Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
49010.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
31.08.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Bildung und Sport
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 40/310/2016
öffentlich
13.07.2016
Amt 40 Manfred Steinwartz
Namensgebung für die städtische Mehrzweckhalle in Lövenich
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
15.09.2016
21.09.2016
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Der Bezirksausschuss Lövenich hat in seiner Sitzung vom 18.11.2015 auf Antrag
der Karnevalsgesellschaft Lövenicher Hoppesäck beschlossen, der Lövenicher
Mehrzweckhalle den Namen „Nysterbachhalle“ zu geben. Ein entsprechender
Schriftzug soll an der Außenfassade angebracht werden.
Zuständig für die Namensgebung für die im Eigentum der Stadt Erkelenz stehende
Halle ist gem. § 1 Abs. 1 der Allgemeinen Richtlinien über die Zuständigkeit der Ausschüsse und des Bürgermeisters vom 16. Dezember 2015 in Verbindung mit § 41
Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
der Rat der Stadt Erkelenz.
Die neben der Mehrzweckhalle liegende Grundschule wurde durch Beschluss des
Rates der Stadt Erkelenz vom 29.06.2005 „Nysterbach-Schule“ benannt.
Zur Begründung wurde angeführt, dass der Nysterbach, der dem ganzen Tal von
Katzem bis Baal und etlichen Ortsvereinen den Namen gibt, ein Symbol der Verbundenheit mit dem Standort Lövenich darstellt.
Dies gilt ebenso für die Mehrzweckhalle, die mit ihrer Nutzung durch die Vereine die
Verbundenheit fördert.
Es wird vorgeschlagen, dem Antrag des Bezirksausschusses Lövenich zu folgen und
die Mehrzweckhalle in Lövenich, Dingbuchenweg 9, 41812 Erkelenz „Nysterbachhalle“ zu benennen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Die Mehrzweckhalle in Lövenich, Dingbuchenweg 9, 41812 Erkelenz führt in Zukunft
den Namen „Nysterbachhalle“.
Die Verwaltung wird beauftragt in Abstimmung mit dem Bezirksausschuss an der Außenfassade der Mehrzweckhalle einen Schriftzug mit dem Namen anzubringen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten werden je nach Ausführung auf 500,-- € bis 1.000,-- € geschätzt.
Die Bereitstellung der Mittel soll im Jahr 2017 bei dem Auftragssachkonto
B15020202 erfolgen.
Vorlage A 40/310/2016 der Stadt Erkelenz
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