Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
48324.pdf
Größe
322 kB
Erstellt
07.06.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/350/2016
öffentlich
30.05.2016
Amt 20 Stefanie Rolfs
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Betriebes gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften - der Stadt Erkelenz
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
23.06.2016
29.06.2016
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die Stadt Erkelenz führt als Rechtsträger den Betrieb gewerblicher Art - Anteile an
Personengesellschaften -, dessen gesetzlicher Vertreter der Bürgermeister der Stadt
Erkelenz ist. Der Betrieb gewerblicher Art wird durch die Kommanditbeteiligung der
Stadt Erkelenz an der Grundstücks- u. Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz
mbH & Co KG begründet. Der Betrieb gewerblicher Art (BgA) gehört zum Kreis der
wirtschaftlichen Betätigungen der Stadt Erkelenz.
Wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Betriebe der öffentlichen
Hand) eine Tätigkeit ausübt, die mit einer gewerblichen Tätigkeit vergleichbar ist,
wird von einem BgA gesprochen. Als ein BgA gilt jede Einrichtung zur nachhaltigen
Erzielung von Einnahmen, die die juristische Person des öffentlichen Rechts unterhält. Die wirtschaftliche Betätigung muss für die juristische Person des öffentlichen
Rechts in Bezug auf ihre Gesamttätigkeit von Gewicht sein. Hiervon ist auszugehen,
wenn der Jahresumsatz aus dem Betrieb gewerblicher Art nachhaltig einen Betrag
von 30.678,00 Euro übersteigt. Liegt ein BgA vor, sind die Einnahmen steuerpflichtig.
Die Steuerberatungsgesellschaft mbH Exner, Erkelenz, wurde mit der Erstellung des
Jahresabschlusses 2015 beauftragt. Der Jahresabschluss des Betriebes gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften - zum 31. Dezember 2015 wurde zwischenzeitlich aufgestellt und von den Wirtschaftsprüfern geprüft.
Die Steuerberatungsgesellschaft hat am 19. April 2016 nachstehend genannte Prüfungsbescheinigung erteilt:
„Wir haben auftragsgemäß den vorstehenden Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – der Stadt Erkelenz – BgA Anteile an Personengesellschaften für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015
unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages / der Satzung erstellt.
Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher, das Anlageverzeichnis und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise,
die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Auskünfte.
Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses
nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages / der Satzung liegen in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf der Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.“
Allen Ratsherrn sind Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zugegangen. Die Bilanz ist zum 31. Dezember 2015 in Aktiva und Passiva mit 7.081.481,38 Euro ausgeglichen. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Überschuss von
140.042,77 Euro ab. Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2015 einschließlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Im Rahmen der Gesellschafterversammlung am 06. April 2016 hat die Geschäftsführung vorgeschlagen, aus dem Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss 2015 einen
Betrag von brutto 100.000 € an die Kommanditistin, der Stadt Erkelenz, auszuzahlen.
Diesem Vorschlag ist die Gesellschafterversammlung einstimmig gefolgt.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„1.
Die Bilanz des BgA - Anteile an Personengesellschaften - der Stadt Erkelenz
zum 31. Dezember 2015, abschließend in Aktiva und Passiva mit
7.081.481,38 Euro wird festgestellt.
2.
Die Gewinn- und Verlustrechnung des BgA - Anteile an Personen-gesellschaften - der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2015, abschließend mit einem Jahresüberschuss von 140.042,77 Euro (Erträge 166.369,91 Euro,
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 26.327,14 Euro, Aufwendungen
0,00 Euro) wird festgestellt
3.
Aus dem Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss 2015 wird ein Betrag
von brutto 100.000 € an die Stadt Erkelenz ausgezahlt.
4.
Dem Bürgermeister wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der Steuerberatungsgesellschaft mbH Exner, Erkelenz, vom 19. April 2016 Entlastung erteilt.“
Vorlage A 20/350/2016 der Stadt Erkelenz
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Finanzielle Auswirkungen:
Ertrag/Einzahlung von brutto 100.000 €.
Anlage:
Steuerbilanz zum 31.12.2015 – BgA Anteile an Personengesellschaften –
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2015 bis 31.12.2015
Vorlage A 20/350/2016 der Stadt Erkelenz
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