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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
50292.pdf
Größe
546 kB
Erstellt
29.11.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:34

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/383/2016 öffentlich 10.11.2016 Amt 61 Paul-Hugo Blaesen 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beratungsfolge: Datum Gremium 13.12.2016 be 15.12.2016 21.12.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: In seiner Sitzung am 16.09.2015 hat der Rat der Stadt Erkelenz den Aufstellungsbeschluss der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte gefasst und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Keyenberg/Venrath/Borschemich zu beteiligen. 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 20 vom 14.10.2016 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 25.10.2016 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 29.09.2016 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Keyenberg/Venrath/Borschemich wurde mit Schreiben vom 30.09.2016 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses wurde bisher keine Stellungnahme eingereicht. In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Vorlage A 61/383/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 Finanzielle Auswirkungen: keine Anlagen: Anlage - Stellungnahme der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte Übersicht über den Geltungsbereich der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte Vorlage A 61/383/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 1 von 15 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 24. Änderung des FNP (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 1 Öffentlichkeit, Schreiben vom 2 Öffentlichkeit, Schreiben vom Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 1 1 Öffentlichkeit, Schreiben vom Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Niersverband, Postfach 10 08 64, 41708 Viersen Schreiben vom 19.10.2016 Gegen den o. g. Vorgang bestehen seitens des Das Auftreten von Leckagen wird in der Risikoanaly- Die Hinweise werden zur Kenntnis geNiersverbandes keine grundsätzlichen Bedenken, se des Umweltberichts zum Bebauungsplan angenommen. Es wird auf die parallel durchjedoch bitten wir folgenden Hinweis zu beachten: führt. Für die Änderung des Flächennutzungsplans geführte Aufstellung des Bebauungs- Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 2 von 15 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 24. Änderung des FNP (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Der Planbereich liegt im Kläranlageneinzugsge- sind Auswirkungen auf dieser kleinräumigen Ebene biet des Niersverbandes (Kläranlage Mönchen- nicht relevant. gladbach Neuwerk). Sollte es in der Bauphase der Photovoltaikanlagen zu Verunreinigungen durch die im Bebauungsplan erwähnten Leckagen kommen und diese ein Abwasser erzeugen (z. B. durch Reinigungsarbeiten oder Sonstiges), ist die Art und Menge der Abwasser dem Niersverband mitzuteilen und eine eventuelle Einleitung in die Kanalisation mit dem Niersverband abzustimmen, da die Kläranlage für die Behandlung bestimmter kontaminierter Abwässer nicht ausgerüstet ist. 2 Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung. Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 44025 Dortmund Schreiben vom 24.10.2016 Zu den bergbaulichen Verhältnissen im Planbereich erhalten Sie aus bergbehördlicher Sicht folgende Hinweise und Anregungen: Der Änderungsbereich liegt über auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern alle im Eigentum der RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG. Ein Hinweis auf die Lage im Einwirkungsbereich des Braunkohlentagebaus, verbunden mit den Einwirkungen auf das Grundwasser, ist bereits im parallel aufgestellten Bebauungsplan enthalten. Die RWE Power AG sowie der Erftverband wurden im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Beschlussvorschlag plans verwiesen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 3 von 15 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 24. Änderung des FNP (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Der Vorhabensbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Vorhabensgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einemspäteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Eine Rückmeldung seitens RWE Power AG ist nicht erfolgt, durch den Erftverband wurden keine Bedenken geäußert. Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 4 von 15 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 24. Änderung des FNP (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Die Anbauverbotszone sowie die Baubeschränkungszone sind nachrichtlich in den parallel aufgestellten Bebauungsplan übernommen worden. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Landesbetrieb in spätere Genehmigungsverfahren eingebunden wird. Einwirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch das Vorhaben sowie die Bewertung von Eingriff und Ausgleich erfolgen im Bebauungsplanverfahren. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird auf die parallel durchgeführte Aufstellung des Bebauungsplans verwiesen. Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Soweit noch nicht erfolgt empfehle ich Ihnen, diesbezüglich sowie zu bergbaulichen Planungen eine Anfrage an die RWE Power AG, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Paffendorfer Weg 42 in 50216 Bergheim zu stellen. 3 Landesbetrieb Straßen NRW Autobahnniederlassung Krefeld, Postfach 101352, 47713 Krefeld Schreiben vom 04.11.2016 Die Autobahnniederlassung Krefeld ist für den Betrieb und die Unterhaltung der östlich unmittelbar an das Plangebiet grenzenden Autobahn 46, Abschnitt 6 und damit für die anbaurechtliche Beurteilung zuständig. Ziel der eingereichten Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Errichtung einer Photovoltaik Freiflächenanlage. Die o.a. Bauleitplanung liegt innerhalb der gem. § Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 5 von 15 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 24. Änderung des FNP (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme 9 (1 + 2) Bundesfernstraßengesetz zu beachtenden 40 m Anbauverbotszone / 100 m Anbaubeschränkungszone der Autobahn 46. Die als Anlage beigefügten „Allgemeinen Forderungen“ sind grundsätzlich bei der Planung zu berücksichtigen. Abweichungen von den Bestimmungen des § 9 Fernstraßengesetz bedürfen aufgrund der rechtlichen Problematik immer einer Einzelprüfung und Einzelentscheidung durch die Straßenbauverwaltung. Unter Pkt. 8 „Nachrichtliche Übernahme“ der Begründung wird auf die Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone der Autobahn 46 hingewiesen. Gemäß der Begründung wird die Anbauverbotszone (40 m zum äußersten befestigten Fahrbahnrand der A 46) für die Freiflächenphotovoltaikanlage und deren Infrastruktureinrichtungen nicht in Anspruch genommen (vgl. Pkt 4.2). Es ist auszuschließen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Autobahn durch die in der Anlage 1 „Übersicht möglicher Wirkfaktoren von PVFA“ aufgeführten anlagebedingten Projektwirkungen wie „Licht“ (Lichtreflexe, Spiegelungen, Polarisation des reflektierten Lichtes) und „Visuelle Wirkung“ (optische Störung, Silhouetteneffekt) etc. gefährdet wird. Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 6 von 15 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 24. Änderung des FNP (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Eine abschließende Eingriffsbewertung und die Festlegung der daraus evtl. resultierenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen liegt noch nicht vor, wird aber im weiteren Verfahren ergänzt. Anlage Allgemeine Forderungen 1. Ein Hinweis auf die Schutzzonen der Autobahn gemäß § 9 (1 + 2) Fernstraßengesetz (FStrG) ist in den Textteil des Bauleitplanes aufzunehmen. Die Eintragung der Schutzzonen in den Plan wird empfohlen. 2. In einer Entfernung bis zu 40 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der Bundesautobahn (Anbauverbotszone § 9 (1) FStrG) dürfen Hochbauten jeder Art nicht errichtet werden und Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs nicht durchgeführt werden. Ebenfalls unzulässig sind Anlagen der Außenwerbung sowie Einrichtungen, die für die rechtliche und gewerbliche Nutzung der Hochbauten erforderlich sind (z.B. Pflichtstellplätze, Feuerwehrumfahrten, Lagerflächen o.ä.). Sicht- und Lärmschutzwälle bedürfen der Genehmigung der Straßenbauverwaltung. Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 7 von 15 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 24. Änderung des FNP (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme 3. In einer Entfernung bis zu 100 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der BAB (Anbaubeschränkungszone § 9 (2) FStrG) a) dürfen nur solche Bauanlagen errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Autobahn weder durch Lichteinwirkung, Dämpfe, Gase, Rauch, Geräusche, Erschütterungen und dgl. gefährden oder beeinträchtigen. Anlagen der Außenwerbung stehen den baulichen Anlagen gleich. b) sind alle Beleuchtungsanlagen innerhalb und außerhalb von Grundstücken und Gebäuden so zu gestalten oder abzuschirmen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der BAB nicht durch Blendung oder in sonstiger Weise beeinträchtigt wird. c) bedürfen Werbeanlagen, Firmennamen, Angaben über die Art von Anlagen oder sonstige Hinweise mit Wirkung zur Autobahn einer straßenrechtlichen Prüfung und Zustimmung. Zur befestigten Fahrbahn gehören auch die Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 8 von 15 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 24. Änderung des FNP (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Standstreifen, Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen der Anschlussstellen und die Anschlussstellen selbst. Entschädigungsansprüche, die sich durch das Vorhandensein oder den Betrieb auf der Autobahn ergeben oder ergeben können – z.B. Geräusch-, Geruchs- oder Staubbelästigungen, können nicht geltend gemacht werden. 4. Bei Kreuzungen der BAB durch Versorgungsleitungen und nachrichtlicher Übernahme der Leitungen innerhalb der Schutzzonen gemäß § 9 (1 + 2) FStrG ist die Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung außerhalb des Planverfahrens erforderlich. 5. Gemäß § 33 der Straßenverkehrsordnung ist die Straßenbauverwaltung an Maßnahmen zu beteiligen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der BAB beeinträchtigen können. Vom städtischen Bauordnungsamt ist daher sicherzustellen, dass über die BAB Schutzzonen hinaus Werbeanlagen, Firmennamen, Angaben über die Art von Anlagen und sonstige Hinweise, die den Verkehr auf der BAB beeinträchtigen können, nur dann aufgestellt werden dürfen, Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 9 von 15 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 24. Änderung des FNP (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Hinweis auf die Zurückstellung der Bedenken wird zur Kenntnis genommen. Die Bewertung von Eingriff und Ausgleich erfolgt im Bebauungsplanverfahren. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird auf die parallel durchgeführte Aufstellung des Bebauungsplans verwiesen. wenn die Straßenbauverwaltung zugestimmt hat. 6. Immissionsschutz für neu ausgewiesene Gebiete geht zu Lasten der Gemeinde/Stadt. 4 Landwirtschaftskammer NRW Kreisstelle Heinsberg, Gereonstr. 80, 41747 Viersen Schreiben vom 03.11.2016 Aufgrund der Vorzüglichkeit des Standorts für die geplante Nutzung sowie aufgrund der Einschränkungen für eine landwirtschaftliche Nutzung des Areals, werden agrarstrukturelle Bedenken zurückgestellt. Die durch die Extensivierung der Fläche generierte ökologische Aufwertung i.H.v. ca. 60.000 Wertpunkten sollten im Hinblick auf die schonende Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichsmaßnahmen (vgl. § 15 (3) BNatSchG) in ein Ökokonto aufgenommen werdne. Dies entspräche sinngemäß sogar dem im bisherigen FNP vorgesehenen Zweck der Ausgleichsflächenkulisse. 5 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Deutz- Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 10 von 15 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 24. Änderung des FNP (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Mülheimer Straße 22 – 24, 50679 Köln Schreiben vom 07.11.2016 Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG und der DB Energie GmbH bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Bezüglich der o. g. Bauleitplanung bestehen unsererseits grundsätzlich keine Bedenken, wenn die nachfolgenden Hinweise und Auflagen beachtet werden:    Die Erreichbarkeit der Eisenbahnstrecke darf sich durch die zu treffenden Maßnahmen nicht verschlechtern. Sollte der Aufgabenträger einen Wartungsweg entlang der Eisenbahnstrecke planen, so wünscht die DB Netz AG, diesen zum Zwecke des Rettungswegekonzeptes, zur Inspektion, zur Instandhaltung und – setzung sowie bei Baumaßnahmen mitnutzen zu dürfen. Bauliche Anlagen müssen einen Mindestabstand von fünf Metern zur Eisenbahnstrecke einhalten. Das Brückenbauwerk der Eisenbahnüber- Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Die Belange des Bahnverkehrs werden durch die Planung nicht beeinträchtigt. Die Erreichbarkeit von Flächen sowie der Umgang mit Anforderungen durch angrenzende Infrastruktur wird auf der Ebene des parallel aufgestellten Bebauungsplans behandelt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird auf die parallel durchgeführte Aufstellung des Bebauungsplans verwiesen. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 11 von 15 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 24. Änderung des FNP (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme  führung Düsseldorfer Straße im Bahnkilometer ca. 48,68 der Strecke 2550 muss erreichbar sein. Dabei ist auch eine in Zukunft liegende Erneuerung zu berücksichtigen, so dass im Bereich deren Widerlager ein Abstand von mindestens 20 m einzuhalten ist. Die Eisenbahnstrecke 2550 Aachen – Kassel ist keine Hochgeschwindigkeitsstrecke wie beispielhaft im Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes unter Punkt 2.3 erwähnt, sondern im betrachteten Abschnitt eine Mischverkehrsstrecke mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h, auf der auch Personenfernverkehr abgewickelt wird. Durch das Plangebiet verläuft die 110-kVBahnstromleitung 486 Wickrath – Stolberg (Mastfeld 1169-1170). Der Entwicklungsbereich liegt teilweise im Schutzstreifen der oben genannten Bahnstromleitung. Die Freileitung ist planfestgestellt und durch beschränkt persönliche Dienstbarkeiten privatrechtlich gesichert. Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 12 von 15 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 24. Änderung des FNP (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Baumaßnahmen im Schutzstreifenbereich der Bahnstromleitung sind mit der DB Energie rechtzeitig abzustimmen. Wir bitten Sie, uns diesbezüglich weiterhin im Rahmen der Bauleitplanung bzw. mit den zu stellenden Bauanträgen entsprechend zu beteiligen. Bitte beachten Sie vorab folgende Hinweise: 1. Es ist zu beachten, dass im Schutzstreifen der Bahnstromleitung keine Einwirkungen oder Maßnahmen vorgenommen werden dürfen, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitungen beeinträchtigen oder gefährden. Der Schutzstreifenbereich muss der DB Energie für die Entstörung und Leitungsarbeiten jederzeit zugänglich bleiben. Werden später Änderungen oder Erweiterungen der Bahnstromleitung notwendig, wird dieses vom Bauherren/Betreiber geduldet. Dabei wird davon ausgegangen, dass dem Bauherren/Betreiber keine finanziellen Kosten entstehen. Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 13 von 15 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 24. Änderung des FNP (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme 2. In der Nähe von stromführenden Hochspannungsleitungen ist mit elektromagnetischen Beeinflussungen zu rechnen. Die DB Energie erstattet weder Entschädigungen noch die Kosten für evtl. erforderliche Abschirmungen. 3. Die DB Energie haftet nicht für Schäden an Objekten, die infolge von Witterungseinflüssen (z. B. vom Stromseil herunterfallendes Eis) auftreten. 4. Bei geplanter Nutzung eines Baukrans ist, nach Eingang von prüffähigen Planunterlagen, eine gesonderte Abstimmung notwendig. (Freidrehbereich und Mindestabstand des Krans zu den ausschwingenden Leiterseilen). 5. Die Bodenbeschaffenheit im Umkreis von 10 – 15 m zu den jeweiligen Masten darf aus maststatischen Gründen nicht verändert werden. Alle Aufschüttungen bzw. Bodenabtragungen im Schutzstreifenbereich sind der DB Energie anzuzeigen. Neuanpflanzungen dürfen im Schutzstreifen eine Höhe von 3,50 m nicht überschreiten. Der Rückschnitt sämtlicher Vegetation im Schutzstreifen bei Unterschreitung der Sicherheitsabstände gem. EN Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 14 von 15 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 24. Änderung des FNP (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme 50341/VDE 0210 ist durch den Antragsteller/in oder deren Rechtsnachfolger auszuführen. 6. Der Bauherr bzw. die von ihm beauftragten Baufirmen haften für alle Schäden, die an der Bahnstromleitung durch die Bautätigkeit entstehen. Bei Baumaßnahmen, bei denen ein Mindestabstand von 4 m zwischen Baugeräten oder Personen und der Leitung nicht eingehalten werden kann (ein mögliches Ausschwingen der Leiterseile ist dabei zu berücksichtigen) ist eine kostenpflichtige Ausschaltung des betreffenden Stromkreises der Bahnstromleitung erforderlich. Für die betriebliche Koordination der DB Energie ist mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 12 Wochen zu rechnen. Eine gleichzeitige Abschaltung beider Stromkreise ist nicht möglich. Vor Beginn von Bauarbeiten ist die DB Energie rechtzeitig (mindestens 14 Tage) zur Unterweisung der bauausführenden Firma zu verständigen (Ansprechpartner Herr Manfred Wahlen, Tel.: 0221/1414700). Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 15 von 15 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 24. Änderung des FNP (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 1