Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
50280.pdf
Größe
573 kB
Erstellt
29.11.16, 12:00
Aktualisiert
11.12.16, 23:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/382/2016
öffentlich
14.11.2016
Amt 61 Paul-Hugo Blaesen
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg,
Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Zustimmung zum Änderungsentwurf des Bebauungsplanes sowie Beschluss zur Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13
BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
13.12.2016
be
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie-
Tatbestand:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg,
Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte liegt im Norden der Stadt
Erkelenz, nordöstlich des Umsiedlungsstandortes Borschemich (neu), südlich von
Rath-Anhoven (Stadt Wegberg) und westlich von Mennekrath. Im Westen verläuft die
Bundesstraße 57 in ca. 250m, im Osten die Bahnlinie Aachen-Mönchengladbach in
ca. 450m bzw. die Autobahn A46 in ca. 550m Entfernung. Zwischen dem Plangebiet
und Borschemich (neu) liegt das Wasserwerk Mennekrath.
Der Planbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung
Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte umfasst einen
Teilbereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich,
Berverath“, Erkelenz-Mitte erlangte seine Rechtskraft am 22.01.2016.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg,
Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte wird das Ziel verfolgt, den
Bebauungsplan an den Grundstücksbedarf der Umsiedlung anzupassen.
Ein zentraler Prozess im Jahr 2016 ist die Grundstücksvormerkung für die Umsiedler
aus Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath. Die Grundstücksvormerkung zur Umsiedlung richtet sich an alle Eigentümer von bebauten Wohnbau-
grundstücken in einem der fünf Orte und ermöglicht vor Umsiedlungsbeginn die Auswahl eines Ersatzgrundstückes für selbstgenutzte Anwesen oder für Mietobjekte zur
Versorgung von Umsiedler-Mietern. Im Quartier Kuckum, im Bereich des Plangebietes der vorgesehenen 1. Änderung, wurden gemäß der von der Stadt Erkelenz im
Jahre 2013 durchgeführten Planungsabfrage Grundstücke vorgesehen, die zum Teil
deutlich über der ermittelten Durchschnittsgröße von Kuckum (750m² Durchschnittsgröße gemäß Ortsspezifischer Regelung zur Umsiedlung der Orte Keyenberg,
Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath) lagen. Im laufenden Prozess der
Grundstücksvormerkung stellte sich heraus, dass diese Grundstücke von den Umsiedlern in der vorhandenen Zahl nicht mehr gewünscht wurden und es stattdessen
an anderen Stellen zu Mehrfachbelegungen gekommen ist.
Durch die Verbindung der beiden geplanten Stichstraßen, im Bereich des Plangebietes der vorgesehenen 1. Änderung, mit Hilfe einer Verbindungsstraße soll in diesem
Bereich ein zusätzliches Grundstücksangebot mit bedarfsgerechten Grundstücksgrößen geschaffen werden. Für die neu entstehenden Grundstücke wurde bereits eine
hohe Nachfrage festgestellt, durch die eine Vielzahl der Mehrfachbelegungen bei der
Grundstücksvormerkung im Quartier Kuckum (neu) gelöst werden können.
Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unverändert bestehen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte wird in der Sitzung
vorgestellt.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung des
Bebauungsplanes nicht berührt. Zum einen bewegt sich die zusätzliche Verkehrsfläche von ca. 1.700 m² in einer Größenordnung von unter 2 % der Gesamterschließungsfläche von ca. 10 ha des Ursprungsbebauungsplanes und zum anderen ist die
neue Stichstraße in Anordnung und Breite ein Standard-Element der Erschließung
innerhalb des ursprünglichen Bebauungsplanes. Die Festsetzungen für das jeweilige
Baugebiet, den Baugebietstyp, werden nicht verändert. Die Änderung kann daher im
vereinfachen Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.
Umweltprüfung:
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach §
2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung
nach § 10 Abs. 4 BauGB, abgesehen wird.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige
ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung,
Vorlage A 61/382/2016 der Stadt Erkelenz
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zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1.
Es wird festgestellt, dass die vorgesehene 1. Änderung gemäß § 13 Absatz 1
BauGB nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, berührt.
2.
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung
Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird
beschlossen.“
3.
Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, wird zugestimmt.
4.
Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 4 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Keyenberg/Venrath/Borschemich und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch
einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und RWE Power sichergestellt.
Anlage:
Übersicht über den Geltungsbereich der 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII
„Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erklenz-Mitte
Vorlage A 61/382/2016 der Stadt Erkelenz
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