Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
50283.pdf
Größe
349 kB
Erstellt
29.11.16, 12:00
Aktualisiert
13.12.16, 19:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/381/2016
öffentlich
17.11.2016
Amt 61 Manfred Orth
Bebauungsplan Nr. 0600.1 "Im Peschfeld/Am Kammerbusch", Erkelenz-Hetzerath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 "Im Peschfeld/Am Kammerbusch", Erkelenz-Hetzerath, sowie Beschluss zur
Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs.
1 und 4 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
13.12.2016
be
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie-
Tatbestand:
Der Planbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld /
Am Kammerbusch“ im Ortsteil Erkelenz-Hetzerath liegt am nordöstlichen Ortsrand,
zwischen der Kreisstraße 29, der Straße Am Kummerbusch, Leinröste/Im Peschfeld
und der Hatzurodestraße.
Bauplanungsrechtlich liegt das rd. 2,2 ha umfassende Plangebiet derzeit im Außenbereich n. § 35 BauGB und wird überwiegend als landwirtschaftliche Flächen genutzt.
Westlich grenzen an das Plangebiet das Wohngebiet „Auf der Heide“ an, südlich
Wohnbebauung und ein landwirtschaftlicher Betrieb an der Hatzurodestraße.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken zur Wohnraumversorgung und Eigenentwicklung des Ortes Hetzerath beabsichtigt.
Das Angebot an Wohnbaugrundstücken im Ortsteil Hetzerath erfolgte letztmalig nach
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“ im Jahre 2002 bzw. dessen Änderung und Erweiterung im Jahre 2010 am westlichen Ortsrand, im Bereich
westlich der Straße Am Kammerbusch.
Zur mittel-/ bis langfristigen Wohnraumversorgung im Ortsteil Hetzerath und aufgrund
des auch aktuell feststellbaren Bedarfes an Wohnbaugrundstücken soll zur Wohnraumversorgung der Ortslage nördlich der Hatzurodestraße eine östliche Erweiterung
des Wohngebietes „Auf der Heide“ / „Im Kammerbusch“ erfolgen. Hierzu ist im aufzustellenden Bebauungsplan ein Wohngebiet festzusetzen.
Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickeln, der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Wohnbauflächen dar. Mit der Festsetzung eines Wohngebietes im Bebauungsplan ist der
Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt.
Die städtebauliche Konzeption sieht eine offene max. 1 bis 2 geschossige Bebauung
mit Einzel- und Doppelhäusern auf rd. 30 Baugrundstücken vor, die an die bestehende Bebauung der angrenzenden Wohngebiete anknüpft.
Die immissionsschutzrechtliche Situation des Plangebietes mit im Umfeld befindlichen landwirtschaftlichen Betrieben wurde im Vorfeld geprüft, hiernach bestehen
grundsätzlich keine Bedenken gegen die Entwicklung eines Wohngebietes im vorgesehenen Umfang.
Die Erschließung erfolgt mit einer Anbindung an die Straßen Leinröste / Am Kammerbusch durch in Nordsüdrichtung verlaufende zwei Stichstraßen. Die Erschließung
berücksichtigt auch zukünftige Erweiterungsoptionen. Für die Beseitigung des im
Plangebiet anfallenden Regenwassers ist eine Regenwasserversickerungsanlage
geplant. Die Baugrundstücke sollen mit Erschließung voraussichtlich ab 2018 zur
Verfügung stehen.
Die Grundstücke des Plangebietes hat die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GEE erworben bzw. vertragliche Vereinbarungen abgeschlossen.
In der Sitzung soll der städtebauliche Vorentwurf vorgestellt, der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath gefasst und die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren für
den zu erarbeitenden Bebauungsplanentwurf beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung,
zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild bau-
Vorlage A 61/381/2016 der Stadt Erkelenz
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kulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, wird beschlossen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, zu erarbeiten.
3.
Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten
und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch
einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücksund Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE) sichergestellt.
Anlage:
Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/ Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath
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