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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
50274.pdf
Größe
590 kB
Erstellt
29.11.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:34

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/385/2016 öffentlich 09.11.2016 Amt 61 Paul-Hugo Blaesen Bebauungsplan Nr. VIII/5 "Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beratungsfolge: Datum Gremium 13.12.2016 be 15.12.2016 21.12.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: In seiner Sitzung am 01.03.2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte, beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplanes zu erarbeiten. In der Sitzung wurde beschlossen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen. 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 18 vom 09.09.2016 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 20.09.2016 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 19.08.2016 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 19.08.2016 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses wurden bisher keine Stellungnahme eingereicht. In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser BeVorlage A 61/385/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 schlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung ist mit bestehenden Verkehrsanlagen gesichert. Anlagen: Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte Vorlage A 61/385/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 1 von 10 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 1 Öffentlichkeit, Schreiben vom 2 Öffentlichkeit, Schreiben vom Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 1 1 Öffentlichkeit, Schreiben vom Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Landesbetrieb Straßenbau NRW, Postfach 10 13 52, 47713 Krefeld Schreiben vom 02.09.2016 Die Stellungnahme des Landesbetrieb Die Autobahnniederlassung Krefeld ist für den Die Stellungnahme des Landesbetriebes StraßenStraßenbau NRW, AutobahnniederlasBetrieb und die Unterhaltung der südlich an das bau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld, wird zur Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 2 von 10 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Plangebiet grenzenden Autobahn 46, Abschnitt 5 und damit für die anbaurechtliche Beurteilung zuständig. Da sich das Plangebiet innerhalb der Anbauverbots-/Anbaubeschränkungszone (40/100 m vom äußersten befestigten Fahrbahnrand der Autobahn) der BAB 46 befindet, sind die als Anlage beigefügten „Allgemeinen Forderungen“ grundsätzlich zu berücksichtigen. Abweichungen von den Bestimmungen des § 9 Fernstraßengesetz bedürfen aufgrund der rechtlichen Problematik immer einer Einzelprüfung und Einzelentscheidung durch die Straßenbauverwaltung. Innerhalb der Anbauverbotszone zeigt das Luftbild im Bereich einiger Grundstücke Nutzungen u. a. als Stellplatzfläche. Es wird vorausgesetzt, dass die hierfür notwendige Ausnahmegenehmigung vom Anbauverbot seitens der Straßenbauverwaltung erteilt wurde, sofern es sich um notwendige Parkplätze handelt. Die Schutzzonen der Autobahn sind im Bebauungsplan eingetragen. Ebenso weisen die „Nachrichtlichen Übernahmen“ auf die Anbauverbotsund Anbaubeschränkungszone des Bundesfernstraßengesetztes hin. Kenntnis genommen. Aufgrund des Bestandes an Gewerbebetrieben, der Grundstücksstruktur sowie der getroffenen Regelungen im Bebauungsplan zum Gewerbegebiet ist mit einer deutlichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens über die allgemeine Verkehrszunahme hinaus durch das Plangebiet nicht zu rechnen. . sung Krefeld, wird zur Kenntnis genommen. Die Belange des Trägers sind berücksichtigt „Der Bebauungsplan VIII/5 stellt eine Neuüber- Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 3 von 10 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme planung des Bebauungsplan Nr. VIII/2 „SchnellerSüdost“ dar, der am 08. Juli 1978 in Kraft trat. Der Bebauungsplan VIII/5 dient einer Neudefinition der städtebaulichen Ziele gemäß den heutigen städtebaulichen und planungsrechtlichen Anforderungen“. Sollten sich zukünftig im Plangebiet Betriebe ansiedeln, die zu einer deutlichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens führen, ist zu gewährleisten, dass es an den umliegenden Knotenpunkten nicht zu Verschlechterungen in den Verkehrsqualitäten oder zu Leistungsfähigkeitsdefiziten kommt. Die Straßenbauverwaltung behält sich vor, erforderliche Ertüchtigungsmaßnahmen auf Kosten der Stadt Erkelenz zu fordern. Gegenüber der Straßenbauverwaltung können weder jetzt noch zukünftig aus dieser Planung Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz oder ggfls. erforderlich werdende Maßnahmen bezüglich der Schadstoffausbreitung geltend gemacht werden. Der Eingriff in Natur und Landschaft und die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt sind Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 4 von 10 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag gering. Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wird nicht durchgeführt. 2 Die im Inhaltsverzeichnis der Begründung Teil 2: Umweltbericht angegebenen Seitenzahlen sind nicht stimmig. Kreisverwaltung Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen, 52523 Heinsberg Schreiben vom 08.09.2016 Zu der o.g. Bauleitplanung wird wie folgt Stellung Die Bedenken der Unteren Bodenschutzbehörgenommen: de/Altlasten werden zur Kenntnis genommen. Eine Konkretisierung der allgemein gefassten StellungDas Amt für Bauen und Wohnen – Untere Im- nahme sollte bis zum Abschluss der Offenlage erfolmissionsschutzbehörde – hat keine Einwen- gen. dungen erhoben. Der Stadt Erkelenz liegen bislang keine Erkenntnisse über Bodenverunreinigungen und AltlastenfläGesundheitsamt chen vor. Gegen den Bebauungsplan Nr. VIII/5 werden aus gesundheitsaufsichtlicher Sicht keine Bedenken erhoben, wenn bei der Ansiedlung künftiger Gewerbebetriebe die Abstände der Abstandsliste eingehalten werden, so dass gesundheitlich relevante Immissionen bei den Anwohnern ausgeschlossen werden können. Die Stellungnahme der Kreisverwaltung Heinsberg wird zur Kenntnis genommen. Eine Konkretisierung der Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde /Altlasten wird zur Offenlage erwartet. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 5 von 10 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Amt für Umwelt und Verkehrsplanung Untere Bodenschutzbehörde/Altlasten Gegen den o.g. Bebauungsplan werden vorsorglich Bedenken erhoben, da die im Rahmen der Bauleitplanung erforderlichen Erkundungen über Altstandorte (historische Recherche, Bauaktenauswertung, Ortsbesichtigung und Zeitzeugenbefragung bei ehemaligen Industrie- und Gewerbebetrieben) innerhalb der bisher gesetzten Frist nicht möglich ist. Die hierzu notwendigen Aktenvorgänge wurden bereits bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Erkelenz angefordert. Weitere Anregungen und Bedenken werden nicht vorgetragen. Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 6 von 10 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. 3 Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg wird zur Kenntnis genommen. Hinweise zu den Auswirkungen der ehemaligen und laufenden Bergbautätigkeiten und deren Auswirkungen auf den Baugrund sind bezüglich des Braunkohletagebaus bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten und werden um die möglichen Auswirkungen des Steinkohlebergbaus erweitert. Die genannten Behörden (EBV und RWE Power AG) sind im Bauleitplanverfahren um Stellungnahme gebeten worden. Den Anregungen der Bezirksregierung Arnsberg wird gefolgt. Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 44025 Dortmund Schreiben vom 21.09.2016 Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Sophia-Jacoba A“, über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern „Erka 3“ und „Matzerath 2“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Sophia-Jacoba A“ ist die Vivawest GmbH, Nordsternplatz 1 in 45899 Gelsenkirchen. Eigentümerin der Bergwerksfelder „Erka 3“ und „Matzerath 2“ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Ausweislich der hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planmaßnahme kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen. Ferner befindet sich der Vorhabensbereich in einem früheren Einwirkungsbereich des Steinkohlenbergbaus, in dem nach derzeitigem Kenntnisstand durch einen Anstieg des Grubenwassers Hebungen an der Tagesoberfläche zu erwarten Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 7 von 10 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme sind. Diese Bodenbewegungen können, insbesondere bei bestimmten geologischen Situationen wie Unstetigkeiten, zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Dies sollte bei Planungen und Vorhaben berücksichtigt werden. Inwieweit das vorliegende der vorliegende Vorhabensbereich hiervon betroffen ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Ich empfehle Ihnen, hierzu eine entsprechende Auskunft bei der EBV GmbH, Myhler Str. 83 in 41826 Hückelhoven einzuholen. Des Weiteren ist der Vorhabensbereich nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.20112 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Daher sollte folgendes berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 8 von 10 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Vorhabensbereich in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim zu stellen. Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelas- Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 9 von 10 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag sene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, sowohl die Vivawest GmbH als auch die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH als Eigentümerinnen der bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 4 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, DeutzMülheimer Str. 22-24, 50679 Köln Schreiben vom 23.08.2016 Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Gegen den o.g. Bebauungsplanentwurf bestehen aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunternehmen grundsätzlich keine Bedenken, sofern der folgende Hinweis berücksichtigt wird: Die Stellungnahme der Deutsche Bahn AG, DB Immobilien wird zur Kenntnis genommen. Die Bahnlinie Aachen-Mönchengladbach liegt vom Plangebiet etwas mehr als 250 Meter entfernt. Zusätzlich liegt das Plangebiet in Nachbarschaft der BAB A46. Immissionsrechtliche Konflikte mit dem Gewerbegebiet sind nicht bekannt und nicht zu erwarten. Der Planbereich ist heute vollständig bebaut. Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung Das Vorhandensein der Bahnlinie in weiterer Nachder Betriebsanlagen entstehen Immissionen. Ent- barschaft zum Plangebiet ist in der Begründung darschädigungsansprüche oder Ansprüche auf gelegt. Die Stellungnahme der Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, wird zur Kenntnis genommen. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 10 von 10 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12.2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden, da es sich bei der Bahnstrecke um eine planfestgestellte Anlage handelt. Spätere Nutzer der Flächen sind frühzeitig und in geeigneter Weise auf die Beeinflussungsgefahr hinzuweisen. Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 1