Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
48236.pdf
Größe
134 kB
Erstellt
23.05.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:28
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 134 kB

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Bildung und Sport Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 40/303/2016 öffentlich 23.05.2016 Amt 40 Manfred Steinwartz Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen Beratungsfolge: Datum Gremium 15.06.2016 23.06.2016 Ausschuss für Kultur und Sport Hauptausschuss Tatbestand: Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz ist es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen Investitionszuschüsse, Zuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren. Nach § 7 der Richtlinien kann Sportvereinen zur Anschaffung von Sportgeräten, deren einzelner Anschaffungspreis den Betrag 250,00 € übersteigt, ein Zuschuss von max. 30 % der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Der Höchstzuschuss beträgt grundsätzlich pro Verein 500,00 €. Dies gilt gleichfalls für die Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung. Im Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2016 stehen zur Anschaffung von Sportgeräten und zur Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung Haushaltsmittel von jeweils 2.500,00 €, insgesamt also 5.000,00 € zur Verfügung. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Vereinen aufgrund entsprechender Kostenvoranschläge zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen die in der beigefügten Aufstellung errechneten anteiligen Zuschüsse zu gewähren. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Den in der beigefügten Aufstellung genannten Vereinen werden anteilige Zuschüsse zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat verabschiedeten Richtlinien gewährt.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.749,-- €. Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan der Haushaltsstelle 080200 531700 sowie 040100 531700 zur Verfügung. Anlage: Aufstellung der Zuschüsse an Vereine Vorlage A 40/303/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Anlage zur Beschlussvorlage A 2.2 Ausschuss für Kultur und Sport am 15.06.2016 hier: Zuschüsse an Vereine zur Beschaffung beweglicher Sachen Anmerkung: Eine Förderung ist nur möglich bei Vorlage entsprechender Kostenvoranschläge, höchstens jedoch 500,00 Euro Musik- und Karnevalsvereine Musik- und Gegenstand der KarnevalsAnschaffung vereine Bezirksausschuss Erkelenz Städt. Anschaffung von Musikverein Instrumenten (Pauken, Erkelenz e.V. Klarinetten, Saxophon u.a.) Kosten Koste nvoranschlag ja/nein Anerkannt und förderfähig ja/nein 14.774,09 ja ja Zuschuss 30 % höchstens jedoch 500 Euro 30% = 4.432,23 jedoch höchstens 500,00 Anlage zur Beschlussvorlage A 2.2 Ausschuss für Kultur und Sport am 15.06.2016 hier: Zuschüsse an Vereine zur Beschaffung beweglicher Sachen Anmerkung: Eine Förderung ist nur möglich bei Vorlage entsprechender Kostenvoranschläge, höchstens jedoch 500,00 Euro Sportvereine und sonstige Sportvereine Gegenstand der Anschaffung Bezirksausschuss Erkelenz - Mitte Turnverein Anschaffung von TT Erkelenz 1860 Umrandungen u.a. e.V. Sportgeräten PostSportverein Erkelenz 1972 e.V. St. Stephanus Schützenbruderschaft Golkrath Anschaffung von Alu-Tennispfosten und Bällen für die Jugendabteilung Anschaffung eines Gewehres Kosten Kostenvoranschlag ja/nein Anerkannt und förderfähig ja/nein 3.094,10 ja ja 932,66 ja ja 1.534,-- ja ja Zuschuss 30 % höchstens jedoch 500 Euro 30% = 928,23 jedoch höchstens 500,00 30% = 279,80 30% = 469,20