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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
49541.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
11.10.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:32
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Bildung und Sport Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 40/311/2016 öffentlich 10.10.2016 Amt 40 Joachim Mützke Ausstellung von Büchereiausweisen für Flüchtlinge Beratungsfolge: Datum Gremium 26.10.2016 17.11.2016 Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales Hauptausschuss Tatbestand: Die Verbesserung der Bildungschancen, Bildungsbeteiligung und Bildungserfolg von Flüchtlingen sind ein Kernpunkt der bundesweiten Integrationsbemühungen. Bildung wird aber nicht nur vermittelt durch die öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen wie z. B. Schulen, Volkshochschulen etc. sondern auch durch andere Einrichtungen wie z. B. die Büchereien. Diese tragen durch das Vorhalten entsprechender Medien auch nicht unerheblich zum Spracherwerb bei. Deshalb ist es notwendig, die Nutzung der Büchereien für die Flüchtlinge möglichst attraktiv zu machen. Die Stadtbücherei Erkelenz verfügt derzeit über ca. 300 Medien „Deutsch als Fremdsprache“ für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Lernmedien, zweisprachige Romane und Erzählungen, Bildwörterbücher und Medien in Herkunftssprachen. Diese sind an ausgewiesenen Sonderstandorten im Foyer und in der Kinder- und Jugendbibliothek bereitgestellt. Ferner werden noch ca. 40 Medien in einfacher deutscher Sprache vorgehalten. Das Angebot wird zukünftig noch weiter ausgedehnt. Weiterhin erfolgt eine kostenlose Ausgabe der sogenannten „Lesestart-Sets“ für Kleinkinder. Hierbei handelt es sich um eine Aktion der „Stiftung Lesen“. Führungen für Flüchtlingsgruppen im Rahmen der Tertia Integrationskurse, für die Vorbereitungsklassen der Gemeinschaftshauptschule und für die Sprachfördergruppen der Kindertagesstätten sowie ein offenes Programm zur Sprach- und Leseförderung für Kinder finden regelmäßig statt und sind stark nachgefragt. Nach § 6 der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Erkelenz vom 01.01.2012 wird für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises für die Stadtbücherei Erkelenz derzeit eine jährliche Gebühr von 12,00 Euro erhoben. Der Ausweis ist gültig für die ganze Familie. Da die Flüchtlinge häufig nur eine begrenzte Aufenthaltsdauer in Erkelenz haben, wird zur Zeit die Gebühr monatlich für die Dauer der Aufenthaltsgestattung berechnet. Dieses Angebot wird leider zum heutigen Zeitpunkt nur von ca. 10 Personen in Anspruch genommen. Es liegen aber zahlreiche Anfragen nach einem kostenlosen Bibliotheksausweis für Flüchtlinge vor (u. a. vom Verein „Willkommen in Erkelenz“, von der Jugend- und Familienhilfe der evangelischen Kirche, vom Bildungsträger Tertia sowie von der Gemeinschaftshauptschule Erkelenz). Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass eine kostenlose Ausgabe des Bibliotheksausweises auf eine große Resonanz stoßen wird und die Angebote der Stadtbücherei von den Flüchtlingen wesentlich stärker nachgefragt werden. Seitens der Verwaltung wird deshalb empfohlen, allen Flüchtlingen, die sich im laufenden Asylverfahren befinden, die Möglichkeit zu eröffnen, einen kostenlosen Bibliotheksausweis für die Stadtbücherei Erkelenz zu erwerben. Auf diesen Personenkreis soll der § 6 der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Erkelenz dann keine Anwendung finden. Der Nachweis des Status als Flüchtling kann durch die Vorlage einer Aufenthaltsgestattung bzw. eines Duldungsbescheides geführt werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „§ 6 der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Erkelenz vom 01.01.2012 findet auf Flüchtlinge im lfd. Asylverfahren keine Anwendung. Für diesen Personenkreis wird keine Gebühr für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises für die Stadtbücherei Erkelenz erhoben. Der Nachweis des Status als Flüchtling ist durch die Vorlage einer Aufenthaltsgestattung bzw. eines Duldungsbescheides zu belegen. Diese Regelung gilt ab dem 01.12.2016.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Vorlage A 40/311/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2