Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
49013.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
31.08.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/412/2016
öffentlich
22.08.2016
Amt 10 Simon Häusler
Bildung der Einigungsstelle der Stadt Erkelenz gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
15.09.2016
21.09.2016
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW) ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Sie besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person,
ihrer Stellvertreterin bzw. ihrem Stellvertreter und Besitzerinnen und Beisitzern.
Für die neue Wahlperiode der Personalvertretung (01.07.2016 – 30.06.2020) werden
Richter Peter Jakubowski (Direktor des Arbeitsgerichts Wesel) als Vorsitzender
der Einigungsstelle und
Richterin Anke Salchow (Justizministerium NRW) als stv. Vorsitzende der Einigungsstelle
vorgeschlagen. Beide haben diese Funktion in der letzten Einigungsstelle wahrgenommen und jeweils ihre Zustimmung signalisiert, auch für die neue Wahlperiode
(2016-2020) zur Verfügung zu stehen.
Die Personalvertretung hat den vorgeschlagenen Personen für den Vorsitz bzw. stv.
Vorsitz zugestimmt.
Nach der Novelle des LPVG NRW ist zu den folgenden zwei Punkten keine Einigung
zwischen Personalrat und oberster Dienstbehörde mehr erforderlich:
-
Anzahl der Beisitzer/innen
Gemäß § 67 III LPVG NRW wird die Einigungsstelle tätig mit der vorsitzenden
Person oder, falls sie verhindert ist, der stellvertretenden Person und sechs Beisitzern bzw. Beisitzerinnen, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und
der Personalvertretung je zur Hälfte benannt werden.
-
Namentliche Benennung der Beisitzer/innen
Zukünftig erfolgt die Bestellung der Beisitzer/innen nur noch anlassbezogen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Gemäß § 67 LPVG NRW werden Richter Peter Jakubowski (Direktor des Arbeitsgerichts Wesel) und Richterin Anke Salchow (Justizministerium NRW) zum Vorsitzenden bzw. zur stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle der Stadt Erkelenz
bestellt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/412/2016 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2