Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
50277.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
29.11.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/387/2016
öffentlich
08.11.2016
Amt 61 Paul-Hugo Blaesen
12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 "Oestrich", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der
frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und
der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
13.12.2016
be
15.12.2016
21.12.2016
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 18.09.2012 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Aufstellung der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, beschlossen und beschlossen, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu
beteiligen.
1.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 24 vom 27.11.2015 bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 08.12.2015 im Rathaus der
Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom
24.11.2015 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während
des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in
der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und aufgelistet sind.
3.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 09.12.2015 beteiligt.
Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Sitzung am 25.02.2016 vorgestellt. Hinsichtlich des Bebauungsplanes wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):
„Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte stimmt der Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IIIA2 "Oestrich“, Erkelenz-Mitte, zu.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung
und Betriebe vom 13.09.2016, des Hauptausschusses vom 15.09.2016 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 21.09.2016 wurde der Entwurf der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 19 vom 23.09.2016 in der Zeit vom 04.10.2016 bis
04.11.2016 öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden keine abwägungsrelevante Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen.
In dieser Sitzung soll über die während des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes, hier der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden.
Die 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige
ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung,
Vorlage A 61/387/2016 der Stadt Erkelenz
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zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„.1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.
1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange,
wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.
Die Anlage zur Beschlussvorlage der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte,
wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“ hat unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen. Sollten nach Rechtskraft der Änderung für
hiervon betroffene Grundstücke im unbeplanten Innenbereich Erschließungsmaßnahmen erforderlich werden, so ist die Kostenträgerschaft über Erschließungsverträge zu regeln.
Anlagen:
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte
Übersicht über den Geltungsbereich der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte
Vorlage A 61/387/2016 der Stadt Erkelenz
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Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 1 von 5
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. III A 2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1
Öffentlichkeit, Schreiben vom
2
Öffentlichkeit, Schreiben vom
Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1
Öffentlichkeit, Schreiben vom
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
1
Bezirksregierung Arnsberg
Schreiben vom 09.12.2015
Zu den bergbaulichen Verhältnissen erhalten Im Anschreiben vom 24.11.2015 wurden Behörden
Sie folgende Hinweise:
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt. Dazu wurde
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 2 von 5
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. III A 2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
die Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Terheeg 1“,
die heutige RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH vertreten durch die RWE Power AG in
50416 Köln, Stüttgenweg 2, die Eigentümerin des
Bergwerksfeldes „Sophia-Jacoba A“ die Vivawest
GmbH vertreten durch die EBV GmbH, Postfach
6204, 41829 Hückelhoven EBV GmbH, und der Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim am
Verfahren beteiligt und aufgefordert fristgerecht zum
Entwurf der 12. Änderung (Teilaufhebung) des BeDer Planungsbereich ist nach den hier vorliegen- bauungsplanes Nr. III A 2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte
den Unterlagen (Differenzenpläne mit Sand: Stellung zu nehmen.
01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1,
Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Die beteiligte RWE Power AG, Hauptverwaltung,
Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1) reichte keine Stellungnahme ein.
von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkun- Mit Schreiben vom 10.12.2015 teilte die EBV GmbH
gen betroffen.
mit, dass das Gebiet innerhalb der ehemaligen Sophia-Jacoba-GmbH Steinkohle Berechtsame liegt.
Folgendes sollte berücksichtigt werden:
Gegen die Bauleitplanung wurden keine Bedenken
erhoben, eine Kennzeichnung nach § 9 (5) Nr. 2
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt BauGB wurde als nicht erforderlich erachtet.
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum Mit Schreiben vom 16.12.2015 teilte der Erftverband,
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflus- Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim mit, dass gesung der Grundwasserstände im Planungsgebiet gen die angefragte Maßnahme keine Bedenken erin den nächsten Jahren ist nach heutigem Kennt- hoben werden.
Die o. g. Planungsflächen befinden sich über dem
Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Terheeg
1“, im Eigentum der RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die
RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln, sowie über dem auf
Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Sophia
Jacoba A“, im Eigentum der Vivawest GmbH,
Nordsternplatz 1 in 45899 Gelsenkirchen.
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 3 von 5
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. III A 2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016
lfd.
Nr.
Stellungnahme
nisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach
Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Für den Änderungsbereich erfolgt die zukünftige
Beurteilung von Vorhaben unter Anwendung des
Bebauungsplanes Nr. III/7 „Glück-auf-Straße Ost“,
Erkelenz Mitte. In der mit Rechtskraft vom
24.07.2015 gültigen Nachfolgeplanung wurden die in
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für der Stellungnahme angeführten Hinweise bereits
den Braunkohletagebau als auch bei einem spä- abwägend berücksichtigt.
teren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch
bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu
Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die
Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie
die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten
bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung
finden.
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich, zu Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen, sowie zu
möglicherweise vorhandenen, im Zusammenhang
mit der Sümpfung im Rheinischen Braunkohlenrevier erstellten (Alt-) – Brunnen und deren den
aktuellen Sicherungszustand eine Anfrage an die
RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln,
sowie für konkrete Grundwasserdaten an den
Erstverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Außerdem sollte die Eigentümerin des auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 4 von 5
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. III A 2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
(Vivawest GmbH) zu Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher Einwirkungen grundsätzlich um Stellungnahme gebeten werden.
2
NEW Netz GmbH, Postfach 11 04 52501 Geilenkirchen
Schreiben vom 07.12.2015
Gegen die o.g. 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III A 2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte erheben
wir aus versorgungstechnischer Sicht keine Einwände.
Nach Sichtung der uns zugesandten Unterlagen
weisen wir darauf hin, dass wir im Bereich des
Bebauungsgebietes Versorgungsleitungen liegen
haben. Die genaue Lage der sich im Bestand
befindenden Versorgungsleitungen erhalten Sie
über unsere Planauskunft.
Planungsauskünfte im Netzgebiet der NEW Netz
erteilt:
Herr Paul-Uwe Thiel
Telefon: 02451/624-5280
Telefax: 02451/624-5350
E-Mail: planauskunft@new-netz-gmbh.de
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für den Änderungsbereich erfolgt die zukünftige Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
Beurteilung von Vorhaben unter Anwendung des genommen
Bebauungsplanes Nr. III/7 „Glück-auf-Straße Ost“,
Erkelenz Mitte. In der mit Rechtskraft vom
24.07.2015 gültigen Nachfolgeplanung wurde der in
der Stellungnahme angeführte Hinweis bereits abwägend berücksichtigt.
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 5 von 5
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. III A 2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1