Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
50286.pdf
Größe
610 kB
Erstellt
29.11.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:34

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/384/2016 öffentlich 09.11.2016 Amt 61 Paul-Hugo Blaesen Bebauungsplan Nr. VIII/4 "Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beratungsfolge: Datum Gremium 13.12.2016 be 15.12.2016 21.12.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: In seiner Sitzung am 01.03.2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. VIII/4 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd“, Erkelenz-Mitte, beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplanes zu erarbeiten. In der Sitzung wurde beschlossen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VIII/4 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd“, Erkelenz-Mitte die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen. 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 18 vom 09.09.2016 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 20.09.2016 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 19.08.2016 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 19.08.2016 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses wurden bisher keine Stellungnahme eingereicht. In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Beschlussentwurf: (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VIII/4 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/4 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VIII/4 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Vorlage A 61/384/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung ist mit bestehenden Verkehrsanlagen gesichert. Anlagen: Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/4 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd“, Erkelenz-Mitte Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. VIII/4 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd“, Erkelenz-Mitte Vorlage A 61/384/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 1 von 11 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/4 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12. 2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 1 Öffentlichkeit, Schreiben vom 2 Öffentlichkeit, Schreiben vom Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 1 1 Öffentlichkeit, Schreiben vom Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld, Postfach 10 13 52, 47713 Krefeld Schreiben vom 01.09.2016 Die Autobahnniederlassung Krefeld ist für den Die Stellungnahme des Landesbetriebes StraßenBetrieb und die Unterhaltung der südlich an das bau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld, wird zur Die Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlas- Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 2 von 11 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/4 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12. 2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Plangebiet grenzenden Autobahn 46, Abschnitt 5 und damit für die anbaurechtliche Beurteilung zuständig. Da sich das Plangebiet innerhalb der Anbauverbots-/ Anbaubeschränkungszone (40/100 m vom äußersten befestigten Fahrbahnrand der Autobahn) der BAB 46 befindet, sind die als Anlage beigefügten „Allgemeinen Forderungen“ grundsätzlich zu berücksichtigen. Abweichungen von den Bestimmungen des § 9 Fernstraßengesetz bedürfen aufgrund der rechtlichen Problematik immer einer Einzelprüfung und Einzelentscheidung durch die Straßenbauverwaltung. Innerhalb der Anbauverbotszone im Bereich der Gewerbestraße Süd 14 befindet sich ein Gebäude und Lagerflächen oder ähnliches. Es wird vorausgesetzt, dass die hierfür notwendige Ausnahmegenehmigung vom Anbauverbot seitens der Straßenbaubehörde erteilt wurde. Kenntnis genommen. Aufgrund des Bestandes an Gewerbebetrieben, der Grundstücksstruktur sowie der getroffenen Regelungen im Bebauungsplan zum Gewerbegebiet ist mit einer deutlichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens über die allgemeine Verkehrszunahme hinaus durch das Plangebiet nicht zu rechnen. sung Krefeld, wird zur Kenntnis genommen. Die Belange des Trägers sind berücksichtigt Die Schutzzonen der Autobahn sind im Bebauungsplan eingetragen. Ebenso weisen die „Nachrichtlichen Übernahmen“ auf die Anbauverbotsund Anbaubeschränkungszone des Bundesfernstraßengesetzes hin. „Der Bebauungsplan VIII/4 stellt eine Neuüberplanung des Bebauungsplanes Nr. VIII/1 „Schnel- Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 3 von 11 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/4 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12. 2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme ler-Südwest“ dar, der am 08. Juli 1978 in Kraft trat. Der Bebauungsplan VIII/4 dient einer Neudefinition der städtebaulichen Ziele gemäß den heutigen städtebaulichen und planungsrechtlichen Anforderungen“. Sollten sich zukünftig im Plangebiet Betriebe ansiedeln, die zu einer deutlichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens führen, ist zu gewährleisten, dass es an den umliegenden Knotenpunkten nicht zu Verschlechterungen in den Verkehrsqualitäten oder zu Leistungsfähigkeitsdefiziten kommt. Die Straßenbauverwaltung behält sich vor, erforderliche Ertüchtigungsmaßnahmen auf Kosten der Stadt Erkelenz zu fordern. Gegenüber der Straßenbauverwaltung können weder jetzt noch zukünftig aus dieser Planung Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz oder ggfls. erforderlich werdenden Maßnahmen bezgl. der Schadstoffausbreitung geltend gemacht werden. 2 Wesentliche neue Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht ermöglicht. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein, Außenstelle Wesel, Au- Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 4 von 11 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/4 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12. 2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Die Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein, Außenstelle Wesel wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund des Bestandes an Gewerbebetrieben, der Grundstücksstruktur sowie der getroffenen Regelungen im Bebauungsplan zum Gewerbegebiet ist mit einer deutlichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens über die allgemeine Verkehrszunahme hinaus durch das Plangebiet nicht zu rechnen. Eine weiterreichende Betroffenheit der Belange gegenüber der Vorläuferplanung ist nicht erkennbar. Im Planbereich sind keine notwendigen Sichtdreiecke der Bundesstraße 57 betroffen. Sie werden somit nicht in den Plan eingezeichnet. Die Regelungen des Bundesfernstraßengesetzes werden durch die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt. Die Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein, Außenstelle Wesel, wird zur Kenntnis genommen. Die Belange des Trägers sind berücksichtigt. gustastr. 12, 46483 Wesel Schreiben vom 07.09.2016 Von diesen Planungen sind die Belange der in hiesiger Baulast stehenden Bundesstraße 57 im Abschnitt 32 berührt, die dort als freie Strecke festgesetzt ist. Für die ebenfalls betroffene Autobahn 46 haben Sie bereits eine Stellungnahme der Autobahnniederlassung Krefeld erhalten. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Straßennetzes sowie evtl. Lärmschutzansprüche schließe ich mich dieser Stellungnahme an. Die Freihaltung der notwendigen Sichtdreiecke ist dauerhaft sicherzustellen. Sie sollten im Bebauungsplan dargestellt werden, sofern sie das Gebiet unmittelbar tangieren. Sofern mit dem Bestandsgebäude (Nr. 16) im Bereich der B 57/Aachener Straße die gesetzliche Anbauverbotszone nicht eingehalten ist, muss hierfür eine Ausnahme von der Anbauverbotszone zugelassen worden sein. Diese gilt grundsätzlich nur für diese Ausnahmeregelung und nicht automatisch für etwaige Ersatzbauten. Werbeanlagen jeglicher Art, also auch Fahnen, Hinweisschilder etc., innerhalb der Werbever- Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 5 von 11 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/4 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12. 2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag botszonen und mit Wirkung zu den freien Strecken klassifizierter Straßen sind grundsätzlich verboten und bedürfen in den wenigen möglichen Ausnahmefällen der gesonderten Zustimmung der Straßenbauverwaltung (§ 9 Abs. 6 FStrG bzw. § 28 StrWG NW). Der Begriff „Werbung an der Stätte der Leistung“ ist hierbei eng auszulegen. Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren. 3 Kreisverwaltung Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen, 52523 Heinsberg Schreiben vom 09.02.2016 Zu der o.g. Bauleitplanung wird wie folgt Stellung Die Bedenken der Unteren Bodenschutzbehörgenommen: de/Altlasten werden zur Kenntnis genommen. Eine Konkretisierung der allgemein gefassten StellungDas Amt für Bauen und Wohnen – Untere Im- nahme sollte zur Offenlage erfolgen. missionsschutzbehörde – hat keine Einwen- Der Stadt Erkelenz liegen bislang keine Erkenntnisdungen erhoben. se über Bodenverunreinigungen und Altlastenflächen vor. Gesundheitsamt Gegen den Bebauungsplan Nr. VIII/4 werden aus gesundheitsaufsichtlicher Sicht keine Bedenken erhoben, wenn bei der Ansiedlung künftiger Ge- Die Stellungnahme der Kreisverwaltung Heinsberg wird zur Kenntnis genommen. Eine Konkretisierung der Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde /Altlasten wird zur Offenlage erwartet. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 6 von 11 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/4 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12. 2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung werbebetriebe die Abstände der Abstandsliste eingehalten werden, so dass gesundheitlich relevante Immissionen bei den Anwohnern ausgeschlossen werden können. Amt für Umwelt und Verkehrsplanung Untere Bodenschutzbehörde/Altlasten Gegen den o.g. Bebauungsplan werden vorsorglich Bedenken erhoben, da die im Rahmen der Bauleitplanung erforderlichen Erkundungen über Altstandorte (historische Recherche, Bauaktenauswertung, Ortsbesichtigung und Zeitzeugenbefragung bei ehemaligen Industrie- und Gewerbebetrieben) innerhalb der bisher gesetzten Frist nicht möglich ist. Die hierzu notwendigen Aktenvorgänge wurden bereits bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Erkelenz angefordert. Weitere Anregungen und Bedenken werden nicht vorgetragen. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 7 von 11 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/4 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12. 2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. 4 Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund Schreiben vom 21.09.2016 Postfach, Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg wird zur Kenntnis genommen. Hinweise zu den Auswirkungen der ehemaligen und laufenden Bergbautätigkeiten und deren Auswirkungen auf den Baugrund sind bezüglich des Braunkohletagebaus bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten und werden um die möglichen Auswirkungen des Steinkohlebergbaus erweitert. Die genannten Behörden (EBV und RWE Power AG) sind im Bauleitplanverfahren um Stellungnahme gebeten worden. Den Anregungen der Bezirksregierung Arnsberg wird gefolgt. 44025 Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Sophia-Jacoba A“, über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern „Erka 3“ und „Matzerath 2“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Sophia-Jacoba A“ ist die Vivawest GmbH, Nordsternplatz 1 in 45899 Gelsenkirchen. Eigentümerin der Bergwerksfelder „Erka 3“ und „Matzerath 2“ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Ausweislich der hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planmaßnahme kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen. Ferner befindet sich der Vorhabensbereich in einem früheren Einwirkungsbereich des Steinkohlenbergbaus, in dem nach derzeitigem Kenntnisstand durch einen Anstieg des Grubenwassers Hebungen an der Tagesoberfläche zu erwarten sind. Diese Bodenbewegungen können, insbesondere bei bestimmten geologischen Situationen wie Unstetigkeiten, zu Schäden an der Tages- Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 8 von 11 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/4 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12. 2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme oberfläche führen. Dies sollte bei Planungen und Vorhaben berücksichtigt werden. Inwieweit das vorliegende der vorliegende Vorhabensbereich hiervon betroffen ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Ich empfehle Ihnen, hierzu eine entsprechende Auskunft bei der EBV GmbH, Myhler Str. 83 in 41826 Hückelhoven einzuholen. Des Weiteren ist der Vorhabensbereich nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Daher sollte folgendes berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Vorhabensbe- Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 9 von 11 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/4 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12. 2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme reich in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim zu stellen. Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, sowohl die Vivawest GmbH als auch die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH als Eigentümerinnen der bestehenden Bergbauberechtigungen an der Pla- Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 10 von 11 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/4 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12. 2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag nungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. 5 Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, DeutzMülheimer Str. 22-24, 50679 Köln Schreiben vom 23.08.2016 Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Gegen den o.g. Bebauungsplanentwurf bestehen aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunternehmen grundsätzlich keine Bedenken, sofern der folgende Hinweis berücksichtigt wird: Die Stellungnahme der Deutsche Bahn AG, DB Immobilien wird zur Kenntnis genommen. Die Bahnlinie Aachen-Mönchengladbach liegt vom Plangebiet etwas mehr als 800 Meter entfernt. Zusätzlich liegt das Plangebiet in Nachbarschaft der B 57 und der BAB A46. Immissionsrechtliche Konflikte mit dem Gewerbegebiet sind nicht bekannt und nicht zu erwarten. Der Planbereich ist heute vollständig bebaut. Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung Das Vorhandensein der Bahnlinie in weiterer Nachder Betriebsanlagen entstehen Immissionen. Ent- barschaft zum Plangebiet ist in der Begründung darschädigungsansprüche oder Ansprüche auf gelegt. Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden, da es sich bei der Bahnstrecke um eine planfestgestellte Anlage handelt. Spätere Nutzer der Flächen sind frühzeitig und in geeigneter Weise auf die Beeinflussungsgefahr hinzuweisen. Die Stellungnahme der Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, wird zur Kenntnis genommen. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 11 von 11 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/4 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016, des Hauptausschusses am 15.12. 2016 und des Rates am 21.12.2016 lfd. Nr. Stellungnahme Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag