Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
49004.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
31.08.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/355/2016
öffentlich
04.08.2016
Amt 20 Michael Wirtz
Zuleitung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2015 gemäß §
116 Absatz 5 GO NRW i. V. m. § 95 Absatz 3 GO NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
15.09.2016
21.09.2016
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Mit der Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) ist zwingend vorgeschrieben, dass die Kommunen ab dem Jahr 2010 jeweils zum Stichtag
31.12. eines jeden Jahres einen Gesamtabschluss aufzustellen haben. Ziel des kommunalen Gesamtabschlusses soll es sein, die Adressaten darüber zu informieren,
ob die Kommune in der Lage ist, ihre Aufgaben auch zukünftig zu erfüllen. Daher soll
der Gesamtabschluss die gesamte Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
der Kommune (Kernverwaltung und Betriebe) darstellen.
Nachdem zum 31.12.2010 der erste Gesamtabschluss der Stadt Erkelenz aufgestellt
worden ist, liegt nunmehr der Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015 vor.
Dieser ist form- und fristgerecht am 29.07.2016 vom Kämmerer aufgestellt und am
gleichen Tag vom Bürgermeister bestätigt worden. Im Detail besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz sowie dem Gesamtanhang und wird um einen Gesamtlagebericht ergänzt. Innerhalb des Gesamtabschlusses hat die Kommune die Jahresabschlüsse aller verselbstständigten Aufgabenbereiche zu konsolidieren, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Konsolidieren ist in dem Sinne zu verstehen, dass die verselbstständigten Aufgabenbereiche
(man spricht hier auch von Tochterunternehmen) zusammen mit dem Abschluss der
„Mutter“ (= NKF-Jahresabschluss der Stadt) in einem Abschluss, eben dem Gesamtabschluss, darzustellen sind. Dabei werden die Verflechtungen zwischen den Tochterunternehmen und der Mutter sowie zwischen den Tochterunternehmen herausgerechnet. Die Konsolidierung erfolgt nach den Regeln des siebten Abschnittes der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Dieser siebte Abschnitt nimmt insbesondere Bezug auf die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB).
Der Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2015 stellt nach diesen Vorschriften den
NKF-Jahresabschluss der Stadt Erkelenz zusammen mit den Jahresabschlüssen
der Kultur GmbH,
des Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz,
der GEE mbH und der
GEE mbH & Co. KG
in einem Jahresabschluss dar.
Nach Aufstellung des Gesamtabschlussentwurfes durch den Kämmerer und Bestätigung des Bürgermeisters ist der Entwurf dem Rat zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen. Die Bestätigung durch den Rat hat gem. § 116 Abs.1 GO NRW i. V. m. § 96
Abs. 1 GO NRW bis spätestens zum 31.12.2016 zu erfolgen. Der Rat überträgt dem
Rechnungsprüfungsausschuss die Prüfung des Gesamtabschlusses. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich dabei zur tatsächlichen Prüfung des örtlichen
Rechnungsprüfungsamtes (RPA). Das RPA hat dabei zu prüfen, ob der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Mit der heutigen Sitzungsvorlage wird dieser Prüfungsablauf eingeleitet.
Wie auch im letzten Jahr, so hat auch an der Aufstellung des vorliegenden Gesamtabschlusses die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schleicher &
Dr. jur. Robertz begleitend und beratend mitgewirkt.
Der Entwurf der Gesamtbilanz zum 31.12.2015 schließt in Aktiva und Passiva mit
einem Volumen von 460.280.707,70 € (- 0,64 %) ab. Die Gesamtergebnisrechnung
weist dabei ein Gesamtjahresergebnis von + 239.704,83 € (Vorjahr: + 1.551.332,07
€) aus. Es wird vorgeschlagen den Gesamtjahresüberschuss der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Wie in den Vorjahren, so wird den Fraktionen auch in diesem Jahr wieder jeweils ein
Exemplar des Gesamtabschlussentwurfes vor Prüfung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt zur Verfügung gestellt.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„1.
Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015 ist gem. § 116 Abs. 5 GO NRW form- und
fristgerecht vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden.
2.
Zur Prüfung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2015 wird dieser
gem. § 116 Abs. 6 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 20/355/2016 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
Anlage:
Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015 (wird unmittelbar dem RPA zugeleitet).
Vorlage A 20/355/2016 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3