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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
49161.pdf
Größe
4,0 MB
Erstellt
06.09.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:31

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Rechts- und Ordnungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 30/190/2016 öffentlich 26.08.2016 Amt 30 Christiane Pelzer Erlass einer Satzung über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen in den Gemarkungen Immerath und Borschemich aufgrund der bergbaulichen Inanspruchnahme Beratungsfolge: Datum Gremium 21.09.2016 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Gemäß § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) hat der Flurbereinigungsplan für Festsetzungen, die im gemeinschaftlichen Interesse der Beteiligten oder im öffentlichen Interesse getroffen werden, die Wirkung von Gemeindesatzungen. Nach Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens können die Festsetzungen mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde durch Gemeindesatzung geändert oder aufgehoben werden. Dementsprechend sollen aufgrund der bergbaulichen Inanspruchnahme durch RWE Power die im gemeinschaftlichen Interesse getroffenen Festsetzungen - Bewirtschaftung von Feldflächen und sonstigen Grundstücken - für die jeweiligen Beteiligten der im Flurbereinigungsverfahren Immerath, Schlussfeststellung vom 05.12.1983, entstandenen Wegeparzellen in der Gemarkung Immerath, Flur 21, Flurstück 5 tlw. (0,0749 ha), Flurstück 12 tlw. (0,0679 ha), Flurstück 43 tlw. (Graben) (0,1146 ha), Flurstück 34 tlw. (0,1845 ha), Flur 23, Flurstück 71 tlw. (0,0974 ha), Flurstück 118 tlw. (0,1147 ha) sowie in der Gemarkung Borschemich, Flur 8, Flurstück 55 (0,2378 ha), Flurstück 63 tlw. (0,0892), Flurstück 86 tlw. (0,0506 ha), Flurstück 119 tlw. (0,0436 ha), Flurstück 122 (0,2871 ha), Flur 9, Flurstück 41 (Graben) (0,0085 ha), Flurstück 42 (Graben) (0,0201 ha), Flur 10, Flurstück 17 tlw. (0,0444 ha), Flurstück 27 tlw. (0,3255 ha), Flurstück 75 tlw. (0,0832 ha), Flurstück 99 tlw. (0,0263 ha), Flur 11, Flurstück 63 tlw. (0,0869 ha), Flur 13, Flurstück 18 tlw. (Bach) (0,0300 ha), Flurstück 47 tlw. (0,0347 ha) durch Satzung aufgehoben werden. Die Aufhebungsabsicht wurde am 19.08.2016 im Amtsblatt der Stadt Erkelenz bekannt gemacht und ab diesem Zeitpunkt eine einmonatige Frist zur Erhebung von Einwendungen gewährt. Einwendungen wurden nicht erhoben. Diese Satzung wurde der Aufsichtsbehörde, dem Landrat des Kreises Heinsberg, als Entwurf bereits zur Zustimmung gemäß § 58 Abs. 4 S. 2 FlurbG vorgelegt. Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Beschlussentwurf: „Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Erkelenz über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen in der Gemarkung Immerath, Flur 21, Flurstück 5 tlw. (0,0749 ha), Flurstück 12 tlw. (0,0679 ha), Flurstück 43 tlw. (Graben) (0,1146 ha), Flurstück 34 tlw. (0,1845 ha), Flur 23, Flurstück 71 tlw. (0,0974 ha), Flurstück 118 tlw. (0,1147 ha) und in der Gemarkung Borschemich, Flur 8, Flurstück 55 (0,2378 ha), Flurstück 63 tlw. (0,0892), Flurstück 86 tlw. (0,0506 ha), Flurstück 119 tlw. (0,0436 ha), Flurstück 122 (0,2871 ha), Flur 9, Flurstück 41 (Graben) (0,0085 ha), Flurstück 42 (Graben) (0,0201 ha), Flur 10, Flurstück 17 tlw. (0,0444 ha), Flurstück 27 tlw. (0,3255 ha), Flurstück 75 tlw. (0,0832 ha), Flurstück 99 tlw. (0,0263 ha), Flur 11, Flurstück 63 tlw. (0,0869 ha), Flur 13, Flurstück 18 tlw. (Bach) (0,0300 ha), Flurstück 47 tlw. (0,0347 ha) aufgrund der bergbaulichen Inanspruchnahme wird erlassen.“ Finanzielle Auswirkungen: RWE Power zahlt an die Stadt Erkelenz für die Dauer der bergbaulichen Inanspruchnahme die in den entsprechenden Vereinbarungen festgelegten Entschädigungen. Anlage: Satzung über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen Vorlage A 30/190/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2