Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
49019.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
31.08.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechnungsprüfungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 14/083/2016
nichtöffentlich/öffentlich
02.09.2016
Amt 14 Martin Jansen
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2015 gemäß § 101
i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
14.09.2016
15.09.2016
21.09.2016
Rechnungsprüfungsausschuss
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gemäß § 95 Absatz 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist.
Nach § 96 Absatz 1 GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgendes Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des
Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wurde gemäß § 95 Absatz 3 GO NRW
form- und fristgerecht am 29.03.2016 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister hat den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses formgerecht dem Rat am 27.04.2016 zur Feststellung zugeleitet.
Nach § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NRW muss die Zuleitung innerhalb von 3 Monaten
nach Ablauf des Haushaltsjahres 2015 erfolgen, also spätestens bis zum
31.03.2016. An dieser Stelle weist die Örtliche Rechnungsprüfung lediglich auf die
Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Frist hin.
Gemäß Beschluss des Rates vom 27.04.2016 wurde der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 nach § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten der Örtlichen Rechnungsprüfung bedient (§ 101 Absatz 8 GO NRW).
Sofern der Rat in seiner Sitzung am 21.09.2016 den Feststellungsbeschluss gemäß
§ 96 Absatz 1 GO NRW fasst, wird die hierfür gesetzlich vorgegebene Frist
31.12.2016 für den Jahresabschluss 2015 eingehalten.
Die Örtliche Rechnungsprüfung hat folgende im § 101 GO NRW beschriebene Prüfungsaufgaben wahrgenommen, die für die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses maßgebend sind:
1. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde dahingehend geprüft, ob er ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ergibt.
2. Weiterhin war zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden
sind.
3. Es wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über
die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die Prüfung einbezogen.
4. Der Lagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und ob seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln.
Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Er
hat eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben
muss, ob
-
ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandungen versagt wird oder
der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage
ist, eine Beurteilung vorzunehmen.
Aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit kommt die Örtliche Rechnungsprüfung zu dem Ergebnis, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt hat. Es kann daher ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Entwurf
des Jahresabschlusses 2015 erteilt werden.
Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, sich
den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Absatz 7 GO
NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von
Ort und Tag zu unterzeichnen. Damit wird deutlich gemacht, dass der Rechnungsprüfungsausschuss als gesetzlich zuständiges Prüfgremium die Verantwortung trägt
für das Ergebnis der Prüfung und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Weiterhin wird festgestellt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 einen Jahresüberschuss von 79.462,36 € aufweist. Dieser soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Der Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt nach der Zuführung
10.553.281,77 €.
Vorlage A 14/083/2016 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung
des Entwurfes des Jahresabschlusses 2015, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt ist, wird anerkannt.
Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW).
Gleichzeitig wird nach § 101 GO NRW zusammengefasst, dass
1. der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt;
2. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;
3. die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen;
4. der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.
2)
Der Jahresabschluss 2015 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt.
3)
Der Jahresüberschuss von 79.462,36 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO
NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage:
Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2015
Vorlage A 14/083/2016 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3
Stadt Erkelenz
Örtliche Rechnungsprüfung
Prüfbericht und Bestätigungsvermerk
der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 02.09.2016
zum Jahresabschluss 2015 der Stadt Erkelenz
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.09.2016
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
Inhaltsverzeichnis:
1
Vorbemerkungen ................................................................................................. 3
2
Prüfungsauftrag ................................................................................................... 4
3
Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................ 5
3.1
3.2
4
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Erkelenz ................................ 5
3.1.1
Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf ............................................. 5
3.1.2
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung .................................... 6
3.1.3
Zusammenfassende Beurteilung .......................................................... 16
Unregelmäßigkeiten ..................................................................................... 18
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ........................................................ 19
4.1
Gegenstand der Prüfung .............................................................................. 19
4.2
Art und Umfang der Prüfung ........................................................................ 19
5
Feststellung und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung23
5.1
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ............................................ 23
5.2
Jahresabschluss .......................................................................................... 24
5.3
Lagebericht .................................................................................................. 25
5.4
Anhang ........................................................................................................ 26
5.5
Anlagenspiegel ............................................................................................ 26
5.6
Forderungsspiegel ....................................................................................... 26
5.7
Verbindlichkeitenspiegel .............................................................................. 26
5.8
Rückstellungsspiegel ................................................................................... 27
5.9
Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der
Vermögensgegenstände .............................................................................. 27
6
Feststellungen und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der
Haushaltswirtschaft ........................................................................................... 27
6.1
Haushaltswirtschaftliche Organisation ......................................................... 27
6.2
Haushaltswirtschaftliche Grundsätze ........................................................... 28
6.3
Haushaltswirtschaftliche Lage...................................................................... 28
7
Gesamtaussage des Jahresabschlusses .......................................................... 29
7.1
Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses .......................... 29
7.2
Wesentliche sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ..................................... 34
7.3
Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva) ......................................................... 34
7.4
Kapitalstruktur/Finanzierung der Bilanz (Passiva)........................................ 34
8
Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung ..... 35
9
Bestätigungsvermerk ......................................................................................... 37
10 Anlagen zum Prüfbericht ................................................................................... 38
Seite 2
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
Die Stadt Erkelenz hat 2015 ihren neunten Jahresabschluss nach dem System der
doppelten Buchführung (Doppik) unter Anwendung des § 95 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie den Bestimmungen des
sechsten Abschnittes der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NordrheinWestfalen (GemHVO NRW) aufgestellt.
Mit dem Jahresabschluss 2015 wird das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des
abgelaufenen Haushaltsjahres nachgewiesen. Gleichzeitig wird damit die
Transparenz und Qualität der Rechenschaft erhöht. Dies sind die Grundlagen, um zu
einer optimierten Steuerung und zu wirtschaftlicheren Entscheidungen zu gelangen
bzw. perspektivisch dazu beizutragen, Diskussionen und Entscheidungen auf einen
strategisch sinnvollen und nachhaltigen Ressourcenverbrauch auszurichten.
Der Jahresabschluss im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) orientiert
sich an den Vorschriften zum handelsrechtlichen Jahresabschluss für große
Kapitalgesellschaften und an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung; er
weicht in Einzelfällen nur insoweit davon ab, als die kommunalspezifischen Belange
(Ziele und Aufgaben) dies erfordern.
Er gibt Aufschluss über die am Abschlussstichtag bestehende Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt und informiert über das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres. Hierzu haben auch der
Anhang und der Lagebericht in geeigneter Form beizutragen.
Gemäß § 37 Abs. 1 GemHVO NRW besteht der Jahresabschluss aus der
Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem
Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen (§ 37 Abs. 2 GemHVO
NRW).
Im Anhang sind entsprechend § 44 Abs. 1 GemHVO NRW zu den Posten der Bilanz
die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Die
Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden
Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. Die Erläuterungen sind so zu fassen, dass
sachverständige Dritte die Sachverhalte beurteilen können.
Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu
beschreiben. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden
Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche
finanzielle Verpflichtungen für die Stadt ergeben können. Auch die konkreten
Sachverhalte i. S. d. § 44 Abs. 2 GemHVO NRW sind anzugeben und zu erläutern.
Für die äußere Gestaltung des Anhangs, seinen Aufbau und Umfang bestehen keine
besonderen Formvorgaben. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein
Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO
NRW beizufügen (§ 44 Abs. 3 GemHVO NRW).
Seite 3
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurde die Prüfsoftware „AuditSolutions
für Kommunale Prüfung“ der Fa. Audicon eingesetzt.
Um den besonderen kommunalen Ansprüchen bei der Prüfung doppischer
Jahresabschlüsse gerecht zu werden, hat Audicon mit der VERPA (Vereinigung der
Örtlichen Rechnungsprüfungen in Nordrhein-Westfalen e.V.) und Vertretern der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner den VERPA-Prüferarbeitsplatz
entwickelt. Gemeinsam mit der in der Wirtschaftsprüfung bewährten Software
„AuditSolutions“ bildet der Prüferarbeitsplatz die Basis für die o.a. Software Lösung.
Im Rahmen des Datenimportes einer Summen-Salden-Liste aus dem bei der Stadt
Erkelenz eingesetzten Buchführungssystems INFOMA werden die Salden des
Vorjahres 2014 und die Salden des zu prüfenden Haushaltsjahres 2015 in die
Prüfsoftware übernommen. Die importierten Datensätze (Konten) werden den
jeweiligen Bilanzpositionen zugeordnet.
Die Stadt Erkelenz ist gemäß § 95 GO NRW verpflichtet, zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 101
Abs.1 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Er bedient sich gemäß § 59
Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW bei der Durchführung der Prüfung der
Örtlichen Rechnungsprüfung.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurde von der Prüferin Frau Anita
Schlathölter, dem Prüfer Herrn Martin Jansen und dem Prüfungsleiter Herrn Lothar
Jansen durchgeführt.
Gem. § 101 Abs. 2 GO NRW ist vor Abgabe des Prüfberichtes durch den
Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat, dem Bürgermeister Gelegenheit zur
Stellungnahme zum Entwurf des Prüfberichtes zu geben. Im Vorfeld der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses wurden der Kämmerer und der Bürgermeister
durch den Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung über den Inhalt des Prüfberichtes
informiert.
Über das Ergebnis der Prüfung informiert dieser Prüfbericht, der in Anlehnung an die
vom Institut der Rechnungsprüfer festgelegten "Leitlinien zur Berichterstattung bei
kommunalen Abschlussprüfungen (IDR- Prüfungsleitlinie 260)“ erstellt wurde.
Seite 4
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
!
"
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Die Ergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von -2.660.000,00 €
konnte in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 79.462,36 €
(Jahresfehlbetrag des Vorjahres -418.248,95 €) abschließen. Dies bedeutet eine
Verbesserung im Geschäftsverlauf um 2.739.462,36 €.
Das Jahresergebnis stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:
lfd. Nr.
aus
Ergebnisrechnung
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
19
20
21
29
Bezeichung
Haushaltsansatz
Ist-Ergebnis
Differenz in +/-
Steuern u.ä. Abgaben
Zuwendungen und allg. Umlagen
sonstige Tranfererträge
öff. rechtl. Leistungsentgelte
privatrechtl. Leistungsentgelte
Kostenerstattungen u. Umlagen
sonstige ordentliche Ertäge
aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Summe der ordentlichen Erträge
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Tranferaufwendungen
sonstige ordentliche Aufwendungen
Summe ordentliche Aufwendungen
Finanzerträge
Zinsen u. sonstige Finanzaufw.
Finanzergebnis
Jahresergebnis
50.027.514,00 €
16.723.670,00 €
591.800,00 €
8.633.415,00 €
446.660,00 €
2.622.142,00 €
3.837.150,00 €
420.000,00 €
0,00 €
83.302.351,00 €
-21.304.758,00 €
-2.468.152,00 €
-17.401.492,00 €
-7.817.400,00 €
-37.119.352,00 €
-4.954.869,00 €
-91.066.023,00 €
6.060.132,00 €
-956.460,00 €
5.103.672,00 €
-2.660.000,00 €
49.775.342,43 €
16.854.883,25 €
381.884,15 €
8.685.922,02 €
494.344,09 €
5.165.779,75 €
5.578.089,75 €
372.048,21 €
0,00 €
87.308.293,65 €
-22.011.262,96 €
-3.069.483,99 €
-17.301.282,19 €
-7.474.005,49 €
-37.268.121,22 €
-5.513.679,84 €
-92.637.835,69 €
6.232.165,38 €
-823.160,98 €
5.409.004,40 €
79.462,36 €
-252.171,57 €
131.213,25 €
-209.915,85 €
52.507,02 €
47.684,09 €
2.543.637,75 €
1.740.939,75 €
-47.951,79 €
0,00 €
4.005.942,65 €
-706.504,96 €
-601.331,99 €
100.209,81 €
343.394,51 €
-148.769,22 €
-558.810,84 €
-1.571.812,69 €
172.033,38 €
133.299,02 €
305.332,40 €
2.739.462,36 €
Bei den ordentlichen Erträgen ergibt sich gegenüber der Planung eine Verbesserung
um 4.006 T €. Im Einzelnen ergeben sich Ertragsverbesserungen von 131 T € bei
den „Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“, von 53 T € bei den „öffentlichrechtlichen Leistungsentgelten“, von 48 T € bei den „privatrechtlichen
Leistungsentgelten“, von 2.543 T € bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“
und von 1.741 T € bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“. Dem gegenüber
ergeben sich Mindererträge von 252 T € bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“,
von 210 T € bei den „sonstigen Transfererträgen“ und von 48 T € bei den „aktivierten
Eigenleistungen“.
Betrachtet man das Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen, so ergeben sich hier
beim Vergleich des Ergebnisses zum Planansatz insgesamt Mehraufwendungen in
Höhe von 1.572 T €. Diese erhöhten Aufwendungen ergeben sich rechnerisch bei
den „Personalaufwendungen“ in Höhe von 706 T €, den „VersorgungsaufSeite 5
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
wendungen“ von 601 T €, den „Transferaufwendungen“ von 149 T € und den
„sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ von 559 T €. Dem gegenüber stehen
Minderaufwendungen bei den „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ in
Höhe von 100 T € und bei den „bilanziellen Abschreibungen“ von 343 T €.
Beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich somit eine Verbesserung im Vergleich
Planansatz und Ergebnis in Höhe von 2.434 T €.
Unter Berücksichtigung der Mehrerträge bei den „Finanzerträgen“ von 172 T € und
den Minderaufwendungen bei den „Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen“ von
133 T € ergibt sich die oben dargestellte Verbesserung im Geschäftsverlauf von
2.739 T €.
In der Finanzrechnung ist gegenüber der Planung, unter Berücksichtigung der von
2014 nach 2015 vorgenommenen Auszahlungsermächtigungsübertragungen von
889.563,92 € (Einzahlungsermächtigungsübertragungen wurden in 2014 nicht
vorgenommen), ein verbesserter Bestand an „eigenen Finanzmitteln“ von
4.358.877,80 € festzustellen. Verbesserungen beim „Saldo aus der lfd.
Verwaltungstätigkeit“ um 4.032.822,26 € sowie beim „Saldo aus der
Investitionstätigkeit“ um 3.534.811,38 € stehen Verschlechterungen beim „Saldo aus
der Finanzierungstätigkeit“ um 3.208.755,84 € gegenüber.
Der Bestand an liquiden Mittel zum 31.12.2015 beträgt insgesamt 7.840.642,11 €.
$
%
!
&
Im Lagebericht 2015 des Kämmerers werden folgende Aussagen zu den Chancen
und Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt getroffen:
„Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft hat sich auch in 2015 fortgesetzt. Die
Aussichten für 2016 und 2017 sind, wenn auch nicht mehr in dem Tempo, weiterhin
auf Wachstum ausgerichtet. So werden nach den aktuellen Prognosen
Wachstumsraten für das Bruttoinlandsprodukt von 1,5 % in 2016 und von 1,6 % in
2017 erwartet. Entscheidend für diese positiven Entwicklungen sind insbesondere
niedrige Arbeitslosenzahlen, erhöhter Konsum infolge niedriger Sparzinsen, ein
Bauboom infolge günstiger Bauzinsen, niedrige Ölpreise sowie die Unterbringung
und Versorgung von hunderttausenden Flüchtlingen, die dazu führt, dass der Staat
„viel Geld in die Hand nehmen muss“, um diese zu gewährleisten. Natürlich wirken
sich diese Entwicklungen auch auf die kommunalen Haushalte aus.
Bereits in der Betrachtung unserer letzten beiden Jahresabschlüsse konnte
festgestellt werden, dass sich die Ausführung des jeweiligen Haushaltes
erfreulicherweise gegenüber der Planung verbessert hatte. Während die
Jahresabschlüsse 2013 und 2014 mit einer „roten Null“ abgeschlossen werden
konnten, weist der diesjährige Jahresabschluss sogar eine „kleine schwarze Null“ als
Ergebnis aus. Die Ergebnisrechnung schließt also nach fünf negativen
Jahresabschlüssen erstmalig wieder mit einem positiven Ergebnis ab! Sie weist
einen Jahresüberschuss von 79.462,36 € aus, was gegenüber der Planung eine
Verbesserung von 2.739.462,36 € bedeutet.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
Zurückzuführen ist diese Verbesserung gegenüber der Planung auf Mehrerträge von
4.005.942,65 € bei den ordentlichen Erträgen, Mehraufwendungen von 1.571.812,69
€ bei den ordentlichen Aufwendungen sowie einem um 305.332,40 € verbessertem
Finanzergebnis. Schaut man sich die Abweichungen bei den ordentlichen Erträgen
und ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zum Gesamtertrags- bzw.
Gesamtaufwandsvolumen im Detail an, so fällt relativ schnell auf, dass sich bei den
Erträgen die Abweichungen lediglich in zwei Kontenklassen sowie bei den
Aufwendungen lediglich in einer Kontenklasse ergeben. Anders ausgedrückt
bedeutet dies, dass bei fünf Kontenklassen die Abweichungen zwischen dem
Planwert und dem Ist-Ergebnis kleiner +/- 1 % sind („Steuern u.ä. Abgaben“;
„Zuwendungen und allg. Umlagen“; „öffentlich-rechtliche Entgelte“; „Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen“; „Transferaufwendungen“).
Sieht man sich nun die Ursachen bei den drei Kontenklassen an, die zu den
größeren Abweichungen geführt haben, so sind die Gründe dafür relativ schnell
gefunden. Die Mehrerträge von 2.543.638 € bei den Kostenerstattungen begründen
sich insbesondere damit, dass das Land seine Abrechnungspraxis im Bereich der
Kostenerstattungen für die Unterbringung von Flüchtlingen (Produkt 050303) im 3.
Quartal 2015 nachträglich zum 01.01. 2015 geändert hat. Daraus ergaben sich beim
Produkt 050303 (Leistungen nach dem AsylbLG) Mehrerstattungen von ca. 1,8 Mio.
€ gegenüber der Planung. Bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ sind
Ertragsverbesserungen von 1.740.940 € festzustellen. Im Gegensatz zu den
Kostenerstattungen ist dafür nicht eine Ertragsart ursächlich, sondern es verteilen
sich diese Mehrerträge insbesondere auf vier verschiedene Ertragsarten (Erträge aus
der Veräußerung von Umlaufvermögen + 626.729 €; Mehrerträge aus
Säumniszuschlägen u.ä. + 365.750 €; Erträge bei Rückstellungsauflösungen +
441.056 €; Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge + 417.865 €). Die erhöhten
Aufwendungen von 1.307.837 €, die im Bereich der Personal- und
Versorgungsaufwendungen aufzubringen sind, ergeben sich aufgrund der im Februar
2016 übermittelten Berechnung der Rheinischen Versorgungskasse. Danach sind für
Personal- und Versorgungsaufwendungen weitere enorme Beträge zurückzustellen.
Diese Rückstellungen summieren sich in der Bilanz zum 31.12.2015 auf mittlerweile
40.098.131 € und sind gleichzusetzen mit knapp 10 % unserer Bilanzsumme. Als
Begründung für diese abermalige enorme Erhöhung hat die Rheinische
Versorgungskasse ausgeführt, dass die Kosten für die ambulante und stationäre
Pflege nochmals deutlich gestiegen seien. Dies führe zu Erhöhungen von 4,6 %
gegenüber den 2014er Berechnungen. Da die Änderungen vor allem die hohen Alter
betreffen, sind die Auswirkungen auf die Beihilferückstellungen umso höher, je älter
eine Person zum Bewertungsstichtag ist.
Zusammenfassend kann an dieser Stelle positiv festgehalten werden, dass im
vorliegenden Jahresabschluss nicht nur die Planansätze eingehalten worden sind,
sondern zum Teil in der Art und Weise verbessert werden konnten, dass die bereits
eingangs erwähnte „kleine schwarze Null“ von + 79.462,36 € als Ergebnis bilanziert
werden kann. Erfreulicherweise erhöht sich dadurch unsere Ausgleichsrücklage (!)
auf 10.553.281,77 €. Ein Wert, der die exorbitant gute Stellung unserer Bilanz
innerhalb der kommunalen nordrhein-westfälischen Familie wieder einmal
eindrucksvoll unterstreicht!
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
Auch die Finanzrechnung kann in diesem Jahr wieder mit sehr erfreulichen
Kennzahlen aufwarten. Der „Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ schließt mit einem
Plus von 3.885.863,26 € ab, was abermals dazu führte, dass ein signifikanter Betrag
von ca. 2,910 Mio. € getilgt werden konnte. Darüber hinaus konnten u.a. dadurch die
liquiden Mittel von 6.369.771,11 € auf 7.840.642,11 € zum 31.12.2015 erhöht
werden. Die in 2015 vorgenommen Investitionsauszahlungen von 3,894 Mio.€
konnten ausnahmslos durch Mittel von Dritten finanziert werden. Demzufolge
brauchten in 2015 auch keine Kredite für Investitionen aufgenommen werden!
Bilanziell wirkt sich dieser insgesamt erfreuliche Jahresverlauf in der Ergebnis- und
Finanzrechnung dahingehend aus, dass sich die Bilanzsumme leicht auf
408.617.458,14 € (- 0,31%) verringert hat, das Eigenkapital unverändert erhalten
werden konnte (+0,03 %), die „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen“ um
beeindruckende 2,91 Mio. € auf 17,33 Mio. € reduziert wurden und sich die liquiden
Mittel um 1.470.871 € erhöht haben (Siehe hierzu auch die Erläuterungen im
Anhang unter B., II., Aktivaseite, Nr. 3). Der Bestand an Liquiditätskrediten betrug
demzufolge zum Jahresultimo weiterhin 0,00 €.
Bereits im letzten Jahr wurde an dieser Stelle auf die maßgeblichen Einflüsse für die
künftige Entwicklung unserer Jahresabschlüsse hingewiesen. Die Richtigkeit dieser
Einschätzungen wurde mit dem vorliegenden Jahresabschluss eindrucksvoll
untermauert! Für die Ergebnisrechnung künftiger Jahre gilt weiterhin, dass es von der
Ertragsseite her weiter elementar sein wird, eine konstante Netto-Steuerquote zu
erzielen als auch verlässliche und konstante Zuwendungen zu verzeichnen. Hier
werden Punktlandungen bei diesen Ertragsgruppen, wie in 2015, zu konstanten
Jahresergebnissen künftiger Jahre wesentlich beitragen. Solange die
Steuereinnahmen auch mittelfristig weiter in Rekordhöhe sprudeln, dürfte von dieser
Seite keine Gefahr für unseren Haushalt drohen. Mittelfristig dürfte daher von der
Ertragsseite her weiterhin für unseren Haushalt die Gestaltung der Reform der BundLänder-Finanzbeziehungen (Abschaffung/Änderung des Solidaritätszuschlags;
Umgestaltung des vertikalen und horizontalen Finanzausgleichs) als auch die
konkrete Umsetzung der Schuldenbremse in NRW prägend werden.
Die Aufwandsseite dagegen wird auch in den künftigen Jahren maßgeblich durch die
Transferaufwendungen und die Personal- und Versorgungsaufwendungen bestimmt
werden. Bei den Transferaufwendungen sind insbesondere drei verschiedene Arten
von Fremdeinflüssen zu nennen, die die künftigen Haushalte beeinflussen werden:
1. Die mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern verbundenen
Aufwendungen werden auch 2016 das Jahresergebnis unseres Haushaltes
maßgeblich beeinflussen. Hier ist zunächst einmal positiv festzustellen, dass
das Land die Grundlagen für seine Zuweisungen in diesem Bereich in 2015
kommunalfreundlich umgestellt hat. Soweit dies auch gesetzlich, wie
versprochen, umgesetzt wird, kann dadurch in 2016 mit ca. 4,9 Mio. € an
Kostenerstattungen gerechnet werden. Die in 2016 zu beantwortende Frage
wird auf der anderen Seite sein, ob diese Summe zur Finanzierung der damit
verbunden
Aufwendungen für die Unterbringung und Versorgung der
zugewiesenen Flüchtlinge ausreichend sein wird. Sollte dies nicht der Fall
sein, wird die daraus resultierende Belastung des 2016er Haushaltes
entscheidend davon abhängen, ob das Land seine für das 3. Quartal 2016
versprochene Nachfinanzierung dieser Aufwendungen gesetzlich auch
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
umsetzt. Spätestens ab 2017 wird natürlich die Beantwortung der Frage, ob es
gelingt, europaweit die Flüchtlingszuwanderung in den Griff zu bekommen,
elementar werden. Fest steht, eine kontinuierliche Fortsetzung des
Flüchtlingszustroms wie in 2015 und bisher in 2016, wird auf Dauer von den
Kommunen nicht zu bewältigen sein! Hier sind europaweite Vereinbarungen
auf politischer Ebene dringend notwendig. Auf der anderen Seite könnten
natürlich geringere Zuwendungen aufgrund geringerer Flüchtlingszahlen dazu
führen, dass bereits jetzt eingegangene notwendige Verpflichtungen die
zukünftigen Haushalte temporär belasten. Hier gilt es, die Entwicklung
kontinuierlich zu beobachten.
2. Auch die Aufwendungen im Produktbereich 06 – Kinder- Jugend- und
Familienhilfe – bleiben weiterhin ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor für
unsere zukünftigen Haushalte. Hier sind einerseits die zwingend notwendigen
Personalaufwendungen, die mit der Betreuung der Kinder und Jugendlichen in
allen Altersstufen zusammenhängen als auch andererseits die
Transferaufwendungen, die insbesondere mit ambulanten Hilfen, der
Vollzeitpflege und den stationären Unterbringen von Jugendlichen
einhergehen, als Kostenfaktoren zu nennen. Es bleibt weiterhin zu hoffen,
dass Bund und Land sich ihrer Verantwortung in diesem Bereich bewusst sind
und die Kommunen finanziell ausreichend unterstützen.
3. Schließlich zählt auch die jährlich zu zahlende Kreisumlage zum
Transferaufwand. Schloss das 2014er-Jahresergebnis mit einem Ergebnis von
19,99 Mio. € (=21,95 % aller ordentlichen Aufwendungen) bei der Kreisumlage
ab, so sieht das 2015er-Ergebnis bereits 20,92 Mio. € (= 22,59 % aller
ordentlichen Aufwendungen) an Kreisumlagezahlungen vor. Ein Ende der
Fahnenstange ist hier leider nicht erkennbar. Im Gegenteil, solange eine
Deckelung der Kreisumlagezahlung willkürlich nach dem Rasenmäherprinzip
und nicht durch strukturelle Aufwandsreduzierungen erfolgt, ist eine
mittelfristige Erhöhung auf 25 % unserer ordentlichen Aufwendungen nicht
utopisch. Die Frage, die es dabei zu beantworten gilt: Wie soll dies nicht nur in
unserem Haushalt, sondern insbesondere kreisweit in den jeweiligen
Haushalten finanziert werden? Hier gilt es weiterhin mit aller Macht
gegenzusteuern und insbesondere die Kreispolitik und den Landrat zu einer
fortlaufenden Aufgabenkritik und damit einhergehend, einer strikten
Spardisziplin anzuhalten.
4. Wieder einmal hat sich in 2015 die teilweise Unkalkulierbarkeit der jährlichen
Pensions- und Beihilfeaufwendungen gezeigt. Diese Unkalkulierbarkeit hat
dazu geführt, dass im Rahmen des Jahresergebnisses Mehraufwendungen
von 1,307 Mio. € verkraftet werden mussten. Die dafür von der Rheinischen
Versorgungskasse abgegebene Begründung, dass die Kosten für die
ambulante und stationäre Pflege nochmals deutlich gestiegen seien, ist so
aussagekräftig wie nichtssagend! Um solche negativen Überraschungen am
Jahresende zu vermeiden, könnte künftig unabhängig von den vorliegenden
Berechnungen der Rheinischen Versorgungskasse jeweils ein Aufwandspuffer
bereits bei der Haushaltsplanung in den Pensions- und Beihilfeaufwendungen
vorgesehen werden. Fraglich ist jedoch, ob ein derartiger Planungspuffer bei
allen Beteiligten auf ein ungeteiltes Verständnis stoßen würde!
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
Der aktuelle Jahresabschluss hat jedoch auch wieder einmal gezeigt, dass die Stadt
Erkelenz weiterhin auf einem guten Weg ist. Eine Ausgleichsrücklage, die in drei
aufeinander folgenden Jahren sich um weniger als eine Million Euro verringert hat
und noch knapp 72 % ihres ursprünglichen Bestandes ausweist, ist ein Faustpfand,
das uns zumindest mittelfristig enorm in kommenden Ergebnisrechnungen
weiterhelfen kann. Hier gilt es Wege zur Erhaltung eines Sockelbestandes in der
Ausgleichsrücklage zwischen Politik und Verwaltung kontinuierlich auszuloten. Aber
auch die sukzessive Reduzierung des Schuldenstandes bei den Investitionskrediten,
auf nunmehr 17,33 Mio. €, geht weiterhin in die richtige Richtung. Ein nächster Schritt
sollte hier sein, den Schuldenabbau in Richtung der 10-Millionengrenze
voranzubringen. Dabei sollte man jedoch nicht die sinnvollen Investitionen aus dem
Blick verlieren, die die Lebensqualität sichern bzw. verbessern und daneben den
bilanziellen Substanzerhalt im Anlagevermögen sichern. Aber hier gilt, dass das eine
Ziel nicht zwingend die Verfolgung des anderen Zieles ausschließt! Der abermalige
fehlende Ausweis von Liquiditätskrediten als auch die nicht mehr als notwendige
Abgabenbelastung der Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger sollten vor den
genannten Eckdaten weiterhin mittelfristig umsetzbar sein. Dies sollte umso mehr
gelingen, wenn sich Politik und Verwaltung weiterhin auf die Kernkompetenzen einer
Kommune konzentrieren und sich der Nachhaltigkeit ihres Handelns stets bewusst
sind.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass, wie im letzten Jahr auch,
weiterhin Risiken für kommende Haushalte und Jahresabschlüsse bestehen, aber
dass die Chancen weiterhin größer sind, diese auch künftig im Sinne aller Erkelenzer
Bürgerinnen und Bürger zu bewältigen.
Der vom Kämmerer verfasste Lagebericht wurde, wie erstmals im Jahresabschluss
2014 praktiziert, wiederum durch Aussagen zu den Chancen und Risiken für die
Stadt
Erkelenz
aus
Sicht
der
mitverantwortlichen
Mitglieder
des
Verwaltungsvorstandes ergänzt.
„Ergänzung des Lageberichtes durch den weiteren Verwaltungsvorstand:
I.
Allgemeine Erläuterungen
Der Lagebericht zur Jahresrechnung soll nicht nur einen reinen Bericht zu den
Finanzdaten enthalten, sondern vielmehr auch einen Gesamtüberblick über die
wesentlichen Entwicklungen im Berichtsjahr geben. Dabei soll ein Überblick „zur
Gesamtunternehmenslage“ als auch eine Einschätzung der bedeutenden Vorgänge,
die sich seit der Planung ereignet haben, gegeben werden. Ebenfalls sollen
Aussagen zu den zukünftigen Chancen und Risiken der Kommune getroffen werden.
Nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und den in der Stadt festgesetzten
Zuständigkeiten
ergeben
sich
für
den
Verwaltungsvorstand
klare
Verantwortungsbereiche, die sich logischer Weise dann auch im Lagebericht
widerspiegeln sollten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kommune – also auch
die Stadt Erkelenz – gegenüber der Bürgerschaft sowie im staatlichen föderalen
Konstrukt mit den zugewiesenen Pflichtaufgaben einen Gesamtauftrag zu erfüllen
Seite 10
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
hat. Hieraus ergibt sich, dass trotz der getrennten Zuständigkeit immer die
Gesamtsituation zu sehen ist und nicht einzelne, gerade gesellschaftspolitisch
willkommene Themen so forciert werden, dass die Erfüllung des Gesamtauftrages
oder die Gesamtfinanzen hierdurch mit starken negativen Auswirkungen gefährdet
werden.
Der Kämmerer hat in seinem Teil des Lageberichts für die Stadt Erkelenz einen
guten Überblick über die tatsächlichen Verhältnisse, die Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage gegeben. Zur Vermeidung von Redundanzen und unnötiger
nur seitenfüllender Texterstellung wird sich der ergänzende Teil des Lageberichts,
der vom Bürgermeister sowie den Dezernenten zu verfassen ist, daher nur auf
ergänzende bedeutende Themenfelder beziehen.
II.
Bürgermeister und Dezernent des Dez.I, Peter Jansen
II. 1. Allgemein
Die Zuständigkeit erstreckt sich entsprechend der Funktion auf besonders
bedeutende Gesamthemen der Verwaltung und aus dem politischen Raum sowie
bedeutende Entwicklungen aus den dem Dezernat zugeordneten Bereichen.
Nachstehend wird kurz auf bedeutsame Einzelbereiche eingegangen.
II.2. Allgemeine Politik und Finanzen
Das aktuell durch den StGB NW bekannt gegebene Ergebnis der Haushaltsabfrage
bei allen NRW-Kommunen zeigt, dass der seit Jahren erkennbare Trend einer
grundsätzlichen Unterfinanzierung der Kommunen bei gleichzeitiger Aufbürdung
weiterer Aufgaben bzw. höherer Standards, insbesondere im Bereich der sozialen
Leistungen, sich fortsetzt.
Grafik – Auszug aus Haushaltsabfrage StGB NW Stand 31.3.2016
Seite 11
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
Mit jetzt seit Jahren stabilen positiven Jahresergebnissen bei den Abschlüssen und in
2015 sogar einem strukturell ausgeglichenem Haushalt gehört Erkelenz zu den
wenigen – ca. 15 % - aus Haushaltssicht guten Kommunen, die sich im gesetzlich
gewollten „Normalzustand“ befinden. Dies ist insbesondere Ergebnis der
konservativen und nachhaltigen Haushaltspolitik, eines guten Finanzmanagements
sowie der Organisations- und Personalmanagementmaßnahmen der letzten Jahre in
Erkelenz. Dennoch zeigt die „kleine schwarze Null“ auch auf, dass weitere
Belastungen durch Aufgabenausweitungen ohne Gegenfinanzierung oder auch eine
Konjunkturabschwächung mit evtl. Reduzierungen der Steuereinnahmen sofort
wieder Negativergebnisse bedeuten können. Daher bleibt es auch kommunale
Forderung
an
das
Land,
eine
verlässliche
Neugestaltung
des
Gemeindefinanzierungssystems anzugehen.
Positiv zu werten ist, dass – auch durch Druck aus dem Kommunalen Raum – Bund
und Land endlich mehr ihre Verantwortung bei der Thematik Asyl- und
Flüchtlingskosten bei den Kommunen sehen und endlich nachsteuern. Es bleibt zu
hoffen, dass aus den Zusagen des Landes NRW zur Nachjustierung im Herbst an
den tatsächlichen Bedarf bei den Kommunen auch tatsächlich Zahlungen entstehen.
Risiko:
Die verfassungsrechtlich für das Land NRW vorgeschriebene Einhaltung der
Schuldengrenze bringt für die Verteilmasse im Landeshaushalt noch mehr
Finanzenge, wenn nicht endlich – wie in anderen Bundesländern bereits geschehen
– eine tatsächliche Konsolidierung der Ausgaben des Landes gelingt. Dies gilt
gleichermaßen auch für die Kreisumlage. Die Steuereinnahmen, die letztendlich auch
die Verteilmasse für das GFG bedeuten, bewegen sich überall auf hohem Niveau.
Die Rücklagen in Erkelenz schaffen hier lokal sicher einen Puffer für evtl.
Verschlechterungen. Es ist nicht zu erkennen, inwieweit hier seitens des Landes
Vorsorge getroffen wurde. Ebenso ist noch kein umfassendes Konzept von Bund und
Land zu erkennen, wie eine Kompensation der erwarteten „flüchtlingsbedingten“
Mehrausgaben (Wohnungsbau, Hartz-IV-Kosten der Unterkunft, Integration etc.)
erfolgen soll.
Chance:
Hier bleibe ich bei der letztjährigen Aussage: Die Chance ist darin zu sehen, dass es
dem Land endlich gelingt, die Fortsetzung der derzeitig positiven
Steuereinnahmeentwicklung unterstellend, einen gerechteren Verteilungsschlüssel
für die jährlichen GFG-Mittel zu finden. Dabei muss endlich „gerechter“ in der Art und
Weise im GFG definiert werden, dass die positive und nachhaltige
Haushaltswirtschaft von Kommunen positiv belohnt wird und nicht, wie bisher, mit
einzelnen Parametern im GFG Klientelpolitik betrieben wird.
II.3. Personalkosten
Die Personalkosten sind in Bewegung gekommen. Insbesondere bei den
Rückstellungen für Pensionslasten, aber evtl. auch bei der Zusatzversorgung für
Tarifbeschäftigte, zeigt sich, dass das System an Grenzen stößt. Ursachen hierfür ist
sicherlich die demografische Entwicklung mit immer mehr (glücklicherweise) älteren
Menschen, was sich in den versicherungsmathematischen Berechnungstafel für
Seite 12
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
Pensions- und Rentenleistungen widerspiegelt, sowie auch die Auswirkung der
Niedrigzinsphase, die eine Finanzierung der Kapitaldeckung für die
Versorgungsleistungen sehr schwierig macht.
Auch führten zusätzliche Aufgaben (Stichworte: Flüchtlingsverwaltung, Jugendhilfeund Kindertagesstätten, neue rechtliche Vorgaben z.B. Baubewilligung) weiter zu
einer Personalmehrung.
Chancen:
Die eingeleiteten Personalmanagementmaßnahmen der letzten Jahre haben dazu
geführt, dass in diesem Bereich im Vergleich zu anderen Kommunen die
Zusatzlasten besser verkraftet werden konnten. Hieran gilt es weiter zu arbeiten.
Ebenso wurden Prozessüberprüfungsverfahren mit dem Ziel eingeleitet, evtl.
Ressourcen noch zu heben.
Risiken:
Es bleibt ein Trend zu immer mehr Verwaltungsaufwand und Überprüfungs- sowie
Berichtsaufwand, insbesondere durch immer speziellere rechtliche Vorgaben
erkennbar. Dies führt letztendlich dazu, dass hierfür immer mehr Personal eingesetzt
werden muss, welches in Zeiten des auch bei den Kommunen erkennbaren
beginnenden Fachkräftemangels besser für die Erledigung der „Serviceaufgaben
direkt für die Bürger“ verwendbar wäre. Hierauf hat die Verwaltungsleitung nur
bedingt Einfluss.
II.4. Auswirkungen des Tagebaus – anstehende Leitentscheidung
Die Energiepolitik im Lande wirkt sich natürlich auf den Tagebau hier im Stadtgebiet
aus. Das Jahr 2015 hat gezeigt, dass nichts sicher ist und alles durch die „große
Politik“ jederzeit verändert werden kann.
Mit der Vereinbarung zu Garantien für die Umsiedler aber auch zur Kompensation
von Auswirkungen auf die ganze Stadt zwischen RWE Power und der Stadt
Erkelenz konnten glücklicherweise die lokal regelbaren Dinge tatsächlich einigermaßen einer Planungssicherheit zugeführt werden. Diese Regelung wurde in der
Genehmigung des Landes (Braunkohleplan) sogar zu einem wesentlichen
Bestandteil gemacht. Insofern kann damit im Falle eines Falles (Ausfall RWE) sogar
an das Land herangetreten werden. Damit ist zumindest für den jetzt tatsächlich
beginnenden neuen Umsiedlungsabschnitt eine relative Sicherheit erreicht worden.
Auch das Verfahren zur Leitentscheidung hat sich positiv entwickelt und Erkelenzer
Belange konnten gut eingebracht werden. Inwieweit sich daraus konkrete
haushaltsrelevante Chancen und Risiken ergeben, kann erst später eingeschätzt
werden.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die durch die Stadt steuerbaren Bereiche
gut entwickelt und positiv zu bewerten sind. Die Risiken aus der politischen
Entwicklung in verschiedenen Bereichen sind auf kommunaler Ebene zwar
erkennbar, aber es kann kaum darauf Einfluss genommen werden. Eine Vorsorge
kann daher nur mit solider Haushaltsplanung und –ausführung erfolgen, damit für
den Fall des Eintritts von Verschlechterungen ein Spielraum bleibt um gegen zu
steuern.
Seite 13
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
III.
Erster Beigeordneter und Dezernent des Dez. II, Dr. Hans-Heiner
Gotzen
Sowohl vom Kämmerer als auch vom Bürgermeister wurde bereits zu dem im Jahre
2015 für das Dezernat II außerordentlich prägenden Thema der Flüchtlinge Stellung
genommen. Im Jahr 2015 ist es gelungen, für die Flüchtlinge in ausreichendem
Maße Unterkünfte zu besorgen und die Gewährung des Lebensunterhaltes
sicherzustellen. Da Unterkünfte im Falle des Bedarfes innerhalb weniger Tage zur
Verfügung stehen müssen, in solch kurzfristigen Zeiträumen aber nicht beschafft
werden können, muss naturgemäß immer auch Wohnraum vorgehalten werden. Ob
dieser dann tatsächlich genutzt wird, entscheidet sich in der Gegenwart. Der Bedarf
muss aber anhand von Prognosen für die Zukunft festgelegt werden – leider gibt es
jedoch diesbezüglich bislang keine verlässlichen Daten, die eine bedarfsgerechte
Steuerung seriös ermöglichen. Damit verbleibt stets das Risiko, zu wenig oder zu viel
Wohnraum für Flüchtlinge vorzuhalten.
Auf die Thematik der auskömmlichen Finanzierung der Aufgaben im Zusammenhang
mit Flüchtlingen wurde bereits vom Kämmerer eingegangen. Dieses Thema schlägt
sich nicht nur bei Unterkunft und Lebensunterhalt, sondern auch bei den
notwendigen Integrationsleistungen für Flüchtlinge nieder. Für die im
Kindertagesstättenbereich und im Schulbereich zu betreuenden Flüchtlingskinder
müssen die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen geschaffen werden – dies
erfordert im Regelfall zusätzliche finanzielle Mittel. Nach Abschluss des
Asylverfahrens wechseln die Flüchtlinge in den Leistungsbezug SGB II. Hier wird
zukünftig mit erheblichen Steigerungsraten bei den kommunal zu tragenden Kosten
der Unterkunft zu rechnen sein. Dringend erforderlich ist der Ausgleich dieser
Belastung, der über die Kreisumlage den städtischen Haushalt der nächsten Jahre
mitbestimmen wird. Die genaue finanzielle Belastung ist abhängig von der Anzahl der
Flüchtlinge, die letztlich im Kreis Heinsberg verbleiben werden. Auch hier gibt es
keine verlässlichen Steuerungsgrößen.
Auch die ständige wachsende Zahl zu betreuender unbegleiteter minderjähriger
Flüchtlinge erfordert neben zusätzlichem Personal auch enorme finanzielle
Ressourcen. Zwar gibt es hier die feste Verabredung einer Kostenerstattung;
Erfahrungen wurden jedoch hierzu noch nicht gemacht. Es bleibt daher die Hoffnung,
dass die Kostenerstattung die tatsächliche Belastung abdecken wird.
Die landesseitig vorgenommene vorübergehende zusätzliche Erhöhung der KiBizPauschalen führt auch zu einer deutlichen Erhöhung der kommunalen Mittel. Die
Erhöhung der Pauschale wird insoweit zwar vom Land verkündet und beschlossen,
vom kommunalen Jugendhilfeträger jedoch hälftig mitfinanziert. Damit ist auch in
diesem Bereich ein Anwachsen der finanziellen Aufwendungen in den nächsten
Jahren die Folge.
Im schulischen Bereich zeichnen sich neben den Aufgaben der Integration von
Flüchtlingskindern deutlich die Aufgaben der Inklusion ab. Die Umstellung des
schulischen Förderungssystems für Kinder mit Förderbedarf erfordert sowohl vom
pädagogischen Personal als auch vom Schul- und Jugendhilfeträger zunehmende
Kraftanstrengungen. Die bereits bestehende Diskussion über den Erlass eines
Bundesteilhabegesetzes zeigt, dass auch hier zukünftig weitere Aufgaben auf die
kommunale Ebene zukommen werden, so dass eine deutliche Aufwandssteigerung
Seite 14
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
zu erwarten ist, die zwingend gegen zu finanzieren ist, damit sie kommunal
geschultert werden kann.
IV.
Technischer Beigeordneter und Dezernent des Dez. III, Ansgar
Lurweg
In Ergänzung zu den Ausführungen des Kämmerers ist aus Sicht des
Baudezernenten die kontinuierliche Begleitung, Überprüfung und Unterhaltung des
Anlagevermögens in Form von Gebäuden, Straßen, Grünflächen und allgemeinen
Erschließungsanlagen auch für die zukünftigen Entwicklungen zu gewährleisten. Wie
auch in den letzten Jahren besteht dank einer guten und vorausschauenden
Finanzplanung und der Bildung von entsprechenden Rückstellungen die Chance,
den guten Zustand der Anlagen zu erhalten bei gleichzeitiger Nutzung von
Spielräumen für neue Investitionen. Gleichwohl bleibt weiterhin die Aufgabe wichtig,
den vorhandenen Anlagenbestand und das damit verbundene Nutzungsspektrum
kritisch zu hinterfragen und ggfls. anzupassen.
Die Planungen in den folgenden Jahren, und auch im bereits abgelaufen Jahr 2015,
werden sich verstärkt an der Balance zwischen Klimaschutzanforderungen und dem
tatsächlichen Bau- und Planungsgeschehen orientieren müssen; Klimaschutzkonzept
und EEA-Prozess versus Braunkohlenplanung, die Entwicklung zukunftsweisender
Baugebiete, Gewerbegebiete und Umsiedlungsstandorte versus zunehmenden
Flächenverbrauch. Auf Landesebene werden durch die Vorgaben des neuen
Landentwicklungsplanes und durch den begonnenen Prozess zur Fortschreibung
des Regionalplanes im Regierungsbezirk Köln die Handlungsspielräume der
einzelnen Kommunen im Rahmen der kommunalen Planungshoheit weiter
eingeschränkt. Das birgt Risiken aber auch Chancen für die Stadt Erkelenz sich für
die Zukunft nachhaltig gut aufzustellen.
Die Stadt Erkelenz hat Ende 2015 statistisch den bisherigen Höchststand an
Einwohnern erreicht. Noch vorhandene Entwicklungspotenziale in der Innenstadt
und in den umliegenden Dörfern müssen auch für die Zukunft aktiviert werden um
der weiter steigenden Nachfrage im Wohnungsbaubereich auch unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten gerecht zu werden. Knapper Wohnungsmarkt und
knappe Baulandflächen sorgen für eine stetige Verteuerung der vorhandenen
Angebote. Auch wenn die Grundstücksentwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz
den Bereich des Wohnbaulandes mit der vom Rat vorgegebenen Preispolitik
erkennbar weiterhin beeinflussen kann, so ist doch vor allem im Bereich der
Innenstadtwohnungen (hier vor allem Eigentumswohnungen) eine deutliche
Preissteigerung zu beobachten. Hier gilt es auch im Zusammenhang mit den
geplanten Innenstadtprojekten am Amtsgericht Möglichkeiten zu schaffen,
preiswerten und öffentlich geförderten Wohnraum in der Innenstadt anzubieten.
Unabhängig von der Einzelhandelsentwicklung bietet auch der Wohnungsbau eine
große Chance für eine nachhaltige Entwicklung der Innenstadt.
Das die Stadt Erkelenz bei der Braunkohlenplanung nicht immer alleine auf weiter
Flur steht ist gut. Der interkommunale Planungsverband mit der Stadt
Mönchengladbach und den Gemeinden Jüchen und Titz ist ein richtiger Schritt, die
zu erwartenden Folgeprobleme im Bereich des Tagebaues Garzweiler II in einen
großräumigeren Kontext zu stellen um die Chancen aus der noch nicht ganz klaren
Entwicklungsperspektive im Bereich des Tagebaurandes für die Zukunft zu nutzen.
Seite 15
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
Der Masterplanungsprozess für den Tagebaurand steht in den Startlöchern. Er soll
nicht nur die Chancen der unmittelbaren Nachnutzung der Tagebaulandschaft
begleiten sondern auch die Tore für weitere Fördermittel im Zusammenhang mit der
Innovationsregion Rheinisches Revier öffnen. Die Chance, im Zusammenspiel mit
den beteiligten Kommunen hier endlich auch mal einen Schritt in eine europäische
Förderkulisse zu machen, ist gegeben. Im Zusammenhang mit der zurzeit auf
politischer Ebene geführten Diskussion um die Zukunft der Braunkohle sind die
Risiken nur schwer abschätzbar. Vertragliche Regelungen mit dem
Bergbautreibendem und der gemeinsame Auftritt des Planungsverbandes führen hier
zumindest zu einer mittelfristigen Sicherheit.
Fahrradfahren für mehr Klimaschutz, eine Maßnahme aus dem vom Rat
verabschiedeten Klimaschutzkonzept. Die Stadt Erkelenz ist seit mehr als 5 Jahren
Mitglied der AGFS und muss die Anstrengungen und Angebote für eine
umweltgerechte Mobilität weiter ausbauen, damit die Mitgliedschaft nicht beim
nächsten Audit endet. ERKA-Bus, Elektroautos und zahlreiche Maßnahmen für den
Radverkehr sind gute Beispiele, dass Erkelenzer Bürger auch an den Maßnahmen
direkt partizipieren können und so das allgemeine Bewusstsein für das Thema
Nachhaltigkeit in Erkelenz steigt. Bewusstseinsbildung – der in 2016 vorgesehene
Klimaschutzmanager für die Stadt Erkelenz wird dort seine Hauptaufgaben haben.“
Die Örtliche Rechnungsprüfung begrüßt die Tatsache, dass im Lagebericht weiterhin
die Chancen und Risiken für die Stadt Erkelenz dargestellt werden. Um die daraus
resultierenden finanziellen Belastungen in zukünftigen Haushalten seriös planen zu
können sollten diese Risiken, falls möglich, bewertet werden.
Als positive Reaktion aus diesem Risikobewusstsein stellt die Örtliche
Rechnungsprüfung fest, dass die Stadt Erkelenz im Jahr 2016 zur Erschließung des
Umsiedlungsstandortes für die Orte Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und
Berverath wie in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen,
Wirtschaftsförderung und Betriebe am 01.03.2016 dargestellt, städtebauliche
Verträge mit dem Bergbautreibenden RWE-Power abgeschlossen hat, die das
Kostenrisiko der Erschließung zunächst beim Bergbautreibenden belassen.
'
(
Der Landrat des Kreises Heinsberg teilt mit Schreiben vom 14.01.2015 mit, dass
gem. § 75 Abs. 2 GO NRW der Haushalt für das Haushaltsjahr 2015 in Planung und
Rechnung ausgeglichen sein muss. Er ist dann ausgeglichen, wenn der
Gesamtbetrag der Erträge die Höhe der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Der
Jahresabschluss 2015 hat ergeben, dass der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe
der Aufwendungen um 79.462,36 € übersteigt.
Gemäß § 3 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes konnten die Jahresüberschüsse
der Jahre 2007 – 2009 in Höhe von 7.822.725,81 durch Ratsbeschluss vom
18.12.2013 der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Der aktuelle Bestand der
Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2015 10.473.819,41 €. Nach erfolgtem
Ratsbeschluss wird der Jahresüberschuss 2015 in Höhe von 79.462,36 € die
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
Ausgleichsrücklage auf 10.553.281,77 € erhöhen. Dieser Bestand der
Ausgleichsrücklage
kann
voraussichtlich
die
Genehmigungspflicht
der
Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz durch die Aufsichtsbehörde Kreis Heinsberg im
Zeitraum der mittelfristigen Ergebnisplanung verhindern.
In Jahr 2015 wurde erneut von der Neuregelung des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW
Gebrauch gemacht. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW sieht vor, das Erträge und
Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nicht mehr ergebniswirksam darzustellen sind, sondern unmittelbar mit der
allgemeinen Rücklage verrechnet werden können.
Die einzelnen Aufwendungen und Erträge der betroffenen Finanzvorfälle sind, wie
es § 43 Abs. 3 GemHVO NRW fordert, im Anhang zum Jahresabschluss erläutert.
Die Gesamtsumme der betroffenen Finanzvorfälle beträgt im Jahr 2015 jedoch
lediglich 17.556,42 € (Vorjahr 870.683,53 €). Der Bestand der allgemeinen Rücklage
verringert sich dadurch auf 189.389.021,16 €.
In der nachfolgenden Tabelle sind die prognostizierten Ergebnisse der Jahre 2013
bis 2015, die tatsächlichen Ergebnisse der Jahre 2013 bis 2015 sowie die
Ergebnisplanungen der Jahre bis 2019 auf Basis des Haushaltsplanes 2016
dargestellt.
Prognose und Entwicklung der Jahresergebnisse:
ordentliche Erträge
Planung 2013
Ergebnis 2013
Planung 2014
Ergebnis 2014
Planung 2015
Ergebnis 2015
Planung 2016 *
Planung 2017
Planung 2018
Planung 2019
*
83.398.464,00 €
83.125.363,24 €
83.556.114,00 €
84.785.317,94 €
83.302.351,00 €
87.308.293,65 €
90.107.665,00 €
90.686.539,00 €
92.413.592,00 €
94.225.279,00 €
ordentliche
Aufwendungen
-89.249.421,00 €
-89.145.829,40 €
-90.625.627,00 €
-89.895.674,46 €
-91.066.023,00 €
-92.637.835,69 €
-98.481.200,00 €
-97.429.540,00 €
-98.382.663,00 €
-99.521.195,00 €
Finanzerträge
5.517.005,00 €
6.452.091,33 €
6.064.405,00 €
5.679.751,85 €
6.060.132,00 €
6.232.165,38 €
5.965.935,00 €
5.995.740,00 €
6.023.932,00 €
5.945.069,00 €
Zinsen u. so.
Aufwendungen
-1.398.048,00 €
-1.012.404,54 €
-1.174.892,00 €
-987.644,28 €
-956.460,00 €
-823.160,98 €
-882.400,00 €
-818.439,00 €
-755.461,00 €
-691.453,00 €
!
Jahresergebnis
-1.732.000,00 €
-580.779,37 €
-2.180.000,00 €
-418.248,95 €
-2.660.000,00 €
79.462,36 €
-3.290.000,00 €
-1.565.700,00 €
-700.600,00 €
-42.300,00 €
" #$
Die Ergebnisrechnung des Jahres 2015 schließt mit einem Überschuss in Höhe von
79.462,36 € ab. Der prognostizierte Fehlbetrag betrug ursprünglich 2.660.000,00 €.
Eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 2.739.462,36 €.
Entgegen der Jahresergebnisplanung für die künftigen Haushaltsjahre aus
Haushaltsplan 2015 weist der aktuelle Haushaltplan für das Jahr 2016 weitere
negative Jahresergebnisse bis einschließlich 2019 aus. Daher muss aus Sicht der
Örtlichen Rechnungsprüfung weiterhin besonderes Augenmerk auf eine verstärkte
Ausgabendisziplin gelegt werden.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit hängt zunehmend von der Ausgestaltung des
Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) ab. Es ist auch zukünftig damit zu rechnen,
dass die finanziellen Belastungen, die der Stadt Erkelenz durch den Gesetzgeber
auferlegt werden, nicht entsprechend ausgeglichen werden. Es gilt dieses Risiko
auch weiterhin genau zu beobachten und evtl. rechtzeitig vorbeugende Maßnahmen
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
zu ergreifen, um der Stadt Erkelenz durch das weitere Vorhandensein einer
Ausgleichrücklage ein gewisses Potential für die Zukunft zu ermöglichen.
Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass zwar zum Schluss des
Rechnungsjahres 2015 die Ausgleichsrücklage noch einen Bestand in Höhe von 10,5
Mio. € aufweist, dennoch dürfen die städtischen Anstrengungen zum
Haushaltsausgleich gem. § 75 Abs. 2 GO trotz der ergriffenen Konsolidierungsmaßnahmen und der in Aussicht gestellten weiteren fiktiven Haushaltsausgleichsmöglichkeiten nicht nachlassen. Es gilt weiterhin die städtischen Konsolidierungspotentiale auszuschöpfen, um dem stetig drohenden Eigenkapitalverzehr entgegenzuwirken.
Bedenkt man, dass die Stadt Erkelenz für das Planjahr 2016 mit einem Fehlbedarf
von 3.290.000,00 € rechnet, dürfen die vorgenannten Aussagen nicht unbeachtet
bleiben. Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass bei weiteren Fehlbeträgen in
den kommenden Jahren in ähnlicher Höhe, wie die für 2016 prognostizierten
3.290.000,00 €, die Ausgleichsrücklage 2019 aufgezehrt sein wird.
)
*
Bei der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
wurden keine Unrichtigkeiten oder schwer wiegende Verstöße gegen gesetzliche
Vorschriften und/oder die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen festgestellt.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 29.03.2016 durch den Kämmerer
aufgestellt, am gleichen Tage durch den Bürgermeister bestätigt und am 27.04.2016
dem Rat der Stadt Erkelenz zur Feststellung zugeleitet.
Durch Ratsbeschluss vom 27.04.2016 wurde die Prüfung des Entwurfs des
Jahresabschlusses an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Dieser bedient sich gem. § 59 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 101 Abs. 8 GO NRW der
Örtlichen Rechnungsprüfung.
Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass der Jahresabschluss 2015
fristgerecht aufgestellt wurde. Die Zuleitung erfolgte am 27.04.2016. Dies ist jedoch
nur dem Umstand geschuldet, dass die Sitzungstermine 2016 bereits im Jahr 2015
aufgestellt wurden und daher die Sitzung des Rates erst am 27.04.2016 stattfand.
Die Örtliche Rechnungsprüfung weist lediglich darauf hin, dass nach § 95 Abs. 3 GO
NRW der Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des
Haushaltsjahres 2015 dem Rat zur Feststellung hätte zugeleitet werden müssen,
also bis zum 31.03.2016.
Von daher ergeht durch die Örtliche Rechnungsprüfung wie in den Vorjahren auch
lediglich der Hinweis darauf, dass § 95 Abs. 3 GO NRW weiterhin Gültigkeit hat.
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2015 der Stadt Erkelenz
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Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung, des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes liegen in der Verantwortung des
Bürgermeisters der Stadt Erkelenz.
Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der
durchgeführten, pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht
abzugeben.
Dazu hat die Örtliche Rechnungsprüfung die Buchführung, die Inventur, das Inventar,
die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, den
Jahresabschluss zum 31.12.2015 bestehend aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz (Anlage 1) sowie dem Anhang
(Anlage 2) und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01.2015 bis
31.12.2015 (Anlage 3) der Stadt Erkelenz geprüft.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften zur Rechnungslegung
nach der GO NRW bzw. GemHVO NRW aufgestellt. Im Rahmen des gesetzlichen
Prüfungsauftrages wurde die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den
Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung geprüft.
Hierfür notwendige Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt, erforderliche
Aufklärungen und Nachweise erteilt. Redaktionelle Änderungen und bei der Prüfung
aufkommende Fragestellungen wurden im Vorfeld mit dem Kämmerer besprochen
und ausgeräumt.
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Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach den §§ 101 und 103 GO NRW
und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) bzw. Institut der
Rechnungsprüfer (IDR) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung
eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Aussage trifft und somit der
Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlern sind.
Auf der Grundlage des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelten
risikoorientierten Prüfungsansatzes und des VERPA-Prüferarbeitsplatzes ist eine am
Risiko der Stadt Erkelenz ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt worden.
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Die Prüfung eines Jahresabschlusses beginnt nicht etwa erst in dem Zeitpunkt, zu
dem er aufgrund des Beschlusses des Rates der Örtlichen Rechnungsprüfung
vorgelegt wird. Vielmehr werden zahlreiche Prüfbereiche bereits vorher unterjährig im
Laufe des entsprechenden Haushaltsjahres betrachtet. So können im Rahmen des
risikoorientierten Prüfungsansatzes bereits frühzeitig mögliche Fehlerquellen
festgestellt werden. Dies wiederum ermöglicht es, so rechtzeitig gegenzusteuern,
dass es bei der Erstellung des Jahresabschlusses erst gar nicht zu entsprechenden
Fehlern und, in der Folge davon, zu Prüfbeanstandungen kommt.
Alle Prüfbetrachtungen und -ergebnisse fließen anschließend in die Prüfung des
Jahresabschlusses ein.
Folgende Prüfbereiche wurden bereits unterjährig betrachtet:
Überwachung der Finanzbuchhaltung
Kontrollen fanden hier insbesondere in den nachstehend genannten Bereichen statt:
Dauernde Überwachung der zentralen Zahlungsabwicklungsstelle anhand monatlich
durchgeführter Prüfungen in 2015:
- Überwachung der Rechnungsbücher und Quittungsblocks verschiedener
Einnahmekassen durch die Zahlungsabwicklungsstelle,
- Behandlung ungültiger Schecks,
- Trennung der Berechtigungen innerhalb des Sachgebietes „Abgaben und
Zahlungsabwicklung“ beim Amt 20,
- Behandlung von Postsendungen durch die Co-Sachgebietsleitung, die für die
Zahlungsabwicklung bestimmt sind,
- Verwaltung und Verwahrung von Bürgschaften,
- Auslieferung nicht benötigter Bürgschaften (Verwendungszweck erledigt),
Prüfung für zwei Monate,
- Prozessprüfung
„Vollstreckungen
im
Tätigkeitsbereich
der
Vollziehungsbeamten“ über den Zeitraum von drei Monaten,
- Ungeklärte Zahlungseingänge,
- Behandlung von Postsendungen durch die Sachgebietsleitung, die für die
Zahlungsabwicklungsstelle bestimmt sind.
Unvermutete Prüfungen der dezentralen Erledigung der Zahlungsabwicklung bei
folgenden 11 Einnahmekassen (grundsätzlich einmal jährlich):
Bauaufsicht, Baubetriebshof, Bücherei, Bürgerbüro (quartalsweise), ERKA-Bad,
Hallenbad Gerderath, Ordnungsamt Außendienst, Ordnungsamt Gewerbestelle,
Ordnungsamt
Standesamt,
Ordnungsamt
Straßenverkehrsangelegenheiten,
Wirtschaftsförderung / Stadtmarketing (wegen der geringen Einnahmen in Abständen
von drei Jahren).
Prüfungsinhalte sind dabei die Ermittlung der Kassen-Ist-Bestände und der KassenSoll-Bestände sowie Vergleiche hinsichtlich ihrer Übereinstimmung, die Abwicklung
des Zahlungsverkehrs, die Buchführung einschließlich der hierzu erforderlichen
Belege mit Hilfe der Auswertung aus dem Kassenprogramm „KomCash“ (es kommt
bei 6 Einnahmekassen zum Einsatz, 5 Einnahmekassen arbeiten mit
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Papierdokumenten) und Infoma, wirtschaftliche und ordnungsmäßige Erledigung der
Kassengeschäfte.
Vergabeprüfungen
Im Jahr 2015 wurde bei der Stadt Erkelenz erstmals eine Vergabestelle eingerichtet.
Diese ist dem Amt 30 / Rechts- und Ordnungsamt zugeordnet.
Vorbeugende und begleitende Kontrollen sowohl bei der Vergabe von Lieferungen
und Leistungen als auch bei Bauaufträgen mit den Schwerpunkten:
-
-
Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit,
Überwachung der Einhaltung der Vergaberichtlinien,
Beteiligung an Submissionsterminen incl. anschließender formaler Prüfung der
Angebotsunterlagen,
Überprüfung von Vergabeangelegenheiten mit entsprechenden Prüfvermerken bzw. Prüffeststellungen für folgende neun Organisationseinheiten:
Amt 10, 30, 40, 50/51, 60, 61, 63, 66 sowie das Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, unter besonderer Berücksichtigung der
Bestimmungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz, ggf. zusätzlich mit
Sitzungsvorlagen bei Entscheidungen durch den Ausschuss,
Prüfung von Schlussrechnungen über 5.000,00 € zuzgl. Umsatzsteuer,
Prüfung von Schlussrechnungen bei Aufträgen zwischen 2.500,00 € bis
5.000,00 € zuzügl. Umsatzsteuer mit einer Auftragsüberschreitung,
Prüfung von Rechnungen über 1.000,00 € zuzgl. Umsatzsteuer ohne
vorherige Auftragseinbuchung
Vorprüfungen für den Landesrechnungshof
Hier wurden in verschiedenen Bereichen Prüfungen für den Landesrechnungshof
NRW wahrgenommen und die Ergebnisse für diesen in Bezug auf die
zweckentsprechende Verwendung der eingesetzten Landesmittel dokumentiert. Zu
Beginn des Folgejahres erhält der Landesrechnungshof NRW einen Bericht über das
abgelaufene Arbeitsjahr.
-
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz,
Fischereiabgabe,
Mittel für Kriegsgräberpflege,
Wohngeld,
Wohnungsbaumittel nach dem Wohnungsbindungsgesetz,
Unterhaltung der Übergangsheime für Spätaussiedler,
Ersatz von Aufwendungen bei Lehrgängen von Feuerwehrleuten auf Landesebene
Sonderprüfungen
Sonderprüfungen in den verschiedenen Ämtern und Sachgebieten der Verwaltung
sowie projektbezogene Überprüfungen fanden statt, zu Themen wie
-
Prüfung der Kostenerstattungen für die Umsiedlung durch die Fa. RWEPower,
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-
Prüfung von Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage,
Prüfung der Anlagen im Bau,
Prüfung des Aufgabengebietes „Heranziehung zu Kostenbeiträgen in der
wirtschaftlichen Jugendhilfe / Erstattungen von anderen Leistungsträgern“
beim Amt 50/51
Prüfung des Verwaltungshandelns auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und
Ordnungsmäßigkeit.
Prüfung des sozialen Bereiches
Im Rahmen der Rechtsgrundlagen des Zwölften Sozialgesetzbuches sowie der
hierzu ergangenen Weisungen des Trägers der Sozialhilfe (Kreis Heinsberg) sind
schwerpunktmäßig folgende Bereiche betrachtet worden:
Prüfung des Abrechnungsverfahrens der Sozialhilfeleistungen (Grundsicherung im
Alter und bei voller Erwerbsminderung; Hilfe zum Lebensunterhalt für diejenigen, die
keine Leistungsansprüche nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch haben; Hilfen in
besonderen Lebenslagen) sowie Ermittlung der Ein- und Auszahlungen
einschließlich Überprüfung der monatlichen Abrechnungen mit dem örtlichen Träger,
Prüfung von Einzelfallentscheidungen, Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung an
den Kreis Heinsberg, zusätzlich: Erteilung eines Untertestates an den Kreis
Heinsberg im Zusammenhang mit den Grundsicherungsleistungen gem. § 7 Abs. 2
Ausführungsgesetz SGB XII NRW.
Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der
Einsatz der Mitarbeiter wurden unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie
der Wesentlichkeit bestimmt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte bereits unterjährig während des
laufenden Jahres 2015 und nach Zuleitung des zahlenmäßigen Abschlusses durch
den Rat im Zeitraum vom 27.04.2016 bis 02.09.2016 mit Unterbrechungen.
Stichprobengestützte Prüfungen der Nachweise für die Bilanzierung und der
Angaben im Lagebericht wurden vorgenommen. Angewandte Bilanzierungs-,
Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze wurden auf ihre Einhaltung überprüft.
Gegenstand der Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes
waren die Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben. Die Angaben sind unter
Berücksichtigung der während der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse beurteilt
worden, ob sie im Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz vermitteln und die Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen.
Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt
gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen
Verhältnisse erstellt. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass
die Bestimmung der Nutzungsdauern so vorgenommen wurde, dass eine Stetigkeit
für künftige Festlegungen von Abschreibungen gewährleistet wird.
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Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie der Verbindlichkeiten hat sich die Örtliche
Rechnungsprüfung in Stichproben überzeugt.
Die Rückstellungen wurden auf Vollständigkeit untersucht. Die zutreffende Ermittlung
der Rückstellungshöhe wurde durch eine stichprobenhafte Prüfung der
Berechnungen vorgenommen.
Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet.
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(
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0
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Die Stadt Erkelenz bedient sich zur Führung der Bücher der elektronischen
Datenverarbeitung. Die Datenverarbeitung erfolgt seit dem 01.01.2011 mit der
Buchhaltungssoftware New System Kommunal INFOMA, welches die bis dahin
eingesetzte Software „KIRP“ ersetzt. Das Testat für die Buchhaltungssoftware New
System Kommunal, INFOMA wurde durch die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt
Aachen ausgestellt und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Daneben befindet sich Verwaltungssoftware und PC-Standard-Software wie z.B. MSEXCEL, MS-Qutlook, MS-Word etc. im Einsatz. Als Betriebssystem wurde Windows
7 eingesetzt.
Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF Kontenrahmens erstellte und für den Jahresabschluss angewandte Kontenplan eine
klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle
wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege wurden
ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Die
Zahlen der Schlussbilanz zum 31.12.2014 wurden richtig in das Berichtsjahr 2015
vorgetragen. Der Jahresabschluss 2015 wurde aus der Buchführung zutreffend
entwickelt und vom Kämmerer der Stadt Erkelenz aufgestellt.
Die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Erkelenz, zuletzt geändert
am 20.11.2013, regelt die vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung
und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung.
Die Örtliche Rechnungsprüfung prüft laufend unterjährig die Einhaltung dieser
Dienstanweisung. Des Weiteren wurde eine zusätzliche Überprüfung der
Buchungsbelege im Rahmen der Jahresabschlussprüfung stichprobenartig
durchgeführt. Dies hat zu keinerlei wesentlichen Beanstandungen geführt.
Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände und die Nachweise zum
Kapital, der Schulden, der Rückstellungen, der Sonderposten und der
Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht.
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Die von der Stadt Erkelenz getroffenen organisatorischen und technischen
Maßnahmen sind geeignet, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten
und IT-Systeme zu gewährleisten. Die Buchführung und die weiteren geprüften
Unterlagen entsprechen nach der Feststellung der Örtlichen Rechnungsprüfung den
gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen.
Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu
einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und
Lagebericht.
.
1
Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen
sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie
den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet.
Für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet.
Die Investitionen
ausgewiesen.
wurden
entsprechend
einzeln
in
der
Teilfinanzrechnung
Der Anhang enthält gem. § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der
Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, insbesondere die von der
Stadt Erkelenz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die
sonstigen Pflichtangaben.
Die mit Hilfe der Prüfsoftware erstellte Bilanz für den Jahresabschluss 2015 stimmt
mit der Bilanz des Jahresabschlusses der Stadt Erkelenz 2015 überein.
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses hat die Örtliche Rechnungsprüfung
keine Umbuchungs- oder Umgliederungsvorschläge gemacht.
Die seitens der GPA (Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen) im Prüfbericht
über die Gesamtabschlüsse der Jahre 2010 bis 2013 vom 02.02.2016 geforderten
Änderungen im Bilanzausweis wurden in den Jahresabschluss 2015 eingearbeitet.
Die Haushaltssatzung 2015 setzt in § 5 den Höchstbetrag der Kredite, die zur
Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen auf 12.000.000,00 € fest.
Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) wurden im Haushaltsjahr 2015 nicht
aufgenommen.
Die Örtliche Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss
zum 31.12.2015 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften
Unterlagen aufgestellt worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie
ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
entspricht.
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Gem. § 48 der GemHVO ist der Lagebericht so zu fassen, das ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen
Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft
im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch
solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten.
Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang
der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt zu
enthalten.
In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach
§ 12 GemHVO NRW, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Stadt sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die
im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden.
Auch ist auf Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde
einzugehen; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben.
Gem. der Handreichung für Kommunen des Innenministers für das Land NRW
(6. Auflage) muss der gemeindliche Lagebericht, als eigenständiges Instrument
innerhalb des Jahresabschlusses, die Sicht der Gemeindeführung (Bürgermeister,
Kämmerer und Verwaltungsvorstand) wiederspiegeln.
Auf Initiative der Örtlichen Rechnungsprüfung wurde der Bürgermeister am
16.03.2015 aufgefordert, den bisher vom Kämmerer verfassten Lagebericht um die
Chancen- und Risikoeinschätzung für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz
durch den Verwaltungsvorstand zu ergänzen.
Im Lagebericht zum Jahresabschluss 2014 hat der Verwaltungsvorstand erstmals
aus seiner Sicht Chancen und Risiken aufgeführt. Dies hat man auch im
Jahresabschluss 2015 fortgeführt. Es wird deutlich, dass es auch im Jahr 2015 und
den folgenden städtischen Haushalten nicht zu vernachlässigende Risiken gibt.
Aus der Betrachtung dieser Risiken wird jedoch auch deutlich, dass diese vielfach
nicht finanziell zu beziffern sind, weil seriöse Grundannahmen fehlen.
Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt, die zitierten Risiken weiterhin kritisch zu
beobachten, um ggf. rechtzeitig tätig zu werden. Risikomanagement ist originäre
Aufgabe des Behördenleiters.
Abschließende Einschätzung der Örtlichen Rechnungsprüfung:
Der Lagebericht 2015 entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften und ist diesem Bericht als Anlage
beigefügt.
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Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht
mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen in Einklang steht;
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermittelt;
die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt,
alle weiteren nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben und
Erläuterungen enthält.
Der Örtlichen Rechnungsprüfung sind keine nach Schluss des Haushaltsjahres
eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu
berichten wäre.
.+ Der Anhang enthält die nach § 44 GemHVO NRW erforderlichen Angaben zu den
einzelnen Posten der Bilanz und gibt sonstige Pflichtangaben richtig und vollständig
wieder. Die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden allgemein
angegeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung
nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit wurden erläutert. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein
Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO
NRW beizufügen.
.. -
0
Der nach § 45 GemHVO NRW beizufügende Anlagenspiegel entspricht in der Form
dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen Muster
(VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 23). Im Anlagenspiegel wird
die gesetzlich geforderte Entwicklung der Posten des Anlagevermögens vollständig
und richtig dargestellt.
.2
0
Der nach § 46 GemHVO NRW beizufügende Forderungsspiegel entspricht in der
Form dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen
Muster (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 24). Der
Forderungsspiegel enthält alle öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen
Forderungen unterteilt nach der jeweiligen Restlaufzeit und entspricht damit den
gesetzlichen Forderungen.
.3
0
Der nach § 47 GemHVO NRW beizufügende Verbindlichkeitenspiegel entspricht in
der Form dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen
Muster (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 25). Der
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Verbindlichkeitenspiegel enthält die gesetzlich geforderte Aufstellung aller
bilanzierungspflichtigen Verbindlichkeiten. Sie sind entsprechend ihrer Restlaufzeit
unterteilt. Nachrichtlich angegeben wurden die Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Ausfallbürgschaften.
.4 %
0
Ein Rückstellungsspiegel ist gesetzlich nicht gefordert. Ein Rückstellungsspiegel trägt
zur Übersichtlichkeit der in der gemeindlichen Bilanz angesetzten Rückstellungen
bei, denn er macht die einzelnen Wertansätze transparent und nachvollziehbar. Das
Schema des Rückstellungsspiegels kann die Gemeinde auf ihre örtlichen
Bedürfnisse übertragen und ausgestalten (S. 3550 der 6. Auflage der Handreichung
des Innenministers NRW). Davon hat der Kämmerer Gebrauch gemacht. Der
Rückstellungsspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt.
.5 6
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7
7
Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt
gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen
Verhältnisse erstellt. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass
die Bestimmung der Nutzungsdauern entsprechend vorgenommen wurde.
2
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2
8
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8
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Die Gemeindeordnung NRW, die Hauptsatzung sowie die als Satzung beschlossene
Zuständigkeitsordnung regeln die Zuständigkeitsverteilung zwischen Rat,
Ausschüssen und Bürgermeister. Zur Geschäftsführung von Rat und Ausschüssen
hat der Rat eine Geschäftsordnung erlassen.
Rat und Ausschüsse tagen regelmäßig. Gefasste Beschlüsse werden jeweils in einer
Niederschrift aufgenommen. Die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse
werden vom Bürgermeister vorbereitet und ausgeführt. Der Bürgermeister
unterrichtet den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten.
Rat und Ausschüsse überwachen die Durchführung ihrer Beschlüsse. In der
Verwaltung bestehen ein Dezernatsverteilungsplan, ein Organisations- und
Geschäftsverteilungsplan sowie diverse Dienst- und Geschäftsanweisungen. Die
Regelungen entsprechen den Bedürfnissen der Stadt.
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Die Haushaltsgrundsätze (Vollständigkeit, Wirtschaftlichkeit, Haushaltswahrheit und
-klarheit, Finanzmittelbeschaffung) wurden beachtet. Die mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung entspricht den geltenden Vorschriften. Planabweichungen werden
systematisch untersucht. Haushaltsatzung und Haushaltsplan enthalten alle
erforderlichen Angaben, ihre Form entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
2
8
&
Ungewöhnliche Kennzahlen zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage
sowie ungewöhnliche Bilanzposten liegen nicht vor.
Zum 31.12.2015 beträgt die Eigenkapitalquote 1 = 49,33%, (Vorjahr 49,16%), die
Eigenkapitalquote 2 (Eigenkapital + Sonderposten) = 79,54% (Vorjahr 79,60%).
Die mittelfristige Ergebnisplanung 2016 zeigt auf, dass bis einschließlich 2019
voraussichtlich kein Jahresüberschuss erwirtschaftet werden kann.
Erfreulich ist die Entwicklung der Verbindlichkeiten. Der Stand der Verbindlichkeiten
konnte seit dem Jahr 2009 weiterhin reduziert werden. Zur besseren Darstellung wird
auf die folgende Tabelle verwiesen:
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus
aus Krediten für
Verbindlichkeiten
aus Krediten für
Krediten für Investitionen
Investitionen von
Jahr
von Sonstigen
Investitionen vom
von übrigen Kreditgebern
Banken und
öffentlichen Bereich
Kreditinstituten
2009
1.023.463,18 €
8.692.093,06 €
16.095.486,84 €
2010
975.859,86 €
8.393.188,58 €
14.844.841,15 €
2011
928.256,54 € 10.079.139,60 €
11.610.605,72 €
2012
880.653,22 €
9.733.309,54 €
10.436.486,17 €
2013
2.833.049,90 €
9.370.181,34 €
9.396.807,84 €
2014
2.722.946,58 € 17.520.732,36 €
*
2015
2.425.343,26 € 13.909.579,84 €
1.000.000,00 €
*
%&
'
Verbindlichkeiten aus Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten
Sonstige
Erhaltene
Krediten zur aus Lieferung u. aus
Verbindlichkeiten Anzahlungen
Liquiditäts- Leistungen
Tranferleistungen
sicherung
0,00 €
1.072.456,81 €
958.459,93 € 15.156.189,68 €
0,00 €
1.048.507,67 €
149.818,07 € 14.959.937,74 €
0,00 €
831.074,17 €
248.727,98 € 12.313.260,30 €
0,00 €
861.408,45 €
752.511,50 €
5.124.961,70 €
0,00 €
1.046.533,25 €
658.344,71 €
3.237.687,01 €
0,00 €
953.610,90 €
266.376,71 €
233.555,08 € 1.040.529,88 €
0,00 €
1.558.525,30 €
543.064,78 €
228.197,80 €
798.514,82 €
(
)
*
+
!
, -
)
Summe
Verbindlichkeiten
42.998.149,50 €
40.372.153,07 €
36.011.064,31 €
27.789.330,58 €
26.542.604,05 €
22.737.751,51 €
20.463.225,80 €
+
Die Verbindlichkeiten wurden weiter von bisher 22.737.751,51 € auf 20.463.225,80 €
reduziert.
Im Anhang zum Jahresabschluss 2015 wird erläutert, dass die Verbindlichkeiten mit
dem Rückzahlungsbetrag angesetzt sind. Eine besondere Besicherung der
Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Eine gesonderte Position bei den Verbindlichkeiten
nehmen die erhaltenen Anzahlungen ein, in die noch nicht verbrauchte und für
investive Zwecke gebundene Zuwendungen einzubuchen sind, bis das geförderte
Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist. Sobald das entsprechende
Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist, werden die erhaltenen Anzahlungen in
die Sonderposten umgebucht. Bis 2013 wurden diese „erhaltenen Anzahlungen“ im
Bilanzposten „sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen.
Neu in der Ausweisung der Verbindlichkeiten ist der Ausweis von 1.000.000,00 € in
der Spalte Verbindlichkeiten von Sonstigen. Hier ist eine Verbindlichkeit gegenüber
der Walter- u. Elfriede Meyer Stiftung ausgewiesen.
Seite 28
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
3
1
3
1
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.
Bei der Stadt Erkelenz wurde zum 01.01.2007 das Neue Kommunale
Finanzmanagement (NKF) eingeführt, so dass seit diesem Zeitpunkt alle
Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) erfasst
werden. Daraus ergibt sich auch die Verpflichtung, zum Ende eines jeden
Haushaltsjahres eine Bilanz aufzustellen.
Die Bilanz der Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 schließt mit einer Bilanzsumme von
408.617.458,14 € ab. Zusammengefasst stellt sich die Bilanz 2015 der Stadt
Erkelenz vergleichsweise wie folgt dar:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Summe
31.12.2011
392.287.936,06 €
15.491.679,35 €
31.12.2012
390.433.939,77 €
13.213.894,79 €
31.12.2013
382.716.147,38 €
20.334.149,75 €
31.12.2014
383.395.893,65 €
22.326.242,96 €
31.12.2015
Differenz Vorjahr
377.204.050,91 € -6.191.842,74 €
27.495.829,54 €
5.169.586,58 €
3.668.193,67 €
4.139.765,77 €
4.218.705,31 €
4.160.044,45 €
3.917.577,69 €
-242.466,76 €
411.447.809,08 €
407.787.600,33 €
407.269.002,44 €
409.882.181,06 €
408.617.458,14 €
-1.264.722,92 €
Passiva
31.12.2011
Eigenkapital
206.726.232,37 €
Sonderposten
115.443.487,81 €
Rückstellungen
45.600.832,77 €
Verbindlichkeiten
36.011.064,31 €
Passive Rechnungs7.666.191,82 €
abgrenzungsposten
Summe
411.447.809,08 €
31.12.2012
203.646.952,58 €
119.800.446,89 €
48.158.398,60 €
27.789.330,58 €
31.12.2013
202.796.411,03 €
119.118.728,85 €
50.346.680,02 €
26.542.604,05 €
31.12.2014
201.511.967,81 €
125.636.779,08 €
50.998.136,35 €
22.737.751,51 €
31.12.2015
201.577.366,46 €
124.104.674,11 €
53.522.357,21 €
20.463.225,80 €
Differenz
65.398,65 €
-1.532.104,97 €
2.524.220,86 €
-2.274.525,71 €
8.392.471,68 €
8.464.578,49 €
8.997.546,31 €
8.949.834,56 €
-47.711,75 €
407.787.600,33 €
407.269.002,44 €
409.882.181,06 €
408.617.458,14 €
-1.264.722,92 €
In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gemeinden und
Gemeindeverbänden sowie der Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche
Prüfungseinrichtung und Vertretern der Örtlichen Rechnungsprüfung (VERPA) ist für
die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen in NRW ein NKFKennzahlenset erarbeitet worden.
Dieses Kennzahlenset macht eine Bewertung des Haushalts und der wirtschaftlichen
Lage jeder Gemeinde nach einheitlichen Kriterien möglich, auch wenn dies durch
unterschiedliche Stellen vorgenommen wird. Bei den Betrachtungen bietet es sich
an, die Kennzahlen mit Hilfe von Zeitreihen zu bewerten. Zur besseren Darstellung
der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage hat die Örtliche
Rechnungsprüfung wesentliche betriebswirtschaftliche Kennzahlen und ausgewählte
Eckdaten im folgenden Überblick erfasst.
Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Kennzahlen „Eigenkapitalquote 1“ und
„Eigenkapitalquote 2“ seit der Einführung des NKF im Jahr 2007 betrachtet. Diese
Kennzahlen analysieren die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation.
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten
bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein.
Zielrichtung: Die Eigenkapitalquote soll möglichst hoch sein.
Eigenkapitalquote 1 =
Eigenkapital ×100 =
Bilanzsumme
201.577.366,46 € x 100
408.617.458,14 €
49,33 %
=
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41
Abs. 4 Nr. 1 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die
Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO NRW zu erfassen.
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen
Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite
der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit
Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die
Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert.
Zielrichtung: Die Eigenkapitalquote soll möglichst hoch sein.
Eigenkapitalquote 2
=
(Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 100
Bilanzsumme
=
(201.577.366,46 € + 88.800.690,06 € + 34.626.110,60 €) x 100
408.617.458,14 €
=
79,54%
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41
Abs. 4 Nr. 1 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sopo Zuwendungen/
Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2
GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der
Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO NRW zu erfassen.
Eigenkapitalquote
1
2
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
52,50%
79,50%
52,42%
78,80%
51,96%
77,54%
51,40%
77,69%
50,24%
77,94%
49,94%
79,02%
49,79%
78,81%
49,16%
79,60%
49,33%
79,54%
IKVS
Vergleich
2015
38,15%
65,85%
Sowohl die „Eigenkapitalquote 1“ als auch die „Eigenkapitalquote 2“ liegen im interkommunalen Vergleich damit erfreulicherweise weit über den Durchschnittswerten.
Je höher die Eigenkapitalquote umso höher ist die Bonität des Unternehmens.
Seite 30
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
Die Ergebnisse des Interkommunalen Vergleichsportals (IKVS) basieren auf den
Daten von 20 kreisangehörigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen der
Größenordnung 40.000 – 50.000 Einwohner.
Erstmals mit dem Jahresabschluss 2014 wurden neben den oben genannten
Kennzahlen weitere Kennzahlen in den Jahresabschluss mit aufgenommen:
Dies sind im Einzelnen:
Die Kennzahl „Abschreibungsintensität AbI“ gibt das Verhältnis der Abschreibungen
auf das Anlagevermögen zu den ordentlichen Aufwendungen an. Sie zeigt damit in
welchem Umfang die Gemeinde durch den Wertverlust des Anlagevermögens
belastet wird.
Je höher der Abnutzungsgrad, umso höher ist das durchschnittliche Alter des
Vermögens, umso höher ist die Notwendigkeit zukünftiger Investitionen.
Zielrichtung: Die Abschreibungsintensität soll möglichst niedrig sein.
Abschreibungsintensität (AbI) =
Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen ×100
Ordentliche Aufwendungen
7.401.237,62 € x 100
92.637.835,69 €
=
7,99 %
=
Vorjahr: 8,04%
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen“ sind die
Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S.
3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen, die in einem unmittelbaren Bezug zum
Anlagevermögen der Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO
stehen.
Diese Werte sind dem Anlagespiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen.
Ordentliche Aufwendungen sind Aufwendungen nach § 2 Abs.1 Nr. 10 -15 GemHVO
(Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung).
Die Kennzahl Anlagedeckungsgrad 2 (AnD2) gibt an, wieviel Prozent des
Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl
werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital,
Sonderposten
mit
Eigenkapitalanteilen
und
langfristiges
Fremdkapital
gegenübergestellt.
Zielrichtung: Der Anlagendeckungsgrad 2 soll möglichst hoch sein.
Zielgröße: größer/gleich 100%.
Die Stabilität des Unternehmens wächst mit dem Anlagendeckungsgrad.
Seite 31
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
Anlagendeckungsgrad 2 =
Eigenkapital+Sopo (Zuwendungen+Beiträge) + Langfristiges Fremdkaptial ×100 =
Anlagevermögen
(201.577.366,46€ +88.800.690,06€ +34.626.110,60€ +9.198.123,22€ + 40.098.131,00 €) x 100 =
377.204.050,91 €
= 99,23
Vorjahr: 98,11%
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach
§ 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sonderposten
Zuwendungen /Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn.
2.1 u. 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Langfristiges Fremdkapital“
sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 3.1, 3.2 und 4 GemHVO zu
erfassen.
Die langfristigen Verbindlichkeiten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO müssen eine
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren haben und sind dem Verbindlichkeitenspiegel
nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Unter der Wertgröße „Anlagevermögen“ sind die
Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO zu erfassen.
Die Kennzahl Zinslastquote (ZIQ) zeigt auf, welche Belastung aus
Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit besteht.
Zielrichtung: Die Zinslastquote soll möglichst niedrig sein.
Zinslastquote =
Finanzaufwendungen ×100
Ordentliche Aufwendungen
=
823.160,98 € + x 100
92.637.835,69 €
0,89 %
=
Vorjahr 1,10 %
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Finanzaufwendungen“ sind die Aufwendungen für Zinsen und
sonstige Finanzaufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 GemHVO (Ergebnisplan) bzw.
§ 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen.
Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2
Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO
(Ergebnisrechnung) zu erfassen.
Seite 32
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
Die Netto-Steuerquote (NSQ) gibt an, zu welchen Teilen sich die Gemeinde „selbst“
finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen Dritter, z.B. staatlichen
Zuwendungen, ist.
Da dem Bund und dem Land Anteile am Aufkommen der Gewerbesteuer zustehen,
ist es erforderlich, die Aufwendungen für die von der Gemeinde zu leistende
Gewerbesteuerumlage sowie für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutscher
Einheit von den Steuererträgen in Abzug zu bringen.
Zielrichtung: Die Netto-Steuerquote soll möglichst hoch sein.
Netto-Steuerquote =
(Steuererträge – GewSt.Umlage – Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) ×100
Ordentliche Erträge – GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit
=
(49.775.342,43 € - 1.363.052,67 € – 1.324.108,30 €) x 100 = 55,65 % Vorj. 56,53%
87.308.293,65 € - 1.363.052,67 € - 1.324.108,30 €
Zusammenfassende Aufstellung der Bilanzkennzahlen:
Bilanzkennzahl:
,
,
,
*
*
7
:
"
., /0
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8
.7/90
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.: 90
Seite 33
2014
2015
1! #2
5 !5 2
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! 2
5 !562
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
3
"
#
9 *
Im Berichtsjahr waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen
Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses zu verzeichnen.
3
7
(
:-
# ;
Der Schwerpunkt auf der Vermögensseite der Bilanz (Aktiva) liegt mit
377.204.050,91 € (31.12.2014 = 383.395.893,65 €) beim Anlagevermögen. Zum
31.12.2015 liegt eine Reduzierung des Anlagevermögens im Vergleich zum
31.12.2014 um 6.191.842,74 € (-1,61%) vor (s. Anlagespiegel).
Das Umlaufvermögen erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 5.169.586,58 € von
22.326.424,96 € auf 27.495.829,54 €.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt am 31.12.2015 3.917.577,69 €
(Vorjahr 4.160.044,45 €).
Die Walter- u. Elfriede Meyer Stiftung ist gem. des Prüfberichtes der GPA zu den
Gesamtabschlüssen 2010 – 2013 nicht unter der Bilanzposition „Beteiligungen“ zu
führen. Das Treuhandvermögen ist den einzelnen Bilanzpositionen zuzuordnen. Im
Rahmen des Jahresabschlusses 2015 wurde der Feststellung der GPA gefolgt, und
eine Aufteilung auf die entsprechenden Aktivapositionen der Bilanz vorgenommen.
Es erfolgt eine Umbuchung in Höhe von 1.635.063,53 € vom Konto 112100 auf die
privatrechtlichen Forderungen (1.000.000,00 €), den liquiden Mitteln (635.061,53 €)
und dem Umlaufvermögen (2,00 €).
Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der Aktivseite
ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden.
3+ < 0
=
(
:
# ;
Die Passivseite gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde; hier
erkennt man also die Mittelherkunft. Die anteilige Zusammensetzung des Kapitals
aus Eigenkapital und Fremdkapital ist von besonderer Bedeutung. Ein hoher
Eigenkapitalanteil wirkt sich vorteilhaft aus. Er verbessert in der Privatwirtschaft die
Kreditwürdigkeit
und
gewährt
finanzielle
Unabhängigkeit.
Ein
hoher
Fremdkapitalanteil verursacht hohe Zinsaufwendungen, die den Ergebnisplan
belasten. Darüber hinaus ist die Verpflichtung zur Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes von der Entwicklung des Eigenkapitals abhängig.
An erster Stelle steht auf der Passivseite das Eigenkapital (saldiert) mit
201.577.366,46 € (31.12.2014 = 201.511.967,81 €). Davon entfällt auf die
Ausgleichsrücklage ein Bestand von 10.473.819,41 €. Nach dem noch gemäß
§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu fassenden Beschluss des Rates über die
Behandlung des Jahresüberschusses in Höhe von 79.462,36 € wird die
Ausgleichrücklage dann 10.553.281,77 € betragen.
Seite 34
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
Entwicklung des Eigenkapitals:
Allgemeine Rücklage Sonderrücklage Ausgleichsrücklage
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
186.945.557,30 €
191.618.001,27 €
194.458.339,41 €
198.359.406,10 €
198.359.406,10 €
198.359.406,10 €
190.277.261,11 €
189.406.577,58 €
189.389.021,16 €
1.450.352,02 €
1.601.643,66 €
1.579.622,34 €
1.593.293,91 €
1.606.244,55 €
1.637.424,56 €
1.627.081,56 €
1.631.570,82 €
1.635.053,53 €
14.705.653,00 €
14.705.653,00 €
14.705.653,00 €
14.705.653,00 €
12.369.192,45 €
6.760.581,72 €
11.472.847,73 €
10.892.068,36 €
10.473.819,41 €
Jahresüberschuss /
Summe Eigenkapital
-fehlbetrag
3.405.053,67 €
206.506.615,99 €
2.748.703,34 €
210.674.001,27 €
1.668.968,80 €
212.412.583,55 €
-2.336.460,55 €
212.321.892,46 €
-5.608.610,73 €
206.726.232,37 €
-3.110.459,80 €
203.646.952,58 €
-580.779,37 €
202.796.411,03 €
-418.248,95 €
201.511.967,81 €
79.462,36 €
201.577.356,46 €
Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der
Passivseite ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden.
4 "
%
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0
Nach dem Ergebnis der Prüfung erteilt die Örtliche Rechnungsprüfung dem als
Anlage beigefügten Jahresabschluss 2015 der Stadt Erkelenz und dem ebenfalls
beigefügten Lagebericht den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
Bestätigung der Örtlichen Rechnungsprüfung
„Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2015, bestehend aus
Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den
Lagebericht der Stadt Erkelenz unterjährig im Jahr 2015 und den zahlenmäßigen
Abschluss in der Zeit vom 27.04.2016 bis 02.09.2016 geprüft.
Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den
gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der
Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen
Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der
Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in
Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente der
VERPA-Prüferarbeitsplatz.
Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich Anhang
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Seite 35
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und
der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang
und Lagebericht. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung
bildet.
Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Erkelenz, den 02.09.2016
Lothar Jansen
Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung
Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss sich
den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Abs. 7
GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe
von Ort und Tag zu unterzeichnen.
Erkelenz, den 02.09.2016
Lothar Jansen
Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung
Seite 36
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
5 (
#
„Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2015, bestehend aus
Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den
Lagebericht der Stadt Erkelenz unterjährig im Jahr 2015 und den zahlenmäßigen
Abschluss in der Zeit vom 27.04.2016 bis 02.09.2016 geprüft.
Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den
gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der
Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen
Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der
Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in
Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente der
VERPA-Prüferarbeitsplatz.
Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich Anhang
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und
der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang
und Lagebericht. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung
bildet.
Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein
Seite 37
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2015 der Stadt Erkelenz
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Erkelenz, den 14.09.2016
H.-J. Paffen
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
? Anlage 1
Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2015
Anlage 2
Anhang incl. Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeiten- und
Rückstellungsspiegel
Anlage 3
Lagebericht
Seite 38
Anlage 1
Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2015
Jahresabschluss 2015
Bilanz zum 31.12.2015
Bezeichnung
31.12.2015
Vorjahreszahlen
AKTIVA
31.12.2015
Vorjahreszahlen
PASSIVA
1. Anlagevermögen
1.1 Immaterielle
Vermögensgegenstände
Bezeichnung
1. Eigenkapital
61.038,13
84.148,90 1.1 Allgemeine Rücklage
189.389.021,16
189.406.577,58
1.2 Sachanlagen
1.2 Sonderrücklage
1.635.063,53
1.631.570,82
1.2.1 Unbebaute Grundstücke
u. gr.stücksgl. Rechte
1.3 Ausgleichsrücklage
10.473.819,41
10.892.068,36
55.407.275,65 1.4 Jahresüberschuss /
Jahresfehlbetrag
79.462,36
-418.248,95
201.577.366,46
201.511.967,81
88.800.690,06
88.378.335,45
34.626.110,60
36.370.689,01
450.228,42
662.542,38
227.645,03
225.212,24
124.104.674,11
125.636.779,08
40.098.131,00
37.517.750,00
4.481.136,41
4.765.985,91
8.943.089,80
8.714.400,44
53.522.357,21
50.998.136,35
45.365,80 4.2.4 vom öffentlichen
Bereich
2.425.343,26
2.722.946,58
13.909.579,84
16.420.732,36*
1.000.000,00
1.100.000,00*
17.334.923,10
20.243.678,94
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute
Grundstücke
Summe unbebaute
Grundstücke
55.310.179,93
1.399.389,63
546.040,87
3.142.686,97
60.398.297,40
1.510.216,01 Summe Eigenkapital
546.468,87 2. Sonderposten
3.247.256,59 2.1 für Zuwendungen
60.711.217,12 2.2 für Beiträge
1.2.2 Bebaute Grundstücke u.
grundstücksgl. Rechte
1.2.2.1 Kinder- und
Jugendeinrichtungen
1.2.2.2 Schulen
1.2.2.3 Wohnbauten
2.3 für den
Gebührenausgleich
8.067.705,77
60.914.110,06
2.076.670,93
1.2.2.4 Sonst. Dienst-, Gesch.u.a. Betriebsgeb.
44.615.198,35
Summe Bebaute Grundstücke
und grundstücksgl. Rechte
115.673.685,11
8.114.788,35 2.4 Sonstige Sonderposten
61.953.475,92 Summe Sonderposten
1.982.345,60 3. Rückstellungen
45.549.630,56 3.1 Pensionsrückstellungen
117.600.240,43 3.2 Rückstellungen für
Deponien und Altlasten
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des
Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
27.161.745,49
770.643,18
27.050.785,94 3.4 Sonstige
Rückstellungen
791.592,32 Summe Rückstellungen
1.2.3.3 Gleisanl. m.
Streckenausr. u.Sicherh.anl.
1.2.3.4 Entwässerungs- und
Abwasserbes.anl.
1.2.3.5 Straßennetz m.
Wegen, Plätzen, Verk.anl.
1.2.3.6 Sonstige Bauten des
Infrastrukturvermögens
Summe Infrastrukturvermögen
4. Verbindlichkeiten
1.775.899,96
72.451.521,72
1.441,50
102.161.251,85
1.2.4 Bauten auf fremdem
Grund und Boden
938.172,20
1.2.5 Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler
45.365,80
1.824.442,81 4.1 Anleihen
74.225.668,30 4.2 Verbindlichkeiten a.
Krediten f. Investitionen
1.847,22 4.2.1 von verbundenen
Unternehmen
103.894.336,59 4.2.2 von Beteiligungen
995.539,08 4.2.3 von Sondervermögen
1.2.6 Maschinen und techn.
Anlagen, Fahrzeuge
1.978.437,21
2.056.278,97 4.2.5 von Kreditinstituten
1.2.7 Betriebs- und
Geschäftsausstattung
4.305.687,86
4.201.891,53 4.2.6 von Sonstigen
1.2.8 Geleistete Anzahlungen,
Anlagen im Bau
3.927.964,11
4.461.153,17 Summe Verbindlichk. a.
Krediten f. Investitionen
Summe Sachanlagen
289.428.861,54
293.966.022,69 4.3 Verbindl. a. Krediten z.
Liquiditätssicherung
1.3 Finanzanlagen
4.4 Verbindl. a.Vorg., die
Kreditaufn. gleichkommen
394
Jahresabschluss 2015
1.3.1 Anteile an verbundenen
Unternehmen
1.3.2 Beteiligungen
3.048.284,00
990.793,31
1.3.3 Sondervermögen
37.421.530,74
1.3.4 Wertpapiere des
Anlagevermögens
234.206,43
3.048.284,00 4.5 Verbindl. aus Lieferung
und Leistungen
2.622.364,13 4.6 Verbindl. aus
Transferleistungen
37.421.530,74 4.7 Sonstige Verbindlichk.
234.206,43 4.8 Erhaltene Anzahlungen
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 an verbundene
Unternehmen
Summe Verbindlichkeiten
46.019.336,76
1.558.525,30
953.610,90
543.064,78
266.376,71
228.197,80
233.555,08
798.514,82
1.040.529,88
20.463.225,80
22.737.751,51
8.949.834,56
8.997.546,31
408.617.458,14
409.882.181,06
46.019.336,76
1.3.5.2 an Beteiligungen
5. Passive
Rechnungsabgrenzung
1.3.5.3 an Sondervermögen
SUMME PASSIVA
1.3.5.4 Sonst. Ausleihungen
Summe Anlagevermögen
377.204.050,91
383.395.893,65
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs- u.
Betriebsstoffe, Waren
*Der Betrag i. H. v. 1.100.000,00 € (siehe Punkt 4.2.6) war in der
Bilanz zum 31.12.2014 unter Punkt 4.2.5 ausgewiesen.
2.1.2 Geleistete Anzahlungen
2.2 Forderungen u. sonst.
Vermögensgegenstände
2.2.1 Öff.rechtl. Ford. u. Ford.
aus Transferlstg.
2.2.1.1 Gebühren
588.178,43
2.2.1.2 Beiträge
344.150,05
504.028,27
257.982,03
2.2.1.3 Steuern
8.719.107,54
7.188.609,72
2.2.1.4 Forderungen aus
Transferleistungen
1.514.303,42
447.994,83
2.2.1.5 Sonstige öff. rechtl.
Forderungen
2.806.364,22
2.440.658,34
Summe Öff.rechtl. Ford. u.
Ford. aus Transferlstg.
13.972.103,66
10.839.273,19
2.2.2.1 gegenüber dem
privaten Bereich
316.985,24
792.968,69
2.2.2.2 gegenüber dem
öffentlichen Bereich
1.000.000,00
2.2.2 Privatrechtliche
Forderungen
2.2.2.3 gegen verbundene
Unternehmen
2.2.2.4 gegen Beteiligungen
2.2.2.5 gegen
Sondervermögen
2.320.025,56
2.789.746,85
Summe Privatrechtliche
Forderungen
3.637.010,80
3.582.715,54
2.2.3 Sonstige
Vermögensgegenstände
2.046.072,97
1.534.483,12
19.655.187,43
15.956.471,85
Summe Forderungen u. sonst.
Vermögensgegenstände
2.3 Wertpapiere des
Umlaufvermögens
2.4 Liquide Mittel
Summe Umlaufvermögen
3. Aktive
Rechnungsabgrenzung
SUMME AKTIVA
7.840.642,11
6.369.771,11
27.495.829,54
22.326.242,96
3.917.577,69
4.160.044,45
408.617.458,14
409.882.181,06
395
Anlage 2
Anhang
Anlagenspiegel
Forderungsspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Rückstellungsspiegel
Stadt Erkelenz
Anhang
für das Haushaltsjahr 2015
A. Vorbemerkungen
Nach der Einführung eines an den kaufmännischen Grundsätzen der Privatwirtschaft ausgerichteten
öffentlichen Rechnungswesens ab dem Haushaltsjahr 2007 in der Stadt Erkelenz und der damit
verbundenen Erstellung einer (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 ist dies bereits der neunte
Jahresabschluss nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements. Zum 01.01.2007
wurden die vorhandenen Aktiv- und Passivposten (Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten) erstmals vollständig erfasst und bewertet. Bei der Erfassung und
Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten kamen die
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zur Anwendung. Die Sonderbestimmung des § 57 der
Gemeindehaushaltsverordnung zur Korrektur von fehlerhaften Wertansätzen in der Eröffnungsbilanz durfte
bis einschließlich zum Jahresabschluss 2010 angewandt werden. Am 28.09.2012 trat das 1. NKFWeiterentwicklungsgesetz (NKFWG) in Kraft, dessen Regelungsinhalte in Erkelenz grundsätzlich erst ab
2013 zur Anwendung kamen. Lediglich die Option zur Aufstockung der Ausgleichsrücklage mit den
Jahresüberschüssen aus den Jahren 2007 bis 2009 wurde im Rahmen der Beschlussfassung zum
Jahresabschluss 2012 durch den Rat bereits für das Jahr 2012 gezogen.
B. Angaben zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten.
Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden.
Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die am Bilanzstichtag
bereits vorlagen, wurden aufgenommen. Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte nach
Wiederbeschaffungszeitwert gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Das ab 2007 erworbene Sach- und Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet.
1. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt worden.
2. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.
3. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen, die
privatrechtlichen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 2 beigefügten Forderungsspiegel
ersichtlich.
4. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen
ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
5. Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte Investitionspauschalen und zweckgebundene
Zuwendungen sowie vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung
des bezuschussten Vermögensgegenstandes.
6. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche
erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet. Einzelheiten sind aus
dem als Anlage 4 beigefügten Rückstellungsspiegel ersichtlich.
7. Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag.
Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht. Einzelheiten sind aus
dem als Anlage 3 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen.
8. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag erhaltene
Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Aktivseite
1.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel für das
Haushaltsjahr 2015 (Anlage 1 zum Anhang).
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt worden (siehe Erläuterungen zu „B. I. Nr. 1“). Die
Festlegung der Nutzungsdauern orientiert sich an den Abschreibungssätzen der Stadt Erkelenz.
Grundlage hierfür ist die vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen bekannt gegebene
Abschreibungstabelle für Kommunen. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet.
Der Wert der Anlagen im Bau beträgt zum 31.12.2015 insgesamt T€ 3.928. Nachfolgend werden
die Anlagen im Bau, deren Wert T€ 100 übersteigt, aufgeführt:
E12010024
Umgestaltung /Sanierung Südpromenade
T€ 462
E12010046
Baugebiet Schulring
T€ 106
E12010049
GIPCO II westlicher Teil
T€ 353
E12018001
Immerath, Umsiedlungsstandort
E12018002
Borschemich, Umsiedlungsstandort
T€ 989
S08010001
Sportanlagen Borschemich (neu)
T€ 306
T€ 1.290
Vom Wahlrecht gem. § 33 Abs. 4 GemHVO wurde Gebrauch gemacht. So werden
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten
wertmäßig den Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbstständig genutzt
werden können und einer Abnutzung unterliegen als geringwertige Vermögensgegenstände erfasst
und im laufenden Haushaltsjahr unmittelbar als Aufwand gebucht. Vermögensgegenstände unter
60 € ohne Umsatzsteuer werden unmittelbar als Aufwand verbucht.
2. Die Anteile an verbundene Unternehmen bestehen aus:
-
alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH
Die Bewertung der Kultur GmbH in Höhe von T€ 177 erfolgte in Abstimmung mit einem
Wirtschaftsprüfer anhand der vorhandenen Sachwerte.
alleiniger Gesellschafter an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Die Bewertung (T€ 26) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren.
Kommanditistin an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG (GEE)
Die Bewertung (T€ 2.845) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren.
3. Die Beteiligungen betreffen:
-
Gesellschafteranteil von 4,125 % an den Kreiswerken Heinsberg
Die Anteile der Stadt Erkelenz an den Kreiswerken Heinsberg werden zwar als Beteiligung
i.S.v. § 271 HGB qualifiziert. Da jedoch diese Beteiligung aufgrund der geringen Bedeutung
-
-
nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen ist (§ 116 GO), wird die Beteiligung gem. § 55
Abs. 6 Satz 2 GemHVO mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt (965 T€).
Gesellschafteranteil von 10 % an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis
Heinsberg mbH (WFG)
Es erfolgte eine vereinfachte Bewertung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO, da der Anteil der
Stadt Erkelenz an der Wirtschaftsförderung für den Kreis Heinsberg für den Kreis Heinsberg
eine Beteiligung darstellt, die nach § 116 Abs. 3 GO nicht in den Gesamtabschluss einbezogen
und mit ihrem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt werden kann. So wird der
Gesellschafteranteil von 10,87 % (T€ 26) in die Bilanz eingestellt.
Walter und Elfriede Meyer-Stiftung
Die Walter und Elfriede Meyer-Stiftung stellt eine ausgegliederte Vermögensmasse der Stadt
Erkelenz dar (T€ 1.635). Das Stiftungsrecht lässt es nicht zu, dass die Stadt Stiftungsvermögen
für ihre Zwecke in Anspruch nehmen kann. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass den
zweckgebundenen Vermögenswerten auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf
der Passivseite der Bilanz folgt. Gemäß Vermögensrechnung 2015 erfolgte eine Erhöhung in
Höhe von T€ 3.
Entgegen ihrer Aussage im Bericht bzgl. der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007,
stellt die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW) in ihrer letzten Prüfung des
Gesamtabschlusses fest, dass die Bilanzierung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung unter
den Finanzanlagen weder im Einzelabschluss der Stadt Erkelenz noch im Gesamtabschluss
zulässig ist. Das Treuhandvermögen ist den einzelnen Bilanzpositionen zuzuordnen. Im
Rahmen des Jahresabschlusses 2015 wurde der Feststellung der GPA gefolgt und eine
Aufteilung auf die entsprechenden Aktivapositionen vorgenommen.
Es erfolgte eine Umbuchung in Höhe von 1.635.063,53 € vom Konto 112100 auf die
privatrechtlichen Forderungen (1.000.000 €), den liquiden Mitteln (635.061,53 €) und dem
Umlaufvermögen (2 €).
4. Als Sondervermögen wurde der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz ausgewiesen. Bei der
Bewertung wurde die Eigenkapitalspiegelmethode zugrunde gelegt.
5. Die Wertpapiere des Anlagevermögens bestehen aus der Versorgungsrücklage nach dem
Bundesbesoldungsgesetz.
Die Bewertung erfolgt in Höhe der bisher erworbenen Fondsanteile. Gemäß Realisationsprinzip
dürfen Gewinne nur dann ausgewiesen werden, wenn sie am Abschlussstichtag tatsächlich
realisiert worden sind. Als Realisationszeitpunkt gilt im Regelfall der Zeitpunkt der
Leistungserbringung. Dieser tritt erst mit dem Verkauf der Fondsanteile ein.
6. In den Ausleihungen sind die Stille Beteiligung an der NVV und das Gesellschafterkapital am
Gemeinnützigen Bauverein in Höhe der jeweiligen Einlagen bewertet und ausgewiesen.
7. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Auf Forderungen, bei denen der Debitor einen Insolvenzantrag gestellt hat, wird grundsätzlich eine
Einzelwertberichtigung vorgenommen. Die Erhöhung bei der Summe aller Forderungen von ca. 3,7
Mio. € gegenüber dem Vorjahr, ergibt sich aus der Erhöhung der Gebührenforderungen von ca. 84
T€, der Beitragsforderungen von ca. 86 T€, der Steuerforderungen von ca. 1.531 T€, der
Forderungen aus Transferleistungen von ca. 1.066 T€, den sonstigen öffentlich-rechtlichen
Forderungen von ca. 366 T€, den privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem öffentlichen
Bereich von 1.000 T€. Daneben ergeben sich Forderungsreduzierungen bei den privatrechtlichen
Forderungen gegenüber dem privaten Bereich von ca. 476 T€ und bei den Forderungen gegen
Sondervermögen (Abwasserbetrieb) von 470 T€. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen ist
schließlich eine Erhöhung von 512 T€ zu verzeichnen.
8. Als liquide Mittel sind Kassenbestände, Einnahmekassen und Guthaben bei Kreditinstituten
ausgewiesen. In 2015 sind hierin auch erstmalig die liquiden Mittel der Walter und Elfriede MeyerStiftung von 635.061,53 € enthalten (vgl. II., Aktivaseite, Nr. 3).
9. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 3.918)beinhalten Zuwendungen der Stadt
Erkelenz an die Kultur GmbH für den Bau der Stadthalle (T€ 1.892). Die jährliche Auflösung
orientiert sich an der Zweckbindung der jeweiligen Maßnahme bzw. den kommunalen
Abschreibungssätzen.
T€
53
werden
für
übertragene
Sachanlagen
in
den
Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Weiterhin betragen die Landeszuwendungen an freie
Träger für den Bau von Kindertagesstätten T€ 1.571. Außerdem werden die Beamtenbesoldung
(T€ 246) für Januar 2016, der Umlagebeitrag an die Rheinische Versorgungskasse (T€ 121) sowie
sonstige geleistete Auszahlungen, die Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2016 (T€ 35)
darstellen, erfasst.
Passivseite
1. Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2015 T€ 189.389 (vgl. auch die
Erläuterungen zum Punkt 3 „Ausgleichsrücklage“).
Die Allgemeine Rücklage hat sich seit dem 31.12.2014 wie folgt entwickelt:
Stand 31.12.2014
189.406.577,58 €
Verrechnung gem. § 43 GemHVO mit der allgemeinen Rücklage
./.
Stand 31.12.2015
189.389.021,16 €
17.556,42 €
Nach der Regelung des § 43 Abs. 3 GemHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang
und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nicht mehr ergebniswirksam darzustellen,
sondern unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Für 2015 bedeutet dies, dass
die Erträge(+) /Aufwendungen (-) folgender Finanzvorfälle unmittelbar mit der Allgemeinen
Rücklage zu verrechnen sind:
Veräußerung unbebaute Grundstücke und ähnliche Rechte
Abgang unbebaute Grundstücke und ähnliche Rechte
379,50 €
0,00 €
Veräußerung bebaute Grundstücke und ähnliche Rechte
0,00 €
Abgang bebaute Grundstücke und ähnliche Rechte
0,00 €
Veräußerung Infrastrukturvermögen
Abgang Infrastrukturvermögen
Veräußerung Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeugen
Abgang Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeugen
Veräußerung Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
Abgang Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
Verrechnung gem. § 43 GemHVO:
43.651,39 €
-68.489,31 €
17.503,29 €
-10.632,37 €
2.003,66 €
-1.972,58 €
-17.556,42 €
2. Die Sonderrücklagen betragen zum 31.12.2015 T€ 1.635 Hierbei handelt es sich um die
passivische Beschränkung der Vermögensmasse der rechtlich selbstständigen Walter und Elfriede
Meyer-Stiftung.
3. Die Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2015 insgesamt 10.473.819,41 €. Sie wird sich jedoch
nach erfolgtem Ratsbeschluss in Höhe des Jahresüberschusses 2015 um 79.462,36 € auf
10.553.281,77 € erhöhen.
4. Der Jahresüberschuss in Höhe von T€ 79 resultiert aus der Ergebnisrechnung für das
Haushaltsjahr 2015. Gegenüber der Planung verbessert sich das Ergebnis um T€ 2.739.
5. Der Sonderposten für Zuwendungen beinhaltet die zweckgebundene Zuweisungen und die
Investitionspauschalen. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten
Anlagevermögens. Die Ermittlung der Sonderposten für Zuwendungen vor 2007 wurde pauschal
anhand von durchschnittlichen Zuwendungsquoten auf der Grundlage von Stichproben
durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des
ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Zuwendungen werden mit ihrer
tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut einzeln zugeordnet und entsprechend
aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens.
6. Die Erfassung des Sonderpostens für Beiträge resultiert im Wesentlichen aus dem
Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Ermittlung der
Sonderposten für Beiträge wurde anhand von durchschnittlichen Betragsquoten auf der Grundlage
von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs.
5 GemHVO des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten
Zeitwertes des Vermögensgegenstandes auf der Grundlage von Stichproben zugrunde gelegt. Ab
2007 geflossene Beiträge werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen
Anlagegut zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der
Abnutzung des bezuschussten Vermögens.
7. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhaltet Gebührenüberschüsse der
Abfallentsorgung (T€ 450). Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb der
nächsten 4 Jahre auszugleichen. Bis zum Ausgleich sind Überdeckungen als Sonderposten in der
Bilanz auszuweisen.
8. Die Sonstigen Sonderposten beinhalten das Vermögen der Becker-von-Berg-Stiftung (T€ 228).
Bei dieser wurden durch den Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung
der Stadt Erkelenz als Eigentum übertragen. Die Stadt Erkelenz darf nur in Übereinstimmung mit
dem Stifterwillen darüber verfügen. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem
zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der
Passivseite bei den sonstigen Sonderposten der Bilanz folgt.
9. Die Pensionsrückstellungen wurden durch die Rheinischen Versorgungskassen auf der Basis
eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG, Köln, zum 31.12.2015
angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten der Stadt
Erkelenz (T€ 30.886) auch die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz (T€
9.212). Den Berechnungen liegen die biometrischen Grundlagen der Richttafeln von Prof. Dr. K.
Heubeck nach dem Stand 2005 (G) unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 5 % zu
Grunde. Berücksichtigt wurden das rechnungsmäßige Pensionierungsalter mit 65 bzw. 67 Jahren
und dem Anpassungsfaktor. Zusätzlich wurden die Kopfschadenstatistiken auf eine neue,
erweiterte Datenbasis umgestellt. Da die neuen Statistiken insbesondere in höheren Altern einen
signifikant anderen Verlauf aufweisen als die bisherigen Wahrscheinlichkeitstafeln war eine
Bewertungsanpassung erforderlich, die zu einem erhöhten Rückstellungsaufwand führte. Bei der
Beihilferückstellung führen insbesondere die Kosten für die ambulante und stationäre Pflege zu
einer deutlichen Steigerung. Da die Änderungen vor allem die hohen Alter betreffen, sind die
Auswirkungen umso höher, je älter eine Person zum Bewertungsstichtag ist. Außerdem sind
Frauen auch diesmal aufgrund der höheren Lebenserwartung stärker betroffen als Männer.
10. Die Instandhaltungsrückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger
kaufmännischer Betrachtung geboten waren. Es wurde vom § 36 Abs. 3 GemHVO Gebrauch
gemacht und alle Maßnahmen für die Instandhaltungsrückstellungen gebildet wurden, werden
voraussichtlich 2016 - 2019 durchgeführt.
Entwicklung der Instandhaltungsrückstellungen im Haushaltsjahr 2015:
Stand
01.01.2015
€
1
Erneuerung Heizkessel Johannismarkt
17 - Rathaus
2
Erneuerung Fenster Altbau 3. BA
3
Wohnung Richard-Lucas-Str. 1:
Erneuerung Dachflächenfenster
4
FWGH Matzerath: Ern. Sanitärbereich
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2015
€
58.000,00
0,00
0,00
0,00
58.000,00
130.000,00
0,00
0,00
0,00
130.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
20.000,00
30.500,00
-9.579,38
-20.920,62
0,00
0,00
FWGH Granterath:
Erneuerung Dach einschl. Dämmung
Nysterbachschule Lövenich:
Erneuerung äußerer Sonnenschutz
Nysterbachschule Lövenich:
Erneuerung Dach Aussentoiletten
0,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
40.000,00
-15.556,33
-4.443,67
0,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
8
Grundschule Gerderath:
Erneuerung Dach
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
9
Grundschule Gerderath:
Ern. Außentoiletten
65.000,00
0,00
0,00
0,00
65.000,00
150.000,00
0,00
0,00
0,00
150.000,00
80.000,00
0,00
0,00
0,00
80.000,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
10.000,00
0,00
0,00
0,00
80.000,00
80.000,00
5
6
7
10
11
12
13
GS Erkelenz-Mitte:
Ern. Heizzentrale
GS Erkelenz-Mitte:
Ern. Regelzentrale
Luise-Hensel-Schule: Ern.
Fensteranstrich
Luise-Hensel-Schule: Ern.
Schiebefenster
14
Franziskusschule: Ern. Fenster 2.+3. BA
120.000,00
0,00
0,00
0,00
120.000,00
15
Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern.
Duschen Turnhalle
150.000,00
0,00
0,00
50.000,00
200.000,00
70.000,00
0,00
0,00
0,00
70.000,00
0,00
0,00
0,00
14.000,00
14.000,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
20.000,00
10.000,00
120.000,00
0,00
-120.000,00
0,00
0,00
50.000,00
0,00
-50.000,00
0,00
0,00
55.000,00
0,00
0,00
0,00
55.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
100.000,00
0,00
0,00
0,00
100.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
21.000,00
21.000,00
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Dach
einschl. Dämmung
Astrid-Lindgren-Schule:
Erneuerung Fenster 2. BA
GS Hetzerath: Ern. Fenster
GS Hetzerath: Ern. Aussentüren
GS Keyenberg: Ern. Dach einschl.
Dämmung
GS Keyenberg: Ern. Fenster
GS Kückhoven: Ern. Dach einschl.
Dämmung
GS Schwanenberg: Ern. Dach
Umkleide+Turnhalle
GS Schwanenberg: Ern. Duschen
Turnhalle
GS Schwanenberg: Ern.
Fenster+Türen+Umkleide
GS Schwanenberg: Ern.
Wasserleitungen
Stand
01.01.2015
€
27
28
29
30
31
32
GS Houverath: Ern. Dach einschl.
Dämmung
GS Houverath:
Ern. Außentoiletten
GS Houverath: Ern. Fenster
Hauptschule Erkelenz:
Ern. Dach; 4. BA (Musiktrakt)
Hauptschule Erkelenz:
Ern. Fenster; 5. BA (Musiktrakt)
Hauptschule Erkelenz:
Ern. Behindertentoilette
33
Hauptschule Erkelenz:
Ern. Fenster; 2. BA (Gebäude 2)
34
Europaschule: Ern. Fassade/Fenster 1.
BA (im Vorjahr aufgeteilt auf 1. + 2. BA)
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
Europaschule: Ern. Fassade/Fenster
2. BA
Cusanus-Gymnasium:
Erneuerung Dach Atrium und Verwaltung
Cusanus-Gymnasium:
Erneuerung Dach, Turnhallen und
Außentoiletten
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Fenster Turnhallen+Umkleide
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Fenster im Toilettentrakt
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Dach Bauteil C
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Bodenbelege
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Kesselanlage
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Elektrohauptverteilung (Trafo)
Cornelius-Burgh-Gymnasium:
Ern. Schulhof
Cornelius-Burgh-Gymnasium:
Ern. Stunden Toiletten
Pestalozzischule:
Erneuerung Dach Altbau (2. BA)
Pestalozzischule:
Erneuerung Fenster UG /1. OG (3. BA)
Pestalozzischule:
Ern. Duschen, Außentoiletten
Haus Spiess:
Ern. Dach Hauptgebäude
Haus Spiess:
Ern. Außenanstrich
Haus Hohenbusch:
Beseitigung Feuchtigkeit
Haus Hohenbusch:
Ern. Fensteranstrich Herrenhaus
Haus Hohenbusch: Ern. Dach
mit Eindeckung alte Strohmiete
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2015
€
42.000,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
70.000,00
0,00
0,00
0,00
70.000,00
60.000,00
0,00
0,00
0,00
60.000,00
43.000,00
0,00
0,00
0,00
43.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
8.000,00
8.000,00
0,00
0,00
0,00
24.000,00
24.000,00
24.112,49
-19.674,74
-4.437,75
0,00
0,00
885.000,00
-724.352,87
-72.418,14
0,00
88.228,99
152.865,54
0,00
0,00
0,00
152.865,54
78.000,00
-60.458,12
0,00
12.500,00
30.041,88
25.000,00
-25.000,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
0,00
0,00
10.000,00
20.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
55.000,00
0,00
0,00
0,00
55.000,00
120.000,00
0,00
-40.000,00
0,00
80.000,00
192.000,00
0,00
0,00
128.000,00
320.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
35.000,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
42.000,00
110.000,00
0,00
0,00
0,00
110.000,00
86.500,00
0,00
0,00
0,00
86.500,00
42.000,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
30.000,00
-7.784,98
-2.215,02
0,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
Stand
01.01.2015
€
54
55
56
57
Windmühle Immerath:
Sanierung
KG Westpromenade:
Dämmung Kellerdecke
KG Gerderath:
Ern. Personaltoilette
KG Gerderath:
Ern. Heizkessel
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2015
€
0,00
0,00
0,00
99.000,00
99.000,00
10.000,00
-10.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
10.000,00
15.000,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
58
KG Hetzerath:
Ern. Heizkessel
15.000,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
59
KG Buscherhof:
Ern. Fenster
0,00
0,00
0,00
20.000,00
20.000,00
60
KG Lövenich:
Ern. Fenster
0,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
61
Turnhalle Gerderath:
Ern. Hallenfußboden
35.000,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
62
Turnhalle Gerderath: Ern. der
Akustikdecke (einschl. Beleuchtung)
35.000,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
50.000,00*
0,00
0,00
0,00
50.000,00
63
Turnhalle Gerderath:
Ern. Sanitärbereich
(*Umbuchung im Jahr 2015 i. H. v. 50.000,00 € von
Rückstellung „Hallenbad Gerderath: Ern.
Sanitärbereich“)
64
Sportumkleide Schwanenberg:
Ern. Sanitäranlage + Umkleiden
50.000,00
0,00
0,00
57.000,00
107.000,00
65
Hallenbad Gerderath:
Dämmung Fassade der Umkleide
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
140.000,00*
0,00
0,00
0,00
140.000,00
70.000,00
0,00
0,00
0,00
70.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
80.000,00
-62.699,39
-17.300,61
0,00
0,00
9.000,00
0,00
0,00
0,00
9.000,00
0,00
0,00
0,00
10.500,00
10.500,00
0,00
0,00
0,00
110.000,00
110.000,00
11.743,73
0,00
-11.743,73
0,00
0,00
18.000,00
0,00
0,00
3.000,00
21.000,00
50.000,00
-9.595,61
-10.404,39
0,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
Hallenbad Gerderath:
Ern. Sanitärbereich
(*Umbuchung im Jahr 2015 i. H. v. 50.000,00 € zu
Rückstellung „Turnhalle Gerderath: Ern.
Sanitärbereich“)
Asylantenwohnheim Bellinghoven:
Abbrucharbeiten
Asylantenwohnheim Oerath:
Abbrucharbeiten
Asylantenwohnheim Neuhaus:
Sanierung von 16 Wohneinheiten im OG
Parkdeck Ostpromenade:
Ern. Beleuchtung
Parkdeck Ostpromenade:
Ern. Asphaltdecke (Oberdeck)
Obdach Neuhaus:
Abbruch Neuhaus 48/ 50
Instandhaltungsrückstellung Kriegsgräber
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Heizungsregelung
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Fenster, Verglasung, 2. BA
FHH Gerderath:
Überarbeitung Holzkonstruktion Halle
Stand
01.01.2015
€
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2015
€
77
FHH Gerderath:
Ern. Dacheindeckung Bitumenschindeln
0,00
0,00
0,00
38.000,00
38.000,00
78
MZG Matzerath:
Erneuerung Dach Altbau und Dämmung
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
79
MZG Matzerath:
Erneuerung Außenputz mit Dämmung
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
6.264,15
-4.518,58
-1.745,57
0,00
0,00
43.000,00
0,00
0,00
0,00
43.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
25.000,00
-9.053,25
-15.946,75
0,00
0,00
35.000,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
10.000,00
-4.520,45
-5.479,55
0,00
0,00
12.000,00
0,00
-12.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
20.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
60.000,00
0,00
0,00
0,00
60.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
22.000,00
0,00
-22.000,00
0,00
0,00
30.000,00
0,00
-30.000,00
0,00
0,00
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
MZG Katzem (alte Schule):
Ern. Dachstuhl, OG-Decke u. Eindeckung
MZH Kückhoven:
Dacheindeckung
MZH Kückhoven:
Ern. Fenster, Aussentüren
MZH Gerderhahn:
Ern. Flachdach Halle
MZH Gerderhahn:
Ern. Fenster
MZH Golkrath:
Ern. Dach Umkleide
MZH Golkrath:
Ern. Dach 1. Erweiterung
MZH Golkrath:
Ern. Oberlichter Halle
MZH Hetzerath:
Ern. Dacheindeckung
MZH Hetzerath:
Ern. Duschen und Toilette
MZH Granterath:
Ern. Dacheindeckung
MZH Granterath:
Ern. Außentoiletten
MZH Schwanenberg:
Ern. Duschen und Toiletten
MZG Holzweiler (Alte Schule):
Ern. Dacheindeckung
MZG Holzweiler (Alte Schule):
Ern. Fenster
MZG Geneiken (Alte Schule):
Ern. Dacheindeckung
MZG Geneiken (Alte Schule):
Ern. Außentoiletten
97
Bürgersaal Katzem:
Ern. Heizungs- u. Lüftungsschaltschrank
0,00
0,00
0,00
35.000,00
35.000,00
98
Bürgerhaus Gerderath:
Ern. Aussentüren
0,00
0,00
0,00
15.000,00
15.000,00
99
Bürgerhaus Gerderath:
Ern. Flachdächer
0,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
100
Bürgerhaus Gerderath:
Ern. Sheddächer
0,00
0,00
0,00
42.000,00
42.000,00
4.765.985,91
-962.793,70
-441.055,80
1.119.000,00
4.481.136,41
11. Die Bildung der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW erfolgte ebenfalls in
Höhe der Beträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geboten sind:
Stand
01.01.2015
€
Rückstellungen für Altersteilzeit
Inanspruchnahme/Auflösung
€
Zuführung
Stand
31.12.2015
€
€
2.212.334,23
485.419,49
Urlaubsrückstellungen
496.615,02
0,00
13.863,58
510.478,60
Überstundenrückstellungen
123.317,62
0,00
13.339,27
136.656,89
Sonstige Rückstellung Personalaufwand - LoB u.a.
291.727,00
0,00
11.273,00
303.000,00
51.600,00
7.735,21
22.935,21
66.800,00
5.299.806,57
0,00
239.000,00
3.000,00
8.714.400,44
496.154,70
Rückstellungen Prüfung GPA
Drohverlustrückstellungen
Rückstellungen Prozesskostenrisiko
0,00 1.726.914,74
663.433,00 5.963.239,57
0,00
236.000,00
724.844,06 8.943.089,80
Bei der Bildung von Altersteilzeitrückstellungen werden fortgeltende Ansprüche der tariflich
Beschäftigten auf Zahlung des Entgeltes im Rahmen der Altersteilzeitregelung berücksichtigt.
Hierbei wurden die im Jahr der Beschäftigungsphase erworbenen Ansprüche auf Zahlung eines
Beschäftigungsentgeltes während der Freistellungsphase in die Rückstellungen eingebracht. In die
Urlaubsrückstellungen wird nicht in Anspruch genommener Urlaub des laufenden Jahres
eingestellt. Gleiches gilt für die am Bilanzstichtag bestehenden Überstunden- und
Gleitzeitguthaben. Sie sind ebenfalls über die Bildung einer Überstundenrückstellung zu
berücksichtigen. Bei der Ermittlung wurden die Bediensteten in unterschiedliche
Beschäftigungsgruppen eingeteilt und diese mit der jeweiligen durchschnittlichen Vergütung von
Beschäftigungsgruppen bewertet. Die sonstige Rückstellung Personalaufwand wurde gebildet für
Aufwendungen aus der leistungsorientierten Bezahlung (Lob) i.H.v. 303.000,00 €, die Ende
März 2016 für den Zeitraum vom 01.01.2015 - 31.12.2015 zur Auszahlung gelangen.
Die Drohverlustrückstellung wurde in 2008 gebildet, weil seinerzeit ein Gewerbesteuerschuldner
gegen den Steuermessbescheid geklagt hat. Das Finanzamt hat in diesem Fall die Aussetzung der
Vollziehung angeordnet. Über die Klage ist bis heute noch immer nicht entschieden. Wird der
Klage stattgegeben, droht der Stadt Erkelenz möglicherweise ein Verlust der kompletten Forderung
i. H. von 5.299.806,57 €. Es bestand demnach die Notwendigkeit hierfür in 2008 eine Rückstellung
zu bilden und diese in der Bilanz anzusetzen. Gegenüber der zum 31.12.2014 vorgenommenen
Bewertung des Sachverhaltes haben sich in 2015 keine Änderungen ergeben. Zusätzlich wurde im
Jahr 2015 in einem
weiteren
Fall eine Drohverlustrückstellung gebildet. Ein
Gewerbesteuerschuldner hat angekündigt, gegen die Neuveranschlagung der Gewerbesteuer für
die Jahre 2004 - 2008 Klage zu erheben. Würde dieser Klage stattgegeben, ist mit einem Verlust
der Forderung i. H. von 663.433,00 € zu rechnen.
Die Rückstellungen Prozesskostenrisiko wurden aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren
gebildet. Im ungünstigsten Fall muss die Stadt Erkelenz Kosten in Höhe der jeweiligen Streitwerte
tragen.
12. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine besondere
Besicherung der Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage 3
beigefügten Verbindlichkeitenspiegel. Eine gesonderte Position bei den Verbindlichkeiten nehmen
die erhaltenen Anzahlungen ein, in die noch nicht verbrauchte und für investive Zwecke
gebundene Zuwendungen einzubuchen sind, bis das geförderte Anlagevermögen betriebsfertig
hergestellt ist. Sobald das entsprechende Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist, werden die
erhaltenen Anzahlungen in die Sonderposten umgebucht.
13. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 8.950) betreffen hauptsächlich vereinnahmte
Friedhofsgebühren für Nutzungsrechte an Gräbern, die Erträge in Folgejahren darstellen (T€
6.384). Der Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von
Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und die an die freien Träger ausgezahlt werden
(Vgl. Ausführungen ARAP auf der Aktivseite) beträgt nunmehr 1.571 T€. Daneben liegen noch
weitere, kleinere passive Rechnungsabgrenzungsposten von insgesamt 995 T€ vor
(Ausgleichsmaßnahmen 256 T€, Ruherechtsentschädigungen 274 T€, Zahlungen, die zu Erträgen
in 2016 führen, von 449 T€; Sonstige 16 T€).
Übersicht über das Vermögen, Kapital und Schulden
31.12.2015
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagevermögen
Finanzanlagen
SUMME ANLAGEVERMÖGEN
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Liquide Mittel
SUMME UMLAUFVERMÖGEN
Aktive Rechnungsabgrenzung
SUMME AKTIVA
Passiva
Eigenkapital
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzung
SUMME PASSIVA
% der Bilanzsumme
61
289.429
87.714
377.204
19.655
7.841
27.496
3.917
408.617
0,01
70,83
21,47
92,31
4,81
1,92
6,73
0,96
100,00
201.577
124.105
53.522
20.463
8.950
408.617
49,33
30,37
13,10
5,01
2,19
100,00
III. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
1. Die Steuern und ähnlichen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Sonstige Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Familienleistungsausgleich
T€
265
6.479
18.737
19.267
1.871
947
275
1.934
49.775
2. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen des Haushaltsjahres setzen sich wie folgt
zusammen:
T€
Schlüsselzuweisungen
5.792
Allgemeine Zuweisungen Land
118
Zuweisungen und Zuschüsse
8.526
Erträge aus der Auflösung von Zuwendungen
2.419
16.855
3. Bei den sonstigen Transfererträgen (382 T€) handelt es sich u.a. um den Kostenersatz für
soziale Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen in den Produktbereichen 05
„Soziale Hilfen“ und 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ (332 T€). Daneben wurden
Erstattungen für die Mehrbelastung zur Kreisumlage geleistet (50 T€).
4. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (8.686 T€) betreffen Verwaltungsgebühren
(780 T€), Benutzungsgebühren (5.833 T€) und Erträge aus den Auflösungen von
Sonderposten für Beiträge und des Sonderpostens für den Gebührenausgleich (2.073 T€).
5. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (494 T€) enthalten Mieten und Pachten (255 T€),
Erträge aus dem Verkauf von Vorräten (149 T€) und sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte (90 T€).
6. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurden Erträge von insgesamt 5.166 T€
erzielt. Hierunter fallen u.a. die Erstattungen des Landes für Flüchtlinge, die Erstattungen der
UVG- Leistungen, die Erstattungen von Jugendhilfeaufwendungen von anderen Gemeinden
und Gemeindeverbänden und die Personal- und Sachkostenerstattungen vom Städt.
Abwasserbetrieb. Der hohe Anstieg der Kostenerstattungen und Kostenumlagen im Vergleich
zum letzten Geschäftsjahr liegen in den Erstattungen des Landes für Flüchtlinge begründet.
Aufgrund des hohen Flüchtlingsaufkommens lagen die Erstattungen in diesem Bereich um
rund 1.878 T€ höher als im letzten Jahr.
7. Im Haushaltsjahr 2015 wurden sonstige ordentliche Erträge
Zusammensetzung der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist:
Konzessionsabgaben
Erstattung von Steuern
Erträge aus der Veräußerung von Grund und Boden
Bußgelder u.a.
Säumniszuschläge u.dgl.
Stundungs- und Aussetzungszinsen
T€
1.941
490
627
98
731
2
erzielt,
deren
Erträge aus Ersatzvornahmen
Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen
Sonstige nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge
Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von
Wertberichtigung auf Forderungen
Andere sonst. ordentl. Erträge
27
929
418
1
314
5.578
8. Das Jahresergebnis für 2015 bei den aktivierten Eigenleistungen beträgt 372 T€.
9. Der Personal- und Versorgungsaufwand von 25.081 T€ des Haushaltsjahres 2015 entfällt
mit 3.384 T€ auf Beamtenbezüge, mit 17.110 T€ auf Gehälter (einschließlich Beiträgen zu
Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung), mit 1.505 T€ auf Beiträge zu
Versorgungskassen für Beamte, 463 T€ auf Beihilfe (Beschäftigte 257 T€ und
Versorgungsempfänger 206 T€) und mit 39 T€ auf nicht zahlungswirksame Aufwendungen zur
Auffüllung von Rückstellungsbeständen in den Bereichen Urlaubs-, Überstunden- und
sonstigen Rückstellungen. Als Grundlage für die Ermittlung der Zuführung zur Pensions- und
Beihilfenrückstellung für die Beamten dienten die standardmäßig von der Rheinischen
Versorgungskasse zur Verfügung gestellten Berechnungen. Die Zuführungsbeträge betrugen
insgesamt T€ 2.580, die ausschließlich für Beschäftigte (875 T€ für Pensionen, 346 T€ für
Beihilfen) und für Pensionäre (893 T€ für Pensionen und 466 T€ für Beihilfen) aufgebracht
wurden (vgl. auch Ausführungen zu II, Passivaseite, Ziffer 9).
10. Die Zusammensetzung der Sach- und Dienstleistungen des Haushaltsjahres 2015 zeigt die
folgende Aufstellung:
T€
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
1.055
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen
1.119
Unterhaltung des sonst. unbeweglichen Vermögens
564
Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
661
Bewirtschaftung - Energie 1.520
Bewirtschaftung - Reinigung 1.117
Haltung von Fahrzeugen
391
Unterhaltung der Geräte
351
Anschaffung von kleineren Geräten (60 - 410 EUR)
262
Besondere Aufwendungen für Beschäftigte
96
Aus- und Fortbildung
129
Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz
268
Sonst. bes. Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen
4.465
davon:
Verpflegungsaufw. in Schulen u. Kindergärten
Kostenanteil Straßenentwässerung
Abfallbeseitigungsaufwendungen
Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung
Sonst. Verw. u. Betriebsaufwendungen
T€ 265
T€ 1.475
T€ 1.415
T€ 944
T€ 366
Aufwendungen für den Erwerb von Vorräten
244
Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen
davon:
Aufwendungen EDV und Software
Schülerbeförderungskosten
Aufwendungen offener Ganztag
Abfallentsorgung u. Beseitigung Sondermüll
Übr. Aufwendungen f. sonst. Dienstleistungen
5.059
T€ 719
T€ 1.870
T€ 1.341
T€ 669
T€ 460
17.301
Im vorliegenden Jahresabschluss wurde die Zuführung zu den Instandhaltungsrückstellungen
erstmalig bei den „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ abgebildet. Damit wurde
einer Bitte der Kommunalaufsicht entsprochen. Bisher wurden Aufwendungen für diese
Rückstellung bei den „Sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ abgebildet.
11. Die bilanziellen Abschreibungen (7.474 T€) umfassen einmal die Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen (7.401 T€) als auch die Auflösung von geleisteten Zuwendungen für
investive Maßnahmen (73 T€).
12. Die Transferaufwendungen 2015 (37.268 T€) setzen sich wie folgt zusammen:
Zuweisungen und Zuschüsse
Sozialtransferaufwendungen
Gewerbesteuerumlage
Finanzierungsbeteiligung „Fonds Deutsche Einheit“
Kreisumlage
Krankenhausinvestitionsumlage
T€
5.838
7.317
1.363
1.324
20.923
503
37.268
13. Im Jahre 2015 wurden folgende sonstigen ordentlichen Aufwendungen geleistet:
Sonst. Personalaufwendungen
Aufwendungen f. ehrenamtliche Tätigkeiten
Mieten und Pachten
Leasingkosten
Sonst. Aufwendungen f.d. Inanspruchnahme v. R.u.D.
Geschäftsaufwendungen
Steuern, Versicherungen
Zuschreibung Sonderposten
Erstattungen für lfd. Tätigkeiten
Verluste aus dem Abgang von Umlaufvermögen u.ä.
Verfügungsmittel
Fraktionszuwendungen
Repräsentationen
Ehrungen u.ä.
Zuführung sonst. Rückstellungen (vgl. II, Nummer 11)
T€
40
268
283
74
850
514
2.154
3
183
393
2
24
22
18
686
5.514
14. Den maßgeblichen Anteil an den Finanzerträgen (6.232 T€) haben die Zinserträge sonstiger
inländischer Bereich mit T€ 3.436 und die Gewinnanteile an verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen sowie öffentlicher Sonderrechnungen mit 2.786 T€. Die übrigen Zinserträge
betragen 10 T€.
15. Die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen betragen insgesamt 823 T€.
16. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 sind keine Ermächtigungsübertragungen von
Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen worden.
17. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 werden keine Ermächtigungsübertragungen von
Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen.
IV. Erläuterungen zur Finanzrechnung
Die Bestände der liquiden Mittel, die sich aus den Buchungen in der Finanzrechnung ergeben,
haben sich in 2015 wie folgt entwickelt:
Bevor die einzelnen Kontengruppen genauer betrachtet werden, sei an dieser Stelle auf folgende
Besonderheiten hingewiesen, die die Nachvollziehbarkeit der nachfolgenden Äußerungen
erleichtern:
• In 2014 wurden Ermächtigungsübertragungen von Auszahlungen für Investitionen
von 889.563,92 € gebildet. Für konsumtive Auszahlungen wurden im Jahr 2014
keine
Ermächtigungsübertragungen
gebildet.
Die
Abwicklung
dieser
Ermächtigungsübertragungen in 2015 wird an späterer Stelle dargestellt.
• Zahlungswirksame Ermächtigungsübertragungen für Kredite nach § 86 Abs. 2 GO
NRW wurden im Jahr 2014 nicht gebildet.
• Die zuvor erläuterten Summen sind zusammen mit den Ansätzen in der Spalte
„Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2015“ in den jeweiligen Zeilen mit
aufgeführt. Daneben bietet die seit dem 01.01.2011 eingesetzte Software
„newsystem kommunal - INFOMA“ auch den Komfort, dass die
Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO in einer separaten Spalte in der
Finanzrechnung dargestellt werden. Diese Option wurde aus Gründen der
Übersichtlichkeit auch in 2015 gezogen.
Wie an späterer Stelle detailliert zu ersehen ist, wurde von den
Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen von insgesamt
889.563,92 € ein Betrag von 717.005,68 € in Anspruch genommen. 113.036,26 €
wurden im Laufe des Jahres 2015 in Abgang gesetzt bzw. eingespart und
59.521,98 € wurden weiter nach 2016 übertragen. Rechnet man die übertragenen
Ermächtigungsübertragungen 2015 als auch die darauf entfallenden
Inanspruchnahmen aus den in der Finanzrechnung aufgeführten Zahlen heraus,
ergeben sich in den Zeilen 16, 17, 23 und 30 bis 38 folgende Werte:
Bezeichnung
Nr.
16
17
23
30
31
32
33
34
35
36
37
38
= Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (9 und 16)
=
Einzahlungen
aus
Investitionstätigkeit
=Auszahlungen
aus
Investitionstätigkeit
=Saldo
aus
Investitionstätigkeit (23 und 30)
=Finanzmittelüberschuss/fehlbetrag (17 und 31)
+Aufnahme und Rückflüsse
von Darlehen
+Aufnahme von Krediten
zur Liquiditätssicherung
-Tilgung und Gewährung
von Darlehen
-Tilgung von Krediten zur
Liquiditätssicherung
=Saldo
aus
der
Finanzierungstätigkeit
=Änderung des Bestandes
an eigenen Finanzmitteln
(32 und 37)
…
Ansatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
Vergleich
Ansatz/ist
84.156.736,00 €
81.126.006,16 €
-3.030.729,84 €
-146.959,00 €
3.885.863,26 €
4.032.822,26 €
9.493.069,00 €
4.212.205,68 €
-5.280.863,32 €
11.820.200,00 €
3.177.083,54 €
-8.643.116,46 €
-2.327.131,00 €
1.035.122,14 €
3.362.253,14 €
-2.474.090,00 €
4.920.985,40 €
7.395.075,40 €
4.581.000,00 €
0,00 €
-4.581.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
4.281.000,00 €
2.908.755,84 €
-1.372.244,16 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
300.000,00 €
-2.908.755,84 €
-3.208.755,84 €
-2.174.090,00 €
2.012.229,56 €
4.186.319,56 €
Abschließend sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber seine im § 38 Abs. 2
GemHVO NRW gestellten Forderungen nur rudimentär in den von ihm vorgeschriebenen
Mustern umgesetzt hat. Die Erfahrungen der letzten 9 Jahre haben jedoch gezeigt, wie aufgrund
der vorgenannten Aufstellung unschwer ersichtlich, dass die Umsetzung in einer tabellarischen
Darstellung einfach zu komplex und damit zu unübersichtlich ist. Es bleibt daher nur die
Möglichkeit, der im § 38 GemHVO geforderten Aufstellung durch die Darstellung in verschiedenen
Nebenrechnungen nachzukommen.
Nun aber zur Erläuterung des eigentlichen Ergebnisses der Finanzrechnung:
1.
Wie oben erläutert, werden die aufgeführten Abweichungen also aus der Summe der
Haushaltsplanansätze und der Summe der Ermächtigungsübertragungen dargestellt.
Zunächst einmal ist festzustellen, dass beim Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit ein
Überschuss von 3.886 T€ erzielt wurde. Gegenüber der Planung entspricht dies einer
Verbesserung um 4.033 T€.
Diese Verbesserung resultiert aus höheren Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von
1.002 T € und geringeren Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 3.031 T€.
Die Veränderung bei den Einzahlungen ergeben sich rechnerisch durch geringere
Einzahlungen von 2.381 T€ bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“, von 17 T€ bei den
„Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“ und von 87 T€ bei den „Sonstigen
Transfereinzahlungen“. Diesen geringeren Einzahlungen stehen Mehreinzahlungen von
277 T€
bei den „Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten“, von 24 T€ bei den
„Privatrechtlichen Leistungsentgelten“, von 2.599 T€ bei den „Kostenerstattungen,
Kostenumlagen“, von 415 T€ bei den „Sonstigen Einzahlungen“ und von 172 T€ bei den
„Zinsen und sonstigen Finanzeinzahlungen“ gegenüber.
Auf der Auszahlungsseite sind Minderauszahlungen bei den „Personalauszahlungen“ von
469 T€, den „Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen“ von 2.357. T€, den „Zinsen
und sonstigen Finanzauszahlungen“ von 23 T€ und den „Sonstigen Auszahlungen“ von
300 T€ zu verzeichnen. Demgegenüber ergeben sich Mehrauszahlungen in Höhe von 5 T€
bei den „Versorgungsauszahlungen“ und von 113 T€ bei den „Transferauszahlungen“.
Daneben haben sich noch Liquiditätsverbesserungen durch einem verbesserten Saldo
aus der Investitionstätigkeit ergeben. Der Saldo beträgt 318 T€. Geplant war ein negativer
Saldo in Höhe von -3.217 T€. Die Verbesserung lässt sich als Differenz aus den
„Auszahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 3.894 T€ (geplant 12.710 T €) zu den
„Einzahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 4.212 T€ (geplant 9.493) herleiten.
Beim „Saldo aus Finanzierungstätigkeit“ lässt sich ein negativer Wert von -2.909 T€
feststellen. Dieses erfreuliche Ergebnis bedeutet, dass der Schuldenstand im Jahr 2015
um 2,909 Mio. € reduziert werden konnte.
Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass in 2015 gegenüber der Planung eine erfreuliche
Liquiditätsverbesserung von 4.359 T€ bei den eigenen Finanzmitteln erzielt werden konnte.
Der Bestand an eigenen liquiden Mitteln konnte demzufolge zum 31.12.2015 mit 7.665 T€
bilanziert werden.
Die Finanzrechnung betrachtet aber nicht nur die eigenen Finanzmittel, sondern auch die
Entwicklung des Bestandes an fremden Finanzmitteln. Fremde Finanzmittel sind solche
finanziellen Mittel, die die Kommune für einen Dritten verwaltet oder die sie aufgrund
eines Gesetzes für einen Dritten zu vereinnahmen und zu verausgaben hat. Bei beiden
Varianten sind erwirtschaftete Überschüsse aus diesen Mitteln an den/die Dritten
abzuführen bzw. getätigte Vorleistungen vom Dritten zu erstatten. Hinsichtlich der eigenen
Finanzmittel unterscheiden sich diese insbesondere dadurch, dass sie nicht im
Haushaltsplan aufgeführt und geplant werden, sondern zum Teil in gesonderten Plänen
dargestellt werden, respektive ungeplant bewirtschaftet werden.
Bei der Stadt Erkelenz fallen darunter der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz, dessen
Ein- und Auszahlungen kontenmäßig von der städtischen Zahlungsabwicklungsstelle
abgewickelt werden sowie insbesondere Mittel des Kreises Heinsberg, der sich bei der
Zahlbarmachung der verschiedenen Hilfearten nach dem SGB ebenfalls der
Zahlungsabwicklungsstelle der Stadt Erkelenz bedient.
Des Weiteren werden bei den fremden Finanzmitteln die ungeklärten Einzahlungen
abgebildet. Hierbei handelt es sich um Einzahlungen, welche im Jahr 2015 vereinnahmt
worden sind, jedoch erst im Folgejahr konkreten Sollstellungen zugeordnet werden
können.
Zum Ende des Jahres betrug der Bestand an fremden Finanzmitteln insgesamt 176 T€.
Dieser Bestand setzt sich aus der Differenz aus Einzahlungen aus der Verminderung von
Forderungen gegenüber dem Städt. Abwasserbetrieb in Höhe von 469 T€ sowie einem
Bestand an sonstigen fremden Finanzmitteln von -293 T€ zusammen. Der Bestand an
sonstigen fremden Finanzmitteln von -293 T€ stellt aus städtischer Sicht eine Forderung
gegenüber Dritten dar, da die Stadt in dieser Höhe in Vorleistung getreten ist.
Unter Berücksichtigung der Vorjahre ergibt sich insgesamt bei den Beständen aus
(eigenen und fremden) Finanzmitteln ein Saldo von 7.841 T€.
Hinweise:
Die Finanzrechnung wurde bis einschließlich des Jahres 2014 aus Gründen der Klarheit
und Nachvollziehbarkeit um die Zeilen 39a und 39b erweitert (Veränderung der
Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber dem Städt. Abwasserbetrieb). Aufgrund
einer Empfehlung der Kommunalaufsicht des Landrates des Kreises Heinsberg in 2015
wurden diese Zeilen jedoch ab dem Jahr 2015 aus der Finanzrechnung entfernt. Die
Veränderung der Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber dem städt.
Abwasserbetrieb wird nunmehr verrechnet in der Zeile 40 „Bestand an fremden Mitteln“
dargestellt.
Weiterhin wurde der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) im Rahmen
der Prüfung der Gesamtanschlüsse 2010 - 2013 gefolgt, die dahingehend erfolgt ist, dass
die GPA eine Bilanzierung des Vermögens der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung unter
den Finanzanlagen als unzulässig ansieht. Vielmehr ist lt. aktueller GPA-Prüfung das
Vermögen unter den einzelnen Bilanzpositionen zu führen. Demzufolge sind die liquiden
Mittel von 635.061,53 € nicht nur in der Bilanz bei den liquiden Mitteln mit auszuweisen,
sondern auch im Rahmen der Finanzrechnung bei den
„fremden Finanzmitteln“
abzubilden.
2.
Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen aus 2014 gem. § 22 GemHVO NRW
Gem. § 22 Abs. 1 GemHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und
Auszahlungen übertragbar. Der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die
Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen.
Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung hat der Rat der Stadt Erkelenz am 25.
September 2013 einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 wurden demnach folgende Ermächtigungsübertragungen gebildet. Diese wurden im Jahr 2015 wie nachfolgend aufgeführt
abgewickelt:
2.1
Für konsumtive Aufwendungen /Auszahlungen
Ermächtigungsübertragungen gebildet.
wurden
im
Jahr
2014
keine
2.2
Nr.
Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen in 2015:
Investitionsnummer
Bezeichnung
Teilfinanzrechnung 010600
Zentrale Dienste
B01060001
Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 €
Teilfinanzrechnung 011301
Grundstücks- u. Gebäudeverwaltung
G01130001
Erwerb und Verkauf von Grundstücken und
Gebäuden
Teilfinanzrechnung 011800
Baubetriebshof
B01180061
Gabelstapler (Ersatzbeschaffung)
Teilfinanzrechnung 021500
Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung
4
B02157015
Löschfahrzeug LF 10/6 Venrath
5
B02157016
Drehleiter DLK 23/12 Erkelenz-Mitte
6
H02150002
Neubau FWGH Borschemich (neu)
Teilfinanzrechnung 030101
Grundschulen
1
2
3
Ermächtigungsübertragung
- aus 2014
abgerechnet
in 2015
Ersparnis/
in Abgang
Nach 2016
- zu übertragen
1.304,84
1.242,00
62,84
0,00
350.000,00
336.796,53
4.481,49
8.721,98
20.000,00
0,00
0,00
20.000,00
11.400,00
11.368,07
31,93
0,00
1.394,50
1.394,50
0,00
0,00
3.096,70
0,00
3.096,70
0,00
7
B03010001
Anschaffungen < 10.000 € Grundschule
16.998,11
16.998,11
0,00
0,00
8
H03010014
Nottreppe Nysterbachschule Lövenich
30.800,00
0,00
0,00
30.800,00
Teilfinanzrechnung 030103
Realschule /Europaschule
9
B03030001
Anschaffungen < 10.000 € Europaschule
35.973,29
35.973,29
0,00
0,00
10
H03030001
Umbau u. Erweiterung Erka-Halle - Anteil
Europaschule -
22.607,84
13.803,61
8.804,23
0,00
11
H03030002
Umbau und Erweiterung Lehrerzimmer
Europaschule
7.700,00
7.700,00
0,00
0,00
Teilfinanzrechnung 030104
Gymnasien
12
B03040003
Anschaffungen < 10.000 € Cornelius-BurghGymnasium
2.096,07
2.096,07
0,00
0,00
13
H03040005
Umbau u. Erweiterung Erka-Halle - Anteil
Cusanus-Gymnasium -
22.607,82
13.803,57
8.804,25
0,00
14
B03040017
Schuleinrichtung Biologieraum - CusanusGymnasium -
20.792,87
20.792,87
0,00
0,00
15
B03040018
Schuleinrichtung Biologieraum - Cornelius-BurghGymnasium -
57.707,94
55.126,36
2.581,58
0,00
Teilfinanzrechnung 040100
Kulturförderung u. kulturelle Veranstaltungen
18.846,66
16.912,92
1.933,74
0,00
16
H04010001
Neubau einer Strohmiete Haus Hohenbusch
Teilfinanzrechnung 0602
Tageseinrichtungen u. Tagespflege
17
H06020101
Erweiterung u. Umbau KG Adolf-Kolping-Hof U 3
987,70
987,70
0,00
0,00
18
H06020102
Erw. Aussenanlagen KG Adolf-Kolping-Hof U3
24.000,00
16.899,89
7.100,11
0,00
19
H06020103
Erweiterung u. Umbau KG Adolf-Kolping-Hof Ü3
41.000,00
40.614,41
385,59
0,00
20
S06020105
Neugestaltung Außengelände - KG AdolfKolping-Hof
16.313,57
3.855,09
12.458,48
0,00
21
B06020601
Auszahl. < 10.000 € KG Am Hagelkreuz
2.025,81
357,00
1.668,81
0,00
22
H06020601
Erweiterung u. Umbau KG Am Hagelkreuz
5.346,44
987,70
4.358,74
0,00
23
H06020701
Erweiterung und Umbau KG Hetzerath U3
5.142,23
5.124,70
17,53
0,00
24
B06020704
Außenspielgerät Kindergarten Hetzerath
2.823,20
2.528,75
294,45
0,00
25
H06020802
Kindergarten Buscherhof Ausbau Ü3
3.296,11
0,00
3.296,11
0,00
26
B06021001
Auszahl. < 10.000 € KG Bauxhof
12.153,55
10.826,11
1.327,44
0,00
27
S06021101
Errichtung einer Rampenanlage Kiga Venrath
15.000,00
15.000,00
0,00
0,00
28
S06021301
Erw. Aussenanlagen KG Oerather Mühlenfeld
20.000,00
0,00
20.000,00
0,00
29
B06021601
Anschaffungen >410 € Komb. Tagesein.
Westpromenade
3.000,00
0,00
3.000,00
0,00
Teilfinanzrechnung 080100
Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen
302,08
0,00
302,08
0,00
7.100,00
7.056,41
43,59
0,00
39.972,11
39.972,11
0,00
0,00
8.785,83
4.770,12
4.015,71
0,00
1.000,00
30,49
969,51
0,00
10.500,00
9.987,30
512,70
0,00
23.245,94
0,00
23.245,94
0,00
30
31
32
33
34
35
36
S08010004
Kunstrasenplatz Schwanenberg
Teilfinanzrechnung 080300
Bereitstellung und Betrieb von Bädern
B08030001
Anschaffungen > 410 € Schwimmbäder
Teilfinanzrechnung 100603
Verwaltung und Betrieb von Unterkünften ausl. Flüchtlinge
H10060302
Umbau „Südpromenade 31“ in ein
Asylantenwohnheim
Teilfinanzrechnung 130100
Öffentliches Grün
S13010006
Grünordnung Immerath (neu)
Teilfinanzrechnung 130200
Natur u. Landschaft
S13020003
Ökologischer Ausgleich Immerath (neu)
Teilfinanzrechnung 130500
Friedhöfe
S13050008
Barrierefreie Zuwegung Friedhof Lövenich
Teilfinanzrechnung 150200
Mehrzweckgebäude
H15020202
MZH Borschemich (neu)
Nr.
Investitionsnummer
37
38
Bezeichnung
H15020203
Neubau Vereinsraum Immerath (neu)
Teilfinanzrechnung 150300
Stadtmarketing
B15030003
Wegweisung Radtourennetz
Summen:
3.
Ermächtigungsübertragung
- aus 2014
abgerechnet
in 2015
Ersparnis/
in Abgang
Nach 2016
- zu übertragen
242,71
0,00
242,71
0,00
24.000,00
24.000,00
0,00
0,00
889.563,92
717.005,68
113.036,26
59.521,98
Abwicklung der Übertragung aus Kreditermächtigungen gem. § 86 Abs. 2 GO NRW
Es wurden aus 2014 keine Kreditermächtigungen in das Jahr 2015 übertragen.
4.
Bildung von Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW
Nachfolgende Ermächtigungsübertragungen wurden gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO NRW in
Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 25.09.2013 im Jahr 2015 gebildet:
Nr.
4.1
Für Aufwendungen werden in 2015 keine Ermächtigungsübertragungen gebildet.
4.2
Für investive Auszahlungen werden im Jahr 2015 nachfolgende Ermächtigungsübertragungen gebildet:
Investitionsnummer
Bezeichnung
weiter zu
übertragen
aus der
Ermächtigungsübertragung
aus 2014
Ermächtigungsübertragung
aus 2015
Ermächtigungsübertragungen
insgesamt
0,00
1.560,09
1.560,09
Abwicklung offener Aufträge
Erläuterungen
Teilfinanzplan 010600
Zentrale Dienste
B01060001
Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 €
Teilfinanzplan 011000
Organisationsangelegenheiten und technikunterstützte Informationsverarbeitung
2
B01100033
Einführung Projekt „Kindertagespflege“
0,00
13.000,00
13.000,00
Abwicklung offener Aufträge
3
B01100035
Einführung Projekt „ProBauG 2015“
0,00
15.000,00
15.000,00
Abwicklung offener Aufträge
4
B01100036
Backup-Server und Tape Libery
0,00
1.500,00
1.500,00
Abwicklung offener Aufträge
Teilfinanzplan 011301
Grundstücks- und Gebäudeverwaltung
5
G01130001
Erwerb und Verkauf von Grundstücken und
Gebäuden
8.721,98
21.278,02
30.000,00
Abwicklung laufendes Geschäft
Teilfinanzplan 011800
Baubetriebshof
6
B01180048
Kleinlaster mit Kipper (Ersatz HS-2473/ ERK-A
1110)
0,00
44.000,00
44.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2016
7
B01180060
Schwerlast-LKW mit Kran (Ersatz HS-2467/
ERK-A 1136)
0,00
150.000,00
150.000,00
8
B01180061
Gabelstapler (Ersatzbeschaffung)
20.000,00
0,00
20.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2016
Teilfinanzplan 021500
Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung
9
B02157007
Ersatz v. technischen Geräten > 410 EUR
0,00
24.500,00
24.500,00
Verschiebung von in 2015
geplanten Maßnahmen in das
Jahr 2016
10
B02157017
Lösch-/Katastrophenschutzfahrzeug Hetzerath
0,00
4.416,84
4.416,84
Auftragsvergabe zur
Ausschreibung Feuerwehrfahrzeug
11
B02157024
Einsatzführungsfahrzeug (MTW) Einsatzleitung
0,00
4.676,44
4.676,44
Abwicklung offener Aufträge
Teilfinanzplan 030101
Grundschulen
30.800,00
0,00
30.800,00
Abwicklung offener Aufträge
1
12
Abwicklung offener Aufträge
H03010014
Nottreppe Nysterbachschule Lövenich
Teilfinanzplan 030103
Europaschule
13
B03030001
Anschaffungen < 10.000 € Europaschule
0,00
21.457,33
21.457,33
Verschiebung von in 2015
geplanten Maßnahmen in das
Jahr 2016
14
B03030010
Digestorium (Gasabzug) Chemieraum
0,00
11.000,00
11.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2016
15
H03030002
Umbau und Erweiterung Lehrerzimmer
Europaschule
Gymnasien
0,00
16.000,00
16.000,00
Abwicklung offener Aufträge
Teilweise Verschiebung der
Maßnahme nach 2016
Teilfinanzplan 030104
16
B03040017
Schuleinrichtung Biologieraum - CusanusGymnasium
0,00
50.000,00
50.000,00
17
B03040019
Seilklettergerät "Pentagode"
0,00
5.300,00
5.300,00
Installation des Spielgerätes im
Jahr 2016
Nr.
Investitionsnummer
Bezeichnung
weiter zu
übertragen
aus der
Ermächtigungsübertragung
aus 2014
Ermächtigungsübertragung
aus 2015
Ermächtigungsübertragungen
insgesamt
Erläuterungen
Teilfinanzplan 0602
Tageseinrichtungen u. Tagespflege
18
B06020101
Anschaffungen > 410 € KG Adolf-Kolping-Hof
0,00
17.000,00
17.000,00
Verschiebung von in 2015
geplanten Maßnahmen in das
Jahr 2016
19
B06020501
Auszahl. < 10.000 € KG Gerderath
0,00
6.000,00
6.000,00
Verschiebung von in 2015
geplanten Maßnahmen in das
Jahr 2016
20
B06020601
Auszahl. < 10.000 € KG Am Hagelkreuz
0,00
7.000,00
7.000,00
Abwicklung offener Aufträge,
teilweise Verschiebung von
Maßnahmen nach 2016
21
B06021201
Auszahl. < 10.000 € KG Kückhoven
0,00
10.000,00
10.000,00
Verschiebung von in 2015
geplanten Maßnahmen in das
Jahr 2016
22
B06021605
Außenspielgerät für Kombinierte
Tageseinrichtung Westpromenade
0,00
12.000,00
12.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2016
Teilfinanzplan 080100
Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen
23
H08010006
Zuschüsse zum Bau von vereinseigenen
Sportanlagen
0,00
20.000,00
20.000,00
Auszahlung für 2015 geplante
Zuschüsse im Jahr 2016 (Auszahlung nach Baufortschritt)
24
S08010005
Verbindungsweg GS Kückhoven/ Sportanlage
0,00
10.500,00
10.500,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2016
Teilfinanzplan 120101
Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel
25
E12010026
Straßenerneuerung Brückstraße
0,00
82.809,02
82.809,02
Abwicklung offener Planungsaufträge, Planungskosten nicht
durch Ansatz 2016 gedeckt
26
E12010039
Straßenausbau Parkweg
0,00
105.000,00
105.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2016
27
E12010046
Baugebiet VI/2 Schulring westl. Friedhof
0,00
300.000,00
300.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2016
28
E12013002
Golkrath, St.-Stephanus-Str. (Terreicken - Am
Kloster)
0,00
120.000,00
120.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2016
29
E12016012
Kückhoven, Stüpend, Thingstr. bis In
Kückhoven
0,00
5.000,00
5.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2016
30
E12017006
Kaulhausen, In Kaulhausen zum RÜB
0,00
5.000,00
5.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2016
31
E12017009
Wockerath, In Wockerath (Jacobstr. bis
Ortsausgang)
0,00
3.000,00
3.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2016
32
T12010003
Nordtangente - 3. BA
0,00
5.000,00
5.000,00
Mittelbereitstellung für mögliche
Zuwendungsrückzahlungen
nach Schlussverwendungsnachweis
33
T12010004
Umbau ZOB II
0,00
5.000,00
5.000,00
Mittelbereitstellung für mögliche
Zuwendungsrückzahlungen
nach Schlussverwendungsnachweis
34
T12010005
Beseitigung Bahnübergang MennekrathNeuhaus
0,00
5.000,00
5.000,00
Mittelbereitstellung für mögliche
Zuwendungsrückzahlungen
nach Schlussverwendungsnachweis
35
T12010006
Anpassung Aachener Str./ Gewerbestr. Süd
(Kreisverkehr)
0,00
35.000,00
35.000,00
Abwicklung offener Aufträge,
Zuwendungsrückzahlungen
nach Schlussverwendungsnachweis
36
T12010015
Tenholter Straße, Kreisverkehr
0,00
10.000,00
10.000,00
Abwicklung offener Aufträge,
Zuwendungsrückzahlungen
nach Schlussverwendungsnachweis
37
T12010016
Kreisverkehr Brückstr./ Nordpromenade/ Th.Körner-Str.
0,00
15.000,00
15.000,00
Mittelbereitstellung für mögliche
Zuwendungsrückzahlungen
nach Schlussverwendungsnachweis
38
T12010021
Erkelenz, Kreisverkehr Hagelkreuz
0,00
15.000,00
15.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2016
39
T12010022
Änderung "Wegweisende Beschilderung"
Erkelenz
0,00
25.000,00
25.000,00
Teilweise Verschiebung der
Maßnahme nach 2016
40
T12015001
Brückenerneuerung Katzem
0,00
20.000,00
20.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2016
Teilfinanzplan 120200
Verkehrsanlagen
41
E12020020
Parkweg - Öffentliche Beleuchtung
0,00
8.500,00
8.500,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2016
42
E12020023
GIPCO II westl. Teil (Luxemburger Str. Stichstr.-) Öffentl. Beleuchtung
0,00
10.000,00
10.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2016
43
E12020026
Umgestaltung Südpromenade - Öffentl.
Beleuchtung
0,00
34.000,00
34.000,00
Abwicklung offener Aufträge,
teilweise Verschiebung von
Maßnahmen nach 2016
Nr.
weiter zu
übertragen
aus der
Ermächtigungsübertragung
aus 2014
Ermächtigungsübertragung
aus 2015
Ermächtigungsübertragungen
insgesamt
Erläuterungen
Investitionsnummer
Bezeichnung
44
E12029000
Alle Stadtteile - Öffentl. Beleuchtung
0,00
40.000,00
40.000,00
Verschiebung von in 2015
geplanten Maßnahmen in das
Jahr 2016
45
T12029000
Alle Stadtteile - Öffentl. Beleuchtung <10.000
0,00
20.000,00
20.000,00
Verschiebung von in 2015
geplanten Maßnahmen in das
Jahr 2016
Teilfinanzplan 130100
Öffentliches Grün
46
S13010011
Revitalisierung Stadtpark
0,00
98.929,00
98.929,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2016
47
S13010012
Fußweg „Schages Fahrt“
0,00
12.500,00
12.500,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2016
Teilfinanzplan 130200
Natur u. Landschaft
48
S13020001
Baumschulpark Mennekrath
0,00
30.000,00
30.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2016
49
S13020002
Ökologischer Ausgleich Borschemich (neu)
0,00
30.000,00
30.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2016
50
S13020003
Ökologischer Ausgleich Immerath (neu)
0,00
15.773,45
15.773,45
Abwicklung offener Aufträge
Teilfinanzplan 130500
Friedhöfe
51
B13050003
Einrichtung Friedhofshalle > 410 € Borschemich
(neu)
0,00
10.000,00
10.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2016
52
B13050004
Einrichtung Friedhofshalle > 410 € Immerath
(neu)
0,00
10.000,00
10.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2016
53
H13050008
Neubau Friedhofshalle Immerath (neu)
0,00
30.000,00
30.000,00
Abwicklung offener Aufträge
Teilfinanzplan 150100
Wirtschaftsförderung
B15010001
Wirtschaftsförderung < 10.000 €
0,00
15.000,00
15.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2016
Teilfinanzplan 150200
Mehrzweckgebäude
B15020202
Anschaffungen Mehrzweckgebäude > 410 €
0,00
59.521,98
4.805,74
1.591.505,93
4.805,74
1.651.027,91
54
55
Summen:
5.
Abwicklung offener Aufträge
Bildung von Übertragungen aus Kreditermächtigungen gem. § 86 Abs. 2 GO NRW
Es werden aus 2015 insgesamt Kreditermächtigungen i. H. von 1.370.000 € vom
Produktsachkonto 160200.692700 nach 2016 übertragen.
6.
Finanzierung der Auszahlungsermächtigungsübertragungen
Als Saldo aus der Übertragung der Kreditermächtigung i. H. von 1.370.000 € und aus den
unter Punkt 4 gebildeten Ermächtigungsübertragungen von 1.651.027,91 € ergibt sich ein
Betrag von 281.027,91 €. Demgegenüber ist im Haushaltsplan 2016 unterstellt worden,
dass zum 31.12.2015 liquide Mittel von 4.195.681 € vorhanden sind (vgl. S. 84 des
Haushaltsplanes 2016). Tatsächlich konnten aber zum 31.12.2015 liquide Mittel i. H. von
7.840.642,11 € festgestellt werden, so dass insbesondere diese erhöhten
Liquiditätsbestände ebenfalls zur Finanzierung der gebildeten Ermächtigungsübertragungen herangezogen werden können.
V. Sonstige Angaben
1. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015 weist den Sonderposten für den Gebührenausgleich
„Müllabfuhr“ mit 662.542,38 € aus. Unter Berücksichtigung der Rücklagenentnahme für das
Jahr 2015 in Höhe von 166.806,00 € entsteht für das Jahr 2015 ein Fehlbetrag in Höhe von
45.507,96 €. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich „Müllabfuhr“ hat damit zum
31.12.2015 einen Bestand von 450.228,42 €. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüberbzw. Kostenunterdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen.
2. Der Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ schließt in 2015 mit einem Fehlbetrag in Höhe von
4.376,47 € ab. Unter Berücksichtigung der Vorjahre besteht insgesamt zum 31.12.2015 ein
Fehlbetrag von 23.908,48 €.
3. Der Gebührenhaushalt „Friedhöfe“ schließt zum Ende des Haushaltsjahres 2015 mit einem
Fehlbetrag in Höhe von 134.678,90 € ab. Der Gebührenhaushalt Friedhöfe weist somit zum
31.12.2015 einen Fehlbetrag von 222.428,72 € aus.
4. Aufgrund von in 2015 eingegangenen Verpflichtungen zur Leistungen für Investitionen in
künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) ergeben sich in den folgenden Jahren
nachfolgend aufgeführte finanzielle Verpflichtungen:
Investition
Maßnahmenbezeichnung
Betrag
B01100035
Einführung Projekt „ProBauG 2015“
1.501 €
E12020033
Stichweg Neusser Str. 59 - 79 – Öffentl. Beleuchtung
Gesamt
17.320 €
18.821 €
5. Die Firma RWE-Power leistet für die Umsiedlung der Umsiedlungsstandorte
Kostenerstattungen. Bisher wurden durch RWE-Power Kostenerstattungen in folgender Höhe
geleistet
- Umsiedlungsstandort Immerath (neu) - Straßenausbau
- Umsiedlungsstandort Borschemich (neu) - Straßenausbau
- Spiel- und Bolzplatz Borschemich (neu)
- Spiel- und Bolzplatz Immerath (neu)
- Sportanlagen Borschemich (neu)
- Sportanlagen Immerath (neu)
- Lärmschutzwallbegrünung Borschemich (neu)
- Grünordnung Borschemich (neu)
- Grünordnung Immerath (neu)
- Friedhof Borschemich (neu)
- Friedhof Immerath (neu)
- Umsiedlungsstandort Immerath (neu) - Öffentl. Beleuchtung
- Umsiedlungsstandort Borschemich (neu) -Öffentl.Beleuchtung- Ökologischer Ausgleich Immerath (neu)
- Ökologischer Ausgleich Borschemich (neu)
- Neubau Feuerwehrgerätehaus Borschemich (neu)
- Erweiterung FW-Gerätehaus Kückhoven f. Immerath (neu)
- Zwei-Gruppen-Kindergarten Immerath (neu)
- Neubau Sportumkleiden Immerath (neu)
- Neubau Turnhalle Immerath (neu)
- Mehrzweckhalle, Bürgerräume - Borschemich (neu)
- Vereinsraum Immerath (neu)
- Kaisersaal Immerath (neu)
- Neubau Friedhofshalle Immerath (neu)
- Neubau Friedhofshalle Borschemich (neu)
3.391.365,25 €
2.880.592,81 €
144.095,97 €
142.706,01 €
2.917,02 €
391.841,66 €
79.061,39 €
337.154,64 €
242.490,40 €
924.941,47 €
539.533,59 €
249.818,66 €
189.949,18 €
65.227,15 €
32.913,37 €
273.198,83 €
173.993,15 €
1.137.859,38 €
287.589,38 €
1.362.102,56 €
2.374.155,04 €
120.653,63 €
1.501.645,99 €
50.965,11 €
40.965,10 €
Die Infrastrukturmaßnahmen in den Umsiedlungsgebieten Immerath (neu) und Borschemich
(neu) sind bis auf die Straßenbaumaßnahmen weitestgehend abgeschlossen. Die
Straßenbaumaßnahmen sind für 2016 mit 2.000.000 € - Immerath (neu) - bzw. 1.800.000 € Borschemich (neu) - im Haushaltsplan veranschlagt. Die jeweiligen Auszahlungen werden
unmittelbar mit RWE-Power zwecks Erstattung abgerechnet.
6. Leasingverträge bestanden in 2015 für die Anmietung der Dienstfahrzeuge (ca. 9.600 €), der
Kuvertier-, Frankiermaschine (ca. 3.900 €), der Kopierer und Großdrucker (ca. 8.700 €) und
der Hardware (PC, Bildschirme, Drucker) der PC-Arbeitsplätze (ca. 52.000 €).
Erläuterungen
zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die dem
Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben wurden. Darüber hinaus gab
es geringfügige über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen,
die keine Kenntnisnahme durch den Rat erforderten.
- Haushaltsjahr 2015 Lfd.
Nr.
1
Produktsachkonto
030102 529145
Bezeichnung
- Hauptschulen - Aufwendungen für
sonstige Dienstleistungen
Schulsozialdienst -
Ansatz
Euro
Mehr
Euro
0,00
47.771,67
Tag der
Zustimmung
02.02.2016
Im Jahr 2015 wurde die Schulsozialarbeit wieder aufgenommen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2015 war dies nicht
absehbar. Aus diesem Grunde sind die Mittel außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die außerplanmäßigen Mittel können
jedoch durch entsprechende Zuweisungen gedeckt werden. Darüber hinaus können die Mittel aus dem Landesprogramm
„Geld oder Stelle“ gedeckt werden.
Deckung:
Minderaufwendungen und Mehrerträge bei den Produktsachkonten:
030102 531800 -Hauptschulen-Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche030104 531800 -Gymnasien-Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche030102 414150 -Hauptschulen-Zuweisungen des Landes Schulsozialdienstinsgesamt
2
030104 529145
- Gymnasien - Aufwendungen für
sonstige Dienstleistungen
Schulsozialdienst -
0,00
11.562,50
15.400,00
3.359,17
29.012,50
EUR
EUR
EUR
47.771,67
EUR
02.02.2016
Im Jahr 2015 wurde die Schulsozialarbeit wieder aufgenommen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2015 war dies nicht
absehbar. Aus diesem Grunde sind die Mittel außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die außerplanmäßigen Mittel können
jedoch durch entsprechende Zuweisungen gedeckt werden.
Deckung:
Mehrerträge beim Produktsachkonto: 030104 414150
- Gymnasien - Zuweisungen des Landes Schulsozialdienst -
11.562,50
EUR
Lfd.
Nr.
3
Produktsachkonto
Bezeichnung
Ansatz
Euro
Instandhaltungsrückstellungen
011301 521800
021500 521800
030101 521800
030102 521800
030104 521800
030105 521800
040100 521800
060205 521800
060208 521800
060209 521800
080100 521800
100602 521800
120102 521800
130500 521800
150202 521800
Mehr
Euro
Tag der
Zustimmung
0,00
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen
- Grundstücks- und Gebäudeverwaltung Zuführung Instandhaltungsrückstellungen
- Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Grundschulen
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Hauptschule
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Gymnasien
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Pestalozzischule
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen
- Kulturförderung und kulturelle Veranstaltungen Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - KG Gerderath
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - KG Buscherhof - Erk.
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - KG Lövenich
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen
- Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Verwaltung und
Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen für Wohnungslose Zuführung Instandhaltungsrückstellungen
- Parkplätze und Parkbauten Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Friedhöfe
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Mehrzweckgebäude
Gesamtbedarf:
20.000,00
24.02.2016
25.000,00
24.02.2016
210.000,00
62.000,00
150.500,00
42.000,00
174.000,00
24.02.2016
24.02.2016
24.02.2016
24.02.2016
24.02.2016
10.000,00
20.000,00
25.000,00
57.000,00
24.02.2016
24.02.2016
24.02.2016
24.02.2016
110.000,00
24.02.2016
10.500,00
24.02.2016
66.000,00
137.000,00
24.02.2016
24.02.2016
1.119.000,00
Bildung von Instandhaltungsrückstellungen für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Jahresabschlusses 2015.
Deckung:
Minderaufwendungen bei den Produktsachkonten:
120101 529100 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel -
140.000,00
EUR
120200 527900 - Sonstiger besonderer Verwaltungs- und Betriebsaufwand Verkehrsanlagen -
100.000,00
EUR
240.000,00
EUR
011301 454127 - Erträge aus der Veräußerung von Grund und Boden (UV) Grundstücks- und Gebäudeverwaltung -
620.000,00
EUR
011301 465100 - Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen - Grundstücks- und Gebäudeverwaltung -
135.000,00
EUR
160100 402100 - Gemeindeanteil an der Einkommensteuer - Steuern, allgemeine
Zuweisungen und allgemeine Umlagen -
124.000,00
EUR
Gesamtsumme Mehrerträge:
879.000,00
EUR
Summe Minderaufwendungen zzgl. Summe Mehrerträge =
1.119.000,00
EUR
Gesamtsumme Minderaufwendungen:
Deckung:
Mehrerträge bei den Produktsachkonten:
Lfd.
Nr.
4
Produktsachkonto
160100 549500
Bezeichnung
Zuführung zu sonstigen Rückstellungen (Drohverlustrückstellung)
Ansatz
Euro
Mehr
Euro
0,00
Tag der
Zustimmung
663.433,00
25.02.2016
Im Rahmen des Jahresabschlusses ist die Drohverlustrückstellung zu erhöhen. Es ergibt sich ein Mehraufwand in Höhe von
663.433,00 EUR.
Deckung:
Mehrerträge bei den Produktsachkonten:
160100 402100
- Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer -
333.000,00
EUR
160100 456200
- Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - Säumniszuschläge und dgl. -
330.433,00
EUR
663.433,00
EUR
insgesamt
5
010800 505100
Personalmanagement - Zuführung zu
Pensionsrückstellungen für Beschäftigte
20.148,00
876.512,00
26.02.2016
010800 506100
Personalmanagement - Zuführung zu
Beihilferückstellungen für Beschäftigte
14.810,00
330.812,00
26.02.2016
010800 515100
Personalmanagement - Zuführung zu
Pensionsrückstellungen für Vers.empf.
559.711,00
333.281,00
26.02.2016
010800 516100
Personalmanagement - Zuführung zu
Beihilferückstellungen für Vers.empf.
194.841,00
271.323,00
26.02.2016
insgesamt
1.811.928,00
Gemäß Berechnung der Rheinischen Versorgungskasse müssen die Pensionsrückstellungen und Beihilferückstellungen zum
31.12.2015 erhöht werden. Es entsteht ein Mehrbedarf in Höhe von 1.811.928,00 EUR. Insbesondere ergeben sich unter
Berücksichtigung der neuen Wahrscheinlichkeitstafeln deutlich höhere Aufwendungen aufgrund höherer Lebenserwartungen
sowie Kostensteigerungen in den Bereichen der ambulanten und stationären Pflege. Da die Änderungen vor allem die hohen
Alter betreffen, sind die Auswirkungen auf die entsprechende Rückstellung umso höher, je älter eine Person zum Bewertungsstichtag ist.
Deckung:
Einsparung bei den Produktsachkonten:
160100 534100 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen
- Gewerbesteuerumlage -
345.280,00
EUR
160100 534200 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen
- Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit -
335.415,00
EUR
010800 458300 - Personalmanagement - Erstattungsansprüche infolge von
Dienstherrenwechsel -
417.865,00
EUR
060400 448200 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien
Erstattungen von Gemeinden (GV) -
462.604,00
EUR
160100 402200 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen
- Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -
250.764,00
EUR
1.811.928,00
EUR
sowie Mehrerträge bei den Produktsachkonten:
insgesamt
Erläuterungen
zu den über- und außerplanmäßigen investiven Auszahlungen, die dem
Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben wurden. Darüber hinaus gab
es geringfügige über- und außerplanmäßige investive Mehrauszahlungen, die
keine Kenntnisnahme durch den Rat erforderten.
- Haushaltsjahr 2015 -
Lfd.
Nr.
1
Investitionskonto
H10060302
Bezeichnung
Umbau „Südpromenade 31“ in ein
Asylantenwohnheim
Ansatz
Euro
Mehr
Euro
55.000,00
17.000,00
Tag der
Zustimmung
09.02.2015
Die Baukosten für den Umbau und Erweiterung des Verwaltungsgebäudes Südpromenade 31 zu einem Asylantenwohnheim
wurden ursprünglich auf 130.000,00 Euro geschätzt. Bei der Bauausführung ergaben sich jedoch in den Gewerken Rohbau,
Elektro und für die Einrichtung einer Fluchttreppe unvorhersehbare Mehrauszahlungen in Höhe von ca. 17.000,-- Euro.
Deckung:
2
Einsparung beim Investitionskonto G01130001
- Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden -
B03040019
Seilklettergerüst „Pentagode“
17.000,00
0,00
20.000,00
EUR
20.05.2015
Für die Möblierung des Außenbereiches des Cornelius-Burgh-Gymnasiums sind im Haushaltsplan 2015 bei Investitionskonto
B03040003 (Anschaffungen < 10.000,-- €) insgesamt 40.000,-- € eingeplant. Da vorliegend ein Anlagegut im Wert von 20.000,-€ angeschafft wird, ist dieses gemäß Ratsbeschluss vom 27.02.2008 als investive Einzelmaßnahme auszuweisen.
Deckung:
3
Einsparung beim Investitionskonto B03040003
- Anschaffungen <10.000€ Cornelius-Burgh-Gymnasium -
B06020105
Küche KG Adolf-Kolping-Hof, Gebäude
Pestalozzischule
20.000,00
0,00
16.000,00
EUR
24.07.2015
Für die Einrichtung von zwei Gruppen zur Ü-3-Betreuung sind im Haushaltsplan 2015 beim Investitionskonto B06020101
(Anschaffungen <10.000,00 €) insgesamt 31.000,00 € eingeplant. Da vorliegend ein Anlagegut im Wert von 16.000,00 €
angeschafft wird, ist dies gem. Ratsbeschluss vom 27.02.2008 als investive Einzelmaßnahme auszuweisen.
Deckung:
Einsparung beim Investitionskonto:
B06020101 - Anschaffungen >410€ KG A.-Kolping-Hof
16.000,00
EUR
Lfd.
Nr.
4
Investitionskonto
H04010001
Bezeichnung
Ansatz
Euro
Neubau einer Strohmiete Haus
Hohenbusch
Mehr
Euro
62.000,00
18.846,66
Tag der
Zustimmung
25.08.2015
Bei der Bauausführung wurde festgestellt, dass die vorhandene Bodenbeschaffenheit die Tragfähigkeit des Bauwerks nicht
gewährleisten konnte. Aus diesem Grunde musste mehr Boden abgetragen und Füllkies eingebaut werden, um eine
entsprechende Tragfähigkeit des Bodens herzustellen.
Deckung:
5
Einsparung beim Investitionskonto:
H06020101 - Erweiterung und Umbau KG Adolf-Kolping-Hof U 3 -
H03010014
Nottreppe Nysterbachschule Lövenich
18.846,66
0,00
30.800,00
EUR
26.10.2015
Zur Anpassung des Gebäudes der Nysterbachschule Lövenich an brandschutzrechtliche Vorschriften ist kurzfristig die
Installation einer Nottreppe erforderlich.
Deckung:
Einsparung bei den Investitionskonten:
H03030001 - Umbau und Erweiterung Erka-Halle - Anteil Europaschule
H03040005 - Umbau und Erweiterung Erka-Halle - Anteil Cusanus-Gymnasium
15.400,00
15.400,00
30,800,00
EUR
EUR
EUR
Erläuterungen
zur Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
und (investiven) Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
- Haushaltsjahr 2015 Lfd.
Nr.
1
Produktsachkonto/
Investitionskonto
011301 544100
Bezeichnung
Steuern, Versicherung,
Schadensfälle - Grundstücks- und
Gebäudeverwaltung -
Ansatz
Euro
Mehr
Euro
1.000,00
25.000,00
Tag der
Zustimmung
Ratsbeschluss:
24.06.2015
Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag aus der Ausschüttung Jahresüberschuss BgA - Anteile an Personengesellschaften
der Stadt Erkelenz z. 31.12.14 gem. Ratsbeschluss vom 24.06.2015.
Deckung:
2
Mehrerträge beim Produktsachkonto:
011301 465100 - Steuern, Versicherung, Schadensfälle - Gewinnanteile aus
verb. Unternehmen und Beteiligungen -
B02157022
B02157023
B02157024
MTW Löschzug Erkelenz-Mitte
MTW Löschgruppe Holzweiler
Einsatzführungsfahrzeug (MTW)
Einsatzleiter
0,00
0,00
0,00
25.000,00
EUR
Ratsbeschluss:
16.09.2015
16.09.2015
16.09.2015
38.000,00
38.000,00
45.000,00
Kurzfristiger dringender Bedarf zur Beschaffung von 3 Mannschaftstransportwagen für die Freiwillige Feuerwehr Erkelenz gem.
Ratsbeschluss vom 16.09.2015.
Deckung:
Einsparung beim Investitionskonto:
B02157017 - Feuerwehrfahrzeug MLF Hetzerath
121.000,00
EUR
Erläuterungen
zur Genehmigung von außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem.
§ 85 Abs. 1 GO NRW
- Haushaltsjahr 2015 Lfd.
Nr.
1
Investitionskonto
E12020033
Bezeichnung
Ansatz
Euro
Stichweg Neusser Straße 59-79
- Öffentliche Beleuchtung -
VE-Ansatz
0,00
Mehr
Euro
Mehr VE-Ansatz
18.000,00
Tag der
Zustimmung
05.10.2015
Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für die Erneuerung der öffentlichen Straßenbeleuchtung -Stichweg Neusser
Straße 59-79 -. Aufgrund von Störungen an vorhandenen Gasleitungen muss die NEW Netz im o.a. Teilbereich der Neusser
Straße Tiefbauarbeiten durchführen. In diesem Zuge bietet es sich an, die ohnehin erforderliche Erneuerung der öffentlichen
Straßenbeleuchtung mit durchzuführen. Durch die gemeinsamen Tiefbauarbeiten mit der NEW Netz können Kosten von rund
7.000,00 Euro eingespart werden.
Deckung:
Kürzung der Verpflichtungsermächtigung bei der
Maßnahme: E12010026 - Straßenerneuerung Brückstraße -
18.000,00 EUR
Anlage1zumAnhang
Anlagenspiegel
Stadt Erkelenz
Anschaffungs- und Herstellungskosten
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
2. Sachanlagen
2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.1.1 Grünflächen
2.1.2 Ackerland
2.1.3 Wald, Forsten
2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.2.1 Kindertageseinrichtungen
2.2.2 Schulen
2.2.3 Wohnbauten
2.2.4 Sonstige Dienst- Geschäfts- und Betriebsgebäude
2.3 Infrastrukturvermögen
2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
2.3.2 Brücken und Tunnel
2.3.3 Gleisanlagen
2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlag
2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden
2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
2.7 Betriebs- und Geschäftssaustattung
2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Abschreibungen
Buchwert
Stand
am
31.12.2014
Zugänge
in
2015
Abgänge
in
2015
Umbuchungen
in 2015
Abschreibungen
in 2015
Abgang
Normal-AfA
in 2015
Zuschreibungen
in 2015
Kumulierte
Afa (auch
Vorjahr)
Stand
am
31.12.2015
am
31.12.2014
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
-
+/-
870.025,66
+
11.814,83
0,00
0,00
-34.925,60
56.189.262,93
1.510.216,01
546.468,87
3.247.256,59
+
0,00
+
0,00
-820.802,36
61.038,13
84.148,90
0,00
-76.919,38
0,00
-57.032,88
-145,50
-33.907,00
-428,00
0,00
115.991,92
0,00
0,00
-47.536,74
-212.942,14
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-994.929,42
0,00
0,00
0,00
55.310.179,93
1.399.389,63
546.040,87
3.142.686,97
55.407.275,65
1.510.216,01
546.468,87
3.247.256,59
9.189.220,00
72.697.401,57
2.349.044,00
52.323.309,16
0,00
0,00
-19.756,00
14.856,73
0,00
0,00
0,00
0,00
113.963,23
345.845,96
158.977,24
92.727,07
-161.045,81
-1.385.211,82
-44.895,91
-1.042.016,01
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.235.477,46
-12.129.137,47
-411.594,31
-7.815.694,61
8.067.705,77
60.914.110,06
2.076.670,93
44.615.198,35
8.114.788,35
61.953.475,92
1.982.345,60
45.549.630,56
27.050.785,94
1.042.097,34
0,00
2.208.955,65
101.036.713,84
4.042,89
1.453.539,45
45.365,80
4.562.037,15
7.562.030,33
4.461.153,17
72.710,32
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
348.595,72
638.592,40
2.044.693,13
-9.287,51
47.536,74
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-90.555,39 1.819.439,15
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-157.903,99
0,00
-12.902,23
-69.062,38
0,00 -2.577.882,19
0,00
-20.949,14
0,00
-48.542,85
-3.526.533,36
-405,72
-57.366,88
0,00
-410.790,11
-455.612,27
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
23.503,02
0,00
0,00
0,00
142.256,62
2.780,81
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-271.454,16
0,00
-433.055,69
-30.314.075,88
-2.601,39
-515.367,25
0,00
-2.774.291,67
-3.812.970,26
0,00
27.161.745,49
770.643,18
0,00
1.775.899,96
72.451.521,72
1.441,50
938.172,20
45.365,80
1.978.437,21
4.305.687,86
3.927.964,11
27.050.785,94
791.592,32
0,00
1.824.442,81
74.225.668,30
1.847,22
995.539,08
45.365,80
2.056.278,97
4.201.891,53
4.461.153,17
3.048.284,00
2.622.364,13
37.421.530,74
234.206,43
0,00
3.492,71
0,00
0,00
0,00
-1.635.063,53
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.048.284,00
990.793,31
37.421.530,74
234.206,43
3.048.284,00
2.622.364,13
37.421.530,74
234.206,43
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
437.694.648,41
2.981.047,58
-1.940.193,15
0,00
-7.401.237,62
168.540,45
0,00
-61.531.451,93
377.204.050,91
383.395.893,65
3. Finanzanlagen
3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
3.2 Beteiligungen
3.3 Sondervermögen
3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
3.5 Ausleihungen
3.5.1 an verbundene Unternehmen
3.5.2 an Beteiligungen
3.5.3 an Sondervermögen
3.5.4 Sonstige Ausleihungen
Stadt Erkelenz
Anlage 2 zum Anhang
Forderungsspiegel zum 31. Dezember 2015
Gesamtbetrag des
Haushaltsjahres
2015
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahren
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Gesamtbetrag
des Vorjahres 2014
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
1.1 Gebühren
588.178,43
580.511,38
7.564,03
103,02
504.028,27
1.2 Beiträge
344.150,05
339.094,85
5.055,20
-
257.982,03
1.3 Steuern
8.719.107,54
8.718.492,41
615,13
-
7.188.609,72
1.4 Forderungen aus Transferleistungen
1.514.303,42
1.495.225,93
10.461,39
8.616,10
447.994,83
1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
2.806.364,22
2.804.033,97
2.330,25
-
2.440.658,34
316.985,24
316.682,49
302,75
-
792.968,69
1.000.000,00
1.000.000,00
-
-
-
2.3 gegen verbundene Unternehmen
-
-
-
-
-
2.4 gegen Beteiligungen
-
-
-
-
-
2.320.025,56
2.320.025,56
-
-
2.789.746,85
2.046.072,97
2.046.072,97
-
-
1.534.483,12
19.655.187,43
19.620.139,56
26.328,75
8.719,12
15.956.471,85
Art der Forderungen
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
2. Privatrechtliche Forderungen
2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.5 gegen Sondervermögen
3. Sonstige Vermögensgegenstände
3.1 Sonstige Vermögensgegenstände
4. Summe Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände
Anlage 3 zum Anhang
Stadt Erkelenz
Verbindlichkeitenspiegel
zum 31. Dezember 2015
Art der Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag des
Haushaltsjahres 2015
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
Euro
1. Anleihen
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahren
Euro
-
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Euro
-
Gesamtbetrag des
Vorjahres 2014
Euro
-
Euro
-
-
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
-
-
-
-
-
2.1 von verbundenen Unternehmen
für Investitionen
-
-
-
-
-
2.2 von Beteiligungen
-
-
-
-
-
2.3 von Sondervermögen
-
-
-
-
-
2.425.343,26
297.603,32
1.190.413,28
937.326,66
2.722.946,58
13.909.579,84
1.391.139,85
4.757.643,43
7.760.796,56
16.420.732,36*
1.000.000,00
100.000,00
400.000,00
500.000,00
1.100.000,00*
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
2.4 vom öffentlichen Bereich
2.5 von Kreditinstituten
2.6 von Sonstigen
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
1.558.525,30
1.558.525,30
-
-
953.610,90
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Leistungen
543.064,78
543.064,78
-
-
266.376,71
7. Sonstige Verbindlichkeiten
228.197,80
228.197,80
-
-
233.555,08
8. Erhaltene Anzahlungen
798.514,82
798.514,82
-
-
1.040.529,88
20.463.225,80
4.917.045,87
6.348.056,71
9.198.123,22
22.737.751,51
9. Summe aller Verbindlichkeiten
Nachrichtlich:
Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten :
Bürgschaften für die Hermann-Josef-Stiftung Erkelenz
Bürgschaften für die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co.KG (GEE)
insgesamt:
16.255.308,16
3.960.000,00
20.215.308,16
*Der Betrag i. H. von 1.100.000,00 EUR (siehe Punkt 2.6) war im Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2014 noch unter Punkt 2.5 ausgewiesen.
Stadt Erkelenz
Anlage 4 zum Anhang
Rückstellungsspiegel
Veränderungen im Haushaltsjahr
Arten der
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen Beschäftigte
Beihilferückstellungen Beschäftigte
Pensionsrückstellungen Versorgungsempfänger
Beihilferückstellungen Versorgungsempfänger
Sonstige Rückstellung (Personalaufwand) - LoB u.a.
Instandhaltungsrückstellungen Zentrale Dienste
Instandhaltungsrückstellungen Grundstücks- u. Gebäudeverwaltung
Instandhaltungsrückstellungen Gefahrenabwehr
Instandhaltungsrückstellungen Grundschulen
Instandhaltungsrückstellungen Hauptschulen
Instandhaltungsrückstellungen Europaschule
Instandhaltungsrückstellungen Gymnasien
Instandhaltungsrückstellungen Pestalozzischule
Instandhaltungsrückstellungen Kulturförderung
Instandhaltungsrückstellungen KG Westpromenade
Instandhaltungsrückstellungen KG Buscherhof
Instandhaltungsrückstellungen KG Gerderath
Instandhaltungsrückstellungen KG Hetzerath
Instandhaltungsrückstellungen KG Lövenich
Instandhaltungsrückstellungen Sportanlagen
Instandhaltungsrückstellungen Bäderbetrieb
Instandhaltungsrückstellungen Unterkünfte Wohnungslose
Instandhaltungsrückstellungen Unterkünfte Spätaussiedler, Asylbewerber
Instandhaltungsrückstellungen Parkdeck Ostpromenade
Instandhaltungsrückstellungen Kriegsgräber
Instandhaltungsrückstellungen Friedhöfe
Instandhaltungsrückstellungen Mehrzweckgebäude, -hallen
Rückstellungen für Altersteilzeit
Urlaubsrückstellungen
Überstundenrückstellungen
Rückstellungen Prüfung GPA
Drohverlustrückstellungen
Rückstellungen Prozesskostenrisiko
Gesamt:
Gesamtbetrag
am 01.01.2015
EUR
15.075.861,00
4.139.703,00
14.042.009,00
4.260.177,00
291.727,00
188.000,00
0,00
30.500,00
1.317.000,00
43.000,00
909.112,49
732.865,54
145.000,00
158.500,00
10.000,00
0,00
15.000,00
15.000,00
0,00
170.000,00
165.000,00
0,00
195.000,00
9.000,00
11.743,73
68.000,00
583.264,15
2.212.334,23
496.615,02
123.317,62
51.600,00
5.299.806,57
239.000,00
50.998.136,35
Zuführungen
EUR
875.603,00
345.622,00
892.992,00
466.164,00
11.273,00
0,00
20.000,00
25.000,00
210.000,00
62.000,00
0,00
150.500,00
42.000,00
174.000,00
0,00
20.000,00
10.000,00
0,00
25.000,00
57.000,00
0,00
110.000,00
0,00
10.500,00
0,00
66.000,00
137.000,00
0,00
13.863,58
13.339,27
22.935,21
663.433,00
0,00
4.424.225,06
Laufende
Auflösungen
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9.579,38
15.556,33
0,00
744.027,61
85.458,12
0,00
7.784,98
10.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
62.699,39
0,00
0,00
9.595,61
18.092,28
485.419,49
0,00
0,00
7.735,21
0,00
3.000,00
1.458.948,40
Grund
entfallen
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20.920,62
174.443,67
0,00
76.855,89
40.000,00
0,00
2.215,02
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
17.300,61
0,00
11.743,73
10.404,39
87.171,87
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
441.055,80
Gesamtbetrag
am 31.12.2015
EUR
15.951.464,00
4.485.325,00
14.935.001,00
4.726.341,00
303.000,00
188.000,00
20.000,00
25.000,00
1.337.000,00
105.000,00
88.228,99
757.907,42
187.000,00
322.500,00
0,00
20.000,00
25.000,00
15.000,00
25.000,00
227.000,00
165.000,00
110.000,00
115.000,00
19.500,00
0,00
114.000,00
615.000,00
1.726.914,74
510.478,60
136.656,89
66.800,00
5.963.239,57
236.000,00
53.522.357,21
Anlage 3
Lagebericht
Lagebericht
1.
Allgemeines
Nach § 95 GO NRW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht gemäß § 48 GemHVO
beizufügen.
Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des
Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen
Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach
Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der
Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen
Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die
Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO,
soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im
Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen
und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde
liegende Annahmen sind anzugeben.
Zum 01.01.2007 hat die Stadt Erkelenz das Neue Kommunale Finanzmanagement
eingeführt und legt somit den neunten Jahresabschluss auf der Basis dieses neuen
Rechnungswesens vor.
2.
Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Jahresergebnisses
Die Ergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von -2.660.000,00 €
konnte in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von + 79.462,36 €
(Jahresfehlbetrag des Vorjahres -418.248,95 €) abschließen. Dies bedeutet eine
Verbesserung im Geschäftsverlauf um 2.739.462,36 €.
Bei den ordentlichen Erträgen ergibt sich gegenüber der Planung eine Verbesserung
um 4.006 T €. Im Einzelnen ergeben sich Ertragsverbesserungen von 131 T € bei
den „Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“, von 53 T € bei den „öffentlichrechtlichen Leistungsentgelten“, von 48 T € bei den „privatrechtlichen
Leistungsentgelten“, von 2.543 T € bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“
und von 1.741 T € bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“. Dem gegenüber
ergeben sich Mindererträge von 252 T € bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“,
von 210 T € bei den „sonstigen Transfererträgen“ und von 48 T € bei den „aktivierten
Eigenleistungen“.
Betrachtet man das Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen, so ergeben sich hier
beim Vergleich des Ergebnisses zum Planansatz insgesamt Mehraufwendungen in
Höhe von 1.572 T €. Diese erhöhten Aufwendungen ergeben sich rechnerisch bei
den „Personalaufwendungen“ in Höhe von 706 T €, den „Versorgungsauf-
wendungen“ von 601 T €, den „Transferaufwendungen“ von 149 T € und den
„sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ von 559 T €. Dem gegenüber stehen
Minderaufwendungen bei den „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ in
Höhe von 100 T € und bei den „bilanziellen Abschreibungen“ von 343 T €.
Beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich somit eine Verbesserung im Vergleich
Planansatz und Ergebnis in Höhe von 2.434 T €.
Unter Berücksichtigung der Mehrerträge bei den „Finanzerträgen“ von 172 T € und
den Minderaufwendungen bei den „Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen“ von
133 T € ergibt sich die oben dargestellte Verbesserung im Geschäftsverlauf von
2.739 T €.
In der Finanzrechnung ist gegenüber der Planung, unter Berücksichtigung der von
2014 nach 2015 vorgenommenen Auszahlungsermächtigungsübertragungen von
889.563,92 € (Einzahlungsermächtigungsübertragungen wurden in 2014 nicht
vorgenommen), ein verbesserter Bestand an „eigenen Finanzmitteln“ von
4.358.877,80 € festzustellen. Verbesserungen beim „Saldo aus der lfd.
Verwaltungstätigkeit“ um 4.032.822,26 € sowie beim „Saldo aus der
Investitionstätigkeit“ um 3.534.811,38 € stehen Verschlechterungen beim „Saldo aus
der Finanzierungstätigkeit“ um 3.208.755,84 € gegenüber.
Der Bestand an liquiden Mittel zum 31.12.2015 beträgt insgesamt 7.840.642,11 €.
3.
Analyse der Vermögenslage
Auf der Aktivseite der Bilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das
sich zum 31.12.2015 auf 408.617.458,14 € beläuft. Es hat sich somit im Jahre 2015
um 1.264.722,92 € (- 0,31 %) verringert. Dabei beträgt das Anlagevermögen
377.204.050,91 € (Vorjahr: 383.395.893,65 €), was einer Verringerung gegenüber
dem Vorjahr von - 1,61 % entspricht. Prozentual gesehen beträgt das Anlagevermögen 92,31 % der Bilanzsumme, während dieser Wert in 2014 noch 93,54 %
betrug. Das Umlaufvermögen umfasst zum Stichtag 27.495.829,54 € oder 6,73 %
(Vorjahr = 22.326.242,96 € bzw. 5,45 %). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten
weist Zahlungen in Höhe von 3.917.577,69 € bzw. 0,96 % (Vorjahr 4.160.044,45 €
bzw. 1,01 %) der Bilanzsumme aus.
Das Anlagevermögen besteht aus
•
•
•
Immateriellen Vermögensgegenständen von 61.038,13 € (- 23.110,77 €)
Sachanlagen von 289.428.861,54 € (- 4.537.161,15 €)
Finanzanlagen von 87.714.151,24 € (- 1.631.570,82 €)
Das Umlaufvermögen besteht aus
•
öffentlichen und privatrechtlichen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen von 19.655.187,43 € (+ 3.698.715,58 €)
•
liquiden Mitteln von 7.840.642,11 € (+ 1.470.871,00 €)
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt zum Bilanzstichtag
3.917.577,69 € (- 242.466,76 €).
4.
Analyse der Finanzlage
Die Passivseite der Bilanz gibt Antwort auf die Frage, wem das auf der Aktivseite
ausgewiesene Vermögen gehört. Dabei kommt es besonders auf das Verhältnis von
Eigenkapital zum Fremdkapital an. Ein hohes Eigenkapital zeugt von einer gewissen
finanziellen Unabhängigkeit und drängt zwangsläufig das Fremdkapital zurück, das ja
mit seinen Zinsaufwendungen den Ergebnisplan negativ beeinflusst.
Das Eigenkapital besteht aus
-
der allgemeinen Rücklage in Höhe von
der Sonderrücklage in Höhe von
der Ausgleichsrücklage in Höhe von
dem Jahresüberschuss in Höhe von
189.389.021,16 €
1.635.063,53 €
10.473.819,41 €
79.462,36 €
Weiter rechnet man zum Eigenkapital
- die Sonderposten in Höhe von
124.104.674,11 €
die sich überwiegend aus Landeszuweisungen und Beiträgen zusammensetzen und
durch ihre ertragswirksame Auflösung über die Nutzungsdauer den Abschreibungsaufwand anteilig neutralisiert.
Die vorstehenden Passivposten umfassen 325.682.040,57 € und weisen somit ein
Eigenkapital von 79,70 % der Bilanzsumme aus (bisher 79,82 %).
Die Rückstellungen in Höhe von 53.522.357,21 €, die man wegen ihres späteren
Liquiditätsabflusses dem Fremdkapital zurechnet, sichern in erster Linie die
zukünftigen Pensionsaufwendungen.
Eindeutig Fremdkapital sind die Verbindlichkeiten, die in ihrer unterschiedlichen Art
insgesamt 20.463.225,80 € betragen (Vorjahr 22.737.751,51 €). Sie reduzieren sich
also um 2.274.525,71 € (= - 10,00 %).
Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen führen zu einer Fremdkapitalquote
von 18,11 % (bisher 17,99 %). Soweit die Rückstellungen wider erwarten doch nicht
benötigt werden sollten, würden sie zu einer ertragswirksamen Auflösung und damit
zu einer Entlastung künftiger Jahresergebnisse führen.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind 8.949.834,56 € = 2,19 % der
Bilanzsumme (bisher 8.997.546,31 € = 2,20 %) ausgewiesen. Es handelt sich
hauptsächlich um die Abgrenzung vereinnahmter Friedhofsgebühren (T€ 6.384), den
Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von
Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und an die freien Träger ausgezahlt
wurden (T€ 1.571) und weitere, kleinere Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 995).
5.
Bilanzkennzahlen
Für die Beurteilung einer Bilanz sind spezielle Analysemethoden in Form von
Kennzahlen üblich. Sie dienen dem temporären und interkommunalen Vergleich.
Nachstehend einige wichtige Kennzahlen:
EkQ1
Eigenkapital x 100
Bilanzsumme
= 49,33
%
Vorjahr: 49,16
%
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ (EkQ1) misst den Anteil des Eigenkapitals am
gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen
Bilanz. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und
desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit.
EkQ2
Eigenkapital + SoPo Zuwendungen/Beiträge x 100
Bilanzsumme
=
79,54 %
Vorjahr: 79,60 %
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ (EkQ2) misst den Anteil des „wirtschaftlichen
Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite
der kommunalen Bilanz. Da die Sonderposten als Bilanzposten mit
Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Anteil in der Bilanz darstellen, wird die
Wertgröße „Eigenkapital“ um die langfristigen Sonderposten erweitert.
AbI
Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100 = 7,99 %
Ordentliche Aufwendungen
Vorjahr: 8,04 %
Die Kennzahl „Abschreibungsintensität“ zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde
durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird.
AnD1
Eigenkapital x 100
Anlagevermögen
=
53,44 %
Vorjahr: 52,56 %
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 1“ (AnD1) zeigt an, wie viel Prozent des
Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert ist.
AnD2
(EK + SoPo (Zuwendungen+Beiträge) + langfristiges Fremdkapital) x 100 = 99,23 %
Anlagevermögen
Vorjahr: 98,11 %
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ gibt an, wie viel Prozent des
Anlagevermögens langfristig finanziert wird. Bei der Berechnung dieser Kennzahl
werden dem Anlagevermögen die langfristigen
Passivposten Eigenkapital,
Sonderposten
mit
Eigenkapitalanteilen
und
langfristiges
Fremdkapital
gegenübergestellt.
ZIQ
Finanzaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
=
0,89 %
Vorjahr: 1,10 %
Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen
zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen besteht.
NSQ
Steuern u.ä.Abgaben - Gewerbesteueruml. - Finanzierungsbet.Fonds Deutscher Einheit X 100 = 55,65 %
Ordentliche Erträge - Gewerbesteueruml. - Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit
Vorjahr: 56,53%
Die Kennzahl „Netto-Steuerquote“ gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde
„selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen „Dritter“, z.B.
staatlichen Zuwendungen, ist. Weil dem Bund und dem Land Anteile am Aufkommen
der Gewerbesteuer zu stehen, ist es erforderlich, die Aufwendungen für die von der
Gemeinde zu leistende Gewerbesteuerumlage sowie für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit von den Steuererträgen in Abzug zu bringen.
6.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag
eingetreten sind
Nach dem 31.12.2015 ergaben sich keine Vorgänge oder Vorfälle, die erläuterungsoder erwähnungsbedürftig wären.
7.
Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz
Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft hat sich auch in 2015 fortgesetzt. Die
Aussichten für 2016 und 2017 sind, wenn auch nicht mehr in dem Tempo, weiterhin
auf Wachstum ausgerichtet. So werden nach den aktuellen Prognosen
Wachstumsraten für das Bruttoinlandsprodukt von 1,5 % in 2016 und von 1,6 % in
2017 erwartet. Entscheidend für diese positiven Entwicklungen sind insbesondere
niedrige Arbeitslosenzahlen, erhöhter Konsum infolge niedriger Sparzinsen, ein
Bauboom infolge günstiger Bauzinsen, niedrige Ölpreise sowie die Unterbringung
und Versorgung von hunderttausenden Flüchtlingen, die dazu führt, dass der Staat
„viel Geld in die Hand nehmen muss“, um diese zu gewährleisten. Natürlich wirken
sich diese Entwicklungen auch auf die kommunalen Haushalte aus.
Bereits in der Betrachtung unserer letzten beiden Jahresabschlüsse konnte
festgestellt werden, dass sich die Ausführung des jeweiligen Haushaltes
erfreulicherweise gegenüber der Planung verbessert hatte. Während die
Jahresabschlüsse 2013 und 2014 mit einer „roten Null“ abgeschlossen werden
konnten, weist der diesjährige Jahresabschluss sogar eine „kleine schwarze Null“ als
Ergebnis aus. Die Ergebnisrechnung schließt also nach fünf negativen
Jahresabschlüssen erstmalig wieder mit einem positiven Ergebnis ab! Sie weist
einen Jahresüberschuss von 79.462,36 € aus, was gegenüber der Planung eine
Verbesserung von 2.739.462,36 € bedeutet.
Zurückzuführen ist diese Verbesserung gegenüber der Planung auf Mehrerträge von
4.005.942,65 € bei den ordentlichen Erträgen, Mehraufwendungen von 1.571.812,69
€ bei den ordentlichen Aufwendungen sowie einem um 305.332,40 € verbessertem
Finanzergebnis. Schaut man sich die Abweichungen bei den ordentlichen Erträgen
und ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zum Gesamtertrags- bzw.
Gesamtaufwandsvolumen im Detail an, so fällt relativ schnell auf, dass sich bei den
Erträgen die Abweichungen lediglich in zwei Kontenklassen sowie bei den
Aufwendungen lediglich in einer Kontenklasse ergeben. Anders ausgedrückt
bedeutet dies, dass bei fünf Kontenklassen die Abweichungen zwischen dem
Planwert und dem Ist-Ergebnis kleiner +/- 1 % sind („Steuern u.ä. Abgaben“;
„Zuwendungen und allg. Umlagen“; „öffentlich-rechtliche Entgelte“; „Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen“; „Transferaufwendungen“).
Sieht man sich nun die Ursachen bei den drei Kontenklassen an, die zu den
größeren Abweichungen geführt haben, so sind die Gründe dafür relativ schnell
gefunden. Die Mehrerträge von 2.543.638 € bei den Kostenerstattungen begründen
sich insbesondere damit, dass das Land seine Abrechnungspraxis im Bereich der
Kostenerstattungen für die Unterbringung von Flüchtlingen (Produkt 050303) im 3.
Quartal 2015 nachträglich zum 01.01. 2015 geändert hat. Daraus ergaben sich beim
Produkt 050303 (Leistungen nach dem AsylbLG) Mehrerstattungen von ca. 1,8 Mio.
€ gegenüber der Planung. Bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ sind
Ertragsverbesserungen von 1.740.940 € festzustellen. Im Gegensatz zu den
Kostenerstattungen ist dafür nicht eine Ertragsart ursächlich, sondern es verteilen
sich diese Mehrerträge insbesondere auf vier verschiedene Ertragsarten (Erträge aus
der Veräußerung von Umlaufvermögen + 626.729 €; Mehrerträge aus
Säumniszuschlägen u.ä. + 365.750 €; Erträge bei Rückstellungsauflösungen +
441.056 €; Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge + 417.865 €). Die erhöhten
Aufwendungen von 1.307.837 €, die im Bereich der Personal- und
Versorgungsaufwendungen aufzubringen sind, ergeben sich aufgrund der im Februar
2016 übermittelten Berechnung der Rheinischen Versorgungskasse. Danach sind für
Personal- und Versorgungsaufwendungen weitere enorme Beträge zurückzustellen.
Diese Rückstellungen summieren sich in der Bilanz zum 31.12.2015 auf mittlerweile
40.098.131 € und sind gleichzusetzen mit knapp 10 % unserer Bilanzsumme. Als
Begründung für diese abermalige enorme Erhöhung hat die Rheinische
Versorgungskasse ausgeführt, dass die Kosten für die ambulante und stationäre
Pflege nochmals deutlich gestiegen seien. Dies führe zu Erhöhungen von 4,6 %
gegenüber den 2014er Berechnungen. Da die Änderungen vor allem die hohen Alter
betreffen, sind die Auswirkungen auf die Beihilferückstellungen umso höher, je älter
eine Person zum Bewertungsstichtag ist.
Zusammenfassend kann an dieser Stelle positiv festgehalten werden, dass im
vorliegenden Jahresabschluss nicht nur die Planansätze eingehalten worden sind,
sondern zum Teil in der Art und Weise verbessert werden konnten, dass die bereits
eingangs erwähnte „kleine schwarze Null“ von + 79.462,36 € als Ergebnis bilanziert
werden kann. Erfreulicherweise erhöht sich dadurch unsere Ausgleichsrücklage (!)
auf 10.553.281,77 €. Ein Wert, der die exorbitant gute Stellung unserer Bilanz
innerhalb der kommunalen nordrhein-westfälischen Familie wieder einmal
eindrucksvoll unterstreicht!
Auch die Finanzrechnung kann in diesem Jahr wieder mit sehr erfreulichen
Kennzahlen aufwarten. Der „Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ schließt mit einem
Plus von 3.885.863,26 € ab, was abermals dazu führte, dass ein signifikanter Betrag
von ca. 2,910 Mio. € getilgt werden konnte. Darüber hinaus konnten u.a. dadurch die
liquiden Mittel von 6.369.771,11 € auf 7.840.642,11 € zum 31.12.2015 erhöht
werden. Die in 2015 vorgenommen Investitionsauszahlungen von 3,894 Mio.€
konnten ausnahmslos durch Mittel von Dritten finanziert werden. Demzufolge
brauchten in 2015 auch keine Kredite für Investitionen aufgenommen werden!
Bilanziell wirkt sich dieser insgesamt erfreuliche Jahresverlauf in der Ergebnis- und
Finanzrechnung dahingehend aus, dass sich die Bilanzsumme leicht auf
408.617.458,14 € (- 0,31%) verringert hat, das Eigenkapital unverändert erhalten
werden konnte (+0,03 %), die „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen“ um
beeindruckende 2,91 Mio. € auf 17,33 Mio. € reduziert wurden und sich die liquiden
Mittel um 1.470.871 € erhöht haben (Siehe hierzu auch die Erläuterungen im
Anhang unter B., II., Aktivaseite, Nr. 3). Der Bestand an Liquiditätskrediten betrug
demzufolge zum Jahresultimo weiterhin 0,00 €.
Bereits im letzten Jahr wurde an dieser Stelle auf die maßgeblichen Einflüsse für die
künftige Entwicklung unserer Jahresabschlüsse hingewiesen. Die Richtigkeit dieser
Einschätzungen wurde mit dem vorliegenden Jahresabschluss eindrucksvoll
untermauert! Für die Ergebnisrechnung künftiger Jahre gilt weiterhin, dass es von der
Ertragsseite her weiter elementar sein wird, eine konstante Netto-Steuerquote zu
erzielen als auch verlässliche und konstante Zuwendungen zu verzeichnen. Hier
werden Punktlandungen bei diesen Ertragsgruppen, wie in 2015, zu konstanten
Jahresergebnissen künftiger Jahre wesentlich beitragen. Solange die
Steuereinnahmen auch mittelfristig weiter in Rekordhöhe sprudeln, dürfte von dieser
Seite keine Gefahr für unseren Haushalt drohen. Mittelfristig dürfte daher von der
Ertragsseite her weiterhin für unseren Haushalt die Gestaltung der Reform der BundLänder-Finanzbeziehungen (Abschaffung/Änderung des Solidaritätszuschlags;
Umgestaltung des vertikalen und horizontalen Finanzausgleichs) als auch die
konkrete Umsetzung der Schuldenbremse in NRW prägend werden.
Die Aufwandsseite dagegen wird auch in den künftigen Jahren maßgeblich durch die
Transferaufwendungen und die Personal- und Versorgungsaufwendungen bestimmt
werden. Bei den Transferaufwendungen sind insbesondere drei verschiedene Arten
von Fremdeinflüssen zu nennen, die die künftigen Haushalte beeinflussen werden:
1. Die mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern verbundenen
Aufwendungen werden auch 2016 das Jahresergebnis unseres Haushaltes
maßgeblich beeinflussen. Hier ist zunächst einmal positiv festzustellen, dass
das Land die Grundlagen für seine Zuweisungen in diesem Bereich in 2015
kommunalfreundlich umgestellt hat. Soweit dies auch gesetzlich, wie
versprochen, umgesetzt wird, kann dadurch in 2016 mit ca. 4,9 Mio. € an
Kostenerstattungen gerechnet werden. Die in 2016 zu beantwortende Frage
wird auf der anderen Seite sein, ob diese Summe zur Finanzierung der damit
verbunden
Aufwendungen für die Unterbringung und Versorgung der
zugewiesenen Flüchtlinge ausreichend sein wird. Sollte dies nicht der Fall
sein, wird die daraus resultierende Belastung des 2016er Haushaltes
entscheidend davon abhängen, ob das Land seine für das 3. Quartal 2016
versprochene Nachfinanzierung dieser Aufwendungen gesetzlich auch
umsetzt. Spätestens ab 2017 wird natürlich die Beantwortung der Frage, ob es
gelingt, europaweit die Flüchtlingszuwanderung in den Griff zu bekommen,
elementar werden. Fest steht, eine kontinuierliche Fortsetzung des
Flüchtlingszustroms wie in 2015 und bisher in 2016, wird auf Dauer von den
Kommunen nicht zu bewältigen sein! Hier sind europaweite Vereinbarungen
auf politischer Ebene dringend notwendig. Auf der anderen Seite könnten
natürlich geringere Zuwendungen aufgrund geringerer Flüchtlingszahlen dazu
führen, dass bereits jetzt eingegangene notwendige Verpflichtungen die
zukünftigen Haushalte temporär belasten. Hier gilt es, die Entwicklung
kontinuierlich zu beobachten.
2. Auch die Aufwendungen im Produktbereich 06 – Kinder- Jugend- und
Familienhilfe – bleiben weiterhin ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor für
unsere zukünftigen Haushalte. Hier sind einerseits die zwingend notwendigen
Personalaufwendungen, die mit der Betreuung der Kinder und Jugendlichen in
allen Altersstufen zusammenhängen als auch andererseits die
Transferaufwendungen, die insbesondere mit ambulanten Hilfen, der
Vollzeitpflege und den stationären Unterbringen von Jugendlichen
einhergehen, als Kostenfaktoren zu nennen. Es bleibt weiterhin zu hoffen,
dass Bund und Land sich ihrer Verantwortung in diesem Bereich bewusst sind
und die Kommunen finanziell ausreichend unterstützen.
3. Schließlich zählt auch die jährlich zu zahlende Kreisumlage zum
Transferaufwand. Schloss das 2014er-Jahresergebnis mit einem Ergebnis von
19,99 Mio. € (=21,95 % aller ordentlichen Aufwendungen) bei der Kreisumlage
ab, so sieht das 2015er-Ergebnis bereits 20,92 Mio. € (= 22,59 % aller
ordentlichen Aufwendungen) an Kreisumlagezahlungen vor. Ein Ende der
Fahnenstange ist hier leider nicht erkennbar. Im Gegenteil, solange eine
Deckelung der Kreisumlagezahlung willkürlich nach dem Rasenmäherprinzip
und nicht durch strukturelle Aufwandsreduzierungen erfolgt, ist eine
mittelfristige Erhöhung auf 25 % unserer ordentlichen Aufwendungen nicht
utopisch. Die Frage, die es dabei zu beantworten gilt: Wie soll dies nicht nur in
unserem Haushalt, sondern insbesondere kreisweit in den jeweiligen
Haushalten finanziert werden? Hier gilt es weiterhin mit aller Macht
gegenzusteuern und insbesondere die Kreispolitik und den Landrat zu einer
fortlaufenden Aufgabenkritik und damit einhergehend, einer strikten
Spardisziplin anzuhalten.
4. Wieder einmal hat sich in 2015 die teilweise Unkalkulierbarkeit der jährlichen
Pensions- und Beihilfeaufwendungen gezeigt. Diese Unkalkulierbarkeit hat
dazu geführt, dass im Rahmen des Jahresergebnisses Mehraufwendungen
von 1,307 Mio. € verkraftet werden mussten. Die dafür von der Rheinischen
Versorgungskasse abgegebene Begründung, dass die Kosten für die
ambulante und stationäre Pflege nochmals deutlich gestiegen seien, ist so
aussagekräftig wie nichtssagend! Um solche negativen Überraschungen am
Jahresende zu vermeiden, könnte künftig unabhängig von den vorliegenden
Berechnungen der Rheinischen Versorgungskasse jeweils ein Aufwandspuffer
bereits bei der Haushaltsplanung in den Pensions- und Beihilfeaufwendungen
vorgesehen werden. Fraglich ist jedoch, ob ein derartiger Planungspuffer bei
allen Beteiligten auf ein ungeteiltes Verständnis stoßen würde!
Der aktuelle Jahresabschluss hat jedoch auch wieder einmal gezeigt, dass die Stadt
Erkelenz weiterhin auf einem guten Weg ist. Eine Ausgleichsrücklage, die in drei
aufeinander folgenden Jahren sich um weniger als eine Million Euro verringert hat
und noch knapp 72 % ihres ursprünglichen Bestandes ausweist, ist ein Faustpfand,
das uns zumindest mittelfristig enorm in kommenden Ergebnisrechnungen
weiterhelfen kann. Hier gilt es Wege zur Erhaltung eines Sockelbestandes in der
Ausgleichsrücklage zwischen Politik und Verwaltung kontinuierlich auszuloten. Aber
auch die sukzessive Reduzierung des Schuldenstandes bei den Investitionskrediten,
auf nunmehr 17,33 Mio. €, geht weiterhin in die richtige Richtung. Ein nächster Schritt
sollte hier sein, den Schuldenabbau in Richtung der 10-Millionengrenze
voranzubringen. Dabei sollte man jedoch nicht die sinnvollen Investitionen aus dem
Blick verlieren, die die Lebensqualität sichern bzw. verbessern und daneben den
bilanziellen Substanzerhalt im Anlagevermögen sichern. Aber hier gilt, dass das eine
Ziel nicht zwingend die Verfolgung des anderen Zieles ausschließt! Der abermalige
fehlende Ausweis von Liquiditätskrediten als auch die nicht mehr als notwendige
Abgabenbelastung der Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger sollten vor den
genannten Eckdaten weiterhin mittelfristig umsetzbar sein. Dies sollte umso mehr
gelingen, wenn sich Politik und Verwaltung weiterhin auf die Kernkompetenzen einer
Kommune konzentrieren und sich der Nachhaltigkeit ihres Handelns stets bewusst
sind.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass, wie im letzten Jahr auch,
weiterhin Risiken für kommende Haushalte und Jahresabschlüsse bestehen, aber
dass die Chancen weiterhin größer sind, diese auch künftig im Sinne aller Erkelenzer
Bürgerinnen und Bürger zu bewältigen.
Ergänzung des Lageberichtes durch den weiteren Verwaltungsvorstand:
I. Allgemeine Erläuterungen
Der Lagebericht zur Jahresrechnung soll nicht nur einen reinen Bericht zu den
Finanzdaten enthalten, sondern vielmehr auch einen Gesamtüberblick über die
wesentlichen Entwicklungen im Berichtsjahr geben. Dabei soll ein Überblick „zur
Gesamtunternehmenslage“ als auch eine Einschätzung der bedeutenden Vorgänge,
die sich seit der Planung ereignet haben, gegeben werden. Ebenfalls sollen
Aussagen zu den zukünftigen Chancen und Risiken der Kommune getroffen werden.
Nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und den in der Stadt festgesetzten
Zuständigkeiten
ergeben
sich
für
den
Verwaltungsvorstand
klare
Verantwortungsbereiche, die sich logischer Weise dann auch im Lagebericht
widerspiegeln sollten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kommune – also auch
die Stadt Erkelenz – gegenüber der Bürgerschaft sowie im staatlichen föderalen
Konstrukt mit den zugewiesenen Pflichtaufgaben einen Gesamtauftrag zu erfüllen
hat. Hieraus ergibt sich, dass trotz der getrennten Zuständigkeit immer die
Gesamtsituation zu sehen ist und nicht einzelne, gerade gesellschaftspolitisch
willkommene Themen so forciert werden, dass die Erfüllung des Gesamtauftrages
oder die Gesamtfinanzen hierdurch mit starken negativen Auswirkungen gefährdet
werden.
Der Kämmerer hat in seinem Teil des Lageberichts für die Stadt Erkelenz einen
guten Überblick über die tatsächlichen Verhältnisse, die Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage gegeben. Zur Vermeidung von Redundanzen und unnötiger
nur seitenfüllender Texterstellung wird sich der ergänzende Teil des Lageberichts,
der vom Bürgermeister sowie den Dezernenten zu verfassen ist, daher nur auf
ergänzende bedeutende Themenfelder beziehen.
II. Bürgermeister und Dezernent des Dez.I, Peter Jansen
II. 1. Allgemein
Die Zuständigkeit erstreckt sich entsprechend der Funktion auf besonders
bedeutende Gesamthemen der Verwaltung und aus dem politischen Raum sowie
bedeutende Entwicklungen aus den dem Dezernat zugeordneten Bereichen.
Nachstehend wird kurz auf bedeutsame Einzelbereiche eingegangen.
II.2. Allgemeine Politik und Finanzen
Das aktuell durch den StGB NW bekannt gegebene Ergebnis der Haushaltsabfrage
bei allen NRW-Kommunen zeigt, dass der seit Jahren erkennbare Trend einer
grundsätzlichen Unterfinanzierung der Kommunen bei gleichzeitiger Aufbürdung
weiterer Aufgaben bzw. höherer Standards, insbesondere im Bereich der sozialen
Leistungen, sich fortsetzt.
Grafik – Auszug aus Haushaltsabfrage StGB NW Stand 31.3.2016
Mit jetzt seit Jahren stabilen positiven Jahresergebnissen bei den Abschlüssen und in
2015 sogar einem strukturell ausgeglichenem Haushalt gehört Erkelenz zu den
wenigen – ca. 15 % - aus Haushaltssicht guten Kommunen, die sich im gesetzlich
gewollten „Normalzustand“ befinden. Dies ist insbesondere Ergebnis der
konservativen und nachhaltigen Haushaltspolitik, eines guten Finanzmanagements
sowie der Organisations- und Personalmanagementmaßnahmen der letzten Jahre in
Erkelenz. Dennoch zeigt die „kleine schwarze Null“ auch auf, dass weitere
Belastungen durch Aufgabenausweitungen ohne Gegenfinanzierung oder auch eine
Konjunkturabschwächung mit evtl. Reduzierungen der Steuereinnahmen sofort
wieder Negativergebnisse bedeuten können. Daher bleibt es auch kommunale
Forderung
an
das
Land,
eine
verlässliche
Neugestaltung
des
Gemeindefinanzierungssystems anzugehen.
Positiv zu werten ist, dass – auch durch Druck aus dem Kommunalen Raum – Bund
und Land endlich mehr ihre Verantwortung bei der Thematik Asyl- und
Flüchtlingskosten bei den Kommunen sehen und endlich nachsteuern. Es bleibt zu
hoffen, dass aus den Zusagen des Landes NRW zur Nachjustierung im Herbst an
den tatsächlichen Bedarf bei den Kommunen auch tatsächlich Zahlungen entstehen.
Risiko:
Die verfassungsrechtlich für das Land NRW vorgeschriebene Einhaltung der
Schuldengrenze bringt für die Verteilmasse im Landeshaushalt noch mehr
Finanzenge, wenn nicht endlich – wie in anderen Bundesländern bereits geschehen
– eine tatsächliche Konsolidierung der Ausgaben des Landes gelingt. Dies gilt
gleichermaßen auch für die Kreisumlage. Die Steuereinnahmen, die letztendlich auch
die Verteilmasse für das GFG bedeuten, bewegen sich überall auf hohem Niveau.
Die Rücklagen in Erkelenz schaffen hier lokal sicher einen Puffer für evtl.
Verschlechterungen. Es ist nicht zu erkennen, inwieweit hier seitens des Landes
Vorsorge getroffen wurde. Ebenso ist noch kein umfassendes Konzept von Bund und
Land zu erkennen, wie eine Kompensation der erwarteten „flüchtlingsbedingten“
Mehrausgaben (Wohnungsbau, Hartz-IV-Kosten der Unterkunft, Integration etc.)
erfolgen soll.
Chance:
Hier bleibe ich bei der letztjährigen Aussage: Die Chance ist darin zu sehen, dass es
dem Land endlich gelingt, die Fortsetzung der derzeitig positiven
Steuereinnahmeentwicklung unterstellend, einen gerechteren Verteilungsschlüssel
für die jährlichen GFG-Mittel zu finden. Dabei muss endlich „gerechter“ in der Art und
Weise im GFG definiert werden, dass die positive und nachhaltige
Haushaltswirtschaft von Kommunen positiv belohnt wird und nicht, wie bisher, mit
einzelnen Parametern im GFG Klientelpolitik betrieben wird.
II.3. Personalkosten
Die Personalkosten sind in Bewegung gekommen. Insbesondere bei den
Rückstellungen für Pensionslasten, aber evtl. auch bei der Zusatzversorgung für
Tarifbeschäftigte, zeigt sich, dass das System an Grenzen stößt. Ursachen hierfür ist
sicherlich die demografische Entwicklung mit immer mehr (glücklicherweise) älteren
Menschen, was sich in den versicherungsmathematischen Berechnungstafel für
Pensions- und Rentenleistungen widerspiegelt, sowie auch die Auswirkung der
Niedrigzinsphase, die eine Finanzierung
Versorgungsleistungen sehr schwierig macht.
der
Kapitaldeckung
für
die
Auch führten zusätzliche Aufgaben (Stichworte: Flüchtlingsverwaltung, Jugendhilfeund Kindertagesstätten, neue rechtliche Vorgaben z.B. Baubewilligung) weiter zu
einer Personalmehrung.
Chancen:
Die eingeleiteten Personalmanagementmaßnahmen der letzten Jahre haben dazu
geführt, dass in diesem Bereich im Vergleich zu anderen Kommunen die
Zusatzlasten besser verkraftet werden konnten. Hieran gilt es weiter zu arbeiten.
Ebenso wurden Prozessüberprüfungsverfahren mit dem Ziel eingeleitet, evtl.
Ressourcen noch zu heben.
Risiken:
Es bleibt ein Trend zu immer mehr Verwaltungsaufwand und Überprüfungs- sowie
Berichtsaufwand, insbesondere durch immer speziellere rechtliche Vorgaben
erkennbar. Dies führt letztendlich dazu, dass hierfür immer mehr Personal eingesetzt
werden muss, welches in Zeiten des auch bei den Kommunen erkennbaren
beginnenden Fachkräftemangels besser für die Erledigung der „Serviceaufgaben
direkt für die Bürger“ verwendbar wäre. Hierauf hat die Verwaltungsleitung nur
bedingt Einfluss.
II.4. Auswirkungen des Tagebaus – anstehende Leitentscheidung
Die Energiepolitik im Lande wirkt sich natürlich auf den Tagebau hier im Stadtgebiet
aus. Das Jahr 2015 hat gezeigt, dass nichts sicher ist und alles durch die „große
Politik“ jederzeit verändert werden kann.
Mit der Vereinbarung zu Garantien für die Umsiedler aber auch zur Kompensation
von Auswirkungen auf die ganze Stadt zwischen RWE Power und der Stadt
Erkelenz konnten glücklicherweise die lokal regelbaren Dinge tatsächlich einigermaßen einer Planungssicherheit zugeführt werden. Diese Regelung wurde in der
Genehmigung des Landes (Braunkohleplan) sogar zu einem wesentlichen
Bestandteil gemacht. Insofern kann damit im Falle eines Falles (Ausfall RWE) sogar
an das Land herangetreten werden. Damit ist zumindest für den jetzt tatsächlich
beginnenden neuen Umsiedlungsabschnitt eine relative Sicherheit erreicht worden.
Auch das Verfahren zur Leitentscheidung hat sich positiv entwickelt und Erkelenzer
Belange konnten gut eingebracht werden. Inwieweit sich daraus konkrete
haushaltsrelevante Chancen und Risiken ergeben, kann erst später eingeschätzt
werden.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die durch die Stadt steuerbaren Bereiche
gut entwickelt und positiv zu bewerten sind. Die Risiken aus der politischen
Entwicklung in verschiedenen Bereichen sind auf kommunaler Ebene zwar
erkennbar, aber es kann kaum darauf Einfluss genommen werden. Eine Vorsorge
kann daher nur mit solider Haushaltsplanung und –ausführung erfolgen, damit für
den Fall des Eintritts von Verschlechterungen ein Spielraum bleibt um gegen zu
steuern.
III. Erster Beigeordneter und Dezernent des Dez. II, Dr. Hans-Heiner Gotzen
Sowohl vom Kämmerer als auch vom Bürgermeister wurde bereits zu dem im Jahre
2015 für das Dezernat II außerordentlich prägenden Thema der Flüchtlinge Stellung
genommen. Im Jahr 2015 ist es gelungen, für die Flüchtlinge in ausreichendem
Maße Unterkünfte zu besorgen und die Gewährung des Lebensunterhaltes
sicherzustellen. Da Unterkünfte im Falle des Bedarfes innerhalb weniger Tage zur
Verfügung stehen müssen, in solch kurzfristigen Zeiträumen aber nicht beschafft
werden können, muss naturgemäß immer auch Wohnraum vorgehalten werden. Ob
dieser dann tatsächlich genutzt wird, entscheidet sich in der Gegenwart. Der Bedarf
muss aber anhand von Prognosen für die Zukunft festgelegt werden – leider gibt es
jedoch diesbezüglich bislang keine verlässlichen Daten, die eine bedarfsgerechte
Steuerung seriös ermöglichen. Damit verbleibt stets das Risiko, zu wenig oder zu viel
Wohnraum für Flüchtlinge vorzuhalten.
Auf die Thematik der auskömmlichen Finanzierung der Aufgaben im Zusammenhang
mit Flüchtlingen wurde bereits vom Kämmerer eingegangen. Dieses Thema schlägt
sich nicht nur bei Unterkunft und Lebensunterhalt, sondern auch bei den
notwendigen Integrationsleistungen für Flüchtlinge nieder. Für die im
Kindertagesstättenbereich und im Schulbereich zu betreuenden Flüchtlingskinder
müssen die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen geschaffen werden – dies
erfordert im Regelfall zusätzliche finanzielle Mittel. Nach Abschluss des
Asylverfahrens wechseln die Flüchtlinge in den Leistungsbezug SGB II. Hier wird
zukünftig mit erheblichen Steigerungsraten bei den kommunal zu tragenden Kosten
der Unterkunft zu rechnen sein. Dringend erforderlich ist der Ausgleich dieser
Belastung, der über die Kreisumlage den städtischen Haushalt der nächsten Jahre
mitbestimmen wird. Die genaue finanzielle Belastung ist abhängig von der Anzahl der
Flüchtlinge, die letztlich im Kreis Heinsberg verbleiben werden. Auch hier gibt es
keine verlässlichen Steuerungsgrößen.
Auch die ständige wachsende Zahl zu betreuender unbegleiteter minderjähriger
Flüchtlinge erfordert neben zusätzlichem Personal auch enorme finanzielle
Ressourcen. Zwar gibt es hier die feste Verabredung einer Kostenerstattung;
Erfahrungen wurden jedoch hierzu noch nicht gemacht. Es bleibt daher die Hoffnung,
dass die Kostenerstattung die tatsächliche Belastung abdecken wird.
Die landesseitig vorgenommene vorübergehende zusätzliche Erhöhung der KiBizPauschalen führt auch zu einer deutlichen Erhöhung der kommunalen Mittel. Die
Erhöhung der Pauschale wird insoweit zwar vom Land verkündet und beschlossen,
vom kommunalen Jugendhilfeträger jedoch hälftig mitfinanziert. Damit ist auch in
diesem Bereich ein Anwachsen der finanziellen Aufwendungen in den nächsten
Jahren die Folge.
Im schulischen Bereich zeichnen sich neben den Aufgaben der Integration von
Flüchtlingskindern deutlich die Aufgaben der Inklusion ab. Die Umstellung des
schulischen Förderungssystems für Kinder mit Förderbedarf erfordert sowohl vom
pädagogischen Personal als auch vom Schul- und Jugendhilfeträger zunehmende
Kraftanstrengungen. Die bereits bestehende Diskussion über den Erlass eines
Bundesteilhabegesetzes zeigt, dass auch hier zukünftig weitere Aufgaben auf die
kommunale Ebene zukommen werden, so dass eine deutliche Aufwandssteigerung
zu erwarten ist, die zwingend gegen zu finanzieren ist, damit sie kommunal
geschultert werden kann.
IV. Technischer Beigeordneter und Dezernent des Dez. III, Ansgar Lurweg
In Ergänzung zu den Ausführungen des Kämmerers ist aus Sicht des
Baudezernenten die kontinuierliche Begleitung, Überprüfung und Unterhaltung des
Anlagevermögens in Form von Gebäuden, Straßen, Grünflächen und allgemeinen
Erschließungsanlagen auch für die zukünftigen Entwicklungen zu gewährleisten. Wie
auch in den letzten Jahren besteht dank einer guten und vorausschauenden
Finanzplanung und der Bildung von entsprechenden Rückstellungen die Chance,
den guten Zustand der Anlagen zu erhalten bei gleichzeitiger Nutzung von
Spielräumen für neue Investitionen. Gleichwohl bleibt weiterhin die Aufgabe wichtig,
den vorhandenen Anlagenbestand und das damit verbundene Nutzungsspektrum
kritisch zu hinterfragen und ggfls. anzupassen.
Die Planungen in den folgenden Jahren, und auch im bereits abgelaufen Jahr 2015,
werden sich verstärkt an der Balance zwischen Klimaschutzanforderungen und dem
tatsächlichen Bau- und Planungsgeschehen orientieren müssen; Klimaschutzkonzept
und EEA-Prozess versus Braunkohlenplanung, die Entwicklung zukunftsweisender
Baugebiete, Gewerbegebiete und Umsiedlungsstandorte versus zunehmenden
Flächenverbrauch. Auf Landesebene werden durch die Vorgaben des neuen
Landentwicklungsplanes und durch den begonnenen Prozess zur Fortschreibung
des Regionalplanes im Regierungsbezirk Köln die Handlungsspielräume der
einzelnen Kommunen im Rahmen der kommunalen Planungshoheit weiter
eingeschränkt. Das birgt Risiken aber auch Chancen für die Stadt Erkelenz sich für
die Zukunft nachhaltig gut aufzustellen.
Die Stadt Erkelenz hat Ende 2015 statistisch den bisherigen Höchststand an
Einwohnern erreicht. Noch vorhandene Entwicklungspotenziale in der Innenstadt
und in den umliegenden Dörfern müssen auch für die Zukunft aktiviert werden um
der weiter steigenden Nachfrage im Wohnungsbaubereich auch unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten gerecht zu werden. Knapper Wohnungsmarkt und
knappe Baulandflächen sorgen für eine stetige Verteuerung der vorhandenen
Angebote. Auch wenn die Grundstücksentwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz
den Bereich des Wohnbaulandes mit der vom Rat vorgegebenen Preispolitik
erkennbar weiterhin beeinflussen kann, so ist doch vor allem im Bereich der
Innenstadtwohnungen (hier vor allem Eigentumswohnungen) eine deutliche
Preissteigerung zu beobachten. Hier gilt es auch im Zusammenhang mit den
geplanten Innenstadtprojekten am Amtsgericht Möglichkeiten zu schaffen,
preiswerten und öffentlich geförderten Wohnraum in der Innenstadt anzubieten.
Unabhängig von der Einzelhandelsentwicklung bietet auch der Wohnungsbau eine
große Chance für eine nachhaltige Entwicklung der Innenstadt.
Das die Stadt Erkelenz bei der Braunkohlenplanung nicht immer alleine auf weiter
Flur steht ist gut. Der interkommunale Planungsverband mit der Stadt
Mönchengladbach und den Gemeinden Jüchen und Titz ist ein richtiger Schritt, die
zu erwartenden Folgeprobleme im Bereich des Tagebaues Garzweiler II in einen
großräumigeren Kontext zu stellen um die Chancen aus der noch nicht ganz klaren
Entwicklungsperspektive im Bereich des Tagebaurandes für die Zukunft zu nutzen.
Der Masterplanungsprozess für den Tagebaurand steht in den Startlöchern. Er soll
nicht nur die Chancen der unmittelbaren Nachnutzung der Tagebaulandschaft
begleiten sondern auch die Tore für weitere Fördermittel im Zusammenhang mit der
Innovationsregion Rheinisches Revier öffnen. Die Chance, im Zusammenspiel mit
den beteiligten Kommunen hier endlich auch mal einen Schritt in eine europäische
Förderkulisse zu machen, ist gegeben. Im Zusammenhang mit der zurzeit auf
politischer Ebene geführten Diskussion um die Zukunft der Braunkohle sind die
Risiken nur schwer abschätzbar. Vertragliche Regelungen mit dem
Bergbautreibendem und der gemeinsame Auftritt des Planungsverbandes führen hier
zumindest zu einer mittelfristigen Sicherheit.
Fahrradfahren für mehr Klimaschutz, eine Maßnahme aus dem vom Rat
verabschiedeten Klimaschutzkonzept. Die Stadt Erkelenz ist seit mehr als 5 Jahren
Mitglied der AGFS und muss die Anstrengungen und Angebote für eine
umweltgerechte Mobilität weiter ausbauen, damit die Mitgliedschaft nicht beim
nächsten Audit endet. ERKA-Bus, Elektroautos und zahlreiche Maßnahmen für den
Radverkehr sind gute Beispiele, dass Erkelenzer Bürger auch an den Maßnahmen
direkt partizipieren können und so das allgemeine Bewusstsein für das Thema
Nachhaltigkeit in Erkelenz steigt. Bewusstseinsbildung – der in 2016 vorgesehene
Klimaschutzmanager für die Stadt Erkelenz wird dort seine Hauptaufgaben haben.
Der Verwaltungsvorstand der Stadt Erkelenz:
Peter Jansen Dr.Hans-Heiner Gotzen
Bürgermeister Erster Beigeordneter
Ansgar Lurweg
Techn.Beigeordneter
Norbert Schmitz
Kämmerer