Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
50458.pdf
Größe
183 kB
Erstellt
25.11.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Bildung und Sport
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 40/315/2016
öffentlich
23.11.2016
Amt 40 Manfred Steinwartz
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten
für bewegliche Sachen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
14.12.2016
15.12.2016
Ausschuss für Kultur und Sport
Hauptausschuss
Tatbestand:
Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit
in der Stadt Erkelenz ist es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen Investitionszuschüsse, Zuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren.
Nach § 7 der Richtlinien kann Sportvereinen zur Anschaffung von Sportgeräten, deren einzelner Anschaffungspreis den Betrag 250,00 € übersteigt, ein Zuschuss von
max. 30 % der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt
werden. Der Höchstzuschuss beträgt grundsätzlich pro Verein 500,00 €.
Im Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2016 stehen zur Anschaffung von
Sportgeräten Haushaltsmittel i.H.v. 2.500,00 € zur Verfügung.
In der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport vom 15.06.2016 wurden Sportvereinen Mittel i.H.v. 1.249,-- € bewilligt. Somit stehen noch Mittel in ausreichender
Höhe zur Bewilligung des Zuschusses für die Schützenbruderschaft „Unserer lieben
Frau 1418 Erkelenz e.V. zur Verfügung.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Verein aufgrund des entsprechenden
Kostenvoranschlages zu den Anschaffungskosten der Jugendluftgewehre einen Zuschuss i.H.v. 500,-- € zu gewähren.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„Der Schützenbruderschaft „Unserer lieben Frau 1418 Erkelenz e.V.“ wird ein anteiliger Zuschuss zu den Anschaffungskosten von Jugendluftgewehren
i.H.v. 500,-- € gemäß den vom Rat verabschiedeten Richtlinien gewährt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 500,-- €.
Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan der
Haushaltsstelle 080200 531700 zur Verfügung.
Anlage:
Berechnung des Zuschusses
Vorlage A 40/315/2016 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Anlage zur Beschlussvorlage A 2 Ausschuss für Kultur und Sport am 14.12.2016
hier: Zuschüsse an Vereine zur Beschaffung beweglicher Sachen
Anmerkung:
Eine Förderung ist nur möglich bei Vorlage entsprechender Kostenvoranschläge,
höchstens jedoch 500,00 Euro
Sportvereine und sonstige
Sportvereine
Gegenstand der
Anschaffung
Bezirksausschuss Erkelenz - Mitte
SchützenbruAnschaffung von
derschaft
Jugendluftgewehren
„Unserer lieben
Frau 1418
Erkelenz e.V.“
Kosten
in €
Kostenvoranschlag
ja/nein
2.898,-- ja
Anerkannt
und
förderfähig
ja/nein
ja
Zuschuss
30 %
höchstens
jedoch 500
Euro
30% =
869,40
jedoch
höchstens
500,00