Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
50114.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
21.11.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:33
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 1,6 MB

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Bauaufsichts- und Hochbauamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 63/287/2016 öffentlich 24.11.2016 Amt 63 Martin Fauck Erweiterung der Offenen Ganztagsschule an der Nysterbachschule in Lövenich Beratungsfolge: Datum Gremium 05.12.2016 13.12.2016 be Schulausschuss Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie- Tatbestand: Aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen sowie insbesondere der Anmeldezahlen zur OGS besteht nach Feststellung des A 40 ein erheblicher Bedarf an zusätzlichen Räumen zur Sicherstellung der OGS Betreuung an drei Grundschulstandorten in Erkelenz. Ein entsprechender Bedarf an 2 Räumen besteht auch an der OGS der NysterbachSchule in Lövenich. Nach Ausführung der Schulleitung werden dort derzeit über 60 Kinder mit und ohne festgestellten Förderbedarf in den Räumlichkeiten des Offenen Ganztag betreut. Zu diesen Zwecken wurde im Jahr 2008 die ehemalige Hausmeisterwohnung umgebaut, danach stehen für die Betreuung ca. 77 m² Fläche zur Verfügung, dies entspricht ca. 1,2 m² / betreutem Schüler. Diese Fläche ist bei weitem nicht ausreichend, laut Unfallkasse NRW – Sichere Schule – wird für Grundschulen ein Schüler-Platz-Verhältnis von 2,5 m², für Schüler mit Förderbedarf ein erhöhtes Verhältnis von 3,0 m² empfohlen. Dieser Raumbedarf kann nicht innerhalb der vorhandenen Räume der Schule zur Verfügung gestellt werden, somit besteht Bedarf an einer Erweiterung. A 63 hat die räumlichen Möglichkeiten geprüft und einen ersten Testentwurf aufgestellt, der eine Aufstockung des vorhandenen OGS Bereiches vorsieht. Die Aufstockung soll als Holz-Modulbauweise erfolgen, so dass die Maßnahme aufgrund eines hohen Vorfertigungsgrades innerhalb kürzerer Zeit auf das bestehende Gebäude mit OGS-Nutzung aufgeständert werden kann. Mit der Aufstockung können zwei weitere große Gruppenräume mit ca. 67 m² und 43 m² sowie ein kleiner Ruheoder Besprechungsraum mit 10 m² geschaffen werden. Insgesamt stehen nach der Erweiterung ca. 200 m² zur Verfügung, was dem empfohlenen Schüler-Platz-Verhältnis von 3,0 m² entspricht. Zusätzlich soll die vorhandene Toilettenanlage im Erdgeschoss erweitert werden und nunmehr zwei Toiletten für Mädchen sowie eine Toilette und zwei Urinale für Jungen erhalten. Aus dem Entwurf lässt sich ein BRI von 577 m³ bzw. eine BGF von 147 m² ableiten, daraus resultieren geschätzte Bauwerkskosten von ca. 300.000,- € bzw. Gesamtkosten einschl. Nebenkosten von ca. brutto 310.000,- €. Die Entwurfsplanung ist als Eigenplanung im Jahr 2016 erfolgt, die Ausführungsplanung ist zum Jahreswechsel 2016/17 projektiert, der Baubeginn soll kurz vor den Sommerferien 2017 erfolgen. Der Abschluss der Baumaßnahme ist zum Ende 2017 geplant, so dass die Abrechnung weitgehend noch im Jahr 2017 erfolgen wird. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe): „Vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel im Jahr 2017 soll in ErkelenzLövenich die Offene Ganztagsschule an der Nysterbach-Schule eine Erweiterung nach den Plänen des Hochbauamtes erhalten.“ Finanzielle Auswirkungen: Die voraussichtlichen Gesamtkosten gemäß Kostenschätzung belaufen sich auf ca. 310.000,00 EURO. Die erforderlichen Mittel stehen im Entwurf des Haushaltsplans als Ausgabe-/ Verpflichtungsermächtigung bei dem Auftragssachkonto H 03 01 00 15 zur Verfü-gung. Anlagen: Entwurfspläne Antrag Nysterbach-Schule Vorlage A 63/287/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2