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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
49010.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
31.08.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:31
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Bildung und Sport Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 40/310/2016 öffentlich 13.07.2016 Amt 40 Manfred Steinwartz Namensgebung für die städtische Mehrzweckhalle in Lövenich Beratungsfolge: Datum Gremium 15.09.2016 21.09.2016 Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Der Bezirksausschuss Lövenich hat in seiner Sitzung vom 18.11.2015 auf Antrag der Karnevalsgesellschaft Lövenicher Hoppesäck beschlossen, der Lövenicher Mehrzweckhalle den Namen „Nysterbachhalle“ zu geben. Ein entsprechender Schriftzug soll an der Außenfassade angebracht werden. Zuständig für die Namensgebung für die im Eigentum der Stadt Erkelenz stehende Halle ist gem. § 1 Abs. 1 der Allgemeinen Richtlinien über die Zuständigkeit der Ausschüsse und des Bürgermeisters vom 16. Dezember 2015 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) der Rat der Stadt Erkelenz. Die neben der Mehrzweckhalle liegende Grundschule wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 29.06.2005 „Nysterbach-Schule“ benannt. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Nysterbach, der dem ganzen Tal von Katzem bis Baal und etlichen Ortsvereinen den Namen gibt, ein Symbol der Verbundenheit mit dem Standort Lövenich darstellt. Dies gilt ebenso für die Mehrzweckhalle, die mit ihrer Nutzung durch die Vereine die Verbundenheit fördert. Es wird vorgeschlagen, dem Antrag des Bezirksausschusses Lövenich zu folgen und die Mehrzweckhalle in Lövenich, Dingbuchenweg 9, 41812 Erkelenz „Nysterbachhalle“ zu benennen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die Mehrzweckhalle in Lövenich, Dingbuchenweg 9, 41812 Erkelenz führt in Zukunft den Namen „Nysterbachhalle“. Die Verwaltung wird beauftragt in Abstimmung mit dem Bezirksausschuss an der Außenfassade der Mehrzweckhalle einen Schriftzug mit dem Namen anzubringen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten werden je nach Ausführung auf 500,-- € bis 1.000,-- € geschätzt. Die Bereitstellung der Mittel soll im Jahr 2017 bei dem Auftragssachkonto B15020202 erfolgen. Vorlage A 40/310/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2