Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
48423.pdf
Größe
175 kB
Erstellt
06.06.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 66/358/2016
öffentlich
06.06.2016
Amt 66 Werner Spartz
Katzem, Hohlstraße Kanal- und Straßenbau
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
21.06.2016
be
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie-
Tatbestand:
Die Hohlstraße in Katzem befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Ein
frostsicherer Unterbau ist nicht gegeben.
Die Straße soll deshalb grundhaft ausgebaut werden. Ein Verfahren nach dem 10Schritte-Modell Erkelenz befindet sich in Durchführung.
Zusammen mit der Straße soll die ebenfalls verschlissene und schadhafte Kanalisation erneuert werden.
Die öffentliche Straßenbeleuchtung soll im Rahmen des Ausbaus ebenfalls erneuert
werden. Es kommen LED Leuchten zum Einsatz.
Geplant ist, die Straße in Anlehnung an den Bestand im Trennsystem auszubauen.
Die Gehwege werden ebenso wie die im oberen Bereich ausgeführten Haltebuchten
in Pflasterbauweise ausgeführt. Die Fahrbahn ist in Asphaltbauweise geplant.
Die Einhaltung einer Mindestgehwegbreite gelingt lediglich im mittleren Ausbaubereich aufgrund der gegebenen Grundstückssituationen nicht (ca. 1,30 m Breite). Die
Fahrbahn selber soll 5,5 m Breite aufzeigen.
In Abstimmung mit dem zuständigen Ordnungsamt wird aufgrund der gegebenen
Verkehrssituation im Bereich der Hausnummer 6 und 14 jeweils eine Rampe in Form
einer Aufpflasterung zur Geschwindigkeitsdämpfung realisiert werden. Hier ist die
Fahrbahnbreite auf 3,7 m reduziert.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Hohlstraße in Katzem sowie die zugehörige Kanalisation und die Beleuchtung gemäß den Plänen mit den Nummern:
Lageplan Straßenbau:
Querschnitt Straßenbau:
Lageplan Kanalbau:
herzustellen.“
665.2.401
665.2.402
665.1.401
Finanzielle Auswirkungen:
Die nachfolgend aufgeführten Mittel sind unter den entsprechenden Auftragssachkonten für das laufende Haushaltsjahr 2016 bereitgestellt.
Straßenbau:
Kanalisation:
Beleuchtung:
260.000 Euro
180.000 Euro
6.000 Euro
Auftragssachkonto E 12015009
Auftragssachkonto A 11020512
Auftragssachkonto E 12025005
Anlage:
“Hohlstraße“ Anliegeranregungen
Vorlage A 66/358/2016 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Anlage zum Baubeschluss „Hohlstraße“
Stellungnahme zum Planentwurf
Bei der Beteiligungsphase wurden folgende Punkte von Anliegern angesprochen
1. Verschiebung der Aufpflasterung ggü. Hs.-Nr. 14 (1 Anlieger)
2. Verbreiterung der Parkbuchten auf 2,25m ggü. Hs.-Nr. 8 und 10 (1 Anlieger)
Stellungnahme der Stadtverwaltung:
zu 1
Nach Angabe des Ordnungsamtes sollten bei der Planung der Hohlstraße Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsdämpfung überlegt werden. Um der Problematik gezielt entgegenzuwirken
wurde eine Kombination aus Einengung und Überhöhung überlegt. Die geplanten beiden
Einengungen haben einerseits abbremsende Wirkung, andererseits ermöglichen diese den
Erhalt der Bestandsbäume durch die Vorverlagerung des Gehweges. Die Wirksamkeit der
Aufpflasterungen wird durch die Abschnittsbildung verstärkt. Durch die gewählte Lage der
Aufpflasterungen entstehen somit drei ca. gleich lange Straßenabschnitte, wodurch die
übermäßige Beschleunigung vermieden werden soll. Aus diesen Gründen wird die Lage der
Aufpflasterungen im Entwurf beibehalten.
zu 2
Im Bereich der Parkbucht ggü. Hausnummern 8 und 10 beträgt die gepl. Gehwegbreite 2,00
-2,30m. Durch die Verbreiterung der Parkbucht um 25 cm verringert sich die Gehwegbreite
auf 1,75 -2,05m. Diese Breite ist für die gegebenen Nutzungsansprüche angemessen. Daher
kann dem Vorschlag gefolgt werden.