bzw. auch tatsächlich nachgefragt wird, muss dabei weiterhin offen bleiben. Auch der noch immer historisch niedrige Zinssatz spielt hier mithin eine entscheidende Rolle. Weitere Betätigungsfelder sollten daher frühzeitig erschlossen werden, um bei evtl. steigenden Zinsen und oder wegbrechender Nachfrage Alternativen aufzeigen zu können. Für den Abwasserbetrieb kann dagegen mit einem wiederum guten Ergebnis in 2015 aufgewartet werden und das bei weiterhin auf einem landesweit günstigen Niveau der Gebührensätze. Er erweist sich als der Fels in der Brandung mit dauerhaft guten bis sehr guten Ergebnissen und auch entsprechenden Prognosen für die nahe Zukunft. Die Kontinuität der Planungs- und Ist-Daten wird auch durch die Prüfungsgesellschaft Dr. Paffen, Schreiber und Partner mbB im Prüfungsbericht herausgestellt. Die weitere Tochter, die „Kultur GmbH“ hat im Jahr 2015 mit einem positiven Jahresergebnis (8.303,29 €) abgeschlossen. Seitens der Konzernmutter wurde für das Jahr 2015 erstmalig seit der Gründung im Jahr 2006 eine Erhöhung des Zuschusses von 125.000,-- € auf 135.000,-- € beschlossen. Ein Fehlbetrag konnte damit vermieden und ein Überschuss erzielt werden. Aufgrund der Aufgabenstellung wird die Kultur GmbH jedoch immer auf Zuschüsse der Konzernmutter angewiesen sein. Die weitere Einschätzung der Konzernleitung bezüglich der Entwicklung der Töchter wird auch in diesem Jahr geteilt. Die kaufmännisch vorsichtigen Planungen für den laufenden Haushalt 2016 sowie den bereits im Entwurf vorliegenden Haushalt 2017 werden seitens der Örtlichen Rechnungsprüfung weiterhin unterstützt. Zur Einschätzung des Lageberichts des Verwaltungsvorstandes wird an dieser Stelle wiederum in die Prüfung des Jahresabschlusses der Konzernmutter Stadt Erkelenz verwiesen. Die Gesamtsicht der Chancen und Risiken im Gesamtlagebericht 2015 in Bezug auf die Töchter steht somit nicht im Gegensatz zu den Erkenntnissen der Örtlichen Rechnungsprüfung. Die Darstellung der Beurteilung der Gesamtlage mit ihren Chancen und Risiken sowie der künftigen Entwicklung des Konzerns Stadt Erkelenz ist aus Sicht der Örtlichen Rechnungsprüfung als Konzernabschlussprüfer plausibel und zutreffend. 3.5 Unregelmäßigkeiten Unregelmäßigkeiten wurden nicht festgestellt. Seite 16 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 4.1 Gegenstand der Prüfung Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung des Gesamtabschlusses sind in § 116 Abs. 6 GO NRW geregelt. Danach ist der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) vermittelt. Zudem erstreckt sich die Prüfung darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung wurde die Buchführung, der Gesamtabschluss, bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz, Gesamtanhang und Gesamtlagebericht, auf die Beachtung der für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften, die sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen geprüft. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften ist nur insoweit Gegenstand der Gesamtabschlussprüfung, sofern sich aus diesen Vorschriften üblicherweise Auswirkungen auf den Gesamtabschluss oder den Gesamtlagebericht ergeben. Der Gesamtlagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Gesamtabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns Stadt Erkelenz vermittelt. Dabei wurde geprüft, ob die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Darüber hinaus wurde geprüft, ob der Gesamtlagebericht die in § 116 Abs. 4 GO NRW geforderten Angaben zum Bürgermeister, zum Kämmerer sowie den Ratsmitgliedern enthält. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht tragen die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, diese Unterlagen und die darin gemachten Angaben im Rahmen einer pflichtgemäßen Prüfung dahin gehend zu beurteilen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Konzernrechnungslegung beachtet worden sind. Die Prüfung erstreckte sich insbesondere auf die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, die Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse und die Ordnungsmäßigkeit der Konsolidierungsmaßnahmen sowie der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze. Seite 17 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 4.2 Art und Umfang der Prüfung Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Gesamtabschlussprüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die „Leitlinien zur Berichterstattung bei kommunalen Jahresabschlussprüfungen (IDR-L-300)“ und unter zu Hilfenahme der Prüfsoftware AuditSolutions für Kommunale Prüfung der Fa. Audicon vorgenommen. Demnach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Der Gesamtlagebericht ist zudem dahingehend zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. In diesem Rahmen ist die Vollständigkeit und – soweit es sich um prognostische Angaben handelt – die Plausibilität der Angaben geprüft worden. Die Prüfung umfasste weiterhin den Konsolidierungskreis, die Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse sowie die Konsolidierungsmaßnahmen. Im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes hat sich die Örtliche Rechnungsprüfung zunächst ein Urteil über die wirtschaftliche und rechtliche Situation des Konzerns Stadt Erkelenz gebildet. Der Prüfungsansatz hat zu folgenden Schwerpunkten des Prüfungsprogramms geführt: • • • • die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der Summenabschluss einschließlich entsprechender Überleitungen und Anpassungen an die für den Gesamtabschluss maßgeblichen Bewertungsmethoden, die Konsolidierungsmaßnahmen (Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung) sowie Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang, Gesamtlagebericht und Kapitalflussrechnung. Die gesetzlichen Vertreter des Konzerns Stadt Erkelenz haben die von der Örtlichen Rechnungsprüfung erbetenen Auskünfte erteilt und Nachweise vorgelegt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses wurde mit der Prüfsoftware AuditSolutions zur Prüfung des NKF-Gesamtabschlusses (einschließlich Fragenkatalog) durchgeführt. Als Arbeitsgrundlage dienten die Regelungen des NKF-Gesetzes hinsichtlich der Aufstellung bzw. Prüfung des kommunalen Gesamtabschlusses. Sofern keine eigenen gesetzlichen Regelungen vorhanden waren, wurde auf die Regelungen des HGB in der Fassung vom 25.05.2009 bzw. dessen Kommentierung in Bezug auf die Konzernrechnungslegung in der Privatwirtschaft zurückgegriffen. Seite 18 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 Daneben wurde die Handreichung des Innenministers des Landes NRW zur Anwendung des NKF (7. Auflage, Oktober 2016, unter Berücksichtigung des 1. NKFWeiterentwicklungsgesetzes) sowie die Handlungsempfehlungen des Modellprojektes zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im NKF, Stand September 2009, verwendet. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erfolgte (mit Unterbrechungen) im Zeitraum 01.08.2016 bis 25.11.2016. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet. 5 Feststellung und Erläuterungen zur Gesamtabschlussrechnungslegung 5.1 Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis umfasst diejenigen wirtschaftlich und organisatorisch verselbstständigten Aufgabenbereiche der Kommune, die im Wege der Vollkonsolidierung bzw. Equity-Methode in den Gesamtabschluss nach § 116 Abs. 2 GO NRW einbezogen werden müssen. Zweck der Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist die Festlegung, welche verselbstständigten Aufgabenbereiche (vAB) zusammen mit der Kernverwaltung selbst eine Einheit („Konzern Kommune“) bilden. Betriebe, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune von untergeordneter Bedeutung sind, müssen nicht einbezogen werden. In den vorausgehenden Gesamtabschlüssen ist der Konsolidierungskreis intensiv geprüft worden. Es sind keine Tochterunternehmen oder weitere Beteiligungen dem Konzern beigetreten. Der Konsolidierungskreis für den Gesamtabschluss 2015 der Stadt Erkelenz besteht daher weiterhin aus: 1. 2. 3. 4. Städtischer Abwasserbetrieb, Grundstücks- u. Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH, Grundstücks- u. Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbh & Co KG, Kultur GmbH und ist gemäß § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. §§ 300, 301 und 303 bis 305 und §§ 307 bis 309 des Handelsgesetzbuches (HGB) zu konsolidieren. Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist nach den Feststellungen der Örtlichen Rechnungsprüfung ordnungsgemäß vorgenommen worden. Dies wurde auch durch den in der Sitzung vom 14.09.2016 zur Kenntnis gegebenen Prüfbericht über die Gesamtabschlüsse der Jahre 2010 - 2013 der Gemeindeprüfungsanstalt bestätigt. Seite 19 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 5.2 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse Betrieb Städtischer Abwasserbetrieb Erkelenz Kultur GmbH der Stadt Erkelenz Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft GEE der Stadt Erkelenz mbH u. Co. KG Grundstücks-und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Dr. Paffen, Schreiber & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG FIDAUDIT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Erkelenz FIDAUDIT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Erkelenz Die Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden von Wirtschaftsprüfern in einer den §§ 316 ff. HGB entsprechenden Weise geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss 2015 (Haushalt der Stadt Erkelenz) wurde ebenfalls mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und wurde durch den Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 21.09.2016 festgestellt. 5.3 Konsolidierungsmaßnahmen Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO sind verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlichrechtlicher Organisationsformen entsprechend den §§ 300, 301 und 303 bis 305 und §§ 307 bis 309 des Handelsgesetzbuches (HGB) zu konsolidieren. Die Kapitalkonsolidierung nach § 301 HGB wurde im Gesamtabschluss im Einzelnen dargestellt und erläutert. Bei der Kapitalkonsolidierung wurde, wie von der Gemeindeprüfungsanstalt empfohlen, der passive Unterschiedsbetrag aus der Konsolidierung der Stadthalle mit der allgemeinen Rücklage erfolgsneutral verrechnet. Es erfolgt somit kein Ausweis eines passiven Unterschiedsbetrages mehr in der Bilanz. Aus Sicht der Örtlichen Rechnungsprüfung ist diese „Empfehlung“ nicht nachvollziehbar. Der entsprechende § 301 des Handelsgesetzbuches ist nicht geändert worden. Darin heißt es nach wie vor in Absatz 3 „ Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag ist in der Konzernbilanz ……. wenn er auf der Passivseite entsteht, unter dem Posten „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ nach dem Eigenkapital auszuweisen.“ Seite 20 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 Eine Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage ist dort nicht vorgesehen. Weiterhin besteht hier die Auffassung, dass eine solche Verrechnung aus Transparenzgründen unterbleiben sollte, da hierdurch ein falsches Bild über die Höhe der Allgemeinen Rücklage entsteht. Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 303 HGB wurden bei der Schuldenkonsolidierung Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen eliminiert. Das Ziel dieses Konsolidierungsschrittes ist es, dass die Stadt Erkelenz aus Konzernsicht keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber sich selbst (Kernverwaltung und Betriebe) bilanziert. Hierdurch würde die Bilanz unnötig aufgebläht. Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 304 HGB werden Zwischenergebnisse konsolidiert. Von einer Zwischenergebniseliminierung wurde gem. § 50 Abs. 1 u. 2 GemHVO abgesehen, da Lieferungen und Leistungen zwischen den Konzernbetrieben zu üblichen Marktbedingungen vorgenommen wurden. Die Ermittlung der Wertansätze würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und ist für die VSEF-Lage von untergeordneter Bedeutung. Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 305 HGB wurde die Aufwands- und Ertragskonsolidierung durchgeführt. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach § 305 HGB eliminiert die konzerninternen Aufwendungen und Erträge, die in den Einzelabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen enthalten sind. Die Buchungen sind im Einzelnen aufgeführt. Die aufgeführten Buchungen wurden anhand der vorgelegten Buchungsbelege geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen. 5.4 Gesamtabschlussstichtag Der Gesamtabschlussstichtag (31. Dezember 2015) entspricht dem Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens (Stadt Erkelenz) und der einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche. 5.5 Gesamtabschlussbuchführung und Konsolidierungsunterlagen Der Gesamtabschluss wird manuell aus den Jahresabschlüssen der einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche entwickelt. Die Gesamtabschlussbuchführung wird durch die Kämmerei mit Hilfe von Microsoft Excel erledigt. Die Excel-Tabellen wurden der Örtlichen Rechnungsprüfung zu Prüfzwecken zur Verfügung gestellt. Das Fachamt sammelt während des Jahres die für die Konsolidierungsbuchungen erforderlichen Belege der verselbstständigten Aufgabenbereiche. Diese Belege wurden stichprobenartig geprüft. Seite 21 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 5.6 Ordnungsmäßigkeit der Gesamtabschlussrechnungslegung Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Gesamtabschlussbuchführung und die weiteren geprüften Unterlagen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wurden beachtet. 6 Feststellung und Erläuterungen zum Gesamtabschluss und zum Gesamtlagebericht 6.1 Gesamtabschluss Gem. § 49 Abs. 1 GemHVO besteht der Gesamtabschluss aus 1. der Gesamtergebnisrechnung, 2. der Gesamtbilanz, 3. dem Gesamtanhang. Der Gesamtabschluss und die dafür angewandten Konsolidierungs-, Bilanzierungsund Bewertungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Der Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2015 ist ordnungsgemäß aus den Zahlen der Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche und den ergänzenden Nachweisen zu den Konsolidierungsmaßnahmen entwickelt worden. Die Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden nach den gesetzlichen Vorschriften von den beauftragten Wirtschaftsprüfern testiert. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 der Stadt Erkelenz wurden durch die Örtliche Rechnungsprüfung geprüft. Mit Datum vom 14.09.2016 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung ist die Überleitung und Weiterverarbeitung der Daten aus den Jahresabschlüssen durch die Örtliche Rechnungsprüfung geprüft worden. Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Erkelenz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz vermittelt. 6.2 Gesamtlagebericht Der Gesamtlagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften nach § 51 Abs. 1 GemHVO NRW. Er steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild über die Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. Die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung werden vollständig und zutreffend dargestellt. Seite 22 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 6.3 Gesamtanhang Gem. § 51 Abs. 2 GemHVO NRW sind zu den Posten der Gesamtbilanz und den Positionen der Gesamtergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die Wertansätze beurteilen können. Die Anwendung von zulässigen Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist im Einzelnen anzugeben. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen nach den Empfehlungen aus dem Modellprojekt zum NKF-Gesamtabschluss wurde im Gesamtanhang zutreffend erläutert. Gem. § 51 Abs. 3 GemHVO ist dem Gesamtanhang eine Kapitalflussrechnung beizufügen. Der zugrunde liegende Deutsche Rechnungslegungsstandard (DRS) Nr. 2 wurde in 2014 erweitert zum DRS 21. Er wurde vom Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB in der dort beschriebenen Form als Empfehlung bekannt gemacht. Die Anwendung des neuen Standards begründet somit die Vermutung, dass die GoB`s der Konzernrechnungslegung beachtet worden sind. Die Kapitalflussrechnung wurde, wie bereits im letzten Jahr, nach dem neuen Standard erstellt. Die Prüfung erfolgte daher auch auf Grundlage des neuen Standards, auch wenn die GemHVO, in welcher noch der alte Standard Nr. 2 festgelegt ist, noch nicht angepasst wurde. Die Ableitung der Kapitalflussrechnung sowie die erforderlichen Angaben zum Zahlungsmittelbestand wurden geprüft. Die Kapitalflussrechnung ist dem Gesamtanhang als Anlage 3 beigefügt. Sie stellt zeitbezogen die Zahlungsströme der wirtschaftlichen Gesamtheit „Stadt Erkelenz“ dar, die zur Veränderung des Zahlungsmittelbestandes führen und gibt Auskunft darüber, wie die Kernverwaltung der Stadt zusammen mit ihren Betrieben, soweit diese in den Gesamtabschluss einbezogen sind, die finanziellen Mittel erwirtschaftet. Zahlungsströme zwischen der Stadt Erkelenz als Mutterunternehmen und den vollkonsolidierten Tochterunternehmen dürfen nicht enthalten sein (konzerninterne Beziehungen); es werden nur Zahlungsströme erfasst, die mit außerhalb des Gesamtabschlusses stehenden Dritten bestehen. Der Cashflow aus laufender Verwaltungs-/ Geschäftstätigkeit stammt in erster Linie aus der ertragswirksamen Tätigkeit der Kernverwaltung und der vollkonsolidierten Tochterunternehmen. Es werden hier Zahlungen erfasst, die als Erträge oder Aufwendungen das Jahresergebnis beeinflussen und aus der allgemeinen Verwaltungs-/ Geschäftstätigkeit entstehen. Für den Cashflow aus Investitionstätigkeit werden die Zahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagen erfasst. Beim Cashflow aus Finanzierungstätigkeit werden Ansprüche Dritter aus bestehenden Finanzschulden aufgezeigt. Der gemeindliche Gesamtabschluss soll mit einer Gesamtkapitalflussrechnung zusätzlich zur Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung seiner Aufgabe der Unterstützung der Steuerung besser gerecht werden. Seite 23 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 Ab dem Aufstellungsjahr 2012 wurde die direkte Methode der Darstellung gewählt. Diese wurde in den Folgejahren beibehalten und somit wird dem Grundsatz der Stetigkeit auch in diesem Bereich Rechnung getragen. Die Kapitalflussrechnung 2015 entspricht bereits dem neuen Standard und gibt ausreichend Auskunft über die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Erwirtschaftung der finanziellen Mittel des Konzerns Stadt Erkelenz. Weitere Informationen, wie z.B. die Erläuterung des Zahlungsmittelbestandes, sind direkt unter der Kapitalflussrechnung angegeben. 6.4 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses Der vorliegende Gesamtabschluss 2015 gibt die Ergebnisse der Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sowie den Abschluss der Stadt Erkelenz unter Eliminierung der Leistungsbeziehungen zusammengefasst wieder. Der vorliegende Gesamtabschluss macht deutlich, dass die verselbstständigten Aufgabenbereiche innerhalb des Konzerns Stadt Erkelenz zu einem positiven Gesamtergebnis gegenüber dem Kernhaushalt der Stadt geführt haben. Der vorliegende Konzernabschluss entspricht in Gliederung und Bewertung den gesetzlichen Vorschriften. 6.5 Erläuterungen zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage 6.5.1 Vermögens- und Schuldengesamtlage Die Bilanz des Gesamtabschlusses 2015 weist sowohl auf der Aktivseite als auch auf der Passivseite die Bilanzsumme i.H.v. 460.280.707,70 € aus. Die Einzelpositionen der Gesamtbilanz werden wie folgt in der Gesamtbilanz zusammengefasst und im Vergleich mit den Vorjahren 2013 und 2014 dargestellt. Seite 24 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme 430.814.344,48 € 30.229.750,91 € 2.198.475,43 € 2.209.555,16 € 2.029.051,27 € -180.503,89 -8,210412% 459.927.387,40 € 463.253.650,55 € 460.280.707,70 € -2.972.942,85 -0,646394% 193.324.639,42 € 31.12.2015 194.260.189,63 € Differenz 935.550,21 in % 0,486314% 111.907.905,54 € 36.370.689,01 € 1.979.519,39 € 225.212,24 € 54.006.414,41 € 56.441.724,23 € 110.955.086,80 € 34.626.110,60 € 1.850.568,93 € 227.645,03 € 56.372.244,04 € 53.035.328,11 € -952.818,74 -1.744.578,41 -128.950,46 2.432,79 2.365.829,63 -3.406.396,12 -0,922526% -4,611209% -6,167901% 1,084890% 4,466932% -5,433558% 8.997.546,31 € 8.953.534,56 € -44.011,75 -0,519952% 460.280.707,70 € -2.972.942,85 -0,646394% 31.12.2013 Passiva 192.375.789,17 € Eigenkapital Sonderposten 103.283.673,96 € für Zuwendungen 37.833.428,08 € für Beiträge 2.090.670,05 € für Gebührenausgleich 224.242,99 € für sonstige Sonderposten 52.963.187,55 € Rückstellungen 62.691.817,11 € Verbindlichkeiten Passive Rechnungs8.464.578,49 € abgrenzungsposten 459.927.387,40 € Bilanzsumme 31.12.2014 31.12.2015 Differenz Vorjahr 422.678.718,55 € -8.135.625,93 35.572.937,88 € 5.343.186,97 31.12.2013 430.722.040,08 € 27.006.871,89 € 31.12.2014 463.253.650,55 € in % -1,888834% 19,784546% 6.5.2 Ertragsgesamtlage Die Gesamtergebnisrechnung schließt mit einem Gesamtergebnis von 239.704,83€. Gesamtergebnisrechnung 2013 107.671,61 € Gesamtjahresfehlbetrag Gesamtjahresüberschuss 2014 1.551.332,07 € 2015 239.704,83 € Seitens der Örtlichen Rechnungsprüfung werden zur Gesamtergebnisrechnung 2015 noch folgende Kennzahlen ergänzt: Personalintensität Personalintensität 2013 2014 2015 20,83 % 22,69 % 22,86 % Die Personalintensität gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Gesamtaufwendungen ausmachen. Der Orientierungswert liegt bei ca. 20 %. Seite 25 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 Sach- und Dienstleistungsintensität Sach- u. Dienstleistungsintensität 2013 2014 2015 18,66 % 17,00 % 17,20 % Die Sach- und Dienstleistungsintensität lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich der Konzern für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Der Durchschnittswert bei den kreisangehörigen Kommunen liegt bei ca. 18 %. 6.5.3 Finanzgesamtlage Kennzahlen zur Gesamtfinanzlage: 2013 2014 2015 Eigenkapitalquote I 41,83% 41,73% 42,20% Eigenkapitalquote II 72,51% 73,74% 73,83% Abschreibungsintensität 11,96% 11,29% 11,61% Anlagendeckungsgrad I 44,66% 44,87% 45,96% Anlagendeckungsgrad II 93,76% 95,16% 95,13% Die Zahlungsströme vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 innerhalb des Konzerns Stadt Erkelenz werden in der Kapitalflussrechnung (s. auch Punkt 6.3) dargestellt. Seite 26 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 7 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung Nach dem Ergebnis der Prüfung erteilt die Örtliche Rechnungsprüfung dem als Anlage beigefügten Gesamtabschluss 2015 und dem Gesamtlagebericht 2015 des Konzerns Stadt Erkelenz den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Bestätigungsvermerk der Örtlichen Rechnungsprüfung „Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss 2015, bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang, nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 6 GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichts in der Zeit vom 01.08.2016 bis 25.11.2016 geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, einbezogen worden. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäftsund Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns Stadt Erkelenz berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung - der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche, - der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, - der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden, - der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie - eine Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Seite 27 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Gesamtabschluss den haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie den sie ergänzenden Regelungen der örtlichen Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die Haushaltswirtschaft des Konzerns Stadt Erkelenz beziehen. Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und vermittelt insgesamt auch ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. In diesem Bericht werden die Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung des Konzerns zutreffend dargestellt.“ Erkelenz, den 25. November 2016 Lothar Jansen Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss sich den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Erkelenz, den 25. November 2016 Lothar Jansen Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung Seite 28 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 8 Bestätigungsvermerk „Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss 2015, bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang, nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 6 GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichts in der Zeit vom 01.08.2016 bis 25.11.2016 geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, einbezogen worden. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäftsund Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns Stadt Erkelenz berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung - der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche, - der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, - der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden, - der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie - eine Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Gesamtabschluss den haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie den sie ergänzenden Regelungen der örtlichen Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die Haushaltswirtschaft des Konzerns Stadt Erkelenz beziehen. Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. Seite 29 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und vermittelt insgesamt auch ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. In diesem Bericht werden die Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung des Konzerns zutreffend dargestellt.“ Erkelenz, den 07. Dezember 2016 H.-J. Paffen Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Seite 30 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 9 Anlagen zum Bericht Entwurf Gesamtabschluss 2015 mit folgenden Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Gesamtbilanz Gesamtergebnisrechnung Gesamtanhang Anlagen zum Gesamtanhang: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Gesamtanlagenspiegel Gesamtverbindlichkeitenspiegel Kapitalflussrechnung Gesamtlagebericht Gesamteigenkapitalspiegel Beteiligungsbericht Erläuterungen zum Gesamtabschluss: Anlage 7 Anlage 8 Gesamtbilanz (Nachweis der Konsolidierung) Gesamtergebnisrechnung (Nachweis der Konsolidierung) Seite 31 - Entwurf - Gesamtabschluss der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2015 1 FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES I. AUFSTELLUNGSPFLICHT Nach § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Erkelenz einen Gesamtabschluss bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang aufzustellen und diesen um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Gem. § 2 Abs. 1 NKFEG NRW besteht diese Verpflichtung erstmals zum 31.12.2010. Vorliegend wird über den Gesamtabschluss zum 31.12.2015 berichtet. In den Gesamtabschluss müssen alle verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlicher oder privatrechtlicher Form im Wege der Konsolidierung einbezogen werden. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, die gesamte Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Stadt Erkelenz, also einschließlich der Beteiligungsgesellschaften darzustellen und die politischen Gremien und die Verwaltungsführung in die Lage zu versetzen, ein Urteil darüber abgeben zu können, ob die Stadt Erkelenz insgesamt in der Lage ist, ihre Aufgaben zukünftig zu erfüllen. II. BESTANDTEILE DES GESAMTABSCHLUSSES Bestandteile des Gesamtabschlusses sind einschließlich der ergänzenden Teile: - Gesamtbilanz: Die Gesamtbilanz ist eine konsolidierte Darstellung des Gesamtvermögens der Stadt Erkelenz unter Einbezug der Betriebe, die unter der einheitlichen Leitung der Stadt Erkelenz stehen oder von dieser beherrscht werden. Zur Vermeidung von Doppelerfassungen sind dabei Konsolidierungen (Kapital und Schuldenkonsolidierung – so Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einzubeziehenden Aufgabenbereichen) vorzunehmen. - Gesamtergebnisrechnung: In der Gesamtergebnisrechnung erfolgt eine Zusammenfassung aller einzubeziehenden Betriebe bzw. Aufgabenbereiche. Dabei werden „konzerninterne“ Vorgänge herausgerechnet, um Doppelerfassungen zu vermeiden. - Gesamtanhang: Im Gesamtanhang erfolgt die Angabe und die Erläuterung der in der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung angewendeten 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Bestandteil des Gesamtanhangs ist auch eine Gesamt-Kapitalflussrechnung. - Gesamtlagebericht: Der Gesamtlagebericht beinhaltet einen Überblick über den Geschäftsverlauf (wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr und die Darstellung der Gesamtlage), die Angabe von bedeutenden Ereignissen nach dem Abschlussstichtag und ein Ausblick auf das kommende Geschäftsjahr. - Beteiligungsbericht: Die wirtschaftlichen und die nichtwirtschaftlichen Beteiligungen der Kommune werden im Beteiligungsbericht erläutert. III. KONSOLIDIERUNGSKREIS 1. Grundlagen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises Der Umfang des Konsolidierungskreises, also die im Wege der Kapitalkonsolidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehenden verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform und der Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, ergibt sich aus § 50 GemHVO NRW. Es sind die Kernverwaltung und sämtliche Betriebe in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form grundsätzlich zu erfassen (Vollständigkeitserklärung). Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts sind einzubeziehen, wenn diese - unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen oder - die Kommune auf sie eine beherrschende Kontrolle ausübt. Verselbstständigte Aufgabenbereiche sind in den Gesamtabschluss einzubeziehen, wenn sie für die Erfüllung der Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune zu vermitteln, von Bedeutung sind. Dies ist gegeben bei: 1. verselbstständigten Aufgabenbereichen, die mit der Kommune eine Rechtseinheit bilden bzw. rechtlich selbstständige Organisationseinheiten und Vermögensmassen mit Nennkapital sind, an denen die Kommunen eine Beteiligung hält, 3 2. Anstalten, die von der Kommune auf Grundlage der Verordnung über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als AöR getragen werden, 3. Zweckverbänden, 4. rechtlich selbstständigen kommunalen Stiftungen, 5. sonstigen rechtlich selbstständigen Aufgabenträgern, deren finanzielle Existenz aufgrund rechtlicher Verpflichtung wesentlich durch die Kommune gesichert wird. Der Konsolidierungskreis bzw. der Kreis der in Betracht kommenden Betriebe besteht grundsätzlich aus drei Gruppen: - Im Wege der sog. Vollkonsolidierung (i.d.R. ab 50 % Anteil) werden solche Betriebe einbezogen, bei denen entweder eine „einheitliche Leitung“ der Stadt Erkelenz vorliegt (Indizien hierfür können z.B. die Bestimmung der Unternehmensziele, die Entscheidung über wesentliche geschäftliche Maßnahmen, die Festlegung wesentlicher Grundsätze der Geschäftspolitik und die personelle Besetzung wesentlicher Führungsstellen sein) oder bestimmte gesetzliche Kontrollmöglichkeiten (z.B. Vorliegen der Mehrheit der Stimmrechte und des Rechtes einen beherrschenden Einfluss auszuüben) gegeben sind. - Mittels der sog. Equity-Methode werden die Betriebe (i.d.R. ab 20 % Anteil), bei denen ein maßgeblicher Einfluss der Stadt Erkelenz vorhanden ist (z.B. Vertretensein im Vorstand oder Aufsichtsrat, Mitwirken an Unternehmensentscheidungen) einbezogen. - Alle anderen Betriebe bzw. Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten („at cost“) in die Gesamtbilanz aufgenommen, so dass bei diesen Betrieben keine Konsolidierung im Sinne der Regelungen zur Konzernrechnungslegung stattfindet. Grundsätzlich ist für jeden einzelnen Betrieb zu prüfen, ob der Anteil an einem Betrieb aus Konzernsicht für die Gesamtbilanz wesentlich ist. 4 2. Abgrenzung des Konsolidierungskreises bei der Stadt Erkelenz a) Basis: Beteiligungsbericht Auf Basis des Beteiligungsberichtes gem. § 117 GO NRW für 2015, des NKFAbschlusses für die Stadt Erkelenz auf den 31.12.2015 und der uns erteilten mündlichen Informationen können folgende Aufgabenbereiche bzw. Unternehmen identifiziert werden, die für eine Konsolidierung in Frage kommen: Bezeichnung Rechtsform Beteiligungsquote maßgeblicher Einfluss Konsolidierungsmethode Städtischer Abwasserbetrieb eigenbetriebsähnlich 100 % Ja Vollkonsolidierung Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH GmbH (Komplementär) 100 % Ja Vollkonsolidierung Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG KG 100 % Ja Vollkonsolidierung Kultur GmbH der Stadt Erkelenz GmbH 100 % Ja Vollkonsolidierung Kreiswerke Heinsberg GmbH GmbH 4,125 % Nein keine Konsolidierung Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH GmbH 10 % Nein keine Konsolidierung Gemeinnütziger Bauverein eG Erkelenz e.G. geringfügig Nein keine Konsolidierung b) Ausschluss aus dem Konsolidierungskreis Zwei Betriebe werden nicht im Wege der Konsolidierung in den Gesamtabschluss einbezogen. Dabei sind folgende Überlegungen maßgeblich: (1) Kreiswerke Heinsberg: - Beteiligungsquote Stadt Erkelenz: 4,125 %, - Kreiswerke Heinsberg GmbH hält selber Beteiligungen, 5 - Anteil an dem Betrieb für die Gesamtbilanz wesentlich? o Bilanzsumme 31.12.2015: 20,947 Mio. EUR – anteilig: 0,864 Mio. EUR, - einheitliche Leitung der Gemeinde: nein, - Kontrollmöglichkeit: nein (keine Stimmenmehrheit, nicht das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen), - maßgeblicher Einfluss? o Stadt Erkelenz ist mit einem Mitglied in der Gesellschafterversammlung (insgesamt 17 Mitglieder) vertreten, o Stadt Erkelenz ist mit einem Mitglied im Aufsichtsrat (insgesamt 15 Mitglieder) vertreten, o Ergebnis: wegen geringer Beteiligungsquote und geringer Anzahl der Stimmen im Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung kein maßgeblicher Einfluss, - Gesamtergebnis: keine Konsolidierung – Einbezug mit den fortgeführten Anschaffungskosten (wie im städtischen Einzelabschluss), (2) Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH: - Beteiligungsquote Stadt Erkelenz: 10,0 %, - Anteil an dem Betrieb für die Gesamtbilanz wesentlich? o Bilanzsumme 31.12.2015: 3,618 Mio. EUR – anteilig: 0,362 Mio. EUR, - einheitliche Leitung der Gemeinde: nein, - Kontrollmöglichkeit: nein (keine Stimmenmehrheit, nicht das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen), - maßgeblicher Einfluss? o Stadt Erkelenz ist mit 3 Mitgliedern in der Gesellschafterversammlung (insgesamt 36 Mitglieder) vertreten, 6 o Stadt Erkelenz ist mit einem Mitglied im Aufsichtsrat (insgesamt 15 Mitglieder) vertreten, o Ergebnis: wegen geringer Beteiligungsquote und geringer Anzahl der Stimmen im Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung kein maßgeblicher Einfluss, - Gesamtergebnis: keine Konsolidierung – Einbezug mit den fortgeführten Anschaffungskosten (wie im städtischen Einzelabschluss). c) Ausschluss wegen untergeordneter Bedeutung Oben genannte verselbstständigte Aufgabenbereiche und Unternehmen in privatrechtlicher Form müssen in den Gesamtabschluss nicht im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen werden, sofern sie für die Verpflichtung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. Dies ist im Gesamtanhang zu erläutern. Ob dies erfüllt ist, ist anhand von Kennziffern zu beurteilen. Das Gesetz sieht allerdings keine Schwellenwerte vor. Nach allgemeiner Auffassung sind Beteiligungen, die bei den maßgeblichen Schwellenwerten die Grenze von 5 % überschreiten, regelmäßig in den Konsolidierungskreis einzubeziehen. Andernfalls muss eine individuelle Entscheidung getroffen werden. Konkret wurden für die vorgenannten Bereiche bzw. Beteiligungen ausgewählte Kennziffern ermittelt und zum NKF-Abschluss der Stadt Erkelenz ins Verhältnis gesetzt. Abgestellt wurde auf die Bilanzsumme, das Anlagevermögen, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die Umsatzerlöse, die Abschreibungen, den Zinsaufwand und den Jahresüberschuss. Insofern ist sowohl die einzelne Beteiligung als auch die Gesamtheit möglicherweise als von untergeordneter Bedeutung einzustufender Beteiligungen an Hand dieser Kennziffern zu beurteilen. Der städtische Abwasserbetrieb ist zwingend in den Gesamtabschluss aufzunehmen. Bei den anderen drei genannten Beteiligungen sind einzeln betrachtet die Schwellen von 5 % bei den maßgeblichen Kennziffern unterschritten. In der Summe 7 überschreiten die Kennziffern dagegen zum Teil die Grenze von 5 %. In Anbetracht des bei diesen drei Gesellschaften auch vergleichsweise geringen Umfangs der durchzuführenden Konsolidierungsarbeiten werden diese Beteiligungen im Wege der Vollkonsolidierung in den Abschluss einbezogen. d) Ergebnis: Konsolidierungskreis Zusammenfassend stellt sich der Konsolidierungskreis für den Gesamtabschluss der Stadt Erkelenz somit wie folgt dar: 1. Städtischer Abwasserbetrieb, 2. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH, 3. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG, 4. Kultur GmbH der Stadt Erkelenz. Die übrigen Beteiligungen werden unverändert zum Vorjahr mit den fortgeführten Anschaffungskosten in den NKF-Gesamtabschluss aufgenommen. IV. GRUNDFRAGEN DER AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES 1. Erstkonsolidierungsstichtag Die Erstkonsolidierung erfolgte auf den 1.1.2010, also den Beginn des Geschäftsjahres für den erstmals ein NKF-Gesamtabschluss aufgestellt wurde. 2. Vereinheitlichung der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Einzelabschlüsse a) Grundlagen Der Grundsatz der Einheitlichkeit erfordert, dass die zusammenzufassenden Einzelabschlüsse der Betriebe und der Stadt Erkelenz nach einheitlichen Bilanzierungsregeln erstellt sein müssen. Dies gilt hinsichtlich des Bilanzansatzes, der Bewertung, des Ausweises und des Bilanzierungsstichtages. 8 Die Einheitlichkeit des Bilanzierungsstichtages ist dadurch gewährleistet, dass alle einbezogenen Betriebe auf den 31.12.2015 ihren Jahresabschluss erstellt haben. b) Vereinfachungen Aus Vereinfachungsgründen wurde im Rahmen der Erstkonsolidierung auf Anpassungen der Bilanzansätze und Bewertungsmethoden der zum Erstkonsolidierungszeitpunkt vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden verzichtet. Damit wurde den Empfehlungen aus dem Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss gefolgt. Insofern werden die gewählten Nutzungsdauern des Anlagevermögens, welche vor erstmaliger Gesamtrechnung angeschafft wurden beibehalten. Dies betrifft insbesondere den städtischen Abwasserbetrieb und daneben auch die Kultur GmbH. c) Ansatz und Bewertung Hinsichtlich von Ansatz und Bewertung bestehen diverse Unterschiede zwischen HGB und GO/GemHVO NRW. Insoweit muss eine Vereinheitlichung der einbezogenen Abschlüsse erfolgen. Der einheitliche Ansatz bzw. die einheitliche Bewertung wird durch eine Anpassung in der HB II sichergestellt. d) Ausweis Ausweisunterschiede müssen ebenfalls in der HB II durch Zugrundelegung des einheitlichen Positionsplans vermieden werden. Der Positionsplan ergibt sich aus dem NKF-Abschluss der Stadt Erkelenz (§ 49 Abs. 3 GemHVO NRW). 9 3. Konsolidierungsbuchungen a) Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Kürzung des aktivischen Beteiligungsbuchwertes aus dem Abschluss der Stadt Erkelenz mit dem Eigenkapital des jeweiligen Betriebes bzw. Aufgabenbereichs. Im Grundsatz ist bei der Erstkonsolidierung, also insbesondere bei der erstmaligen Erstellung des Gesamtabschlusses, eine Neubewertung der Aktiva und Passiva der vollkonsolidierten Betriebe vorzunehmen (sog. Neubewertungsmethode). Entsprechend den Empfehlungen aus dem Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss ist eine Beibehaltung der eigenkapitalspiegelbildorientierten Wertansätze der Sondervermögen aus der kommunalen Eröffnungsbilanz der Stadt Erkelenz zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung möglich. Somit kann auf die nachträgliche Ermittlung von Zeitwerten für die den Sondervermögen zuzuordnenden Vermögensgegenstände und Schulden im Rahmen der Erstkonsolidierung verzichtet werden. Im Fall der Stadt Erkelenz betrifft dies insbesondere die Vermögenspositionen des städtischen Abwasserbetriebes. Ein Verzicht auf die Ermittlung der Zeitwerte dieser Vermögensgegenstände erscheint angemessen, da dies im Wesentlichen wohl nicht zu von den handelsrechtlichen Buchwerten deutlich abweichenden Ergebnissen führen dürfte. Insbesondere ist zu bedenken, dass wesentliche Posten der Position „Abwasserreinigungsanlagen“ noch vergleichsweise jung sind, so dass der handelsrechtliche Buchwert im Wesentlichen dem Zeitwert entsprechen dürfte. Abweichungen dürften sich nur bei älteren Kanalanlagen ergeben, die in der Einzelbilanz des Abwasserbetriebes ganz oder im Wesentlichen abgeschrieben sind. 10 Aus der Erstkonsolidierung zum 1. Januar 2010 ergeben sich folgende Werte: Tochterunternehmen Nominal-/ Stammkapital EUR Kultur GmbH Abwasserbetrieb GEE GmbH GEE KG Tochterunternehmen EUR EUR EUR EUR Eigenkapital EUR 25.000,00 5.200.000,00 25.564,59 818.067,01 648.161,17 5.028.112,75 0,00 2.002.461,33 20.873,83 10.300.152,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 179,90 0,00 69,24 -14.889,78 694.214,90 20.528.265,35 25.633,83 2.805.638,56 6.068.631,60 7.678.735,25 10.321.026,43 0,00 -14.640,64 24.053.752,64 Anteil der Stadt Erkelenz % Kultur GmbH Abwasserbetrieb GEE GmbH GEE KG Eigenkapital der Tochtergesellschaften zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung allgemeine SonderAusgleichsBilanzRücklage rücklagen rücklage gewinn /verlust anteiliges Eigenkapital EUR 100% 100% 100% 100% Buchwert bei der Stadt Erkelenz EUR Unterschiedsbetrag EUR Unterschiedsbetrag mit Passiver allgemeiner RL Unterschiedsverrechnete betrag aus Ausschüttung Kapitalvorkonzernl. konsolidierung Gewinne EUR EUR 694.214,90 20.528.265,35 25.633,83 2.805.638,56 177.144,00 37.421.530,74 26.140,00 2.845.000,00 517.070,90 -16.893.265,39 -506,17 -39.361,44 0,00 16.893.265,39 506,17 39.361,44 517.070,90 0,00 0,00 0,00 24.053.752,64 40.469.814,74 -16.416.062,10 16.933.133,00 517.070,90 Hierzu folgende Erläuterungen:  Kultur GmbH: Bei Gründung der Kultur GmbH hat die Stadt Erkelenz die Stadthalle als Sacheinlage eingebracht. Der Beteiligungsbuchwert setzt sich aus der Bareinlage (TEUR 25) und dem Buchwert der Stadthalle bei der Stadt Erkelenz zusammen. Im Eigenkapital der Kultur GmbH ist die Stadthalle mit ihrem Verkehrswert bewertet. Der daraus resultierende passive Unterschiedsbetrag resultiert aus einer vorkonzernlichen Einbringung und muss im Rahmen der Kapitalkonsolidierung nicht eliminiert werden. Der Ausweis erfolgte bis zum 31. Dezember 2014 im Eigenkapital gesondert als passiver Unterschiedsbetrag. Auf Empfehlung der GPA NRW wurde der passive Unterschiedsbetrags im Berichtsjahr ergebnisneutral mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.  Abwasserbetrieb: Der aktive Unterschiedsbetrag resultiert aus der Ausschüttung thesaurierter, vorkonzernlicher Gewinne. Da diese Ausschüttung von der Stadt Erkelenz ergebniswirksam vereinnahmt wurde, erfolgt eine Verrechnung des Unterschiedsbetrags mit dem Gewinnvortrag im Gesamtab- 11 schluss. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass entsprechend der Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen eine teilweise Umgliederung der im Einzelabschluss des Abwasserbetriebs bislang nicht aufgelösten zweckgebundenen Rücklagen, welche aus Zuschüssen gespeist wurden, in einen Sonderposten notwendig ist. Der Sonderposten machte zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung (1.1.2010) einen Betrag i.H.v. EUR 16.680.408,00 aus. In den Folgejahren wird dieser Sonderposten entsprechend der Nutzungsdauer der korrespondierenden Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst. Diese Umgliederung in den Sonderposten erfolgte nachträglich im Abschluss zum 31.12.2012.  GEE KG: Das Kommanditkapital beträgt gemäß Gesellschaftsvertrag EUR 818.067,01. Die allgemeine Rücklage der GEE KG resultiert aus in den Vorjahren thesaurierten Gewinnen. Insoweit erfolgt eine Verrechnung des Unterschiedsbetrages mit dem Gewinnvortrag im Gesamtabschluss. b) Schuldenkonsolidierung Die Schuldenkonsolidierung dient der zutreffenden Darstellung der Gesamtvermögenslage, da interne Schuldbeziehungen im Konzern Verpflichtungen gegenüber sich selbst darstellen, die nach den Ansatzgrundsätzen in der Gesamtbilanz nicht berücksichtigt werden dürfen. Die Gesamtbilanz würde durch Sachverhalte aufgebläht, die im Verhältnis zwischen Gesamtkonzern und Dritten nicht existieren. Die Vermögenslage würde somit ohne Schuldenkonsolidierung aus Sicht des Konzerns falsch dargestellt. Es sind somit alle Bilanzposten herauszurechnen („wegzulassen“), durch die Schuldverhältnisse zwischen den einbezogenen Organisationen abgebildet werden. Darüber hinaus sind zusätzlich die Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 47 GemHVO NRW) auf eliminierungspflichtige Sachverhalte zu untersuchen. Hinsichtlich der Schuldenkonsolidierung ergeben sich folgende Werte: Konzerngläubiger Forderungen Konzern- Konzern gläubiger Konto schuldner Konto GEE GmbH 1360 GEE KG 3510 1) Stadt Erkelenz 196100 Kultur GmbH 949 2) Stadt Erkelenz 175100 Abwasserbetrieb 1360-1370 3) Stadt Erkelenz 171100 GEE KG HB-II 4) 1) Verrechnungskonten 2) SoPo Zuschüsse für Investitionen 3) Verrechnungskonto Abwasserbetrieb/ Stadt Erkelenz 4) Verrechnungskonto Stadt Erkelenz/ GEE KG Konzernschuldner privatrechtl. Sonderposten geg. dem priv. Ford. geg. Ford. geg. aktiver Bereich Beteiligungen SonderVerm. RAP Zuwendungen 33.706,66 Verbindlichk. Verbindlichk. gegen aus Transfer- sonstige Beteiligungen leistungen Verbindlk. 33.706,66 1.891.964,61 1.891.964,61 2.320.025,56 2.320.025,56 78.449,62 78.449,62 Erläuterungen: privatrechtl. 78.449,62 33.706,66 2.320.025,56 1.891.964,61 1.891.964,61 33.706,66 2.320.025,56 78.449,62 13 c) Zwischenergebniseliminierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung Entsprechend der Einheitstheorie sind Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen Organisationen konzerninterne Transaktionen. D.h. die aus den Lieferungen und Leistungen entstandenen Gewinne und Verluste sind im Gesamtabschluss zu eliminieren. Voraussetzung ist, dass sich die Lieferung bzw. Leistung am Stichtag des Gesamtabschlusses noch im Bestand einer in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Organisation befindet. Dieser Vermögensgegenstand ist dann aus Konzernsicht mit den (Konzern-) Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Gesamtbilanz anzusetzen. Soweit dabei nur jeweils einer der beiden betroffenen Teilbereiche der Umsatzsteuer erliegt bzw. vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird aus Vereinfachungsgründen nur der Nettobetrag herauskonsolidiert. Insoweit ergeben sich folgende Beträge: 1. Innenum satzerlöskonsolidierung Ertrag Konto Aufw and Konto öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen u. Kostenumlagen Aufw endungen für Sach- und Dienstleistungen Stadt 448700 GEE KG 5100, 6300 1) Stadt 446100 GEE KG 5100, 6549, 6300 2) -8.022,33 7.871,24 Stadt 446100 Abw asserbetrieb 522207, 307, 407 2) -37.434,35 37.434,35 Personalaufw and -114.542,67 Sonstige ordentl. Aufw endungen Aufrechnungsdifferenz 114.542,67 151,09 Stadt 448500 Abw asserbetrieb 501107,1207,1907, 545207 3) Stadt 432100 Abw asserbetrieb 524907 4) -1.229,00 1.229,00 Stadt 432100 Kultur GmbH 4380 4) -128,50 128,50 Stadt 431100 Kultur GmbH 4380, 4381 5) -100,00 100,00 Stadt 456200 Kultur GmbH 4391 6) Abw asserbetrieb 432107, 207, 307 Stadt 524100, 527940 7) -1.739.734,07 Abw asserbetrieb aus 8000/8001 Kultur GmbH aus 4270 8) -2.679,58 Kultur GmbH 8114 Stadt 542200 9) -9.000,00 Kultur GmbH 8114 Stadt 527900 9) -10.600,00 10.600,00 Kultur GmbH 8411 Stadt 526100 9) -517,00 517,00 Kultur GmbH 8411 Stadt 543100 9) -667,83 667,83 Kultur GmbH 8403, 8404, 8411 Stadt 549300 9) -4.390,84 4.390,84 Kultur GmbH 8403 Stadt 549400 9) -2.704,00 2.704,00 Kultur GmbH 8405 Stadt 549400 9) -1.420,00 Kultur GmbH 8411 Stadt 529100 9) -18,00 -1.172.632,89 1.077.004,54 95.628,35 6,50 -1.743.871,15 Sonstige ordentl. Erträge -6,50 1.739.734,07 2.679,58 -74.774,35 9.000,00 1.420,00 18,00 -1.287.175,56 1.796.174,66 1.077.004,54 232.497,27 Sonstige ordentl. Aufw endungen Abschreibungen -6,50 151,09 2. Konsolidierung sonstiger Aufw endungen und Erträge Ertrag Konto Aufw and Steuern + ähnl. Abgaben Konto Sonstige ordentliche Erträge Finanzerträge Zuw endungen und allgemeine Umlage Stadt 461500 Abw asserbetrieb 551717 10) Stadt 401200 Kultur GmbH 2375 11) -10.267,57 10.267,57 Stadt 401300 GEE KG 7610 12) -55.196,00 55.196,00 Stadt 401100, 401200 GEE KG 6358 11) -9.310,43 Stadt 414700 GEE KG 6968 13) -53.669,00 Kultur GmbH 2502, 2500 Stadt 531700, 531710 14) -257.000,00 Kultur GmbH 8000 Stadt 574100 15) -72.767,87 Transferaufw endungen -8.918,19 8.918,19 9.310,43 53.669,00 257.000,00 72.767,87 GEE GmbH 4830 GEE KG 6824 16) -2.556,45 2.556,45 GEE GmbH 4836 GEE KG 6823 17) -5.682,01 5.682,01 -74.774,00 Zinsen und ähnliche Aufw endungen -8.238,46 -8.918,19 -383.436,87 136.681,46 72.767,87 257.000,00 8.918,19 3. Konsolidierung von Zinsaufw endungen und -erträgen sow ie der Beteiligungserträge und der Vorabausschüttung Aufw and Stadt 465100 Abw asser 18) -2.423.691,44 -2.423.691,44 Stadt 465100 GEE GmbH 19) -2.500,00 -2.500,00 GEE KG 19) -160.000,00 -160.000,00 465100 Finanzerträge erfolgsw irksame Konsolidierung Konto Stadt Konto Zinsen und ähnliche Aufw endungen Ertrag -2.586.191,44 0,00 -2.586.191,44 Zuw endungen und Sonderposten für allgemeine Umlagen Zuw endungen erfolgsw irksame Konsolidierung 4. Auflösung um gegliederte SoPo Abw asserbetrieb Ertrag Konto Abw asser 840 20) 539.613,00 -539.613,00 539.613,00 Abw asser 930 21) -135.176,51 135.176,51 -135.176,51 Abw asser 931 21) -93.157,73 93.157,73 -93.157,73 311.278,76 -311.278,76 311.278,76 Erläuterungen: 1) Erstattungen für Ingenieurleistungen 12) Gew erbesteuer 2) Leistungen Baubetriebshof 13) Infrastrukturabgabe 3) Erstattung Personalkosten / Verw altungskostenpauschale 14) Zuschuss der Stadt Erkelenz für die Kulturarbeit u. a. 4) Abfallgebühren 15) Auflösung SoPo (Zuschuss der Stadt) 5) Verw altungsgebühren für verkehrsrechtliche Anordnung 16) Erstattung Haftungsentschädigung gemäß Gesellschaftsvertrag 6) Nebenforderungen 17) Erstattung Aufw andsentschädigung gemäß Gesellschaftsvertrag 7) Kostenanteile Straßenentw ässerung / Schmutz- und Niederschlagsw assergebühren 18) Ausschüttung Jahresüberschuss des Vorjahres Abw asserbetrieb an Stadt 8) Schmutz- und Niederschlagsw assergebühren 19) Ausschüttung GEE GmbH, GEE KG Jahresüberschuss bzw . Gew innanteil des Vorjahres 9) Miet-, Bew irtungskosten u. a. für städtische Veranstaltungen in der Stadthalle 20) SoPo aus Erstkonsolidierung Abw asserbetrieb 10) Zinsverrechnung Stadt - Abw asserbetrieb 21) Auflösung SoPo Abw asserbetrieb (statt 20 Jahre -> 50 Jahre) 11) Grundsteuer A, B 16 d) Verbleibende Positionen im Bereich Beteiligungen nach Konsolidierung Nach Konsolidierung der einzubeziehenden Unternehmen verbleiben in den maßgeblichen Positionen noch folgende Posten: 31.12.2015 EUR Beteiligungen Kreiswerke Heinsberg WfG Heinsberg 965.193,31 25.600,00 990.793,31 Wertpapiere des Anlagevermögens PRSt nach BBesG und Efog 234.206,43 234.206,43 Ausleihungen Stille Beteiligung NVV gemeinnütziger Bauverein 46.016.269,00 3.067,76 46.019.336,76 Anlage 1 Gesamtbilanz der Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 AKTIVA Bilanzpositionen 1. ANLAGEVERMÖGEN 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten 1.2.2.4 Grundstücke mit sonst. Dienst-, Geschäfts- u. and. Betriebsgebäuden 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2.1 Brücken und Tunnel 1.2.3.2.2 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 1.2.3.2.3 Entwässer- u. Abwasserbeseitigungsanlagen 1.2.3.2.4 Straßennetz, einschl. Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 1.2.3.2.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremden Grund u. Boden, die nicht zu Nr. 2 u. 3 gehören 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (Summe Sachanlagen) 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.3 Übrige Beteiligungen 1.3.4 Sondervermögen 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.6 Ausleihungen 1.3.6.1 an verbundene Unternehmen 1.3.6.2 an Beteiligungen 1.3.6.3 an Sondervermögen 1.3.6.4 Sonstige Ausleihungen (Summe Finanzanlagen) SUMME ANLAGEVERMÖGEN 2. PASSIVA Haushaltsjahr EUR Vorjahr EUR 61.038,13 84.148,90 55.310.179,93 1.399.389,63 546.040,87 3.142.686,97 55.407.275,65 1.510.216,01 546.468,87 3.247.256,59 8.067.705,77 60.914.110,06 2.076.670,93 48.607.262,63 8.114.788,35 61.953.475,92 1.982.345,60 49.196.425,34 27.161.745,49 27.050.785,94 770.643,18 791.592,32 0,00 0,00 83.187.244,96 85.805.660,81 72.451.521,72 74.225.668,30 1.441,50 1.847,22 938.172,20 995.539,08 45.365,80 45.365,80 2.072.384,21 2.178.878,97 4.346.971,86 4.260.817,53 4.333.806,21 4.539.879,96 375.373.343,92 381.854.288,26 0,00 990.793,31 0,00 234.206,43 0,00 2.622.364,13 0,00 234.206,43 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 47.244.336,50 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 48.875.907,32 422.678.718,55 430.814.344,48 Bilanzpositionen Haushaltsjahr EUR Vorjahr EUR 1. EIGENKAPITAL 1.0 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 Gezeichnetes Kapital Allgemeine Rücklage Sonderrücklagen Ausgleichsrücklage Gesamtjahresergebnis passiver UB aus Kapitalkonsolidierung (SUMME EIGENKAPITAL) 0,00 181.911.601,86 1.635.063,53 10.473.819,41 239.704,83 0,00 194.260.189,63 0,00 178.732.597,27 1.631.570,82 10.892.068,36 1.551.332,07 517.070,90 193.324.639,42 110.955.086,80 34.626.110,60 1.850.568,93 227.645,03 147.659.411,36 111.907.905,55 36.370.689,01 1.979.519,39 225.212,24 150.483.326,19 40.098.131,00 0,00 4.537.636,72 0,00 11.736.476,32 56.372.244,04 37.517.750,00 0,00 4.886.607,63 0,00 11.602.056,78 54.006.414,41 2. SONDERPOSTEN 2.1 2.2 2.3 2.4 Sonderposten für Zuwendungen Sonderposten für Beiträge Sonderposten für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten (SUMME SONDERPOSTEN) 3. RÜCKSTELLUNGEN 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen (SUMME RÜCKSTELLUNGEN) 4. VERBINDLICHKEITEN 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.2.6 4.3 4.4 Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen von Beteiligungen von Sondervermögen vom öffentlichen Bereich von Kreditinstituten von Sonstigen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlung (SUMME VERBINDLICHKEITEN) 4.5 4.6 4.7 4.8 0,00 0,00 0,00 0,00 2.722.946,58 49.994.759,21 1.100.000,00 0,00 2.027.832,82 543.064,78 245.714,11 837.716,29 53.035.328,11 0,00 0,00 1.050.198,43 266.376,71 235.182,92 1.072.260,38 56.441.724,23 8.953.534,56 8.997.546,31 460.280.707,70 463.253.650,55 UMLAUFVERMÖGEN 5. 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 2.1.3 unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 2.1.4 fertige Erzeugnisse und Waren Geleistete Anzahlungen (Zwischensumme) 23.740,34 0,00 4.896.745,79 1.639.030,64 0,00 6.559.516,77 25.413,14 0,00 5.745.654,52 975.541,61 136.800,00 6.883.409,27 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Forderungen 2.2.1.1 Öffentlich-rechtl. Forderungen und Ford. aus Transferleistungen 2.2.1.1.1 Gebühren 2.2.1.1.2 Beiträge 2.2.1.1.3 Steuern 2.2.1.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.2.1.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.1.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2.1.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände (Summe Forderungen und sonstige VG) 848.243,09 344.150,05 8.719.107,54 1.514.303,42 2.869.210,60 828.144,26 257.982,03 7.188.609,72 447.994,83 2.443.158,56 285.506,39 1.000.000,00 2.106.520,34 17.687.041,43 803.578,51 0,00 1.578.792,18 13.548.260,09 2.4 Liquide Mittel 11.326.379,68 9.798.081,55 SUMME UMLAUFVERMÖGEN 35.572.937,88 30.229.750,91 2.029.051,27 2.209.555,16 3. 0,00 0,00 0,00 0,00 2.425.343,26 45.955.656,85 1.000.000,00 0,00 AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG SUMME AKTIVA 460.280.707,70 463.253.650,55 PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG SUMME PASSIVA Anlage 2 Gesamtergebnisrechnung der Stadt Erkelenz für den Zeitraum vom 1.1.2015 bis 31.12.2015 Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Haushaltsjahres EUR Vorjahr EUR 1. + Steuern und ähnliche Abgaben 49.700.568,43 49.259.962,89 2. + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 18.088.117,12 17.759.195,32 3. + Sonstige Transfererträge 381.884,15 482.258,35 4. + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 16.076.076,78 15.949.952,39 5. + Privatrechtliche Leistungsentgelte 3.643.922,25 5.188.362,01 6. + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3.878.604,19 2.158.689,28 7. + Sonstige ordentliche Erträge 5.839.920,23 5.779.778,46 8. + Aktivierte Eigenleistungen 627.171,91 541.315,89 9. +/- Bestandsveränderungen - 2.661.891,93 - 3.016.481,50 95.574.373,13 94.103.033,09 10. = Ordentliche Gesamterträge 11. - Personalaufwendungen 12. - Versorgungsaufwendungen - 22.156.174,88 - 21.319.105,92 - 3.069.483,99 - 2.261.152,39 13. - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - 16.668.023,78 - 15.971.564,63 14. - Bilanzielle Abschreibungen - 11.255.577,91 - 10.601.559,50 15. - Transferaufwendungen - 36.951.121,22 - 35.757.695,38 16. - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17. = Ordentliche Gesamtaufwendungen 18. = Ordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 10 u. 17) - 6.822.724,70 - 8.029.574,09 - 96.923.106,48 - 93.940.651,91 - 1.348.733,35 162.381,18 3.655.575,23 3.704.159,98 - 2.067.137,05 - 2.315.209,09 1.588.438,18 1.388.950,89 239.704,83 1.551.332,07 23. + Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 24. - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 25. = Außerordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 23 u. 24) 0,00 0,00 239.704,83 1.551.332,07 0,00 0,00 239.704,83 1.551.332,07 19. + Finanzerträge 20. - Finanzaufwendungen 21. = Gesamtfinanzergebnis (Zeilen 19 u. 20) 22. = Gesamtergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeilen 18 u. 21) 26. = Gesamtjahresergebnis (Zeilen 22 und 25) 27. - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 28. = Gesamtbilanzgewinn Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage 29. Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 63.537,84 308.054,63 30. Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 81.094,26 1.178.738,16 31. = Verrechnungssaldo (Zeilen 29 und 30) -17.556,42 -870.683,53 Anlage 4 1 Lagebericht 1. Allgemeines Der Gesamtabschluss ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. 2. Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Gesamtjahresergebnisses Die Gesamtergebnisrechnung hat mit einem Gesamtergebnis von 239.704,83 € abgeschlossen. 3. Analyse der Vermögenslage Auf der Aktivseite der Gesamtbilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das sich zum 31.12.2015 auf 460.280.707,70 € beläuft. Das Anlagevermögen beträgt 422.678.718,55 €. Prozentual gesehen, beträgt das Anlagevermögen 91,83 % der Bilanzsumme. Das Umlaufvermögen umfasst zum Stichtag 35.572.937,88 € oder 7,73 %. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten weist Zahlungen in Höhe von 2.029.051,27 € oder 0,44 % aus. Das Anlagevermögen besteht aus • • • Immateriellen Vermögensgegenständen von 61.038,13 € Sachanlagen von 375.373.343,92 € Finanzanlagen von 47.244.336,50 € Das Umlaufvermögen besteht aus • • • Vorräten von 6.559.516,77 € öffentlichen- und privatrechtlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen von 17.687.041,43 € liquiden Mitteln von 11.326.379,68 € Anlage 4 2 Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2.029.051,27 €. 4. beträgt zum Bilanzstichtag Analyse der Finanzlage Die Passivseite der Bilanz gibt Antwort auf die Frage, wem das auf der Aktivseite ausgewiesene Vermögen gehört. Dabei kommt es besonders auf das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital an. Ein hohes Eigenkapital zeugt von einer gewissen finanziellen Unabhängigkeit und drängt zwangsläufig das Fremdkapital zurück, das ja mit seinen Zinsaufwendungen den Ergebnisplan negativ beeinflusst. Das Eigenkapital besteht aus • • • • • der allgemeinen Rücklage in Höhe von der Sonderrücklage in Höhe von der Ausgleichsrücklage in Höhe von dem passiven UB aus Kapitalkonsolidierung dem Gesamtjahresergebnis in Höhe von 181.911.601,86 1.635.063,53 10.473.819,41 0,00 239.704,83 € € € €* €. *Aufgrund einer Empfehlung der GPA NRW wird der passive Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ab dem Gesamtabschluss 2015 ergebnisneutral mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Weiter rechnet man zum Eigenkapital die • Sonderposten in Höhe von 147.659.411,36 € die sich überwiegend aus Landeszuweisungen und Beiträgen zusammensetzen und durch ihre ertragswirksame Auflösung über die Nutzungsdauer den Abschreibungsaufwand anteilig neutralisiert. Die vorstehenden Passivposten umfassen 341.919.600,99 € und weisen somit ein „wirtschaftliches“ Eigenkapital von 74,28 % aus. Die Rückstellungen in Höhe von 56.372.244,04 €, die man wegen ihres späteren Liquiditätsabflusses dem Fremdkapital zurechnet, sichern in erster Linie die zukünftigen Pensionsaufwendungen. Eindeutig Fremdkapital sind die Verbindlichkeiten, die in ihrer unterschiedlichen Art insgesamt 53.035.328,11 € betragen. Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen führen zu einer Fremdkapitalquote von 23,77 %. Soweit die Rückstellungen wider erwarten doch nicht benötigt werden sollten, würden sie zu einer ertragswirksamen Auflösung und damit zu einer Entlastung künftiger Jahresergebnisse führen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind 8.953.534,56 € (1,95 %) ausgewiesen. Es handelt sich fast ausschließlich um die Abgrenzung vereinnahmter Friedhofsgebühren. Anlage 4 3 5. Bilanzkennzahlen Für die Beurteilung einer Bilanz sind spezielle Analysemethoden in Form von Kennzahlen üblich. Sie dienen dem temporären und interkommunalen Vergleich. Nachstehend einige wichtige Kennzahlen: EkQ1 Eigenkapital x 100 Bilanzsumme = 42,20 % Vorjahr: 41,73 % Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ (EkQ1) misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit. EkQ2 Eigenkapital + SoPo Zuwendungen/Beiträge x 100 Bilanzsumme = 73,83 % Vorjahr: 73,74 % Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ (EkQ2) misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Da die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Anteil in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um die langfristigen Sonderposten erweitert. AbI Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100 = 11,61 % Ordentliche Aufwendungen Vorjahr: 11,29 % Die Kennzahl „Abschreibungsintensität“ (Abl) zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. AnD1 Eigenkapital x 100 Anlagevermögen = 45,96 % Vorjahr: 44,87 % Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 1“ (AnD1) zeigt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert ist. AnD2 (EK + SoPo (Zuwendungen+Beiträge) + langfristiges Fremdkapital) x 100 = 95,13 % Anlagevermögen Vorjahr: 95,16 % Anlage 4 4 Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ (AnD2) gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert wird. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt. ZIQ Finanzaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen = 2,13 % Vorjahr: 2,46 % Die Kennzahl „Zinslastquote“ (ZIQ) zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen besteht. NSQ Steuern u.ä.Abgaben – Gewerbesteueruml.–Finanzierungsbet.Fonds Deutscher Einheit X 100 = 50,61 % Ordentliche Erträge – Gewerbesteueruml.-Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit Vorjahr: 50,57% Die Kennzahl „Netto-Steuerquote“ (NSQ) gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen „Dritter“, z.B. staatlichen Zuwendungen, ist. Weil dem Bund und dem Land Anteile am Aufkommen der Gewerbesteuer zustehen, ist es erforderlich, die Aufwendungen für die von der Gemeinde zu leistende Gewerbesteuerumlage sowie für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit von den Steuererträgen in Abzug zu bringen. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind Nach dem 31.12.2015 ergaben sich keine Vorgänge oder Vorfälle, die erläuterungsoder erwähnungsbedürftig wären. 7. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz Nachdem im letzten Jahr erstmalig auf Konzernebene ein positiver Jahresabschluss erzielt werden konnte, kann nunmehr in diesem Jahr abermals ein positives Jahresergebnis bilanziert werden. Der Jahresüberschuss von 1.551.332,07 € in 2014 hat sich zwar um ca.1,3 Mio. € auf 239.704,83 € in 2015 reduziert, aber damit kann immerhin im zweiten Jahr hintereinander ein positives Jahresergebnis vorgelegt werden. Wurde der letztjährige Lagebericht ausblickend mit der Frage nach der Nachhaltigkeit des vorgelegten guten Ergebnisses geschlossen, so scheint das diesjährige Ergebnis auf eine Bestätigung dieses positiven Trends hinzudeuten. Dies wird umso mehr dadurch bestätigt, dass sich gesamtwirtschaftlich der Aufschwung der deutschen Wirtschaft in 2015 fortgesetzt hat. Daneben sind die Aussichten für 2016 und 2017 - wenn auch nicht mehr in dem Tempo - weiterhin auf Wachstum ausgerichtet. So werden nach den aktuellen Prognosen Wachstumsraten für das Bruttoinlandsprodukt von 1,5 % in 2016 und von 1,6 % in 2017 erwartet. Entscheidend für diese positiven Entwicklungen sind insbesondere niedrige Arbeitslosenzahlen, erhöh- Anlage 4 5 ter Konsum infolge niedriger Sparzinsen, ein Bauboom infolge günstiger Bauzinsen, niedrige Ölpreise sowie die Unterbringung und Versorgung von hunderttausenden Flüchtlingen, die dazu führt, dass der Staat „viel Geld in die Hand nehmen muss“, um die Unterbringung von Flüchtlingen zu gewährleisten. Natürlich sollten sich diese Entwicklungen auch auf die kommunalen Konzernabschlüsse positiv auswirken, soweit sich bei den weiteren Rahmenbedingungen keine negativen Kompensationen, z.B. infolge des Brexits, ergeben. Während also gesamtwirtschaftlich sowohl rückblickend als auch in der näheren Zukunft vieles auf weiteren Wachstum ausgerichtet ist, gilt es zu prognostizieren, ob dies auch für die Stadt Erkelenz und ihre Töchter gilt. Um hier zu verlässlichen Aussagen zu kommen, sollte daher zunächst das abgelaufene Jahr betrachtet werden. Die Ergebnisrechnung in der Konzernmutter schließt mit + 79.462,36 € ab. Gegenüber der Planung entspricht diese einer Verbesserung von 2.739.462,36 €. Zurückzuführen ist diese Verbesserung auf Mehrerträge von 4.005.942,65 € bei den ordentlichen Erträgen, Mehraufwendungen von 1.571.812,69 € bei den ordentlichen Aufwendungen sowie einem um 305.332,40 € verbessertem Finanzergebnis. Schaut man sich die Abweichungen bei den ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zum Gesamtertrags- bzw. Gesamtaufwandsvolumen im Detail an, so fällt relativ schnell auf, dass sich bei den Erträgen die Abweichungen lediglich in zwei Kontenklassen sowie bei den Aufwendungen lediglich in einer Kontenklasse ergeben. Sieht man sich nun die Ursachen bei den drei Kontenklassen an, die zu den größeren Abweichungen geführt haben, so sind die Gründe dafür relativ schnell gefunden. Die Mehrerträge von 2.543.638 € bei den Kostenerstattungen begründen sich insbesondere damit, dass das Land seine Abrechnungspraxis im Bereich der Kostenerstattungen für die Unterbringung von Flüchtlingen (Produkt 050303) im 3. Quartal 2015 nachträglich zum 01.01.2015 geändert hat. Daraus ergaben sich beim Produkt 050303 (Leistungen nach dem AsylbLG) Mehrerstattungen von ca. 1,8 Mio. € gegenüber der Planung. Bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ sind Ertragsverbesserungen von 1.740.940 € festzustellen. Im Gegensatz zu den Kostenerstattungen ist dafür nicht eine Ertragsart ursächlich, sondern es verteilen sich diese Mehrerträge insbesondere auf vier verschiedene Ertragsarten (Erträge aus der Veräußerung von Umlaufvermögen + 626.729 €; Mehrerträge aus Säumniszuschlägen u.ä. + 365.750 €; Erträge bei Rückstellungsauflösungen + 441.056 €; Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge + 417.865 €). Die erhöhten Aufwendungen von 1.307.837 €, die im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen aufzubringen sind, ergeben sich aufgrund der im Februar 2016 übermittelten Berechnung der Rheinischen Versorgungskasse. Danach sind für Personal- und Versorgungsaufwendungen weitere enorme Beträge zurückzustellen. Diese Rückstellungen summieren sich in der Bilanz zum 31.12.2015 auf mittlerweile 40.098.131 € und sind gleichzusetzen mit knapp 10 % der Bilanzsumme. Als Begründung für diese abermalige enorme Erhöhung hat die Rheinische Versorgungskasse ausgeführt, dass die Kosten für die ambulante und stationäre Pflege nochmals deutlich gestiegen seien. Dies führe zu Erhöhungen von 4,6 % gegenüber den 2014er Berechnungen. Da die Änderungen vor allem die hohen Alter betreffen, sind die Auswirkungen auf die Beihilferückstellungen umso höher, je älter eine Person zum Bewertungsstichtag ist. Zusammenfassend können aus diesen Abweichungen als auch aus der Analyse der Vorjahresergebnisse bei der NKF-Mutter die folgenden maßgeblichen Einflussfaktoren für die zukünftigen Ergebnisse festgehalten werden: Anlage 4 6 1. Bei der Aufnahme und Unterbringung der Asylbewerber ist für 2015 erkennbar, dass die damit verbundenen unmittelbaren Aufwendungen durch Zuweisungsbeträge gedeckt sind. Ähnlich wird sich die Situation in 2016 darstellen. Ab 2017 wird jedoch die Zuweisungspraxis dahingehend umgestellt, dass eine Spitzabrechnung der Aufwendung nach der Anzahl der Flüchtlinge und der jeweiligen Dauer des Aufenthaltes erfolgen wird. Fraglich ist also, ob die Zuweisungen dann noch immer die damit verbundenen Aufwendungen decken. Es können sich demnach sowohl aus der Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge als auch aus der Erstattung der damit verbundenen Aufwendungen Beeinträchtigungen für künftige Haushalte ergeben. 2. Obwohl in diesem Jahr im Kernhaushalt der Produktbereich 06 – Kinder- Jugend- und Familienhilfe – in der Ausführung nahezu wie geplant verlaufen ist, gilt es weiterhin bei einem Gesamtaufwendungen von nahezu 18,7 Mio. € genau zu beobachten wie in diesem Bereich die Entwicklung ist. Hier gilt es sowohl hinsichtlich der fachlichen Umsetzung als auch hinsichtlich der Erstattungspraxis vom Land und Bund auf eine auskömmliche Entwicklung zu achten. 3. Bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen hat das laufende Jahr wieder einmal gezeigt, dass die Rückstellungen für Beihilfen und Versorgungsaufwendungen nahezu unkalkulierbar sind. Hier sind Mehraufwendungen von mehr als 1 Mio. € gegenüber der Planung keine Seltenheit. Zukünftig sollten daher neben den aktuellen Berechnungen der Rheinischen Versorgungskasse zusätzliche Puffer bereits bei der Planung eingebaut werden, um so wenigstens halbwegs vor unerfreulichen Überraschungen im Rahmen des Jahresabschlusses gewappnet zu sein. 4. Weiterhin ein bestimmendes Thema bleibt die Kreisumlage. Waren 2014 noch 19,99 Mio. € an den Kreis abzuführen, so belief sich diese Summe in 2015 schon auf 20,92 Mio. € - der Haushaltsansatz in 2016 sieht sogar einen Betrag von 21,29 Mio. € vor. Dieser Summe liegt letztendlich ein aktueller Kreisumlagebedarf von 123,0 Mio. € zugrunde. Dies vorausgeschickt, ist erkennbar, dass jede weitere Million an Kreisumlagebedarf eine erhebliche zusätzliche Belastung für künftige Abschlüsse bedeuten würde. Es gilt also weiterhin Richtung Landrat eine fortlaufende Aufgabenkritik und damit einhergehend, eine strikte Spardisziplin im Kreishaus einzufordern. 5. Die Entwicklungen der letzten vier Jahre im Bereich der „Steuern und ähnlichen Abgaben“ lassen erkennen, dass diese Kontenklasse insbesondere von der „Gewerbesteuer“ und dem „Gemeindeanteil an der Einkommensteuer“ getragen wird. Hier lässt sich relativ leicht ablesen, dass Schwächen bei einer dieser beiden Ertragsarten unwillkürlich zu einem schlechteren Jahresergebnis führen (vgl. 2013). Andererseits kann jedoch festgehalten werden, dass eine positive Entwicklung in dieser Kontenklasse ein elementarer Baustein für gute Jahresergebnisse war bzw. ist. Sich in dieser Kontenklasse abzeichnende Verschlechterungen müssen daher frühzeitig erkannt und zumindest mittelfristig mit entsprechenden Gegenmaßnahmen kompensiert werden. Anlage 4 7 6. Die Ausgleichsrücklage weist nach Verrechnung des Jahresüberschusses einen Bestand von 10.553.281,77 € aus. Ein in der kommunalen Landschaft relativ seltenes Bild, wodurch einerseits kurzfristige Verschlechterungen im Jahresverlauf kompensiert werden können, aber andererseits auch Anreize gegeben sein sollten, weiterhin eine kontinuierliche und nachhaltige Haushaltswirtschaft zu betreiben. Genau wie in der Ergebnisrechnung, sollte auch in der Finanzrechnung der eingeschlagene Weg konsequent fortgesetzt werden. So können Reduzierungen in der Verschuldung nicht nur für andere sinnvolle Investitionen genutzt werden, sondern diese wirken sich gleichzeitig ergebnisverbessernd in der Ergebnisrechnung aus. Nettokredittilgungen von 11,9 Mio. € in 8 Jahren als auch eine jährliche Reduzierung des Zinsaufwandes von etwas mehr als 1 Mio. € sprechen dabei eine eindeutige Sprache! Bei aller „Einspareuphorie“ darf natürlich nicht vergessen werden, sinnvolle städtebauliche Investitionen als auch im Rahmen der Daseinsvorsorge notwendige Investitionen konsequent weiterhin durchzuführen. Unter Berücksichtigung der zuvor aufgeführten Chancen und Risiken wurde der 2016er Haushaltsplan wieder kaufmännisch vorsichtig geplant. Dabei wurden insbesondere folgende Punkte berücksichtigt: 1. Die vom Land vorgegebenen Orientierungsdaten wurden unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten angewandt. 2. Bei der Gewerbesteuer wurden nicht nur der Mittelwert aus den drei vorherigen Rechnungsergebnissen berücksichtiget, sondern es wurde insbesondere auch die Entwicklung des laufenden Jahres (2015) als auch in 2016 zu erwartende Besonderheiten mit in den 2016er Haushaltsansatz eingerechnet. 3. Die Einkommensteueranteile wurden unter Berücksichtigung der Entwicklung des laufenden Jahres mit der im Orientierungsdatenerlass vorgesehenen Steigerungsrate errechnet. 4. Bei den Kostenerstattungen im Bereich der Flüchtlingshilfe wurden insbesondere die vom Städte- und Gemeindebund NRW am 28.09.2015 veröffentlichten gemeindescharf berechneten Zuweisungsbeträge berücksichtigt. 5. Für die Entgelte der tariflich Beschäftigten wurden ab dem 01.03.2016 Steigerungsraten von 3,0 % eingeplant. Die Beamtenbesoldung wurde entsprechend der zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung für 2016 bereits feststehenden Steigerungsrate berechnet (Erhöhung ab dem 01.08.2016). Die Pensionsund Beihilferückstellungen wurden entsprechend der aktuellen Vorgaben der Rheinischen Versorgungskasse eingeplant. 6. Die zu zahlende Kreisumlage wurde in Abstimmung mit dem Landrat entsprechend der Finanzkraft eingeplant. 7. Die Abschreibungen wurden aufgrund von aktuellen Berechnungen und unter Berücksichtigung von zukünftigen Investitionen hochgerechnet. Anlage 4 8 8. Bei den übrigen Aufwendungen wurden die Fachämter aufgefordert, die Ansätze so genau wie möglich zu berechnen. Neben dieser finanzwirtschaftlichen Betrachtung wurde im letzten Jahr erstmalig eine Einschätzung der Lage durch den kompletten Verwaltungsvorstand vorgenommen. Eine solche Einschätzung durch den Verwaltungsvorstand wurde natürlich in diesem Jahr wieder vorgenommen. Dabei haben die Dezernenten als auch der Bürgermeister eine Einschätzung der Chancen und Risiken aus ihrer jeweiligen Sicht vorgenommen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird dahingehend auf die Ausführungen im Rahmen des 2015er Lageberichts beim NKF-Abschluss der Mutter verwiesen. Die dort vorgenommenen Einschätzungen sind vollumfänglich auch auf die gegenwärtige Lage beim „Konzern Stadt Erkelenz“ übertragbar. Für einen Konzernabschluss sind natürlich nicht nur die Entwicklungen des Mutterunternehmens wichtig, sondern natürlich auch die der Töchter maßgeblich. Während die GEE mbH als auch die Kultur GmbH sowohl aufgrund ihrer Bilanzsummen als auch aufgrund ihrer jährlichen Ergebnisse keiner detaillierten Lagebetrachtung bedürfen, können im „Konzern Stadt Erkelenz“ jedoch die Abschlüsse und Entwicklung des Städtischen Abwasserbetriebes sowie der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) das Ergebnis als auch die Entwicklung des Konzerns entscheidend beeinflussen. Der Städtische Abwasserbetrieb konnte im abgelaufenen Jahr in seinem Einzelabschluss einen Jahresüberschuss von knapp 2,4 Mio. € ausweisen. Dabei wurde nicht nur das prognostizierte Ergebnis planmäßig erwirtschaftet, sondern sogar noch leicht übertroffen. Dieses Ergebnis reiht sich damit in die guten Abschlüsse des Abwasserbetriebes der vergangenen Jahre ein. Gut ist dabei nicht nur im Sinne eines wirtschaftlichen Erfolges zu interpretieren, sondern auch so zu verstehen, dass die landesweit günstigen Schmutz- und Niederschlagswassergebühren im Sinne der Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger weiterhin beibehalten werden können. Daneben zeigt die Prognose für den mittelfristigen Planungszeitraum auf, dass die Abwassergebühren allenfalls moderat angehoben werden müssen und dass zumindest bis 2019 weiterhin mit konstant guten Jahresüberschüssen zu rechnen ist, die so weiterhin zum Erfolg des Konzerns in künftigen Jahren beitragen werden. Wie bereits erwähnt, ist neben dem Städtischen Abwasserbetrieb die Entwicklung der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG für den des Konzernabschluss maßgeblich. Nach den sehr guten Ergebnissen in den Jahren 2010 bis 2014 hat der aktuelle Abschluss der GEE eine Konsolidierungsphase mit einem Ergebnis von + 64.443,00 € eingelegt. Die Verschlechterung gegenüber den Vorjahren ist insbesondere darauf zurück zu führen, dass in den Vorjahren große Baugebiete, wie das „Oerather Mühlenfeld“, „Gerderath - An der Burg“ und „Schwanenberg - Tichelkamp“, innerhalb von ganz kurzer Zeit vermarktet werden konnten. Demzufolge wurden in 2015 mehr oder weniger nur noch Restgrundstücke verkauft und die hohen Umsatzerlöse der Vorjahre konnten dementsprechend nicht erreicht werden. Auf der anderen Seite ist die Nachfrage im Stadtgebiet nach erschlossenen Baugrundstücken weiterhin hoch. Dabei wirken sich insbesondere die weiterhin günstigen Bauzinsen nachfragebelebend für Baugrundstücke aus. Es gilt also kurzfristig Grundstücke zu erwerben, Planungsrecht zu schaffen, die Erschließung von Baugebieten vorzunehmen und die erschlossenen Grundstücke zu vermarkten. Die Rahmenbedingungen sind dafür grundsätzlich weiterhin günstig. Er- Anlage 4 9 schwerend für die kurzfristige Realisierung dieser Pläne ist jedoch, dass nicht genügend Ackerflächen zum Tausch seitens der GEE angeboten werden können. Hier gilt es weiterhin kreative Ideen zu entwickeln, um diesem Dilemma zu begegnen. Nur wenn dies geschafft wird, wird es kurz- bis mittelfristig möglich sein, den Nachfragebedarf entsprechend zu sättigen. Letztendlich bleibt festzuhalten, dass auch 2015 die Ergebnisrechnung mit einem positiven Gesamtergebnis von 239.704,83 € abgeschlossen werden konnte. Dieses Ergebnis ist zwar nicht ganz so gut wie in 2014, aber bestätigt gleichwohl den positiven Trend der letzten Jahre. Maßgeblich für diesen sehr erfreulichen Geschäftsverlauf in 2015 sind - wie in den letzten Jahren - sowohl die Geschäftsverläufe beim Mutterunternehmen als auch die Geschäftsverläufe bei den Töchtern. Soweit sich die zuvor genannten Chancen und Risiken annähernd mittelfristig austarieren, dürfte auch bei den kommenden Konzernabschlüssen mit ähnlich guten Ergebnissen zu rechnen sein.