Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
47668.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
12.04.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/376/2016
öffentlich
12.04.2016
Amt 10 Simon Häusler
Anträge auf Nutzung des Stadtwappens bzw. des Stadtlogos
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
27.04.2016
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Mit E-Mail vom 04.03.2016 beantragt Elke Bürger (Kunsttreff Erkelenz), die u. a.
auch den diesjährigen Sommerkunsttreff auf Haus Hohenbusch organisiert, die Nutzung des Erkelenzer Stadtlogos für einen Flyer anlässlich einer Kunstausstellung im
Oktober 2016.
Die Ausstellung mit dem chinesischen Kulturverein, der Fotogruppe Gerderath, dem
Kunsttreff Erkelenz und chinesischen Künstlern aus Wie Hai soll vom 28. bis zum 30.
Oktober 2016 im Laienbrüderhaus auf Haus Hohenbusch stattfinden. Es stellen ca.
45 Künstler beider Nationalitäten aus.
Mit E-Mail vom 26.02.2016 beantragt der Zweckverband Region Aachen die Nutzung
des Erkelenzer Stadtwappens. Dem Zweckverband gehören die Kreise Heinsberg,
Düren, Euskirchen sowie die Stadt und Städteregion Aachen an. Er ist die Schnittstelle für Strukturentwicklung, Bildung, Arbeit und Kultur in der Region Aachen. Der
Zweckverband möchte nun auf seiner Internetseite (www.regionaachen.de) die 46
Kommunen der Region verlinken, um besser miteinander verbunden zu sein. Auf der
Seite sollen die Wappen aller Städte und Gemeinden in der Region hinterlegt werden.
Zuständig für den Beschluss über die Genehmigung oder die Versagung einer Verwendung des Stadtwappens ist nach § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz
der Rat. Gemäß § 4 Abs. 2 der Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens der Stadt Erkelenz findet für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Stadtlogos diese Richtlinie, insbesondere der § 5 (Genehmigungsvoraussetzungen), mit der Maßgabe Anwendung, dass der Bürgermeister im
Einvernehmen mit dem Rat die Genehmigung erteilt.
Aufgrund der Tatsache, dass in beiden Fällen keine Gründe gegen die Erteilung der
Genehmigung zur Nutzung des Stadtlogos bzw. des Stadtwappens sprechen, empfiehlt die Verwaltung beiden Anträgen zu folgen.
Beschlussentwurf:
„1. Dem Antrag des Kunsttreffs Erkelenz, Frau Elke Bürger, zur Nutzung des Erkelenzer Stadtlogos in dem Flyer für die Kunstausstellung vom 28. bis 30. Oktober
2016 auf Haus Hohenbusch, wird hiermit entsprochen. Die Genehmigung wird unter
Widerrufsvorbehalt erteilt.
2. Dem Antrag vom Zweckverband Region Aachen zur Nutzung des Erkelenz Stadtwappens auf der Internetseite www.regionaachen.de zur Verlinkung auf die Internetseite Stadt Erkelenz wird hiermit entsprochen. Die Genehmigung wird unter Widerrufsvorbehalt erteilt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/376/2016 der Stadt Erkelenz
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