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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
50458.pdf
Größe
183 kB
Erstellt
25.11.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:33
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Bildung und Sport Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 40/315/2016 öffentlich 23.11.2016 Amt 40 Manfred Steinwartz Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen Beratungsfolge: Datum Gremium 14.12.2016 15.12.2016 Ausschuss für Kultur und Sport Hauptausschuss Tatbestand: Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz ist es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen Investitionszuschüsse, Zuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren. Nach § 7 der Richtlinien kann Sportvereinen zur Anschaffung von Sportgeräten, deren einzelner Anschaffungspreis den Betrag 250,00 € übersteigt, ein Zuschuss von max. 30 % der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Der Höchstzuschuss beträgt grundsätzlich pro Verein 500,00 €. Im Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2016 stehen zur Anschaffung von Sportgeräten Haushaltsmittel i.H.v. 2.500,00 € zur Verfügung. In der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport vom 15.06.2016 wurden Sportvereinen Mittel i.H.v. 1.249,-- € bewilligt. Somit stehen noch Mittel in ausreichender Höhe zur Bewilligung des Zuschusses für die Schützenbruderschaft „Unserer lieben Frau 1418 Erkelenz e.V. zur Verfügung. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Verein aufgrund des entsprechenden Kostenvoranschlages zu den Anschaffungskosten der Jugendluftgewehre einen Zuschuss i.H.v. 500,-- € zu gewähren. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Der Schützenbruderschaft „Unserer lieben Frau 1418 Erkelenz e.V.“ wird ein anteiliger Zuschuss zu den Anschaffungskosten von Jugendluftgewehren i.H.v. 500,-- € gemäß den vom Rat verabschiedeten Richtlinien gewährt.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich auf 500,-- €. Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan der Haushaltsstelle 080200 531700 zur Verfügung. Anlage: Berechnung des Zuschusses Vorlage A 40/315/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Anlage zur Beschlussvorlage A 2 Ausschuss für Kultur und Sport am 14.12.2016 hier: Zuschüsse an Vereine zur Beschaffung beweglicher Sachen Anmerkung: Eine Förderung ist nur möglich bei Vorlage entsprechender Kostenvoranschläge, höchstens jedoch 500,00 Euro Sportvereine und sonstige Sportvereine Gegenstand der Anschaffung Bezirksausschuss Erkelenz - Mitte SchützenbruAnschaffung von derschaft Jugendluftgewehren „Unserer lieben Frau 1418 Erkelenz e.V.“ Kosten in € Kostenvoranschlag ja/nein 2.898,-- ja Anerkannt und förderfähig ja/nein ja Zuschuss 30 % höchstens jedoch 500 Euro 30% = 869,40 jedoch höchstens 500,00