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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
50289.pdf
Größe
233 kB
Erstellt
30.11.16, 12:00
Aktualisiert
22.08.17, 08:23
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Baubetriebs- und Grünflächenamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 60/103/2016 öffentlich 09.11.2016 Amt 60 Stefan Heinrichs Entwidmung Friedhof Borschemich (alt) hier: 1. Entwidmung des Friedhofs Borschemich (alt) 2. 4. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003 Beratungsfolge: Datum Gremium 15.12.2016 21.12.2016 Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Im Zuge der Umsiedlung Borschemich ist am neuen Umsiedlungsstandort auf dem Grundstück Gemarkung Erkelenz, Flur 9, Nr. 305, gelegen an der Marienstiftstraße (neu) eine neue Friedhoffläche ausgewiesen und am 01.07.2009 in Betrieb genommen worden. Da nach § 1 Bestattungsgesetz NRW Tote ausschließlich auf einer als „Friedhof“ gewidmeten Fläche bestattet oder deren Asche beigesetzt werden dürfen, wurde die o. a. Fläche zuvor mit Beschluss des Rates vom 01.04.2009 als Friedhof gewidmet. Zu 1. Entwidmung des Friedhofs in Borschemich Mit Beschluss des Rates vom 01.04.2009 wurde der Friedhof Borschemich mit Ablauf des 31.12.2012 geschlossen, so dass seit dem 01.01.2013 dort keine Bestattungen mehr stattgefunden haben. Entsprechend der zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG getroffenen Umsiedlungsvereinbarungen vom 02.07.2010 bzw. 15.07.2010 soll der Friedhof in Borschemich nach Abschluss der Umbettungen entwidmet und die Flächen an RWE Power übertragen werden. Die letzten Umbettungen werden bis zum 31.01.2017 erfolgen, so dass nunmehr entsprechend der Vereinbarungen die Friedhofsfläche gem. § 3 Bestattungsgesetz NRW und § 4 der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz zu entwidmen ist. Zu 2. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz Aufgrund der Entwidmung erfolgt die entsprechende Änderung der Friedhofssatzung. Die 4. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.03.2007 beinhaltet lediglich die Anpassung des § 1 „Geltungsbereich“. Buchstabe b). Friedhof Borschemich wird gestrichen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „1. Der Friedhof in Borschemich, gelegen an den Straßen Alter Kirchweg / Am Schwarzen Berg, wird zum 01.02.2017 entwidmet. 2. Die als Anlage dem Original der Niederschrift beigefügte 4. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 18.12.2003 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 25.09.2013 wird beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Entwurf der 4. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 25.09.2013 Vorlage A 60/103/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Anlage 1 zum Tagesordnungspunkt … der Sitzung des Hauptausschusses vom 15.12.2016 Entwurf 4. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003 Aufgrund der § 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 in der zurzeit gültigen Fassung und des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG NRW) vom 17. Juni 2003 in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am ……………. folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung des § 1 der Satzung Der bisherige § 1 Absatz 1 Buchstabe b) Friedhof Borschemich wird gestrichen. Artikel 2 In-Kraft-treten Diese 4. Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.