Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
48327.pdf
Größe
121 kB
Erstellt
07.06.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/351/2016
öffentlich
22.06.2016
Amt 20 Kämmerer Norbert
Schmitz
Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
hier: Neubau eines Asylantenwohnheims in Neuhaus
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
23.06.2016
29.06.2016
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Am 11. Februar 2016 wurde im Rahmen einer Hauptausschutzsitzung die kurzfristige
Notwendigkeit für einen Ersatzbau in Neuhaus vorgestellt. Die Kosten für diesen Ersatzbau wurden mit ca. 1,35 Mio. € beziffert, wovon 300.000 € im 2016er Haushaltsplan veranschlagt waren und 1,05 Mio. € im Rahmen einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung durch den Hauptausschuss am 11.02.2016 bzw. durch den Rat
am 09.03.2016 zur Verfügung gestellt worden sind.
Vom Fachamt wurde nunmehr signalisiert, dass bei einer Baumaßnahme in einer
Größenordnung von 1,35 Mio. €, trotz des hohen Vorfertigungsgrades des Baukörpers, nicht umfassend vorzuplanen ist, so dass sich im weiteren Verlauf nunmehr die
Notwendigkeit von ergänzenden Beauftragungen ergibt. Dazu zählen u.a. ein von der
Brandschutzdienststelle gefordertes Brandschutzkonzept eines Sachverständigen,
aufwendigere Vermessungsarbeiten, Hausanschlüsse, eine Schließanlage, eine Außenbriefkastenanlage sowie ergänzende Schlosserarbeiten und Pflasterarbeiten.
Diese summieren sich auf ca. 29.000 €.
Weiter zeigt sich in der Praxis, dass Flüchtlinge vermehrt in den Standorten eigene
Satelittenschüsseln errichten. Es ist somit davon auszugehen, dass auch am neuen
Standort eine Vielzahl kleinerer Satelittenschüsseln an die neue Fassade angebracht
werden würden, was sich sehr negativ auf das Erscheinungsbild des Standortes auswirken würde. Es wurde daher die Möglichkeit untersucht, über eine zentrale Anlage
ein entsprechendes Angebot in den Räumen anzubieten, die Kosten hierfür belaufen
sich auf 21.000,- € für die Anlage einschließlich der gesamten Installation. Das
Fachamt empfiehlt dringend, diese Anlage vorzusehen, insbesondere auch im Hinblick auf die Wertigkeit und Nachhaltigkeit des neuen Gebäudes.
Die nunmehr noch zusätzlich bereitzustellenden Auszahlungen belaufen sich demnach insgesamt auf 50.000 €.
Aufgrund der Erheblichkeit der Mehrauszahlungen für die gesamte Maßnahme „Neubau eines Asylantenwohnheims in Neuhaus“ sieht die Gemeindeordnung NRW im §
83 Abs. 2 vor, dass solche Auszahlungen nur geleistet werden dürfen, soweit der Rat
diesen vorher zustimmt.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Den überplanmäßigen Auszahlungen von 50.000 € bei der Maßnahme
H 10060303 – Neubau eines Asylantenwohnheims in Neuhaus - wird zugestimmt.
Die Deckung dieser zusätzlichen Auszahlungen erfolgt durch einen gegenüber der
Haushaltsplanung verbesserten Liquiditätsbestand zum 31.12.2015.“
Finanzielle Auswirkungen:
Auszahlungen von 50.000 €.
Vorlage A 20/351/2016 der Stadt Erkelenz
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