Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
47577.pdf
Größe
694 kB
Erstellt
06.04.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechts- und Ordnungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 30/186/2016
öffentlich
08.04.2016
Amt 30 Leo Lenzen-Polmans
Benennung einer Straßenfläche im Bereich des Bebauungsplanes Nr.
0310.2 "Unterhahn" in Erkelenz-Gerderhahn
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
21.04.2016
Hauptausschuss
Tatbestand:
Der Bebauungsplan Nr. 0310.2 „Unterhahn“ in Erkelenz-Gerderhahn sieht für die davon erfassten Baugrundstücke eine neue Erschließungsstraße vor.
Die Straßenfläche ist im dieser Vorlage beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt.
Dem Bezirksausschuss Gerderath lag in seiner Sitzung am 24.02.2016 ein Vorschlag
der Dorfgemeinschaft Gerderhahn vor, diese Straßenfläche nach der Katasteramtlichen Flurbezeichnung „Unterhahn“ zu benennen.
Der Bezirksausschuss hat sich durch Beschluss für diesen Namensvorschlag ausgesprochen.
Gemäß § 3 Absatz 5 Buchstabe b der Zuständigkeitsordnung der Stadt Erkelenz
vom 16.12.2015 entscheidet der Hauptausschuss auf Vorschlag der Bezirksausschüsse über die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in eigener Zuständigkeit.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Die im Bebauungsplan Nr. 0310.2 „Unterhahn“ in Erkelenz-Gerderhahn ausgewiesene Straßenfläche erhält den Namen Unterhahn. Eine Liegenschaftskarte, in der die
zu benennende Fläche schraffiert dargestellt ist, ist dem Original der Niederschrift als
Anlage beigefügt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage:
Liegenschaftskarte M 1:1.000