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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
49019.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
31.08.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:31

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Rechnungsprüfungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 14/083/2016 nichtöffentlich/öffentlich 02.09.2016 Amt 14 Martin Jansen Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2015 gemäß § 101 i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW Beratungsfolge: Datum Gremium 14.09.2016 15.09.2016 21.09.2016 Rechnungsprüfungsausschuss Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Gemäß § 95 Absatz 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Nach § 96 Absatz 1 GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgendes Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wurde gemäß § 95 Absatz 3 GO NRW form- und fristgerecht am 29.03.2016 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister hat den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses formgerecht dem Rat am 27.04.2016 zur Feststellung zugeleitet. Nach § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NRW muss die Zuleitung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres 2015 erfolgen, also spätestens bis zum 31.03.2016. An dieser Stelle weist die Örtliche Rechnungsprüfung lediglich auf die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Frist hin. Gemäß Beschluss des Rates vom 27.04.2016 wurde der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 nach § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten der Örtlichen Rechnungsprüfung bedient (§ 101 Absatz 8 GO NRW). Sofern der Rat in seiner Sitzung am 21.09.2016 den Feststellungsbeschluss gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW fasst, wird die hierfür gesetzlich vorgegebene Frist 31.12.2016 für den Jahresabschluss 2015 eingehalten. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat folgende im § 101 GO NRW beschriebene Prüfungsaufgaben wahrgenommen, die für die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses maßgebend sind: 1. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. 2. Weiterhin war zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. 3. Es wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die Prüfung einbezogen. 4. Der Lagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und ob seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Er hat eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob - ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandungen versagt wird oder der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen. Aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit kommt die Örtliche Rechnungsprüfung zu dem Ergebnis, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt hat. Es kann daher ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Entwurf des Jahresabschlusses 2015 erteilt werden. Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, sich den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Absatz 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Damit wird deutlich gemacht, dass der Rechnungsprüfungsausschuss als gesetzlich zuständiges Prüfgremium die Verantwortung trägt für das Ergebnis der Prüfung und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Weiterhin wird festgestellt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 einen Jahresüberschuss von 79.462,36 € aufweist. Dieser soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Der Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt nach der Zuführung 10.553.281,77 €. Vorlage A 14/083/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2015, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt ist, wird anerkannt. Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW). Gleichzeitig wird nach § 101 GO NRW zusammengefasst, dass 1. der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt; 2. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind; 3. die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen; 4. der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln. 2) Der Jahresabschluss 2015 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt. 3) Der Jahresüberschuss von 79.462,36 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2015 Vorlage A 14/083/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Stadt Erkelenz Örtliche Rechnungsprüfung Prüfbericht und Bestätigungsvermerk der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 02.09.2016 zum Jahresabschluss 2015 der Stadt Erkelenz Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.09.2016 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz Inhaltsverzeichnis: 1 Vorbemerkungen ................................................................................................. 3 2 Prüfungsauftrag ................................................................................................... 4 3 Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................ 5 3.1 3.2 4 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Erkelenz ................................ 5 3.1.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf ............................................. 5 3.1.2 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung .................................... 6 3.1.3 Zusammenfassende Beurteilung .......................................................... 16 Unregelmäßigkeiten ..................................................................................... 18 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ........................................................ 19 4.1 Gegenstand der Prüfung .............................................................................. 19 4.2 Art und Umfang der Prüfung ........................................................................ 19 5 Feststellung und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung23 5.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ............................................ 23 5.2 Jahresabschluss .......................................................................................... 24 5.3 Lagebericht .................................................................................................. 25 5.4 Anhang ........................................................................................................ 26 5.5 Anlagenspiegel ............................................................................................ 26 5.6 Forderungsspiegel ....................................................................................... 26 5.7 Verbindlichkeitenspiegel .............................................................................. 26 5.8 Rückstellungsspiegel ................................................................................... 27 5.9 Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände .............................................................................. 27 6 Feststellungen und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft ........................................................................................... 27 6.1 Haushaltswirtschaftliche Organisation ......................................................... 27 6.2 Haushaltswirtschaftliche Grundsätze ........................................................... 28 6.3 Haushaltswirtschaftliche Lage...................................................................... 28 7 Gesamtaussage des Jahresabschlusses .......................................................... 29 7.1 Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses .......................... 29 7.2 Wesentliche sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ..................................... 34 7.3 Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva) ......................................................... 34 7.4 Kapitalstruktur/Finanzierung der Bilanz (Passiva)........................................ 34 8 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung ..... 35 9 Bestätigungsvermerk ......................................................................................... 37 10 Anlagen zum Prüfbericht ................................................................................... 38 Seite 2 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz Die Stadt Erkelenz hat 2015 ihren neunten Jahresabschluss nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) unter Anwendung des § 95 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie den Bestimmungen des sechsten Abschnittes der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NordrheinWestfalen (GemHVO NRW) aufgestellt. Mit dem Jahresabschluss 2015 wird das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres nachgewiesen. Gleichzeitig wird damit die Transparenz und Qualität der Rechenschaft erhöht. Dies sind die Grundlagen, um zu einer optimierten Steuerung und zu wirtschaftlicheren Entscheidungen zu gelangen bzw. perspektivisch dazu beizutragen, Diskussionen und Entscheidungen auf einen strategisch sinnvollen und nachhaltigen Ressourcenverbrauch auszurichten. Der Jahresabschluss im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) orientiert sich an den Vorschriften zum handelsrechtlichen Jahresabschluss für große Kapitalgesellschaften und an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung; er weicht in Einzelfällen nur insoweit davon ab, als die kommunalspezifischen Belange (Ziele und Aufgaben) dies erfordern. Er gibt Aufschluss über die am Abschlussstichtag bestehende Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt und informiert über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres. Hierzu haben auch der Anhang und der Lagebericht in geeigneter Form beizutragen. Gemäß § 37 Abs. 1 GemHVO NRW besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen (§ 37 Abs. 2 GemHVO NRW). Im Anhang sind entsprechend § 44 Abs. 1 GemHVO NRW zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. Die Erläuterungen sind so zu fassen, dass sachverständige Dritte die Sachverhalte beurteilen können. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen für die Stadt ergeben können. Auch die konkreten Sachverhalte i. S. d. § 44 Abs. 2 GemHVO NRW sind anzugeben und zu erläutern. Für die äußere Gestaltung des Anhangs, seinen Aufbau und Umfang bestehen keine besonderen Formvorgaben. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO NRW beizufügen (§ 44 Abs. 3 GemHVO NRW). Seite 3 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurde die Prüfsoftware „AuditSolutions für Kommunale Prüfung“ der Fa. Audicon eingesetzt. Um den besonderen kommunalen Ansprüchen bei der Prüfung doppischer Jahresabschlüsse gerecht zu werden, hat Audicon mit der VERPA (Vereinigung der Örtlichen Rechnungsprüfungen in Nordrhein-Westfalen e.V.) und Vertretern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner den VERPA-Prüferarbeitsplatz entwickelt. Gemeinsam mit der in der Wirtschaftsprüfung bewährten Software „AuditSolutions“ bildet der Prüferarbeitsplatz die Basis für die o.a. Software Lösung. Im Rahmen des Datenimportes einer Summen-Salden-Liste aus dem bei der Stadt Erkelenz eingesetzten Buchführungssystems INFOMA werden die Salden des Vorjahres 2014 und die Salden des zu prüfenden Haushaltsjahres 2015 in die Prüfsoftware übernommen. Die importierten Datensätze (Konten) werden den jeweiligen Bilanzpositionen zugeordnet. Die Stadt Erkelenz ist gemäß § 95 GO NRW verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 101 Abs.1 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Er bedient sich gemäß § 59 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW bei der Durchführung der Prüfung der Örtlichen Rechnungsprüfung. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurde von der Prüferin Frau Anita Schlathölter, dem Prüfer Herrn Martin Jansen und dem Prüfungsleiter Herrn Lothar Jansen durchgeführt. Gem. § 101 Abs. 2 GO NRW ist vor Abgabe des Prüfberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat, dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Prüfberichtes zu geben. Im Vorfeld der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wurden der Kämmerer und der Bürgermeister durch den Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung über den Inhalt des Prüfberichtes informiert. Über das Ergebnis der Prüfung informiert dieser Prüfbericht, der in Anlehnung an die vom Institut der Rechnungsprüfer festgelegten "Leitlinien zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen (IDR- Prüfungsleitlinie 260)“ erstellt wurde. Seite 4 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz ! " # Die Ergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von -2.660.000,00 € konnte in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 79.462,36 € (Jahresfehlbetrag des Vorjahres -418.248,95 €) abschließen. Dies bedeutet eine Verbesserung im Geschäftsverlauf um 2.739.462,36 €. Das Jahresergebnis stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: lfd. Nr. aus Ergebnisrechnung 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 19 20 21 29 Bezeichung Haushaltsansatz Ist-Ergebnis Differenz in +/- Steuern u.ä. Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen sonstige Tranfererträge öff. rechtl. Leistungsentgelte privatrechtl. Leistungsentgelte Kostenerstattungen u. Umlagen sonstige ordentliche Ertäge aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Summe der ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Tranferaufwendungen sonstige ordentliche Aufwendungen Summe ordentliche Aufwendungen Finanzerträge Zinsen u. sonstige Finanzaufw. Finanzergebnis Jahresergebnis 50.027.514,00 € 16.723.670,00 € 591.800,00 € 8.633.415,00 € 446.660,00 € 2.622.142,00 € 3.837.150,00 € 420.000,00 € 0,00 € 83.302.351,00 € -21.304.758,00 € -2.468.152,00 € -17.401.492,00 € -7.817.400,00 € -37.119.352,00 € -4.954.869,00 € -91.066.023,00 € 6.060.132,00 € -956.460,00 € 5.103.672,00 € -2.660.000,00 € 49.775.342,43 € 16.854.883,25 € 381.884,15 € 8.685.922,02 € 494.344,09 € 5.165.779,75 € 5.578.089,75 € 372.048,21 € 0,00 € 87.308.293,65 € -22.011.262,96 € -3.069.483,99 € -17.301.282,19 € -7.474.005,49 € -37.268.121,22 € -5.513.679,84 € -92.637.835,69 € 6.232.165,38 € -823.160,98 € 5.409.004,40 € 79.462,36 € -252.171,57 € 131.213,25 € -209.915,85 € 52.507,02 € 47.684,09 € 2.543.637,75 € 1.740.939,75 € -47.951,79 € 0,00 € 4.005.942,65 € -706.504,96 € -601.331,99 € 100.209,81 € 343.394,51 € -148.769,22 € -558.810,84 € -1.571.812,69 € 172.033,38 € 133.299,02 € 305.332,40 € 2.739.462,36 € Bei den ordentlichen Erträgen ergibt sich gegenüber der Planung eine Verbesserung um 4.006 T €. Im Einzelnen ergeben sich Ertragsverbesserungen von 131 T € bei den „Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“, von 53 T € bei den „öffentlichrechtlichen Leistungsentgelten“, von 48 T € bei den „privatrechtlichen Leistungsentgelten“, von 2.543 T € bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ und von 1.741 T € bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“. Dem gegenüber ergeben sich Mindererträge von 252 T € bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“, von 210 T € bei den „sonstigen Transfererträgen“ und von 48 T € bei den „aktivierten Eigenleistungen“. Betrachtet man das Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen, so ergeben sich hier beim Vergleich des Ergebnisses zum Planansatz insgesamt Mehraufwendungen in Höhe von 1.572 T €. Diese erhöhten Aufwendungen ergeben sich rechnerisch bei den „Personalaufwendungen“ in Höhe von 706 T €, den „VersorgungsaufSeite 5 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz wendungen“ von 601 T €, den „Transferaufwendungen“ von 149 T € und den „sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ von 559 T €. Dem gegenüber stehen Minderaufwendungen bei den „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ in Höhe von 100 T € und bei den „bilanziellen Abschreibungen“ von 343 T €. Beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich somit eine Verbesserung im Vergleich Planansatz und Ergebnis in Höhe von 2.434 T €. Unter Berücksichtigung der Mehrerträge bei den „Finanzerträgen“ von 172 T € und den Minderaufwendungen bei den „Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen“ von 133 T € ergibt sich die oben dargestellte Verbesserung im Geschäftsverlauf von 2.739 T €. In der Finanzrechnung ist gegenüber der Planung, unter Berücksichtigung der von 2014 nach 2015 vorgenommenen Auszahlungsermächtigungsübertragungen von 889.563,92 € (Einzahlungsermächtigungsübertragungen wurden in 2014 nicht vorgenommen), ein verbesserter Bestand an „eigenen Finanzmitteln“ von 4.358.877,80 € festzustellen. Verbesserungen beim „Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit“ um 4.032.822,26 € sowie beim „Saldo aus der Investitionstätigkeit“ um 3.534.811,38 € stehen Verschlechterungen beim „Saldo aus der Finanzierungstätigkeit“ um 3.208.755,84 € gegenüber. Der Bestand an liquiden Mittel zum 31.12.2015 beträgt insgesamt 7.840.642,11 €. $ % ! & Im Lagebericht 2015 des Kämmerers werden folgende Aussagen zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt getroffen: „Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft hat sich auch in 2015 fortgesetzt. Die Aussichten für 2016 und 2017 sind, wenn auch nicht mehr in dem Tempo, weiterhin auf Wachstum ausgerichtet. So werden nach den aktuellen Prognosen Wachstumsraten für das Bruttoinlandsprodukt von 1,5 % in 2016 und von 1,6 % in 2017 erwartet. Entscheidend für diese positiven Entwicklungen sind insbesondere niedrige Arbeitslosenzahlen, erhöhter Konsum infolge niedriger Sparzinsen, ein Bauboom infolge günstiger Bauzinsen, niedrige Ölpreise sowie die Unterbringung und Versorgung von hunderttausenden Flüchtlingen, die dazu führt, dass der Staat „viel Geld in die Hand nehmen muss“, um diese zu gewährleisten. Natürlich wirken sich diese Entwicklungen auch auf die kommunalen Haushalte aus. Bereits in der Betrachtung unserer letzten beiden Jahresabschlüsse konnte festgestellt werden, dass sich die Ausführung des jeweiligen Haushaltes erfreulicherweise gegenüber der Planung verbessert hatte. Während die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 mit einer „roten Null“ abgeschlossen werden konnten, weist der diesjährige Jahresabschluss sogar eine „kleine schwarze Null“ als Ergebnis aus. Die Ergebnisrechnung schließt also nach fünf negativen Jahresabschlüssen erstmalig wieder mit einem positiven Ergebnis ab! Sie weist einen Jahresüberschuss von 79.462,36 € aus, was gegenüber der Planung eine Verbesserung von 2.739.462,36 € bedeutet. Seite 6 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz Zurückzuführen ist diese Verbesserung gegenüber der Planung auf Mehrerträge von 4.005.942,65 € bei den ordentlichen Erträgen, Mehraufwendungen von 1.571.812,69 € bei den ordentlichen Aufwendungen sowie einem um 305.332,40 € verbessertem Finanzergebnis. Schaut man sich die Abweichungen bei den ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zum Gesamtertrags- bzw. Gesamtaufwandsvolumen im Detail an, so fällt relativ schnell auf, dass sich bei den Erträgen die Abweichungen lediglich in zwei Kontenklassen sowie bei den Aufwendungen lediglich in einer Kontenklasse ergeben. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass bei fünf Kontenklassen die Abweichungen zwischen dem Planwert und dem Ist-Ergebnis kleiner +/- 1 % sind („Steuern u.ä. Abgaben“; „Zuwendungen und allg. Umlagen“; „öffentlich-rechtliche Entgelte“; „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“; „Transferaufwendungen“). Sieht man sich nun die Ursachen bei den drei Kontenklassen an, die zu den größeren Abweichungen geführt haben, so sind die Gründe dafür relativ schnell gefunden. Die Mehrerträge von 2.543.638 € bei den Kostenerstattungen begründen sich insbesondere damit, dass das Land seine Abrechnungspraxis im Bereich der Kostenerstattungen für die Unterbringung von Flüchtlingen (Produkt 050303) im 3. Quartal 2015 nachträglich zum 01.01. 2015 geändert hat. Daraus ergaben sich beim Produkt 050303 (Leistungen nach dem AsylbLG) Mehrerstattungen von ca. 1,8 Mio. € gegenüber der Planung. Bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ sind Ertragsverbesserungen von 1.740.940 € festzustellen. Im Gegensatz zu den Kostenerstattungen ist dafür nicht eine Ertragsart ursächlich, sondern es verteilen sich diese Mehrerträge insbesondere auf vier verschiedene Ertragsarten (Erträge aus der Veräußerung von Umlaufvermögen + 626.729 €; Mehrerträge aus Säumniszuschlägen u.ä. + 365.750 €; Erträge bei Rückstellungsauflösungen + 441.056 €; Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge + 417.865 €). Die erhöhten Aufwendungen von 1.307.837 €, die im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen aufzubringen sind, ergeben sich aufgrund der im Februar 2016 übermittelten Berechnung der Rheinischen Versorgungskasse. Danach sind für Personal- und Versorgungsaufwendungen weitere enorme Beträge zurückzustellen. Diese Rückstellungen summieren sich in der Bilanz zum 31.12.2015 auf mittlerweile 40.098.131 € und sind gleichzusetzen mit knapp 10 % unserer Bilanzsumme. Als Begründung für diese abermalige enorme Erhöhung hat die Rheinische Versorgungskasse ausgeführt, dass die Kosten für die ambulante und stationäre Pflege nochmals deutlich gestiegen seien. Dies führe zu Erhöhungen von 4,6 % gegenüber den 2014er Berechnungen. Da die Änderungen vor allem die hohen Alter betreffen, sind die Auswirkungen auf die Beihilferückstellungen umso höher, je älter eine Person zum Bewertungsstichtag ist. Zusammenfassend kann an dieser Stelle positiv festgehalten werden, dass im vorliegenden Jahresabschluss nicht nur die Planansätze eingehalten worden sind, sondern zum Teil in der Art und Weise verbessert werden konnten, dass die bereits eingangs erwähnte „kleine schwarze Null“ von + 79.462,36 € als Ergebnis bilanziert werden kann. Erfreulicherweise erhöht sich dadurch unsere Ausgleichsrücklage (!) auf 10.553.281,77 €. Ein Wert, der die exorbitant gute Stellung unserer Bilanz innerhalb der kommunalen nordrhein-westfälischen Familie wieder einmal eindrucksvoll unterstreicht! Seite 7 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz Auch die Finanzrechnung kann in diesem Jahr wieder mit sehr erfreulichen Kennzahlen aufwarten. Der „Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ schließt mit einem Plus von 3.885.863,26 € ab, was abermals dazu führte, dass ein signifikanter Betrag von ca. 2,910 Mio. € getilgt werden konnte. Darüber hinaus konnten u.a. dadurch die liquiden Mittel von 6.369.771,11 € auf 7.840.642,11 € zum 31.12.2015 erhöht werden. Die in 2015 vorgenommen Investitionsauszahlungen von 3,894 Mio.€ konnten ausnahmslos durch Mittel von Dritten finanziert werden. Demzufolge brauchten in 2015 auch keine Kredite für Investitionen aufgenommen werden! Bilanziell wirkt sich dieser insgesamt erfreuliche Jahresverlauf in der Ergebnis- und Finanzrechnung dahingehend aus, dass sich die Bilanzsumme leicht auf 408.617.458,14 € (- 0,31%) verringert hat, das Eigenkapital unverändert erhalten werden konnte (+0,03 %), die „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen“ um beeindruckende 2,91 Mio. € auf 17,33 Mio. € reduziert wurden und sich die liquiden Mittel um 1.470.871 € erhöht haben (Siehe hierzu auch die Erläuterungen im Anhang unter B., II., Aktivaseite, Nr. 3). Der Bestand an Liquiditätskrediten betrug demzufolge zum Jahresultimo weiterhin 0,00 €. Bereits im letzten Jahr wurde an dieser Stelle auf die maßgeblichen Einflüsse für die künftige Entwicklung unserer Jahresabschlüsse hingewiesen. Die Richtigkeit dieser Einschätzungen wurde mit dem vorliegenden Jahresabschluss eindrucksvoll untermauert! Für die Ergebnisrechnung künftiger Jahre gilt weiterhin, dass es von der Ertragsseite her weiter elementar sein wird, eine konstante Netto-Steuerquote zu erzielen als auch verlässliche und konstante Zuwendungen zu verzeichnen. Hier werden Punktlandungen bei diesen Ertragsgruppen, wie in 2015, zu konstanten Jahresergebnissen künftiger Jahre wesentlich beitragen. Solange die Steuereinnahmen auch mittelfristig weiter in Rekordhöhe sprudeln, dürfte von dieser Seite keine Gefahr für unseren Haushalt drohen. Mittelfristig dürfte daher von der Ertragsseite her weiterhin für unseren Haushalt die Gestaltung der Reform der BundLänder-Finanzbeziehungen (Abschaffung/Änderung des Solidaritätszuschlags; Umgestaltung des vertikalen und horizontalen Finanzausgleichs) als auch die konkrete Umsetzung der Schuldenbremse in NRW prägend werden. Die Aufwandsseite dagegen wird auch in den künftigen Jahren maßgeblich durch die Transferaufwendungen und die Personal- und Versorgungsaufwendungen bestimmt werden. Bei den Transferaufwendungen sind insbesondere drei verschiedene Arten von Fremdeinflüssen zu nennen, die die künftigen Haushalte beeinflussen werden: 1. Die mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern verbundenen Aufwendungen werden auch 2016 das Jahresergebnis unseres Haushaltes maßgeblich beeinflussen. Hier ist zunächst einmal positiv festzustellen, dass das Land die Grundlagen für seine Zuweisungen in diesem Bereich in 2015 kommunalfreundlich umgestellt hat. Soweit dies auch gesetzlich, wie versprochen, umgesetzt wird, kann dadurch in 2016 mit ca. 4,9 Mio. € an Kostenerstattungen gerechnet werden. Die in 2016 zu beantwortende Frage wird auf der anderen Seite sein, ob diese Summe zur Finanzierung der damit verbunden Aufwendungen für die Unterbringung und Versorgung der zugewiesenen Flüchtlinge ausreichend sein wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die daraus resultierende Belastung des 2016er Haushaltes entscheidend davon abhängen, ob das Land seine für das 3. Quartal 2016 versprochene Nachfinanzierung dieser Aufwendungen gesetzlich auch Seite 8 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz umsetzt. Spätestens ab 2017 wird natürlich die Beantwortung der Frage, ob es gelingt, europaweit die Flüchtlingszuwanderung in den Griff zu bekommen, elementar werden. Fest steht, eine kontinuierliche Fortsetzung des Flüchtlingszustroms wie in 2015 und bisher in 2016, wird auf Dauer von den Kommunen nicht zu bewältigen sein! Hier sind europaweite Vereinbarungen auf politischer Ebene dringend notwendig. Auf der anderen Seite könnten natürlich geringere Zuwendungen aufgrund geringerer Flüchtlingszahlen dazu führen, dass bereits jetzt eingegangene notwendige Verpflichtungen die zukünftigen Haushalte temporär belasten. Hier gilt es, die Entwicklung kontinuierlich zu beobachten. 2. Auch die Aufwendungen im Produktbereich 06 – Kinder- Jugend- und Familienhilfe – bleiben weiterhin ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor für unsere zukünftigen Haushalte. Hier sind einerseits die zwingend notwendigen Personalaufwendungen, die mit der Betreuung der Kinder und Jugendlichen in allen Altersstufen zusammenhängen als auch andererseits die Transferaufwendungen, die insbesondere mit ambulanten Hilfen, der Vollzeitpflege und den stationären Unterbringen von Jugendlichen einhergehen, als Kostenfaktoren zu nennen. Es bleibt weiterhin zu hoffen, dass Bund und Land sich ihrer Verantwortung in diesem Bereich bewusst sind und die Kommunen finanziell ausreichend unterstützen. 3. Schließlich zählt auch die jährlich zu zahlende Kreisumlage zum Transferaufwand. Schloss das 2014er-Jahresergebnis mit einem Ergebnis von 19,99 Mio. € (=21,95 % aller ordentlichen Aufwendungen) bei der Kreisumlage ab, so sieht das 2015er-Ergebnis bereits 20,92 Mio. € (= 22,59 % aller ordentlichen Aufwendungen) an Kreisumlagezahlungen vor. Ein Ende der Fahnenstange ist hier leider nicht erkennbar. Im Gegenteil, solange eine Deckelung der Kreisumlagezahlung willkürlich nach dem Rasenmäherprinzip und nicht durch strukturelle Aufwandsreduzierungen erfolgt, ist eine mittelfristige Erhöhung auf 25 % unserer ordentlichen Aufwendungen nicht utopisch. Die Frage, die es dabei zu beantworten gilt: Wie soll dies nicht nur in unserem Haushalt, sondern insbesondere kreisweit in den jeweiligen Haushalten finanziert werden? Hier gilt es weiterhin mit aller Macht gegenzusteuern und insbesondere die Kreispolitik und den Landrat zu einer fortlaufenden Aufgabenkritik und damit einhergehend, einer strikten Spardisziplin anzuhalten. 4. Wieder einmal hat sich in 2015 die teilweise Unkalkulierbarkeit der jährlichen Pensions- und Beihilfeaufwendungen gezeigt. Diese Unkalkulierbarkeit hat dazu geführt, dass im Rahmen des Jahresergebnisses Mehraufwendungen von 1,307 Mio. € verkraftet werden mussten. Die dafür von der Rheinischen Versorgungskasse abgegebene Begründung, dass die Kosten für die ambulante und stationäre Pflege nochmals deutlich gestiegen seien, ist so aussagekräftig wie nichtssagend! Um solche negativen Überraschungen am Jahresende zu vermeiden, könnte künftig unabhängig von den vorliegenden Berechnungen der Rheinischen Versorgungskasse jeweils ein Aufwandspuffer bereits bei der Haushaltsplanung in den Pensions- und Beihilfeaufwendungen vorgesehen werden. Fraglich ist jedoch, ob ein derartiger Planungspuffer bei allen Beteiligten auf ein ungeteiltes Verständnis stoßen würde! Seite 9 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz Der aktuelle Jahresabschluss hat jedoch auch wieder einmal gezeigt, dass die Stadt Erkelenz weiterhin auf einem guten Weg ist. Eine Ausgleichsrücklage, die in drei aufeinander folgenden Jahren sich um weniger als eine Million Euro verringert hat und noch knapp 72 % ihres ursprünglichen Bestandes ausweist, ist ein Faustpfand, das uns zumindest mittelfristig enorm in kommenden Ergebnisrechnungen weiterhelfen kann. Hier gilt es Wege zur Erhaltung eines Sockelbestandes in der Ausgleichsrücklage zwischen Politik und Verwaltung kontinuierlich auszuloten. Aber auch die sukzessive Reduzierung des Schuldenstandes bei den Investitionskrediten, auf nunmehr 17,33 Mio. €, geht weiterhin in die richtige Richtung. Ein nächster Schritt sollte hier sein, den Schuldenabbau in Richtung der 10-Millionengrenze voranzubringen. Dabei sollte man jedoch nicht die sinnvollen Investitionen aus dem Blick verlieren, die die Lebensqualität sichern bzw. verbessern und daneben den bilanziellen Substanzerhalt im Anlagevermögen sichern. Aber hier gilt, dass das eine Ziel nicht zwingend die Verfolgung des anderen Zieles ausschließt! Der abermalige fehlende Ausweis von Liquiditätskrediten als auch die nicht mehr als notwendige Abgabenbelastung der Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger sollten vor den genannten Eckdaten weiterhin mittelfristig umsetzbar sein. Dies sollte umso mehr gelingen, wenn sich Politik und Verwaltung weiterhin auf die Kernkompetenzen einer Kommune konzentrieren und sich der Nachhaltigkeit ihres Handelns stets bewusst sind. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass, wie im letzten Jahr auch, weiterhin Risiken für kommende Haushalte und Jahresabschlüsse bestehen, aber dass die Chancen weiterhin größer sind, diese auch künftig im Sinne aller Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger zu bewältigen. Der vom Kämmerer verfasste Lagebericht wurde, wie erstmals im Jahresabschluss 2014 praktiziert, wiederum durch Aussagen zu den Chancen und Risiken für die Stadt Erkelenz aus Sicht der mitverantwortlichen Mitglieder des Verwaltungsvorstandes ergänzt. „Ergänzung des Lageberichtes durch den weiteren Verwaltungsvorstand: I. Allgemeine Erläuterungen Der Lagebericht zur Jahresrechnung soll nicht nur einen reinen Bericht zu den Finanzdaten enthalten, sondern vielmehr auch einen Gesamtüberblick über die wesentlichen Entwicklungen im Berichtsjahr geben. Dabei soll ein Überblick „zur Gesamtunternehmenslage“ als auch eine Einschätzung der bedeutenden Vorgänge, die sich seit der Planung ereignet haben, gegeben werden. Ebenfalls sollen Aussagen zu den zukünftigen Chancen und Risiken der Kommune getroffen werden. Nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und den in der Stadt festgesetzten Zuständigkeiten ergeben sich für den Verwaltungsvorstand klare Verantwortungsbereiche, die sich logischer Weise dann auch im Lagebericht widerspiegeln sollten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kommune – also auch die Stadt Erkelenz – gegenüber der Bürgerschaft sowie im staatlichen föderalen Konstrukt mit den zugewiesenen Pflichtaufgaben einen Gesamtauftrag zu erfüllen Seite 10 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz hat. Hieraus ergibt sich, dass trotz der getrennten Zuständigkeit immer die Gesamtsituation zu sehen ist und nicht einzelne, gerade gesellschaftspolitisch willkommene Themen so forciert werden, dass die Erfüllung des Gesamtauftrages oder die Gesamtfinanzen hierdurch mit starken negativen Auswirkungen gefährdet werden. Der Kämmerer hat in seinem Teil des Lageberichts für die Stadt Erkelenz einen guten Überblick über die tatsächlichen Verhältnisse, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage gegeben. Zur Vermeidung von Redundanzen und unnötiger nur seitenfüllender Texterstellung wird sich der ergänzende Teil des Lageberichts, der vom Bürgermeister sowie den Dezernenten zu verfassen ist, daher nur auf ergänzende bedeutende Themenfelder beziehen. II. Bürgermeister und Dezernent des Dez.I, Peter Jansen II. 1. Allgemein Die Zuständigkeit erstreckt sich entsprechend der Funktion auf besonders bedeutende Gesamthemen der Verwaltung und aus dem politischen Raum sowie bedeutende Entwicklungen aus den dem Dezernat zugeordneten Bereichen. Nachstehend wird kurz auf bedeutsame Einzelbereiche eingegangen. II.2. Allgemeine Politik und Finanzen Das aktuell durch den StGB NW bekannt gegebene Ergebnis der Haushaltsabfrage bei allen NRW-Kommunen zeigt, dass der seit Jahren erkennbare Trend einer grundsätzlichen Unterfinanzierung der Kommunen bei gleichzeitiger Aufbürdung weiterer Aufgaben bzw. höherer Standards, insbesondere im Bereich der sozialen Leistungen, sich fortsetzt. Grafik – Auszug aus Haushaltsabfrage StGB NW Stand 31.3.2016 Seite 11 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz Mit jetzt seit Jahren stabilen positiven Jahresergebnissen bei den Abschlüssen und in 2015 sogar einem strukturell ausgeglichenem Haushalt gehört Erkelenz zu den wenigen – ca. 15 % - aus Haushaltssicht guten Kommunen, die sich im gesetzlich gewollten „Normalzustand“ befinden. Dies ist insbesondere Ergebnis der konservativen und nachhaltigen Haushaltspolitik, eines guten Finanzmanagements sowie der Organisations- und Personalmanagementmaßnahmen der letzten Jahre in Erkelenz. Dennoch zeigt die „kleine schwarze Null“ auch auf, dass weitere Belastungen durch Aufgabenausweitungen ohne Gegenfinanzierung oder auch eine Konjunkturabschwächung mit evtl. Reduzierungen der Steuereinnahmen sofort wieder Negativergebnisse bedeuten können. Daher bleibt es auch kommunale Forderung an das Land, eine verlässliche Neugestaltung des Gemeindefinanzierungssystems anzugehen. Positiv zu werten ist, dass – auch durch Druck aus dem Kommunalen Raum – Bund und Land endlich mehr ihre Verantwortung bei der Thematik Asyl- und Flüchtlingskosten bei den Kommunen sehen und endlich nachsteuern. Es bleibt zu hoffen, dass aus den Zusagen des Landes NRW zur Nachjustierung im Herbst an den tatsächlichen Bedarf bei den Kommunen auch tatsächlich Zahlungen entstehen. Risiko: Die verfassungsrechtlich für das Land NRW vorgeschriebene Einhaltung der Schuldengrenze bringt für die Verteilmasse im Landeshaushalt noch mehr Finanzenge, wenn nicht endlich – wie in anderen Bundesländern bereits geschehen – eine tatsächliche Konsolidierung der Ausgaben des Landes gelingt. Dies gilt gleichermaßen auch für die Kreisumlage. Die Steuereinnahmen, die letztendlich auch die Verteilmasse für das GFG bedeuten, bewegen sich überall auf hohem Niveau. Die Rücklagen in Erkelenz schaffen hier lokal sicher einen Puffer für evtl. Verschlechterungen. Es ist nicht zu erkennen, inwieweit hier seitens des Landes Vorsorge getroffen wurde. Ebenso ist noch kein umfassendes Konzept von Bund und Land zu erkennen, wie eine Kompensation der erwarteten „flüchtlingsbedingten“ Mehrausgaben (Wohnungsbau, Hartz-IV-Kosten der Unterkunft, Integration etc.) erfolgen soll. Chance: Hier bleibe ich bei der letztjährigen Aussage: Die Chance ist darin zu sehen, dass es dem Land endlich gelingt, die Fortsetzung der derzeitig positiven Steuereinnahmeentwicklung unterstellend, einen gerechteren Verteilungsschlüssel für die jährlichen GFG-Mittel zu finden. Dabei muss endlich „gerechter“ in der Art und Weise im GFG definiert werden, dass die positive und nachhaltige Haushaltswirtschaft von Kommunen positiv belohnt wird und nicht, wie bisher, mit einzelnen Parametern im GFG Klientelpolitik betrieben wird. II.3. Personalkosten Die Personalkosten sind in Bewegung gekommen. Insbesondere bei den Rückstellungen für Pensionslasten, aber evtl. auch bei der Zusatzversorgung für Tarifbeschäftigte, zeigt sich, dass das System an Grenzen stößt. Ursachen hierfür ist sicherlich die demografische Entwicklung mit immer mehr (glücklicherweise) älteren Menschen, was sich in den versicherungsmathematischen Berechnungstafel für Seite 12 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz Pensions- und Rentenleistungen widerspiegelt, sowie auch die Auswirkung der Niedrigzinsphase, die eine Finanzierung der Kapitaldeckung für die Versorgungsleistungen sehr schwierig macht. Auch führten zusätzliche Aufgaben (Stichworte: Flüchtlingsverwaltung, Jugendhilfeund Kindertagesstätten, neue rechtliche Vorgaben z.B. Baubewilligung) weiter zu einer Personalmehrung. Chancen: Die eingeleiteten Personalmanagementmaßnahmen der letzten Jahre haben dazu geführt, dass in diesem Bereich im Vergleich zu anderen Kommunen die Zusatzlasten besser verkraftet werden konnten. Hieran gilt es weiter zu arbeiten. Ebenso wurden Prozessüberprüfungsverfahren mit dem Ziel eingeleitet, evtl. Ressourcen noch zu heben. Risiken: Es bleibt ein Trend zu immer mehr Verwaltungsaufwand und Überprüfungs- sowie Berichtsaufwand, insbesondere durch immer speziellere rechtliche Vorgaben erkennbar. Dies führt letztendlich dazu, dass hierfür immer mehr Personal eingesetzt werden muss, welches in Zeiten des auch bei den Kommunen erkennbaren beginnenden Fachkräftemangels besser für die Erledigung der „Serviceaufgaben direkt für die Bürger“ verwendbar wäre. Hierauf hat die Verwaltungsleitung nur bedingt Einfluss. II.4. Auswirkungen des Tagebaus – anstehende Leitentscheidung Die Energiepolitik im Lande wirkt sich natürlich auf den Tagebau hier im Stadtgebiet aus. Das Jahr 2015 hat gezeigt, dass nichts sicher ist und alles durch die „große Politik“ jederzeit verändert werden kann. Mit der Vereinbarung zu Garantien für die Umsiedler aber auch zur Kompensation von Auswirkungen auf die ganze Stadt zwischen RWE Power und der Stadt Erkelenz konnten glücklicherweise die lokal regelbaren Dinge tatsächlich einigermaßen einer Planungssicherheit zugeführt werden. Diese Regelung wurde in der Genehmigung des Landes (Braunkohleplan) sogar zu einem wesentlichen Bestandteil gemacht. Insofern kann damit im Falle eines Falles (Ausfall RWE) sogar an das Land herangetreten werden. Damit ist zumindest für den jetzt tatsächlich beginnenden neuen Umsiedlungsabschnitt eine relative Sicherheit erreicht worden. Auch das Verfahren zur Leitentscheidung hat sich positiv entwickelt und Erkelenzer Belange konnten gut eingebracht werden. Inwieweit sich daraus konkrete haushaltsrelevante Chancen und Risiken ergeben, kann erst später eingeschätzt werden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die durch die Stadt steuerbaren Bereiche gut entwickelt und positiv zu bewerten sind. Die Risiken aus der politischen Entwicklung in verschiedenen Bereichen sind auf kommunaler Ebene zwar erkennbar, aber es kann kaum darauf Einfluss genommen werden. Eine Vorsorge kann daher nur mit solider Haushaltsplanung und –ausführung erfolgen, damit für den Fall des Eintritts von Verschlechterungen ein Spielraum bleibt um gegen zu steuern. Seite 13 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz III. Erster Beigeordneter und Dezernent des Dez. II, Dr. Hans-Heiner Gotzen Sowohl vom Kämmerer als auch vom Bürgermeister wurde bereits zu dem im Jahre 2015 für das Dezernat II außerordentlich prägenden Thema der Flüchtlinge Stellung genommen. Im Jahr 2015 ist es gelungen, für die Flüchtlinge in ausreichendem Maße Unterkünfte zu besorgen und die Gewährung des Lebensunterhaltes sicherzustellen. Da Unterkünfte im Falle des Bedarfes innerhalb weniger Tage zur Verfügung stehen müssen, in solch kurzfristigen Zeiträumen aber nicht beschafft werden können, muss naturgemäß immer auch Wohnraum vorgehalten werden. Ob dieser dann tatsächlich genutzt wird, entscheidet sich in der Gegenwart. Der Bedarf muss aber anhand von Prognosen für die Zukunft festgelegt werden – leider gibt es jedoch diesbezüglich bislang keine verlässlichen Daten, die eine bedarfsgerechte Steuerung seriös ermöglichen. Damit verbleibt stets das Risiko, zu wenig oder zu viel Wohnraum für Flüchtlinge vorzuhalten. Auf die Thematik der auskömmlichen Finanzierung der Aufgaben im Zusammenhang mit Flüchtlingen wurde bereits vom Kämmerer eingegangen. Dieses Thema schlägt sich nicht nur bei Unterkunft und Lebensunterhalt, sondern auch bei den notwendigen Integrationsleistungen für Flüchtlinge nieder. Für die im Kindertagesstättenbereich und im Schulbereich zu betreuenden Flüchtlingskinder müssen die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen geschaffen werden – dies erfordert im Regelfall zusätzliche finanzielle Mittel. Nach Abschluss des Asylverfahrens wechseln die Flüchtlinge in den Leistungsbezug SGB II. Hier wird zukünftig mit erheblichen Steigerungsraten bei den kommunal zu tragenden Kosten der Unterkunft zu rechnen sein. Dringend erforderlich ist der Ausgleich dieser Belastung, der über die Kreisumlage den städtischen Haushalt der nächsten Jahre mitbestimmen wird. Die genaue finanzielle Belastung ist abhängig von der Anzahl der Flüchtlinge, die letztlich im Kreis Heinsberg verbleiben werden. Auch hier gibt es keine verlässlichen Steuerungsgrößen. Auch die ständige wachsende Zahl zu betreuender unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge erfordert neben zusätzlichem Personal auch enorme finanzielle Ressourcen. Zwar gibt es hier die feste Verabredung einer Kostenerstattung; Erfahrungen wurden jedoch hierzu noch nicht gemacht. Es bleibt daher die Hoffnung, dass die Kostenerstattung die tatsächliche Belastung abdecken wird. Die landesseitig vorgenommene vorübergehende zusätzliche Erhöhung der KiBizPauschalen führt auch zu einer deutlichen Erhöhung der kommunalen Mittel. Die Erhöhung der Pauschale wird insoweit zwar vom Land verkündet und beschlossen, vom kommunalen Jugendhilfeträger jedoch hälftig mitfinanziert. Damit ist auch in diesem Bereich ein Anwachsen der finanziellen Aufwendungen in den nächsten Jahren die Folge. Im schulischen Bereich zeichnen sich neben den Aufgaben der Integration von Flüchtlingskindern deutlich die Aufgaben der Inklusion ab. Die Umstellung des schulischen Förderungssystems für Kinder mit Förderbedarf erfordert sowohl vom pädagogischen Personal als auch vom Schul- und Jugendhilfeträger zunehmende Kraftanstrengungen. Die bereits bestehende Diskussion über den Erlass eines Bundesteilhabegesetzes zeigt, dass auch hier zukünftig weitere Aufgaben auf die kommunale Ebene zukommen werden, so dass eine deutliche Aufwandssteigerung Seite 14 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz zu erwarten ist, die zwingend gegen zu finanzieren ist, damit sie kommunal geschultert werden kann. IV. Technischer Beigeordneter und Dezernent des Dez. III, Ansgar Lurweg In Ergänzung zu den Ausführungen des Kämmerers ist aus Sicht des Baudezernenten die kontinuierliche Begleitung, Überprüfung und Unterhaltung des Anlagevermögens in Form von Gebäuden, Straßen, Grünflächen und allgemeinen Erschließungsanlagen auch für die zukünftigen Entwicklungen zu gewährleisten. Wie auch in den letzten Jahren besteht dank einer guten und vorausschauenden Finanzplanung und der Bildung von entsprechenden Rückstellungen die Chance, den guten Zustand der Anlagen zu erhalten bei gleichzeitiger Nutzung von Spielräumen für neue Investitionen. Gleichwohl bleibt weiterhin die Aufgabe wichtig, den vorhandenen Anlagenbestand und das damit verbundene Nutzungsspektrum kritisch zu hinterfragen und ggfls. anzupassen. Die Planungen in den folgenden Jahren, und auch im bereits abgelaufen Jahr 2015, werden sich verstärkt an der Balance zwischen Klimaschutzanforderungen und dem tatsächlichen Bau- und Planungsgeschehen orientieren müssen; Klimaschutzkonzept und EEA-Prozess versus Braunkohlenplanung, die Entwicklung zukunftsweisender Baugebiete, Gewerbegebiete und Umsiedlungsstandorte versus zunehmenden Flächenverbrauch. Auf Landesebene werden durch die Vorgaben des neuen Landentwicklungsplanes und durch den begonnenen Prozess zur Fortschreibung des Regionalplanes im Regierungsbezirk Köln die Handlungsspielräume der einzelnen Kommunen im Rahmen der kommunalen Planungshoheit weiter eingeschränkt. Das birgt Risiken aber auch Chancen für die Stadt Erkelenz sich für die Zukunft nachhaltig gut aufzustellen. Die Stadt Erkelenz hat Ende 2015 statistisch den bisherigen Höchststand an Einwohnern erreicht. Noch vorhandene Entwicklungspotenziale in der Innenstadt und in den umliegenden Dörfern müssen auch für die Zukunft aktiviert werden um der weiter steigenden Nachfrage im Wohnungsbaubereich auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gerecht zu werden. Knapper Wohnungsmarkt und knappe Baulandflächen sorgen für eine stetige Verteuerung der vorhandenen Angebote. Auch wenn die Grundstücksentwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz den Bereich des Wohnbaulandes mit der vom Rat vorgegebenen Preispolitik erkennbar weiterhin beeinflussen kann, so ist doch vor allem im Bereich der Innenstadtwohnungen (hier vor allem Eigentumswohnungen) eine deutliche Preissteigerung zu beobachten. Hier gilt es auch im Zusammenhang mit den geplanten Innenstadtprojekten am Amtsgericht Möglichkeiten zu schaffen, preiswerten und öffentlich geförderten Wohnraum in der Innenstadt anzubieten. Unabhängig von der Einzelhandelsentwicklung bietet auch der Wohnungsbau eine große Chance für eine nachhaltige Entwicklung der Innenstadt. Das die Stadt Erkelenz bei der Braunkohlenplanung nicht immer alleine auf weiter Flur steht ist gut. Der interkommunale Planungsverband mit der Stadt Mönchengladbach und den Gemeinden Jüchen und Titz ist ein richtiger Schritt, die zu erwartenden Folgeprobleme im Bereich des Tagebaues Garzweiler II in einen großräumigeren Kontext zu stellen um die Chancen aus der noch nicht ganz klaren Entwicklungsperspektive im Bereich des Tagebaurandes für die Zukunft zu nutzen. Seite 15 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz Der Masterplanungsprozess für den Tagebaurand steht in den Startlöchern. Er soll nicht nur die Chancen der unmittelbaren Nachnutzung der Tagebaulandschaft begleiten sondern auch die Tore für weitere Fördermittel im Zusammenhang mit der Innovationsregion Rheinisches Revier öffnen. Die Chance, im Zusammenspiel mit den beteiligten Kommunen hier endlich auch mal einen Schritt in eine europäische Förderkulisse zu machen, ist gegeben. Im Zusammenhang mit der zurzeit auf politischer Ebene geführten Diskussion um die Zukunft der Braunkohle sind die Risiken nur schwer abschätzbar. Vertragliche Regelungen mit dem Bergbautreibendem und der gemeinsame Auftritt des Planungsverbandes führen hier zumindest zu einer mittelfristigen Sicherheit. Fahrradfahren für mehr Klimaschutz, eine Maßnahme aus dem vom Rat verabschiedeten Klimaschutzkonzept. Die Stadt Erkelenz ist seit mehr als 5 Jahren Mitglied der AGFS und muss die Anstrengungen und Angebote für eine umweltgerechte Mobilität weiter ausbauen, damit die Mitgliedschaft nicht beim nächsten Audit endet. ERKA-Bus, Elektroautos und zahlreiche Maßnahmen für den Radverkehr sind gute Beispiele, dass Erkelenzer Bürger auch an den Maßnahmen direkt partizipieren können und so das allgemeine Bewusstsein für das Thema Nachhaltigkeit in Erkelenz steigt. Bewusstseinsbildung – der in 2016 vorgesehene Klimaschutzmanager für die Stadt Erkelenz wird dort seine Hauptaufgaben haben.“ Die Örtliche Rechnungsprüfung begrüßt die Tatsache, dass im Lagebericht weiterhin die Chancen und Risiken für die Stadt Erkelenz dargestellt werden. Um die daraus resultierenden finanziellen Belastungen in zukünftigen Haushalten seriös planen zu können sollten diese Risiken, falls möglich, bewertet werden. Als positive Reaktion aus diesem Risikobewusstsein stellt die Örtliche Rechnungsprüfung fest, dass die Stadt Erkelenz im Jahr 2016 zur Erschließung des Umsiedlungsstandortes für die Orte Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath wie in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 01.03.2016 dargestellt, städtebauliche Verträge mit dem Bergbautreibenden RWE-Power abgeschlossen hat, die das Kostenrisiko der Erschließung zunächst beim Bergbautreibenden belassen. ' ( Der Landrat des Kreises Heinsberg teilt mit Schreiben vom 14.01.2015 mit, dass gem. § 75 Abs. 2 GO NRW der Haushalt für das Haushaltsjahr 2015 in Planung und Rechnung ausgeglichen sein muss. Er ist dann ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Der Jahresabschluss 2015 hat ergeben, dass der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe der Aufwendungen um 79.462,36 € übersteigt. Gemäß § 3 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes konnten die Jahresüberschüsse der Jahre 2007 – 2009 in Höhe von 7.822.725,81 durch Ratsbeschluss vom 18.12.2013 der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Der aktuelle Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2015 10.473.819,41 €. Nach erfolgtem Ratsbeschluss wird der Jahresüberschuss 2015 in Höhe von 79.462,36 € die Seite 16 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz Ausgleichsrücklage auf 10.553.281,77 € erhöhen. Dieser Bestand der Ausgleichsrücklage kann voraussichtlich die Genehmigungspflicht der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz durch die Aufsichtsbehörde Kreis Heinsberg im Zeitraum der mittelfristigen Ergebnisplanung verhindern. In Jahr 2015 wurde erneut von der Neuregelung des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW Gebrauch gemacht. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW sieht vor, das Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nicht mehr ergebniswirksam darzustellen sind, sondern unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden können. Die einzelnen Aufwendungen und Erträge der betroffenen Finanzvorfälle sind, wie es § 43 Abs. 3 GemHVO NRW fordert, im Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Die Gesamtsumme der betroffenen Finanzvorfälle beträgt im Jahr 2015 jedoch lediglich 17.556,42 € (Vorjahr 870.683,53 €). Der Bestand der allgemeinen Rücklage verringert sich dadurch auf 189.389.021,16 €. In der nachfolgenden Tabelle sind die prognostizierten Ergebnisse der Jahre 2013 bis 2015, die tatsächlichen Ergebnisse der Jahre 2013 bis 2015 sowie die Ergebnisplanungen der Jahre bis 2019 auf Basis des Haushaltsplanes 2016 dargestellt. Prognose und Entwicklung der Jahresergebnisse: ordentliche Erträge Planung 2013 Ergebnis 2013 Planung 2014 Ergebnis 2014 Planung 2015 Ergebnis 2015 Planung 2016 * Planung 2017 Planung 2018 Planung 2019 * 83.398.464,00 € 83.125.363,24 € 83.556.114,00 € 84.785.317,94 € 83.302.351,00 € 87.308.293,65 € 90.107.665,00 € 90.686.539,00 € 92.413.592,00 € 94.225.279,00 € ordentliche Aufwendungen -89.249.421,00 € -89.145.829,40 € -90.625.627,00 € -89.895.674,46 € -91.066.023,00 € -92.637.835,69 € -98.481.200,00 € -97.429.540,00 € -98.382.663,00 € -99.521.195,00 € Finanzerträge 5.517.005,00 € 6.452.091,33 € 6.064.405,00 € 5.679.751,85 € 6.060.132,00 € 6.232.165,38 € 5.965.935,00 € 5.995.740,00 € 6.023.932,00 € 5.945.069,00 € Zinsen u. so. Aufwendungen -1.398.048,00 € -1.012.404,54 € -1.174.892,00 € -987.644,28 € -956.460,00 € -823.160,98 € -882.400,00 € -818.439,00 € -755.461,00 € -691.453,00 € ! Jahresergebnis -1.732.000,00 € -580.779,37 € -2.180.000,00 € -418.248,95 € -2.660.000,00 € 79.462,36 € -3.290.000,00 € -1.565.700,00 € -700.600,00 € -42.300,00 € " #$ Die Ergebnisrechnung des Jahres 2015 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 79.462,36 € ab. Der prognostizierte Fehlbetrag betrug ursprünglich 2.660.000,00 €. Eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 2.739.462,36 €. Entgegen der Jahresergebnisplanung für die künftigen Haushaltsjahre aus Haushaltsplan 2015 weist der aktuelle Haushaltplan für das Jahr 2016 weitere negative Jahresergebnisse bis einschließlich 2019 aus. Daher muss aus Sicht der Örtlichen Rechnungsprüfung weiterhin besonderes Augenmerk auf eine verstärkte Ausgabendisziplin gelegt werden. Die finanzielle Leistungsfähigkeit hängt zunehmend von der Ausgestaltung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) ab. Es ist auch zukünftig damit zu rechnen, dass die finanziellen Belastungen, die der Stadt Erkelenz durch den Gesetzgeber auferlegt werden, nicht entsprechend ausgeglichen werden. Es gilt dieses Risiko auch weiterhin genau zu beobachten und evtl. rechtzeitig vorbeugende Maßnahmen Seite 17 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz zu ergreifen, um der Stadt Erkelenz durch das weitere Vorhandensein einer Ausgleichrücklage ein gewisses Potential für die Zukunft zu ermöglichen. Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass zwar zum Schluss des Rechnungsjahres 2015 die Ausgleichsrücklage noch einen Bestand in Höhe von 10,5 Mio. € aufweist, dennoch dürfen die städtischen Anstrengungen zum Haushaltsausgleich gem. § 75 Abs. 2 GO trotz der ergriffenen Konsolidierungsmaßnahmen und der in Aussicht gestellten weiteren fiktiven Haushaltsausgleichsmöglichkeiten nicht nachlassen. Es gilt weiterhin die städtischen Konsolidierungspotentiale auszuschöpfen, um dem stetig drohenden Eigenkapitalverzehr entgegenzuwirken. Bedenkt man, dass die Stadt Erkelenz für das Planjahr 2016 mit einem Fehlbedarf von 3.290.000,00 € rechnet, dürfen die vorgenannten Aussagen nicht unbeachtet bleiben. Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass bei weiteren Fehlbeträgen in den kommenden Jahren in ähnlicher Höhe, wie die für 2016 prognostizierten 3.290.000,00 €, die Ausgleichsrücklage 2019 aufgezehrt sein wird. ) * Bei der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wurden keine Unrichtigkeiten oder schwer wiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen festgestellt. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 29.03.2016 durch den Kämmerer aufgestellt, am gleichen Tage durch den Bürgermeister bestätigt und am 27.04.2016 dem Rat der Stadt Erkelenz zur Feststellung zugeleitet. Durch Ratsbeschluss vom 27.04.2016 wurde die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. Dieser bedient sich gem. § 59 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 101 Abs. 8 GO NRW der Örtlichen Rechnungsprüfung. Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass der Jahresabschluss 2015 fristgerecht aufgestellt wurde. Die Zuleitung erfolgte am 27.04.2016. Dies ist jedoch nur dem Umstand geschuldet, dass die Sitzungstermine 2016 bereits im Jahr 2015 aufgestellt wurden und daher die Sitzung des Rates erst am 27.04.2016 stattfand. Die Örtliche Rechnungsprüfung weist lediglich darauf hin, dass nach § 95 Abs. 3 GO NRW der Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres 2015 dem Rat zur Feststellung hätte zugeleitet werden müssen, also bis zum 31.03.2016. Von daher ergeht durch die Örtliche Rechnungsprüfung wie in den Vorjahren auch lediglich der Hinweis darauf, dass § 95 Abs. 3 GO NRW weiterhin Gültigkeit hat. Seite 18 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz + ,- ) + Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten, pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Dazu hat die Örtliche Rechnungsprüfung die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, den Jahresabschluss zum 31.12.2015 bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz (Anlage 1) sowie dem Anhang (Anlage 2) und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 (Anlage 3) der Stadt Erkelenz geprüft. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften zur Rechnungslegung nach der GO NRW bzw. GemHVO NRW aufgestellt. Im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrages wurde die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung geprüft. Hierfür notwendige Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt, erforderliche Aufklärungen und Nachweise erteilt. Redaktionelle Änderungen und bei der Prüfung aufkommende Fragestellungen wurden im Vorfeld mit dem Kämmerer besprochen und ausgeräumt. + - ) Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach den §§ 101 und 103 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) bzw. Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Aussage trifft und somit der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlern sind. Auf der Grundlage des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelten risikoorientierten Prüfungsansatzes und des VERPA-Prüferarbeitsplatzes ist eine am Risiko der Stadt Erkelenz ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt worden. Seite 19 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz Die Prüfung eines Jahresabschlusses beginnt nicht etwa erst in dem Zeitpunkt, zu dem er aufgrund des Beschlusses des Rates der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegt wird. Vielmehr werden zahlreiche Prüfbereiche bereits vorher unterjährig im Laufe des entsprechenden Haushaltsjahres betrachtet. So können im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes bereits frühzeitig mögliche Fehlerquellen festgestellt werden. Dies wiederum ermöglicht es, so rechtzeitig gegenzusteuern, dass es bei der Erstellung des Jahresabschlusses erst gar nicht zu entsprechenden Fehlern und, in der Folge davon, zu Prüfbeanstandungen kommt. Alle Prüfbetrachtungen und -ergebnisse fließen anschließend in die Prüfung des Jahresabschlusses ein. Folgende Prüfbereiche wurden bereits unterjährig betrachtet: Überwachung der Finanzbuchhaltung Kontrollen fanden hier insbesondere in den nachstehend genannten Bereichen statt: Dauernde Überwachung der zentralen Zahlungsabwicklungsstelle anhand monatlich durchgeführter Prüfungen in 2015: - Überwachung der Rechnungsbücher und Quittungsblocks verschiedener Einnahmekassen durch die Zahlungsabwicklungsstelle, - Behandlung ungültiger Schecks, - Trennung der Berechtigungen innerhalb des Sachgebietes „Abgaben und Zahlungsabwicklung“ beim Amt 20, - Behandlung von Postsendungen durch die Co-Sachgebietsleitung, die für die Zahlungsabwicklung bestimmt sind, - Verwaltung und Verwahrung von Bürgschaften, - Auslieferung nicht benötigter Bürgschaften (Verwendungszweck erledigt), Prüfung für zwei Monate, - Prozessprüfung „Vollstreckungen im Tätigkeitsbereich der Vollziehungsbeamten“ über den Zeitraum von drei Monaten, - Ungeklärte Zahlungseingänge, - Behandlung von Postsendungen durch die Sachgebietsleitung, die für die Zahlungsabwicklungsstelle bestimmt sind. Unvermutete Prüfungen der dezentralen Erledigung der Zahlungsabwicklung bei folgenden 11 Einnahmekassen (grundsätzlich einmal jährlich): Bauaufsicht, Baubetriebshof, Bücherei, Bürgerbüro (quartalsweise), ERKA-Bad, Hallenbad Gerderath, Ordnungsamt Außendienst, Ordnungsamt Gewerbestelle, Ordnungsamt Standesamt, Ordnungsamt Straßenverkehrsangelegenheiten, Wirtschaftsförderung / Stadtmarketing (wegen der geringen Einnahmen in Abständen von drei Jahren). Prüfungsinhalte sind dabei die Ermittlung der Kassen-Ist-Bestände und der KassenSoll-Bestände sowie Vergleiche hinsichtlich ihrer Übereinstimmung, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Buchführung einschließlich der hierzu erforderlichen Belege mit Hilfe der Auswertung aus dem Kassenprogramm „KomCash“ (es kommt bei 6 Einnahmekassen zum Einsatz, 5 Einnahmekassen arbeiten mit Seite 20 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz Papierdokumenten) und Infoma, wirtschaftliche und ordnungsmäßige Erledigung der Kassengeschäfte. Vergabeprüfungen Im Jahr 2015 wurde bei der Stadt Erkelenz erstmals eine Vergabestelle eingerichtet. Diese ist dem Amt 30 / Rechts- und Ordnungsamt zugeordnet. Vorbeugende und begleitende Kontrollen sowohl bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen als auch bei Bauaufträgen mit den Schwerpunkten: - - Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Überwachung der Einhaltung der Vergaberichtlinien, Beteiligung an Submissionsterminen incl. anschließender formaler Prüfung der Angebotsunterlagen, Überprüfung von Vergabeangelegenheiten mit entsprechenden Prüfvermerken bzw. Prüffeststellungen für folgende neun Organisationseinheiten: Amt 10, 30, 40, 50/51, 60, 61, 63, 66 sowie das Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, unter besonderer Berücksichtigung der Bestimmungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz, ggf. zusätzlich mit Sitzungsvorlagen bei Entscheidungen durch den Ausschuss, Prüfung von Schlussrechnungen über 5.000,00 € zuzgl. Umsatzsteuer, Prüfung von Schlussrechnungen bei Aufträgen zwischen 2.500,00 € bis 5.000,00 € zuzügl. Umsatzsteuer mit einer Auftragsüberschreitung, Prüfung von Rechnungen über 1.000,00 € zuzgl. Umsatzsteuer ohne vorherige Auftragseinbuchung Vorprüfungen für den Landesrechnungshof Hier wurden in verschiedenen Bereichen Prüfungen für den Landesrechnungshof NRW wahrgenommen und die Ergebnisse für diesen in Bezug auf die zweckentsprechende Verwendung der eingesetzten Landesmittel dokumentiert. Zu Beginn des Folgejahres erhält der Landesrechnungshof NRW einen Bericht über das abgelaufene Arbeitsjahr. - Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Fischereiabgabe, Mittel für Kriegsgräberpflege, Wohngeld, Wohnungsbaumittel nach dem Wohnungsbindungsgesetz, Unterhaltung der Übergangsheime für Spätaussiedler, Ersatz von Aufwendungen bei Lehrgängen von Feuerwehrleuten auf Landesebene Sonderprüfungen Sonderprüfungen in den verschiedenen Ämtern und Sachgebieten der Verwaltung sowie projektbezogene Überprüfungen fanden statt, zu Themen wie - Prüfung der Kostenerstattungen für die Umsiedlung durch die Fa. RWEPower, Seite 21 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz - Prüfung von Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage, Prüfung der Anlagen im Bau, Prüfung des Aufgabengebietes „Heranziehung zu Kostenbeiträgen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe / Erstattungen von anderen Leistungsträgern“ beim Amt 50/51 Prüfung des Verwaltungshandelns auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit. Prüfung des sozialen Bereiches Im Rahmen der Rechtsgrundlagen des Zwölften Sozialgesetzbuches sowie der hierzu ergangenen Weisungen des Trägers der Sozialhilfe (Kreis Heinsberg) sind schwerpunktmäßig folgende Bereiche betrachtet worden: Prüfung des Abrechnungsverfahrens der Sozialhilfeleistungen (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung; Hilfe zum Lebensunterhalt für diejenigen, die keine Leistungsansprüche nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch haben; Hilfen in besonderen Lebenslagen) sowie Ermittlung der Ein- und Auszahlungen einschließlich Überprüfung der monatlichen Abrechnungen mit dem örtlichen Träger, Prüfung von Einzelfallentscheidungen, Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung an den Kreis Heinsberg, zusätzlich: Erteilung eines Untertestates an den Kreis Heinsberg im Zusammenhang mit den Grundsicherungsleistungen gem. § 7 Abs. 2 Ausführungsgesetz SGB XII NRW. Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der Mitarbeiter wurden unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte bereits unterjährig während des laufenden Jahres 2015 und nach Zuleitung des zahlenmäßigen Abschlusses durch den Rat im Zeitraum vom 27.04.2016 bis 02.09.2016 mit Unterbrechungen. Stichprobengestützte Prüfungen der Nachweise für die Bilanzierung und der Angaben im Lagebericht wurden vorgenommen. Angewandte Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze wurden auf ihre Einhaltung überprüft. Gegenstand der Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes waren die Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben. Die Angaben sind unter Berücksichtigung der während der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse beurteilt worden, ob sie im Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen. Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse erstellt. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass die Bestimmung der Nutzungsdauern so vorgenommen wurde, dass eine Stetigkeit für künftige Festlegungen von Abschreibungen gewährleistet wird. Seite 22 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Verbindlichkeiten hat sich die Örtliche Rechnungsprüfung in Stichproben überzeugt. Die Rückstellungen wurden auf Vollständigkeit untersucht. Die zutreffende Ermittlung der Rückstellungshöhe wurde durch eine stichprobenhafte Prüfung der Berechnungen vorgenommen. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet. . ! / * % . ( & 0 ) Die Stadt Erkelenz bedient sich zur Führung der Bücher der elektronischen Datenverarbeitung. Die Datenverarbeitung erfolgt seit dem 01.01.2011 mit der Buchhaltungssoftware New System Kommunal INFOMA, welches die bis dahin eingesetzte Software „KIRP“ ersetzt. Das Testat für die Buchhaltungssoftware New System Kommunal, INFOMA wurde durch die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Aachen ausgestellt und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Daneben befindet sich Verwaltungssoftware und PC-Standard-Software wie z.B. MSEXCEL, MS-Qutlook, MS-Word etc. im Einsatz. Als Betriebssystem wurde Windows 7 eingesetzt. Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF Kontenrahmens erstellte und für den Jahresabschluss angewandte Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege wurden ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Die Zahlen der Schlussbilanz zum 31.12.2014 wurden richtig in das Berichtsjahr 2015 vorgetragen. Der Jahresabschluss 2015 wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und vom Kämmerer der Stadt Erkelenz aufgestellt. Die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Erkelenz, zuletzt geändert am 20.11.2013, regelt die vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung. Die Örtliche Rechnungsprüfung prüft laufend unterjährig die Einhaltung dieser Dienstanweisung. Des Weiteren wurde eine zusätzliche Überprüfung der Buchungsbelege im Rahmen der Jahresabschlussprüfung stichprobenartig durchgeführt. Dies hat zu keinerlei wesentlichen Beanstandungen geführt. Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände und die Nachweise zum Kapital, der Schulden, der Rückstellungen, der Sonderposten und der Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht. Seite 23 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz Die von der Stadt Erkelenz getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen sind geeignet, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach der Feststellung der Örtlichen Rechnungsprüfung den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. . 1 Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet. Für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet. Die Investitionen ausgewiesen. wurden entsprechend einzeln in der Teilfinanzrechnung Der Anhang enthält gem. § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, insbesondere die von der Stadt Erkelenz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die sonstigen Pflichtangaben. Die mit Hilfe der Prüfsoftware erstellte Bilanz für den Jahresabschluss 2015 stimmt mit der Bilanz des Jahresabschlusses der Stadt Erkelenz 2015 überein. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses hat die Örtliche Rechnungsprüfung keine Umbuchungs- oder Umgliederungsvorschläge gemacht. Die seitens der GPA (Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen) im Prüfbericht über die Gesamtabschlüsse der Jahre 2010 bis 2013 vom 02.02.2016 geforderten Änderungen im Bilanzausweis wurden in den Jahresabschluss 2015 eingearbeitet. Die Haushaltssatzung 2015 setzt in § 5 den Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen auf 12.000.000,00 € fest. Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) wurden im Haushaltsjahr 2015 nicht aufgenommen. Die Örtliche Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2015 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen aufgestellt worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Seite 24 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz . Gem. § 48 der GemHVO ist der Lagebericht so zu fassen, das ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO NRW, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben. Gem. der Handreichung für Kommunen des Innenministers für das Land NRW (6. Auflage) muss der gemeindliche Lagebericht, als eigenständiges Instrument innerhalb des Jahresabschlusses, die Sicht der Gemeindeführung (Bürgermeister, Kämmerer und Verwaltungsvorstand) wiederspiegeln. Auf Initiative der Örtlichen Rechnungsprüfung wurde der Bürgermeister am 16.03.2015 aufgefordert, den bisher vom Kämmerer verfassten Lagebericht um die Chancen- und Risikoeinschätzung für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz durch den Verwaltungsvorstand zu ergänzen. Im Lagebericht zum Jahresabschluss 2014 hat der Verwaltungsvorstand erstmals aus seiner Sicht Chancen und Risiken aufgeführt. Dies hat man auch im Jahresabschluss 2015 fortgeführt. Es wird deutlich, dass es auch im Jahr 2015 und den folgenden städtischen Haushalten nicht zu vernachlässigende Risiken gibt. Aus der Betrachtung dieser Risiken wird jedoch auch deutlich, dass diese vielfach nicht finanziell zu beziffern sind, weil seriöse Grundannahmen fehlen. Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt, die zitierten Risiken weiterhin kritisch zu beobachten, um ggf. rechtzeitig tätig zu werden. Risikomanagement ist originäre Aufgabe des Behördenleiters. Abschließende Einschätzung der Örtlichen Rechnungsprüfung: Der Lagebericht 2015 entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften und ist diesem Bericht als Anlage beigefügt. Seite 25 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht; insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermittelt; die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt, alle weiteren nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben und Erläuterungen enthält. Der Örtlichen Rechnungsprüfung sind keine nach Schluss des Haushaltsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre. .+ Der Anhang enthält die nach § 44 GemHVO NRW erforderlichen Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und gibt sonstige Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. Die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden allgemein angegeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit wurden erläutert. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO NRW beizufügen. .. - 0 Der nach § 45 GemHVO NRW beizufügende Anlagenspiegel entspricht in der Form dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen Muster (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 23). Im Anlagenspiegel wird die gesetzlich geforderte Entwicklung der Posten des Anlagevermögens vollständig und richtig dargestellt. .2 0 Der nach § 46 GemHVO NRW beizufügende Forderungsspiegel entspricht in der Form dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen Muster (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 24). Der Forderungsspiegel enthält alle öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen unterteilt nach der jeweiligen Restlaufzeit und entspricht damit den gesetzlichen Forderungen. .3 0 Der nach § 47 GemHVO NRW beizufügende Verbindlichkeitenspiegel entspricht in der Form dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen Muster (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 25). Der Seite 26 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz Verbindlichkeitenspiegel enthält die gesetzlich geforderte Aufstellung aller bilanzierungspflichtigen Verbindlichkeiten. Sie sind entsprechend ihrer Restlaufzeit unterteilt. Nachrichtlich angegeben wurden die Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Ausfallbürgschaften. .4 % 0 Ein Rückstellungsspiegel ist gesetzlich nicht gefordert. Ein Rückstellungsspiegel trägt zur Übersichtlichkeit der in der gemeindlichen Bilanz angesetzten Rückstellungen bei, denn er macht die einzelnen Wertansätze transparent und nachvollziehbar. Das Schema des Rückstellungsspiegels kann die Gemeinde auf ihre örtlichen Bedürfnisse übertragen und ausgestalten (S. 3550 der 6. Auflage der Handreichung des Innenministers NRW). Davon hat der Kämmerer Gebrauch gemacht. Der Rückstellungsspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. .5 6 % 7 7 Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse erstellt. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass die Bestimmung der Nutzungsdauern entsprechend vorgenommen wurde. 2 ! / 2 8 * & 8 & / Die Gemeindeordnung NRW, die Hauptsatzung sowie die als Satzung beschlossene Zuständigkeitsordnung regeln die Zuständigkeitsverteilung zwischen Rat, Ausschüssen und Bürgermeister. Zur Geschäftsführung von Rat und Ausschüssen hat der Rat eine Geschäftsordnung erlassen. Rat und Ausschüsse tagen regelmäßig. Gefasste Beschlüsse werden jeweils in einer Niederschrift aufgenommen. Die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse werden vom Bürgermeister vorbereitet und ausgeführt. Der Bürgermeister unterrichtet den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten. Rat und Ausschüsse überwachen die Durchführung ihrer Beschlüsse. In der Verwaltung bestehen ein Dezernatsverteilungsplan, ein Organisations- und Geschäftsverteilungsplan sowie diverse Dienst- und Geschäftsanweisungen. Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen der Stadt. Seite 27 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz 2 8 & Die Haushaltsgrundsätze (Vollständigkeit, Wirtschaftlichkeit, Haushaltswahrheit und -klarheit, Finanzmittelbeschaffung) wurden beachtet. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung entspricht den geltenden Vorschriften. Planabweichungen werden systematisch untersucht. Haushaltsatzung und Haushaltsplan enthalten alle erforderlichen Angaben, ihre Form entspricht den gesetzlichen Vorgaben. 2 8 & Ungewöhnliche Kennzahlen zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage sowie ungewöhnliche Bilanzposten liegen nicht vor. Zum 31.12.2015 beträgt die Eigenkapitalquote 1 = 49,33%, (Vorjahr 49,16%), die Eigenkapitalquote 2 (Eigenkapital + Sonderposten) = 79,54% (Vorjahr 79,60%). Die mittelfristige Ergebnisplanung 2016 zeigt auf, dass bis einschließlich 2019 voraussichtlich kein Jahresüberschuss erwirtschaftet werden kann. Erfreulich ist die Entwicklung der Verbindlichkeiten. Der Stand der Verbindlichkeiten konnte seit dem Jahr 2009 weiterhin reduziert werden. Zur besseren Darstellung wird auf die folgende Tabelle verwiesen: Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus aus Krediten für Verbindlichkeiten aus Krediten für Krediten für Investitionen Investitionen von Jahr von Sonstigen Investitionen vom von übrigen Kreditgebern Banken und öffentlichen Bereich Kreditinstituten 2009 1.023.463,18 € 8.692.093,06 € 16.095.486,84 € 2010 975.859,86 € 8.393.188,58 € 14.844.841,15 € 2011 928.256,54 € 10.079.139,60 € 11.610.605,72 € 2012 880.653,22 € 9.733.309,54 € 10.436.486,17 € 2013 2.833.049,90 € 9.370.181,34 € 9.396.807,84 € 2014 2.722.946,58 € 17.520.732,36 € * 2015 2.425.343,26 € 13.909.579,84 € 1.000.000,00 € * %& ' Verbindlichkeiten aus Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten Sonstige Erhaltene Krediten zur aus Lieferung u. aus Verbindlichkeiten Anzahlungen Liquiditäts- Leistungen Tranferleistungen sicherung 0,00 € 1.072.456,81 € 958.459,93 € 15.156.189,68 € 0,00 € 1.048.507,67 € 149.818,07 € 14.959.937,74 € 0,00 € 831.074,17 € 248.727,98 € 12.313.260,30 € 0,00 € 861.408,45 € 752.511,50 € 5.124.961,70 € 0,00 € 1.046.533,25 € 658.344,71 € 3.237.687,01 € 0,00 € 953.610,90 € 266.376,71 € 233.555,08 € 1.040.529,88 € 0,00 € 1.558.525,30 € 543.064,78 € 228.197,80 € 798.514,82 € ( ) * + ! , - ) Summe Verbindlichkeiten 42.998.149,50 € 40.372.153,07 € 36.011.064,31 € 27.789.330,58 € 26.542.604,05 € 22.737.751,51 € 20.463.225,80 € + Die Verbindlichkeiten wurden weiter von bisher 22.737.751,51 € auf 20.463.225,80 € reduziert. Im Anhang zum Jahresabschluss 2015 wird erläutert, dass die Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt sind. Eine besondere Besicherung der Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Eine gesonderte Position bei den Verbindlichkeiten nehmen die erhaltenen Anzahlungen ein, in die noch nicht verbrauchte und für investive Zwecke gebundene Zuwendungen einzubuchen sind, bis das geförderte Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist. Sobald das entsprechende Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist, werden die erhaltenen Anzahlungen in die Sonderposten umgebucht. Bis 2013 wurden diese „erhaltenen Anzahlungen“ im Bilanzposten „sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen. Neu in der Ausweisung der Verbindlichkeiten ist der Ausweis von 1.000.000,00 € in der Spalte Verbindlichkeiten von Sonstigen. Hier ist eine Verbindlichkeit gegenüber der Walter- u. Elfriede Meyer Stiftung ausgewiesen. Seite 28 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz 3 1 3 1 Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. Bei der Stadt Erkelenz wurde zum 01.01.2007 das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) eingeführt, so dass seit diesem Zeitpunkt alle Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) erfasst werden. Daraus ergibt sich auch die Verpflichtung, zum Ende eines jeden Haushaltsjahres eine Bilanz aufzustellen. Die Bilanz der Stadt Erkelenz zum 31.12.2015 schließt mit einer Bilanzsumme von 408.617.458,14 € ab. Zusammengefasst stellt sich die Bilanz 2015 der Stadt Erkelenz vergleichsweise wie folgt dar: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Summe 31.12.2011 392.287.936,06 € 15.491.679,35 € 31.12.2012 390.433.939,77 € 13.213.894,79 € 31.12.2013 382.716.147,38 € 20.334.149,75 € 31.12.2014 383.395.893,65 € 22.326.242,96 € 31.12.2015 Differenz Vorjahr 377.204.050,91 € -6.191.842,74 € 27.495.829,54 € 5.169.586,58 € 3.668.193,67 € 4.139.765,77 € 4.218.705,31 € 4.160.044,45 € 3.917.577,69 € -242.466,76 € 411.447.809,08 € 407.787.600,33 € 407.269.002,44 € 409.882.181,06 € 408.617.458,14 € -1.264.722,92 € Passiva 31.12.2011 Eigenkapital 206.726.232,37 € Sonderposten 115.443.487,81 € Rückstellungen 45.600.832,77 € Verbindlichkeiten 36.011.064,31 € Passive Rechnungs7.666.191,82 € abgrenzungsposten Summe 411.447.809,08 € 31.12.2012 203.646.952,58 € 119.800.446,89 € 48.158.398,60 € 27.789.330,58 € 31.12.2013 202.796.411,03 € 119.118.728,85 € 50.346.680,02 € 26.542.604,05 € 31.12.2014 201.511.967,81 € 125.636.779,08 € 50.998.136,35 € 22.737.751,51 € 31.12.2015 201.577.366,46 € 124.104.674,11 € 53.522.357,21 € 20.463.225,80 € Differenz 65.398,65 € -1.532.104,97 € 2.524.220,86 € -2.274.525,71 € 8.392.471,68 € 8.464.578,49 € 8.997.546,31 € 8.949.834,56 € -47.711,75 € 407.787.600,33 € 407.269.002,44 € 409.882.181,06 € 408.617.458,14 € -1.264.722,92 € In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der Örtlichen Rechnungsprüfung (VERPA) ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen in NRW ein NKFKennzahlenset erarbeitet worden. Dieses Kennzahlenset macht eine Bewertung des Haushalts und der wirtschaftlichen Lage jeder Gemeinde nach einheitlichen Kriterien möglich, auch wenn dies durch unterschiedliche Stellen vorgenommen wird. Bei den Betrachtungen bietet es sich an, die Kennzahlen mit Hilfe von Zeitreihen zu bewerten. Zur besseren Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage hat die Örtliche Rechnungsprüfung wesentliche betriebswirtschaftliche Kennzahlen und ausgewählte Eckdaten im folgenden Überblick erfasst. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Kennzahlen „Eigenkapitalquote 1“ und „Eigenkapitalquote 2“ seit der Einführung des NKF im Jahr 2007 betrachtet. Diese Kennzahlen analysieren die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation. Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Seite 29 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein. Zielrichtung: Die Eigenkapitalquote soll möglichst hoch sein. Eigenkapitalquote 1 = Eigenkapital ×100 = Bilanzsumme 201.577.366,46 € x 100 408.617.458,14 € 49,33 % = Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO NRW zu erfassen. Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert. Zielrichtung: Die Eigenkapitalquote soll möglichst hoch sein. Eigenkapitalquote 2 = (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 100 Bilanzsumme = (201.577.366,46 € + 88.800.690,06 € + 34.626.110,60 €) x 100 408.617.458,14 € = 79,54% Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sopo Zuwendungen/ Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO NRW zu erfassen. Eigenkapitalquote 1 2 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 52,50% 79,50% 52,42% 78,80% 51,96% 77,54% 51,40% 77,69% 50,24% 77,94% 49,94% 79,02% 49,79% 78,81% 49,16% 79,60% 49,33% 79,54% IKVS Vergleich 2015 38,15% 65,85% Sowohl die „Eigenkapitalquote 1“ als auch die „Eigenkapitalquote 2“ liegen im interkommunalen Vergleich damit erfreulicherweise weit über den Durchschnittswerten. Je höher die Eigenkapitalquote umso höher ist die Bonität des Unternehmens. Seite 30 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz Die Ergebnisse des Interkommunalen Vergleichsportals (IKVS) basieren auf den Daten von 20 kreisangehörigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen der Größenordnung 40.000 – 50.000 Einwohner. Erstmals mit dem Jahresabschluss 2014 wurden neben den oben genannten Kennzahlen weitere Kennzahlen in den Jahresabschluss mit aufgenommen: Dies sind im Einzelnen: Die Kennzahl „Abschreibungsintensität AbI“ gibt das Verhältnis der Abschreibungen auf das Anlagevermögen zu den ordentlichen Aufwendungen an. Sie zeigt damit in welchem Umfang die Gemeinde durch den Wertverlust des Anlagevermögens belastet wird. Je höher der Abnutzungsgrad, umso höher ist das durchschnittliche Alter des Vermögens, umso höher ist die Notwendigkeit zukünftiger Investitionen. Zielrichtung: Die Abschreibungsintensität soll möglichst niedrig sein. Abschreibungsintensität (AbI) = Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen ×100 Ordentliche Aufwendungen 7.401.237,62 € x 100 92.637.835,69 € = 7,99 % = Vorjahr: 8,04% Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen, die in einem unmittelbaren Bezug zum Anlagevermögen der Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO stehen. Diese Werte sind dem Anlagespiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen. Ordentliche Aufwendungen sind Aufwendungen nach § 2 Abs.1 Nr. 10 -15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung). Die Kennzahl Anlagedeckungsgrad 2 (AnD2) gibt an, wieviel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt. Zielrichtung: Der Anlagendeckungsgrad 2 soll möglichst hoch sein. Zielgröße: größer/gleich 100%. Die Stabilität des Unternehmens wächst mit dem Anlagendeckungsgrad. Seite 31 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz Anlagendeckungsgrad 2 = Eigenkapital+Sopo (Zuwendungen+Beiträge) + Langfristiges Fremdkaptial ×100 = Anlagevermögen (201.577.366,46€ +88.800.690,06€ +34.626.110,60€ +9.198.123,22€ + 40.098.131,00 €) x 100 = 377.204.050,91 € = 99,23 Vorjahr: 98,11% Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sonderposten Zuwendungen /Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 u. 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Langfristiges Fremdkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 3.1, 3.2 und 4 GemHVO zu erfassen. Die langfristigen Verbindlichkeiten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO müssen eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren haben und sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Unter der Wertgröße „Anlagevermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Die Kennzahl Zinslastquote (ZIQ) zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Zielrichtung: Die Zinslastquote soll möglichst niedrig sein. Zinslastquote = Finanzaufwendungen ×100 Ordentliche Aufwendungen = 823.160,98 € + x 100 92.637.835,69 € 0,89 % = Vorjahr 1,10 % Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Finanzaufwendungen“ sind die Aufwendungen für Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Seite 32 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz Die Netto-Steuerquote (NSQ) gibt an, zu welchen Teilen sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen Dritter, z.B. staatlichen Zuwendungen, ist. Da dem Bund und dem Land Anteile am Aufkommen der Gewerbesteuer zustehen, ist es erforderlich, die Aufwendungen für die von der Gemeinde zu leistende Gewerbesteuerumlage sowie für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutscher Einheit von den Steuererträgen in Abzug zu bringen. Zielrichtung: Die Netto-Steuerquote soll möglichst hoch sein. Netto-Steuerquote = (Steuererträge – GewSt.Umlage – Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) ×100 Ordentliche Erträge – GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit = (49.775.342,43 € - 1.363.052,67 € – 1.324.108,30 €) x 100 = 55,65 % Vorj. 56,53% 87.308.293,65 € - 1.363.052,67 € - 1.324.108,30 € Zusammenfassende Aufstellung der Bilanzkennzahlen: Bilanzkennzahl: , , , * * 7 : " ., /0 ., ' 0 ., ' 0 8 .7/90 "9 .: 90 Seite 33 2014 2015 1! #2 5 !5 2 41! 2 ! 2 5 !562 3!442 56!##2 44! 62 !142 55! 52 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz 3 " # 9 * Im Berichtsjahr waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses zu verzeichnen. 3 7 ( :- # ; Der Schwerpunkt auf der Vermögensseite der Bilanz (Aktiva) liegt mit 377.204.050,91 € (31.12.2014 = 383.395.893,65 €) beim Anlagevermögen. Zum 31.12.2015 liegt eine Reduzierung des Anlagevermögens im Vergleich zum 31.12.2014 um 6.191.842,74 € (-1,61%) vor (s. Anlagespiegel). Das Umlaufvermögen erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 5.169.586,58 € von 22.326.424,96 € auf 27.495.829,54 €. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt am 31.12.2015 3.917.577,69 € (Vorjahr 4.160.044,45 €). Die Walter- u. Elfriede Meyer Stiftung ist gem. des Prüfberichtes der GPA zu den Gesamtabschlüssen 2010 – 2013 nicht unter der Bilanzposition „Beteiligungen“ zu führen. Das Treuhandvermögen ist den einzelnen Bilanzpositionen zuzuordnen. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 wurde der Feststellung der GPA gefolgt, und eine Aufteilung auf die entsprechenden Aktivapositionen der Bilanz vorgenommen. Es erfolgt eine Umbuchung in Höhe von 1.635.063,53 € vom Konto 112100 auf die privatrechtlichen Forderungen (1.000.000,00 €), den liquiden Mitteln (635.061,53 €) und dem Umlaufvermögen (2,00 €). Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der Aktivseite ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden. 3+ < 0 = ( : # ; Die Passivseite gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde; hier erkennt man also die Mittelherkunft. Die anteilige Zusammensetzung des Kapitals aus Eigenkapital und Fremdkapital ist von besonderer Bedeutung. Ein hoher Eigenkapitalanteil wirkt sich vorteilhaft aus. Er verbessert in der Privatwirtschaft die Kreditwürdigkeit und gewährt finanzielle Unabhängigkeit. Ein hoher Fremdkapitalanteil verursacht hohe Zinsaufwendungen, die den Ergebnisplan belasten. Darüber hinaus ist die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes von der Entwicklung des Eigenkapitals abhängig. An erster Stelle steht auf der Passivseite das Eigenkapital (saldiert) mit 201.577.366,46 € (31.12.2014 = 201.511.967,81 €). Davon entfällt auf die Ausgleichsrücklage ein Bestand von 10.473.819,41 €. Nach dem noch gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu fassenden Beschluss des Rates über die Behandlung des Jahresüberschusses in Höhe von 79.462,36 € wird die Ausgleichrücklage dann 10.553.281,77 € betragen. Seite 34 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz Entwicklung des Eigenkapitals: Allgemeine Rücklage Sonderrücklage Ausgleichsrücklage 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 186.945.557,30 € 191.618.001,27 € 194.458.339,41 € 198.359.406,10 € 198.359.406,10 € 198.359.406,10 € 190.277.261,11 € 189.406.577,58 € 189.389.021,16 € 1.450.352,02 € 1.601.643,66 € 1.579.622,34 € 1.593.293,91 € 1.606.244,55 € 1.637.424,56 € 1.627.081,56 € 1.631.570,82 € 1.635.053,53 € 14.705.653,00 € 14.705.653,00 € 14.705.653,00 € 14.705.653,00 € 12.369.192,45 € 6.760.581,72 € 11.472.847,73 € 10.892.068,36 € 10.473.819,41 € Jahresüberschuss / Summe Eigenkapital -fehlbetrag 3.405.053,67 € 206.506.615,99 € 2.748.703,34 € 210.674.001,27 € 1.668.968,80 € 212.412.583,55 € -2.336.460,55 € 212.321.892,46 € -5.608.610,73 € 206.726.232,37 € -3.110.459,80 € 203.646.952,58 € -580.779,37 € 202.796.411,03 € -418.248,95 € 201.511.967,81 € 79.462,36 € 201.577.356,46 € Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der Passivseite ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden. 4 " % ( # > 0 Nach dem Ergebnis der Prüfung erteilt die Örtliche Rechnungsprüfung dem als Anlage beigefügten Jahresabschluss 2015 der Stadt Erkelenz und dem ebenfalls beigefügten Lagebericht den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Bestätigung der Örtlichen Rechnungsprüfung „Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2015, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht der Stadt Erkelenz unterjährig im Jahr 2015 und den zahlenmäßigen Abschluss in der Zeit vom 27.04.2016 bis 02.09.2016 geprüft. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente der VERPA-Prüferarbeitsplatz. Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Seite 35 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang und Lagebericht. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Erkelenz, den 02.09.2016 Lothar Jansen Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss sich den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Erkelenz, den 02.09.2016 Lothar Jansen Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung Seite 36 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz 5 ( # „Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2015, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht der Stadt Erkelenz unterjährig im Jahr 2015 und den zahlenmäßigen Abschluss in der Zeit vom 27.04.2016 bis 02.09.2016 geprüft. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente der VERPA-Prüferarbeitsplatz. Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang und Lagebericht. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein Seite 37 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Erkelenz zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Erkelenz, den 14.09.2016 H.-J. Paffen Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses ? Anlage 1 Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2015 Anlage 2 Anhang incl. Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeiten- und Rückstellungsspiegel Anlage 3 Lagebericht Seite 38 Anlage 1 Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2015 Jahresabschluss 2015 Bilanz zum 31.12.2015 Bezeichnung 31.12.2015 Vorjahreszahlen AKTIVA 31.12.2015 Vorjahreszahlen PASSIVA 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Bezeichnung 1. Eigenkapital 61.038,13 84.148,90 1.1 Allgemeine Rücklage 189.389.021,16 189.406.577,58 1.2 Sachanlagen 1.2 Sonderrücklage 1.635.063,53 1.631.570,82 1.2.1 Unbebaute Grundstücke u. gr.stücksgl. Rechte 1.3 Ausgleichsrücklage 10.473.819,41 10.892.068,36 55.407.275,65 1.4 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 79.462,36 -418.248,95 201.577.366,46 201.511.967,81 88.800.690,06 88.378.335,45 34.626.110,60 36.370.689,01 450.228,42 662.542,38 227.645,03 225.212,24 124.104.674,11 125.636.779,08 40.098.131,00 37.517.750,00 4.481.136,41 4.765.985,91 8.943.089,80 8.714.400,44 53.522.357,21 50.998.136,35 45.365,80 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 2.425.343,26 2.722.946,58 13.909.579,84 16.420.732,36* 1.000.000,00 1.100.000,00* 17.334.923,10 20.243.678,94 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Summe unbebaute Grundstücke 55.310.179,93 1.399.389,63 546.040,87 3.142.686,97 60.398.297,40 1.510.216,01 Summe Eigenkapital 546.468,87 2. Sonderposten 3.247.256,59 2.1 für Zuwendungen 60.711.217,12 2.2 für Beiträge 1.2.2 Bebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Schulen 1.2.2.3 Wohnbauten 2.3 für den Gebührenausgleich 8.067.705,77 60.914.110,06 2.076.670,93 1.2.2.4 Sonst. Dienst-, Gesch.u.a. Betriebsgeb. 44.615.198,35 Summe Bebaute Grundstücke und grundstücksgl. Rechte 115.673.685,11 8.114.788,35 2.4 Sonstige Sonderposten 61.953.475,92 Summe Sonderposten 1.982.345,60 3. Rückstellungen 45.549.630,56 3.1 Pensionsrückstellungen 117.600.240,43 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 27.161.745,49 770.643,18 27.050.785,94 3.4 Sonstige Rückstellungen 791.592,32 Summe Rückstellungen 1.2.3.3 Gleisanl. m. Streckenausr. u.Sicherh.anl. 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbes.anl. 1.2.3.5 Straßennetz m. Wegen, Plätzen, Verk.anl. 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Summe Infrastrukturvermögen 4. Verbindlichkeiten 1.775.899,96 72.451.521,72 1.441,50 102.161.251,85 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 938.172,20 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 45.365,80 1.824.442,81 4.1 Anleihen 74.225.668,30 4.2 Verbindlichkeiten a. Krediten f. Investitionen 1.847,22 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 103.894.336,59 4.2.2 von Beteiligungen 995.539,08 4.2.3 von Sondervermögen 1.2.6 Maschinen und techn. Anlagen, Fahrzeuge 1.978.437,21 2.056.278,97 4.2.5 von Kreditinstituten 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.305.687,86 4.201.891,53 4.2.6 von Sonstigen 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 3.927.964,11 4.461.153,17 Summe Verbindlichk. a. Krediten f. Investitionen Summe Sachanlagen 289.428.861,54 293.966.022,69 4.3 Verbindl. a. Krediten z. Liquiditätssicherung 1.3 Finanzanlagen 4.4 Verbindl. a.Vorg., die Kreditaufn. gleichkommen 394 Jahresabschluss 2015 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 3.048.284,00 990.793,31 1.3.3 Sondervermögen 37.421.530,74 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 234.206,43 3.048.284,00 4.5 Verbindl. aus Lieferung und Leistungen 2.622.364,13 4.6 Verbindl. aus Transferleistungen 37.421.530,74 4.7 Sonstige Verbindlichk. 234.206,43 4.8 Erhaltene Anzahlungen 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen Summe Verbindlichkeiten 46.019.336,76 1.558.525,30 953.610,90 543.064,78 266.376,71 228.197,80 233.555,08 798.514,82 1.040.529,88 20.463.225,80 22.737.751,51 8.949.834,56 8.997.546,31 408.617.458,14 409.882.181,06 46.019.336,76 1.3.5.2 an Beteiligungen 5. Passive Rechnungsabgrenzung 1.3.5.3 an Sondervermögen SUMME PASSIVA 1.3.5.4 Sonst. Ausleihungen Summe Anlagevermögen 377.204.050,91 383.395.893,65 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe, Waren *Der Betrag i. H. v. 1.100.000,00 € (siehe Punkt 4.2.6) war in der Bilanz zum 31.12.2014 unter Punkt 4.2.5 ausgewiesen. 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 2.2 Forderungen u. sonst. Vermögensgegenstände 2.2.1 Öff.rechtl. Ford. u. Ford. aus Transferlstg. 2.2.1.1 Gebühren 588.178,43 2.2.1.2 Beiträge 344.150,05 504.028,27 257.982,03 2.2.1.3 Steuern 8.719.107,54 7.188.609,72 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 1.514.303,42 447.994,83 2.2.1.5 Sonstige öff. rechtl. Forderungen 2.806.364,22 2.440.658,34 Summe Öff.rechtl. Ford. u. Ford. aus Transferlstg. 13.972.103,66 10.839.273,19 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 316.985,24 792.968,69 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 1.000.000,00 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.2.2.4 gegen Beteiligungen 2.2.2.5 gegen Sondervermögen 2.320.025,56 2.789.746,85 Summe Privatrechtliche Forderungen 3.637.010,80 3.582.715,54 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.046.072,97 1.534.483,12 19.655.187,43 15.956.471,85 Summe Forderungen u. sonst. Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel Summe Umlaufvermögen 3. Aktive Rechnungsabgrenzung SUMME AKTIVA 7.840.642,11 6.369.771,11 27.495.829,54 22.326.242,96 3.917.577,69 4.160.044,45 408.617.458,14 409.882.181,06 395 Anlage 2 Anhang Anlagenspiegel Forderungsspiegel Verbindlichkeitenspiegel Rückstellungsspiegel Stadt Erkelenz Anhang für das Haushaltsjahr 2015 A. Vorbemerkungen Nach der Einführung eines an den kaufmännischen Grundsätzen der Privatwirtschaft ausgerichteten öffentlichen Rechnungswesens ab dem Haushaltsjahr 2007 in der Stadt Erkelenz und der damit verbundenen Erstellung einer (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 ist dies bereits der neunte Jahresabschluss nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements. Zum 01.01.2007 wurden die vorhandenen Aktiv- und Passivposten (Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten) erstmals vollständig erfasst und bewertet. Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten kamen die einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zur Anwendung. Die Sonderbestimmung des § 57 der Gemeindehaushaltsverordnung zur Korrektur von fehlerhaften Wertansätzen in der Eröffnungsbilanz durfte bis einschließlich zum Jahresabschluss 2010 angewandt werden. Am 28.09.2012 trat das 1. NKFWeiterentwicklungsgesetz (NKFWG) in Kraft, dessen Regelungsinhalte in Erkelenz grundsätzlich erst ab 2013 zur Anwendung kamen. Lediglich die Option zur Aufstockung der Ausgleichsrücklage mit den Jahresüberschüssen aus den Jahren 2007 bis 2009 wurde im Rahmen der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2012 durch den Rat bereits für das Jahr 2012 gezogen. B. Angaben zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden. Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die am Bilanzstichtag bereits vorlagen, wurden aufgenommen. Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte nach Wiederbeschaffungszeitwert gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Das ab 2007 erworbene Sach- und Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. 1. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden. 2. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten. 3. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen, die privatrechtlichen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 2 beigefügten Forderungsspiegel ersichtlich. 4. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 5. Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte Investitionspauschalen und zweckgebundene Zuwendungen sowie vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes. 6. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 4 beigefügten Rückstellungsspiegel ersichtlich. 7. Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 3 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen. 8. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag erhaltene Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. II. Erläuterungen zur Bilanz Aktivseite 1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel für das Haushaltsjahr 2015 (Anlage 1 zum Anhang). Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden (siehe Erläuterungen zu „B. I. Nr. 1“). Die Festlegung der Nutzungsdauern orientiert sich an den Abschreibungssätzen der Stadt Erkelenz. Grundlage hierfür ist die vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Der Wert der Anlagen im Bau beträgt zum 31.12.2015 insgesamt T€ 3.928. Nachfolgend werden die Anlagen im Bau, deren Wert T€ 100 übersteigt, aufgeführt: E12010024 Umgestaltung /Sanierung Südpromenade T€ 462 E12010046 Baugebiet Schulring T€ 106 E12010049 GIPCO II westlicher Teil T€ 353 E12018001 Immerath, Umsiedlungsstandort E12018002 Borschemich, Umsiedlungsstandort T€ 989 S08010001 Sportanlagen Borschemich (neu) T€ 306 T€ 1.290 Vom Wahlrecht gem. § 33 Abs. 4 GemHVO wurde Gebrauch gemacht. So werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen als geringwertige Vermögensgegenstände erfasst und im laufenden Haushaltsjahr unmittelbar als Aufwand gebucht. Vermögensgegenstände unter 60 € ohne Umsatzsteuer werden unmittelbar als Aufwand verbucht. 2. Die Anteile an verbundene Unternehmen bestehen aus: - alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH Die Bewertung der Kultur GmbH in Höhe von T€ 177 erfolgte in Abstimmung mit einem Wirtschaftsprüfer anhand der vorhandenen Sachwerte. alleiniger Gesellschafter an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH Die Bewertung (T€ 26) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren. Kommanditistin an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG (GEE) Die Bewertung (T€ 2.845) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren. 3. Die Beteiligungen betreffen: - Gesellschafteranteil von 4,125 % an den Kreiswerken Heinsberg Die Anteile der Stadt Erkelenz an den Kreiswerken Heinsberg werden zwar als Beteiligung i.S.v. § 271 HGB qualifiziert. Da jedoch diese Beteiligung aufgrund der geringen Bedeutung - - nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen ist (§ 116 GO), wird die Beteiligung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt (965 T€). Gesellschafteranteil von 10 % an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (WFG) Es erfolgte eine vereinfachte Bewertung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO, da der Anteil der Stadt Erkelenz an der Wirtschaftsförderung für den Kreis Heinsberg für den Kreis Heinsberg eine Beteiligung darstellt, die nach § 116 Abs. 3 GO nicht in den Gesamtabschluss einbezogen und mit ihrem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt werden kann. So wird der Gesellschafteranteil von 10,87 % (T€ 26) in die Bilanz eingestellt. Walter und Elfriede Meyer-Stiftung Die Walter und Elfriede Meyer-Stiftung stellt eine ausgegliederte Vermögensmasse der Stadt Erkelenz dar (T€ 1.635). Das Stiftungsrecht lässt es nicht zu, dass die Stadt Stiftungsvermögen für ihre Zwecke in Anspruch nehmen kann. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass den zweckgebundenen Vermögenswerten auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der Passivseite der Bilanz folgt. Gemäß Vermögensrechnung 2015 erfolgte eine Erhöhung in Höhe von T€ 3. Entgegen ihrer Aussage im Bericht bzgl. der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007, stellt die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW) in ihrer letzten Prüfung des Gesamtabschlusses fest, dass die Bilanzierung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung unter den Finanzanlagen weder im Einzelabschluss der Stadt Erkelenz noch im Gesamtabschluss zulässig ist. Das Treuhandvermögen ist den einzelnen Bilanzpositionen zuzuordnen. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 wurde der Feststellung der GPA gefolgt und eine Aufteilung auf die entsprechenden Aktivapositionen vorgenommen. Es erfolgte eine Umbuchung in Höhe von 1.635.063,53 € vom Konto 112100 auf die privatrechtlichen Forderungen (1.000.000 €), den liquiden Mitteln (635.061,53 €) und dem Umlaufvermögen (2 €). 4. Als Sondervermögen wurde der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz ausgewiesen. Bei der Bewertung wurde die Eigenkapitalspiegelmethode zugrunde gelegt. 5. Die Wertpapiere des Anlagevermögens bestehen aus der Versorgungsrücklage nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Die Bewertung erfolgt in Höhe der bisher erworbenen Fondsanteile. Gemäß Realisationsprinzip dürfen Gewinne nur dann ausgewiesen werden, wenn sie am Abschlussstichtag tatsächlich realisiert worden sind. Als Realisationszeitpunkt gilt im Regelfall der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dieser tritt erst mit dem Verkauf der Fondsanteile ein. 6. In den Ausleihungen sind die Stille Beteiligung an der NVV und das Gesellschafterkapital am Gemeinnützigen Bauverein in Höhe der jeweiligen Einlagen bewertet und ausgewiesen. 7. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Auf Forderungen, bei denen der Debitor einen Insolvenzantrag gestellt hat, wird grundsätzlich eine Einzelwertberichtigung vorgenommen. Die Erhöhung bei der Summe aller Forderungen von ca. 3,7 Mio. € gegenüber dem Vorjahr, ergibt sich aus der Erhöhung der Gebührenforderungen von ca. 84 T€, der Beitragsforderungen von ca. 86 T€, der Steuerforderungen von ca. 1.531 T€, der Forderungen aus Transferleistungen von ca. 1.066 T€, den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen von ca. 366 T€, den privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich von 1.000 T€. Daneben ergeben sich Forderungsreduzierungen bei den privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich von ca. 476 T€ und bei den Forderungen gegen Sondervermögen (Abwasserbetrieb) von 470 T€. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen ist schließlich eine Erhöhung von 512 T€ zu verzeichnen. 8. Als liquide Mittel sind Kassenbestände, Einnahmekassen und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. In 2015 sind hierin auch erstmalig die liquiden Mittel der Walter und Elfriede MeyerStiftung von 635.061,53 € enthalten (vgl. II., Aktivaseite, Nr. 3). 9. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 3.918)beinhalten Zuwendungen der Stadt Erkelenz an die Kultur GmbH für den Bau der Stadthalle (T€ 1.892). Die jährliche Auflösung orientiert sich an der Zweckbindung der jeweiligen Maßnahme bzw. den kommunalen Abschreibungssätzen. T€ 53 werden für übertragene Sachanlagen in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Weiterhin betragen die Landeszuwendungen an freie Träger für den Bau von Kindertagesstätten T€ 1.571. Außerdem werden die Beamtenbesoldung (T€ 246) für Januar 2016, der Umlagebeitrag an die Rheinische Versorgungskasse (T€ 121) sowie sonstige geleistete Auszahlungen, die Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2016 (T€ 35) darstellen, erfasst. Passivseite 1. Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2015 T€ 189.389 (vgl. auch die Erläuterungen zum Punkt 3 „Ausgleichsrücklage“). Die Allgemeine Rücklage hat sich seit dem 31.12.2014 wie folgt entwickelt: Stand 31.12.2014 189.406.577,58 € Verrechnung gem. § 43 GemHVO mit der allgemeinen Rücklage ./. Stand 31.12.2015 189.389.021,16 € 17.556,42 € Nach der Regelung des § 43 Abs. 3 GemHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nicht mehr ergebniswirksam darzustellen, sondern unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Für 2015 bedeutet dies, dass die Erträge(+) /Aufwendungen (-) folgender Finanzvorfälle unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen sind: Veräußerung unbebaute Grundstücke und ähnliche Rechte Abgang unbebaute Grundstücke und ähnliche Rechte 379,50 € 0,00 € Veräußerung bebaute Grundstücke und ähnliche Rechte 0,00 € Abgang bebaute Grundstücke und ähnliche Rechte 0,00 € Veräußerung Infrastrukturvermögen Abgang Infrastrukturvermögen Veräußerung Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeugen Abgang Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeugen Veräußerung Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) Abgang Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) Verrechnung gem. § 43 GemHVO: 43.651,39 € -68.489,31 € 17.503,29 € -10.632,37 € 2.003,66 € -1.972,58 € -17.556,42 € 2. Die Sonderrücklagen betragen zum 31.12.2015 T€ 1.635 Hierbei handelt es sich um die passivische Beschränkung der Vermögensmasse der rechtlich selbstständigen Walter und Elfriede Meyer-Stiftung. 3. Die Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2015 insgesamt 10.473.819,41 €. Sie wird sich jedoch nach erfolgtem Ratsbeschluss in Höhe des Jahresüberschusses 2015 um 79.462,36 € auf 10.553.281,77 € erhöhen. 4. Der Jahresüberschuss in Höhe von T€ 79 resultiert aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2015. Gegenüber der Planung verbessert sich das Ergebnis um T€ 2.739. 5. Der Sonderposten für Zuwendungen beinhaltet die zweckgebundene Zuweisungen und die Investitionspauschalen. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Anlagevermögens. Die Ermittlung der Sonderposten für Zuwendungen vor 2007 wurde pauschal anhand von durchschnittlichen Zuwendungsquoten auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Zuwendungen werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut einzeln zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens. 6. Die Erfassung des Sonderpostens für Beiträge resultiert im Wesentlichen aus dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Ermittlung der Sonderposten für Beiträge wurde anhand von durchschnittlichen Betragsquoten auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des Vermögensgegenstandes auf der Grundlage von Stichproben zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Beiträge werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens. 7. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhaltet Gebührenüberschüsse der Abfallentsorgung (T€ 450). Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. Bis zum Ausgleich sind Überdeckungen als Sonderposten in der Bilanz auszuweisen. 8. Die Sonstigen Sonderposten beinhalten das Vermögen der Becker-von-Berg-Stiftung (T€ 228). Bei dieser wurden durch den Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung der Stadt Erkelenz als Eigentum übertragen. Die Stadt Erkelenz darf nur in Übereinstimmung mit dem Stifterwillen darüber verfügen. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der Passivseite bei den sonstigen Sonderposten der Bilanz folgt. 9. Die Pensionsrückstellungen wurden durch die Rheinischen Versorgungskassen auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG, Köln, zum 31.12.2015 angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten der Stadt Erkelenz (T€ 30.886) auch die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz (T€ 9.212). Den Berechnungen liegen die biometrischen Grundlagen der Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck nach dem Stand 2005 (G) unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 5 % zu Grunde. Berücksichtigt wurden das rechnungsmäßige Pensionierungsalter mit 65 bzw. 67 Jahren und dem Anpassungsfaktor. Zusätzlich wurden die Kopfschadenstatistiken auf eine neue, erweiterte Datenbasis umgestellt. Da die neuen Statistiken insbesondere in höheren Altern einen signifikant anderen Verlauf aufweisen als die bisherigen Wahrscheinlichkeitstafeln war eine Bewertungsanpassung erforderlich, die zu einem erhöhten Rückstellungsaufwand führte. Bei der Beihilferückstellung führen insbesondere die Kosten für die ambulante und stationäre Pflege zu einer deutlichen Steigerung. Da die Änderungen vor allem die hohen Alter betreffen, sind die Auswirkungen umso höher, je älter eine Person zum Bewertungsstichtag ist. Außerdem sind Frauen auch diesmal aufgrund der höheren Lebenserwartung stärker betroffen als Männer. 10. Die Instandhaltungsrückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Betrachtung geboten waren. Es wurde vom § 36 Abs. 3 GemHVO Gebrauch gemacht und alle Maßnahmen für die Instandhaltungsrückstellungen gebildet wurden, werden voraussichtlich 2016 - 2019 durchgeführt. Entwicklung der Instandhaltungsrückstellungen im Haushaltsjahr 2015: Stand 01.01.2015 € 1 Erneuerung Heizkessel Johannismarkt 17 - Rathaus 2 Erneuerung Fenster Altbau 3. BA 3 Wohnung Richard-Lucas-Str. 1: Erneuerung Dachflächenfenster 4 FWGH Matzerath: Ern. Sanitärbereich Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2015 € 58.000,00 0,00 0,00 0,00 58.000,00 130.000,00 0,00 0,00 0,00 130.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 30.500,00 -9.579,38 -20.920,62 0,00 0,00 FWGH Granterath: Erneuerung Dach einschl. Dämmung Nysterbachschule Lövenich: Erneuerung äußerer Sonnenschutz Nysterbachschule Lövenich: Erneuerung Dach Aussentoiletten 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 40.000,00 -15.556,33 -4.443,67 0,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 8 Grundschule Gerderath: Erneuerung Dach 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 9 Grundschule Gerderath: Ern. Außentoiletten 65.000,00 0,00 0,00 0,00 65.000,00 150.000,00 0,00 0,00 0,00 150.000,00 80.000,00 0,00 0,00 0,00 80.000,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 10.000,00 0,00 0,00 0,00 80.000,00 80.000,00 5 6 7 10 11 12 13 GS Erkelenz-Mitte: Ern. Heizzentrale GS Erkelenz-Mitte: Ern. Regelzentrale Luise-Hensel-Schule: Ern. Fensteranstrich Luise-Hensel-Schule: Ern. Schiebefenster 14 Franziskusschule: Ern. Fenster 2.+3. BA 120.000,00 0,00 0,00 0,00 120.000,00 15 Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Duschen Turnhalle 150.000,00 0,00 0,00 50.000,00 200.000,00 70.000,00 0,00 0,00 0,00 70.000,00 0,00 0,00 0,00 14.000,00 14.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 20.000,00 10.000,00 120.000,00 0,00 -120.000,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 -50.000,00 0,00 0,00 55.000,00 0,00 0,00 0,00 55.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 100.000,00 0,00 0,00 0,00 100.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 21.000,00 21.000,00 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Dach einschl. Dämmung Astrid-Lindgren-Schule: Erneuerung Fenster 2. BA GS Hetzerath: Ern. Fenster GS Hetzerath: Ern. Aussentüren GS Keyenberg: Ern. Dach einschl. Dämmung GS Keyenberg: Ern. Fenster GS Kückhoven: Ern. Dach einschl. Dämmung GS Schwanenberg: Ern. Dach Umkleide+Turnhalle GS Schwanenberg: Ern. Duschen Turnhalle GS Schwanenberg: Ern. Fenster+Türen+Umkleide GS Schwanenberg: Ern. Wasserleitungen Stand 01.01.2015 € 27 28 29 30 31 32 GS Houverath: Ern. Dach einschl. Dämmung GS Houverath: Ern. Außentoiletten GS Houverath: Ern. Fenster Hauptschule Erkelenz: Ern. Dach; 4. BA (Musiktrakt) Hauptschule Erkelenz: Ern. Fenster; 5. BA (Musiktrakt) Hauptschule Erkelenz: Ern. Behindertentoilette 33 Hauptschule Erkelenz: Ern. Fenster; 2. BA (Gebäude 2) 34 Europaschule: Ern. Fassade/Fenster 1. BA (im Vorjahr aufgeteilt auf 1. + 2. BA) 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 Europaschule: Ern. Fassade/Fenster 2. BA Cusanus-Gymnasium: Erneuerung Dach Atrium und Verwaltung Cusanus-Gymnasium: Erneuerung Dach, Turnhallen und Außentoiletten Cusanus-Gymnasium: Ern. Fenster Turnhallen+Umkleide Cusanus-Gymnasium: Ern. Fenster im Toilettentrakt Cusanus-Gymnasium: Ern. Dach Bauteil C Cusanus-Gymnasium: Ern. Bodenbelege Cusanus-Gymnasium: Ern. Kesselanlage Cusanus-Gymnasium: Ern. Elektrohauptverteilung (Trafo) Cornelius-Burgh-Gymnasium: Ern. Schulhof Cornelius-Burgh-Gymnasium: Ern. Stunden Toiletten Pestalozzischule: Erneuerung Dach Altbau (2. BA) Pestalozzischule: Erneuerung Fenster UG /1. OG (3. BA) Pestalozzischule: Ern. Duschen, Außentoiletten Haus Spiess: Ern. Dach Hauptgebäude Haus Spiess: Ern. Außenanstrich Haus Hohenbusch: Beseitigung Feuchtigkeit Haus Hohenbusch: Ern. Fensteranstrich Herrenhaus Haus Hohenbusch: Ern. Dach mit Eindeckung alte Strohmiete Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2015 € 42.000,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 70.000,00 0,00 0,00 0,00 70.000,00 60.000,00 0,00 0,00 0,00 60.000,00 43.000,00 0,00 0,00 0,00 43.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 8.000,00 8.000,00 0,00 0,00 0,00 24.000,00 24.000,00 24.112,49 -19.674,74 -4.437,75 0,00 0,00 885.000,00 -724.352,87 -72.418,14 0,00 88.228,99 152.865,54 0,00 0,00 0,00 152.865,54 78.000,00 -60.458,12 0,00 12.500,00 30.041,88 25.000,00 -25.000,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 10.000,00 20.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 55.000,00 0,00 0,00 0,00 55.000,00 120.000,00 0,00 -40.000,00 0,00 80.000,00 192.000,00 0,00 0,00 128.000,00 320.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 35.000,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 42.000,00 110.000,00 0,00 0,00 0,00 110.000,00 86.500,00 0,00 0,00 0,00 86.500,00 42.000,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 30.000,00 -7.784,98 -2.215,02 0,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 Stand 01.01.2015 € 54 55 56 57 Windmühle Immerath: Sanierung KG Westpromenade: Dämmung Kellerdecke KG Gerderath: Ern. Personaltoilette KG Gerderath: Ern. Heizkessel Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2015 € 0,00 0,00 0,00 99.000,00 99.000,00 10.000,00 -10.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 10.000,00 15.000,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 58 KG Hetzerath: Ern. Heizkessel 15.000,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 59 KG Buscherhof: Ern. Fenster 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 60 KG Lövenich: Ern. Fenster 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 61 Turnhalle Gerderath: Ern. Hallenfußboden 35.000,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 62 Turnhalle Gerderath: Ern. der Akustikdecke (einschl. Beleuchtung) 35.000,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 50.000,00* 0,00 0,00 0,00 50.000,00 63 Turnhalle Gerderath: Ern. Sanitärbereich (*Umbuchung im Jahr 2015 i. H. v. 50.000,00 € von Rückstellung „Hallenbad Gerderath: Ern. Sanitärbereich“) 64 Sportumkleide Schwanenberg: Ern. Sanitäranlage + Umkleiden 50.000,00 0,00 0,00 57.000,00 107.000,00 65 Hallenbad Gerderath: Dämmung Fassade der Umkleide 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 140.000,00* 0,00 0,00 0,00 140.000,00 70.000,00 0,00 0,00 0,00 70.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 80.000,00 -62.699,39 -17.300,61 0,00 0,00 9.000,00 0,00 0,00 0,00 9.000,00 0,00 0,00 0,00 10.500,00 10.500,00 0,00 0,00 0,00 110.000,00 110.000,00 11.743,73 0,00 -11.743,73 0,00 0,00 18.000,00 0,00 0,00 3.000,00 21.000,00 50.000,00 -9.595,61 -10.404,39 0,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 Hallenbad Gerderath: Ern. Sanitärbereich (*Umbuchung im Jahr 2015 i. H. v. 50.000,00 € zu Rückstellung „Turnhalle Gerderath: Ern. Sanitärbereich“) Asylantenwohnheim Bellinghoven: Abbrucharbeiten Asylantenwohnheim Oerath: Abbrucharbeiten Asylantenwohnheim Neuhaus: Sanierung von 16 Wohneinheiten im OG Parkdeck Ostpromenade: Ern. Beleuchtung Parkdeck Ostpromenade: Ern. Asphaltdecke (Oberdeck) Obdach Neuhaus: Abbruch Neuhaus 48/ 50 Instandhaltungsrückstellung Kriegsgräber FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Heizungsregelung FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Fenster, Verglasung, 2. BA FHH Gerderath: Überarbeitung Holzkonstruktion Halle Stand 01.01.2015 € Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2015 € 77 FHH Gerderath: Ern. Dacheindeckung Bitumenschindeln 0,00 0,00 0,00 38.000,00 38.000,00 78 MZG Matzerath: Erneuerung Dach Altbau und Dämmung 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 79 MZG Matzerath: Erneuerung Außenputz mit Dämmung 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 6.264,15 -4.518,58 -1.745,57 0,00 0,00 43.000,00 0,00 0,00 0,00 43.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 25.000,00 -9.053,25 -15.946,75 0,00 0,00 35.000,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 10.000,00 -4.520,45 -5.479,55 0,00 0,00 12.000,00 0,00 -12.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 60.000,00 0,00 0,00 0,00 60.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 22.000,00 0,00 -22.000,00 0,00 0,00 30.000,00 0,00 -30.000,00 0,00 0,00 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 MZG Katzem (alte Schule): Ern. Dachstuhl, OG-Decke u. Eindeckung MZH Kückhoven: Dacheindeckung MZH Kückhoven: Ern. Fenster, Aussentüren MZH Gerderhahn: Ern. Flachdach Halle MZH Gerderhahn: Ern. Fenster MZH Golkrath: Ern. Dach Umkleide MZH Golkrath: Ern. Dach 1. Erweiterung MZH Golkrath: Ern. Oberlichter Halle MZH Hetzerath: Ern. Dacheindeckung MZH Hetzerath: Ern. Duschen und Toilette MZH Granterath: Ern. Dacheindeckung MZH Granterath: Ern. Außentoiletten MZH Schwanenberg: Ern. Duschen und Toiletten MZG Holzweiler (Alte Schule): Ern. Dacheindeckung MZG Holzweiler (Alte Schule): Ern. Fenster MZG Geneiken (Alte Schule): Ern. Dacheindeckung MZG Geneiken (Alte Schule): Ern. Außentoiletten 97 Bürgersaal Katzem: Ern. Heizungs- u. Lüftungsschaltschrank 0,00 0,00 0,00 35.000,00 35.000,00 98 Bürgerhaus Gerderath: Ern. Aussentüren 0,00 0,00 0,00 15.000,00 15.000,00 99 Bürgerhaus Gerderath: Ern. Flachdächer 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 100 Bürgerhaus Gerderath: Ern. Sheddächer 0,00 0,00 0,00 42.000,00 42.000,00 4.765.985,91 -962.793,70 -441.055,80 1.119.000,00 4.481.136,41 11. Die Bildung der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW erfolgte ebenfalls in Höhe der Beträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geboten sind: Stand 01.01.2015 € Rückstellungen für Altersteilzeit Inanspruchnahme/Auflösung € Zuführung Stand 31.12.2015 € € 2.212.334,23 485.419,49 Urlaubsrückstellungen 496.615,02 0,00 13.863,58 510.478,60 Überstundenrückstellungen 123.317,62 0,00 13.339,27 136.656,89 Sonstige Rückstellung Personalaufwand - LoB u.a. 291.727,00 0,00 11.273,00 303.000,00 51.600,00 7.735,21 22.935,21 66.800,00 5.299.806,57 0,00 239.000,00 3.000,00 8.714.400,44 496.154,70 Rückstellungen Prüfung GPA Drohverlustrückstellungen Rückstellungen Prozesskostenrisiko 0,00 1.726.914,74 663.433,00 5.963.239,57 0,00 236.000,00 724.844,06 8.943.089,80 Bei der Bildung von Altersteilzeitrückstellungen werden fortgeltende Ansprüche der tariflich Beschäftigten auf Zahlung des Entgeltes im Rahmen der Altersteilzeitregelung berücksichtigt. Hierbei wurden die im Jahr der Beschäftigungsphase erworbenen Ansprüche auf Zahlung eines Beschäftigungsentgeltes während der Freistellungsphase in die Rückstellungen eingebracht. In die Urlaubsrückstellungen wird nicht in Anspruch genommener Urlaub des laufenden Jahres eingestellt. Gleiches gilt für die am Bilanzstichtag bestehenden Überstunden- und Gleitzeitguthaben. Sie sind ebenfalls über die Bildung einer Überstundenrückstellung zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung wurden die Bediensteten in unterschiedliche Beschäftigungsgruppen eingeteilt und diese mit der jeweiligen durchschnittlichen Vergütung von Beschäftigungsgruppen bewertet. Die sonstige Rückstellung Personalaufwand wurde gebildet für Aufwendungen aus der leistungsorientierten Bezahlung (Lob) i.H.v. 303.000,00 €, die Ende März 2016 für den Zeitraum vom 01.01.2015 - 31.12.2015 zur Auszahlung gelangen. Die Drohverlustrückstellung wurde in 2008 gebildet, weil seinerzeit ein Gewerbesteuerschuldner gegen den Steuermessbescheid geklagt hat. Das Finanzamt hat in diesem Fall die Aussetzung der Vollziehung angeordnet. Über die Klage ist bis heute noch immer nicht entschieden. Wird der Klage stattgegeben, droht der Stadt Erkelenz möglicherweise ein Verlust der kompletten Forderung i. H. von 5.299.806,57 €. Es bestand demnach die Notwendigkeit hierfür in 2008 eine Rückstellung zu bilden und diese in der Bilanz anzusetzen. Gegenüber der zum 31.12.2014 vorgenommenen Bewertung des Sachverhaltes haben sich in 2015 keine Änderungen ergeben. Zusätzlich wurde im Jahr 2015 in einem weiteren Fall eine Drohverlustrückstellung gebildet. Ein Gewerbesteuerschuldner hat angekündigt, gegen die Neuveranschlagung der Gewerbesteuer für die Jahre 2004 - 2008 Klage zu erheben. Würde dieser Klage stattgegeben, ist mit einem Verlust der Forderung i. H. von 663.433,00 € zu rechnen. Die Rückstellungen Prozesskostenrisiko wurden aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren gebildet. Im ungünstigsten Fall muss die Stadt Erkelenz Kosten in Höhe der jeweiligen Streitwerte tragen. 12. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine besondere Besicherung der Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage 3 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel. Eine gesonderte Position bei den Verbindlichkeiten nehmen die erhaltenen Anzahlungen ein, in die noch nicht verbrauchte und für investive Zwecke gebundene Zuwendungen einzubuchen sind, bis das geförderte Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist. Sobald das entsprechende Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist, werden die erhaltenen Anzahlungen in die Sonderposten umgebucht. 13. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 8.950) betreffen hauptsächlich vereinnahmte Friedhofsgebühren für Nutzungsrechte an Gräbern, die Erträge in Folgejahren darstellen (T€ 6.384). Der Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und die an die freien Träger ausgezahlt werden (Vgl. Ausführungen ARAP auf der Aktivseite) beträgt nunmehr 1.571 T€. Daneben liegen noch weitere, kleinere passive Rechnungsabgrenzungsposten von insgesamt 995 T€ vor (Ausgleichsmaßnahmen 256 T€, Ruherechtsentschädigungen 274 T€, Zahlungen, die zu Erträgen in 2016 führen, von 449 T€; Sonstige 16 T€). Übersicht über das Vermögen, Kapital und Schulden 31.12.2015 Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagevermögen Finanzanlagen SUMME ANLAGEVERMÖGEN Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Liquide Mittel SUMME UMLAUFVERMÖGEN Aktive Rechnungsabgrenzung SUMME AKTIVA Passiva Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung SUMME PASSIVA % der Bilanzsumme 61 289.429 87.714 377.204 19.655 7.841 27.496 3.917 408.617 0,01 70,83 21,47 92,31 4,81 1,92 6,73 0,96 100,00 201.577 124.105 53.522 20.463 8.950 408.617 49,33 30,37 13,10 5,01 2,19 100,00 III. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung 1. Die Steuern und ähnlichen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Sonstige Vergnügungssteuer Hundesteuer Familienleistungsausgleich T€ 265 6.479 18.737 19.267 1.871 947 275 1.934 49.775 2. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen des Haushaltsjahres setzen sich wie folgt zusammen: T€ Schlüsselzuweisungen 5.792 Allgemeine Zuweisungen Land 118 Zuweisungen und Zuschüsse 8.526 Erträge aus der Auflösung von Zuwendungen 2.419 16.855 3. Bei den sonstigen Transfererträgen (382 T€) handelt es sich u.a. um den Kostenersatz für soziale Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen in den Produktbereichen 05 „Soziale Hilfen“ und 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ (332 T€). Daneben wurden Erstattungen für die Mehrbelastung zur Kreisumlage geleistet (50 T€). 4. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (8.686 T€) betreffen Verwaltungsgebühren (780 T€), Benutzungsgebühren (5.833 T€) und Erträge aus den Auflösungen von Sonderposten für Beiträge und des Sonderpostens für den Gebührenausgleich (2.073 T€). 5. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (494 T€) enthalten Mieten und Pachten (255 T€), Erträge aus dem Verkauf von Vorräten (149 T€) und sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (90 T€). 6. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurden Erträge von insgesamt 5.166 T€ erzielt. Hierunter fallen u.a. die Erstattungen des Landes für Flüchtlinge, die Erstattungen der UVG- Leistungen, die Erstattungen von Jugendhilfeaufwendungen von anderen Gemeinden und Gemeindeverbänden und die Personal- und Sachkostenerstattungen vom Städt. Abwasserbetrieb. Der hohe Anstieg der Kostenerstattungen und Kostenumlagen im Vergleich zum letzten Geschäftsjahr liegen in den Erstattungen des Landes für Flüchtlinge begründet. Aufgrund des hohen Flüchtlingsaufkommens lagen die Erstattungen in diesem Bereich um rund 1.878 T€ höher als im letzten Jahr. 7. Im Haushaltsjahr 2015 wurden sonstige ordentliche Erträge Zusammensetzung der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist: Konzessionsabgaben Erstattung von Steuern Erträge aus der Veräußerung von Grund und Boden Bußgelder u.a. Säumniszuschläge u.dgl. Stundungs- und Aussetzungszinsen T€ 1.941 490 627 98 731 2 erzielt, deren Erträge aus Ersatzvornahmen Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen Sonstige nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Wertberichtigung auf Forderungen Andere sonst. ordentl. Erträge 27 929 418 1 314 5.578 8. Das Jahresergebnis für 2015 bei den aktivierten Eigenleistungen beträgt 372 T€. 9. Der Personal- und Versorgungsaufwand von 25.081 T€ des Haushaltsjahres 2015 entfällt mit 3.384 T€ auf Beamtenbezüge, mit 17.110 T€ auf Gehälter (einschließlich Beiträgen zu Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung), mit 1.505 T€ auf Beiträge zu Versorgungskassen für Beamte, 463 T€ auf Beihilfe (Beschäftigte 257 T€ und Versorgungsempfänger 206 T€) und mit 39 T€ auf nicht zahlungswirksame Aufwendungen zur Auffüllung von Rückstellungsbeständen in den Bereichen Urlaubs-, Überstunden- und sonstigen Rückstellungen. Als Grundlage für die Ermittlung der Zuführung zur Pensions- und Beihilfenrückstellung für die Beamten dienten die standardmäßig von der Rheinischen Versorgungskasse zur Verfügung gestellten Berechnungen. Die Zuführungsbeträge betrugen insgesamt T€ 2.580, die ausschließlich für Beschäftigte (875 T€ für Pensionen, 346 T€ für Beihilfen) und für Pensionäre (893 T€ für Pensionen und 466 T€ für Beihilfen) aufgebracht wurden (vgl. auch Ausführungen zu II, Passivaseite, Ziffer 9). 10. Die Zusammensetzung der Sach- und Dienstleistungen des Haushaltsjahres 2015 zeigt die folgende Aufstellung: T€ Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 1.055 Zuführung Instandhaltungsrückstellungen 1.119 Unterhaltung des sonst. unbeweglichen Vermögens 564 Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 661 Bewirtschaftung - Energie 1.520 Bewirtschaftung - Reinigung 1.117 Haltung von Fahrzeugen 391 Unterhaltung der Geräte 351 Anschaffung von kleineren Geräten (60 - 410 EUR) 262 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte 96 Aus- und Fortbildung 129 Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz 268 Sonst. bes. Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen 4.465 davon: Verpflegungsaufw. in Schulen u. Kindergärten Kostenanteil Straßenentwässerung Abfallbeseitigungsaufwendungen Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung Sonst. Verw. u. Betriebsaufwendungen T€ 265 T€ 1.475 T€ 1.415 T€ 944 T€ 366 Aufwendungen für den Erwerb von Vorräten 244 Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen davon: Aufwendungen EDV und Software Schülerbeförderungskosten Aufwendungen offener Ganztag Abfallentsorgung u. Beseitigung Sondermüll Übr. Aufwendungen f. sonst. Dienstleistungen 5.059 T€ 719 T€ 1.870 T€ 1.341 T€ 669 T€ 460 17.301 Im vorliegenden Jahresabschluss wurde die Zuführung zu den Instandhaltungsrückstellungen erstmalig bei den „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ abgebildet. Damit wurde einer Bitte der Kommunalaufsicht entsprochen. Bisher wurden Aufwendungen für diese Rückstellung bei den „Sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ abgebildet. 11. Die bilanziellen Abschreibungen (7.474 T€) umfassen einmal die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen (7.401 T€) als auch die Auflösung von geleisteten Zuwendungen für investive Maßnahmen (73 T€). 12. Die Transferaufwendungen 2015 (37.268 T€) setzen sich wie folgt zusammen: Zuweisungen und Zuschüsse Sozialtransferaufwendungen Gewerbesteuerumlage Finanzierungsbeteiligung „Fonds Deutsche Einheit“ Kreisumlage Krankenhausinvestitionsumlage T€ 5.838 7.317 1.363 1.324 20.923 503 37.268 13. Im Jahre 2015 wurden folgende sonstigen ordentlichen Aufwendungen geleistet: Sonst. Personalaufwendungen Aufwendungen f. ehrenamtliche Tätigkeiten Mieten und Pachten Leasingkosten Sonst. Aufwendungen f.d. Inanspruchnahme v. R.u.D. Geschäftsaufwendungen Steuern, Versicherungen Zuschreibung Sonderposten Erstattungen für lfd. Tätigkeiten Verluste aus dem Abgang von Umlaufvermögen u.ä. Verfügungsmittel Fraktionszuwendungen Repräsentationen Ehrungen u.ä. Zuführung sonst. Rückstellungen (vgl. II, Nummer 11) T€ 40 268 283 74 850 514 2.154 3 183 393 2 24 22 18 686 5.514 14. Den maßgeblichen Anteil an den Finanzerträgen (6.232 T€) haben die Zinserträge sonstiger inländischer Bereich mit T€ 3.436 und die Gewinnanteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie öffentlicher Sonderrechnungen mit 2.786 T€. Die übrigen Zinserträge betragen 10 T€. 15. Die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen betragen insgesamt 823 T€. 16. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 sind keine Ermächtigungsübertragungen von Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen worden. 17. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 werden keine Ermächtigungsübertragungen von Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen. IV. Erläuterungen zur Finanzrechnung Die Bestände der liquiden Mittel, die sich aus den Buchungen in der Finanzrechnung ergeben, haben sich in 2015 wie folgt entwickelt: Bevor die einzelnen Kontengruppen genauer betrachtet werden, sei an dieser Stelle auf folgende Besonderheiten hingewiesen, die die Nachvollziehbarkeit der nachfolgenden Äußerungen erleichtern: • In 2014 wurden Ermächtigungsübertragungen von Auszahlungen für Investitionen von 889.563,92 € gebildet. Für konsumtive Auszahlungen wurden im Jahr 2014 keine Ermächtigungsübertragungen gebildet. Die Abwicklung dieser Ermächtigungsübertragungen in 2015 wird an späterer Stelle dargestellt. • Zahlungswirksame Ermächtigungsübertragungen für Kredite nach § 86 Abs. 2 GO NRW wurden im Jahr 2014 nicht gebildet. • Die zuvor erläuterten Summen sind zusammen mit den Ansätzen in der Spalte „Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2015“ in den jeweiligen Zeilen mit aufgeführt. Daneben bietet die seit dem 01.01.2011 eingesetzte Software „newsystem kommunal - INFOMA“ auch den Komfort, dass die Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO in einer separaten Spalte in der Finanzrechnung dargestellt werden. Diese Option wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit auch in 2015 gezogen. Wie an späterer Stelle detailliert zu ersehen ist, wurde von den Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen von insgesamt 889.563,92 € ein Betrag von 717.005,68 € in Anspruch genommen. 113.036,26 € wurden im Laufe des Jahres 2015 in Abgang gesetzt bzw. eingespart und 59.521,98 € wurden weiter nach 2016 übertragen. Rechnet man die übertragenen Ermächtigungsübertragungen 2015 als auch die darauf entfallenden Inanspruchnahmen aus den in der Finanzrechnung aufgeführten Zahlen heraus, ergeben sich in den Zeilen 16, 17, 23 und 30 bis 38 folgende Werte: Bezeichnung Nr. 16 17 23 30 31 32 33 34 35 36 37 38 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (9 und 16) = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit =Auszahlungen aus Investitionstätigkeit =Saldo aus Investitionstätigkeit (23 und 30) =Finanzmittelüberschuss/fehlbetrag (17 und 31) +Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen +Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung -Tilgung und Gewährung von Darlehen -Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung =Saldo aus der Finanzierungstätigkeit =Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (32 und 37) … Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich Ansatz/ist 84.156.736,00 € 81.126.006,16 € -3.030.729,84 € -146.959,00 € 3.885.863,26 € 4.032.822,26 € 9.493.069,00 € 4.212.205,68 € -5.280.863,32 € 11.820.200,00 € 3.177.083,54 € -8.643.116,46 € -2.327.131,00 € 1.035.122,14 € 3.362.253,14 € -2.474.090,00 € 4.920.985,40 € 7.395.075,40 € 4.581.000,00 € 0,00 € -4.581.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 4.281.000,00 € 2.908.755,84 € -1.372.244,16 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 300.000,00 € -2.908.755,84 € -3.208.755,84 € -2.174.090,00 € 2.012.229,56 € 4.186.319,56 € Abschließend sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber seine im § 38 Abs. 2 GemHVO NRW gestellten Forderungen nur rudimentär in den von ihm vorgeschriebenen Mustern umgesetzt hat. Die Erfahrungen der letzten 9 Jahre haben jedoch gezeigt, wie aufgrund der vorgenannten Aufstellung unschwer ersichtlich, dass die Umsetzung in einer tabellarischen Darstellung einfach zu komplex und damit zu unübersichtlich ist. Es bleibt daher nur die Möglichkeit, der im § 38 GemHVO geforderten Aufstellung durch die Darstellung in verschiedenen Nebenrechnungen nachzukommen. Nun aber zur Erläuterung des eigentlichen Ergebnisses der Finanzrechnung: 1. Wie oben erläutert, werden die aufgeführten Abweichungen also aus der Summe der Haushaltsplanansätze und der Summe der Ermächtigungsübertragungen dargestellt. Zunächst einmal ist festzustellen, dass beim Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit ein Überschuss von 3.886 T€ erzielt wurde. Gegenüber der Planung entspricht dies einer Verbesserung um 4.033 T€. Diese Verbesserung resultiert aus höheren Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 1.002 T € und geringeren Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 3.031 T€. Die Veränderung bei den Einzahlungen ergeben sich rechnerisch durch geringere Einzahlungen von 2.381 T€ bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“, von 17 T€ bei den „Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“ und von 87 T€ bei den „Sonstigen Transfereinzahlungen“. Diesen geringeren Einzahlungen stehen Mehreinzahlungen von 277 T€ bei den „Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten“, von 24 T€ bei den „Privatrechtlichen Leistungsentgelten“, von 2.599 T€ bei den „Kostenerstattungen, Kostenumlagen“, von 415 T€ bei den „Sonstigen Einzahlungen“ und von 172 T€ bei den „Zinsen und sonstigen Finanzeinzahlungen“ gegenüber. Auf der Auszahlungsseite sind Minderauszahlungen bei den „Personalauszahlungen“ von 469 T€, den „Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen“ von 2.357. T€, den „Zinsen und sonstigen Finanzauszahlungen“ von 23 T€ und den „Sonstigen Auszahlungen“ von 300 T€ zu verzeichnen. Demgegenüber ergeben sich Mehrauszahlungen in Höhe von 5 T€ bei den „Versorgungsauszahlungen“ und von 113 T€ bei den „Transferauszahlungen“. Daneben haben sich noch Liquiditätsverbesserungen durch einem verbesserten Saldo aus der Investitionstätigkeit ergeben. Der Saldo beträgt 318 T€. Geplant war ein negativer Saldo in Höhe von -3.217 T€. Die Verbesserung lässt sich als Differenz aus den „Auszahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 3.894 T€ (geplant 12.710 T €) zu den „Einzahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 4.212 T€ (geplant 9.493) herleiten. Beim „Saldo aus Finanzierungstätigkeit“ lässt sich ein negativer Wert von -2.909 T€ feststellen. Dieses erfreuliche Ergebnis bedeutet, dass der Schuldenstand im Jahr 2015 um 2,909 Mio. € reduziert werden konnte. Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass in 2015 gegenüber der Planung eine erfreuliche Liquiditätsverbesserung von 4.359 T€ bei den eigenen Finanzmitteln erzielt werden konnte. Der Bestand an eigenen liquiden Mitteln konnte demzufolge zum 31.12.2015 mit 7.665 T€ bilanziert werden. Die Finanzrechnung betrachtet aber nicht nur die eigenen Finanzmittel, sondern auch die Entwicklung des Bestandes an fremden Finanzmitteln. Fremde Finanzmittel sind solche finanziellen Mittel, die die Kommune für einen Dritten verwaltet oder die sie aufgrund eines Gesetzes für einen Dritten zu vereinnahmen und zu verausgaben hat. Bei beiden Varianten sind erwirtschaftete Überschüsse aus diesen Mitteln an den/die Dritten abzuführen bzw. getätigte Vorleistungen vom Dritten zu erstatten. Hinsichtlich der eigenen Finanzmittel unterscheiden sich diese insbesondere dadurch, dass sie nicht im Haushaltsplan aufgeführt und geplant werden, sondern zum Teil in gesonderten Plänen dargestellt werden, respektive ungeplant bewirtschaftet werden. Bei der Stadt Erkelenz fallen darunter der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz, dessen Ein- und Auszahlungen kontenmäßig von der städtischen Zahlungsabwicklungsstelle abgewickelt werden sowie insbesondere Mittel des Kreises Heinsberg, der sich bei der Zahlbarmachung der verschiedenen Hilfearten nach dem SGB ebenfalls der Zahlungsabwicklungsstelle der Stadt Erkelenz bedient. Des Weiteren werden bei den fremden Finanzmitteln die ungeklärten Einzahlungen abgebildet. Hierbei handelt es sich um Einzahlungen, welche im Jahr 2015 vereinnahmt worden sind, jedoch erst im Folgejahr konkreten Sollstellungen zugeordnet werden können. Zum Ende des Jahres betrug der Bestand an fremden Finanzmitteln insgesamt 176 T€. Dieser Bestand setzt sich aus der Differenz aus Einzahlungen aus der Verminderung von Forderungen gegenüber dem Städt. Abwasserbetrieb in Höhe von 469 T€ sowie einem Bestand an sonstigen fremden Finanzmitteln von -293 T€ zusammen. Der Bestand an sonstigen fremden Finanzmitteln von -293 T€ stellt aus städtischer Sicht eine Forderung gegenüber Dritten dar, da die Stadt in dieser Höhe in Vorleistung getreten ist. Unter Berücksichtigung der Vorjahre ergibt sich insgesamt bei den Beständen aus (eigenen und fremden) Finanzmitteln ein Saldo von 7.841 T€. Hinweise: Die Finanzrechnung wurde bis einschließlich des Jahres 2014 aus Gründen der Klarheit und Nachvollziehbarkeit um die Zeilen 39a und 39b erweitert (Veränderung der Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber dem Städt. Abwasserbetrieb). Aufgrund einer Empfehlung der Kommunalaufsicht des Landrates des Kreises Heinsberg in 2015 wurden diese Zeilen jedoch ab dem Jahr 2015 aus der Finanzrechnung entfernt. Die Veränderung der Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber dem städt. Abwasserbetrieb wird nunmehr verrechnet in der Zeile 40 „Bestand an fremden Mitteln“ dargestellt. Weiterhin wurde der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) im Rahmen der Prüfung der Gesamtanschlüsse 2010 - 2013 gefolgt, die dahingehend erfolgt ist, dass die GPA eine Bilanzierung des Vermögens der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung unter den Finanzanlagen als unzulässig ansieht. Vielmehr ist lt. aktueller GPA-Prüfung das Vermögen unter den einzelnen Bilanzpositionen zu führen. Demzufolge sind die liquiden Mittel von 635.061,53 € nicht nur in der Bilanz bei den liquiden Mitteln mit auszuweisen, sondern auch im Rahmen der Finanzrechnung bei den „fremden Finanzmitteln“ abzubilden. 2. Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen aus 2014 gem. § 22 GemHVO NRW Gem. § 22 Abs. 1 GemHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen. Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung hat der Rat der Stadt Erkelenz am 25. September 2013 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 wurden demnach folgende Ermächtigungsübertragungen gebildet. Diese wurden im Jahr 2015 wie nachfolgend aufgeführt abgewickelt: 2.1 Für konsumtive Aufwendungen /Auszahlungen Ermächtigungsübertragungen gebildet. wurden im Jahr 2014 keine 2.2 Nr. Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen in 2015: Investitionsnummer Bezeichnung Teilfinanzrechnung 010600 Zentrale Dienste B01060001 Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 € Teilfinanzrechnung 011301 Grundstücks- u. Gebäudeverwaltung G01130001 Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden Teilfinanzrechnung 011800 Baubetriebshof B01180061 Gabelstapler (Ersatzbeschaffung) Teilfinanzrechnung 021500 Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung 4 B02157015 Löschfahrzeug LF 10/6 Venrath 5 B02157016 Drehleiter DLK 23/12 Erkelenz-Mitte 6 H02150002 Neubau FWGH Borschemich (neu) Teilfinanzrechnung 030101 Grundschulen 1 2 3 Ermächtigungsübertragung - aus 2014 abgerechnet in 2015 Ersparnis/ in Abgang Nach 2016 - zu übertragen 1.304,84 1.242,00 62,84 0,00 350.000,00 336.796,53 4.481,49 8.721,98 20.000,00 0,00 0,00 20.000,00 11.400,00 11.368,07 31,93 0,00 1.394,50 1.394,50 0,00 0,00 3.096,70 0,00 3.096,70 0,00 7 B03010001 Anschaffungen < 10.000 € Grundschule 16.998,11 16.998,11 0,00 0,00 8 H03010014 Nottreppe Nysterbachschule Lövenich 30.800,00 0,00 0,00 30.800,00 Teilfinanzrechnung 030103 Realschule /Europaschule 9 B03030001 Anschaffungen < 10.000 € Europaschule 35.973,29 35.973,29 0,00 0,00 10 H03030001 Umbau u. Erweiterung Erka-Halle - Anteil Europaschule - 22.607,84 13.803,61 8.804,23 0,00 11 H03030002 Umbau und Erweiterung Lehrerzimmer Europaschule 7.700,00 7.700,00 0,00 0,00 Teilfinanzrechnung 030104 Gymnasien 12 B03040003 Anschaffungen < 10.000 € Cornelius-BurghGymnasium 2.096,07 2.096,07 0,00 0,00 13 H03040005 Umbau u. Erweiterung Erka-Halle - Anteil Cusanus-Gymnasium - 22.607,82 13.803,57 8.804,25 0,00 14 B03040017 Schuleinrichtung Biologieraum - CusanusGymnasium - 20.792,87 20.792,87 0,00 0,00 15 B03040018 Schuleinrichtung Biologieraum - Cornelius-BurghGymnasium - 57.707,94 55.126,36 2.581,58 0,00 Teilfinanzrechnung 040100 Kulturförderung u. kulturelle Veranstaltungen 18.846,66 16.912,92 1.933,74 0,00 16 H04010001 Neubau einer Strohmiete Haus Hohenbusch Teilfinanzrechnung 0602 Tageseinrichtungen u. Tagespflege 17 H06020101 Erweiterung u. Umbau KG Adolf-Kolping-Hof U 3 987,70 987,70 0,00 0,00 18 H06020102 Erw. Aussenanlagen KG Adolf-Kolping-Hof U3 24.000,00 16.899,89 7.100,11 0,00 19 H06020103 Erweiterung u. Umbau KG Adolf-Kolping-Hof Ü3 41.000,00 40.614,41 385,59 0,00 20 S06020105 Neugestaltung Außengelände - KG AdolfKolping-Hof 16.313,57 3.855,09 12.458,48 0,00 21 B06020601 Auszahl. < 10.000 € KG Am Hagelkreuz 2.025,81 357,00 1.668,81 0,00 22 H06020601 Erweiterung u. Umbau KG Am Hagelkreuz 5.346,44 987,70 4.358,74 0,00 23 H06020701 Erweiterung und Umbau KG Hetzerath U3 5.142,23 5.124,70 17,53 0,00 24 B06020704 Außenspielgerät Kindergarten Hetzerath 2.823,20 2.528,75 294,45 0,00 25 H06020802 Kindergarten Buscherhof Ausbau Ü3 3.296,11 0,00 3.296,11 0,00 26 B06021001 Auszahl. < 10.000 € KG Bauxhof 12.153,55 10.826,11 1.327,44 0,00 27 S06021101 Errichtung einer Rampenanlage Kiga Venrath 15.000,00 15.000,00 0,00 0,00 28 S06021301 Erw. Aussenanlagen KG Oerather Mühlenfeld 20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 29 B06021601 Anschaffungen >410 € Komb. Tagesein. Westpromenade 3.000,00 0,00 3.000,00 0,00 Teilfinanzrechnung 080100 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 302,08 0,00 302,08 0,00 7.100,00 7.056,41 43,59 0,00 39.972,11 39.972,11 0,00 0,00 8.785,83 4.770,12 4.015,71 0,00 1.000,00 30,49 969,51 0,00 10.500,00 9.987,30 512,70 0,00 23.245,94 0,00 23.245,94 0,00 30 31 32 33 34 35 36 S08010004 Kunstrasenplatz Schwanenberg Teilfinanzrechnung 080300 Bereitstellung und Betrieb von Bädern B08030001 Anschaffungen > 410 € Schwimmbäder Teilfinanzrechnung 100603 Verwaltung und Betrieb von Unterkünften ausl. Flüchtlinge H10060302 Umbau „Südpromenade 31“ in ein Asylantenwohnheim Teilfinanzrechnung 130100 Öffentliches Grün S13010006 Grünordnung Immerath (neu) Teilfinanzrechnung 130200 Natur u. Landschaft S13020003 Ökologischer Ausgleich Immerath (neu) Teilfinanzrechnung 130500 Friedhöfe S13050008 Barrierefreie Zuwegung Friedhof Lövenich Teilfinanzrechnung 150200 Mehrzweckgebäude H15020202 MZH Borschemich (neu) Nr. Investitionsnummer 37 38 Bezeichnung H15020203 Neubau Vereinsraum Immerath (neu) Teilfinanzrechnung 150300 Stadtmarketing B15030003 Wegweisung Radtourennetz Summen: 3. Ermächtigungsübertragung - aus 2014 abgerechnet in 2015 Ersparnis/ in Abgang Nach 2016 - zu übertragen 242,71 0,00 242,71 0,00 24.000,00 24.000,00 0,00 0,00 889.563,92 717.005,68 113.036,26 59.521,98 Abwicklung der Übertragung aus Kreditermächtigungen gem. § 86 Abs. 2 GO NRW Es wurden aus 2014 keine Kreditermächtigungen in das Jahr 2015 übertragen. 4. Bildung von Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW Nachfolgende Ermächtigungsübertragungen wurden gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO NRW in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 25.09.2013 im Jahr 2015 gebildet: Nr. 4.1 Für Aufwendungen werden in 2015 keine Ermächtigungsübertragungen gebildet. 4.2 Für investive Auszahlungen werden im Jahr 2015 nachfolgende Ermächtigungsübertragungen gebildet: Investitionsnummer Bezeichnung weiter zu übertragen aus der Ermächtigungsübertragung aus 2014 Ermächtigungsübertragung aus 2015 Ermächtigungsübertragungen insgesamt 0,00 1.560,09 1.560,09 Abwicklung offener Aufträge Erläuterungen Teilfinanzplan 010600 Zentrale Dienste B01060001 Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 € Teilfinanzplan 011000 Organisationsangelegenheiten und technikunterstützte Informationsverarbeitung 2 B01100033 Einführung Projekt „Kindertagespflege“ 0,00 13.000,00 13.000,00 Abwicklung offener Aufträge 3 B01100035 Einführung Projekt „ProBauG 2015“ 0,00 15.000,00 15.000,00 Abwicklung offener Aufträge 4 B01100036 Backup-Server und Tape Libery 0,00 1.500,00 1.500,00 Abwicklung offener Aufträge Teilfinanzplan 011301 Grundstücks- und Gebäudeverwaltung 5 G01130001 Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden 8.721,98 21.278,02 30.000,00 Abwicklung laufendes Geschäft Teilfinanzplan 011800 Baubetriebshof 6 B01180048 Kleinlaster mit Kipper (Ersatz HS-2473/ ERK-A 1110) 0,00 44.000,00 44.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2016 7 B01180060 Schwerlast-LKW mit Kran (Ersatz HS-2467/ ERK-A 1136) 0,00 150.000,00 150.000,00 8 B01180061 Gabelstapler (Ersatzbeschaffung) 20.000,00 0,00 20.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2016 Teilfinanzplan 021500 Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung 9 B02157007 Ersatz v. technischen Geräten > 410 EUR 0,00 24.500,00 24.500,00 Verschiebung von in 2015 geplanten Maßnahmen in das Jahr 2016 10 B02157017 Lösch-/Katastrophenschutzfahrzeug Hetzerath 0,00 4.416,84 4.416,84 Auftragsvergabe zur Ausschreibung Feuerwehrfahrzeug 11 B02157024 Einsatzführungsfahrzeug (MTW) Einsatzleitung 0,00 4.676,44 4.676,44 Abwicklung offener Aufträge Teilfinanzplan 030101 Grundschulen 30.800,00 0,00 30.800,00 Abwicklung offener Aufträge 1 12 Abwicklung offener Aufträge H03010014 Nottreppe Nysterbachschule Lövenich Teilfinanzplan 030103 Europaschule 13 B03030001 Anschaffungen < 10.000 € Europaschule 0,00 21.457,33 21.457,33 Verschiebung von in 2015 geplanten Maßnahmen in das Jahr 2016 14 B03030010 Digestorium (Gasabzug) Chemieraum 0,00 11.000,00 11.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2016 15 H03030002 Umbau und Erweiterung Lehrerzimmer Europaschule Gymnasien 0,00 16.000,00 16.000,00 Abwicklung offener Aufträge Teilweise Verschiebung der Maßnahme nach 2016 Teilfinanzplan 030104 16 B03040017 Schuleinrichtung Biologieraum - CusanusGymnasium 0,00 50.000,00 50.000,00 17 B03040019 Seilklettergerät "Pentagode" 0,00 5.300,00 5.300,00 Installation des Spielgerätes im Jahr 2016 Nr. Investitionsnummer Bezeichnung weiter zu übertragen aus der Ermächtigungsübertragung aus 2014 Ermächtigungsübertragung aus 2015 Ermächtigungsübertragungen insgesamt Erläuterungen Teilfinanzplan 0602 Tageseinrichtungen u. Tagespflege 18 B06020101 Anschaffungen > 410 € KG Adolf-Kolping-Hof 0,00 17.000,00 17.000,00 Verschiebung von in 2015 geplanten Maßnahmen in das Jahr 2016 19 B06020501 Auszahl. < 10.000 € KG Gerderath 0,00 6.000,00 6.000,00 Verschiebung von in 2015 geplanten Maßnahmen in das Jahr 2016 20 B06020601 Auszahl. < 10.000 € KG Am Hagelkreuz 0,00 7.000,00 7.000,00 Abwicklung offener Aufträge, teilweise Verschiebung von Maßnahmen nach 2016 21 B06021201 Auszahl. < 10.000 € KG Kückhoven 0,00 10.000,00 10.000,00 Verschiebung von in 2015 geplanten Maßnahmen in das Jahr 2016 22 B06021605 Außenspielgerät für Kombinierte Tageseinrichtung Westpromenade 0,00 12.000,00 12.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2016 Teilfinanzplan 080100 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 23 H08010006 Zuschüsse zum Bau von vereinseigenen Sportanlagen 0,00 20.000,00 20.000,00 Auszahlung für 2015 geplante Zuschüsse im Jahr 2016 (Auszahlung nach Baufortschritt) 24 S08010005 Verbindungsweg GS Kückhoven/ Sportanlage 0,00 10.500,00 10.500,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2016 Teilfinanzplan 120101 Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel 25 E12010026 Straßenerneuerung Brückstraße 0,00 82.809,02 82.809,02 Abwicklung offener Planungsaufträge, Planungskosten nicht durch Ansatz 2016 gedeckt 26 E12010039 Straßenausbau Parkweg 0,00 105.000,00 105.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2016 27 E12010046 Baugebiet VI/2 Schulring westl. Friedhof 0,00 300.000,00 300.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2016 28 E12013002 Golkrath, St.-Stephanus-Str. (Terreicken - Am Kloster) 0,00 120.000,00 120.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2016 29 E12016012 Kückhoven, Stüpend, Thingstr. bis In Kückhoven 0,00 5.000,00 5.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2016 30 E12017006 Kaulhausen, In Kaulhausen zum RÜB 0,00 5.000,00 5.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2016 31 E12017009 Wockerath, In Wockerath (Jacobstr. bis Ortsausgang) 0,00 3.000,00 3.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2016 32 T12010003 Nordtangente - 3. BA 0,00 5.000,00 5.000,00 Mittelbereitstellung für mögliche Zuwendungsrückzahlungen nach Schlussverwendungsnachweis 33 T12010004 Umbau ZOB II 0,00 5.000,00 5.000,00 Mittelbereitstellung für mögliche Zuwendungsrückzahlungen nach Schlussverwendungsnachweis 34 T12010005 Beseitigung Bahnübergang MennekrathNeuhaus 0,00 5.000,00 5.000,00 Mittelbereitstellung für mögliche Zuwendungsrückzahlungen nach Schlussverwendungsnachweis 35 T12010006 Anpassung Aachener Str./ Gewerbestr. Süd (Kreisverkehr) 0,00 35.000,00 35.000,00 Abwicklung offener Aufträge, Zuwendungsrückzahlungen nach Schlussverwendungsnachweis 36 T12010015 Tenholter Straße, Kreisverkehr 0,00 10.000,00 10.000,00 Abwicklung offener Aufträge, Zuwendungsrückzahlungen nach Schlussverwendungsnachweis 37 T12010016 Kreisverkehr Brückstr./ Nordpromenade/ Th.Körner-Str. 0,00 15.000,00 15.000,00 Mittelbereitstellung für mögliche Zuwendungsrückzahlungen nach Schlussverwendungsnachweis 38 T12010021 Erkelenz, Kreisverkehr Hagelkreuz 0,00 15.000,00 15.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2016 39 T12010022 Änderung "Wegweisende Beschilderung" Erkelenz 0,00 25.000,00 25.000,00 Teilweise Verschiebung der Maßnahme nach 2016 40 T12015001 Brückenerneuerung Katzem 0,00 20.000,00 20.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2016 Teilfinanzplan 120200 Verkehrsanlagen 41 E12020020 Parkweg - Öffentliche Beleuchtung 0,00 8.500,00 8.500,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2016 42 E12020023 GIPCO II westl. Teil (Luxemburger Str. Stichstr.-) Öffentl. Beleuchtung 0,00 10.000,00 10.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2016 43 E12020026 Umgestaltung Südpromenade - Öffentl. Beleuchtung 0,00 34.000,00 34.000,00 Abwicklung offener Aufträge, teilweise Verschiebung von Maßnahmen nach 2016 Nr. weiter zu übertragen aus der Ermächtigungsübertragung aus 2014 Ermächtigungsübertragung aus 2015 Ermächtigungsübertragungen insgesamt Erläuterungen Investitionsnummer Bezeichnung 44 E12029000 Alle Stadtteile - Öffentl. Beleuchtung 0,00 40.000,00 40.000,00 Verschiebung von in 2015 geplanten Maßnahmen in das Jahr 2016 45 T12029000 Alle Stadtteile - Öffentl. Beleuchtung <10.000 0,00 20.000,00 20.000,00 Verschiebung von in 2015 geplanten Maßnahmen in das Jahr 2016 Teilfinanzplan 130100 Öffentliches Grün 46 S13010011 Revitalisierung Stadtpark 0,00 98.929,00 98.929,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2016 47 S13010012 Fußweg „Schages Fahrt“ 0,00 12.500,00 12.500,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2016 Teilfinanzplan 130200 Natur u. Landschaft 48 S13020001 Baumschulpark Mennekrath 0,00 30.000,00 30.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2016 49 S13020002 Ökologischer Ausgleich Borschemich (neu) 0,00 30.000,00 30.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2016 50 S13020003 Ökologischer Ausgleich Immerath (neu) 0,00 15.773,45 15.773,45 Abwicklung offener Aufträge Teilfinanzplan 130500 Friedhöfe 51 B13050003 Einrichtung Friedhofshalle > 410 € Borschemich (neu) 0,00 10.000,00 10.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2016 52 B13050004 Einrichtung Friedhofshalle > 410 € Immerath (neu) 0,00 10.000,00 10.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2016 53 H13050008 Neubau Friedhofshalle Immerath (neu) 0,00 30.000,00 30.000,00 Abwicklung offener Aufträge Teilfinanzplan 150100 Wirtschaftsförderung B15010001 Wirtschaftsförderung < 10.000 € 0,00 15.000,00 15.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2016 Teilfinanzplan 150200 Mehrzweckgebäude B15020202 Anschaffungen Mehrzweckgebäude > 410 € 0,00 59.521,98 4.805,74 1.591.505,93 4.805,74 1.651.027,91 54 55 Summen: 5. Abwicklung offener Aufträge Bildung von Übertragungen aus Kreditermächtigungen gem. § 86 Abs. 2 GO NRW Es werden aus 2015 insgesamt Kreditermächtigungen i. H. von 1.370.000 € vom Produktsachkonto 160200.692700 nach 2016 übertragen. 6. Finanzierung der Auszahlungsermächtigungsübertragungen Als Saldo aus der Übertragung der Kreditermächtigung i. H. von 1.370.000 € und aus den unter Punkt 4 gebildeten Ermächtigungsübertragungen von 1.651.027,91 € ergibt sich ein Betrag von 281.027,91 €. Demgegenüber ist im Haushaltsplan 2016 unterstellt worden, dass zum 31.12.2015 liquide Mittel von 4.195.681 € vorhanden sind (vgl. S. 84 des Haushaltsplanes 2016). Tatsächlich konnten aber zum 31.12.2015 liquide Mittel i. H. von 7.840.642,11 € festgestellt werden, so dass insbesondere diese erhöhten Liquiditätsbestände ebenfalls zur Finanzierung der gebildeten Ermächtigungsübertragungen herangezogen werden können. V. Sonstige Angaben 1. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015 weist den Sonderposten für den Gebührenausgleich „Müllabfuhr“ mit 662.542,38 € aus. Unter Berücksichtigung der Rücklagenentnahme für das Jahr 2015 in Höhe von 166.806,00 € entsteht für das Jahr 2015 ein Fehlbetrag in Höhe von 45.507,96 €. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich „Müllabfuhr“ hat damit zum 31.12.2015 einen Bestand von 450.228,42 €. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüberbzw. Kostenunterdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. 2. Der Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ schließt in 2015 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 4.376,47 € ab. Unter Berücksichtigung der Vorjahre besteht insgesamt zum 31.12.2015 ein Fehlbetrag von 23.908,48 €. 3. Der Gebührenhaushalt „Friedhöfe“ schließt zum Ende des Haushaltsjahres 2015 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 134.678,90 € ab. Der Gebührenhaushalt Friedhöfe weist somit zum 31.12.2015 einen Fehlbetrag von 222.428,72 € aus. 4. Aufgrund von in 2015 eingegangenen Verpflichtungen zur Leistungen für Investitionen in künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) ergeben sich in den folgenden Jahren nachfolgend aufgeführte finanzielle Verpflichtungen: Investition Maßnahmenbezeichnung Betrag B01100035 Einführung Projekt „ProBauG 2015“ 1.501 € E12020033 Stichweg Neusser Str. 59 - 79 – Öffentl. Beleuchtung Gesamt 17.320 € 18.821 € 5. Die Firma RWE-Power leistet für die Umsiedlung der Umsiedlungsstandorte Kostenerstattungen. Bisher wurden durch RWE-Power Kostenerstattungen in folgender Höhe geleistet - Umsiedlungsstandort Immerath (neu) - Straßenausbau - Umsiedlungsstandort Borschemich (neu) - Straßenausbau - Spiel- und Bolzplatz Borschemich (neu) - Spiel- und Bolzplatz Immerath (neu) - Sportanlagen Borschemich (neu) - Sportanlagen Immerath (neu) - Lärmschutzwallbegrünung Borschemich (neu) - Grünordnung Borschemich (neu) - Grünordnung Immerath (neu) - Friedhof Borschemich (neu) - Friedhof Immerath (neu) - Umsiedlungsstandort Immerath (neu) - Öffentl. Beleuchtung - Umsiedlungsstandort Borschemich (neu) -Öffentl.Beleuchtung- Ökologischer Ausgleich Immerath (neu) - Ökologischer Ausgleich Borschemich (neu) - Neubau Feuerwehrgerätehaus Borschemich (neu) - Erweiterung FW-Gerätehaus Kückhoven f. Immerath (neu) - Zwei-Gruppen-Kindergarten Immerath (neu) - Neubau Sportumkleiden Immerath (neu) - Neubau Turnhalle Immerath (neu) - Mehrzweckhalle, Bürgerräume - Borschemich (neu) - Vereinsraum Immerath (neu) - Kaisersaal Immerath (neu) - Neubau Friedhofshalle Immerath (neu) - Neubau Friedhofshalle Borschemich (neu) 3.391.365,25 € 2.880.592,81 € 144.095,97 € 142.706,01 € 2.917,02 € 391.841,66 € 79.061,39 € 337.154,64 € 242.490,40 € 924.941,47 € 539.533,59 € 249.818,66 € 189.949,18 € 65.227,15 € 32.913,37 € 273.198,83 € 173.993,15 € 1.137.859,38 € 287.589,38 € 1.362.102,56 € 2.374.155,04 € 120.653,63 € 1.501.645,99 € 50.965,11 € 40.965,10 € Die Infrastrukturmaßnahmen in den Umsiedlungsgebieten Immerath (neu) und Borschemich (neu) sind bis auf die Straßenbaumaßnahmen weitestgehend abgeschlossen. Die Straßenbaumaßnahmen sind für 2016 mit 2.000.000 € - Immerath (neu) - bzw. 1.800.000 € Borschemich (neu) - im Haushaltsplan veranschlagt. Die jeweiligen Auszahlungen werden unmittelbar mit RWE-Power zwecks Erstattung abgerechnet. 6. Leasingverträge bestanden in 2015 für die Anmietung der Dienstfahrzeuge (ca. 9.600 €), der Kuvertier-, Frankiermaschine (ca. 3.900 €), der Kopierer und Großdrucker (ca. 8.700 €) und der Hardware (PC, Bildschirme, Drucker) der PC-Arbeitsplätze (ca. 52.000 €). Erläuterungen zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die dem Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben wurden. Darüber hinaus gab es geringfügige über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die keine Kenntnisnahme durch den Rat erforderten. - Haushaltsjahr 2015 Lfd. Nr. 1 Produktsachkonto 030102 529145 Bezeichnung - Hauptschulen - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Schulsozialdienst - Ansatz Euro Mehr Euro 0,00 47.771,67 Tag der Zustimmung 02.02.2016 Im Jahr 2015 wurde die Schulsozialarbeit wieder aufgenommen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2015 war dies nicht absehbar. Aus diesem Grunde sind die Mittel außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die außerplanmäßigen Mittel können jedoch durch entsprechende Zuweisungen gedeckt werden. Darüber hinaus können die Mittel aus dem Landesprogramm „Geld oder Stelle“ gedeckt werden. Deckung: Minderaufwendungen und Mehrerträge bei den Produktsachkonten: 030102 531800 -Hauptschulen-Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche030104 531800 -Gymnasien-Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche030102 414150 -Hauptschulen-Zuweisungen des Landes Schulsozialdienstinsgesamt 2 030104 529145 - Gymnasien - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Schulsozialdienst - 0,00 11.562,50 15.400,00 3.359,17 29.012,50 EUR EUR EUR 47.771,67 EUR 02.02.2016 Im Jahr 2015 wurde die Schulsozialarbeit wieder aufgenommen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2015 war dies nicht absehbar. Aus diesem Grunde sind die Mittel außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die außerplanmäßigen Mittel können jedoch durch entsprechende Zuweisungen gedeckt werden. Deckung: Mehrerträge beim Produktsachkonto: 030104 414150 - Gymnasien - Zuweisungen des Landes Schulsozialdienst - 11.562,50 EUR Lfd. Nr. 3 Produktsachkonto Bezeichnung Ansatz Euro Instandhaltungsrückstellungen 011301 521800 021500 521800 030101 521800 030102 521800 030104 521800 030105 521800 040100 521800 060205 521800 060208 521800 060209 521800 080100 521800 100602 521800 120102 521800 130500 521800 150202 521800 Mehr Euro Tag der Zustimmung 0,00 Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Grundstücks- und Gebäudeverwaltung Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Grundschulen Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Hauptschule Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Gymnasien Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Pestalozzischule Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Kulturförderung und kulturelle Veranstaltungen Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - KG Gerderath Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - KG Buscherhof - Erk. Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - KG Lövenich Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen für Wohnungslose Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Parkplätze und Parkbauten Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Friedhöfe Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Mehrzweckgebäude Gesamtbedarf: 20.000,00 24.02.2016 25.000,00 24.02.2016 210.000,00 62.000,00 150.500,00 42.000,00 174.000,00 24.02.2016 24.02.2016 24.02.2016 24.02.2016 24.02.2016 10.000,00 20.000,00 25.000,00 57.000,00 24.02.2016 24.02.2016 24.02.2016 24.02.2016 110.000,00 24.02.2016 10.500,00 24.02.2016 66.000,00 137.000,00 24.02.2016 24.02.2016 1.119.000,00 Bildung von Instandhaltungsrückstellungen für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Jahresabschlusses 2015. Deckung: Minderaufwendungen bei den Produktsachkonten: 120101 529100 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel - 140.000,00 EUR 120200 527900 - Sonstiger besonderer Verwaltungs- und Betriebsaufwand Verkehrsanlagen - 100.000,00 EUR 240.000,00 EUR 011301 454127 - Erträge aus der Veräußerung von Grund und Boden (UV) Grundstücks- und Gebäudeverwaltung - 620.000,00 EUR 011301 465100 - Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen - Grundstücks- und Gebäudeverwaltung - 135.000,00 EUR 160100 402100 - Gemeindeanteil an der Einkommensteuer - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - 124.000,00 EUR Gesamtsumme Mehrerträge: 879.000,00 EUR Summe Minderaufwendungen zzgl. Summe Mehrerträge = 1.119.000,00 EUR Gesamtsumme Minderaufwendungen: Deckung: Mehrerträge bei den Produktsachkonten: Lfd. Nr. 4 Produktsachkonto 160100 549500 Bezeichnung Zuführung zu sonstigen Rückstellungen (Drohverlustrückstellung) Ansatz Euro Mehr Euro 0,00 Tag der Zustimmung 663.433,00 25.02.2016 Im Rahmen des Jahresabschlusses ist die Drohverlustrückstellung zu erhöhen. Es ergibt sich ein Mehraufwand in Höhe von 663.433,00 EUR. Deckung: Mehrerträge bei den Produktsachkonten: 160100 402100 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - Gemeindeanteil an der Einkommensteuer - 333.000,00 EUR 160100 456200 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - Säumniszuschläge und dgl. - 330.433,00 EUR 663.433,00 EUR insgesamt 5 010800 505100 Personalmanagement - Zuführung zu Pensionsrückstellungen für Beschäftigte 20.148,00 876.512,00 26.02.2016 010800 506100 Personalmanagement - Zuführung zu Beihilferückstellungen für Beschäftigte 14.810,00 330.812,00 26.02.2016 010800 515100 Personalmanagement - Zuführung zu Pensionsrückstellungen für Vers.empf. 559.711,00 333.281,00 26.02.2016 010800 516100 Personalmanagement - Zuführung zu Beihilferückstellungen für Vers.empf. 194.841,00 271.323,00 26.02.2016 insgesamt 1.811.928,00 Gemäß Berechnung der Rheinischen Versorgungskasse müssen die Pensionsrückstellungen und Beihilferückstellungen zum 31.12.2015 erhöht werden. Es entsteht ein Mehrbedarf in Höhe von 1.811.928,00 EUR. Insbesondere ergeben sich unter Berücksichtigung der neuen Wahrscheinlichkeitstafeln deutlich höhere Aufwendungen aufgrund höherer Lebenserwartungen sowie Kostensteigerungen in den Bereichen der ambulanten und stationären Pflege. Da die Änderungen vor allem die hohen Alter betreffen, sind die Auswirkungen auf die entsprechende Rückstellung umso höher, je älter eine Person zum Bewertungsstichtag ist. Deckung: Einsparung bei den Produktsachkonten: 160100 534100 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - Gewerbesteuerumlage - 345.280,00 EUR 160100 534200 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit - 335.415,00 EUR 010800 458300 - Personalmanagement - Erstattungsansprüche infolge von Dienstherrenwechsel - 417.865,00 EUR 060400 448200 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien Erstattungen von Gemeinden (GV) - 462.604,00 EUR 160100 402200 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer - 250.764,00 EUR 1.811.928,00 EUR sowie Mehrerträge bei den Produktsachkonten: insgesamt Erläuterungen zu den über- und außerplanmäßigen investiven Auszahlungen, die dem Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben wurden. Darüber hinaus gab es geringfügige über- und außerplanmäßige investive Mehrauszahlungen, die keine Kenntnisnahme durch den Rat erforderten. - Haushaltsjahr 2015 - Lfd. Nr. 1 Investitionskonto H10060302 Bezeichnung Umbau „Südpromenade 31“ in ein Asylantenwohnheim Ansatz Euro Mehr Euro 55.000,00 17.000,00 Tag der Zustimmung 09.02.2015 Die Baukosten für den Umbau und Erweiterung des Verwaltungsgebäudes Südpromenade 31 zu einem Asylantenwohnheim wurden ursprünglich auf 130.000,00 Euro geschätzt. Bei der Bauausführung ergaben sich jedoch in den Gewerken Rohbau, Elektro und für die Einrichtung einer Fluchttreppe unvorhersehbare Mehrauszahlungen in Höhe von ca. 17.000,-- Euro. Deckung: 2 Einsparung beim Investitionskonto G01130001 - Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden - B03040019 Seilklettergerüst „Pentagode“ 17.000,00 0,00 20.000,00 EUR 20.05.2015 Für die Möblierung des Außenbereiches des Cornelius-Burgh-Gymnasiums sind im Haushaltsplan 2015 bei Investitionskonto B03040003 (Anschaffungen < 10.000,-- €) insgesamt 40.000,-- € eingeplant. Da vorliegend ein Anlagegut im Wert von 20.000,-€ angeschafft wird, ist dieses gemäß Ratsbeschluss vom 27.02.2008 als investive Einzelmaßnahme auszuweisen. Deckung: 3 Einsparung beim Investitionskonto B03040003 - Anschaffungen <10.000€ Cornelius-Burgh-Gymnasium - B06020105 Küche KG Adolf-Kolping-Hof, Gebäude Pestalozzischule 20.000,00 0,00 16.000,00 EUR 24.07.2015 Für die Einrichtung von zwei Gruppen zur Ü-3-Betreuung sind im Haushaltsplan 2015 beim Investitionskonto B06020101 (Anschaffungen <10.000,00 €) insgesamt 31.000,00 € eingeplant. Da vorliegend ein Anlagegut im Wert von 16.000,00 € angeschafft wird, ist dies gem. Ratsbeschluss vom 27.02.2008 als investive Einzelmaßnahme auszuweisen. Deckung: Einsparung beim Investitionskonto: B06020101 - Anschaffungen >410€ KG A.-Kolping-Hof 16.000,00 EUR Lfd. Nr. 4 Investitionskonto H04010001 Bezeichnung Ansatz Euro Neubau einer Strohmiete Haus Hohenbusch Mehr Euro 62.000,00 18.846,66 Tag der Zustimmung 25.08.2015 Bei der Bauausführung wurde festgestellt, dass die vorhandene Bodenbeschaffenheit die Tragfähigkeit des Bauwerks nicht gewährleisten konnte. Aus diesem Grunde musste mehr Boden abgetragen und Füllkies eingebaut werden, um eine entsprechende Tragfähigkeit des Bodens herzustellen. Deckung: 5 Einsparung beim Investitionskonto: H06020101 - Erweiterung und Umbau KG Adolf-Kolping-Hof U 3 - H03010014 Nottreppe Nysterbachschule Lövenich 18.846,66 0,00 30.800,00 EUR 26.10.2015 Zur Anpassung des Gebäudes der Nysterbachschule Lövenich an brandschutzrechtliche Vorschriften ist kurzfristig die Installation einer Nottreppe erforderlich. Deckung: Einsparung bei den Investitionskonten: H03030001 - Umbau und Erweiterung Erka-Halle - Anteil Europaschule H03040005 - Umbau und Erweiterung Erka-Halle - Anteil Cusanus-Gymnasium 15.400,00 15.400,00 30,800,00 EUR EUR EUR Erläuterungen zur Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und (investiven) Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW - Haushaltsjahr 2015 Lfd. Nr. 1 Produktsachkonto/ Investitionskonto 011301 544100 Bezeichnung Steuern, Versicherung, Schadensfälle - Grundstücks- und Gebäudeverwaltung - Ansatz Euro Mehr Euro 1.000,00 25.000,00 Tag der Zustimmung Ratsbeschluss: 24.06.2015 Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag aus der Ausschüttung Jahresüberschuss BgA - Anteile an Personengesellschaften der Stadt Erkelenz z. 31.12.14 gem. Ratsbeschluss vom 24.06.2015. Deckung: 2 Mehrerträge beim Produktsachkonto: 011301 465100 - Steuern, Versicherung, Schadensfälle - Gewinnanteile aus verb. Unternehmen und Beteiligungen - B02157022 B02157023 B02157024 MTW Löschzug Erkelenz-Mitte MTW Löschgruppe Holzweiler Einsatzführungsfahrzeug (MTW) Einsatzleiter 0,00 0,00 0,00 25.000,00 EUR Ratsbeschluss: 16.09.2015 16.09.2015 16.09.2015 38.000,00 38.000,00 45.000,00 Kurzfristiger dringender Bedarf zur Beschaffung von 3 Mannschaftstransportwagen für die Freiwillige Feuerwehr Erkelenz gem. Ratsbeschluss vom 16.09.2015. Deckung: Einsparung beim Investitionskonto: B02157017 - Feuerwehrfahrzeug MLF Hetzerath 121.000,00 EUR Erläuterungen zur Genehmigung von außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 Abs. 1 GO NRW - Haushaltsjahr 2015 Lfd. Nr. 1 Investitionskonto E12020033 Bezeichnung Ansatz Euro Stichweg Neusser Straße 59-79 - Öffentliche Beleuchtung - VE-Ansatz 0,00 Mehr Euro Mehr VE-Ansatz 18.000,00 Tag der Zustimmung 05.10.2015 Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für die Erneuerung der öffentlichen Straßenbeleuchtung -Stichweg Neusser Straße 59-79 -. Aufgrund von Störungen an vorhandenen Gasleitungen muss die NEW Netz im o.a. Teilbereich der Neusser Straße Tiefbauarbeiten durchführen. In diesem Zuge bietet es sich an, die ohnehin erforderliche Erneuerung der öffentlichen Straßenbeleuchtung mit durchzuführen. Durch die gemeinsamen Tiefbauarbeiten mit der NEW Netz können Kosten von rund 7.000,00 Euro eingespart werden. Deckung: Kürzung der Verpflichtungsermächtigung bei der Maßnahme: E12010026 - Straßenerneuerung Brückstraße - 18.000,00 EUR Anlage1zumAnhang Anlagenspiegel Stadt Erkelenz Anschaffungs- und Herstellungskosten 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 2. Sachanlagen 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.1.1 Grünflächen 2.1.2 Ackerland 2.1.3 Wald, Forsten 2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.2.1 Kindertageseinrichtungen 2.2.2 Schulen 2.2.3 Wohnbauten 2.2.4 Sonstige Dienst- Geschäfts- und Betriebsgebäude 2.3 Infrastrukturvermögen 2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.3.2 Brücken und Tunnel 2.3.3 Gleisanlagen 2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlag 2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 2.7 Betriebs- und Geschäftssaustattung 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Abschreibungen Buchwert Stand am 31.12.2014 Zugänge in 2015 Abgänge in 2015 Umbuchungen in 2015 Abschreibungen in 2015 Abgang Normal-AfA in 2015 Zuschreibungen in 2015 Kumulierte Afa (auch Vorjahr) Stand am 31.12.2015 am 31.12.2014 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro - +/- 870.025,66 + 11.814,83 0,00 0,00 -34.925,60 56.189.262,93 1.510.216,01 546.468,87 3.247.256,59 + 0,00 + 0,00 -820.802,36 61.038,13 84.148,90 0,00 -76.919,38 0,00 -57.032,88 -145,50 -33.907,00 -428,00 0,00 115.991,92 0,00 0,00 -47.536,74 -212.942,14 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -994.929,42 0,00 0,00 0,00 55.310.179,93 1.399.389,63 546.040,87 3.142.686,97 55.407.275,65 1.510.216,01 546.468,87 3.247.256,59 9.189.220,00 72.697.401,57 2.349.044,00 52.323.309,16 0,00 0,00 -19.756,00 14.856,73 0,00 0,00 0,00 0,00 113.963,23 345.845,96 158.977,24 92.727,07 -161.045,81 -1.385.211,82 -44.895,91 -1.042.016,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.235.477,46 -12.129.137,47 -411.594,31 -7.815.694,61 8.067.705,77 60.914.110,06 2.076.670,93 44.615.198,35 8.114.788,35 61.953.475,92 1.982.345,60 45.549.630,56 27.050.785,94 1.042.097,34 0,00 2.208.955,65 101.036.713,84 4.042,89 1.453.539,45 45.365,80 4.562.037,15 7.562.030,33 4.461.153,17 72.710,32 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 348.595,72 638.592,40 2.044.693,13 -9.287,51 47.536,74 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -90.555,39 1.819.439,15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -157.903,99 0,00 -12.902,23 -69.062,38 0,00 -2.577.882,19 0,00 -20.949,14 0,00 -48.542,85 -3.526.533,36 -405,72 -57.366,88 0,00 -410.790,11 -455.612,27 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 23.503,02 0,00 0,00 0,00 142.256,62 2.780,81 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -271.454,16 0,00 -433.055,69 -30.314.075,88 -2.601,39 -515.367,25 0,00 -2.774.291,67 -3.812.970,26 0,00 27.161.745,49 770.643,18 0,00 1.775.899,96 72.451.521,72 1.441,50 938.172,20 45.365,80 1.978.437,21 4.305.687,86 3.927.964,11 27.050.785,94 791.592,32 0,00 1.824.442,81 74.225.668,30 1.847,22 995.539,08 45.365,80 2.056.278,97 4.201.891,53 4.461.153,17 3.048.284,00 2.622.364,13 37.421.530,74 234.206,43 0,00 3.492,71 0,00 0,00 0,00 -1.635.063,53 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.048.284,00 990.793,31 37.421.530,74 234.206,43 3.048.284,00 2.622.364,13 37.421.530,74 234.206,43 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 437.694.648,41 2.981.047,58 -1.940.193,15 0,00 -7.401.237,62 168.540,45 0,00 -61.531.451,93 377.204.050,91 383.395.893,65 3. Finanzanlagen 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 3.2 Beteiligungen 3.3 Sondervermögen 3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 3.5 Ausleihungen 3.5.1 an verbundene Unternehmen 3.5.2 an Beteiligungen 3.5.3 an Sondervermögen 3.5.4 Sonstige Ausleihungen Stadt Erkelenz Anlage 2 zum Anhang Forderungsspiegel zum 31. Dezember 2015 Gesamtbetrag des Haushaltsjahres 2015 Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahren Restlaufzeit über 5 Jahre Gesamtbetrag des Vorjahres 2014 Euro Euro Euro Euro Euro 1.1 Gebühren 588.178,43 580.511,38 7.564,03 103,02 504.028,27 1.2 Beiträge 344.150,05 339.094,85 5.055,20 - 257.982,03 1.3 Steuern 8.719.107,54 8.718.492,41 615,13 - 7.188.609,72 1.4 Forderungen aus Transferleistungen 1.514.303,42 1.495.225,93 10.461,39 8.616,10 447.994,83 1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.806.364,22 2.804.033,97 2.330,25 - 2.440.658,34 316.985,24 316.682,49 302,75 - 792.968,69 1.000.000,00 1.000.000,00 - - - 2.3 gegen verbundene Unternehmen - - - - - 2.4 gegen Beteiligungen - - - - - 2.320.025,56 2.320.025,56 - - 2.789.746,85 2.046.072,97 2.046.072,97 - - 1.534.483,12 19.655.187,43 19.620.139,56 26.328,75 8.719,12 15.956.471,85 Art der Forderungen 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2. Privatrechtliche Forderungen 2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.5 gegen Sondervermögen 3. Sonstige Vermögensgegenstände 3.1 Sonstige Vermögensgegenstände 4. Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Anlage 3 zum Anhang Stadt Erkelenz Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2015 Art der Verbindlichkeiten Gesamtbetrag des Haushaltsjahres 2015 Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Euro 1. Anleihen Restlaufzeit 1 bis 5 Jahren Euro - Restlaufzeit über 5 Jahre Euro - Gesamtbetrag des Vorjahres 2014 Euro - Euro - - 2. Verbindlichkeiten aus Krediten - - - - - 2.1 von verbundenen Unternehmen für Investitionen - - - - - 2.2 von Beteiligungen - - - - - 2.3 von Sondervermögen - - - - - 2.425.343,26 297.603,32 1.190.413,28 937.326,66 2.722.946,58 13.909.579,84 1.391.139,85 4.757.643,43 7.760.796,56 16.420.732,36* 1.000.000,00 100.000,00 400.000,00 500.000,00 1.100.000,00* - - - - - - - - - - 2.4 vom öffentlichen Bereich 2.5 von Kreditinstituten 2.6 von Sonstigen 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 1.558.525,30 1.558.525,30 - - 953.610,90 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Leistungen 543.064,78 543.064,78 - - 266.376,71 7. Sonstige Verbindlichkeiten 228.197,80 228.197,80 - - 233.555,08 8. Erhaltene Anzahlungen 798.514,82 798.514,82 - - 1.040.529,88 20.463.225,80 4.917.045,87 6.348.056,71 9.198.123,22 22.737.751,51 9. Summe aller Verbindlichkeiten Nachrichtlich: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten : Bürgschaften für die Hermann-Josef-Stiftung Erkelenz Bürgschaften für die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co.KG (GEE) insgesamt: 16.255.308,16 3.960.000,00 20.215.308,16 *Der Betrag i. H. von 1.100.000,00 EUR (siehe Punkt 2.6) war im Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2014 noch unter Punkt 2.5 ausgewiesen. Stadt Erkelenz Anlage 4 zum Anhang Rückstellungsspiegel Veränderungen im Haushaltsjahr Arten der Rückstellungen Pensionsrückstellungen Beschäftigte Beihilferückstellungen Beschäftigte Pensionsrückstellungen Versorgungsempfänger Beihilferückstellungen Versorgungsempfänger Sonstige Rückstellung (Personalaufwand) - LoB u.a. Instandhaltungsrückstellungen Zentrale Dienste Instandhaltungsrückstellungen Grundstücks- u. Gebäudeverwaltung Instandhaltungsrückstellungen Gefahrenabwehr Instandhaltungsrückstellungen Grundschulen Instandhaltungsrückstellungen Hauptschulen Instandhaltungsrückstellungen Europaschule Instandhaltungsrückstellungen Gymnasien Instandhaltungsrückstellungen Pestalozzischule Instandhaltungsrückstellungen Kulturförderung Instandhaltungsrückstellungen KG Westpromenade Instandhaltungsrückstellungen KG Buscherhof Instandhaltungsrückstellungen KG Gerderath Instandhaltungsrückstellungen KG Hetzerath Instandhaltungsrückstellungen KG Lövenich Instandhaltungsrückstellungen Sportanlagen Instandhaltungsrückstellungen Bäderbetrieb Instandhaltungsrückstellungen Unterkünfte Wohnungslose Instandhaltungsrückstellungen Unterkünfte Spätaussiedler, Asylbewerber Instandhaltungsrückstellungen Parkdeck Ostpromenade Instandhaltungsrückstellungen Kriegsgräber Instandhaltungsrückstellungen Friedhöfe Instandhaltungsrückstellungen Mehrzweckgebäude, -hallen Rückstellungen für Altersteilzeit Urlaubsrückstellungen Überstundenrückstellungen Rückstellungen Prüfung GPA Drohverlustrückstellungen Rückstellungen Prozesskostenrisiko Gesamt: Gesamtbetrag am 01.01.2015 EUR 15.075.861,00 4.139.703,00 14.042.009,00 4.260.177,00 291.727,00 188.000,00 0,00 30.500,00 1.317.000,00 43.000,00 909.112,49 732.865,54 145.000,00 158.500,00 10.000,00 0,00 15.000,00 15.000,00 0,00 170.000,00 165.000,00 0,00 195.000,00 9.000,00 11.743,73 68.000,00 583.264,15 2.212.334,23 496.615,02 123.317,62 51.600,00 5.299.806,57 239.000,00 50.998.136,35 Zuführungen EUR 875.603,00 345.622,00 892.992,00 466.164,00 11.273,00 0,00 20.000,00 25.000,00 210.000,00 62.000,00 0,00 150.500,00 42.000,00 174.000,00 0,00 20.000,00 10.000,00 0,00 25.000,00 57.000,00 0,00 110.000,00 0,00 10.500,00 0,00 66.000,00 137.000,00 0,00 13.863,58 13.339,27 22.935,21 663.433,00 0,00 4.424.225,06 Laufende Auflösungen EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9.579,38 15.556,33 0,00 744.027,61 85.458,12 0,00 7.784,98 10.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 62.699,39 0,00 0,00 9.595,61 18.092,28 485.419,49 0,00 0,00 7.735,21 0,00 3.000,00 1.458.948,40 Grund entfallen EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20.920,62 174.443,67 0,00 76.855,89 40.000,00 0,00 2.215,02 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17.300,61 0,00 11.743,73 10.404,39 87.171,87 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 441.055,80 Gesamtbetrag am 31.12.2015 EUR 15.951.464,00 4.485.325,00 14.935.001,00 4.726.341,00 303.000,00 188.000,00 20.000,00 25.000,00 1.337.000,00 105.000,00 88.228,99 757.907,42 187.000,00 322.500,00 0,00 20.000,00 25.000,00 15.000,00 25.000,00 227.000,00 165.000,00 110.000,00 115.000,00 19.500,00 0,00 114.000,00 615.000,00 1.726.914,74 510.478,60 136.656,89 66.800,00 5.963.239,57 236.000,00 53.522.357,21 Anlage 3 Lagebericht Lagebericht 1. Allgemeines Nach § 95 GO NRW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht gemäß § 48 GemHVO beizufügen. Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. Zum 01.01.2007 hat die Stadt Erkelenz das Neue Kommunale Finanzmanagement eingeführt und legt somit den neunten Jahresabschluss auf der Basis dieses neuen Rechnungswesens vor. 2. Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Jahresergebnisses Die Ergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von -2.660.000,00 € konnte in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von + 79.462,36 € (Jahresfehlbetrag des Vorjahres -418.248,95 €) abschließen. Dies bedeutet eine Verbesserung im Geschäftsverlauf um 2.739.462,36 €. Bei den ordentlichen Erträgen ergibt sich gegenüber der Planung eine Verbesserung um 4.006 T €. Im Einzelnen ergeben sich Ertragsverbesserungen von 131 T € bei den „Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“, von 53 T € bei den „öffentlichrechtlichen Leistungsentgelten“, von 48 T € bei den „privatrechtlichen Leistungsentgelten“, von 2.543 T € bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ und von 1.741 T € bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“. Dem gegenüber ergeben sich Mindererträge von 252 T € bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“, von 210 T € bei den „sonstigen Transfererträgen“ und von 48 T € bei den „aktivierten Eigenleistungen“. Betrachtet man das Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen, so ergeben sich hier beim Vergleich des Ergebnisses zum Planansatz insgesamt Mehraufwendungen in Höhe von 1.572 T €. Diese erhöhten Aufwendungen ergeben sich rechnerisch bei den „Personalaufwendungen“ in Höhe von 706 T €, den „Versorgungsauf- wendungen“ von 601 T €, den „Transferaufwendungen“ von 149 T € und den „sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ von 559 T €. Dem gegenüber stehen Minderaufwendungen bei den „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ in Höhe von 100 T € und bei den „bilanziellen Abschreibungen“ von 343 T €. Beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich somit eine Verbesserung im Vergleich Planansatz und Ergebnis in Höhe von 2.434 T €. Unter Berücksichtigung der Mehrerträge bei den „Finanzerträgen“ von 172 T € und den Minderaufwendungen bei den „Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen“ von 133 T € ergibt sich die oben dargestellte Verbesserung im Geschäftsverlauf von 2.739 T €. In der Finanzrechnung ist gegenüber der Planung, unter Berücksichtigung der von 2014 nach 2015 vorgenommenen Auszahlungsermächtigungsübertragungen von 889.563,92 € (Einzahlungsermächtigungsübertragungen wurden in 2014 nicht vorgenommen), ein verbesserter Bestand an „eigenen Finanzmitteln“ von 4.358.877,80 € festzustellen. Verbesserungen beim „Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit“ um 4.032.822,26 € sowie beim „Saldo aus der Investitionstätigkeit“ um 3.534.811,38 € stehen Verschlechterungen beim „Saldo aus der Finanzierungstätigkeit“ um 3.208.755,84 € gegenüber. Der Bestand an liquiden Mittel zum 31.12.2015 beträgt insgesamt 7.840.642,11 €. 3. Analyse der Vermögenslage Auf der Aktivseite der Bilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das sich zum 31.12.2015 auf 408.617.458,14 € beläuft. Es hat sich somit im Jahre 2015 um 1.264.722,92 € (- 0,31 %) verringert. Dabei beträgt das Anlagevermögen 377.204.050,91 € (Vorjahr: 383.395.893,65 €), was einer Verringerung gegenüber dem Vorjahr von - 1,61 % entspricht. Prozentual gesehen beträgt das Anlagevermögen 92,31 % der Bilanzsumme, während dieser Wert in 2014 noch 93,54 % betrug. Das Umlaufvermögen umfasst zum Stichtag 27.495.829,54 € oder 6,73 % (Vorjahr = 22.326.242,96 € bzw. 5,45 %). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten weist Zahlungen in Höhe von 3.917.577,69 € bzw. 0,96 % (Vorjahr 4.160.044,45 € bzw. 1,01 %) der Bilanzsumme aus. Das Anlagevermögen besteht aus • • • Immateriellen Vermögensgegenständen von 61.038,13 € (- 23.110,77 €) Sachanlagen von 289.428.861,54 € (- 4.537.161,15 €) Finanzanlagen von 87.714.151,24 € (- 1.631.570,82 €) Das Umlaufvermögen besteht aus • öffentlichen und privatrechtlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen von 19.655.187,43 € (+ 3.698.715,58 €) • liquiden Mitteln von 7.840.642,11 € (+ 1.470.871,00 €) Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt zum Bilanzstichtag 3.917.577,69 € (- 242.466,76 €). 4. Analyse der Finanzlage Die Passivseite der Bilanz gibt Antwort auf die Frage, wem das auf der Aktivseite ausgewiesene Vermögen gehört. Dabei kommt es besonders auf das Verhältnis von Eigenkapital zum Fremdkapital an. Ein hohes Eigenkapital zeugt von einer gewissen finanziellen Unabhängigkeit und drängt zwangsläufig das Fremdkapital zurück, das ja mit seinen Zinsaufwendungen den Ergebnisplan negativ beeinflusst. Das Eigenkapital besteht aus - der allgemeinen Rücklage in Höhe von der Sonderrücklage in Höhe von der Ausgleichsrücklage in Höhe von dem Jahresüberschuss in Höhe von 189.389.021,16 € 1.635.063,53 € 10.473.819,41 € 79.462,36 € Weiter rechnet man zum Eigenkapital - die Sonderposten in Höhe von 124.104.674,11 € die sich überwiegend aus Landeszuweisungen und Beiträgen zusammensetzen und durch ihre ertragswirksame Auflösung über die Nutzungsdauer den Abschreibungsaufwand anteilig neutralisiert. Die vorstehenden Passivposten umfassen 325.682.040,57 € und weisen somit ein Eigenkapital von 79,70 % der Bilanzsumme aus (bisher 79,82 %). Die Rückstellungen in Höhe von 53.522.357,21 €, die man wegen ihres späteren Liquiditätsabflusses dem Fremdkapital zurechnet, sichern in erster Linie die zukünftigen Pensionsaufwendungen. Eindeutig Fremdkapital sind die Verbindlichkeiten, die in ihrer unterschiedlichen Art insgesamt 20.463.225,80 € betragen (Vorjahr 22.737.751,51 €). Sie reduzieren sich also um 2.274.525,71 € (= - 10,00 %). Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen führen zu einer Fremdkapitalquote von 18,11 % (bisher 17,99 %). Soweit die Rückstellungen wider erwarten doch nicht benötigt werden sollten, würden sie zu einer ertragswirksamen Auflösung und damit zu einer Entlastung künftiger Jahresergebnisse führen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind 8.949.834,56 € = 2,19 % der Bilanzsumme (bisher 8.997.546,31 € = 2,20 %) ausgewiesen. Es handelt sich hauptsächlich um die Abgrenzung vereinnahmter Friedhofsgebühren (T€ 6.384), den Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und an die freien Träger ausgezahlt wurden (T€ 1.571) und weitere, kleinere Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 995). 5. Bilanzkennzahlen Für die Beurteilung einer Bilanz sind spezielle Analysemethoden in Form von Kennzahlen üblich. Sie dienen dem temporären und interkommunalen Vergleich. Nachstehend einige wichtige Kennzahlen: EkQ1 Eigenkapital x 100 Bilanzsumme = 49,33 % Vorjahr: 49,16 % Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ (EkQ1) misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit. EkQ2 Eigenkapital + SoPo Zuwendungen/Beiträge x 100 Bilanzsumme = 79,54 % Vorjahr: 79,60 % Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ (EkQ2) misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Da die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Anteil in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um die langfristigen Sonderposten erweitert. AbI Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100 = 7,99 % Ordentliche Aufwendungen Vorjahr: 8,04 % Die Kennzahl „Abschreibungsintensität“ zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. AnD1 Eigenkapital x 100 Anlagevermögen = 53,44 % Vorjahr: 52,56 % Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 1“ (AnD1) zeigt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert ist. AnD2 (EK + SoPo (Zuwendungen+Beiträge) + langfristiges Fremdkapital) x 100 = 99,23 % Anlagevermögen Vorjahr: 98,11 % Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert wird. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt. ZIQ Finanzaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen = 0,89 % Vorjahr: 1,10 % Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen besteht. NSQ Steuern u.ä.Abgaben - Gewerbesteueruml. - Finanzierungsbet.Fonds Deutscher Einheit X 100 = 55,65 % Ordentliche Erträge - Gewerbesteueruml. - Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit Vorjahr: 56,53% Die Kennzahl „Netto-Steuerquote“ gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen „Dritter“, z.B. staatlichen Zuwendungen, ist. Weil dem Bund und dem Land Anteile am Aufkommen der Gewerbesteuer zu stehen, ist es erforderlich, die Aufwendungen für die von der Gemeinde zu leistende Gewerbesteuerumlage sowie für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit von den Steuererträgen in Abzug zu bringen. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind Nach dem 31.12.2015 ergaben sich keine Vorgänge oder Vorfälle, die erläuterungsoder erwähnungsbedürftig wären. 7. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft hat sich auch in 2015 fortgesetzt. Die Aussichten für 2016 und 2017 sind, wenn auch nicht mehr in dem Tempo, weiterhin auf Wachstum ausgerichtet. So werden nach den aktuellen Prognosen Wachstumsraten für das Bruttoinlandsprodukt von 1,5 % in 2016 und von 1,6 % in 2017 erwartet. Entscheidend für diese positiven Entwicklungen sind insbesondere niedrige Arbeitslosenzahlen, erhöhter Konsum infolge niedriger Sparzinsen, ein Bauboom infolge günstiger Bauzinsen, niedrige Ölpreise sowie die Unterbringung und Versorgung von hunderttausenden Flüchtlingen, die dazu führt, dass der Staat „viel Geld in die Hand nehmen muss“, um diese zu gewährleisten. Natürlich wirken sich diese Entwicklungen auch auf die kommunalen Haushalte aus. Bereits in der Betrachtung unserer letzten beiden Jahresabschlüsse konnte festgestellt werden, dass sich die Ausführung des jeweiligen Haushaltes erfreulicherweise gegenüber der Planung verbessert hatte. Während die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 mit einer „roten Null“ abgeschlossen werden konnten, weist der diesjährige Jahresabschluss sogar eine „kleine schwarze Null“ als Ergebnis aus. Die Ergebnisrechnung schließt also nach fünf negativen Jahresabschlüssen erstmalig wieder mit einem positiven Ergebnis ab! Sie weist einen Jahresüberschuss von 79.462,36 € aus, was gegenüber der Planung eine Verbesserung von 2.739.462,36 € bedeutet. Zurückzuführen ist diese Verbesserung gegenüber der Planung auf Mehrerträge von 4.005.942,65 € bei den ordentlichen Erträgen, Mehraufwendungen von 1.571.812,69 € bei den ordentlichen Aufwendungen sowie einem um 305.332,40 € verbessertem Finanzergebnis. Schaut man sich die Abweichungen bei den ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zum Gesamtertrags- bzw. Gesamtaufwandsvolumen im Detail an, so fällt relativ schnell auf, dass sich bei den Erträgen die Abweichungen lediglich in zwei Kontenklassen sowie bei den Aufwendungen lediglich in einer Kontenklasse ergeben. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass bei fünf Kontenklassen die Abweichungen zwischen dem Planwert und dem Ist-Ergebnis kleiner +/- 1 % sind („Steuern u.ä. Abgaben“; „Zuwendungen und allg. Umlagen“; „öffentlich-rechtliche Entgelte“; „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“; „Transferaufwendungen“). Sieht man sich nun die Ursachen bei den drei Kontenklassen an, die zu den größeren Abweichungen geführt haben, so sind die Gründe dafür relativ schnell gefunden. Die Mehrerträge von 2.543.638 € bei den Kostenerstattungen begründen sich insbesondere damit, dass das Land seine Abrechnungspraxis im Bereich der Kostenerstattungen für die Unterbringung von Flüchtlingen (Produkt 050303) im 3. Quartal 2015 nachträglich zum 01.01. 2015 geändert hat. Daraus ergaben sich beim Produkt 050303 (Leistungen nach dem AsylbLG) Mehrerstattungen von ca. 1,8 Mio. € gegenüber der Planung. Bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ sind Ertragsverbesserungen von 1.740.940 € festzustellen. Im Gegensatz zu den Kostenerstattungen ist dafür nicht eine Ertragsart ursächlich, sondern es verteilen sich diese Mehrerträge insbesondere auf vier verschiedene Ertragsarten (Erträge aus der Veräußerung von Umlaufvermögen + 626.729 €; Mehrerträge aus Säumniszuschlägen u.ä. + 365.750 €; Erträge bei Rückstellungsauflösungen + 441.056 €; Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge + 417.865 €). Die erhöhten Aufwendungen von 1.307.837 €, die im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen aufzubringen sind, ergeben sich aufgrund der im Februar 2016 übermittelten Berechnung der Rheinischen Versorgungskasse. Danach sind für Personal- und Versorgungsaufwendungen weitere enorme Beträge zurückzustellen. Diese Rückstellungen summieren sich in der Bilanz zum 31.12.2015 auf mittlerweile 40.098.131 € und sind gleichzusetzen mit knapp 10 % unserer Bilanzsumme. Als Begründung für diese abermalige enorme Erhöhung hat die Rheinische Versorgungskasse ausgeführt, dass die Kosten für die ambulante und stationäre Pflege nochmals deutlich gestiegen seien. Dies führe zu Erhöhungen von 4,6 % gegenüber den 2014er Berechnungen. Da die Änderungen vor allem die hohen Alter betreffen, sind die Auswirkungen auf die Beihilferückstellungen umso höher, je älter eine Person zum Bewertungsstichtag ist. Zusammenfassend kann an dieser Stelle positiv festgehalten werden, dass im vorliegenden Jahresabschluss nicht nur die Planansätze eingehalten worden sind, sondern zum Teil in der Art und Weise verbessert werden konnten, dass die bereits eingangs erwähnte „kleine schwarze Null“ von + 79.462,36 € als Ergebnis bilanziert werden kann. Erfreulicherweise erhöht sich dadurch unsere Ausgleichsrücklage (!) auf 10.553.281,77 €. Ein Wert, der die exorbitant gute Stellung unserer Bilanz innerhalb der kommunalen nordrhein-westfälischen Familie wieder einmal eindrucksvoll unterstreicht! Auch die Finanzrechnung kann in diesem Jahr wieder mit sehr erfreulichen Kennzahlen aufwarten. Der „Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ schließt mit einem Plus von 3.885.863,26 € ab, was abermals dazu führte, dass ein signifikanter Betrag von ca. 2,910 Mio. € getilgt werden konnte. Darüber hinaus konnten u.a. dadurch die liquiden Mittel von 6.369.771,11 € auf 7.840.642,11 € zum 31.12.2015 erhöht werden. Die in 2015 vorgenommen Investitionsauszahlungen von 3,894 Mio.€ konnten ausnahmslos durch Mittel von Dritten finanziert werden. Demzufolge brauchten in 2015 auch keine Kredite für Investitionen aufgenommen werden! Bilanziell wirkt sich dieser insgesamt erfreuliche Jahresverlauf in der Ergebnis- und Finanzrechnung dahingehend aus, dass sich die Bilanzsumme leicht auf 408.617.458,14 € (- 0,31%) verringert hat, das Eigenkapital unverändert erhalten werden konnte (+0,03 %), die „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen“ um beeindruckende 2,91 Mio. € auf 17,33 Mio. € reduziert wurden und sich die liquiden Mittel um 1.470.871 € erhöht haben (Siehe hierzu auch die Erläuterungen im Anhang unter B., II., Aktivaseite, Nr. 3). Der Bestand an Liquiditätskrediten betrug demzufolge zum Jahresultimo weiterhin 0,00 €. Bereits im letzten Jahr wurde an dieser Stelle auf die maßgeblichen Einflüsse für die künftige Entwicklung unserer Jahresabschlüsse hingewiesen. Die Richtigkeit dieser Einschätzungen wurde mit dem vorliegenden Jahresabschluss eindrucksvoll untermauert! Für die Ergebnisrechnung künftiger Jahre gilt weiterhin, dass es von der Ertragsseite her weiter elementar sein wird, eine konstante Netto-Steuerquote zu erzielen als auch verlässliche und konstante Zuwendungen zu verzeichnen. Hier werden Punktlandungen bei diesen Ertragsgruppen, wie in 2015, zu konstanten Jahresergebnissen künftiger Jahre wesentlich beitragen. Solange die Steuereinnahmen auch mittelfristig weiter in Rekordhöhe sprudeln, dürfte von dieser Seite keine Gefahr für unseren Haushalt drohen. Mittelfristig dürfte daher von der Ertragsseite her weiterhin für unseren Haushalt die Gestaltung der Reform der BundLänder-Finanzbeziehungen (Abschaffung/Änderung des Solidaritätszuschlags; Umgestaltung des vertikalen und horizontalen Finanzausgleichs) als auch die konkrete Umsetzung der Schuldenbremse in NRW prägend werden. Die Aufwandsseite dagegen wird auch in den künftigen Jahren maßgeblich durch die Transferaufwendungen und die Personal- und Versorgungsaufwendungen bestimmt werden. Bei den Transferaufwendungen sind insbesondere drei verschiedene Arten von Fremdeinflüssen zu nennen, die die künftigen Haushalte beeinflussen werden: 1. Die mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern verbundenen Aufwendungen werden auch 2016 das Jahresergebnis unseres Haushaltes maßgeblich beeinflussen. Hier ist zunächst einmal positiv festzustellen, dass das Land die Grundlagen für seine Zuweisungen in diesem Bereich in 2015 kommunalfreundlich umgestellt hat. Soweit dies auch gesetzlich, wie versprochen, umgesetzt wird, kann dadurch in 2016 mit ca. 4,9 Mio. € an Kostenerstattungen gerechnet werden. Die in 2016 zu beantwortende Frage wird auf der anderen Seite sein, ob diese Summe zur Finanzierung der damit verbunden Aufwendungen für die Unterbringung und Versorgung der zugewiesenen Flüchtlinge ausreichend sein wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die daraus resultierende Belastung des 2016er Haushaltes entscheidend davon abhängen, ob das Land seine für das 3. Quartal 2016 versprochene Nachfinanzierung dieser Aufwendungen gesetzlich auch umsetzt. Spätestens ab 2017 wird natürlich die Beantwortung der Frage, ob es gelingt, europaweit die Flüchtlingszuwanderung in den Griff zu bekommen, elementar werden. Fest steht, eine kontinuierliche Fortsetzung des Flüchtlingszustroms wie in 2015 und bisher in 2016, wird auf Dauer von den Kommunen nicht zu bewältigen sein! Hier sind europaweite Vereinbarungen auf politischer Ebene dringend notwendig. Auf der anderen Seite könnten natürlich geringere Zuwendungen aufgrund geringerer Flüchtlingszahlen dazu führen, dass bereits jetzt eingegangene notwendige Verpflichtungen die zukünftigen Haushalte temporär belasten. Hier gilt es, die Entwicklung kontinuierlich zu beobachten. 2. Auch die Aufwendungen im Produktbereich 06 – Kinder- Jugend- und Familienhilfe – bleiben weiterhin ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor für unsere zukünftigen Haushalte. Hier sind einerseits die zwingend notwendigen Personalaufwendungen, die mit der Betreuung der Kinder und Jugendlichen in allen Altersstufen zusammenhängen als auch andererseits die Transferaufwendungen, die insbesondere mit ambulanten Hilfen, der Vollzeitpflege und den stationären Unterbringen von Jugendlichen einhergehen, als Kostenfaktoren zu nennen. Es bleibt weiterhin zu hoffen, dass Bund und Land sich ihrer Verantwortung in diesem Bereich bewusst sind und die Kommunen finanziell ausreichend unterstützen. 3. Schließlich zählt auch die jährlich zu zahlende Kreisumlage zum Transferaufwand. Schloss das 2014er-Jahresergebnis mit einem Ergebnis von 19,99 Mio. € (=21,95 % aller ordentlichen Aufwendungen) bei der Kreisumlage ab, so sieht das 2015er-Ergebnis bereits 20,92 Mio. € (= 22,59 % aller ordentlichen Aufwendungen) an Kreisumlagezahlungen vor. Ein Ende der Fahnenstange ist hier leider nicht erkennbar. Im Gegenteil, solange eine Deckelung der Kreisumlagezahlung willkürlich nach dem Rasenmäherprinzip und nicht durch strukturelle Aufwandsreduzierungen erfolgt, ist eine mittelfristige Erhöhung auf 25 % unserer ordentlichen Aufwendungen nicht utopisch. Die Frage, die es dabei zu beantworten gilt: Wie soll dies nicht nur in unserem Haushalt, sondern insbesondere kreisweit in den jeweiligen Haushalten finanziert werden? Hier gilt es weiterhin mit aller Macht gegenzusteuern und insbesondere die Kreispolitik und den Landrat zu einer fortlaufenden Aufgabenkritik und damit einhergehend, einer strikten Spardisziplin anzuhalten. 4. Wieder einmal hat sich in 2015 die teilweise Unkalkulierbarkeit der jährlichen Pensions- und Beihilfeaufwendungen gezeigt. Diese Unkalkulierbarkeit hat dazu geführt, dass im Rahmen des Jahresergebnisses Mehraufwendungen von 1,307 Mio. € verkraftet werden mussten. Die dafür von der Rheinischen Versorgungskasse abgegebene Begründung, dass die Kosten für die ambulante und stationäre Pflege nochmals deutlich gestiegen seien, ist so aussagekräftig wie nichtssagend! Um solche negativen Überraschungen am Jahresende zu vermeiden, könnte künftig unabhängig von den vorliegenden Berechnungen der Rheinischen Versorgungskasse jeweils ein Aufwandspuffer bereits bei der Haushaltsplanung in den Pensions- und Beihilfeaufwendungen vorgesehen werden. Fraglich ist jedoch, ob ein derartiger Planungspuffer bei allen Beteiligten auf ein ungeteiltes Verständnis stoßen würde! Der aktuelle Jahresabschluss hat jedoch auch wieder einmal gezeigt, dass die Stadt Erkelenz weiterhin auf einem guten Weg ist. Eine Ausgleichsrücklage, die in drei aufeinander folgenden Jahren sich um weniger als eine Million Euro verringert hat und noch knapp 72 % ihres ursprünglichen Bestandes ausweist, ist ein Faustpfand, das uns zumindest mittelfristig enorm in kommenden Ergebnisrechnungen weiterhelfen kann. Hier gilt es Wege zur Erhaltung eines Sockelbestandes in der Ausgleichsrücklage zwischen Politik und Verwaltung kontinuierlich auszuloten. Aber auch die sukzessive Reduzierung des Schuldenstandes bei den Investitionskrediten, auf nunmehr 17,33 Mio. €, geht weiterhin in die richtige Richtung. Ein nächster Schritt sollte hier sein, den Schuldenabbau in Richtung der 10-Millionengrenze voranzubringen. Dabei sollte man jedoch nicht die sinnvollen Investitionen aus dem Blick verlieren, die die Lebensqualität sichern bzw. verbessern und daneben den bilanziellen Substanzerhalt im Anlagevermögen sichern. Aber hier gilt, dass das eine Ziel nicht zwingend die Verfolgung des anderen Zieles ausschließt! Der abermalige fehlende Ausweis von Liquiditätskrediten als auch die nicht mehr als notwendige Abgabenbelastung der Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger sollten vor den genannten Eckdaten weiterhin mittelfristig umsetzbar sein. Dies sollte umso mehr gelingen, wenn sich Politik und Verwaltung weiterhin auf die Kernkompetenzen einer Kommune konzentrieren und sich der Nachhaltigkeit ihres Handelns stets bewusst sind. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass, wie im letzten Jahr auch, weiterhin Risiken für kommende Haushalte und Jahresabschlüsse bestehen, aber dass die Chancen weiterhin größer sind, diese auch künftig im Sinne aller Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger zu bewältigen. Ergänzung des Lageberichtes durch den weiteren Verwaltungsvorstand: I. Allgemeine Erläuterungen Der Lagebericht zur Jahresrechnung soll nicht nur einen reinen Bericht zu den Finanzdaten enthalten, sondern vielmehr auch einen Gesamtüberblick über die wesentlichen Entwicklungen im Berichtsjahr geben. Dabei soll ein Überblick „zur Gesamtunternehmenslage“ als auch eine Einschätzung der bedeutenden Vorgänge, die sich seit der Planung ereignet haben, gegeben werden. Ebenfalls sollen Aussagen zu den zukünftigen Chancen und Risiken der Kommune getroffen werden. Nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und den in der Stadt festgesetzten Zuständigkeiten ergeben sich für den Verwaltungsvorstand klare Verantwortungsbereiche, die sich logischer Weise dann auch im Lagebericht widerspiegeln sollten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kommune – also auch die Stadt Erkelenz – gegenüber der Bürgerschaft sowie im staatlichen föderalen Konstrukt mit den zugewiesenen Pflichtaufgaben einen Gesamtauftrag zu erfüllen hat. Hieraus ergibt sich, dass trotz der getrennten Zuständigkeit immer die Gesamtsituation zu sehen ist und nicht einzelne, gerade gesellschaftspolitisch willkommene Themen so forciert werden, dass die Erfüllung des Gesamtauftrages oder die Gesamtfinanzen hierdurch mit starken negativen Auswirkungen gefährdet werden. Der Kämmerer hat in seinem Teil des Lageberichts für die Stadt Erkelenz einen guten Überblick über die tatsächlichen Verhältnisse, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage gegeben. Zur Vermeidung von Redundanzen und unnötiger nur seitenfüllender Texterstellung wird sich der ergänzende Teil des Lageberichts, der vom Bürgermeister sowie den Dezernenten zu verfassen ist, daher nur auf ergänzende bedeutende Themenfelder beziehen. II. Bürgermeister und Dezernent des Dez.I, Peter Jansen II. 1. Allgemein Die Zuständigkeit erstreckt sich entsprechend der Funktion auf besonders bedeutende Gesamthemen der Verwaltung und aus dem politischen Raum sowie bedeutende Entwicklungen aus den dem Dezernat zugeordneten Bereichen. Nachstehend wird kurz auf bedeutsame Einzelbereiche eingegangen. II.2. Allgemeine Politik und Finanzen Das aktuell durch den StGB NW bekannt gegebene Ergebnis der Haushaltsabfrage bei allen NRW-Kommunen zeigt, dass der seit Jahren erkennbare Trend einer grundsätzlichen Unterfinanzierung der Kommunen bei gleichzeitiger Aufbürdung weiterer Aufgaben bzw. höherer Standards, insbesondere im Bereich der sozialen Leistungen, sich fortsetzt. Grafik – Auszug aus Haushaltsabfrage StGB NW Stand 31.3.2016 Mit jetzt seit Jahren stabilen positiven Jahresergebnissen bei den Abschlüssen und in 2015 sogar einem strukturell ausgeglichenem Haushalt gehört Erkelenz zu den wenigen – ca. 15 % - aus Haushaltssicht guten Kommunen, die sich im gesetzlich gewollten „Normalzustand“ befinden. Dies ist insbesondere Ergebnis der konservativen und nachhaltigen Haushaltspolitik, eines guten Finanzmanagements sowie der Organisations- und Personalmanagementmaßnahmen der letzten Jahre in Erkelenz. Dennoch zeigt die „kleine schwarze Null“ auch auf, dass weitere Belastungen durch Aufgabenausweitungen ohne Gegenfinanzierung oder auch eine Konjunkturabschwächung mit evtl. Reduzierungen der Steuereinnahmen sofort wieder Negativergebnisse bedeuten können. Daher bleibt es auch kommunale Forderung an das Land, eine verlässliche Neugestaltung des Gemeindefinanzierungssystems anzugehen. Positiv zu werten ist, dass – auch durch Druck aus dem Kommunalen Raum – Bund und Land endlich mehr ihre Verantwortung bei der Thematik Asyl- und Flüchtlingskosten bei den Kommunen sehen und endlich nachsteuern. Es bleibt zu hoffen, dass aus den Zusagen des Landes NRW zur Nachjustierung im Herbst an den tatsächlichen Bedarf bei den Kommunen auch tatsächlich Zahlungen entstehen. Risiko: Die verfassungsrechtlich für das Land NRW vorgeschriebene Einhaltung der Schuldengrenze bringt für die Verteilmasse im Landeshaushalt noch mehr Finanzenge, wenn nicht endlich – wie in anderen Bundesländern bereits geschehen – eine tatsächliche Konsolidierung der Ausgaben des Landes gelingt. Dies gilt gleichermaßen auch für die Kreisumlage. Die Steuereinnahmen, die letztendlich auch die Verteilmasse für das GFG bedeuten, bewegen sich überall auf hohem Niveau. Die Rücklagen in Erkelenz schaffen hier lokal sicher einen Puffer für evtl. Verschlechterungen. Es ist nicht zu erkennen, inwieweit hier seitens des Landes Vorsorge getroffen wurde. Ebenso ist noch kein umfassendes Konzept von Bund und Land zu erkennen, wie eine Kompensation der erwarteten „flüchtlingsbedingten“ Mehrausgaben (Wohnungsbau, Hartz-IV-Kosten der Unterkunft, Integration etc.) erfolgen soll. Chance: Hier bleibe ich bei der letztjährigen Aussage: Die Chance ist darin zu sehen, dass es dem Land endlich gelingt, die Fortsetzung der derzeitig positiven Steuereinnahmeentwicklung unterstellend, einen gerechteren Verteilungsschlüssel für die jährlichen GFG-Mittel zu finden. Dabei muss endlich „gerechter“ in der Art und Weise im GFG definiert werden, dass die positive und nachhaltige Haushaltswirtschaft von Kommunen positiv belohnt wird und nicht, wie bisher, mit einzelnen Parametern im GFG Klientelpolitik betrieben wird. II.3. Personalkosten Die Personalkosten sind in Bewegung gekommen. Insbesondere bei den Rückstellungen für Pensionslasten, aber evtl. auch bei der Zusatzversorgung für Tarifbeschäftigte, zeigt sich, dass das System an Grenzen stößt. Ursachen hierfür ist sicherlich die demografische Entwicklung mit immer mehr (glücklicherweise) älteren Menschen, was sich in den versicherungsmathematischen Berechnungstafel für Pensions- und Rentenleistungen widerspiegelt, sowie auch die Auswirkung der Niedrigzinsphase, die eine Finanzierung Versorgungsleistungen sehr schwierig macht. der Kapitaldeckung für die Auch führten zusätzliche Aufgaben (Stichworte: Flüchtlingsverwaltung, Jugendhilfeund Kindertagesstätten, neue rechtliche Vorgaben z.B. Baubewilligung) weiter zu einer Personalmehrung. Chancen: Die eingeleiteten Personalmanagementmaßnahmen der letzten Jahre haben dazu geführt, dass in diesem Bereich im Vergleich zu anderen Kommunen die Zusatzlasten besser verkraftet werden konnten. Hieran gilt es weiter zu arbeiten. Ebenso wurden Prozessüberprüfungsverfahren mit dem Ziel eingeleitet, evtl. Ressourcen noch zu heben. Risiken: Es bleibt ein Trend zu immer mehr Verwaltungsaufwand und Überprüfungs- sowie Berichtsaufwand, insbesondere durch immer speziellere rechtliche Vorgaben erkennbar. Dies führt letztendlich dazu, dass hierfür immer mehr Personal eingesetzt werden muss, welches in Zeiten des auch bei den Kommunen erkennbaren beginnenden Fachkräftemangels besser für die Erledigung der „Serviceaufgaben direkt für die Bürger“ verwendbar wäre. Hierauf hat die Verwaltungsleitung nur bedingt Einfluss. II.4. Auswirkungen des Tagebaus – anstehende Leitentscheidung Die Energiepolitik im Lande wirkt sich natürlich auf den Tagebau hier im Stadtgebiet aus. Das Jahr 2015 hat gezeigt, dass nichts sicher ist und alles durch die „große Politik“ jederzeit verändert werden kann. Mit der Vereinbarung zu Garantien für die Umsiedler aber auch zur Kompensation von Auswirkungen auf die ganze Stadt zwischen RWE Power und der Stadt Erkelenz konnten glücklicherweise die lokal regelbaren Dinge tatsächlich einigermaßen einer Planungssicherheit zugeführt werden. Diese Regelung wurde in der Genehmigung des Landes (Braunkohleplan) sogar zu einem wesentlichen Bestandteil gemacht. Insofern kann damit im Falle eines Falles (Ausfall RWE) sogar an das Land herangetreten werden. Damit ist zumindest für den jetzt tatsächlich beginnenden neuen Umsiedlungsabschnitt eine relative Sicherheit erreicht worden. Auch das Verfahren zur Leitentscheidung hat sich positiv entwickelt und Erkelenzer Belange konnten gut eingebracht werden. Inwieweit sich daraus konkrete haushaltsrelevante Chancen und Risiken ergeben, kann erst später eingeschätzt werden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die durch die Stadt steuerbaren Bereiche gut entwickelt und positiv zu bewerten sind. Die Risiken aus der politischen Entwicklung in verschiedenen Bereichen sind auf kommunaler Ebene zwar erkennbar, aber es kann kaum darauf Einfluss genommen werden. Eine Vorsorge kann daher nur mit solider Haushaltsplanung und –ausführung erfolgen, damit für den Fall des Eintritts von Verschlechterungen ein Spielraum bleibt um gegen zu steuern. III. Erster Beigeordneter und Dezernent des Dez. II, Dr. Hans-Heiner Gotzen Sowohl vom Kämmerer als auch vom Bürgermeister wurde bereits zu dem im Jahre 2015 für das Dezernat II außerordentlich prägenden Thema der Flüchtlinge Stellung genommen. Im Jahr 2015 ist es gelungen, für die Flüchtlinge in ausreichendem Maße Unterkünfte zu besorgen und die Gewährung des Lebensunterhaltes sicherzustellen. Da Unterkünfte im Falle des Bedarfes innerhalb weniger Tage zur Verfügung stehen müssen, in solch kurzfristigen Zeiträumen aber nicht beschafft werden können, muss naturgemäß immer auch Wohnraum vorgehalten werden. Ob dieser dann tatsächlich genutzt wird, entscheidet sich in der Gegenwart. Der Bedarf muss aber anhand von Prognosen für die Zukunft festgelegt werden – leider gibt es jedoch diesbezüglich bislang keine verlässlichen Daten, die eine bedarfsgerechte Steuerung seriös ermöglichen. Damit verbleibt stets das Risiko, zu wenig oder zu viel Wohnraum für Flüchtlinge vorzuhalten. Auf die Thematik der auskömmlichen Finanzierung der Aufgaben im Zusammenhang mit Flüchtlingen wurde bereits vom Kämmerer eingegangen. Dieses Thema schlägt sich nicht nur bei Unterkunft und Lebensunterhalt, sondern auch bei den notwendigen Integrationsleistungen für Flüchtlinge nieder. Für die im Kindertagesstättenbereich und im Schulbereich zu betreuenden Flüchtlingskinder müssen die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen geschaffen werden – dies erfordert im Regelfall zusätzliche finanzielle Mittel. Nach Abschluss des Asylverfahrens wechseln die Flüchtlinge in den Leistungsbezug SGB II. Hier wird zukünftig mit erheblichen Steigerungsraten bei den kommunal zu tragenden Kosten der Unterkunft zu rechnen sein. Dringend erforderlich ist der Ausgleich dieser Belastung, der über die Kreisumlage den städtischen Haushalt der nächsten Jahre mitbestimmen wird. Die genaue finanzielle Belastung ist abhängig von der Anzahl der Flüchtlinge, die letztlich im Kreis Heinsberg verbleiben werden. Auch hier gibt es keine verlässlichen Steuerungsgrößen. Auch die ständige wachsende Zahl zu betreuender unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge erfordert neben zusätzlichem Personal auch enorme finanzielle Ressourcen. Zwar gibt es hier die feste Verabredung einer Kostenerstattung; Erfahrungen wurden jedoch hierzu noch nicht gemacht. Es bleibt daher die Hoffnung, dass die Kostenerstattung die tatsächliche Belastung abdecken wird. Die landesseitig vorgenommene vorübergehende zusätzliche Erhöhung der KiBizPauschalen führt auch zu einer deutlichen Erhöhung der kommunalen Mittel. Die Erhöhung der Pauschale wird insoweit zwar vom Land verkündet und beschlossen, vom kommunalen Jugendhilfeträger jedoch hälftig mitfinanziert. Damit ist auch in diesem Bereich ein Anwachsen der finanziellen Aufwendungen in den nächsten Jahren die Folge. Im schulischen Bereich zeichnen sich neben den Aufgaben der Integration von Flüchtlingskindern deutlich die Aufgaben der Inklusion ab. Die Umstellung des schulischen Förderungssystems für Kinder mit Förderbedarf erfordert sowohl vom pädagogischen Personal als auch vom Schul- und Jugendhilfeträger zunehmende Kraftanstrengungen. Die bereits bestehende Diskussion über den Erlass eines Bundesteilhabegesetzes zeigt, dass auch hier zukünftig weitere Aufgaben auf die kommunale Ebene zukommen werden, so dass eine deutliche Aufwandssteigerung zu erwarten ist, die zwingend gegen zu finanzieren ist, damit sie kommunal geschultert werden kann. IV. Technischer Beigeordneter und Dezernent des Dez. III, Ansgar Lurweg In Ergänzung zu den Ausführungen des Kämmerers ist aus Sicht des Baudezernenten die kontinuierliche Begleitung, Überprüfung und Unterhaltung des Anlagevermögens in Form von Gebäuden, Straßen, Grünflächen und allgemeinen Erschließungsanlagen auch für die zukünftigen Entwicklungen zu gewährleisten. Wie auch in den letzten Jahren besteht dank einer guten und vorausschauenden Finanzplanung und der Bildung von entsprechenden Rückstellungen die Chance, den guten Zustand der Anlagen zu erhalten bei gleichzeitiger Nutzung von Spielräumen für neue Investitionen. Gleichwohl bleibt weiterhin die Aufgabe wichtig, den vorhandenen Anlagenbestand und das damit verbundene Nutzungsspektrum kritisch zu hinterfragen und ggfls. anzupassen. Die Planungen in den folgenden Jahren, und auch im bereits abgelaufen Jahr 2015, werden sich verstärkt an der Balance zwischen Klimaschutzanforderungen und dem tatsächlichen Bau- und Planungsgeschehen orientieren müssen; Klimaschutzkonzept und EEA-Prozess versus Braunkohlenplanung, die Entwicklung zukunftsweisender Baugebiete, Gewerbegebiete und Umsiedlungsstandorte versus zunehmenden Flächenverbrauch. Auf Landesebene werden durch die Vorgaben des neuen Landentwicklungsplanes und durch den begonnenen Prozess zur Fortschreibung des Regionalplanes im Regierungsbezirk Köln die Handlungsspielräume der einzelnen Kommunen im Rahmen der kommunalen Planungshoheit weiter eingeschränkt. Das birgt Risiken aber auch Chancen für die Stadt Erkelenz sich für die Zukunft nachhaltig gut aufzustellen. Die Stadt Erkelenz hat Ende 2015 statistisch den bisherigen Höchststand an Einwohnern erreicht. Noch vorhandene Entwicklungspotenziale in der Innenstadt und in den umliegenden Dörfern müssen auch für die Zukunft aktiviert werden um der weiter steigenden Nachfrage im Wohnungsbaubereich auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gerecht zu werden. Knapper Wohnungsmarkt und knappe Baulandflächen sorgen für eine stetige Verteuerung der vorhandenen Angebote. Auch wenn die Grundstücksentwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz den Bereich des Wohnbaulandes mit der vom Rat vorgegebenen Preispolitik erkennbar weiterhin beeinflussen kann, so ist doch vor allem im Bereich der Innenstadtwohnungen (hier vor allem Eigentumswohnungen) eine deutliche Preissteigerung zu beobachten. Hier gilt es auch im Zusammenhang mit den geplanten Innenstadtprojekten am Amtsgericht Möglichkeiten zu schaffen, preiswerten und öffentlich geförderten Wohnraum in der Innenstadt anzubieten. Unabhängig von der Einzelhandelsentwicklung bietet auch der Wohnungsbau eine große Chance für eine nachhaltige Entwicklung der Innenstadt. Das die Stadt Erkelenz bei der Braunkohlenplanung nicht immer alleine auf weiter Flur steht ist gut. Der interkommunale Planungsverband mit der Stadt Mönchengladbach und den Gemeinden Jüchen und Titz ist ein richtiger Schritt, die zu erwartenden Folgeprobleme im Bereich des Tagebaues Garzweiler II in einen großräumigeren Kontext zu stellen um die Chancen aus der noch nicht ganz klaren Entwicklungsperspektive im Bereich des Tagebaurandes für die Zukunft zu nutzen. Der Masterplanungsprozess für den Tagebaurand steht in den Startlöchern. Er soll nicht nur die Chancen der unmittelbaren Nachnutzung der Tagebaulandschaft begleiten sondern auch die Tore für weitere Fördermittel im Zusammenhang mit der Innovationsregion Rheinisches Revier öffnen. Die Chance, im Zusammenspiel mit den beteiligten Kommunen hier endlich auch mal einen Schritt in eine europäische Förderkulisse zu machen, ist gegeben. Im Zusammenhang mit der zurzeit auf politischer Ebene geführten Diskussion um die Zukunft der Braunkohle sind die Risiken nur schwer abschätzbar. Vertragliche Regelungen mit dem Bergbautreibendem und der gemeinsame Auftritt des Planungsverbandes führen hier zumindest zu einer mittelfristigen Sicherheit. Fahrradfahren für mehr Klimaschutz, eine Maßnahme aus dem vom Rat verabschiedeten Klimaschutzkonzept. Die Stadt Erkelenz ist seit mehr als 5 Jahren Mitglied der AGFS und muss die Anstrengungen und Angebote für eine umweltgerechte Mobilität weiter ausbauen, damit die Mitgliedschaft nicht beim nächsten Audit endet. ERKA-Bus, Elektroautos und zahlreiche Maßnahmen für den Radverkehr sind gute Beispiele, dass Erkelenzer Bürger auch an den Maßnahmen direkt partizipieren können und so das allgemeine Bewusstsein für das Thema Nachhaltigkeit in Erkelenz steigt. Bewusstseinsbildung – der in 2016 vorgesehene Klimaschutzmanager für die Stadt Erkelenz wird dort seine Hauptaufgaben haben. Der Verwaltungsvorstand der Stadt Erkelenz: Peter Jansen Dr.Hans-Heiner Gotzen Bürgermeister Erster Beigeordneter Ansgar Lurweg Techn.Beigeordneter Norbert Schmitz Kämmerer