Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
49025.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
30.08.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Kaufmännische Betriebsleitung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/002/2016
öffentlich
31.08.2016
Kfm. Betriebsleiter Norbert
Schmitz
Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen Auszahlungen gem. §
12 Abs. 2 der Betriebssatzung der Stadt Erkelenz für den Städtischen
Abwasserbetrieb Erkelenz vom 05. Oktober 2011
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
13.09.2016
be
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie-
Tatbestand:
Im Vermögensplan 2016 des Städtischen Abwasserbetriebes sind bei der Maßnahme A11020908 – Kanalhausanschlüsse – insgesamt 80.000 € an Auszahlungen für
die Herstellung von Hausanschlüssen vorgesehen. In gleicher Höhe sind diese Auszahlungen von den jeweiligen Grundstückseigentümern zu erstatten. Demzufolge
weist der Vermögensplan 2016 auch eine Einzahlung von 80.000 € aus.
Von der technischen Betriebsleitung wurde nunmehr signalisiert, dass aufgrund der
Niedrigzinsphase eine gesteigerte Bautätigkeit im Erkelenzer Stadtgebiet festzustellen ist. Daneben wurde im Rahmen der Kontrolle der Angaben für die Veranlagung
von Niederschlagswassergebühren festgestellt, dass bei einigen Grundstücken noch
kein Kanalhausanschluss vorhanden ist bzw. war. Beide Sachverhalte führen dazu,
dass in 2016 vermehrt Kanalhausanschlüsse hergestellt werden müssen und dadurch der Ansatz im Vermögensplan für die Herstellung von Kanalhausanschlüssen
bis zum Jahresende nicht ausreichen wird. Es wird damit gerechnet, dass bis zum
Jahresende Mehrauszahlungen von 120.000 € bei der Maßnahme A11020908 entstehen werden. Ein Großteil dieser Summe wird durch erhöhte Einzahlungen bei
Maßnahme A11020908 kompensiert werden können. Aufgrund der zeitlich verzögerten Abrechnung mit den jeweiligen Grundstückseigentümern ist der restliche Betrag
durch Auszahlungsreduzierungen bei einer anderen Maßnahme zu kompensieren.
In der aktuellen Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes sieht § 12 Absatz 1 vor, dass überplanmäßige Auszahlungen, die den Ansatz im Vermögensplan
um mehr als 10 %, mindestens aber 50.000 € überschreiten, der vorherigen Zustim-
mung des Ausschusses bedürfen. Beide Kriterien sind im vorliegenden Sachverhalt
erfüllt.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Der überplanmäßigen Auszahlung von 120.000 € bei der Maßnahme
A 11020908 – Kanalhausanschlüsse - wird zugestimmt. Die Deckung dieser zusätzlichen Auszahlungen erfolgt durch Mehreinzahlungen von 80.000 € bei der Maßnahme A 11020908 – Kanalhausanschlüsse – sowie durch Auszahlungsreduzierungen
von 40.000 € bei der Maßnahme A 11020902 – Anpassungsmaßnahmen bei der
ARA Erkelenz-Mitte - .“
Finanzielle Auswirkungen:
Auszahlungen von 120.000 €
Vorlage A 20/002/2016 der Stadt Erkelenz
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