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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
49695.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
03.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.02.17, 02:29

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 20/369/2016 öffentlich 25.10.2016 Amt 20 Silvana Feratovic Neunte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung) Beratungsfolge: Datum Gremium 17.11.2016 21.12.2016 Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Nachdem in den letzten sechs Jahren die Restmüllgebühr stetig gesenkt bzw. in 2016 unverändert gelassen werden konnte, müssen die Restmüllgebühren für das Jahr 2017 angehoben werden. Aus der beigefügten Gebührenkalkulation ist zu entnehmen, dass sich die Restmüllgebühren gegenüber dem Vorjahr in einer Bandbreite von knapp 15 % bis gut 18 % erhöhen. Ursächlich für diese vorgeschlagene Restmüllgebührenerhöhung sind insbesondere folgende Sachverhalte: 1. Höhere Gebühren für die thermische Verbrennung beim Kreis Heinsberg Die Gebühren des Kreises für die thermische Verbrennung des Rest- und Sperrmülls werden im Jahr 2017 von 103 € auf 119 € pro Gewichtstonne angehoben. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von 15,53 %. 2. Erhöhung der Grundgebühr pro Einwohner beim Kreis Heinsberg Neben dieser unter Punkt 1 aufgeführten Erhöhung erhöht der Kreis Heinsberg auch die Grundgebühr pro Einwohner für das Jahr 2017 von 6,30 € auf 6,68 € pro Einwohner. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von 6,03%. 3. Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Unter Berücksichtigung des laufenden Jahres wird davon ausgegangen, dass Anfang 2017 die Gebührenausgleichsrücklage noch einen Betrag von ca. 200.000 € ausweisen wird. Um den Vorschriften des § 6 KAG NRW gerecht zu werden, wird daher für 2017-2020 jeweils ein Betrag in 50.000,00 € als Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage gebührenmindernd eingeplant. Die Verwaltung schlägt vor, der neunten Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz, die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, zuzustimmen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte „Neunte Änderungssatzung vom 21.12.2016 zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung)“ wird beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Siehe Anlagen. Anlagen: Entwurf „Neunte Änderungssatzung vom 21.12.2016 zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung)“ Kalkulationsübersicht Gegenüberstellung der Gebühren 2012-2017 Vorlage A 20/369/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Anlage 1 “Neunte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz” Neunte Änderungssatzung vom 21.12.2016 zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung) Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV. NRW 2023), in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 21.12.2016 folgende Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz beschlossen: Artikel 1 Änderung des § 3 der Satzung § 3 Abs. 1 und 2 a bis e sowie Abs. 3 der Satzung erhalten folgende Fassung: “§ 3 Gebührenmaßstab und Gebührensatz (1) Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühr richtet sich nach der Zahl und dem Fassungsvermögen der Abfallbehälter. (2) Die Benutzungsgebühr beträgt jährlich a) für Restmüll inklusive eines jeweiligen Papiergefäßes (gemäß § 11 Abs. 3 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz) für einen Abfallbehälter in Größe von - 40 l bei 14 tägiger Leerung 60 l bei 14 tägiger Leerung 80 l bei 14 tägiger Leerung 120 l bei 14 tägiger Leerung 240 l bei 14 tägiger Leerung 770 l bei wöchentlicher Leerung 770 l bei 14 tägiger Leerung 770 l bei monatlicher Leerung 1.100 l bei wöchentlicher Leerung 1.100 l bei 14 tägiger Leerung 1.100 l bei monatlicher Leerung 1 58,50 Euro 80,50 Euro 102,50 Euro 147,00 Euro 279,50 Euro 2.036,50 Euro 1.046,00 Euro 551,00 Euro 2.761,50 Euro 1.407,00 Euro 729,50 Euro b) für Biomüll für einen Abfallbehälter in Größe von - c) 37,50 Euro 47,00 Euro 75,00 Euro 209,00 Euro 284,50 Euro für Papier für einen Zusatzabfallbehälter (gemäß § 11 Abs. 3 und § 14 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz) in Größe von - 240 l bei monatlicher Leerung 770 l bei wöchentlicher Leerung 770 l bei 14 tägiger Leerung 770 l bei monatlicher Leerung 1.100 l bei wöchentlicher Leerung 1.100 l bei 14 tägiger Leerung 1.100 l bei monatlicher Leerung 3,50 Euro 116,50 Euro 63,50 Euro 36,50 Euro 109,50 Euro 62,00 Euro 38,50 Euro d) für Papier für eine Rhythmusänderung des in der Restmüllgebühr enthaltenen Papiergefäßes von 770 l monatlich auf 770 l wöchentlich 80,00 Euro von 770 l monatlich auf 770 l 14 tägig 27,00 Euro von 1.100 l monatlich auf 1.100 l wöchentlich 71,00 Euro von 1.100 l monatlich auf 1.100 l 14 tägig 24,00 Euro e) Austausch von Gefäßen bei Volumentausch je Gefäß - (3) 80 l bei 14 tägiger Leerung 120 l bei 14 tägiger Leerung 240 l bei 14 tägiger Leerung 770 l bei 14 tägiger Leerung 1.100 l bei 14 tägiger Leerung für Restmüll in Größen von 40 l bis 1.100 l für Biomüll in Größen von 80 l bis 1.100 l für Papier in Größen von 120 l bis 1.100 l 47,00 Euro 47,00 Euro 47,00 Euro. Für zugelassene Zusatzabfallsäcke nach § 10 Abs. 3 Satz 1 der Abfallentsorgungssatzung werden Benutzungsgebühren in Höhe von 4,10 Euro je Sack erhoben.“ Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese Neunte Änderungsatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft. ___________ Bürgermeister ____________ Schriftführer/in 2 Gebührenübersicht 2012-2017 Gefäßvolumen 40 l 60 l 80 l 120 l 240 l 770 l 770 l 770 l 1.100 l 1.100 l 1.100 l 80 l 120 l 240 l 770 l 1.100 l 240 l 770 l 770 l 770 l 1.100 l 1.100 l 1.100 l Restmüll Biomüll Zusatzpapiertonne Leerungsrhythmus Gebühr 2012 Gebühr 2013 Gebühr 2014 Gebühr 2015 Gebühr 2017 und 2016 66,50 € 92,00 € 117,50 € 168,50 € 320,50 € 2.287,50 € 1.174,00 € 617,50 € 3.124,50 € 1.592,00 € 825,50 € 39,50 € 49,50 € 80,50 € 226,00 € 309,50 € 3,50 € 116,50 € 63,50 € 36,50 € 109,50 € 62,00 € 38,50 € 80,00 € 64,00 € 89,00 € 114,00 € 163,50 € 312,50 € 2.242,00 € 1.149,00 € 602,50 € 3.059,00 € 1.556,00 € 804,50 € 37,50 € 47,00 € 75,00 € 209,00 € 284,50 € 3,50 € 116,50 € 63,50 € 36,50 € 109,50 € 62,00 € 38,50 € 80,00 € 58,00 € 80,50 € 102,50 € 147,00 € 280,00 € 2.033,00 € 1.043,50 € 550,00 € 2.761,50 € 1.406,50 € 727,50 € 37,50 € 47,00 € 75,00 € 209,00 € 284,50 € 3,50 € 116,50 € 63,50 € 36,50 € 109,50 € 62,00 € 38,50 € 80,00 € 51,00 € 69,50 € 88,00 € 125,00 € 236,50 € 1.752,50 € 903,50 € 478,50 € 2.360,50 € 1.205,00 € 627,50 € 37,50 € 47,00 € 75,00 € 209,00 € 284,50 € 3,50 € 116,50 € 63,50 € 36,50 € 109,50 € 62,00 € 38,50 € 80,00 € 58,50 € 80,50 € 102,50 € 147,00 € 279,50 € 2.036,50 € 1.046,00 € 551,00 € 2.761,50 € 1.407,00 € 729,50 € 37,50 € 47,00 € 75,00 € 209,00 € 284,50 € 3,50 € 116,50 € 63,50 € 36,50 € 109,50 € 62,00 € 38,50 € 80,00 € 770 l 14-tägig 1.100 l wöchentlich 27,00 € 71,00 € 27,00 € 71,00 € 27,00 € 71,00 € 27,00 € 71,00 € 27,00 € 71,00 € 1.100l 14-tägig 24,00 € 5,50 € 47,00 € 24,00 € 5,50 € 47,00 € 24,00 € 4,50 € 47,00 € 24,00 € 3,70 € 47,00 € 24,00 € 4,10 € 47,00 € 14-tägig 14-tägig 14-tägig 14-tägig 14-tägig wöchentlich 14-tägig monatliche wöchentlich 14-tägig monatlich 14-tägig 14-tägig 14-tägig 14-tägig 14-tägig Monatlich wöchentlich 14-tägig monatlich wöchentlich 14-tägig monatlich 770 l wöchentlich 770 l monatlich Turnusänderung Papiercontainer 1.100 l monatlich Restmüllsäcke zum Verkauf Tauschgebühr