Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
47583.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
05.04.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/362/2016
öffentlich
31.03.2016
Amt 10 Elke Bodewein
Frauenförderplan 2016 - 2018
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
21.04.2016
27.04.2016
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gem. § 5 a (1) des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG NRW) hat jede
Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten einen Frauenförderplan zu erstellen.
Ziel des Frauenförderplanes ist es, das im Grundgesetz verankerte Gleichstellungsund Gleichbehandlungsgebot von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung Erkelenz zu verwirklichen.
Das Landesgleichstellungsgesetz konkretisiert dieses Gebot und trifft Regelungen
zur Frauenförderung, die für den gesamten öffentlichen Dienst in NRW verbindlich
sind.
§ 6 des Landesgleichstellungsgesetzes legt den Rahmen für den Inhalt des Frauenförderplanes fest. Demnach ist zunächst eine Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur zu erstellen. Es erfolgt eine Gliederung in unterschiedliche Fachbereiche, innerhalb der Fachbereiche wird differenziert nach dem einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst. Die Gesamtzahl der Bediensteten wird nach Geschlecht
aufgeteilt und der prozentuale Frauenanteil ausgewiesen. Dadurch ist ablesbar, in
welchen Bereichen Frauen unterrepräsentiert sind.
Auf dieser Grundlage ist eine Analyse zu erstellen und anschließend konkrete Zielvorgaben zu benennen.
Eine Ausfertigung des Entwurfs des Frauenförderplanes der Stadt Erkelenz wurde allen Ausschussmitgliedern sowie den Fraktionsvorsitzenden des Rates der Stadt Erkelenz zugesandt und in der Sitzung des Personalausschusses am 02.03.2016 vorgestellt.
Die Zustimmung des Personalrates erfolgte am 17.02.2016.
Nach Absatz 4 des § 5a LGG NRW sind die Frauenförderpläne in den Gemeinden
und Gemeindeverbänden durch die Vertretungen der kommunalen Körperschaft zu
beschließen.
Der Frauenförderplan 2016 – 2018, eine Gegenüberstellung zur „Entwicklung in den
Fachbereichen und Laufbahnen – Vergleich der Beschäftigtenzahlen (Stand 2008
und 2015)“ und die Power-Point-Präsentation, wie von der Gleichstellungsbeauftragten in der Sitzung des Personalausschusses vorgestellt, sind als Anlagen zu dieser
Beschlussvorlage im Rats- und Bürgerinformationssystem eingestellt.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Der Frauenförderplan, dessen Original der Niederschrift beigefügt ist, wird wie von
der Verwaltung vorgeschlagen, beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage:
Frauenförderplan 2016 – 2018
Gegenüberstellung zur „Entwicklung in den Fachbereichen und Laufbahnen
– Vergleich der Beschäftigtenzahlen (Stand 2008 und 2015)“
Power-Point-Präsentation
Vorlage A 10/362/2016 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
2016
2018
Frauenförderplan
der Stadtverwaltung Erkelenz
Stadt Erkelenz
Haupt- und Personalamt
2016-2018
Frauenförderplan
2016-2018
Inhalt
1. Präambel.............................................................................................................. 3
2. Geltungsbereich/-dauer........................................................................................ 4
3. Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur ..................................................... 4
3.1.
Allgemeine Verwaltung ..................................................................................... 6
3.1.1.
Einfacher Dienst ......................................................................................... 6
3.1.2.
Mittlerer Dienst ........................................................................................... 7
3.1.3.
Gehobener Dienst ...................................................................................... 8
3.1.4.
Höherer Dienst ........................................................................................... 9
3.2.
Technischer Dienst ......................................................................................... 10
3.2.1.
Mittlerer Dienst ......................................................................................... 10
3.2.2.
Gehobener Dienst .................................................................................... 11
3.2.3.
Höherer Dienst ......................................................................................... 12
3.3.
Bücherei und Archiv........................................................................................ 13
3.3.1.
Mittlerer Dienst ......................................................................................... 13
3.3.2.
Gehobener Dienst .................................................................................... 14
3.4.
Sozial- und Erziehungsdienst ......................................................................... 15
3.4.1.
Mittlerer Dienst ......................................................................................... 15
3.4.2.
Gehobener Dienst .................................................................................... 16
3.4.3. Höherer Dienst ............................................................................................ 17
3.5.
Bauhof und Kläranlage ................................................................................... 17
3.5.1.
Einfacher Dienst ....................................................................................... 17
3.5.2.
Mittlerer Dienst ......................................................................................... 18
3.5.3. Gehobener Dienst ...................................................................................... 18
3.6.
Städtische Schwimmbäder ............................................................................. 19
3.6.1.
Einfacher Dienst ....................................................................................... 19
3.6.2.
Mittlerer Dienst ......................................................................................... 20
3.7. Mensakräfte in Schulen, Hausmeister und Reinigungskräfte in Schulen,
Sportstätten, Mehrzweckhallen und auf Haus Hohenbusch ..................................... 21
3.7.1.
Einfacher Dienst ....................................................................................... 21
3.7.2. Mittlerer Dienst .......................................................................................... 22
4. Gesamtübersicht aller Fachbereiche und Laufbahnen ....................................... 23
5. Analyse der Beschäftigtenstruktur ..................................................................... 24
6. Maßnahmen zur Frauenförderung ..................................................................... 25
6.1. Einstellungen / Nachbesetzung von Stellen ................................................ 25
6.2. Beförderungen bzw. Höhergruppierungen; Abordnungen, Umsetzungen ... 27
6.3. Aus- und Fortbildung ................................................................................... 28
Seite 1
Frauenförderplan
2016-2018
6.4. Vereinbarkeit von Familie und Beruf............................................................ 29
6.4.1.
Elternzeit und Beurlaubungen .................................................................. 29
6.4.2.
Teilzeitbeschäftigung, familiengerechte und flexible Arbeits-zeiten ......... 30
7.
Förderung des Arbeitsklimas – faires und respektvolles Verhalten –
Vermeidung von Mobbing und sexueller Belästigung ........................................... 32
8.
Kontrolle ...................................................................................................... 33
Seite 2
Frauenförderplan
2016-2018
1. Präambel
Die demographische Entwicklung der Gesellschaft Deutschlands, aber vor allem
Veränderungen des Familienbildes, des Rollenverständnisses von Mann und Frau
sowie neue Lebenskonzepte erfordern die Chancengleichheit von Frauen und Männern voranzutreiben. Dies hat auch für die Stadt Erkelenz und ihre zukünftige Entwicklung Konsequenzen.
Die Gleichstellung und Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist ein im
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankertes Recht (Art. 3 Abs. 2 GG).
Mit Einführung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) wurden die zur
Frauenförderung in Nordrhein-Westfalen getroffenen Regelungen zusammengefasst,
verstärkt und für den gesamten öffentlichen Dienst in NRW verbindlich gemacht.
Der für die Stadtverwaltung Erkelenz aufgestellte Frauenförderplan verfolgt das Ziel,
das im Grundgesetz verankerte und im Landesgleichstellungsgesetz konkretisierte
Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebot von Frauen und Männern auch innerhalb der Verwaltung stetig weiterzuentwickeln.
Überdies soll er dazu beitragen, vorhandene Strukturen dahingehend zu verändern,
dass die paritätische Beschäftigung von Frauen und Männern in allen Bereichen,
Funktionen und Hierarchien erreicht wird. Dies bedeutet, dass der Frauenanteil in
Gruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, auf mindestens 50 % angehoben
wird. Zu den Gruppen im Sinne des Frauenförderplans gehören bei Einstellungen
zusammengefasst die Beamtinnen und Beamten sowie die Tarifbeschäftigten einer
Laufbahn der gleichen Fachrichtung in vergleichbaren Besoldungs- und Entgeltgruppen. Bei der Ermittlung der Unterrepräsentanz aus Anlass einer Beförderung bzw.
Höhergruppierung ist ausschließlich die Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe in der gleichen Fachrichtung maßgebend.
Die Herstellung und Präsenz der Gleichstellung von Frauen und Männern obliegt
insbesondere den Führungskräften. Sie sollen nach Möglichkeit für einen die Gleichstellung beachtenden Führungsstil sensibilisiert und geschult werden. Diese sind
schließlich im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches mitverantwortlich dafür, dass
Seite 3
Frauenförderplan
2016-2018
die im Frauenförderplan formulierten grundsätzlichen Ziele realisiert und die konkret
angestrebten Maßnahmen des Frauenförderplans auch tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden.
2. Geltungsbereich/-dauer
Der Geltungsbereich des im Folgenden niedergeschriebenen Frauenförderplanes für
die Jahre 2016 bis 2018 erstreckt sich über alle Bediensteten der Stadt Erkelenz.
3. Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur
Die Stadtverwaltung Erkelenz beschäftigt mit Stand vom 30.11.2015 insgesamt 513
Personen. Hierzu zählen Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte in Voll- und
Teilzeit. Außerdem gehören hierzu diejenigen, die sich in Elternzeit (19 Mitarbeiterinnen) sowie der Arbeits- oder Freistellungsphase (5 bzw. 19 Mitarbeiter/innen) der
Altersteilzeit befinden.
Aufschlussreiche Informationen hierüber sollen die nachfolgend aufgeführten Tabellen und Diagramme geben. Diese stellen die Bediensteten der Stadtverwaltung Erkelenz aufgeschlüsselt nach folgenden Fachbereichen dar:
-
Allgemeine Verwaltung
-
Technischer Dienst
-
Bücherei und Archiv
-
Sozial- und Erziehungsdienst
-
Bauhof und Kläranlage
-
Städtische Schwimmbäder (inkl. Reinigungskräfte mit Rettungsbefähigung)
-
Mensakräfte in Schulen, Hausmeister und Reinigungskräfte in Schulen, Sportstätten, Mehrzweckhallen und auf Haus Hohenbusch (z. T. als geringfügig Beschäftigte)
Seite 4
Frauenförderplan
2016-2018
Innerhalb der Fachbereiche erfolgt eine Differenzierung nach dem einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst sowie nach den entsprechenden Besoldungsund Entgeltgruppen. In allen Tabellen werden neben der Anzahl männlicher und
weiblicher Beschäftigter und dem prozentualen Frauenanteil auch Informationen zur
Teilzeitarbeit abgebildet.
Seite 5
Frauenförderplan
2016-2018
3.1. Allgemeine Verwaltung
3.1.1. Einfacher Dienst
Beschäftigte
Bes. Gr./
EG
EG 4
EG 3
EG 2
Tarifbeschäftigte
gesamt
Einfacher Dienst
gesamt
davon teilzeitbeschäftigt
Gesamt
Frauen
Männer
Frauen
in %
Frauen
Männer
Frauen
in %
4
1
3
8
1
3
4
4
4
100
100
50
1
3
4
-
100
100
100
8
4
4
50
4
-
100
4,5
4
3,5
3
2,5
2
1,5
1
0,5
0
EG 4
EG 3
EG 2
gesamt
Frauen
0
1
3
4
Männer
4
0
0
4
Seite 6
Frauenförderplan
2016-2018
3.1. Allgemeine Verwaltung
3.1.2. Mittlerer Dienst
Beschäftigte
Bes. Gr./
EG
A 9 m. D.
A8
A7
A6
Beamte gesamt
EG 9, bis Stufe 5
EG 8
EG 7
EG 6
EG 5
Tarifbeschäftigte
gesamt
Mittlerer Dienst
gesamt
davon teilzeitbeschäftigt
Gesamt
Frauen
Männer
Frauen
in %
Frauen
Männer
Frauen
in %
7
7
5
19
6
31
28
27
92
3
2
4
9
4
26
26
27
83
4
5
1
10
2
5
2
9
43
29
80
47
67
84
93
100
90
1
2
1
4
1
19
15
22
57
-
100
100
100
100
100
100
100
100
100
111
92
19
83
61
-
100
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
A 9 m. D. / EG 9
m. D
A 8 / EG 8
A 7 / EG 6
A 6 / EG 5
gesamt
Frauen
7
28
26
31
92
Männer
6
10
2
1
19
Zwei Frauen absolvieren seit dem 01.08.2015 die Ausbildung im mittleren Dienst zur
Stadtsekretärin. Eine weitere Frau macht eine vergleichbare Umschulung.
Seite 7
Frauenförderplan
2016-2018
3.1. Allgemeine Verwaltung
3.1.3. Gehobener Dienst
Beschäftigte
Bes. Gr./
EG
A 13 g. D.
A 12
A 11
A 10
A 9 g. D.
Beamte gesamt
EG 12
EG 11
EG 10
EG 9, Stufe 6
Tarifbeschäftigte
gesamt
Gehobener
Dienst gesamt
davon teilzeitbeschäftigt
Gesamt
Frauen
Männer
Frauen
in %
Frauen
Männer
Frauen
in %
2
10
14
8
6
40
2
6
2
10
3
5
4
5
17
1
4
1
6
2
7
9
4
1
23
1
2
1
4
30
36
50
83
43
50
67
50
60
2
4
6
2
2
1
1
-
100
80
86
100
100
50
23
27
46
8
1
89
30
25
20
15
10
5
0
A 13 / EG 12 A 12 / EG 11 A 11 / EG 10
A 10 / EG 9,
Stufe 6
A9
gesamt
Frauen
0
4
9
5
5
23
Männer
2
8
11
5
1
27
Die Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes (Bachelor of Laws LL.B.)
haben am 01.09.2015 zwei Männer aufgenommen. Ein Mann nimmt derzeit am Angestelltenlehrgang II teil. Zwei Frauen sind bereits für diesen angemeldet, der Lehrgangsbeginn ist jedoch noch nicht bekannt.
Seite 8
Frauenförderplan
2016-2018
3.1. Allgemeine Verwaltung
3.1.4. Höherer Dienst
Beschäftigte
Bes. Gr./
EG
A 16
A 15
A 14
A 13 h. D.
Beamte gesamt
EG 15
EG 14
EG 13
Tarifbeschäftigte
gesamt
Höherer Dienst
gesamt
davon teilzeitbeschäftigt
Gesamt
Frauen
Männer
Frauen
in %
Frauen
Männer
Frauen
in %
1
2
4
7
-
-
1
2
4
7
-
-
-
-
-
7
-
7
-
-
-
-
8
7
6
5
4
3
2
1
0
A 16 / A 15 / EG 15
A 14 / EG 14
A 13 / EG 13
gesamt
Frauen
0
0
0
0
Männer
1
2
4
7
Seite 9
Frauenförderplan
2016-2018
3.2. Technischer Dienst
3.2.1. Mittlerer Dienst
Beschäftigte
Bes. Gr./
EG
A 9 m. D.
A8
A7
A6
Beamte gesamt
EG 9, bis Stufe 5
EG 8
EG 7
EG 6
EG 5
Tarifbeschäftigte
gesamt
Mittlerer Dienst
gesamt
davon teilzeitbeschäftigt
Gesamt
Frauen
Männer
Frauen
in %
Frauen
Männer
Frauen
in %
5
1
1
1
8
2
1
3
3
1
1
5
40
100
38
-
-
-
8
3
5
38
-
-
-
6
5
4
3
2
1
0
A 9 m. D. / EG 9
m. D.
A 8 / EG 8
A 7 / EG 6
A 6 / EG 5
gesamt
Frauen
2
0
0
1
3
Männer
3
1
1
0
5
Seite
10
Frauenförderplan
2016-2018
3.2. Technischer Dienst
3.2.2. Gehobener Dienst
Beschäftigte
Bes. Gr./
EG
A 13 g. D.
A 12
A 11
A 10
A 9 g. D.
Beamte gesamt
EG 12
EG 11
EG 10
EG 9, Stufe 6
Tarifbeschäftigte
gesamt
gehobener
Dienst gesamt
davon teilzeitbeschäftigt
Gesamt
Frauen
Männer
Frauen
in %
Frauen
Männer
Frauen
in %
8
10
18
2
4
6
6
6
12
25
40
33
1
1
2
-
100
100
100
18
6
12
33
2
-
100
14
12
10
8
6
4
2
0
A 13 / EG 12 A 12 / EG 11 A 11 / EG 10
A 10 / EG 9,
Stufe 6
A9
gesamt
Frauen
0
2
4
0
0
6
Männer
0
6
6
0
0
12
Seite
11
Frauenförderplan
2016-2018
3.2. Technischer Dienst
3.2.3. Höherer Dienst
Beschäftigte
Bes. Gr./
EG
A 16
A 15
A 14
A 13 h. D.
Beamte gesamt
EG 15
EG 14
EG 13
Tarifbeschäftigte
gesamt
Höherer Dienst
gesamt
davon teilzeitbeschäftigt
Gesamt
Frauen
Männer
Frauen
in %
Frauen
Männer
Frauen
in %
1
1
2
1
1
-
1
1
2
1
1
-
-
-
-
3
-
3
-
-
-
-
3,5
3
2,5
2
1,5
1
0,5
0
A 16 / A 15 / EG 15
A 14 / EG 14
A 13 / EG 13
gesamt
Frauen
0
0
0
0
Männer
1
1
1
3
Seite
12
Frauenförderplan
2016-2018
3.3. Bücherei und Archiv
3.3.1. Mittlerer Dienst
Beschäftigte
Bes. Gr./
EG
A 9 m. D.
A8
A7
A6
Beamte gesamt
EG 9, bis Stufe 5
EG 8
EG 7
EG 6
EG 5
Tarifbeschäftigte
gesamt
Mittlerer Dienst
gesamt
davon teilzeitbeschäftigt
Gesamt
Frauen
Männer
Frauen
in %
Frauen
Männer
Frauen
in %
1
1
6
8
1
1
6
8
-
100
100
100
100
1
1
2
-
100
100
100
8
8
-
100
2
-
100
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
A 9 m. D. / EG 9
m. D.
A 8 / EG 8
A 7 / EG 6
A 6 / EG 5
gesamt
Frauen
1
0
1
6
8
Männer
0
0
0
0
0
Seit dem 01.08.2015 absolviert eine Frau die Ausbildung zur Fachangestellten für
Medien und Informationsdienste.
Seite
13
Frauenförderplan
2016-2018
3.3. Bücherei und Archiv
3.3.2. Gehobener Dienst
Beschäftigte
Bes. Gr./
EG
A 13 g. D.
A 12
A 11
A 10
A 9 g. D.
Beamte gesamt
EG 12
EG 11
EG 10
EG 9, Stufe 6
Tarifbeschäftigte
gesamt
gehobener
Dienst gesamt
davon teilzeitbeschäftigt
Gesamt
Frauen
Männer
Frauen
in %
Frauen
Männer
Frauen
in %
2
2
1
1
2
2
1
1
-
100
100
100
100
1
1
-
-
100
100
-
3
3
-
100
1
-
100
4,5
4
3,5
3
2,5
2
1,5
1
0,5
0
A 13 / EG 12 A 12 / EG 11 A 11 / EG 10
A 10 / EG 9,
Stufe 6
A9
gesamt
Frauen
0
0
4
0
0
4
Männer
0
0
0
0
0
0
Seite
14
Frauenförderplan
2016-2018
3.4. Sozial- und Erziehungsdienst
3.4.1. Mittlerer Dienst
Beschäftigte
davon teilzeitbeschäftigt
EG
Gesamt
Frauen
Männer
Frauen
in %
Frauen
Männer
Frauen
in %
S 08
S 07
S 06
S 05
S 04
S 03
S 02
mittlerer Dienst
gesamt
1
1
81
2
25
1
111
1
1
80
2
25
1
110
1
1
100
99
100
100
100
99
34
12
46
-
100
100
100
120
100
80
60
40
20
0
S 08
S 07
S 06
S 05
S 04
S 03
S 02
gesamt
Frauen
1
1
80
0
2
25
1
110
Männer
0
0
1
0
0
0
0
1
Sieben Frauen und ein Mann werden als Praktikantinnen/Praktikant in Ausbildung
zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. im Anerkennungsjahr bei der Stadt Erkelenz beschäftigt. Weiterhin befinden sich vier Fachoberschulpraktikantinnen im Dienst der
Stadt Erkelenz.
Zudem beschäftigt die Stadt Erkelenz einen Logopäden und eine Physiotherapeutin,
die in Entgeltgruppe 8 TVöD eingruppiert sind.
Seite
15
Frauenförderplan
2016-2018
3.4. Sozial- und Erziehungsdienst
3.4.2. Gehobener Dienst
Beschäftigte
Bes. Gr./
EG
A 13 g. D.
A 12
A 11
A 10
A 9 g. D.
Beamte gesamt
S 17
S 16
S 15
S 14
S 13
S 12
S 11a
S 11
S 10
S 09
Tarifbeschäftigte
gesamt
gehobener
Dienst gesamt
davon teilzeitbeschäftigt
Gesamt
Frauen
Männer
Frauen
in %
Frauen
Männer
Frauen
in %
1
1
2
1
3
9
2
3
3
5
26
1
1
1
3
9
2
2
2
5
24
1
1
1
1
2
100
50
100
100
100
100
67
67
100
92
1
1
2
1
2
5
-
100
100
100
100
100
100
28
25
3
89
6
-
100
30
25
20
15
10
5
0
A 12
A 10
S 17
S 15
S 14
S 13
S 11a
S 11
S 10
gesamt
Frauen
1
0
1
3
9
2
2
2
5
25
Männer
0
1
0
0
0
0
1
1
0
3
Seite
16
Frauenförderplan
2016-2018
3.4. Sozial- und Erziehungsdienst
3.4.3. Höherer Dienst
Im Höheren Dienst des Fachbereichs Sozial- und Erziehungsdienst ist ein Mann mit
A 14 beschäftigt. Der Frauenanteil in dieser Laufbahn beträgt 0 %
3.5. Bauhof und Kläranlage
3.5.1. Einfacher Dienst
Beschäftigte
Bes. Gr./
EG
EG 4
EG 3
EG 2
Tarifbeschäftigte
gesamt
Einfacher Dienst
gesamt
davon teilzeitbeschäftigt
Gesamt
Frauen
Männer
Frauen
in %
Frauen
Männer
Frauen
in %
30
30
3
3
27
27
10
10
-
-
-
30
3
27
10
-
-
-
30
25
20
15
10
5
0
EG 4
EG 3
EG 2
gesamt
Frauen
3
0
0
3
Männer
27
0
0
27
Seite
17
Frauenförderplan
2016-2018
3.5. Bauhof und Kläranlage
3.5.2. Mittlerer Dienst
Beschäftigte
Bes. Gr./
EG
A 9 m. D.
A8
A7
A6
Beamte gesamt
EG 9, bis Stufe 5
EG 8
EG 7
EG 6
EG 5
Tarifbeschäftigte
gesamt
Mittlerer Dienst
gesamt
davon teilzeitbeschäftigt
Gesamt
Frauen
Männer
Frauen
in %
Frauen
Männer
Frauen
in %
2
4
27
11
44
3
3
2
4
24
11
41
11
7
-
-
-
44
3
41
7
-
-
-
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
EG 9, bis
Stufe 5
EG 8
EG 7
EG 6
EG 5
gesamt
Frauen
0
0
0
3
0
3
Männer
2
0
4
24
11
41
3.5. Bauhof und Kläranlage
3.5.3. Gehobener Dienst
In der Laufbahn des gehobenen Dienstes wird ein Mann nach EG 10 beschäftigt. Der
Frauenanteil beträgt hier 0 %.
Seite
18
Frauenförderplan
2016-2018
3.6. Städtische Schwimmbäder
3.6.1. Einfacher Dienst
Beschäftigte
Bes. Gr./
EG
EG 4
EG 3
EG 2
Tarifbeschäftigte
gesamt
Einfacher Dienst
gesamt
davon teilzeitbeschäftigt
Gesamt
Frauen
Männer
Frauen
in %
Frauen
Männer
Frauen
in %
1
10
11
1
10
11
-
100
100
100
5
5
0
0
100
100
11
11
100
5
0
100
12
10
8
6
4
2
0
EG 4
EG 3
EG 2
gesamt
Frauen
0
1
10
10
Männer
0
0
0
0
Seite
19
Frauenförderplan
2016-2018
3.6. Städtische Schwimmbäder
3.6.2. Mittlerer Dienst
Beschäftigte
Bes. Gr./
EG
A 9 m. D.
A8
A7
A6
Beamte gesamt
EG 9, bis Stufe 5
EG 8
EG 7
EG 6
EG 5
Tarifbeschäftigte
gesamt
Mittlerer Dienst
gesamt
davon teilzeitbeschäftigt
Gesamt
Frauen
Männer
Frauen
in %
Frauen
Männer
Frauen
in %
1
1
8
10
3
3
1
1
5
7
38
30
1
-
-
100
-
10
3
7
30
1
-
100
A 9 m. D. / EG 9
m. D.
A 8 / EG 8
A 7 / EG 7 / EG 6
A 6 / EG 5
gesamt
Frauen
0
0
0
3
3
Männer
1
0
1
5
7
8
7
6
5
4
3
2
1
0
Ein Mann befindet sich in der Ausbildung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe.
Seite
20
Frauenförderplan
2016-2018
3.7. Mensakräfte in Schulen, Hausmeister und Reinigungskräfte
in Schulen, Sportstätten, Mehrzweckhallen und auf Haus
Hohenbusch (z. T. als geringfügig Beschäftigte)
3.7.1. Einfacher Dienst
Beschäftigte
Bes. Gr./
EG
EG 4
EG 3
EG 2
Tarifbeschäftigte
gesamt
Einfacher Dienst
gesamt
davon teilzeitbeschäftigt
Gesamt
Frauen
Männer
Frauen
in %
Frauen
Männer
Frauen
in %
5
5
19
29
2
15
17
5
3
4
12
40
79
59
2
15
17
4
3
4
11
40
79
61
29
17
12
59
17
11
61
18
16
14
12
10
8
6
4
2
0
EG 4
EG 3
EG 2
gesamt
Frauen
0
2
15
17
Männer
5
3
4
12
Seite
21
Frauenförderplan
2016-2018
3.7. Mensakräfte in Schulen, Hausmeister und Reinigungskräfte
in Schulen, Sportstätten, Mehrzweckhallen und auf Haus
Hohenbusch (z. T. als geringfügig Beschäftigte)
3.7.2. Mittlerer Dienst
Beschäftigte
Bes. Gr./
EG
A 9 m. D.
A8
A7
A6
Beamte gesamt
EG 9, bis Stufe 5
EG 8
EG 7
EG 6
EG 5
Tarifbeschäftigte
gesamt
Mittlerer Dienst
gesamt
davon teilzeitbeschäftigt
Gesamt
Frauen
Männer
Frauen
in %
Frauen
Männer
Frauen
in %
6
5
11
-
6
5
11
-
-
1
1
-
11
-
11
-
-
1
-
12
10
8
6
4
2
0
A 9 m. D. / EG 9
m. D.
A 8 / EG 8
A 7 / EG 7 / EG 6
A 6 / EG 5
gesamt
Frauen
0
0
0
0
0
Männer
0
0
6
5
11
Seite
22
Frauenförderplan
2016-2018
4. Gesamtübersicht aller Fachbereiche und Laufbahnen
Laufbahn
einfacher Dienst
mittlerer Dienst
gehobener Dienst
Höherer Dienst
Auszubildende /
Praktikanten SuE
Gesamt
Frauen
Männer
78
305
100
11
19
35
220
57
0
15
43
85
43
11
4
Frauen
in %
45
72
57
0
79
513
327
186
64
350
300
250
200
150
100
50
0
Einfacher
Dienst
Mittlerer
Dienst
Gehobener
Dienst
Höherer
Dienst
Auszubildende/Praktikanten SuE
gesamt
Frauen
35
220
57
0
15
327
Männer
43
85
43
11
4
186
Seite
23
Frauenförderplan
2016-2018
5. Analyse der Beschäftigtenstruktur
Von insgesamt 513 Beschäftigten sind 327 Frauen und 186 Männer bei der Stadtverwaltung Erkelenz beschäftigt.
186
327
Männer
Frauen
Das Diagramm zeigt, dass der Frauenanteil zahlenmäßig sogar deutlich über 50 %
liegt. Dies bedeutet aber nicht, dass Frauen in allen Fachbereichen und Laufbahnen
gleichermaßen stark vertreten sind. Der hohe Frauenanteil resultiert insbesondere
aus der Anzahl der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdient, da dieser Fachbereich nicht nur die höchste Anzahl von Beschäftigten stellt, sondern vielmehr auch
den höchsten Frauenanteil aufweist (99 % im mittleren und 89 % im gehobenen
Dienst).
Deutlich mehr Aussagekraft gibt die nachfolgend dargestellte Tabelle, die den Frauenanteil in den einzelnen Fachbereichen und Laufbahnen zeigt.
Hier sind die Bereiche, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, fett gedruckt. In Bereichen, die durch „---“ gekennzeichnet sind, werden bei der Stadt Erkelenz keine
Personen beschäftigt.
Seite
24
Frauenförderplan
2016-2018
Fachbereich
Allgemeine Verwaltung
Technischer
Dienst
Bücherei und
Archiv
Sozial- und Erziehungsdienst
Bauhof und Kläranlage
Schwimmbäder
Reinigungskräfte,
Hausmeister u. a.
Einfacher
Dienst
Mittlerer
Dienst
Gehobener
Dienst
Höherer
Dienst
50 %
83 %
46 %
0%
---
38 %
33 %
0%
---
100 %
100 %
---
---
99 %
89 %
0%
10 %
7%
30 %
0%
0%
---
---
---
---
---
100 %
59 %
Anhand der Tabelle wird deutlich, dass Frauen in vielen Bereichen noch stark unterrepräsentiert sind – dies insbesondere im Höheren Dienst aller Bereiche sowie im
technischen Dienst und im Bereich des Baubetriebshofes. Hier ist die Frauenförderung mit Hilfe der nachfolgend niedergeschriebenen Maßnahmen von besonderer
Bedeutung.
6. Maßnahmen zur Frauenförderung
6.7.
Einstellungen / Nachbesetzung von Stellen
In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden in den Jahren
2016 – 2018 folgende Stellen aufgrund des Erreichens der Altersgrenze frei:
Gehobener Dienst
Fachbereich
Anzahl
EG 9, g. D.
EG 10
A 11
A 12
Allgemeine Verwaltung
Allgemeine Verwaltung
Allgemeine Verwaltung
Allgemeine Verwaltung
1
1
4
1
Höherer Dienst
Fachbereich
Anzahl
A 14
Sozial- und Erziehungsdienst
1
Seite
25
Bisher besetzt:
m/w
m
m
m
m
Bisher besetzt:
m/w
m
Frauenförderplan
2016-2018
Neben diesen acht genannten Stellen werden zudem nach den Erfahrungswerten
der letzten Jahre einige Stellen aufgrund vorzeitiger Dienstunfähigkeit, Tod oder
Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber frei werden.
Wegen der zum Teil deutlichen Unterrepräsentanz von Frauen sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die frei werdenden Stellen bei gleicher Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung mit Frauen zu besetzen.
Alle frei werdenden Stellen sind daher zunächst grundsätzlich intern auszuschreiben.
Durch die Ausschreibung soll allen in Frage kommenden Bediensteten die Möglichkeit gegeben werden, ihr Interesse an einer Stelle zu bekunden und in einem transparenten Auswahlverfahren ihre jeweilige Eignung für die Stelle darzulegen. Dies
trägt zu einer gerechteren Grundlage beim Auswahlverfahren bei. Beurlaubte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind über aktuelle Stellenausschreibungen zu informieren.
In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Ausnahmen von der internen Ausschreibung nur im Benehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten zulässig.
Liegt nach einer internen Ausschreibung in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, keine Bewerbung einer Frau vor, die die geforderte Qualifikation erfüllt,
und ist durch haushaltsrechtliche Bestimmungen eine interne Besetzung nicht zwingend vorgeschrieben, soll die Ausschreibung einmal öffentlich wiederholt werden. Im
Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten kann von einer öffentlichen Ausschreibung abgesehen werden. § 8 (8) LGG NRW bleibt unberührt.
Das Anforderungsprofil einer Stelle ist bereits in der Stellenausschreibung klar zu
beschreiben. Neben der fachlichen Kompetenz ist auch die soziale Kompetenz (u.a.
Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Team- und Konfliktfähigkeit) zu
bewerten. Es ist zu prüfen, ob und inwieweit geleistete Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten im gesamtstädtischen Interesse qualifizierend für die jeweils auszuschreibende Stelle sein können.
Zu den Qualifikationen für Leitungs- und Führungsaufgaben gehören notwendigerweise auch Kenntnisse, Sensibilität und Engagement für folgende Zielsetzungen:
Seite
26
Frauenförderplan
2016-2018
Chancengleichheit von Frauen und Männern, Gender Mainstreaming, Vereinbarkeit
von Beruf und Familie, Gesundheitsförderung, Beseitigung mittelbarer Diskriminierung sowie Vermeidung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
nach dem AGG.
Stellenausschreibungen (intern/extern) werden in den Bereichen, in denen Frauen
unterrepräsentiert sind, so gestaltet, dass sich Frauen gezielt angesprochen fühlen.
Dem Ausschreibungstext wird hinzugefügt: „Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.“
Soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen, sind die Stellen – einschließlich der Funktionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben – auch zur Besetzung in Teilzeit auszuschreiben.
In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind mindestens ebenso viele
Frauen wie Männer oder alle Bewerberinnen zum Vorstellungsgespräch einzuladen,
wenn sie die geforderte Qualifikation erfüllen.
Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche sind so zu gestalten, dass sie nicht zu
einer Benachteiligung von Frauen führen. Auswahlkommissionen sollen möglichst
zur Hälfte mit Frauen besetzt werden.
6.8.
Beförderungen bzw. Höhergruppierungen; Abordnungen, Umsetzungen
Soweit im jeweiligen Beförderungsamt der Laufbahn weniger Frauen als Männer eingruppiert sind, sind Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
bevorzugt zu befördern, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen (§ 20 Abs. 6 LBG NRW).
Dies gilt auch für die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, soweit in der damit verbundenen Entgeltgruppe der jeweiligen Gruppe der Beschäftigten weniger Frauen
als Männer sind.
Seite
27
Frauenförderplan
2016-2018
Aus der Gewährung einer Teilzeitbeschäftigung oder der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit zur Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Angehörigen
darf den Beschäftigten in keinem Fall ein Nachteil entstehen.
Bei Abordnungen und Umsetzungen, die dazu dienen können, zusätzliche Qualifikationen zu erlangen, sind Frauen bei gleichwertiger Eignung für den konkreten Arbeitsplatz so lange vorrangig zu berücksichtigen, bis sie in den entsprechenden
Gruppen gleichermaßen repräsentiert sind; dies gilt auch wenn hiermit keine Beförderung bzw. Höhergruppierung verbunden ist.
6.9.
Aus- und Fortbildung
Die Stadt Erkelenz ist bestrebt, Aus- und Fortbildung insbesondere in den Bereichen
zu fördern, wo Frauen unterrepräsentiert sind. Dass dieses Ziel in den letzten Jahren schon verfolgt wurde, ist daran zu erkennen, dass im Fachbereich „Allgemeine
Verwaltung“ in den Eingangsämtern des gehobenen Dienstes die Frauenquote im
Beamtenbereich (A 9) bei 80 % und im Tarifbereich (EG 9, Stufe 6) bei 50 % liegt.
Insgesamt ist allerdings im gehobenen Dienst eine Unterrepräsentanz von Frauen
vorhanden, so dass weiterhin darauf zu achten ist, Frauen bei gleicher Eignung,
Leistung und Befähigung bevorzugt zur Ausbildung einzustellen.
Ausbildungsplätze sind öffentlich auszuschreiben.
Zu Beginn der Ausbildung sind die Auszubildenden in geeigneter Weise über die
Thematik „Frauenförderung“ (Landesgleichstellungsgesetz, Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten, etc.) zu informieren.
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass in das Fortbildungsangebot der Stadt Erkelenz regelmäßig Themen aufgenommen werden, die die Gleichstellung von Mann
und Frau tangieren. Insbesondere die Führungskräfte sollen an entsprechenden
Fortbildungen zu diesem Thema teilnehmen. Für die Übernahme einer Führungsposition ist die Teilnahme von mindestens einem Seminar mit gleichstellungsrelevantem Inhalt Voraussetzung. War die Teilnahme des Bewerbers/der Bewerberin bisher
nicht möglich, ist sie nach Auswahl umgehend nachzuholen.
Seite
28
Frauenförderplan
2016-2018
Für weibliche Beschäftigte sollen besondere Fortbildungsmaßnahmen angeboten
werden, die auf die Übernahme von Tätigkeiten vorbereiten, bei denen Frauen unterrepräsentiert sind.
Die Fortbildungsmaßnahmen sollen so durchgeführt werden, dass Beschäftigten, die
Kinder betreuen oder pflegebedürftige Angehörige versorgen sowie Teilzeitbeschäftigten die Teilnahme ermöglicht wird.
Entstehen durch die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen notwendige Kosten für
die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren, so sind diese zu erstatten.
6.10. Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Stadt Erkelenz erleichtert ihren Beschäftigten mit betreuungsbedürftigen Kindern
oder Angehörigen die Vereinbarkeit von familiären Aufgaben und beruflichem Engagement.
Um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, begrüßt die
Stadt Erkelenz es ausdrücklich, wenn auch männliche Beschäftigte die Möglichkeiten
der flexiblen Arbeitsgestaltung und Beurlaubung verstärkt in Anspruch nehmen. Erfreulich zu beobachten ist, dass einige männliche Bedienstete in den letzten Jahren
Elternzeit genommen haben, auch wenn dies bisher noch in geringem Umfang –
meist für zwei bis vier Monate – beantragt wurde. Diese positive Tendenz ist weiterhin zu fördern.
6.10.1.
Elternzeit und Beurlaubungen
Alle Bediensteten der Stadt Erkelenz haben die Möglichkeit, sich zur Betreuung oder
Pflege eines minderjährigen Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen beurlauben zu lassen. Nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen wird die Beurlaubung mit der Möglichkeit der Verlängerung befristet.
Durch die Gleichstellungsbeauftragte und/oder das Personalamt werden die Bediensteten ausführlich hierüber informiert. Dabei können auch Fragen der allgemei-
Seite
29
Frauenförderplan
2016-2018
nen Kontaktpflege, der Rückkehrüberlegungen und der individuellen beruflichen Weiterentwicklung thematisiert werden.
Sind aufgrund von Krankheitsfällen oder besonderen Engpässen vorübergehend
Vertretungskräfte einzusetzen, werden diese Tätigkeiten vorrangig Personen in Elternzeit oder Beurlaubung angeboten.
Besteht bei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Wunsch, die Elternzeit bzw. Beurlaubung vorzeitig zu beenden, wird ein der Qualifikation entsprechender Arbeitseinsatz bei entsprechender Stellenvakanz vorgenommen. Bei der Besetzung freier Stellen werden diese Beschäftigten vor externen Bewerbern/Bewerberinnen bevorzugt
berücksichtigt.
Rechtzeitig vor Ablauf der Elternzeit oder der Beurlaubung werden mit den Bediensteten Gespräche über Möglichkeiten ihres künftigen Diensteinsatzes und des zeitlichen Umfangs ihrer Tätigkeit nach dem Wiedereinstieg geführt.
Die Gleichstellungsbeauftragte lädt alle beurlaubten Mitarbeiter/innen einmal jährlich
zu einem Informationsgespräch ein.
6.10.2.
Teilzeitbeschäftigung, familiengerechte und flexible Arbeits-
zeiten
Eine Teilzeitbeschäftigung im nachfolgenden Sinne ist die Reduzierung der täglichen
oder wöchentlichen Arbeitszeit auf ein Maß, das sowohl der tariflichen Absicherung
des Arbeitsverhältnisses entspricht als auch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit garantiert.
Bedienstete, die eine Beschäftigung unterhalb der Sozialversicherungspflicht anstreben, werden auf die Nachteile hingewiesen. Solche Beschäftigungsverhältnisse werden nur auf ausdrücklichen Wunsch der/des Bediensteten und nur in begrenztem
Umfang eingegangen.
Alle Arbeitsplätze sind grundsätzlich teilbar, soweit zwingende dienstliche Gründe
nicht entgegenstehen.
Seite
30
Frauenförderplan
2016-2018
Flexibilisierung der Arbeitszeit bedeutet auch Flexibilität in der Aufgabenwahrnehmung, d.h. als Folge von Teilzeit bzw. flexiblen Arbeitszeitmodellen kann eine Umstrukturierung von Arbeitsabläufen erforderlich werden.
Vorgesetzte haben sich über die Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitmodelle / Teilzeitbeschäftigung beim Personalamt zu informieren.
Das Personalamt und die Gleichstellungsbeauftragte beraten die Bediensteten im
Sinne praktikabler Teilzeitmodelle.
Anträgen auf familienbedingte Arbeitszeitreduzierung sind grundsätzlich statt zu geben, es sei denn, es liegen organisatorische oder funktionelle Voraussetzungen vor,
die eine Teilbarkeit unmöglich machen.
Die Teilzeitbeschäftigung ist auf Antrag auf bis zu fünf Jahre zu befristen. Sie kann
verlängert werden. Wenn den Bediensteten die Teilzeitbeschäftigung im bisherigen
Umfang nicht mehr möglich ist und dienstliche Belange nicht entgegenstehen, soll
eine Änderung des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung oder der Übergang zur Vollzeitbeschäftigung vorrangig zugelassen werden.
Väter und Mütter erhalten im Einzelfall unter Berücksichtigung dienstlicher Belange
die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit auf die Öffnungszeiten von Kindertagesstätten, Schulen oder sonstigen Betreuungseinrichtungen abzustimmen, selbst wenn die Kernarbeitszeit hiervon berührt wird.
Interne Besprechungen sollen so terminiert werden, dass die Teilnahme daran auch
den Teilzeitbeschäftigten ermöglicht wird.
Die Ermäßigung der Arbeitszeit darf das berufliche Fortkommen unter keinen Umständen beeinträchtigen. Eine Teilzeitbeschäftigung darf sich nicht nachteilig auf
dienstliche Beurteilungen und systematische Leistungsbewertungen auswirken.
Bei der Stadt Erkelenz sind mit Stand vom 30.11.2015 in den Fachbereichen Allgemeine Verwaltung, Bücherei und Archiv sowie im Sozial- und Erziehungsdienst insgesamt 128 Frauen und 1 Mann teilzeitbeschäftigt. Diese Zahl macht deutlich, dass
die Stadt Erkelenz in hohem Maße Teilzeitbeschäftigung anbietet. Besonders hervorzuheben ist außerdem, dass diese Teilzeitbeschäftigten in vielen unterschiedli-
Seite
31
Frauenförderplan
2016-2018
chen Arbeitszeitmodellen tätig sind, sowohl bezüglich der Wochenarbeitszeit als
auch im Hinblick auf die Verteilung der Arbeitstage.
Sofern keine zwingenden dienstlichen Belange entgegenstehen, wird den Wünschen
der Teilzeitbeschäftigten stattgegeben. Dies trägt besonders dazu bei, Familie und
Beruf vereinbaren zu können, was wiederrum die Zufriedenheit und Motivation der
Bediensteten fördert und zu höherer Leistungsbereitschaft führt.
7. Förderung des Arbeitsklimas – faires und respektvolles Verhalten –
Vermeidung von Mobbing und sexueller Belästigung
Konflikte gehören zur Zusammenarbeit von Menschen. Sie entstehen häufig in notwendigen Anpassungs- und Entwicklungsprozessen und erfordern zur Lösung einen
fairen und respektvollen Umgang unter den Beteiligten. Die Vorgesetzten haben im
Rahmen ihrer Führungsaufgabe aktiv dazu beizutragen, dass Konflikte sachlich ausgetragen und gelöst werden.
Verhaltensweisen wie Diskriminierung, Mobbing sowie sexuelle Belästigung stellen
schwerwiegende Störungen des Arbeitsfriedens dar. Sie sind Verstöße gegen die
Menschenwürde, Verletzungen des Persönlichkeitsrechts (Art. 1 und 2 GG) sowie
gegebenenfalls Straftaten. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind Benachteiligungen und Diskriminierungen und deren Reichweite definiert (§§ 1 ff AGG).
Die Stadt Erkelenz verpflichtet sich, Hinweisen auf Diskriminierung, Mobbing sowie
sexueller Belästigung nachzugehen und durch geeignete Maßnahmen ein belästigungsfreies Arbeitsklima zu schaffen.
Die Kolleginnen und Kollegen werden aufgefordert, bei Vorfällen dieser Art nicht
wegzuschauen, sondern mit Zivilcourage und durch solidarische Verantwortung den
Betroffenen Hilfe anzubieten; dies gilt insbesondere für Führungskräfte.
Alle Beschäftigten haben für ein Arbeitsklima zu sorgen, in dem die persönliche Integrität und die Selbstachtung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter respektiert und
gefördert wird.
Seite
32
Frauenförderplan
2016-2018
Die von Diskriminierung, Mobbing oder sexueller Belästigung Betroffenen haben das
Recht, sich direkt (ohne Einhaltung des üblichen Dienstweges) an den Bürgermeister, das Personalamt, die Gleichstellungsbeauftragte oder den Personalrat zu wenden. Sie unterliegen dem besonderen Schutz und der besonderen Fürsorgepflicht
des/der Dienstvorgesetzten und dürfen unter keinen Umständen persönliche oder
berufliche Nachteile erfahren.
8. Kontrolle
Zur Kontrolle der Umsetzung der Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern werden die erforderlichen Daten vom Personalamt
erfasst und fortgeschrieben. Insbesondere sind die unter Punkt 6 genannten Maßnahmen zur Frauenförderung zu überprüfen und deren Einhaltung zu dokumentieren.
Sollten Maßnahmen getroffen werden, die den unter Punkt 6 genannten Anforderungen nicht entsprechen, sind diese zu begründen und der Gleichstellungsbeauftragten
zur Stellungnahme vorzulegen.
Nach Ablauf des Frauenförderplanes (2016 – 2018) erstellt das Personalamt unter
Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten einen Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat das Recht, eine gesonderte Stellungnahme
hierzu abzugeben. Diese ist gemeinsam mit dem Bericht und der Fortschreibung des
Frauenförderplanes dem Stadtrat vorzulegen.
Für alle Bediensteten der Stadt Erkelenz wird der Frauenförderplan elektronisch zur
Verfügung gestellt.
Seite
33
Frauenförderplan
2016-2018
Impressum:
Sachgebiet Personalwesen der Stadt Erkelenz, Anja Heinrichs
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Erkelenz, Elke Bodewein
Zustimmung des Personalrates:
Beratung des Personalausschusses:
Beschluss des Hauptausschusses:
Beschluss des Rates:
Seite
34
Entwicklung in den Fachbereichen und Laufbahnen – Vergleich der
Beschäftigtenzahlen Stand 2008 und 20151
Gesamt
2008
2015
Einfacher
Dienst
Mittlerer
Dienst
Gehobener
Dienst
Höherer
Dienst
Gesamt
Frauen
2008
2015
Männer
2008
2015
Frauen in %
2008
2015
86
78
37
35
49
43
43
45
254
305
175
220
79
85
49
72
98
100
41
57
57
43
42
57
12
11
1
0
11
11
8
0
450
494
254
312
196
182
56
63
250
2015
200
2008
150
100
50
2008
2015
2008
2015
2008
2015
0
1
Einfacher Dienste
Mittlerer Dienst
Gehobener Dienst
Höherer Dienst
Frauen 2008
37
175
41
1
Männer 2008
49
79
57
11
Frauen 2015
35
220
57
0
Männer 2015
43
85
43
11
ohne Auszubildende und Praktikanten/Praktikantinnen mangels Vergleichbarkeit mit Tabellen Stand
2008
FRAUENFÖRDERPLAN
DER STADT ERKELENZ
Frauenförderplan 2016 - 2018
2016
2018
1
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Art. 3 (2) Grundgesetz:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und
wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Frauenförderplan 2016 - 2018
2
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG):
§ 1 Gesetz dient der Verwirklichung des
Grundrechts
§ 5 a Verpflichtung zum Erlass des
Frauenförderplanes
§ 6 Rahmen für Inhalt des Frauenförderplanes
Frauenförderplan 2016 - 2018
3
ZIELE DES FRAUENFÖRDERPLANS
Stetige Weiterentwicklung des
Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebots
von Frauen und Männern innerhalb der
Verwaltung
Paritätische Beschäftigung von Frauen und
Männern
In allen Bereichen, Funktionen und Hierarchien
Frauenförderplan 2016 - 2018
4
DATENERHEBUNG
Ermittlung aller Beschäftigten zum Stichtag
30.11.2015
Hier: Personen (nicht Stellen lt. Stellenplan)
auch die Personen in Elternzeit und diejenigen in
der Freistellungsphase der Altersteilzeit
Frauenförderplan 2016 - 2018
5
GESAMTZAHL DER BESCHÄFTIGTEN
Summe: 513 Personen
186 Männer
327 Frauen
Männer
Frauen
Frauenförderplan 2016 - 2018
6
BESTANDSAUFNAHME DER
BESCHÄFTIGTENSTRUKTUR
Fachbereiche
Allgemeine Verwaltung
Technischer Dienst
Bücherei und Archiv
Sozial- und Erziehungsdienst
Bauhof und Kläranlage
Städtische Schwimmbäder
Mensakräfte in Schulen, Hausmeister und
Reinigungskräfte in Schulen, Sportstätten,
Mehrzweckhallen und auf Haus Hohenbusch (z. T. als
geringfügig Beschäftigte)
Frauenförderplan 2016 - 2018
7
BESTANDSAUFNAHME DER
BESCHÄFTIGTENSTRUKTUR
Differenzierung nach den Laufbahnen:
Einfacher Dienst
Mittlerer Dienst
Gehobener Dienst
Höherer Dienst
Frauenförderplan 2016 - 2018
8
BESTANDSAUFNAHME DER
BESCHÄFTIGTENSTRUKTUR
Differenzierung innerhalb der Laufbahnen:
Anzahl weiblicher Beschäftigte
Anzahl männlicher Beschäftigter
Frauenanteil in %
Teilzeitbeschäftigung
Frauenförderplan 2016 - 2018
9
BEISPIEL 1: ALLGEMEINE VERWALTUNG - MITTLERER DIENST Beschäftigte
Bes. Gr./
EG
A 9 m. D.
A8
A7
A6
Beamte gesamt
EG 9, bis Stufe 5
EG 8
EG 7
EG 6
EG 5
Tarifbeschäftigte
gesamt
Mittlerer Dienst
gesamt
davon teilzeitbeschäftigt
Gesamt
Frauen
Männer
Frauen
in %
Frauen
Männer
Frauen
in %
7
7
5
19
6
31
28
27
92
3
2
4
9
4
26
26
27
83
4
5
1
10
2
5
2
9
43
29
80
47
67
84
93
100
90
1
2
1
4
1
19
15
22
57
-
100
100
100
100
100
100
100
100
100
111
92
19
83
61
-
100
Frauenförderplan 2016 - 2018
10
BEISPIEL 1: ALLGEMEINE VERWALTUNG - MITTLERER DIENST -
Frauenförderplan 2016 - 2018
11
BEISPIEL 2: ALLGEMEINE VERWALTUNG GEHOBENER DIENST
Beschäftigte
Bes. Gr./
EG
A 13 g. D.
A 12
A 11
A 10
A 9 g. D.
Beamte gesamt
EG 12
EG 11
EG 10
EG 9, Stufe 6
Tarifbeschäftigte
gesamt
Gehobener
Dienst gesamt
davon teilzeitbeschäftigt
Gesamt
Frauen
Männer
Frauen
in %
Frauen
Männer
Frauen
in %
2
10
14
8
6
40
2
6
2
10
3
5
4
5
17
1
4
1
6
2
7
9
4
1
23
1
2
1
4
30
36
50
83
43
50
67
50
60
2
4
6
2
2
1
1
-
100
80
86
100
100
50
23
27
46
8
1
89
Frauenförderplan 2016 - 2018
12
BEISPIEL 3: ALLGEMEINE VERWALTUNG - HÖHERER DIENST Beschäftigte
Bes. Gr./
EG
A 16
A 15
A 14
A 13 h. D.
Beamte gesamt
EG 15
EG 14
EG 13
Tarifbeschäftigte
gesamt
Höherer Dienst
gesamt
davon teilzeitbeschäftigt
Gesamt
Frauen
Männer
Frauen
in %
Frauen
Männer
Frauen
in %
1
2
4
7
-
-
1
2
4
7
-
-
-
-
-
7
-
7
-
-
-
-
Frauenförderplan 2016 - 2018
13
ANALYSE DER BESCHÄFTIGTENSTRUKTUR
Prozentualer Frauenanteil in den einzelnen Fachbereichen und
Laufbahnen:
Fachbereich
Allgemeine
Verwaltung
Technischer Dienst
Einfacher
Dienst
Mittlerer
Dienst
Gehobener
Dienst
Höherer
Dienst
50 %
83 %
46 %
0%
---
38 %
33 %
0%
---
100 %
100 %
---
---
99 %
89 %
0%
Bücherei und
Archiv
Sozial- und
Erziehungsdienst
Bauhof und
Kläranlage
Schwimmbäder
10 %
7%
0%
---
100 %
30 %
---
---
Reinigungskräfte,
Hausmeister u. a.
59 %
0%
---
---
Frauenförderplan 2016 - 2018
14
MAßNAHMEN ZUR
FRAUENFÖRDERUNG
Einstellungen bzw. Nachbesetzungen
Frei werdende Stellen
Gehobener Dienst
Fachbereich
Anzahl
Bisher besetzt:
m/w
EG 9, g. D.
Allgemeine Verwaltung
1
m
EG 10
Allgemeine Verwaltung
1
m
A 11
Allgemeine Verwaltung
4
m
A 12
Allgemeine Verwaltung
1
m
Höherer Dienst
Fachbereich
Anzahl
Bisher besetzt:
m/w
A 14
Sozial- und Erziehungsdienst
1
m
Frauenförderplan 2016 - 2018
15
MAßNAHMEN ZUR
FRAUENFÖRDERUNG
Alle Möglichkeiten ausschöpfen,
frei werdende Stellen mit Frauen zu besetzen
Transparentes Auswahlverfahren durch
Interne und/oder externe Ausschreibung
Gestaltung von Stellenausschreibungen
Frauen gezielt ansprechen
Teilbarkeit der Stelle
Berücksichtigung sozialer Kompetenzen
(z. B. Familienarbeit)
Frauenförderplan 2016 - 2018
16
MAßNAHMEN ZUR
FRAUENFÖRDERUNG
Berücksichtigung und Förderung von Frauen
bei
Umsetzungen
Beförderungen / Höhergruppierungen
Aus- und Fortbildung
Bevorzugung der Frauen nur bei gleicher Leistung,
Eignung, und Befähigung
Frauenförderplan 2016 - 2018
17
MAßNAHMEN ZUR
FRAUENFÖRDERUNG
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Elternzeit und Beurlaubung
Angebote für Berufsrückkehrerinnen
Teilzeitbeschäftigung
Familiengerechte und flexible Gestaltung
Frauenförderplan 2016 - 2018
18
GEGENÜBERSTELLUNG
2008 UND 2015
Gesamt
Frauen
Männer
Frauen in %
2008
2015
2008
2015
2008
2015
2008
2015
Einfacher
Dienst
86
78
37
35
49
43
43
45
Mittlerer
Dienst
254
305
175
220
79
85
49
72
Gehobener
Dienst
98
100
41
57
57
43
42
57
Höherer
Dienst
12
11
1
0
11
11
8
0
Gesamt
450
494
254
312
196
182
56
63
19
GEGENÜBERSTELLUNG
2008 UND 2015
250
2015
200
2008
150
100
50
2015
2008
2015
2008
2008
0
2015
Einfacher Dienste
Mittlerer Dienst
Gehobener Dienst
Höherer Dienst
Frauen 2008
37
175
41
1
Männer 2008
49
79
57
11
Frauen 2015
35
220
57
0
Männer 2015
43
85
43
11
20
VIELEN DANK FÜR IHRE
AUFMERKSAMKEIT
Frauenförderplan 2016 - 2018
21