Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
50452.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
01.12.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/463/2016
öffentlich
06.12.2016
Amt 10 Heinz-Josef Lenzen
Beitritt zu "d-NRW Anstalt des öffentlichen Rechts" (IT-Dienstleistung)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
15.12.2016
21.12.2016
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts
„d-NRW AöR“ zum 05.11.2016 wird das staatlich-kommunale IT-Dienstleistungs-unternehmen d-NRW zum 01.01.2017 organisatorisch neu ausgerichtet und erhält eine
zeitgemäße Rechtsform. Seit 2002 initiiert und begleitet d-NRW Kooperationsprojekte im Bereich der Informationstechnik und des E-Government.
Vor allem in den zurückliegenden Jahren hat sich d-NRW bei zahlreichen kommunalstaatlichen Kooperationsprojekten als Impulsgeber und neutrale Durchführungsinstanz bewährt. (Vergabemarktplatz NRW, Meldeportal für Behörden, Verwaltungssuchmaschine NRW, KiBiz.web etc.). Als Träger sollen neben dem Land möglichst
viele kommunale Gebietskörperschaften – so auch die Empfehlung der kommunalen
Spitzenverbände NRW – der neuen AöR beitreten.
Ein zentraler Vorteil dieser Konstruktion liegt darin, dass die Träger der neuen Gesellschaft Aufträge im Wege der Inhouse-Vergabe ausschreibungsfrei vergeben können. Mit dem Beitritt entstehen lediglich einmalig Kosten in Höhe von 1.000,00 Euro
für die Zeichnung eines entsprechenden Stammkapitalanteils.
Von besonderer Bedeutung einer gemeinsamen Trägerschaft durch das Land und
die Kommunen ist:
Das am 06.07.2016 vom Landtag beschlossene E-Government-Gesetz NRW
und der zur Umsetzung zu erstellende Masterplan welcher eine Fülle neuer
Handlungsfelder, die eine enge Abstimmung zwischen Land und Kommunen
erfordern, enthalten. Die d-NRW AöR bietet den Kommunen hierfür einen projektorientierten Zugang;
Als Träger der d-NRW AöR können die Kommunen Produkte und Angebote
von d-NRW im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung
nutzen (z. B. die regionalen Vergabemarktplätze Rheinland, Metropole Ruhr
und Westfalen) und fachliche Unterstützung beim Einsatz von Informationstechnik in Anspruch nehmen;
Als Träger der d-NRW AöR erleichtern die Kommunen außerdem die Zusammenarbeit mit kommunalen IT-Dienstleistern im Rahmen kommunal-staatlicher
Kooperationsprojekte. Denn die kommunale Trägerschaft ist eine zentrale
Voraussetzung für eine ausschreibungsfreie Beauftragung jener Dienstleister
durch die d-NRW AöR.
Organe der neuen Anstalt sind der Verwaltungsrat sowie die Geschäftsführung. Die
Vertretung der kommunalen Träger erfolgt durch jeweils zwei benannte Vertreter des
Städte- und Gemeindebundes NRW, des Städtetages NRW und des Landkreistages
NRW. Die übrigen sieben Mitglieder werden vom Land NRW benannt. Die Geschäftsführung wird vom Verwaltungsrat für die Dauer von höchstens 5 Jahren bestellt.
Der Beitritt erfolgt durch eine entsprechende Erklärung, wozu es eines Ratsbeschlusses bedarf.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Die Stadt Erkelenz tritt der neuen Anstalt öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ ab dem
01.01.2017 bei und zeichnet ein Stammkapital in Höhe von 1.000,00 Euro.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die benötigten Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro stehen im Haushalt 2016 zur Auszahlung zur Verfügung.
Vorlage A 10/463/2016 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2