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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
48995.pdf
Größe
958 kB
Erstellt
29.08.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:30

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/376/2016 öffentlich 03.08.2016 Amt 61 Paul-Hugo Blaesen 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 "Oestrich", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Beratungsfolge: Datum Gremium 13.09.2016 be 15.09.2016 21.09.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: In seiner Sitzung am 18.09.2012 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Aufstellung der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, beschlossen und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen. 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 24 vom 27.11.2015 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 08.12.2015 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 24.11.2015 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz- Mitte wurde mit Schreiben vom 09.12.2015 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses wurden in seiner Sitzung vom 25.02.2016 folgender Beschluss gefasst: Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Der Bezirksausschuss ErkelenzMitte stimmt der Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“ zu.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Bebauungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. Vorlage A 61/376/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 2. Der Entwurf der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“ hat unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen. Sollten nach Rechtskraft der Änderung für hiervon betroffene Grundstücke im unbeplanten Innenbereich Erschließungsmaßnahmen erforderlich werden, so ist die Kostenträgerschaft über Erschließungsverträge zu regeln. Anlagen: Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange –zur Beschlussvorlage der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte Übersicht über den Geltungsbereich der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte Vorlage A 61/376/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Seite 1 Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. III A 2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 01.03.2016, Hauptausschuss am 03.03.2016 und Rat am 09.03.2016 Lfd. Nr.: 1 Träger: Bezirksregierung Arnsberg Schreiben vom: 09. Dezember 2015 Inhalt: zu den bergbaulichen Verhältnissen erhalten Sie folgende Hinweise: Die o. g. Planungsflächen befinden sich über dem Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Terheeg 1“, im Eigentum der RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln, sowie über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Sophia Jacoba A“, im Eigentum der Vivawest GmbH, Nordsternplatz 1 in 45899 Gelsenkirchen. Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Sand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Folgendes sollte berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich, zu Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen, sowie zu möglicherweise vorhandenen, im Zusammenhang mit der Sümpfung im Rheinischen Braunkohlenrevier erstellten (Alt-) – Brunnen und deren den aktuellen Sicherungszustand eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erstverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Außerdem sollte die Eigentümerin des auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld (Vivawest GmbH) zu Anpassungs- oder Sicherungsmaß- Seite 2 Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. III A 2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 01.03.2016, Hauptausschuss am 03.03.2016 und Rat am 09.03.2016 nahmen bezüglich bergbaulicher Einwirkungen grundsätzlich um Stellungnahme gebeten werden. Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Im Anschreiben vom 24.11.2015 wurden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt. Dazu wurde die Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Terheeg 1“, die heutige RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH vertreten durch die RWE Power AG in 50416 Köln, Stüttgenweg 2, die Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Sophia-Jacoba A“ die Vivawest GmbH vertreten durch die EBV GmbH, Postfach 6204, 41829 Hückelhoven EBV GmbH, und der Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim am Verfahren beteiligt und aufgefordert fristgerecht zum Entwurf der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. III A 2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte Stellung zu nehmen. Die beteiligte RWE Power AG, Hauptverwaltung, reichte keine Stellungnahme ein. Mit Schreiben vom 10.12.2015 teilte die EBV GmbH mit, dass das Gebiet innerhalb der ehemaligen Sophia-Jacoba-GmbH Steinkohle Berechtsame liegt. Gegen die Bauleitplanung wurden keine Bedenken erhoben, eine Kennzeichnung nach § 9 (5) Nr. 2 BauGB wurde als nicht erforderlich erachtet. Mit Schreiben vom 16.12.2015 teilte der Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim mit, dass gegen die angefragte Maßnahme keine Bedenken erhoben werden. Für den Änderungbereich erfolgt die zukünftige Beurteilung von Vorhaben unter Anwendung des Bebauungsplanes Nr. III/7 „Glück-auf-Straße Ost“, Erkelenz Mitte. In der mit Rechtskraft vom 24.07.2015 gültigen Nachfolgeplanung wurden die in der Stellungnahme angeführten Hinweise bereits abwägend berücksichtigt. Beschlussvorschlag: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seite 3 Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. III A 2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 01.03.2016, Hauptausschuss am 03.03.2016 und Rat am 09.03.2016 Lfd. Nr.: 2 Träger: NEW Netz GmbH, Postfach 11 04, 52501 Geilenkirchen Schreiben vom: 07.12.2015 Inhalt: Gegen die o.g. 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III A 2 „Oestrich“, ErkelenzMitte erheben wir aus versorgungstechnischer Sicht keine Einwände. Nach Sichtung der uns zugesandten Unterlagen weisen wir darauf hin, dass wir im Bereich des Bebauungsgebietes Versorgungsleitungen liegen haben. Die genaue Lage der sich im Bestand befindenden Versorgungsleitungen erhalten Sie über unsere Planauskunft. Planungsauskünfte im Netzgebiet der NEW Netz erteilt: Herr Paul-Uwe Thiel Telefon: 02451/624-5280 Telefax: 02451/624-5350 E-Mail: planauskunft@new-netz-gmbh.de Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Für den Änderungbereich erfolgt die zukünftige Beurteilung von Vorhaben unter Anwendung des Bebauungsplanes Nr. III/7 „Glück-auf-Straße Ost“, Erkelenz Mitte. In der mit Rechtskraft vom 24.07.2015 gültigen Nachfolgeplanung wurde der in der Stellungnahme angeführte Hinweis bereits abwägend berücksichtigt. Beschlussvorschlag: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.