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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
47583.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
05.04.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:27

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/362/2016 öffentlich 31.03.2016 Amt 10 Elke Bodewein Frauenförderplan 2016 - 2018 Beratungsfolge: Datum Gremium 21.04.2016 27.04.2016 Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Gem. § 5 a (1) des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG NRW) hat jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten einen Frauenförderplan zu erstellen. Ziel des Frauenförderplanes ist es, das im Grundgesetz verankerte Gleichstellungsund Gleichbehandlungsgebot von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung Erkelenz zu verwirklichen. Das Landesgleichstellungsgesetz konkretisiert dieses Gebot und trifft Regelungen zur Frauenförderung, die für den gesamten öffentlichen Dienst in NRW verbindlich sind. § 6 des Landesgleichstellungsgesetzes legt den Rahmen für den Inhalt des Frauenförderplanes fest. Demnach ist zunächst eine Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur zu erstellen. Es erfolgt eine Gliederung in unterschiedliche Fachbereiche, innerhalb der Fachbereiche wird differenziert nach dem einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst. Die Gesamtzahl der Bediensteten wird nach Geschlecht aufgeteilt und der prozentuale Frauenanteil ausgewiesen. Dadurch ist ablesbar, in welchen Bereichen Frauen unterrepräsentiert sind. Auf dieser Grundlage ist eine Analyse zu erstellen und anschließend konkrete Zielvorgaben zu benennen. Eine Ausfertigung des Entwurfs des Frauenförderplanes der Stadt Erkelenz wurde allen Ausschussmitgliedern sowie den Fraktionsvorsitzenden des Rates der Stadt Erkelenz zugesandt und in der Sitzung des Personalausschusses am 02.03.2016 vorgestellt. Die Zustimmung des Personalrates erfolgte am 17.02.2016. Nach Absatz 4 des § 5a LGG NRW sind die Frauenförderpläne in den Gemeinden und Gemeindeverbänden durch die Vertretungen der kommunalen Körperschaft zu beschließen. Der Frauenförderplan 2016 – 2018, eine Gegenüberstellung zur „Entwicklung in den Fachbereichen und Laufbahnen – Vergleich der Beschäftigtenzahlen (Stand 2008 und 2015)“ und die Power-Point-Präsentation, wie von der Gleichstellungsbeauftragten in der Sitzung des Personalausschusses vorgestellt, sind als Anlagen zu dieser Beschlussvorlage im Rats- und Bürgerinformationssystem eingestellt. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Der Frauenförderplan, dessen Original der Niederschrift beigefügt ist, wird wie von der Verwaltung vorgeschlagen, beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlage: Frauenförderplan 2016 – 2018 Gegenüberstellung zur „Entwicklung in den Fachbereichen und Laufbahnen – Vergleich der Beschäftigtenzahlen (Stand 2008 und 2015)“ Power-Point-Präsentation Vorlage A 10/362/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 2016 2018 Frauenförderplan der Stadtverwaltung Erkelenz Stadt Erkelenz Haupt- und Personalamt 2016-2018 Frauenförderplan 2016-2018 Inhalt 1. Präambel.............................................................................................................. 3 2. Geltungsbereich/-dauer........................................................................................ 4 3. Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur ..................................................... 4 3.1. Allgemeine Verwaltung ..................................................................................... 6 3.1.1. Einfacher Dienst ......................................................................................... 6 3.1.2. Mittlerer Dienst ........................................................................................... 7 3.1.3. Gehobener Dienst ...................................................................................... 8 3.1.4. Höherer Dienst ........................................................................................... 9 3.2. Technischer Dienst ......................................................................................... 10 3.2.1. Mittlerer Dienst ......................................................................................... 10 3.2.2. Gehobener Dienst .................................................................................... 11 3.2.3. Höherer Dienst ......................................................................................... 12 3.3. Bücherei und Archiv........................................................................................ 13 3.3.1. Mittlerer Dienst ......................................................................................... 13 3.3.2. Gehobener Dienst .................................................................................... 14 3.4. Sozial- und Erziehungsdienst ......................................................................... 15 3.4.1. Mittlerer Dienst ......................................................................................... 15 3.4.2. Gehobener Dienst .................................................................................... 16 3.4.3. Höherer Dienst ............................................................................................ 17 3.5. Bauhof und Kläranlage ................................................................................... 17 3.5.1. Einfacher Dienst ....................................................................................... 17 3.5.2. Mittlerer Dienst ......................................................................................... 18 3.5.3. Gehobener Dienst ...................................................................................... 18 3.6. Städtische Schwimmbäder ............................................................................. 19 3.6.1. Einfacher Dienst ....................................................................................... 19 3.6.2. Mittlerer Dienst ......................................................................................... 20 3.7. Mensakräfte in Schulen, Hausmeister und Reinigungskräfte in Schulen, Sportstätten, Mehrzweckhallen und auf Haus Hohenbusch ..................................... 21 3.7.1. Einfacher Dienst ....................................................................................... 21 3.7.2. Mittlerer Dienst .......................................................................................... 22 4. Gesamtübersicht aller Fachbereiche und Laufbahnen ....................................... 23 5. Analyse der Beschäftigtenstruktur ..................................................................... 24 6. Maßnahmen zur Frauenförderung ..................................................................... 25 6.1. Einstellungen / Nachbesetzung von Stellen ................................................ 25 6.2. Beförderungen bzw. Höhergruppierungen; Abordnungen, Umsetzungen ... 27 6.3. Aus- und Fortbildung ................................................................................... 28 Seite 1 Frauenförderplan 2016-2018 6.4. Vereinbarkeit von Familie und Beruf............................................................ 29 6.4.1. Elternzeit und Beurlaubungen .................................................................. 29 6.4.2. Teilzeitbeschäftigung, familiengerechte und flexible Arbeits-zeiten ......... 30 7. Förderung des Arbeitsklimas – faires und respektvolles Verhalten – Vermeidung von Mobbing und sexueller Belästigung ........................................... 32 8. Kontrolle ...................................................................................................... 33 Seite 2 Frauenförderplan 2016-2018 1. Präambel Die demographische Entwicklung der Gesellschaft Deutschlands, aber vor allem Veränderungen des Familienbildes, des Rollenverständnisses von Mann und Frau sowie neue Lebenskonzepte erfordern die Chancengleichheit von Frauen und Männern voranzutreiben. Dies hat auch für die Stadt Erkelenz und ihre zukünftige Entwicklung Konsequenzen. Die Gleichstellung und Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist ein im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankertes Recht (Art. 3 Abs. 2 GG). Mit Einführung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) wurden die zur Frauenförderung in Nordrhein-Westfalen getroffenen Regelungen zusammengefasst, verstärkt und für den gesamten öffentlichen Dienst in NRW verbindlich gemacht. Der für die Stadtverwaltung Erkelenz aufgestellte Frauenförderplan verfolgt das Ziel, das im Grundgesetz verankerte und im Landesgleichstellungsgesetz konkretisierte Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebot von Frauen und Männern auch innerhalb der Verwaltung stetig weiterzuentwickeln. Überdies soll er dazu beitragen, vorhandene Strukturen dahingehend zu verändern, dass die paritätische Beschäftigung von Frauen und Männern in allen Bereichen, Funktionen und Hierarchien erreicht wird. Dies bedeutet, dass der Frauenanteil in Gruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, auf mindestens 50 % angehoben wird. Zu den Gruppen im Sinne des Frauenförderplans gehören bei Einstellungen zusammengefasst die Beamtinnen und Beamten sowie die Tarifbeschäftigten einer Laufbahn der gleichen Fachrichtung in vergleichbaren Besoldungs- und Entgeltgruppen. Bei der Ermittlung der Unterrepräsentanz aus Anlass einer Beförderung bzw. Höhergruppierung ist ausschließlich die Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe in der gleichen Fachrichtung maßgebend. Die Herstellung und Präsenz der Gleichstellung von Frauen und Männern obliegt insbesondere den Führungskräften. Sie sollen nach Möglichkeit für einen die Gleichstellung beachtenden Führungsstil sensibilisiert und geschult werden. Diese sind schließlich im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches mitverantwortlich dafür, dass Seite 3 Frauenförderplan 2016-2018 die im Frauenförderplan formulierten grundsätzlichen Ziele realisiert und die konkret angestrebten Maßnahmen des Frauenförderplans auch tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden. 2. Geltungsbereich/-dauer Der Geltungsbereich des im Folgenden niedergeschriebenen Frauenförderplanes für die Jahre 2016 bis 2018 erstreckt sich über alle Bediensteten der Stadt Erkelenz. 3. Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur Die Stadtverwaltung Erkelenz beschäftigt mit Stand vom 30.11.2015 insgesamt 513 Personen. Hierzu zählen Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte in Voll- und Teilzeit. Außerdem gehören hierzu diejenigen, die sich in Elternzeit (19 Mitarbeiterinnen) sowie der Arbeits- oder Freistellungsphase (5 bzw. 19 Mitarbeiter/innen) der Altersteilzeit befinden. Aufschlussreiche Informationen hierüber sollen die nachfolgend aufgeführten Tabellen und Diagramme geben. Diese stellen die Bediensteten der Stadtverwaltung Erkelenz aufgeschlüsselt nach folgenden Fachbereichen dar: - Allgemeine Verwaltung - Technischer Dienst - Bücherei und Archiv - Sozial- und Erziehungsdienst - Bauhof und Kläranlage - Städtische Schwimmbäder (inkl. Reinigungskräfte mit Rettungsbefähigung) - Mensakräfte in Schulen, Hausmeister und Reinigungskräfte in Schulen, Sportstätten, Mehrzweckhallen und auf Haus Hohenbusch (z. T. als geringfügig Beschäftigte) Seite 4 Frauenförderplan 2016-2018 Innerhalb der Fachbereiche erfolgt eine Differenzierung nach dem einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst sowie nach den entsprechenden Besoldungsund Entgeltgruppen. In allen Tabellen werden neben der Anzahl männlicher und weiblicher Beschäftigter und dem prozentualen Frauenanteil auch Informationen zur Teilzeitarbeit abgebildet. Seite 5 Frauenförderplan 2016-2018 3.1. Allgemeine Verwaltung 3.1.1. Einfacher Dienst Beschäftigte Bes. Gr./ EG EG 4 EG 3 EG 2 Tarifbeschäftigte gesamt Einfacher Dienst gesamt davon teilzeitbeschäftigt Gesamt Frauen Männer Frauen in % Frauen Männer Frauen in % 4 1 3 8 1 3 4 4 4 100 100 50 1 3 4 - 100 100 100 8 4 4 50 4 - 100 4,5 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 EG 4 EG 3 EG 2 gesamt Frauen 0 1 3 4 Männer 4 0 0 4 Seite 6 Frauenförderplan 2016-2018 3.1. Allgemeine Verwaltung 3.1.2. Mittlerer Dienst Beschäftigte Bes. Gr./ EG A 9 m. D. A8 A7 A6 Beamte gesamt EG 9, bis Stufe 5 EG 8 EG 7 EG 6 EG 5 Tarifbeschäftigte gesamt Mittlerer Dienst gesamt davon teilzeitbeschäftigt Gesamt Frauen Männer Frauen in % Frauen Männer Frauen in % 7 7 5 19 6 31 28 27 92 3 2 4 9 4 26 26 27 83 4 5 1 10 2 5 2 9 43 29 80 47 67 84 93 100 90 1 2 1 4 1 19 15 22 57 - 100 100 100 100 100 100 100 100 100 111 92 19 83 61 - 100 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 A 9 m. D. / EG 9 m. D A 8 / EG 8 A 7 / EG 6 A 6 / EG 5 gesamt Frauen 7 28 26 31 92 Männer 6 10 2 1 19 Zwei Frauen absolvieren seit dem 01.08.2015 die Ausbildung im mittleren Dienst zur Stadtsekretärin. Eine weitere Frau macht eine vergleichbare Umschulung. Seite 7 Frauenförderplan 2016-2018 3.1. Allgemeine Verwaltung 3.1.3. Gehobener Dienst Beschäftigte Bes. Gr./ EG A 13 g. D. A 12 A 11 A 10 A 9 g. D. Beamte gesamt EG 12 EG 11 EG 10 EG 9, Stufe 6 Tarifbeschäftigte gesamt Gehobener Dienst gesamt davon teilzeitbeschäftigt Gesamt Frauen Männer Frauen in % Frauen Männer Frauen in % 2 10 14 8 6 40 2 6 2 10 3 5 4 5 17 1 4 1 6 2 7 9 4 1 23 1 2 1 4 30 36 50 83 43 50 67 50 60 2 4 6 2 2 1 1 - 100 80 86 100 100 50 23 27 46 8 1 89 30 25 20 15 10 5 0 A 13 / EG 12 A 12 / EG 11 A 11 / EG 10 A 10 / EG 9, Stufe 6 A9 gesamt Frauen 0 4 9 5 5 23 Männer 2 8 11 5 1 27 Die Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes (Bachelor of Laws LL.B.) haben am 01.09.2015 zwei Männer aufgenommen. Ein Mann nimmt derzeit am Angestelltenlehrgang II teil. Zwei Frauen sind bereits für diesen angemeldet, der Lehrgangsbeginn ist jedoch noch nicht bekannt. Seite 8 Frauenförderplan 2016-2018 3.1. Allgemeine Verwaltung 3.1.4. Höherer Dienst Beschäftigte Bes. Gr./ EG A 16 A 15 A 14 A 13 h. D. Beamte gesamt EG 15 EG 14 EG 13 Tarifbeschäftigte gesamt Höherer Dienst gesamt davon teilzeitbeschäftigt Gesamt Frauen Männer Frauen in % Frauen Männer Frauen in % 1 2 4 7 - - 1 2 4 7 - - - - - 7 - 7 - - - - 8 7 6 5 4 3 2 1 0 A 16 / A 15 / EG 15 A 14 / EG 14 A 13 / EG 13 gesamt Frauen 0 0 0 0 Männer 1 2 4 7 Seite 9 Frauenförderplan 2016-2018 3.2. Technischer Dienst 3.2.1. Mittlerer Dienst Beschäftigte Bes. Gr./ EG A 9 m. D. A8 A7 A6 Beamte gesamt EG 9, bis Stufe 5 EG 8 EG 7 EG 6 EG 5 Tarifbeschäftigte gesamt Mittlerer Dienst gesamt davon teilzeitbeschäftigt Gesamt Frauen Männer Frauen in % Frauen Männer Frauen in % 5 1 1 1 8 2 1 3 3 1 1 5 40 100 38 - - - 8 3 5 38 - - - 6 5 4 3 2 1 0 A 9 m. D. / EG 9 m. D. A 8 / EG 8 A 7 / EG 6 A 6 / EG 5 gesamt Frauen 2 0 0 1 3 Männer 3 1 1 0 5 Seite 10 Frauenförderplan 2016-2018 3.2. Technischer Dienst 3.2.2. Gehobener Dienst Beschäftigte Bes. Gr./ EG A 13 g. D. A 12 A 11 A 10 A 9 g. D. Beamte gesamt EG 12 EG 11 EG 10 EG 9, Stufe 6 Tarifbeschäftigte gesamt gehobener Dienst gesamt davon teilzeitbeschäftigt Gesamt Frauen Männer Frauen in % Frauen Männer Frauen in % 8 10 18 2 4 6 6 6 12 25 40 33 1 1 2 - 100 100 100 18 6 12 33 2 - 100 14 12 10 8 6 4 2 0 A 13 / EG 12 A 12 / EG 11 A 11 / EG 10 A 10 / EG 9, Stufe 6 A9 gesamt Frauen 0 2 4 0 0 6 Männer 0 6 6 0 0 12 Seite 11 Frauenförderplan 2016-2018 3.2. Technischer Dienst 3.2.3. Höherer Dienst Beschäftigte Bes. Gr./ EG A 16 A 15 A 14 A 13 h. D. Beamte gesamt EG 15 EG 14 EG 13 Tarifbeschäftigte gesamt Höherer Dienst gesamt davon teilzeitbeschäftigt Gesamt Frauen Männer Frauen in % Frauen Männer Frauen in % 1 1 2 1 1 - 1 1 2 1 1 - - - - 3 - 3 - - - - 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 A 16 / A 15 / EG 15 A 14 / EG 14 A 13 / EG 13 gesamt Frauen 0 0 0 0 Männer 1 1 1 3 Seite 12 Frauenförderplan 2016-2018 3.3. Bücherei und Archiv 3.3.1. Mittlerer Dienst Beschäftigte Bes. Gr./ EG A 9 m. D. A8 A7 A6 Beamte gesamt EG 9, bis Stufe 5 EG 8 EG 7 EG 6 EG 5 Tarifbeschäftigte gesamt Mittlerer Dienst gesamt davon teilzeitbeschäftigt Gesamt Frauen Männer Frauen in % Frauen Männer Frauen in % 1 1 6 8 1 1 6 8 - 100 100 100 100 1 1 2 - 100 100 100 8 8 - 100 2 - 100 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 A 9 m. D. / EG 9 m. D. A 8 / EG 8 A 7 / EG 6 A 6 / EG 5 gesamt Frauen 1 0 1 6 8 Männer 0 0 0 0 0 Seit dem 01.08.2015 absolviert eine Frau die Ausbildung zur Fachangestellten für Medien und Informationsdienste. Seite 13 Frauenförderplan 2016-2018 3.3. Bücherei und Archiv 3.3.2. Gehobener Dienst Beschäftigte Bes. Gr./ EG A 13 g. D. A 12 A 11 A 10 A 9 g. D. Beamte gesamt EG 12 EG 11 EG 10 EG 9, Stufe 6 Tarifbeschäftigte gesamt gehobener Dienst gesamt davon teilzeitbeschäftigt Gesamt Frauen Männer Frauen in % Frauen Männer Frauen in % 2 2 1 1 2 2 1 1 - 100 100 100 100 1 1 - - 100 100 - 3 3 - 100 1 - 100 4,5 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 A 13 / EG 12 A 12 / EG 11 A 11 / EG 10 A 10 / EG 9, Stufe 6 A9 gesamt Frauen 0 0 4 0 0 4 Männer 0 0 0 0 0 0 Seite 14 Frauenförderplan 2016-2018 3.4. Sozial- und Erziehungsdienst 3.4.1. Mittlerer Dienst Beschäftigte davon teilzeitbeschäftigt EG Gesamt Frauen Männer Frauen in % Frauen Männer Frauen in % S 08 S 07 S 06 S 05 S 04 S 03 S 02 mittlerer Dienst gesamt 1 1 81 2 25 1 111 1 1 80 2 25 1 110 1 1 100 99 100 100 100 99 34 12 46 - 100 100 100 120 100 80 60 40 20 0 S 08 S 07 S 06 S 05 S 04 S 03 S 02 gesamt Frauen 1 1 80 0 2 25 1 110 Männer 0 0 1 0 0 0 0 1 Sieben Frauen und ein Mann werden als Praktikantinnen/Praktikant in Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. im Anerkennungsjahr bei der Stadt Erkelenz beschäftigt. Weiterhin befinden sich vier Fachoberschulpraktikantinnen im Dienst der Stadt Erkelenz. Zudem beschäftigt die Stadt Erkelenz einen Logopäden und eine Physiotherapeutin, die in Entgeltgruppe 8 TVöD eingruppiert sind. Seite 15 Frauenförderplan 2016-2018 3.4. Sozial- und Erziehungsdienst 3.4.2. Gehobener Dienst Beschäftigte Bes. Gr./ EG A 13 g. D. A 12 A 11 A 10 A 9 g. D. Beamte gesamt S 17 S 16 S 15 S 14 S 13 S 12 S 11a S 11 S 10 S 09 Tarifbeschäftigte gesamt gehobener Dienst gesamt davon teilzeitbeschäftigt Gesamt Frauen Männer Frauen in % Frauen Männer Frauen in % 1 1 2 1 3 9 2 3 3 5 26 1 1 1 3 9 2 2 2 5 24 1 1 1 1 2 100 50 100 100 100 100 67 67 100 92 1 1 2 1 2 5 - 100 100 100 100 100 100 28 25 3 89 6 - 100 30 25 20 15 10 5 0 A 12 A 10 S 17 S 15 S 14 S 13 S 11a S 11 S 10 gesamt Frauen 1 0 1 3 9 2 2 2 5 25 Männer 0 1 0 0 0 0 1 1 0 3 Seite 16 Frauenförderplan 2016-2018 3.4. Sozial- und Erziehungsdienst 3.4.3. Höherer Dienst Im Höheren Dienst des Fachbereichs Sozial- und Erziehungsdienst ist ein Mann mit A 14 beschäftigt. Der Frauenanteil in dieser Laufbahn beträgt 0 % 3.5. Bauhof und Kläranlage 3.5.1. Einfacher Dienst Beschäftigte Bes. Gr./ EG EG 4 EG 3 EG 2 Tarifbeschäftigte gesamt Einfacher Dienst gesamt davon teilzeitbeschäftigt Gesamt Frauen Männer Frauen in % Frauen Männer Frauen in % 30 30 3 3 27 27 10 10 - - - 30 3 27 10 - - - 30 25 20 15 10 5 0 EG 4 EG 3 EG 2 gesamt Frauen 3 0 0 3 Männer 27 0 0 27 Seite 17 Frauenförderplan 2016-2018 3.5. Bauhof und Kläranlage 3.5.2. Mittlerer Dienst Beschäftigte Bes. Gr./ EG A 9 m. D. A8 A7 A6 Beamte gesamt EG 9, bis Stufe 5 EG 8 EG 7 EG 6 EG 5 Tarifbeschäftigte gesamt Mittlerer Dienst gesamt davon teilzeitbeschäftigt Gesamt Frauen Männer Frauen in % Frauen Männer Frauen in % 2 4 27 11 44 3 3 2 4 24 11 41 11 7 - - - 44 3 41 7 - - - 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 EG 9, bis Stufe 5 EG 8 EG 7 EG 6 EG 5 gesamt Frauen 0 0 0 3 0 3 Männer 2 0 4 24 11 41 3.5. Bauhof und Kläranlage 3.5.3. Gehobener Dienst In der Laufbahn des gehobenen Dienstes wird ein Mann nach EG 10 beschäftigt. Der Frauenanteil beträgt hier 0 %. Seite 18 Frauenförderplan 2016-2018 3.6. Städtische Schwimmbäder 3.6.1. Einfacher Dienst Beschäftigte Bes. Gr./ EG EG 4 EG 3 EG 2 Tarifbeschäftigte gesamt Einfacher Dienst gesamt davon teilzeitbeschäftigt Gesamt Frauen Männer Frauen in % Frauen Männer Frauen in % 1 10 11 1 10 11 - 100 100 100 5 5 0 0 100 100 11 11 100 5 0 100 12 10 8 6 4 2 0 EG 4 EG 3 EG 2 gesamt Frauen 0 1 10 10 Männer 0 0 0 0 Seite 19 Frauenförderplan 2016-2018 3.6. Städtische Schwimmbäder 3.6.2. Mittlerer Dienst Beschäftigte Bes. Gr./ EG A 9 m. D. A8 A7 A6 Beamte gesamt EG 9, bis Stufe 5 EG 8 EG 7 EG 6 EG 5 Tarifbeschäftigte gesamt Mittlerer Dienst gesamt davon teilzeitbeschäftigt Gesamt Frauen Männer Frauen in % Frauen Männer Frauen in % 1 1 8 10 3 3 1 1 5 7 38 30 1 - - 100 - 10 3 7 30 1 - 100 A 9 m. D. / EG 9 m. D. A 8 / EG 8 A 7 / EG 7 / EG 6 A 6 / EG 5 gesamt Frauen 0 0 0 3 3 Männer 1 0 1 5 7 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Ein Mann befindet sich in der Ausbildung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe. Seite 20 Frauenförderplan 2016-2018 3.7. Mensakräfte in Schulen, Hausmeister und Reinigungskräfte in Schulen, Sportstätten, Mehrzweckhallen und auf Haus Hohenbusch (z. T. als geringfügig Beschäftigte) 3.7.1. Einfacher Dienst Beschäftigte Bes. Gr./ EG EG 4 EG 3 EG 2 Tarifbeschäftigte gesamt Einfacher Dienst gesamt davon teilzeitbeschäftigt Gesamt Frauen Männer Frauen in % Frauen Männer Frauen in % 5 5 19 29 2 15 17 5 3 4 12 40 79 59 2 15 17 4 3 4 11 40 79 61 29 17 12 59 17 11 61 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 EG 4 EG 3 EG 2 gesamt Frauen 0 2 15 17 Männer 5 3 4 12 Seite 21 Frauenförderplan 2016-2018 3.7. Mensakräfte in Schulen, Hausmeister und Reinigungskräfte in Schulen, Sportstätten, Mehrzweckhallen und auf Haus Hohenbusch (z. T. als geringfügig Beschäftigte) 3.7.2. Mittlerer Dienst Beschäftigte Bes. Gr./ EG A 9 m. D. A8 A7 A6 Beamte gesamt EG 9, bis Stufe 5 EG 8 EG 7 EG 6 EG 5 Tarifbeschäftigte gesamt Mittlerer Dienst gesamt davon teilzeitbeschäftigt Gesamt Frauen Männer Frauen in % Frauen Männer Frauen in % 6 5 11 - 6 5 11 - - 1 1 - 11 - 11 - - 1 - 12 10 8 6 4 2 0 A 9 m. D. / EG 9 m. D. A 8 / EG 8 A 7 / EG 7 / EG 6 A 6 / EG 5 gesamt Frauen 0 0 0 0 0 Männer 0 0 6 5 11 Seite 22 Frauenförderplan 2016-2018 4. Gesamtübersicht aller Fachbereiche und Laufbahnen Laufbahn einfacher Dienst mittlerer Dienst gehobener Dienst Höherer Dienst Auszubildende / Praktikanten SuE Gesamt Frauen Männer 78 305 100 11 19 35 220 57 0 15 43 85 43 11 4 Frauen in % 45 72 57 0 79 513 327 186 64 350 300 250 200 150 100 50 0 Einfacher Dienst Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst Auszubildende/Praktikanten SuE gesamt Frauen 35 220 57 0 15 327 Männer 43 85 43 11 4 186 Seite 23 Frauenförderplan 2016-2018 5. Analyse der Beschäftigtenstruktur Von insgesamt 513 Beschäftigten sind 327 Frauen und 186 Männer bei der Stadtverwaltung Erkelenz beschäftigt. 186 327 Männer Frauen Das Diagramm zeigt, dass der Frauenanteil zahlenmäßig sogar deutlich über 50 % liegt. Dies bedeutet aber nicht, dass Frauen in allen Fachbereichen und Laufbahnen gleichermaßen stark vertreten sind. Der hohe Frauenanteil resultiert insbesondere aus der Anzahl der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdient, da dieser Fachbereich nicht nur die höchste Anzahl von Beschäftigten stellt, sondern vielmehr auch den höchsten Frauenanteil aufweist (99 % im mittleren und 89 % im gehobenen Dienst). Deutlich mehr Aussagekraft gibt die nachfolgend dargestellte Tabelle, die den Frauenanteil in den einzelnen Fachbereichen und Laufbahnen zeigt. Hier sind die Bereiche, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, fett gedruckt. In Bereichen, die durch „---“ gekennzeichnet sind, werden bei der Stadt Erkelenz keine Personen beschäftigt. Seite 24 Frauenförderplan 2016-2018 Fachbereich Allgemeine Verwaltung Technischer Dienst Bücherei und Archiv Sozial- und Erziehungsdienst Bauhof und Kläranlage Schwimmbäder Reinigungskräfte, Hausmeister u. a. Einfacher Dienst Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst 50 % 83 % 46 % 0% --- 38 % 33 % 0% --- 100 % 100 % --- --- 99 % 89 % 0% 10 % 7% 30 % 0% 0% --- --- --- --- --- 100 % 59 % Anhand der Tabelle wird deutlich, dass Frauen in vielen Bereichen noch stark unterrepräsentiert sind – dies insbesondere im Höheren Dienst aller Bereiche sowie im technischen Dienst und im Bereich des Baubetriebshofes. Hier ist die Frauenförderung mit Hilfe der nachfolgend niedergeschriebenen Maßnahmen von besonderer Bedeutung. 6. Maßnahmen zur Frauenförderung 6.7. Einstellungen / Nachbesetzung von Stellen In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden in den Jahren 2016 – 2018 folgende Stellen aufgrund des Erreichens der Altersgrenze frei: Gehobener Dienst Fachbereich Anzahl EG 9, g. D. EG 10 A 11 A 12 Allgemeine Verwaltung Allgemeine Verwaltung Allgemeine Verwaltung Allgemeine Verwaltung 1 1 4 1 Höherer Dienst Fachbereich Anzahl A 14 Sozial- und Erziehungsdienst 1 Seite 25 Bisher besetzt: m/w m m m m Bisher besetzt: m/w m Frauenförderplan 2016-2018 Neben diesen acht genannten Stellen werden zudem nach den Erfahrungswerten der letzten Jahre einige Stellen aufgrund vorzeitiger Dienstunfähigkeit, Tod oder Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber frei werden. Wegen der zum Teil deutlichen Unterrepräsentanz von Frauen sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die frei werdenden Stellen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung mit Frauen zu besetzen. Alle frei werdenden Stellen sind daher zunächst grundsätzlich intern auszuschreiben. Durch die Ausschreibung soll allen in Frage kommenden Bediensteten die Möglichkeit gegeben werden, ihr Interesse an einer Stelle zu bekunden und in einem transparenten Auswahlverfahren ihre jeweilige Eignung für die Stelle darzulegen. Dies trägt zu einer gerechteren Grundlage beim Auswahlverfahren bei. Beurlaubte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind über aktuelle Stellenausschreibungen zu informieren. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Ausnahmen von der internen Ausschreibung nur im Benehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten zulässig. Liegt nach einer internen Ausschreibung in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, keine Bewerbung einer Frau vor, die die geforderte Qualifikation erfüllt, und ist durch haushaltsrechtliche Bestimmungen eine interne Besetzung nicht zwingend vorgeschrieben, soll die Ausschreibung einmal öffentlich wiederholt werden. Im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten kann von einer öffentlichen Ausschreibung abgesehen werden. § 8 (8) LGG NRW bleibt unberührt. Das Anforderungsprofil einer Stelle ist bereits in der Stellenausschreibung klar zu beschreiben. Neben der fachlichen Kompetenz ist auch die soziale Kompetenz (u.a. Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Team- und Konfliktfähigkeit) zu bewerten. Es ist zu prüfen, ob und inwieweit geleistete Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten im gesamtstädtischen Interesse qualifizierend für die jeweils auszuschreibende Stelle sein können. Zu den Qualifikationen für Leitungs- und Führungsaufgaben gehören notwendigerweise auch Kenntnisse, Sensibilität und Engagement für folgende Zielsetzungen: Seite 26 Frauenförderplan 2016-2018 Chancengleichheit von Frauen und Männern, Gender Mainstreaming, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Gesundheitsförderung, Beseitigung mittelbarer Diskriminierung sowie Vermeidung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz nach dem AGG. Stellenausschreibungen (intern/extern) werden in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, so gestaltet, dass sich Frauen gezielt angesprochen fühlen. Dem Ausschreibungstext wird hinzugefügt: „Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.“ Soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen, sind die Stellen – einschließlich der Funktionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben – auch zur Besetzung in Teilzeit auszuschreiben. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind mindestens ebenso viele Frauen wie Männer oder alle Bewerberinnen zum Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn sie die geforderte Qualifikation erfüllen. Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche sind so zu gestalten, dass sie nicht zu einer Benachteiligung von Frauen führen. Auswahlkommissionen sollen möglichst zur Hälfte mit Frauen besetzt werden. 6.8. Beförderungen bzw. Höhergruppierungen; Abordnungen, Umsetzungen Soweit im jeweiligen Beförderungsamt der Laufbahn weniger Frauen als Männer eingruppiert sind, sind Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen (§ 20 Abs. 6 LBG NRW). Dies gilt auch für die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, soweit in der damit verbundenen Entgeltgruppe der jeweiligen Gruppe der Beschäftigten weniger Frauen als Männer sind. Seite 27 Frauenförderplan 2016-2018 Aus der Gewährung einer Teilzeitbeschäftigung oder der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit zur Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Angehörigen darf den Beschäftigten in keinem Fall ein Nachteil entstehen. Bei Abordnungen und Umsetzungen, die dazu dienen können, zusätzliche Qualifikationen zu erlangen, sind Frauen bei gleichwertiger Eignung für den konkreten Arbeitsplatz so lange vorrangig zu berücksichtigen, bis sie in den entsprechenden Gruppen gleichermaßen repräsentiert sind; dies gilt auch wenn hiermit keine Beförderung bzw. Höhergruppierung verbunden ist. 6.9. Aus- und Fortbildung Die Stadt Erkelenz ist bestrebt, Aus- und Fortbildung insbesondere in den Bereichen zu fördern, wo Frauen unterrepräsentiert sind. Dass dieses Ziel in den letzten Jahren schon verfolgt wurde, ist daran zu erkennen, dass im Fachbereich „Allgemeine Verwaltung“ in den Eingangsämtern des gehobenen Dienstes die Frauenquote im Beamtenbereich (A 9) bei 80 % und im Tarifbereich (EG 9, Stufe 6) bei 50 % liegt. Insgesamt ist allerdings im gehobenen Dienst eine Unterrepräsentanz von Frauen vorhanden, so dass weiterhin darauf zu achten ist, Frauen bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt zur Ausbildung einzustellen. Ausbildungsplätze sind öffentlich auszuschreiben. Zu Beginn der Ausbildung sind die Auszubildenden in geeigneter Weise über die Thematik „Frauenförderung“ (Landesgleichstellungsgesetz, Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten, etc.) zu informieren. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass in das Fortbildungsangebot der Stadt Erkelenz regelmäßig Themen aufgenommen werden, die die Gleichstellung von Mann und Frau tangieren. Insbesondere die Führungskräfte sollen an entsprechenden Fortbildungen zu diesem Thema teilnehmen. Für die Übernahme einer Führungsposition ist die Teilnahme von mindestens einem Seminar mit gleichstellungsrelevantem Inhalt Voraussetzung. War die Teilnahme des Bewerbers/der Bewerberin bisher nicht möglich, ist sie nach Auswahl umgehend nachzuholen. Seite 28 Frauenförderplan 2016-2018 Für weibliche Beschäftigte sollen besondere Fortbildungsmaßnahmen angeboten werden, die auf die Übernahme von Tätigkeiten vorbereiten, bei denen Frauen unterrepräsentiert sind. Die Fortbildungsmaßnahmen sollen so durchgeführt werden, dass Beschäftigten, die Kinder betreuen oder pflegebedürftige Angehörige versorgen sowie Teilzeitbeschäftigten die Teilnahme ermöglicht wird. Entstehen durch die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen notwendige Kosten für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren, so sind diese zu erstatten. 6.10. Vereinbarkeit von Familie und Beruf Die Stadt Erkelenz erleichtert ihren Beschäftigten mit betreuungsbedürftigen Kindern oder Angehörigen die Vereinbarkeit von familiären Aufgaben und beruflichem Engagement. Um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, begrüßt die Stadt Erkelenz es ausdrücklich, wenn auch männliche Beschäftigte die Möglichkeiten der flexiblen Arbeitsgestaltung und Beurlaubung verstärkt in Anspruch nehmen. Erfreulich zu beobachten ist, dass einige männliche Bedienstete in den letzten Jahren Elternzeit genommen haben, auch wenn dies bisher noch in geringem Umfang – meist für zwei bis vier Monate – beantragt wurde. Diese positive Tendenz ist weiterhin zu fördern. 6.10.1. Elternzeit und Beurlaubungen Alle Bediensteten der Stadt Erkelenz haben die Möglichkeit, sich zur Betreuung oder Pflege eines minderjährigen Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen beurlauben zu lassen. Nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen wird die Beurlaubung mit der Möglichkeit der Verlängerung befristet. Durch die Gleichstellungsbeauftragte und/oder das Personalamt werden die Bediensteten ausführlich hierüber informiert. Dabei können auch Fragen der allgemei- Seite 29 Frauenförderplan 2016-2018 nen Kontaktpflege, der Rückkehrüberlegungen und der individuellen beruflichen Weiterentwicklung thematisiert werden. Sind aufgrund von Krankheitsfällen oder besonderen Engpässen vorübergehend Vertretungskräfte einzusetzen, werden diese Tätigkeiten vorrangig Personen in Elternzeit oder Beurlaubung angeboten. Besteht bei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Wunsch, die Elternzeit bzw. Beurlaubung vorzeitig zu beenden, wird ein der Qualifikation entsprechender Arbeitseinsatz bei entsprechender Stellenvakanz vorgenommen. Bei der Besetzung freier Stellen werden diese Beschäftigten vor externen Bewerbern/Bewerberinnen bevorzugt berücksichtigt. Rechtzeitig vor Ablauf der Elternzeit oder der Beurlaubung werden mit den Bediensteten Gespräche über Möglichkeiten ihres künftigen Diensteinsatzes und des zeitlichen Umfangs ihrer Tätigkeit nach dem Wiedereinstieg geführt. Die Gleichstellungsbeauftragte lädt alle beurlaubten Mitarbeiter/innen einmal jährlich zu einem Informationsgespräch ein. 6.10.2. Teilzeitbeschäftigung, familiengerechte und flexible Arbeits- zeiten Eine Teilzeitbeschäftigung im nachfolgenden Sinne ist die Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit auf ein Maß, das sowohl der tariflichen Absicherung des Arbeitsverhältnisses entspricht als auch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit garantiert. Bedienstete, die eine Beschäftigung unterhalb der Sozialversicherungspflicht anstreben, werden auf die Nachteile hingewiesen. Solche Beschäftigungsverhältnisse werden nur auf ausdrücklichen Wunsch der/des Bediensteten und nur in begrenztem Umfang eingegangen. Alle Arbeitsplätze sind grundsätzlich teilbar, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Seite 30 Frauenförderplan 2016-2018 Flexibilisierung der Arbeitszeit bedeutet auch Flexibilität in der Aufgabenwahrnehmung, d.h. als Folge von Teilzeit bzw. flexiblen Arbeitszeitmodellen kann eine Umstrukturierung von Arbeitsabläufen erforderlich werden. Vorgesetzte haben sich über die Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitmodelle / Teilzeitbeschäftigung beim Personalamt zu informieren. Das Personalamt und die Gleichstellungsbeauftragte beraten die Bediensteten im Sinne praktikabler Teilzeitmodelle. Anträgen auf familienbedingte Arbeitszeitreduzierung sind grundsätzlich statt zu geben, es sei denn, es liegen organisatorische oder funktionelle Voraussetzungen vor, die eine Teilbarkeit unmöglich machen. Die Teilzeitbeschäftigung ist auf Antrag auf bis zu fünf Jahre zu befristen. Sie kann verlängert werden. Wenn den Bediensteten die Teilzeitbeschäftigung im bisherigen Umfang nicht mehr möglich ist und dienstliche Belange nicht entgegenstehen, soll eine Änderung des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung oder der Übergang zur Vollzeitbeschäftigung vorrangig zugelassen werden. Väter und Mütter erhalten im Einzelfall unter Berücksichtigung dienstlicher Belange die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit auf die Öffnungszeiten von Kindertagesstätten, Schulen oder sonstigen Betreuungseinrichtungen abzustimmen, selbst wenn die Kernarbeitszeit hiervon berührt wird. Interne Besprechungen sollen so terminiert werden, dass die Teilnahme daran auch den Teilzeitbeschäftigten ermöglicht wird. Die Ermäßigung der Arbeitszeit darf das berufliche Fortkommen unter keinen Umständen beeinträchtigen. Eine Teilzeitbeschäftigung darf sich nicht nachteilig auf dienstliche Beurteilungen und systematische Leistungsbewertungen auswirken. Bei der Stadt Erkelenz sind mit Stand vom 30.11.2015 in den Fachbereichen Allgemeine Verwaltung, Bücherei und Archiv sowie im Sozial- und Erziehungsdienst insgesamt 128 Frauen und 1 Mann teilzeitbeschäftigt. Diese Zahl macht deutlich, dass die Stadt Erkelenz in hohem Maße Teilzeitbeschäftigung anbietet. Besonders hervorzuheben ist außerdem, dass diese Teilzeitbeschäftigten in vielen unterschiedli- Seite 31 Frauenförderplan 2016-2018 chen Arbeitszeitmodellen tätig sind, sowohl bezüglich der Wochenarbeitszeit als auch im Hinblick auf die Verteilung der Arbeitstage. Sofern keine zwingenden dienstlichen Belange entgegenstehen, wird den Wünschen der Teilzeitbeschäftigten stattgegeben. Dies trägt besonders dazu bei, Familie und Beruf vereinbaren zu können, was wiederrum die Zufriedenheit und Motivation der Bediensteten fördert und zu höherer Leistungsbereitschaft führt. 7. Förderung des Arbeitsklimas – faires und respektvolles Verhalten – Vermeidung von Mobbing und sexueller Belästigung Konflikte gehören zur Zusammenarbeit von Menschen. Sie entstehen häufig in notwendigen Anpassungs- und Entwicklungsprozessen und erfordern zur Lösung einen fairen und respektvollen Umgang unter den Beteiligten. Die Vorgesetzten haben im Rahmen ihrer Führungsaufgabe aktiv dazu beizutragen, dass Konflikte sachlich ausgetragen und gelöst werden. Verhaltensweisen wie Diskriminierung, Mobbing sowie sexuelle Belästigung stellen schwerwiegende Störungen des Arbeitsfriedens dar. Sie sind Verstöße gegen die Menschenwürde, Verletzungen des Persönlichkeitsrechts (Art. 1 und 2 GG) sowie gegebenenfalls Straftaten. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind Benachteiligungen und Diskriminierungen und deren Reichweite definiert (§§ 1 ff AGG). Die Stadt Erkelenz verpflichtet sich, Hinweisen auf Diskriminierung, Mobbing sowie sexueller Belästigung nachzugehen und durch geeignete Maßnahmen ein belästigungsfreies Arbeitsklima zu schaffen. Die Kolleginnen und Kollegen werden aufgefordert, bei Vorfällen dieser Art nicht wegzuschauen, sondern mit Zivilcourage und durch solidarische Verantwortung den Betroffenen Hilfe anzubieten; dies gilt insbesondere für Führungskräfte. Alle Beschäftigten haben für ein Arbeitsklima zu sorgen, in dem die persönliche Integrität und die Selbstachtung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter respektiert und gefördert wird. Seite 32 Frauenförderplan 2016-2018 Die von Diskriminierung, Mobbing oder sexueller Belästigung Betroffenen haben das Recht, sich direkt (ohne Einhaltung des üblichen Dienstweges) an den Bürgermeister, das Personalamt, die Gleichstellungsbeauftragte oder den Personalrat zu wenden. Sie unterliegen dem besonderen Schutz und der besonderen Fürsorgepflicht des/der Dienstvorgesetzten und dürfen unter keinen Umständen persönliche oder berufliche Nachteile erfahren. 8. Kontrolle Zur Kontrolle der Umsetzung der Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern werden die erforderlichen Daten vom Personalamt erfasst und fortgeschrieben. Insbesondere sind die unter Punkt 6 genannten Maßnahmen zur Frauenförderung zu überprüfen und deren Einhaltung zu dokumentieren. Sollten Maßnahmen getroffen werden, die den unter Punkt 6 genannten Anforderungen nicht entsprechen, sind diese zu begründen und der Gleichstellungsbeauftragten zur Stellungnahme vorzulegen. Nach Ablauf des Frauenförderplanes (2016 – 2018) erstellt das Personalamt unter Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten einen Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen. Die Gleichstellungsbeauftragte hat das Recht, eine gesonderte Stellungnahme hierzu abzugeben. Diese ist gemeinsam mit dem Bericht und der Fortschreibung des Frauenförderplanes dem Stadtrat vorzulegen. Für alle Bediensteten der Stadt Erkelenz wird der Frauenförderplan elektronisch zur Verfügung gestellt. Seite 33 Frauenförderplan 2016-2018 Impressum: Sachgebiet Personalwesen der Stadt Erkelenz, Anja Heinrichs Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Erkelenz, Elke Bodewein Zustimmung des Personalrates: Beratung des Personalausschusses: Beschluss des Hauptausschusses: Beschluss des Rates: Seite 34 Entwicklung in den Fachbereichen und Laufbahnen – Vergleich der Beschäftigtenzahlen Stand 2008 und 20151 Gesamt 2008 2015 Einfacher Dienst Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst Gesamt Frauen 2008 2015 Männer 2008 2015 Frauen in % 2008 2015 86 78 37 35 49 43 43 45 254 305 175 220 79 85 49 72 98 100 41 57 57 43 42 57 12 11 1 0 11 11 8 0 450 494 254 312 196 182 56 63 250 2015 200 2008 150 100 50 2008 2015 2008 2015 2008 2015 0 1 Einfacher Dienste Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst Frauen 2008 37 175 41 1 Männer 2008 49 79 57 11 Frauen 2015 35 220 57 0 Männer 2015 43 85 43 11 ohne Auszubildende und Praktikanten/Praktikantinnen mangels Vergleichbarkeit mit Tabellen Stand 2008 FRAUENFÖRDERPLAN DER STADT ERKELENZ Frauenförderplan 2016 - 2018 2016 2018 1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN Art. 3 (2) Grundgesetz:  „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.  Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Frauenförderplan 2016 - 2018 2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN  Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG): § 1 Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts  § 5 a Verpflichtung zum Erlass des Frauenförderplanes  § 6 Rahmen für Inhalt des Frauenförderplanes Frauenförderplan 2016 - 2018 3 ZIELE DES FRAUENFÖRDERPLANS Stetige Weiterentwicklung des Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebots von Frauen und Männern innerhalb der Verwaltung Paritätische Beschäftigung von Frauen und Männern In allen Bereichen, Funktionen und Hierarchien Frauenförderplan 2016 - 2018 4 DATENERHEBUNG Ermittlung aller Beschäftigten zum Stichtag 30.11.2015 Hier: Personen (nicht Stellen lt. Stellenplan)  auch die Personen in Elternzeit und diejenigen in der Freistellungsphase der Altersteilzeit Frauenförderplan 2016 - 2018 5 GESAMTZAHL DER BESCHÄFTIGTEN Summe: 513 Personen 186 Männer 327 Frauen Männer Frauen Frauenförderplan 2016 - 2018 6 BESTANDSAUFNAHME DER BESCHÄFTIGTENSTRUKTUR Fachbereiche  Allgemeine Verwaltung  Technischer Dienst  Bücherei und Archiv  Sozial- und Erziehungsdienst  Bauhof und Kläranlage  Städtische Schwimmbäder  Mensakräfte in Schulen, Hausmeister und Reinigungskräfte in Schulen, Sportstätten, Mehrzweckhallen und auf Haus Hohenbusch (z. T. als geringfügig Beschäftigte) Frauenförderplan 2016 - 2018 7 BESTANDSAUFNAHME DER BESCHÄFTIGTENSTRUKTUR Differenzierung nach den Laufbahnen:  Einfacher Dienst  Mittlerer Dienst  Gehobener Dienst  Höherer Dienst Frauenförderplan 2016 - 2018 8 BESTANDSAUFNAHME DER BESCHÄFTIGTENSTRUKTUR Differenzierung innerhalb der Laufbahnen:  Anzahl weiblicher Beschäftigte  Anzahl männlicher Beschäftigter  Frauenanteil in %  Teilzeitbeschäftigung Frauenförderplan 2016 - 2018 9 BEISPIEL 1: ALLGEMEINE VERWALTUNG - MITTLERER DIENST Beschäftigte Bes. Gr./ EG A 9 m. D. A8 A7 A6 Beamte gesamt EG 9, bis Stufe 5 EG 8 EG 7 EG 6 EG 5 Tarifbeschäftigte gesamt Mittlerer Dienst gesamt davon teilzeitbeschäftigt Gesamt Frauen Männer Frauen in % Frauen Männer Frauen in % 7 7 5 19 6 31 28 27 92 3 2 4 9 4 26 26 27 83 4 5 1 10 2 5 2 9 43 29 80 47 67 84 93 100 90 1 2 1 4 1 19 15 22 57 - 100 100 100 100 100 100 100 100 100 111 92 19 83 61 - 100 Frauenförderplan 2016 - 2018 10 BEISPIEL 1: ALLGEMEINE VERWALTUNG - MITTLERER DIENST - Frauenförderplan 2016 - 2018 11 BEISPIEL 2: ALLGEMEINE VERWALTUNG GEHOBENER DIENST Beschäftigte Bes. Gr./ EG A 13 g. D. A 12 A 11 A 10 A 9 g. D. Beamte gesamt EG 12 EG 11 EG 10 EG 9, Stufe 6 Tarifbeschäftigte gesamt Gehobener Dienst gesamt davon teilzeitbeschäftigt Gesamt Frauen Männer Frauen in % Frauen Männer Frauen in % 2 10 14 8 6 40 2 6 2 10 3 5 4 5 17 1 4 1 6 2 7 9 4 1 23 1 2 1 4 30 36 50 83 43 50 67 50 60 2 4 6 2 2 1 1 - 100 80 86 100 100 50 23 27 46 8 1 89 Frauenförderplan 2016 - 2018 12 BEISPIEL 3: ALLGEMEINE VERWALTUNG - HÖHERER DIENST Beschäftigte Bes. Gr./ EG A 16 A 15 A 14 A 13 h. D. Beamte gesamt EG 15 EG 14 EG 13 Tarifbeschäftigte gesamt Höherer Dienst gesamt davon teilzeitbeschäftigt Gesamt Frauen Männer Frauen in % Frauen Männer Frauen in % 1 2 4 7 - - 1 2 4 7 - - - - - 7 - 7 - - - - Frauenförderplan 2016 - 2018 13 ANALYSE DER BESCHÄFTIGTENSTRUKTUR  Prozentualer Frauenanteil in den einzelnen Fachbereichen und Laufbahnen: Fachbereich Allgemeine Verwaltung Technischer Dienst Einfacher Dienst Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst 50 % 83 % 46 % 0% --- 38 % 33 % 0% --- 100 % 100 % --- --- 99 % 89 % 0% Bücherei und Archiv Sozial- und Erziehungsdienst Bauhof und Kläranlage Schwimmbäder 10 % 7% 0% --- 100 % 30 % --- --- Reinigungskräfte, Hausmeister u. a. 59 % 0% --- --- Frauenförderplan 2016 - 2018 14 MAßNAHMEN ZUR FRAUENFÖRDERUNG Einstellungen bzw. Nachbesetzungen  Frei werdende Stellen Gehobener Dienst Fachbereich Anzahl Bisher besetzt: m/w EG 9, g. D. Allgemeine Verwaltung 1 m EG 10 Allgemeine Verwaltung 1 m A 11 Allgemeine Verwaltung 4 m A 12 Allgemeine Verwaltung 1 m Höherer Dienst Fachbereich Anzahl Bisher besetzt: m/w A 14 Sozial- und Erziehungsdienst 1 m Frauenförderplan 2016 - 2018 15 MAßNAHMEN ZUR FRAUENFÖRDERUNG  Alle Möglichkeiten ausschöpfen, frei werdende Stellen mit Frauen zu besetzen  Transparentes Auswahlverfahren durch Interne und/oder externe Ausschreibung  Gestaltung von Stellenausschreibungen  Frauen gezielt ansprechen  Teilbarkeit der Stelle  Berücksichtigung sozialer Kompetenzen (z. B. Familienarbeit) Frauenförderplan 2016 - 2018 16 MAßNAHMEN ZUR FRAUENFÖRDERUNG Berücksichtigung und Förderung von Frauen bei Umsetzungen Beförderungen / Höhergruppierungen Aus- und Fortbildung Bevorzugung der Frauen nur bei gleicher Leistung, Eignung, und Befähigung Frauenförderplan 2016 - 2018 17 MAßNAHMEN ZUR FRAUENFÖRDERUNG Vereinbarkeit von Familie und Beruf Elternzeit und Beurlaubung  Angebote für Berufsrückkehrerinnen Teilzeitbeschäftigung  Familiengerechte und flexible Gestaltung Frauenförderplan 2016 - 2018 18 GEGENÜBERSTELLUNG 2008 UND 2015 Gesamt Frauen Männer Frauen in % 2008 2015 2008 2015 2008 2015 2008 2015 Einfacher Dienst 86 78 37 35 49 43 43 45 Mittlerer Dienst 254 305 175 220 79 85 49 72 Gehobener Dienst 98 100 41 57 57 43 42 57 Höherer Dienst 12 11 1 0 11 11 8 0 Gesamt 450 494 254 312 196 182 56 63 19 GEGENÜBERSTELLUNG 2008 UND 2015 250 2015 200 2008 150 100 50 2015 2008 2015 2008 2008 0 2015 Einfacher Dienste Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst Frauen 2008 37 175 41 1 Männer 2008 49 79 57 11 Frauen 2015 35 220 57 0 Männer 2015 43 85 43 11 20 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Frauenförderplan 2016 - 2018 21