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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
50177.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
30.11.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:35
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Rechnungsprüfungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 14/090/2016 nichtöffentlich/öffentlich 25.11.2016 Amt 14 Martin Jansen Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 116 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW Beratungsfolge: Datum Gremium 07.12.2016 15.12.2016 21.12.2016 Rechnungsprüfungsausschuss Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Nach § 116 Absatz 1 i. V. m. § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigern sie die Entlastung oder sprechen sie diese mit Einschränkungen aus, so haben sie dafür die Gründe anzugeben. Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 durch den Rechnungsprüfungsausschuss sowie das bestätigte Ergebnis dieses Gesamtabschlusses haben nicht zu Einwendungen geführt, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen. Die vor der Entlastung des Bürgermeisters zu fassenden Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 sowie über das bestätigte Ergebnis des Gesamtabschlusses liegen vor. Von daher wird vorgeschlagen, dem Bürgermeister die Entlastung hinsichtlich des Gesamtabschlusses 2015 zu erteilen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Dem Bürgermeister wird gemäß § 116 Absatz 1 i. V. m. § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW für den bestätigten Gesamtabschluss 2015 die Entlastung erteilt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine.