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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
49158.pdf
Größe
115 kB
Erstellt
06.09.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:31
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/420/2016 öffentlich 05.09.2016 Amt 10 Simon Häusler Wiederwahl des Technischen Beigeordneten Beratungsfolge: Datum Gremium 21.09.2016 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Herr Ansgar Luweg wurde am 20.12.2000 erstmalig zum Technischen Beigeordneten der Stadt Erkelenz gewählt. Die Ernennung erfolgte mit Wirkung ab dem 01.02.2001 und endete am 31.01.2009. In der Sitzung am 10.09.2008 hat der Rat der Stadt Erkelenz Herrn Ansgar Lurweg für eine zweite Amtszeit (1. Wiederwahl) von 8 Jahren, und zwar mit Wirkung ab dem 01.02.2009, wiedergewählt. Die aktuelle Wahlzeit endet mit Ablauf des 31.01.2017. Gemäß § 71 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) dürfen Beigeordnete frühestens sechs Monate vor dem Freiwerden der Stelle (Ablauf der Wahlzeit) wiedergewählt werden. Aufgrund § 71 Abs. 5 GO NRW sind Beigeordnete verpflichtet, eine erste und auch eine zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Wahlzeit wiedergewählt werden. Bei Wiederwahlen kann von einer Ausschreibung der Stelle abgesehen werden. Wie bereits im Hauptausschuss am 23.06.2016 mitgeteilt wurde, soll die Wiederwahl des Technischen Beigeordneten im entsprechenden Verfahren durchgeführt und von einer Stellenausschreibung abgesehen werden. Über die Wiederwahl entscheidet der Rat durch Beschluss nach § 50 Abs. 1 GO NRW (Beschluss mit einfacher Stimmenmehrheit) in öffentlicher Sitzung. Beschlussentwurf: „1. Herr Ansgar Lurweg wird hiermit für die Wahlzeit vom 01.02.2017 – 31.01.2025 gemäß § 71 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW zum Technischen Beigeordneten der Stadt Erkelenz wiedergewählt. 2. Die Besoldung erfolgt gemäß § 2 Eingruppierungsverordnung NRW in Verbindung mit dem Beschluss des Hauptausschusses vom 25.03.2009 nach Besoldungsgruppe B 2.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine Veränderungen. Vorlage A 10/420/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2