Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
48417.pdf
Größe
176 kB
Erstellt
06.06.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 66/357/2016
öffentlich
06.06.2016
Amt 66 Werner Spartz
Golkrath, St.-Stephanus-Straße Kanal- und Straßenbau
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
21.06.2016
be
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie-
Tatbestand:
Die Straße St.-Stephanus in Golkrath befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Ein frostsicherer Unterbau ist nicht gegeben.
Die Straße soll deshalb grundhaft ausgebaut werden. Ein Verfahren nach dem 10Schritte-Modell Erkelenz befindet sich in Durchführung.
Zusammen mit der Straße soll die ebenfalls verschlissene und schadhafte Kanalisation erneuert werden.
Die öffentliche Straßenbeleuchtung soll im Rahmen des Ausbaus ebenfalls erneuert
werden. Es kommen LED Leuchten zum Einsatz.
Geplant ist, die Straße in Anlehnung an den Bestand als Mischfläche mit Tempo-30Zone auszubauen.
Die Planung sieht eine Ausführung in Pflasterbauweise vor. Nach erfolgtem Grunderwerb kann im Teilbereich die vorgesehene Fahrbahnbreite von 5,5 m realisiert werden. Hier ist dann einseitiges Parken im Verkehrsraum möglich.
Ziel der Ausbauvariante ist die Schaffung einer wirtschaftlichen Lösung, bei der sowohl ruhender Verkehr als auch der Anspruch, die Gestaltung der Örtlichkeit anzupassen, Berücksichtigung finden (Altbebauung, Pfarrkirche, Dorfplatz).
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Straße „St.-Stephanus“ in Erkelenz-Golkrath
und die zugehörige Kanalisation gemäß den Plänen mit den Nummern:
Lageplan Straßenbau:
663.2.401
Querschnitt Straßenbau:
Lageplan Kanalbau:
herzustellen.“
663.2.402
663.1.401
Finanzielle Auswirkungen:
Die nachfolgend aufgeführten Mittel sind unter den entsprechenden Auftragssachkonten für das laufende Haushaltsjahr 2016 bereitgestellt.
Straßenbau:
Kanalisation:
Beleuchtung:
120.000 Euro
50.000 Euro
3.000 Euro
Auftragssachkonto E 12013002
Auftragssachkonto A 11020303
Auftragssachkonto E 12023001
Anlage:
“St.-Stephanus-Straße“ Anliegeranregungen
Vorlage A 66/357/2016 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Anlage zum Baubeschluss „St.-Stephanus-Str.“
Stellungnahme zum Planentwurf
Im Rahmen der Beteiligungsphase wurden die Anlieger (insgesamt 6) der St.-Stephanus-Str.
angeschrieben. Nach Anregung der Anlieger hat ein gemeinsamer Termin (mit 4 Anliegern)
stattgefunden, wobei der Planentwurf erläutert wurde. Dabei wurden die folgenden Punkte
von den Anliegern angesprochen:
1. Verminderung der gepl. Fahrbahnbreite von 5,50m auf 5,0m (3 Anlieger)
2. Fahrbahn in Pflasterbauweise (1 Anlieger)
3. Frage zur vorh. Beleuchtungsanlage, generell wird die Straße als nicht ausreichend
beleuchtet empfunden (1 Anlieger)
Darüber hinaus wurde auf Anregung des BZA-Vorsitzenden in Golkrath ein Ortstermin mit
dem Technischen Beigeordneten und allen Anliegern durchgeführt um den Sachverhalt noch
einmal zu verdeutlichen.
Stellungnahme der Stadtverwaltung:
zu 1
Die St.-Stephanus-Str. weist zurzeit keine durchgehende Fahrbahnbreite auf. Die
vorhandene asphaltierte Fahrbahnbreite liegt zwischen ca. 4,50-5,10m. Die öffentliche
Parzelle an der südlichen Seite erstreckt sich weitgehend bis zu den Hausfronten und ist
momentan teilweise durch die privaten Pflasterflächen überbaut. Die St.-Stephanus-Str. ist
als Tempo 30-Zone ausgewiesen und sollte nach der Vorgabe des Ordnungsamtes auch
weiterhin so ausgeschildert bleiben. Bei den Überlegungen zur Querschnittsaufteilung war
festzustellen, dass die Gesamtbreite der öffentlichen Fläche für die Ausweisung eines
Gehweges in Kombination mit einer Fahrbahnbreite für den Begegnungsfall nicht
ausreichend ist. Bei der Dokumentation des Parkverhaltens im Rahmen der
Grundlagenermittlung war festzustellen, dass momentan am nördlichen Fahrbahnrand
geparkt wird. Der Entwurf sieht dementsprechend im östlichen Bereich eine Breite von 5,50m
vor, um weiterhin das Parken am Fahrbahnrand zu ermöglichen und den maßgebenden
Begegnungsfall PKW/Müllfahrzeug zu gewährleisten. Die Restflächen, die ohnehin heute
schon privat genutzt werden, wurden den Anliegern zum Kauf angeboten und vermarktet.
Durch die gewählte Breite von 5,50m müssen die privaten Pflasterflächen im überbauten
angrenzenden Fahrbahnbereich zum Teil rückgebaut werden. Bei einer Fahrbahnbreite von
5m wäre das Parken am Fahrbahnrand rechtswidrig, da die notwendige Durchfahrtsbreite
nicht mehr gegeben wäre. Daher wird dem Vorschlag nicht gefolgt.
zu 2
Innerhalb der Tempo-30-Zone ist für die Fahrbahn lt. Ausbaustandard eine Bauweise mit
Asphalt vorgesehen. Im Fall der St.-Stephanus-Str. kann aufgrund der gering eingeschätzten
Belastung sowie der geringen Längenentwicklung davon abgewichen werden. Ein
wirtschaftlicher Vorteil besteht nicht. Standardgemäß werden Flächen in verkehrsberuhigten
Bereichen in Pflasterbauweise ausgeführt, da die erlaubte Fahrgeschwindigkeit zwischen 57km/h beträgt. Bei Tempo-30-Zonen ist die Geräuschentwicklung auf Pflasterflächen höher
als auf den asphaltierten Flächen. Dies wurde beim Termin angemerkt. Da die Anregung
beim gemeinsamen Termin geäußert wurde und andere anwesende Anlieger nicht
widersprochen haben, kann dem Vorschlag gefolgt werden.
zu 3
Die vorhandene Beleuchtungsanlage ist 17 Jahre alt. Die Anfrage zur Beleuchtungsanlage
wurde an den Versorgungsträger (NEW Netz GmbH) weitergeleitet. Die Überprüfung der
Beleuchtungsanlage ergab, dass zurzeit keine DIN gerechte Ausleuchtung gegeben ist. Um
eine ausreichende Beleuchtung zu gewährleisten müssen zwei vorhandene Lampen
umgesetzt werden und zusätzlich zumindest ein weiterer Lampenstandort geschaffen
werden. Für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist es sinnvoll die
Beleuchtungsanlage an die DIN-Berechnung anzupassen, der Planentwurf wurde
dementsprechend ergänzt. Laut KAG können hierfür anfallende Kosten auf Anlieger
umgelegt werden.