Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
49158.pdf
Größe
115 kB
Erstellt
06.09.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/420/2016
öffentlich
05.09.2016
Amt 10 Simon Häusler
Wiederwahl des Technischen Beigeordneten
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
21.09.2016
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Herr Ansgar Luweg wurde am 20.12.2000 erstmalig zum Technischen Beigeordneten der Stadt Erkelenz gewählt. Die Ernennung erfolgte mit Wirkung ab dem
01.02.2001 und endete am 31.01.2009.
In der Sitzung am 10.09.2008 hat der Rat der Stadt Erkelenz Herrn Ansgar Lurweg
für eine zweite Amtszeit (1. Wiederwahl) von 8 Jahren, und zwar mit Wirkung ab dem
01.02.2009, wiedergewählt.
Die aktuelle Wahlzeit endet mit Ablauf des 31.01.2017.
Gemäß § 71 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) dürfen Beigeordnete
frühestens sechs Monate vor dem Freiwerden der Stelle (Ablauf der Wahlzeit) wiedergewählt werden. Aufgrund § 71 Abs. 5 GO NRW sind Beigeordnete verpflichtet,
eine erste und auch eine zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei
Monate vor Ablauf der Wahlzeit wiedergewählt werden.
Bei Wiederwahlen kann von einer Ausschreibung der Stelle abgesehen werden.
Wie bereits im Hauptausschuss am 23.06.2016 mitgeteilt wurde, soll die Wiederwahl
des Technischen Beigeordneten im entsprechenden Verfahren durchgeführt und von
einer Stellenausschreibung abgesehen werden.
Über die Wiederwahl entscheidet der Rat durch Beschluss nach § 50 Abs. 1 GO
NRW (Beschluss mit einfacher Stimmenmehrheit) in öffentlicher Sitzung.
Beschlussentwurf:
„1. Herr Ansgar Lurweg wird hiermit für die Wahlzeit vom 01.02.2017 – 31.01.2025
gemäß § 71 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW zum Technischen Beigeordneten der
Stadt Erkelenz wiedergewählt.
2. Die Besoldung erfolgt gemäß § 2 Eingruppierungsverordnung NRW in Verbindung
mit dem Beschluss des Hauptausschusses vom 25.03.2009 nach Besoldungsgruppe
B 2.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Veränderungen.
Vorlage A 10/420/2016 der Stadt Erkelenz
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