Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
48989.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
29.08.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 66/361/2016
öffentlich
25.08.2016
Amt 66 Werner Spartz
Erkelenz, Aachener Straße, abwasserseitige Erschließung des ehemaligen REWE-Geländes
hier: Baubschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
13.09.2016
be
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie-
Tatbestand:
Im Rahmen der geplanten Entwicklung des ehemaligen REWE-Geländes an der Aachener Straße wurde in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer die Entwässerungs- und Erschließungssituation mit Abschluss eines Erschließungsvertrages
(15.08.2016) im Einklang mit den gegebenen bauleitplanerischen Randbedingungen
geregelt.
Die Stadt Erkelenz ist im Rahmen ihrer Aufgabe zur Abwasserbeseitigung verpflichtet, eine ordnungsgemäße und leistungsstarke Entwässerungslösung zur Verfügung
zu stellen. Das bedingt im Umfeld des zu entwickelnden Geländes zusätzliche Investitionen in die öffentliche Abwasserinfrastruktur.
Im Bereich der Paul-Rüttchen-Straße ist vorgesehen, den bestehenden Regenwasser- und Schmutzwassersammler bis zum neuen Übergabepunkt zu verlängern. Im
Bereich der Aachener Straße soll von der Gewerbestraße Süd aus der vorhandene
Kreisverkehr mit einem Schmutz- und Regenwasserkanal unterfahren werden, um
einen neuen Anschlusspunkt für die Abwasserableitung bereit zu stellen. Die geplanten Maßnahmen werden in der Ausschusssitzung vorgestellt.
Mit den Baumaßnahmen soll zeitgleich mit den anstehenden privaten Baumaßnahmen auf dem REWE-Gelände noch in diesem Herbst begonnen werden. Die Gesamtkosten einschließlich Gutachter-, Ingenieur- und Bauleistungen belaufen sich
auf ca. 380.000 Euro.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1.
Die Verwaltung wird beauftragt, die kanalseitige Erschließung im Bereich Aachener Straße und Paul-Rüttchen-Straße gemäß dem Plan mit der Nr.
670.1.401 herzustellen.
2.
Es werden folgende Maßnahmen im Vermögensplan 2016 ff. zur Umsetzung
der unter Punkt 1 aufgeführten Maßnahme eingerichtet:
2.1
2.2
3.
A11020024 Kanalverlängerung Gewerbestraße-Süd (Erschließung ehemaliges Rewe-Gelände),
A11020025 Kanalverlängerung Paul-Rüttchen- Str. (Erschließung ehemaliges Rewe-Gelände).
Zur Finanzierung der unter Punkt 1 aufgeführten außerplanmäßigen Maßnahme werden bei den Maßnahmen:
3.1
3.2
A11020024 in 2016 Auszahlungsmittel von 200.000 Euro sowie eine
Verpflichtungsermächtigung von 80.000 Euro und
A11020025 in 2016 Auszahlungsmittel von 20.000 Euro sowie eine Verpflichtungsermächtigung von 80.000 Euro
bereitgestellt.
4.
Die unter Punkt 3 aufgeführten außerplanmäßigen Auszahlungen sowie die
aufgeführten außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden durch
4.1
4.2
Auszahlungseinsparungen von 220.000 Euro bei der Maßnahme
A11020076 – Hochwasserrückhaltebecken Beeckbach – sowie durch
Kürzung der Verpflichtungsermächtigungen von 160.000 Euro bei der
Maßnahme A 11020076 – Hochwasserrückhaltebecken Beeckbach –
gedeckt. “
Finanzielle Auswirkungen:
380.000,00 Euro
Vorlage A 66/361/2016 der Stadt Erkelenz
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