Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
49819.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
28.10.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/367/2016
öffentlich
27.10.2016
Amt 20 Stefanie Rolfs
14. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
15.11.2016
be
21.12.2016
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieRat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 schlägt die Betriebsleitung vor, die Schmutzwassergebühr von bisher 1,91 €/m³ zum 01.01.2017 auf 1,82
€/m³ bezogener Frischwassermenge zu senken sowie die Niederschlagswassergebühr auf 0,90 €/m² befestigter Fläche zu belassen.
Insgesamt verringert sich der auf die Gebühren umzulegende Finanz- und Betriebsaufwand in 2017 gegenüber 2016 um 124.753 €. Die Reduzierung ergibt sich aus
einem geringeren Finanzaufwand von 236.161 €, dem auf der anderen Seite erhöhte
Aufwendungen von 111.408 € beim Betriebsaufwand gegenüberstehen.
Die verminderten Aufwendungen im Finanzaufwand lassen sich insbesondere mit
eine geringeren kalk. Abschreibung beim Anlagevermögen (-204.915 €) sowie einer
geringeren kalk. Verzinsung des Anlagekapitals (- 41.246 €) begründen. Die erhöhten Aufwendungen im Betriebsaufwand ergeben sich insbesondere dadurch, dass
im Rahmen der „lfd. Unterhaltung der Abwasserkanäle“ in 2017 verstärkt Reparaturen im sogenannten „Inlinerverfahren“ sowie für „Schacht- und Stutzensanierungen“
vorgesehen sind (+ 100.000 €). Die restlichen Mehrkosten von 11.408 € ergeben sich
aufgrund von Veränderungen bei verschiedenen Positionen im Betriebsaufwand. Im
Detail wird hierzu auf die beiliegende Gebührenkalkulation verwiesen.
Darüber hinaus können sowohl bei der Schmutzwassergebühr als auch bei der Niederschlagswassergebühr Entnahmen aus den Gebührenausgleichsrücklagen von
je 210.000 € gebührenmindernd vorgenommen werden.
Lediglich für die Kunden, bei denen die Reinigung des Abwassers von einem Dritten
(z.B. Niersverband) vorgenommen wird, erhöhen sich die zu veranlagenden Gebüh-
renanteile für den Transport des Schmutzwassers von bisher 0,58 €/m³ auf 0,63
€/m³ bezogener Frischwassermenge.
Die zuvor aufgeführte Gebührenkalkulation, mit den daraus resultierenden Änderungen, mündet letztendlich in einer Änderung der Entwässerungssatzung. Die Betriebsleitung bittet daher um Zustimmung zur beigefügten Satzungsänderung.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 14. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 wird hiermit erlassen“.
Finanzielle Auswirkungen:
---Anlagen:
Abwassergebührenkalkulation 2017
14. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004
Vorlage A 20/367/2016 der Stadt Erkelenz
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