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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
49013.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
31.08.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:31
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/412/2016 öffentlich 22.08.2016 Amt 10 Simon Häusler Bildung der Einigungsstelle der Stadt Erkelenz gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW Beratungsfolge: Datum Gremium 15.09.2016 21.09.2016 Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW) ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Sie besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin bzw. ihrem Stellvertreter und Besitzerinnen und Beisitzern. Für die neue Wahlperiode der Personalvertretung (01.07.2016 – 30.06.2020) werden Richter Peter Jakubowski (Direktor des Arbeitsgerichts Wesel) als Vorsitzender der Einigungsstelle und Richterin Anke Salchow (Justizministerium NRW) als stv. Vorsitzende der Einigungsstelle vorgeschlagen. Beide haben diese Funktion in der letzten Einigungsstelle wahrgenommen und jeweils ihre Zustimmung signalisiert, auch für die neue Wahlperiode (2016-2020) zur Verfügung zu stehen. Die Personalvertretung hat den vorgeschlagenen Personen für den Vorsitz bzw. stv. Vorsitz zugestimmt. Nach der Novelle des LPVG NRW ist zu den folgenden zwei Punkten keine Einigung zwischen Personalrat und oberster Dienstbehörde mehr erforderlich: - Anzahl der Beisitzer/innen Gemäß § 67 III LPVG NRW wird die Einigungsstelle tätig mit der vorsitzenden Person oder, falls sie verhindert ist, der stellvertretenden Person und sechs Beisitzern bzw. Beisitzerinnen, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte benannt werden. - Namentliche Benennung der Beisitzer/innen Zukünftig erfolgt die Bestellung der Beisitzer/innen nur noch anlassbezogen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Gemäß § 67 LPVG NRW werden Richter Peter Jakubowski (Direktor des Arbeitsgerichts Wesel) und Richterin Anke Salchow (Justizministerium NRW) zum Vorsitzenden bzw. zur stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle der Stadt Erkelenz bestellt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Vorlage A 10/412/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2