Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
49541.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
11.10.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Bildung und Sport
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 40/311/2016
öffentlich
10.10.2016
Amt 40 Joachim Mützke
Ausstellung von Büchereiausweisen für Flüchtlinge
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
26.10.2016
17.11.2016
Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales
Hauptausschuss
Tatbestand:
Die Verbesserung der Bildungschancen, Bildungsbeteiligung und Bildungserfolg von
Flüchtlingen sind ein Kernpunkt der bundesweiten Integrationsbemühungen.
Bildung wird aber nicht nur vermittelt durch die öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen wie z. B. Schulen, Volkshochschulen etc. sondern auch durch andere Einrichtungen wie z. B. die Büchereien. Diese tragen durch das Vorhalten entsprechender Medien auch nicht unerheblich zum Spracherwerb bei.
Deshalb ist es notwendig, die Nutzung der Büchereien für die Flüchtlinge möglichst
attraktiv zu machen.
Die Stadtbücherei Erkelenz verfügt derzeit über ca. 300 Medien „Deutsch als Fremdsprache“ für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Hierbei handelt es sich in erster
Linie um Lernmedien, zweisprachige Romane und Erzählungen, Bildwörterbücher
und Medien in Herkunftssprachen.
Diese sind an ausgewiesenen Sonderstandorten im Foyer und in der Kinder- und
Jugendbibliothek bereitgestellt. Ferner werden noch ca. 40 Medien in einfacher deutscher Sprache vorgehalten.
Das Angebot wird zukünftig noch weiter ausgedehnt.
Weiterhin erfolgt eine kostenlose Ausgabe der sogenannten „Lesestart-Sets“ für
Kleinkinder. Hierbei handelt es sich um eine Aktion der „Stiftung Lesen“.
Führungen für Flüchtlingsgruppen im Rahmen der Tertia Integrationskurse, für die
Vorbereitungsklassen der Gemeinschaftshauptschule und für die Sprachfördergruppen der Kindertagesstätten sowie ein offenes Programm zur Sprach- und Leseförderung für Kinder finden regelmäßig statt und sind stark nachgefragt.
Nach § 6 der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Erkelenz vom
01.01.2012 wird für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises für die Stadtbücherei
Erkelenz derzeit eine jährliche Gebühr von 12,00 Euro erhoben. Der Ausweis ist gültig für die ganze Familie.
Da die Flüchtlinge häufig nur eine begrenzte Aufenthaltsdauer in Erkelenz haben,
wird zur Zeit die Gebühr monatlich für die Dauer der Aufenthaltsgestattung berechnet.
Dieses Angebot wird leider zum heutigen Zeitpunkt nur von ca. 10 Personen in Anspruch genommen.
Es liegen aber zahlreiche Anfragen nach einem kostenlosen Bibliotheksausweis für
Flüchtlinge vor (u. a. vom Verein „Willkommen in Erkelenz“, von der Jugend- und Familienhilfe der evangelischen Kirche, vom Bildungsträger Tertia sowie von der Gemeinschaftshauptschule Erkelenz).
Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass eine kostenlose Ausgabe des Bibliotheksausweises auf eine große Resonanz stoßen wird und die Angebote der
Stadtbücherei von den Flüchtlingen wesentlich stärker nachgefragt werden.
Seitens der Verwaltung wird deshalb empfohlen, allen Flüchtlingen, die sich im laufenden Asylverfahren befinden, die Möglichkeit zu eröffnen, einen kostenlosen Bibliotheksausweis für die Stadtbücherei Erkelenz zu erwerben. Auf diesen Personenkreis
soll der § 6 der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Erkelenz
dann keine Anwendung finden. Der Nachweis des Status als Flüchtling kann durch
die Vorlage einer Aufenthaltsgestattung bzw. eines Duldungsbescheides geführt werden.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„§ 6 der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Erkelenz vom
01.01.2012 findet auf Flüchtlinge im lfd. Asylverfahren keine Anwendung.
Für diesen Personenkreis wird keine Gebühr für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises für die Stadtbücherei Erkelenz erhoben.
Der Nachweis des Status als Flüchtling ist durch die Vorlage einer Aufenthaltsgestattung bzw. eines Duldungsbescheides zu belegen.
Diese Regelung gilt ab dem 01.12.2016.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage A 40/311/2016 der Stadt Erkelenz
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