Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
49695.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
03.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.02.17, 02:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/369/2016
öffentlich
25.10.2016
Amt 20 Silvana Feratovic
Neunte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
17.11.2016
21.12.2016
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Nachdem in den letzten sechs Jahren die Restmüllgebühr stetig gesenkt bzw. in
2016 unverändert gelassen werden konnte, müssen die Restmüllgebühren für das
Jahr 2017 angehoben werden. Aus der beigefügten Gebührenkalkulation ist zu entnehmen, dass sich die Restmüllgebühren gegenüber dem Vorjahr in einer Bandbreite von knapp 15 % bis gut 18 % erhöhen.
Ursächlich für diese vorgeschlagene Restmüllgebührenerhöhung sind insbesondere
folgende Sachverhalte:
1. Höhere Gebühren für die thermische Verbrennung beim Kreis Heinsberg
Die Gebühren des Kreises für die thermische Verbrennung des Rest- und
Sperrmülls werden im Jahr 2017 von 103 € auf 119 € pro Gewichtstonne angehoben. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von 15,53 %.
2. Erhöhung der Grundgebühr pro Einwohner beim Kreis Heinsberg
Neben dieser unter Punkt 1 aufgeführten Erhöhung erhöht der Kreis Heinsberg auch die Grundgebühr pro Einwohner für das Jahr 2017 von 6,30 € auf
6,68 € pro Einwohner. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von
6,03%.
3. Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines
Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen.
Unter Berücksichtigung des laufenden Jahres wird davon ausgegangen, dass
Anfang 2017 die Gebührenausgleichsrücklage noch einen Betrag von ca.
200.000 € ausweisen wird. Um den Vorschriften des § 6 KAG NRW gerecht zu
werden, wird daher für 2017-2020 jeweils ein Betrag in 50.000,00 € als Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage gebührenmindernd eingeplant.
Die Verwaltung schlägt vor, der neunten Änderungssatzung zur Gebührensatzung
zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz, die dem Original der
Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, zuzustimmen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte „Neunte Änderungssatzung vom
21.12.2016 zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt
Erkelenz (Abfallgebührensatzung)“ wird beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlagen.
Anlagen:
Entwurf „Neunte Änderungssatzung vom 21.12.2016 zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung)“
Kalkulationsübersicht
Gegenüberstellung der Gebühren 2012-2017
Vorlage A 20/369/2016 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Anlage 1
“Neunte Änderung der Gebührensatzung
zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz”
Neunte Änderungssatzung
vom 21.12.2016 zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung
in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung)
Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV. NRW
2023), in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung hat der Rat der Stadt
Erkelenz in seiner Sitzung am 21.12.2016 folgende Änderung der Gebührensatzung
zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des § 3 der Satzung
§ 3 Abs. 1 und 2 a bis e sowie Abs. 3 der Satzung erhalten folgende Fassung:
Ҥ 3
Gebührenmaßstab und Gebührensatz
(1)
Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühr richtet sich nach der Zahl und dem
Fassungsvermögen der Abfallbehälter.
(2)
Die Benutzungsgebühr beträgt jährlich
a)
für Restmüll inklusive eines jeweiligen Papiergefäßes (gemäß § 11
Abs. 3 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz) für
einen Abfallbehälter in Größe von
-
40 l bei 14 tägiger Leerung
60 l bei 14 tägiger Leerung
80 l bei 14 tägiger Leerung
120 l bei 14 tägiger Leerung
240 l bei 14 tägiger Leerung
770 l bei wöchentlicher Leerung
770 l bei 14 tägiger Leerung
770 l bei monatlicher Leerung
1.100 l bei wöchentlicher Leerung
1.100 l bei 14 tägiger Leerung
1.100 l bei monatlicher Leerung
1
58,50 Euro
80,50 Euro
102,50 Euro
147,00 Euro
279,50 Euro
2.036,50 Euro
1.046,00 Euro
551,00 Euro
2.761,50 Euro
1.407,00 Euro
729,50 Euro
b)
für Biomüll für einen Abfallbehälter in Größe von
-
c)
37,50 Euro
47,00 Euro
75,00 Euro
209,00 Euro
284,50 Euro
für Papier für einen Zusatzabfallbehälter (gemäß § 11 Abs. 3 und § 14
der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz) in Größe
von
-
240 l bei monatlicher Leerung
770 l bei wöchentlicher Leerung
770 l bei 14 tägiger Leerung
770 l bei monatlicher Leerung
1.100 l bei wöchentlicher Leerung
1.100 l bei 14 tägiger Leerung
1.100 l bei monatlicher Leerung
3,50 Euro
116,50 Euro
63,50 Euro
36,50 Euro
109,50 Euro
62,00 Euro
38,50 Euro
d)
für Papier für eine Rhythmusänderung des in der Restmüllgebühr
enthaltenen Papiergefäßes
von 770 l monatlich auf 770 l wöchentlich
80,00 Euro
von 770 l monatlich auf 770 l 14 tägig
27,00 Euro
von 1.100 l monatlich auf 1.100 l wöchentlich
71,00 Euro
von 1.100 l monatlich auf 1.100 l 14 tägig
24,00 Euro
e)
Austausch von Gefäßen bei Volumentausch je Gefäß
-
(3)
80 l bei 14 tägiger Leerung
120 l bei 14 tägiger Leerung
240 l bei 14 tägiger Leerung
770 l bei 14 tägiger Leerung
1.100 l bei 14 tägiger Leerung
für Restmüll in Größen von 40 l bis 1.100 l
für Biomüll in Größen von 80 l bis 1.100 l
für Papier
in Größen von 120 l bis 1.100 l
47,00 Euro
47,00 Euro
47,00 Euro.
Für zugelassene Zusatzabfallsäcke nach § 10 Abs. 3 Satz 1 der
Abfallentsorgungssatzung werden Benutzungsgebühren in Höhe von 4,10
Euro je Sack erhoben.“
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Neunte Änderungsatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft.
___________
Bürgermeister
____________
Schriftführer/in
2
Gebührenübersicht 2012-2017
Gefäßvolumen
40 l
60 l
80 l
120 l
240 l
770 l
770 l
770 l
1.100 l
1.100 l
1.100 l
80 l
120 l
240 l
770 l
1.100 l
240 l
770 l
770 l
770 l
1.100 l
1.100 l
1.100 l
Restmüll
Biomüll
Zusatzpapiertonne
Leerungsrhythmus
Gebühr 2012
Gebühr 2013 Gebühr 2014 Gebühr 2015 Gebühr 2017
und 2016
66,50 €
92,00 €
117,50 €
168,50 €
320,50 €
2.287,50 €
1.174,00 €
617,50 €
3.124,50 €
1.592,00 €
825,50 €
39,50 €
49,50 €
80,50 €
226,00 €
309,50 €
3,50 €
116,50 €
63,50 €
36,50 €
109,50 €
62,00 €
38,50 €
80,00 €
64,00 €
89,00 €
114,00 €
163,50 €
312,50 €
2.242,00 €
1.149,00 €
602,50 €
3.059,00 €
1.556,00 €
804,50 €
37,50 €
47,00 €
75,00 €
209,00 €
284,50 €
3,50 €
116,50 €
63,50 €
36,50 €
109,50 €
62,00 €
38,50 €
80,00 €
58,00 €
80,50 €
102,50 €
147,00 €
280,00 €
2.033,00 €
1.043,50 €
550,00 €
2.761,50 €
1.406,50 €
727,50 €
37,50 €
47,00 €
75,00 €
209,00 €
284,50 €
3,50 €
116,50 €
63,50 €
36,50 €
109,50 €
62,00 €
38,50 €
80,00 €
51,00 €
69,50 €
88,00 €
125,00 €
236,50 €
1.752,50 €
903,50 €
478,50 €
2.360,50 €
1.205,00 €
627,50 €
37,50 €
47,00 €
75,00 €
209,00 €
284,50 €
3,50 €
116,50 €
63,50 €
36,50 €
109,50 €
62,00 €
38,50 €
80,00 €
58,50 €
80,50 €
102,50 €
147,00 €
279,50 €
2.036,50 €
1.046,00 €
551,00 €
2.761,50 €
1.407,00 €
729,50 €
37,50 €
47,00 €
75,00 €
209,00 €
284,50 €
3,50 €
116,50 €
63,50 €
36,50 €
109,50 €
62,00 €
38,50 €
80,00 €
770 l 14-tägig
1.100 l wöchentlich
27,00 €
71,00 €
27,00 €
71,00 €
27,00 €
71,00 €
27,00 €
71,00 €
27,00 €
71,00 €
1.100l 14-tägig
24,00 €
5,50 €
47,00 €
24,00 €
5,50 €
47,00 €
24,00 €
4,50 €
47,00 €
24,00 €
3,70 €
47,00 €
24,00 €
4,10 €
47,00 €
14-tägig
14-tägig
14-tägig
14-tägig
14-tägig
wöchentlich
14-tägig
monatliche
wöchentlich
14-tägig
monatlich
14-tägig
14-tägig
14-tägig
14-tägig
14-tägig
Monatlich
wöchentlich
14-tägig
monatlich
wöchentlich
14-tägig
monatlich
770 l wöchentlich
770 l monatlich
Turnusänderung
Papiercontainer
1.100 l monatlich
Restmüllsäcke zum Verkauf
Tauschgebühr