Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
50289.pdf
Größe
233 kB
Erstellt
30.11.16, 12:00
Aktualisiert
22.08.17, 08:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Baubetriebs- und Grünflächenamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 60/103/2016
öffentlich
09.11.2016
Amt 60 Stefan Heinrichs
Entwidmung Friedhof Borschemich (alt)
hier: 1. Entwidmung des Friedhofs Borschemich (alt)
2. 4. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom
18.12.2003
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
15.12.2016
21.12.2016
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Im Zuge der Umsiedlung Borschemich ist am neuen Umsiedlungsstandort auf dem
Grundstück Gemarkung Erkelenz, Flur 9, Nr. 305, gelegen an der Marienstiftstraße
(neu) eine neue Friedhoffläche ausgewiesen und am 01.07.2009 in Betrieb genommen worden. Da nach § 1 Bestattungsgesetz NRW Tote ausschließlich auf einer als
„Friedhof“ gewidmeten Fläche bestattet oder deren Asche beigesetzt werden dürfen,
wurde die o. a. Fläche zuvor mit Beschluss des Rates vom 01.04.2009 als Friedhof
gewidmet.
Zu 1. Entwidmung des Friedhofs in Borschemich
Mit Beschluss des Rates vom 01.04.2009 wurde der Friedhof Borschemich mit Ablauf des 31.12.2012 geschlossen, so dass seit dem 01.01.2013 dort keine Bestattungen mehr stattgefunden haben. Entsprechend der zwischen der Stadt Erkelenz und
der RWE Power AG getroffenen Umsiedlungsvereinbarungen vom 02.07.2010 bzw.
15.07.2010 soll der Friedhof in Borschemich nach Abschluss der Umbettungen entwidmet und die Flächen an RWE Power übertragen werden. Die letzten Umbettungen werden bis zum 31.01.2017 erfolgen, so dass nunmehr entsprechend der Vereinbarungen die Friedhofsfläche gem. § 3 Bestattungsgesetz NRW und § 4 der
Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz zu entwidmen ist.
Zu 2. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz
Aufgrund der Entwidmung erfolgt die entsprechende Änderung der Friedhofssatzung.
Die 4. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003 in der
Fassung der Änderungssatzung vom 21.03.2007 beinhaltet lediglich die Anpassung
des § 1 „Geltungsbereich“. Buchstabe b). Friedhof Borschemich wird gestrichen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„1.
Der Friedhof in Borschemich, gelegen an den Straßen Alter Kirchweg / Am
Schwarzen Berg, wird zum 01.02.2017 entwidmet.
2.
Die als Anlage dem Original der Niederschrift beigefügte 4. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 18.12.2003 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 25.09.2013 wird beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage:
Entwurf der 4. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom
18.12.2003 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 25.09.2013
Vorlage A 60/103/2016 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Anlage 1 zum Tagesordnungspunkt … der Sitzung
des Hauptausschusses vom 15.12.2016
Entwurf
4.
Änderungssatzung
zur Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003
Aufgrund der § 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) vom 14. Juli 1994 in der zurzeit gültigen Fassung und des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG
NRW) vom 17. Juni 2003 in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am ……………. folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Änderung des § 1 der Satzung
Der bisherige § 1 Absatz 1 Buchstabe b) Friedhof Borschemich wird gestrichen.
Artikel 2
In-Kraft-treten
Diese 4. Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft.