Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
49837.pdf
Größe
7,5 MB
Erstellt
28.10.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/368/2016
öffentlich
27.10.2016
Amt 20 Stefanie Rolfs
Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjehr 2017 mit
Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2016 bis 2020
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
15.11.2016
be
21.12.2016
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieRat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gemäß § 14 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat der Eigenbetrieb vor Beginn
eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht insbesondere aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Nach § 4 der EigVO ist der Wirtschaftsplan vom Rat festzustellen.
Der Erfolgsplan als Teil des Wirtschaftsplanes setzt die Erträge in Höhe von
10.426.400 Euro und die Aufwendungen in Höhe von 8.188.469 Euro fest. Daraus
ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 2.237.931 Euro.
Der Vermögensplan, ebenfalls Teil des Wirtschaftsplanes, sieht Einzahlungen in Höhe von 9.579.000 Euro und Auszahlungen in Höhe von 12.976.132 Euro vor. Unter
Berücksichtigung der zu erwartenden Einzahlungen und insbesondere unter dem
Einsatz der aus Abschreibungen erwirtschafteten Eigenmittel, ergibt sich ein Kreditbedarf in Höhe von 8.042.000 Euro. Verpflichtungsermächtigungen werden in 2017
in Höhe von 3.340.000 Euro veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
3.000.000 Euro festgesetzt.
Die Stellenübersicht als Teil des Wirtschaftsplanes enthält keine Stellen, da diese im
Stellenplan der Stadt enthalten sind. Zur Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebes
bedient er sich des Personals der Stadt. Die hierfür anfallenden Personalkosten werden vom Eigenbetrieb erstattet.
Nach § 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist eine fünfjährige Ergebnis- und
Finanzplanung zusammen mit dem Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Entwurf dieser
fünfjährigen Planung liegt als Anlage vor und kann ggfls. im Einzelnen erläutert werden.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16.11.2004
(GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:
I.
der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des
Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2017 wie
folgt festgestellt:
1.
2.
II.
Erfolgsplan
a) die Erträge auf
b) die Aufwendungen auf
10.426.400 EUR
8.188.469 EUR
Vermögensplan
a) die Einzahlungen auf
b) die Auszahlungen auf
9.579.000 EUR
12.976.132 EUR
3.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr
2017 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf
8.042.000 Euro festgesetzt.
4.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf
3.340.000 Euro festgesetzt.
5.
Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.
die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2016 - 2020 beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage:
Wirtschaftsplan 2017 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
2016 bis 2020
Vorlage A 20/368/2016 der Stadt Erkelenz
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