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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
48423.pdf
Größe
175 kB
Erstellt
06.06.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:29
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 66/358/2016 öffentlich 06.06.2016 Amt 66 Werner Spartz Katzem, Hohlstraße Kanal- und Straßenbau hier: Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge: Datum Gremium 21.06.2016 be Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie- Tatbestand: Die Hohlstraße in Katzem befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Ein frostsicherer Unterbau ist nicht gegeben. Die Straße soll deshalb grundhaft ausgebaut werden. Ein Verfahren nach dem 10Schritte-Modell Erkelenz befindet sich in Durchführung. Zusammen mit der Straße soll die ebenfalls verschlissene und schadhafte Kanalisation erneuert werden. Die öffentliche Straßenbeleuchtung soll im Rahmen des Ausbaus ebenfalls erneuert werden. Es kommen LED Leuchten zum Einsatz. Geplant ist, die Straße in Anlehnung an den Bestand im Trennsystem auszubauen. Die Gehwege werden ebenso wie die im oberen Bereich ausgeführten Haltebuchten in Pflasterbauweise ausgeführt. Die Fahrbahn ist in Asphaltbauweise geplant. Die Einhaltung einer Mindestgehwegbreite gelingt lediglich im mittleren Ausbaubereich aufgrund der gegebenen Grundstückssituationen nicht (ca. 1,30 m Breite). Die Fahrbahn selber soll 5,5 m Breite aufzeigen. In Abstimmung mit dem zuständigen Ordnungsamt wird aufgrund der gegebenen Verkehrssituation im Bereich der Hausnummer 6 und 14 jeweils eine Rampe in Form einer Aufpflasterung zur Geschwindigkeitsdämpfung realisiert werden. Hier ist die Fahrbahnbreite auf 3,7 m reduziert. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Hohlstraße in Katzem sowie die zugehörige Kanalisation und die Beleuchtung gemäß den Plänen mit den Nummern: Lageplan Straßenbau: Querschnitt Straßenbau: Lageplan Kanalbau: herzustellen.“ 665.2.401 665.2.402 665.1.401 Finanzielle Auswirkungen: Die nachfolgend aufgeführten Mittel sind unter den entsprechenden Auftragssachkonten für das laufende Haushaltsjahr 2016 bereitgestellt. Straßenbau: Kanalisation: Beleuchtung: 260.000 Euro 180.000 Euro 6.000 Euro Auftragssachkonto E 12015009 Auftragssachkonto A 11020512 Auftragssachkonto E 12025005 Anlage: “Hohlstraße“ Anliegeranregungen Vorlage A 66/358/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Anlage zum Baubeschluss „Hohlstraße“ Stellungnahme zum Planentwurf Bei der Beteiligungsphase wurden folgende Punkte von Anliegern angesprochen 1. Verschiebung der Aufpflasterung ggü. Hs.-Nr. 14 (1 Anlieger) 2. Verbreiterung der Parkbuchten auf 2,25m ggü. Hs.-Nr. 8 und 10 (1 Anlieger) Stellungnahme der Stadtverwaltung: zu 1 Nach Angabe des Ordnungsamtes sollten bei der Planung der Hohlstraße Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung überlegt werden. Um der Problematik gezielt entgegenzuwirken wurde eine Kombination aus Einengung und Überhöhung überlegt. Die geplanten beiden Einengungen haben einerseits abbremsende Wirkung, andererseits ermöglichen diese den Erhalt der Bestandsbäume durch die Vorverlagerung des Gehweges. Die Wirksamkeit der Aufpflasterungen wird durch die Abschnittsbildung verstärkt. Durch die gewählte Lage der Aufpflasterungen entstehen somit drei ca. gleich lange Straßenabschnitte, wodurch die übermäßige Beschleunigung vermieden werden soll. Aus diesen Gründen wird die Lage der Aufpflasterungen im Entwurf beibehalten. zu 2 Im Bereich der Parkbucht ggü. Hausnummern 8 und 10 beträgt die gepl. Gehwegbreite 2,00 -2,30m. Durch die Verbreiterung der Parkbucht um 25 cm verringert sich die Gehwegbreite auf 1,75 -2,05m. Diese Breite ist für die gegebenen Nutzungsansprüche angemessen. Daher kann dem Vorschlag gefolgt werden.